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Heldenstadt Leipzig

Wurden die Wahlen in den USA gefälscht? Diese Befürchtung äußern jedenfalls Anhänger von Präsident Donald Trump. Doch was sagen unabhängige Beobachter? Deren durchaus aufschlussreiche Erkenntnisse sind ein Thema in dieser Ausgabe von Die Woche COMPACT. Die Themen im Einzelnen: Protest in Leipzig – Querdenker am Geburtsort der friedlichen Revolution / Ermächtigung im Bundestag – Grundrechte vor dem Aus / Verschlossene Türen – Was Wahlbeobachter in den USA erlebten / Terror ohne Folgen? – Schwere Vorwürfe nach dem Anschlag von Wien.

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Video-Restream: Coronainfo-Tour Leipzig, Dresden und Görlitz

geschrieben von libero am in Corona,Video | 62 Kommentare

Einen Tag nach der erfolgreichen Querdenken-Demo [1] in Leipzig macht die Coronainfo-Tour [2] mit Dr. Bodo Schiffmann, Samuel Eckert, Wolfgang Greulich und Ralf Ludwig heute wieder in drei Städten Halt.

Es ging los um 11 Uhr am Völkerschlachtdenkmal in Leipzig (Video hier) [3], dann hielt der Tourbus um 15 Uhr am Neumarkt in Dresden (Video hier) [4] und die Abendveranstaltung mit abschließender feierlicher Nationalhymne und Handylichtern fand um ca. 19 Uhr in Görlitz (Video hier) [5] statt.

Aktuelle Infos zu den jeweiligen Tour-Stationen gibt es auf coronainfo-tour.de [6].

Alle Kundgebungen der Coronainfo-Tour werden LIVE auf dem dlive-Kanal von Samuel Eckert [7], aber auch von diversen Youtubern vor Ort übertragen.

Wir wünschen gute Unterhaltung und viel Erkenntnisgewinn!

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Jetzt kommt das Corona-Ermächtigungsgesetz

geschrieben von libero am in Corona,Video | 146 Kommentare

Der Bundestag bereitet das „Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vor – kurz  „Bevölkerungsschutzgesetz“. Es ist praktisch ein Ermächtigungsgesetz, mit dem Freiheiten drastisch eingeschränkt werden.

Am Freitag wurde im Bundestag das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung [8]“ bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” besprochen. Der Bundestag will damit die Grundrechte Grundrechte drastisch einschränken.

Die Presse berichtete kaum oder gar nicht über die brachiale Abschaffung grundlegender Freiheitsrechte, die praktisch einem Ermächtigungsgesetz gleichkommt. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 [9], offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging.

In Artikel 7 heißt es im heute im Bundestag diskutierterten „Bevölkerungsschutzgesetz“:

“Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”

Auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird drastisch eingeschränkt:

„Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Spahn: Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig

Die Opposition, insbesondere die AfD, hält einige der Auflagen für überzogen und wissenschaftlich nicht fundiert. Kritik äußerte die Opposition auch an der aus ihrer Sicht unzureichenden Einbindung der Parlamente in die Entscheidungen. Die Bundesregierung verteidigte ihr Vorgehen und verwies auf den exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, es werde alles getan, um die Bürger vor dem Virus zu schützen. Dazu sei aber eine bittere Medizin in Form von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig.

Nach einstündiger Aussprache wurde der Entwurf zusammen mit Anträgen der AfD, der Linken und der Grünen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Covid-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden“

Der Horror-Katalog im Einzelnen:

§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein.

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, 3.Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestal-tung zuzurechnen sind,

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,

15. Reisebeschränkungen.

» Zum Gesetz: Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [8]


(Im Original erschienen bei MMnews)

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Müritzkreis: Syrer soll Mädchen (4) in Kita unsittlich berührt haben

geschrieben von Fachkraft2000 am in Rapefugees | 62 Kommentare

Ein syrischer Praktikant [10] soll in einem Kindergarten im Müritzkreis in Mecklenburg-Vorpommern zwei vierjährige Mädchen unsittlich berührt haben. Gegen den 35 Jahre alten Mann ist Anzeige wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von Kindern erstattet worden, teilte die Polizei mit. Das erste Opfer habe sich nach dem mutmaßlichen Übergriff seinen Eltern anvertraut. Zunächst hätte die Leitung des Kindergartens den Vorfall intern thematisiert. Schließlich wandte sich der Vater des Kindes laut Polizei an die Behörden. Am Montag meldete sich demnach ein weiterer Vater bei der Polizei. Der Verdächtige soll seine Tochter ebenfalls in sexueller Absicht im Intimbereich berührt haben. Mittlerweile sei der Beschuldigte suspendiert worden (Artikel übernommen von der JUNGE FREIHEIT).

Hingegen in Koblenz: Nach widerlegten Mißbrauchsvorwürfen gegen eine Koblenzer Kita hat der stellvertretende AfD-Fraktionschef im rheinland-pfälzischen Landtag, Joachim Paul, die Drohungen von Moslems gegen Mitarbeiter der Einrichtung und Ermittler verurteilt. Es gehe den „Stimmungsmachern“ ganz grundsätzlich darum, „das Ansehen der Behörden unter Zuwanderern herabzusetzen“, kritisierte Paul. Der Fall zeige einmal mehr, daß der politische Islam gut organisiert sei. Dabei würden gezielt Rassismus- und Islamophobie-Vorwürfe als Druckmittel eingesetzt, mahnte der AfD-Politiker. Diesen Eindruck habe auch die Demonstration vor der Kita vergangene Woche erweckt. Rund 60 Personen hatten dort gegen die eingestellten Ermittlungen in dem Fall protestiert. Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Anschuldigung einer arabischstämmigen Frau in den sozialen Medien, die der Koblenzer Kita unterstellt, ihr Kind sei dort sexuell mißbraucht worden. Mehrere Mitarbeiter hatten daraufhin Morddrohungen von Moslems [11] erhalten. Die Einrichtung war deshalb auf unbestimmte Zeit geschlossen worden. Laut Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft ist die Behauptung der Mutter haltlos. Es gebe keine Hinweise auf einen sexuellen Mißbrauch des Kindes.

Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Übergriffe 2015/16 in Köln bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht [12]: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens [13] nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Schutzsuchende, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland 20 Prozent mehr Männer [14] als Frauen (Stand 2016). Abgeschoben werden Merkels Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen [15] abgelehnter Asylbewerber in Deutschland, und sie werden so gut wie alle dauerhaft hierbleiben [16].

Mannheim: Am Donnerstagabend wurde im Stadtteil Lindenhof eine 45-jährige Frau von einem unbekannten sexuell genötigt. Die Frau war gegen 21 Uhr zu Fuß auf dem Fußweg von der Helmut-Schmidt-Brücke von der Universität in Richtung Tunnelstraße unterwegs. Dabei begegnete ihr ein unbekannter Mann. Nachdem sie ihn passiert hatte, bemerkte die 45-Jährige, dass ihr der Unbekannte folgte. In Höhe der Tennisanlage wartete sie kurz, woraufhin dieser an ihr vorbeilief und sie dabei in sexuell eindeutiger Weise ansprach. Die Frau lehnte jedoch ab. Daraufhin griff sich der Mann mit beiden Händen in seinen Schritt, öffnete den Hosenladen und forderte die Frau auf, herzuschauen. Diese lief jedoch an dem Mann vorbei weiter in Richtung Tunnelstraße. Unvermittelt griff der Unbekannte seinem Opfer anschließend von hinten kräftig zwischen die Beine in den Intimbereich. Die 45-Jährige drehte sich rasch um, schrie den Mann an und versuchte vergeblich, ihn festzuhalten. Dieser ergriff die Flucht und rannte in Richtung Helmut-Schmidt-Brücke davon. Die Geschädigte konnte den unbekannten Mann wie folgt beschreiben: – Ca. 20 bis 25 Jahre alt, Dunkle Hautfarbe, Orientalische Erscheinung [17], Schmale, hagere Figur.

Osnabrück: Am Mittwochnachmittag, um kurz nach 16 Uhr, ereignete sich in der Buslinie M3 (Richtung Schinkel Ost) zwischen den Haltestellen Neumarkt und Berliner Platz eine sexuelle Belästigung zum Nachteil einer 44-jährigen Frau. Ein bislang unbekannter Mann fasste der Frau zunächst von hinten an die Hüfte. Kurz darauf wechselte der Mann seinen Sitzplatz und setzte sich in einen Vierersitz schräg gegenüber der Frau hin. Der Mann zwinkerte der Frau zu, nahm dann eine goldene Kette aus der Hosentasche und griff schließlich unvermittelt an den Oberschenkel und in den Schritt der Frau. Noch bevor die geschockte Frau die Berührungen abwehren konnte, verließ der Mann den Bus am Berliner Platz wieder. Erst als der Schock überwunden war, wandte sich die 44-Jährige an die Busfahrerin und die Polizei. Der Täter kann wie folgt beschrieben werden: ca. 165 cm groß, ca. 55 Jahre alt, südländisches Aussehen [18], dunkler Teint, 3-Tage-Bart.

Schramberg: Ein unbekannter Mann hat am Dienstagabend gegen 21.30 Uhr in der Straße „Kühlloch“ eine Frau belästigt, indem er seine Hose herunterzog und ihr sein Glied entgegenstreckte. Die 31-Jährige forderte ihn auf zu verschwinden, da sie ansonsten die Polizei verständigen würde. Daraufhin zog sich der Mann die Hose wieder an und entfernte sich zügig in Richtung Sulgen. Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: 20 bis 25 Jahre alt, etwa 185 cm groß, sehr schlank, Nordafrikaner [19], war bekleidet mit einer schwarzen Jeans und einem schwarzen Kapuzenpullover.

Dresden: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: Am 2. Oktober 2018 soll der Syrer [20] in der Wohnung der damals 13-Jährigen ein Messer gezogen und sie dazu aufgefordert haben, sich auszuziehen. Aus Angst gehorchte das Kind. Saoud soll sich daraufhin ebenfalls entkleidet, sie auf die Couch geschubst und vergewaltigt haben. Der heutige Autobau-Azubi wollte die Vorwürfe nicht unkommentiert lassen. Allerdings wurde für den Prozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Kassel: Eine 20-jährige Frau wurde am Freitagmorgen in der Schäfergasse Opfer einer sexuellen Belästigung. Ein bislang unbekannter Täter war der Frau auf dem Bürgersteig entgegengekommen und hatte ihr unvermittelt in den Schritt gefasst. Die mit den weiteren Ermittlungen betrauten Beamten des Kommissariats 12 der Kasseler Kriminalpolizei erbitten Zeugenhinweise. Wie die 20-Jährige aus Kassel gegenüber den aufnehmenden Beamten des Kasseler Kriminaldauerdienstes berichtete, ereignete sich der Vorfall gegen 07:30 Uhr in der Schäfergasse, nahe der Straße „Pferdemarkt“. Sie war dort zu Fuß unterwegs, als der entgegenkommende Mann ihr plötzlich zwischen die Beine fasste. Nachdem sie sich umgedreht hatte, ließ der Täter sofort von ihr ab. Die schockierte Frau lief anschließend davon und erstattete später Anzeige bei der Polizei. Von dem Unbekannten liegt bislang leider nur die folgende, vage Beschreibung vor: Dunkle Hautfarbe [21], braune Augen, Afro-Frisur, trug eine rote Winterjacke und eine dunkle Hose.

Neubrandenburg: Am 25.10.2020, gegen 01:20 Uhr kam es im Neubrandenburger Vogelviertel zu einer sexuellen Belästigung zum Nachteil einer 17-jährigen Deutschen. Die Jugendliche begab sich zu Fuß die Adlerstraße entlang und befand sich auf Höhe der dortigen Kindertagesstätte, als ein ihr unbekannter Mann frontal auf sie zukam, sie direkt ansprach und dabei um Geld bat. Als das Mädchen die Bitte abtat, sei der Mann körperlich aggressiv geworden, habe ihr den Rucksack von der Schulter gerissen und sie sexuell belästigt. Nach der Tat habe er sich in unbekannte Richtung entfernt. Den Rucksack beließ er vor Ort. Sie beschrieb den Mann als etwa 25 Jahre alt, ca. 175 cm groß, dunkelhäutig [22] und von schlanker Statur. Der unbekannte Tatverdächtige sei schwarz gekleidet gewesen.

Pforzheim: Zu einem versuchten sexuellen Übergriff zum Nachteil einer Busfahrerin soll es nach bisherigen Ermittlungen der Pforzheimer Kriminalpolizei am Freitagabend in einem Linienbus in der Pforzheimer Nordstadt gekommen sein. Hierzu sucht die Polizei neben dem Täter noch Heranwachsende, welche unmittelbar zuvor aus dem Bus ausgestiegen sind und den Täter gesehen haben könnten. Der Stadtbus der Linie 3 begann seine Fahrt um 18.45 Uhr in Pforzheim-Dillweißenstein mit dem Ziel Hängsteig in der Pforzheimer Nordstadt. Gegen 19.15 Uhr dürften an der letzten Haltestelle Hängsteig, in der Theodor-Fahrner-Straße, noch zwei bis drei Heranwachsende ausgestiegen sein. Diese fragten zuvor die Busfahrerin noch, ob sie nicht noch weiterfahren könnten, was von ihr, wegen der bereits erreichten Endhaltestelle, verneint wurde. Nachdem diese letzten Fahrgäste ausgestiegen waren, schaltete sie die Innenbeleuchtung aus und verließ ihre Fahrerkabine, um im Fahrgastbereich einen letzten Kontrollgang durchzuführen. Dabei wurde sie in plötzlich durch einen Mann sexuell angegangen. Durch ihre heftige Gegenwehr ließ dieser letztlich von seinem Opfer ab und flüchtete aus dem Bus in Richtung McDonalds. Sofort eingeleitete und umfangreiche Fahndungsmaßnahmen blieben ergebnislos. Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben: Auffallend schlanker, etwa 30 bis 40 Jahre alter Mann, der neben einer schwarzen Gesichtsbedeckung, eine dunkelgraue Hose sowie eine schwarze Lederjacke mit Nieten trug. Er sprach deutsch mit ausländischem Akzent und soll einen dunklen Hauttyp [23] gehabt haben.

Eppelheim/Rhein-Neckar-Kreis: Von einem unbekannten Täter sexuell belästigt wurde ein 14-jähriges Mädchen am vergangenen Donnerstag (22.10.2020) gegen 7.30 Uhr auf dem Spielplatz Konrad-Adenauer-Ring/Beethovenstraße. Das Mädchen gab an, dass der Unbekannte sie angesprochen und nach dem Weg gefragt habe. Dabei soll er ihr zunächst über den Rücken und anschließend über den Po gestreichelt haben. Durch eine vorbeikommende unbekannte Passantin gelang es dem Opfer, sich der Situation zu entziehen. Am folgenden Tag erstattete die Geschädigte im Beisein ihrer Mutter Anzeige beim Polizeiposten Eppelheim. Der Täter wird von der Geschädigten wie folgt beschrieben: Mann, Anfang bis Mitte 40 Jahre, ca. 180 cm groß, dunkelbraune/fast schwarze, kurze Haare, Dreitagebart, dunklere Hautfarbe, südländisches Erscheinungsbild [24]. Bekleidet mit einem schwarzen Hoddie, blauer Jeans und schwarzer Jacke.

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Die Triage – ein Horrorszenario?

geschrieben von libero am in Corona | 137 Kommentare

Von DR. MARCUS FRANZ | Seit Anbeginn der COVID-Pandemie geistert immer wieder ein Wort durch die Medien, das bei medizinischen Laien (also bei den allermeisten Leuten) ein unangenehmes Gefühl hervorruft und das man lieber nicht in der Realität erleben möchte. Die Rede ist von der „Triage“.

Warum das so ist, hat einen einfachen Grund: Bei der ersten COVID-Welle im Frühling wurden zahllose Bilder und Berichte aus Bergamo (Italien) und New York gebracht, die aus total überlasteten Kliniken stammten und die die Medienkonsumenten oft sehr betroffen machten. Die Bilder zeigten zahllose schwerkranke COVID-Patienten an Beatmungsmaschinen auf Intensivstationen, völlig erschöpfte Ärzte, total übermüdete Pflegerinnen und verzweifelte Angehörige, die sich allesamt dem Anschein nach nicht mehr zu helfen wussten.

In den Berichten war wiederholt und fast täglich die Rede davon, dass die Ärzte wegen der Überlastung der Kliniken nun sogenannte Triage-Maßnahmen anwenden müssten, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. Kaum jemand in der Medien-Szene konnte aber genau beschreiben, was „Triage“ eigentlich bedeutet. Einzelne Erklärungsversuche verpufften oder wurden nur selektiv wahrgenommen, es blieb der Eindruck: Triage hat immer etwas mit Engpass, Notfall, Rationierung und Ressourcenbegrenzung zu tun und führt zu lebensbedrohlichen Situationen.

Für die Leser, Seher und SocialMedia-Aktiven entstand im Frühjahr rasch der angsterzeugende Eindruck, Triage würde bedeuten, dass man infolge unzähliger COVID-Kranker einem Teil dieser Patienten keine Behandlung anbieten könnte und dass diese armen Menschen dann elendiglich und unversorgt zugrunde gehen müssten.

Das einsame „Ersticken am Ende des Krankenhausganges“ wurde zur Schreckensvision und die entsprechenden gruselig-grausamen Assoziationen verfestigten sich beim Publikum. Diese Stimmung wurde von der Politik sofort ausgenützt: „Wir wollen keine Zustände wie in Italien“ war im März ein Stehsatz der Regierungspolitiker und der Gedanke an die Triage war deswegen letztlich der ausschlaggebende Faktor, der zum ersten Lockdown führte bzw. diesen relativ problemlos ermöglichte. (Wobei man der Ehrlichkeit halber auch dazusagen muss, dass wir damals viel weniger wussten als heute. Masken zum Beispiel galten zu Beginn des ersten Lockdowns noch als unnötig und nur für das med. Personal sinnvoll).

Aber – was ist denn diese ominöse Triage nun wirklich? Ist sie ein Horrorszenario oder ist sie einfach ein Instrument, das Ärzten zur schnellen Orientierung dient, um gezielter und sinnvoller Hilfsmaßnahmen einsetzen zu können, wenn es einmal drunter und drüber geht oder der Patientenandrang so groß ist, dass man den Überblick verlieren könnte und nicht mehr weiß, wo man anfangen soll?

Natürlich ist die Triage Zweiteres: Sie stellt eine Technik dar, Priorisierungen vorzunehmen und medizinische Hilfe bestmöglich und am meisten nutzbringend einzusetzen.  „Triagieren“ bedeutet nämlich zunächst nichts anderes, als nach der Sichtung der Patienten eine Einteilung vorzunehmen und festzulegen, wer sofort Hilfe braucht und wer warten kann. Freilich beinhaltet die Triage auch die Notwendigkeit, zu erkennen, bei welchen Patienten keine Hilfe mehr möglich ist. Das bedeutet aber definitiv nicht, dass die unrettbaren Patienten unversorgt bleiben.

Einfachstes Beispiel einer Triage ist der Betrieb einer Notfall-Ambulanz: Wer dort stark blutend, bewusstlos oder in schlechtem Allgemeinzustand eingeliefert wird, der kommt sofort dran, ganz egal, ob dort schon 20 oder 30 Leute mit leichten Verletzungen oder mäßigen Beschwerden auf ihre Behandlung warten.

Anders gesagt: Der verstauchte Knöchel von vorgestern, der zum selben Zeitpunkt die Ambulanz aufsucht, zu dem auch der Notarzthubschrauber gerade einen Schwerverletzten gebracht hat, wird naturgemäß zurückgereiht und muss warten, bis der lebensbedrohlich Verletzte versorgt ist.

Ein anderes alltägliches Beispiel: Jedes Vorziehen eines akuten Schmerzpatienten beim Zahnarzt ist bereits eine Form von Triage. Ärzte behandeln immer diejenigen Patienten zuerst, die am dringendsten Hilfe brauchen. Jede Wartezeit ist also letztlich eine Form von Triage, da in jeder Ordination und in jeder Ambulanz immer auch akute Patienten erscheinen, die rasche Hilfe benötigen und deswegen den dort schon Wartenden vorgezogen werden.

Es gibt zum besseren Management dieser Situationen daher schon lange und speziell für Ambulanzen entworfene sogenannte Triage-Systeme. Das bekannteste davon ist das Manchester-Triage-System (MTS), das auch in etlichen österreichischen Spitälern angewendet wird. Das MTS funktioniert nach einer Dringlichkeits-Skala und die Patienten erhalten je nach Art ihrer Erkrankung/Verletzung eine farbliche Kennung, die zeigt, wie akut sie behandelt werden müssen. Die Feststellung dieser Dringlichkeitsstufen erfolgt durch speziell geschulte Ärzte oder besonders ausgebildetes Pflegepersonal. Die Skala reicht von Rot (=sofort) über Orange (sehr dringend), Gelb (dringend), bis zu Grün(normal) und Blau (nicht dringend).

Eine Neubewertung der Situation findet jedenfalls regelmäßig statt und es kann sein, dass z.B. ein „Gelber“ nach einer gewissen Zeit „Orange“ wird und vorgezogen werden muss, weil es ihm schlechter geht. Ebenso kann es passieren, dass ein „Blauer“ erst am nächsten Tag drankommt, weil Rote und Orange eben Vorrang haben und falls deren Zahl an einem Tag sehr hoch ist, werden die nicht Akuten verschoben oder weggeschickt. Das ist Alltag.

Die wesentlich heiklere und für Ärzte naturgemäß am meisten herausfordernde Art der Triage ist jene, wenn es um Leben oder Tod geht und diese Entscheidungsnot durch die immer und überall begrenzten Ressourcen entsteht. Dies kann der Fall sein, wenn nach einem Großunfall plötzlich einige oder gar Dutzende Verletzte zu versorgen sind (z.B. nach einem Bus- oder Eisenbahn-Unglück) und zunächst nur ein einziger Notarzt mit seinem Team am Unfallort eintrifft – der Arzt muss dann mit seinen Sanitätern möglichst rasch und effizient triagieren und jenen Patienten zuerst helfen, die am dringendsten seine Hilfe brauchen.

Eine solche Situation wird sich in den meisten Fällen insofern bald entspannen, da natürlich weitere Einsatzkräfte dazugerufen werden und je nach Unfallort und -Art die Zeit bis zum Eintreffen der weiteren Helfer nicht allzu lange dauert. Trotzdem ist es für den Ersthelfer respektive die Verletzten essenziell, dass die vital Bedrohten raschest diagnostiziert werden und sie ihre Hilfe umgehend bekommen, denn da geht es oft um Minuten (etwa wegen schwerer Blutungen, Brustkobverletzungen etc.). So hart es klingt: Man darf keine Zeit mit Unrettbaren verlieren, denn diese Zeit geht den Rettbaren verloren. Ein Arzt, der mehrere bewusstlose Schwerverletzte zu versorgen hat, muss sich nach bestem Wissen und Gewissen und der Erstdiagnostik entscheiden, wem er zuerst hilft – unter Inkaufnahme des Todes eines anderen Patienten. Das ist weder ethisch verwerflich noch unterlassene ärztliche Hilfeleistung, denn hier gilt der Leitsatz „Ultra posse nemo tenetur“, das heißt übersetzt: Niemand kann (moralisch) zu einer Leistung verpflichtet werden, die einfach nicht leistbar respektive unmöglich ist.

Eine Sonderform der Triage und der „Ultra posse nemo tenetur“- Situation kann auf Intensivstationen (ICU) entstehen, wenn im Rahmen einer Pandemie, die z.B. sehr viele Patienten mit schweren und beatmungspflichtigen Lungenentzündungen oder mit Multiorganversagen hervorbringt,  sukzessive immer mehr Intensivpatienten zu versorgen sind als die jeweils betroffene ICU versorgen kann.

In so einem Fall müssen die Verantwortlichen zunächst sämtliche Möglichkeiten der stationären Intensiv-Behandlung ausschöpfen und Kontakt mit anderen ICUs in naheliegenden Spitälern aufnehmen, um möglichst vielen Patienten die notwendige Versorgung anbieten zu können. Es ist in so einer Situation beispielsweise auch möglich, leichtere Fälle von der ICU auf die Normalstation zu verlegen und dort mittels transportabler Monitore und Geräte ihre Vitalparameter zu überwachen (Puls, Blutdruck, Sauerstoffsättigung). Das geschieht auch in „normalen Zeiten“, wenn z.B. eine ICU durch kurzfristig zu großen Patientenandrang überlastet ist. Jedes Spital hat üblicherweise diese Reserven in Vorhalte.

Wenn das absolute (und aus heutiger Sicht völlig unwahrscheinliche) COVID-bedingte nationale Worst-Case-Szenario eintritt und ALLE verfügbaren Intensivbetten im ganzen Land belegt sind bzw. kein Personal mehr zur Verfügung steht, sämtliche Schwerstkranken adäquat zu versorgen, dann muss eine Triage durchgeführt werden, bei der die Ärzte nach den bestehenden klinischen Kriterien abschätzen und festlegen müssen, welche kritisch kranken und an der Beatmungsmaschine befindlichen Patienten die vergleichsweise besten Überlebenschancen haben. Diesen Patienten wird man weiterhin „High Care“ (also Maximal-Medizin samt bei Bedarf künstlicher Beatmung) anbieten und sie entsprechend versorgen.

Diejenigen Patienten, die aus medizinischer Sicht schon in einem so schlechten Zustand sind, dass ihre Überlebenschancen nur noch als sehr gering eingeschätzt werden oder als unrettbar diagnostiziert werden, erhalten ein sogenanntes „palliatives Setting“ und werden von Palliativ-Medizinern übernommen: Sie bekommen Morphium, Infusionen und alle Medikamente, die ihnen Schmerzen, Angst, Atemnot und Durstgefühl nehmen.

Das heißt: NIEMAND bleibt unversorgt und es ist auch beim größten anzunehmenden Engpass immer dafür gesorgt, dass sämtliche Patienten medizinische und pflegerische Betreuung erhalten. Andere, leichter Erkrankte müssen dafür hinnnehmen, zurückgestuft oder auch in häusliche Betreuung entlassen zu werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist.

Uns muss bewusst sein, dass auch ganz ohne Pandemie seit jeher jeden Tag Ärzte Entscheidungen über Leben und Tod treffen, die prinzipiell jenen der Triage entsprechen: Täglich wird in Krankenhäusern darüber entschieden, ob Maximal-Therapien bei unheilbar und unrettbar kritisch Kranken oder Schwerstverletzten weitergeführt oder abgebrochen werden. Es ist sogar ethisch korrekt, eine medizinisch sinnlose Maximal-Therapie zu beenden, weil der Patient aufgrund seiner Erkrankung keinerlei Überlebenschance mehr hat (wie z.B. bei metastasiertem Krebs im Endstadium oder bei therapieresistentem Multiorganversagen).

Ethisch und medizinisch geboten ist es aber in jedem einzelnen Fall, unrettbare Patienten palliativ zu betreuen. Jede professionell durchgeführte Triage ist also kein Horrorszenario, sondern ein Hilfsmittel, auf schnellstem Wege die bestmögliche Therapiemöglichkeit für den jeweiligen Patienten herauszufinden und danach individuell anzuwenden.


(Dr. Marcus Franz ist Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmediziner. Er war Spitalsdirektor und Abteilungsvorstand und davor jahrelang auch als Notarzt tätig. Franz hat eine internistisch-intensivmedizinische Ausbildung erhalten und war als Entscheider in zahlreichen Triage-Situationen, wie sie oben geschildert wurden, verantwortlich und präsent. Dieser Beitrag ist im Original erschienen bei Ortner-Online [25])

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AfD-Fraktionsspitze gratuliert Biden – Einzelne Abgeordnete distanzieren sich

geschrieben von Tal Silberstein am in Alternative für Deutschland (AfD),Trump | 306 Kommentare

Obwohl in einigen Staaten noch Nachzählungen bzw. Klagen wegen Wahlbetrugs laufen, kürten am Samstag Nachmittag die Medien – allen voran CNN – Joe Biden bereits zum Sieger der US-Wahl. Auch Angela Merkel und die AfD-Spitze gratulierten.

Merkel schrieb: “Herzlichen Glückwunsch! Die amerikanischen Bürgerinnen und Bürger haben entschieden. Joe Biden wird der 46. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Ich wünsche ihm von Herzen Glück und Erfolg, und gratuliere ebenso Kamala Harris, der gewählten ersten Vizepräsidentin ihres Landes. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Präsident Biden. Unsere transatlantische Freundschaft ist unersetzlich, wenn wir die großen Herausforderungen dieser Zeit bewältigen wollen.“

Mehrere andere Regierungschefs taten es ihr gleich, unter anderem Emmanuel Macron, Boris Johnson, Sebastian Kurz und Benjamin Netanjahu. Der mexikanische Präsident Andres Manuel Lopez Obrador [26] warnte jedoch davor, zu früh zu gratulieren. „Wir sollten warten, bis die rechtlichen Fragen geklärt sind“, so Lopez Obrador, der 2006 bereits eine Wahl aufgrund angeblicher Manipulation verloren hat. „Wir sollten nicht voreilig oder unvorsichtig sein, und sollten das Gesetz anderer Länder achten.“

Auch dem brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro [27] war es zu früh für eine Gratulation: „Sie kennen meinen Standpunkt, ich habe ein gutes Verhältnis zu Trump, ich hoffe, dass er wiedergewählt wird.“ Man solle die komplette Auszählung und das Ende der Gerichtsprozesse abwarten, so Bolsonaro.

Die AfD-Fraktionsführer im Bundestag [28] Alice Weidel und Alexander Gauland gratulierten dagegen schon mal dem demokratischen Kandidaten:

„Wir wünschen dem künftigen Präsidenten der Vereinigten Staaten, Joe Biden, alles Gute für die vor ihm liegenden Aufgaben in seinem wichtigen Amt.  Wir akzeptieren die demokratisch zustande gekommene Entscheidung der amerikanischen Bürger und sind zuversichtlich, dass mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Auszählungen schnell auf rechtstaatlichem Wege geklärt werden.  Wir werden auch weiterhin die Politik der Vereinigten Staaten immer dann unterstützen, wenn sie im Interesse Deutschlands ist und deutlich kritisieren, wenn sie den Interessen unseres Landes zuwiderläuft.“

Die beiden Fraktionsspitzen ernteten dafür massive Kritik auf Twitter, wo von über 800 Kommentaren fast alle negativ waren. Einige AfD-Mitglieder drohten gar mit Parteiaustritt.

Abweichend von der Fraktionslinie wandte sich der AfD-Abgeordente Markus Frohnmaier auf Facebook [31] gegen vorzeitige Gratulationsrituale: „Die Globalisten freuen sich über Kinder“freund“ Biden [32]. Sie wollen Nationalstaaten überwinden und durch Genderismus unsere Identität zerstören. Wir müssen 2021 endlich ausmisten und aufräumen. Macht euch bereit.“

Auch Parteigründer Martin Renner kritisierte [33] die Fraktionsspitze scharf: „Wer grundlos bereits jetzt Glückwünsche an den noch nicht bestätigten Sieger und Herausforderer Biden im US-Wahlkampf sendet hat entweder keinen blassen Schimmer von der global historischen Dimension der aktuellen politischen Situation oder er will sich seine pfründegefüllten Schüsselchen rechtzeitig sichern. Tertium non datur. Das gilt auch für Geisterfahrer in der Alternative für Deutschland.“

Die stellvertretende AfD-Fraktionsspitze Beatrix von Storch twitterte:

Ähnlich Bundesvorstandsmitglied Stephan Protschka:

Der AfD-Abgeordnete Hansjörg Müller appelliert an alle enttäuschten AfD-Mitglieder und -Wähler, die sich jetzt von der Partei abwenden wollen, das nicht zu tun: „Unsere Fraktionsvorsitzenden haben mit den verfrühten Glückwünschen an Biden einen Fehler gemacht. Damit stehen sie aber in unserer Partei so gut wie alleine da. Ich selbst gratuliere keinem mutmaßlichen Wahlbetrüger, und wie ich die Stimmung in der AfD einschätze, die überwältigende Mehrheit unserer Mitglieder auch nicht. Wir korrigieren das gemeinsam.“

Der AfD-Außenpolitiker Petr Bystron weist darauf hin, dass die Wahl noch nicht entschieden ist: „Die Ergebnisse in zahlreichen Staaten sind sehr knapp. Es werden Fälle von Wahlfälschungen untersucht, zahlreiche Wahlbezirke müssen neu ausgezählt werden. Für Glückwünsche an Biden ist es noch zu früh.“ In einem Interview mit PI-NEWS [44] sagte Bystron: „Die Schlacht wird vor Gericht entschieden.“

Tatsächlich gibt es in den USA immer noch viele Anzeichen für Unregelmäßigkeiten [45] bei der Wahl. In Wisconsin und Georgia wird es Nachzählungen geben. In Nevada hat die Republikanische Partei Strafanzeige wegen Wahlbetrugs in mindestens 3062 Fällen gestellt, in Arizona wegen Abweisung von Wählern. In Pennsylvania hat der Oberste Bundesrichter Samuel Alito den Umgang mit zu spät eingegangenen Briefwahlzettlen kritisiert und die Wahlbehörde angewiesen, diese auszusortieren.  In Michigan und Georgia gab es massive Unregelmäßigkeiten mit der Wahlsoftware Dominion, die in 30 Bundesstaaten verwendet wird (PI-NEWS berichtete [46]). Die Trump-Kampagne hat für Montag mehrere Klagen angekündigt.

Dementsprechend äußerte sich US-Präsident Donald Trump in einem Statement: [47]

“Wir wissen alle, warum sich Joe Biden beeilt, sich als Sieger dazustellen und warum seine Freunde in den Medien sich so darum bemühen, ihm dabei zu helfen. Die einfache Tatsache ist: Diese Wahl ist noch lange nicht vorbei. Joe Biden wurde noch in keinem einzigen Bundesstaat als Gewinner bestätigt, geschweige denn in den umkämpften Staaten, in denen die Stimmen noch einmal ausgezählt werden müssen oder in den Staaten, in denen wir klagen werden, was letztlich über den Sieger bestimmen kann.

In Pennsylvania war es unseren Wahlbeobachtern zum Beispiel verwehrt, die Auszählung zu beobachten. Gültige Stimmen entscheiden, wer Präsident wird, nicht die Medien.  Ab Montag werden wir eine Reihe von Klagen vor Gericht bringen, um sicherzustellen, dass die Wahlgesetze eingehalten werden und der rechtmäßige Gewinner ins Amt kommt.

Die US-Bürger haben ein Recht auf eine ehrliche Wahl: Das bedeutet, dass nur gültige, und keine ungültigen Stimmen gezählt werden. Das ist die einzige Möglichkeit, das Vertrauen der Bürger in unser Wahlsystem zu sichern. Es ist schockierend, dass das Biden-Lager nicht bereit ist, dieses Grundprinzip anzuerkennen und alle Stimmen zählen will, egal, ob sie durch Betrug zustande gekommen sind, von Toten oder von Unbefugten abgegeben wurden.

Nur wer dabei ist, das Recht zu brechen, hindert illegalerweise Wahlbeobachter daran, einen Auszählungsraum zu betreten – auch gerichtlich.  Was hat Joe Biden zu verbergen? Ich werde nicht aufgeben, bis die US-Bürger das ehrliche Wahlergebnis vorliegen haben, das sie verdienen und das die Demokratie verlangt.”

Trump-Anwalt Rudy Giuliani sagte am Samstag in Philadelphia vor der Presse: „Die Medien entscheiden nicht, wer Präsident wird.“

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