Die Passanten der Fußgängerzone in Landshut können aufatmen. Für eine Weile können sie sich im Zentrum ihrer Heimatstadt aufhalten, ohne von einem amtsbekannten 31-jährigen „Schutzsuchenden“ aus Syrien angepöbelt zu werden.

Es gibt kaum ein besseres Beispiel für die Widersinnigkeit mancher „Corona-Maßnahmen“, als den Maskenzwang in der Altstadt im niederbayerischen Landshut.

Die mittelalterliche Herzogstadt mit rund 74.000 Einwohnern ist mit einer Fußgängerzone gesegnet, deren Größe einer Metropole mit mehreren hundertausend Einwohnern noch alle Ehre machen würde. Oder anders formuliert: Für ein Städtchen wie Landshut ist die Fußgängerzone in der Altstadt schon fast überdimensioniert.

Um diese Jahreszeit machen sich die Passanten dort aus wie ein versprengtes Häufchen – siehe Beitragsbild.

Es bleibt daher das Geheimnis der Stadtoberen, was sie sich dabei gedacht haben, per  Allgemeinverfügung vom 23. Oktober die gesamte Innenstadt als „stark frequentierte Fläche“ festzulegen und dort einen Maskenzwang von 6 bis 21 Uhr anzuordnen.

Anwohner klagt gegen den Maskenzwang

Offenbar fühlte sich ein Bewohner der Altstadt von dieser Maßnahme in seiner Intelligenz beleidigt und klagte beim Verwaltungsgericht Regensburg dagegen. Dieses hat nun gestern seinem Eilantrag gegen die durch die Stadt Landshut erfolgte Festlegung der Innenstadtfläche, auf der Maskenpflicht besteht, stattgegeben. Die Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Durch die lediglich pauschale Festlegung aller Flächen im Innenstadtbereich habe die Stadt Landshut  „nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert“.

Die zuständigen Behörden dürften die Maskenpflicht nur auf öffentlichen Flächen für Orte vorsehen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne und wenn Personen an den Engstellen keine Möglichkeit haben, diese Wege zu meiden oder zu umgehen. Sie hätten hierfür nach ihrer Ortskenntnis, den Erfahrungen und gegebenenfalls unter fachlicher Beratung anderer Behörden zu ermitteln, an welchen Orten von einem erhöhten Personenaufkommen oder beengten räumlichen Verhältnissen auszugehen sei.

Erneut genügt ein Blick auf das Beitragsbild, um zu festzustellen, dass solche Orte in der Landshuter Altstadt nicht einfach zu finden sein werden. Kein Wunder also, dass das Gericht so entschieden hat.

Urteil gilt nur für den Kläger

Das Beste kommt jedoch zum Schluss:

Das Urteil gilt nur für den Kläger.

Das heißt, er darf jetzt in der Innenstadt ohne Mund-Nasen-Bedeckung herumlaufen, während alle anderen die Zwangsmaske tragen müssen und von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie das nicht tun.

Es sei denn, die Stadtoberen von Landshut besinnen sich und heben diese mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbare Vorschrift wieder auf.

Es wäre jedoch nicht verwunderlich, wenn sie stattdessen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

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21 KOMMENTARE

  1. Um dieses Irrenhaus Deutschland zu schaffen und am Laufen zu halten, braucht es eine Menge Irrer, die nicht nur in den „höheren Etagen“ zu finden sind. Ein Glück, dass DE zu groß ist, um es zu überdachen, denn dann wäre es eine geschlossene Anstalt.

  2. Hat man das Instrument der „allgemein Verfügung “ erstmal entdeckt kann man es ganz undemokratisch auch auf andere „Situationen“ anwenden. Verbote, Einschränkungen der Freiheiten,Enteignungen, Überwachung etc. werden die neue Normalität.

  3. Sicher werden sie Beschwerde einlegen.
    Denn
    was gestern richtig war, kann heute nicht falsch sein.

  4. Noch lächerlicher ist doch so ein Maskenzwang wie in Düsseldorf der überall gilt, wegen ungeklärter Infektionswege. Wenn ich dort nachts alleine durch irgendwelche Straßen gehe und niemandem begegne außer ein paar Kanalisationsratten, muss ich trotzdem den Virenlappen aufhaben. Unser Verwaltungsapparat ist von absolute Faschisten durchzogen die ihre Rolle auch perfekt im Dritten Reich hätten ausüben können. Wo ist der Unterschied zu Drangsalierungen durch die Nazis? Nicht in der Sache und im Grad der Sinnlosigkeit, nur in der Schwere der Drangsalierungen aber Drangsalierung ist und bleibt Drangsalierung.

  5. Gegen die Staatspleite der Alt-Parteien hilft nur künstliche Panikmache.

    „Corona hat geholfen“

  6. Deutschland sollte sich mal mit dem Thema “ Einsatz des gesunden Menschenverstands“ beschäftigen und sich davon lösen jeden Scheiß über Verordnungen und Verfügungen lösen zu wollen.
    Für wie blöd und unmündig wird der Bürger eigentlich gehalten?
    Dieses Land ist irgendwann vor lauter Bürokratie nicht mehr lebenswert.

    sehr erfolreichen Menschen wie Elon Musk ist das auch schon negativ aufgefallen:

    Dabei musste Musk etwas loswerden, denn was für Deutsche schon längst zur Gewohnheit geworden ist, war für Musk eine echte Überraschung: Die zahlreichen Regeln und Vorschriften, die es in diesem Land zu beachten gilt. Wegen seiner Tesla-Gigafactory erlebt Musk die deutsche Bürokratie hautnah mit.

    „Er hat uns eine Hausaufgabe gestellt“, sagte Steinbach dem Handelsblatt. „Die deutschen Behörden sollten mal alle Regeln und Richtlinien durchforsten und prüfen, ob man nicht auch mit der Hälfte auskommen könnte und darauf achten, damit auch nachhaltige Projekte schneller umgesetzt werden können.“

    (zitiert aus
    https://www.ran.de/e-mobilitaet/elon-musk-ticker-musk-fuehrt-bewerbungsgespraeche-in-deutschland-103523)

  7. Da durch die Durchfütterung von Heuschrecken die kommunalen Kassen immer leerer werden ist es jetzt doch ein Segen solche irren Verordnungen zu erlassen und den Stadtbüttel in der Ecke auf Lauer liegen zu lassen. Und schon klingelt es im Säckel. Dadurch ja auch die immer kreativer werdenden Parkbeschränkungen und Blitzerstandorte

  8. Heute morgen hat im Radio auf B5 aktuell eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Coburg geschildert, wie die Kontaktverfolgung abläuft. Ein Positiver wird gemeldet. Das Team erfaßt den Fall. Er wird angerufen, bekommt Formulare zugeschickt. Dann wird ausgewertet, die Kontakte in unterschiedliche Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Sie werden angerufen, befragt, wie der Kontakt war (!). Dann wird im Team entschieden, wahrscheinlich ob der getestet werden oder in Quarantäne muß. (Wiedergabe ohne Gewähr).

    Wir spielen Corona, wer nicht mitspielt, ist doof.

  9. MASKENZWANG bald auch in den USA

    70 Millionen Amerikaner hassen Sleepy Joe, weil er ihrem Idol die Wahl „geklaut“ hat.
    Diesen 70 Millionen Amerikanern will er nun MASKEN aufsetzen!
    Er will die Maskenpflicht für ganz USA einführen.
    Biden sieht wohl nicht Deutsches Fernsehen, sieht nicht was in Leipzig los ist.
    Viel Spaß kann man ihm bei dem Vorhaben nur wünschen, sollte er bis 20. Januar durchhalten.

    Aber noch ist es nicht so weit. Unser Idol lässt ihn nicht ins Haus, rückt nicht die 10 MIO Dollars raus, die Joey so dringend für seinen Corona-Kampf braucht.

    Noch ist Trump der Präsident der Vereinigten Staaten aber er wird von der ARD behandelt wie ein illegaler Hausbesetzer aus der Liebigstraße, der mit seinem asozialen Verhalten sogar die Genesung Millionen Amerikaner gefährdet.

    Von den gerichtlichen Megaprozessen, die sich gerade im Hintergrund anbahnen, erfährt der brave ARD Zuschauer kein Sterbenswörtchen. Lediglich wird ihm vom ARD erklärt: „Trump bereitet sich auf eine Serie von Wahlprüfungen vor!“ Eine Serie nennt ARD die die Bundesstaaten der USA. Klingt nach einer Serie von Hausdurchsuchungen.
    Aber das Frechste von allem, wie man das Zögern der Republikaner erklärt dem „neuen Präsidenten“ -der noch gar nicht im Amt ist aber schon emsig wie eine Biene arbeitet- die Republikaner hielten sich nur zurück, um den Präsidenten nicht zu verärgern! Denn er könnte möglicherweise 2014 wieder für die Wahl kandidieren und die Republikaner wollen es sich mit ihm nicht verscherzen.

    Solch einen Unsinn tischt ARD den ohnehin schon müden, coronagequälten Deutschen kurz vorm Schlafengehen auf!

    Unterdessen soll Trump etwas getweetet haben über Wisconsin und Pennsylvania, aber was verrät ARD leider nicht.

  10. Das Beste kommt jedoch zum Schluss: Das Urteil gilt nur für den Kläger. Das heißt, er darf jetzt in der Innenstadt ohne Mund-Nasen-Bedeckung herumlaufen, während alle anderen die Zwangsmaske tragen müssen und von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie das nicht tun.

    Genauso war es auch mit dem Düsseldorfer Urteil Beschluss gegen den Maskenzwang im Freien in der Innenstadt:

    Der Beschluss gilt laut Gericht nur für den Bürger – alle anderen müssten demnach weiter Maske tragen.

    https://www.welt.de/regionales/nrw/article219656318/Gericht-Generelle-Maskenpflicht-in-Duesseldorf-ist-rechtswidrig.html

  11. Düsseldorf und Landshut waren erst ein Feldexperiment. Dann sollte in der ganzen Bundesrepublik überall der Maskenzwang eingeführt werden. – Das ist nicht nachgewiesen, aber meine Überzeugung.

    Zum Glück fanden sich noch Juristen bei den Gerichten, die diesen Unfug unterbinden wollten. Ob nicht doch der deutschlandweite unmodifizierte Zwang noch eingeführt wird, ist offen. Wundern würde es mich nicht.

  12. Das bis ende November Erreichte bis Weihnachten sichern? Ja, wie denn?
    Die Event-Szene, die mit dem Christfest nichts jedoch mit dem Weihnachtsgeld alles verbindet wird sich schon bald wieder in den Shisha-Bars dieser kranken Republik treffen. Das Problem dabei? Die Brüdas teilen sich alle das selbe Mundstück. Nix Fake-News! Selbst beobachtet!
    https://www.focus.de/gesundheit/news/top-virologe-kekule-ich-feiere-weihnachten-wie-jedes-jahr-mit-einem-unterschied_id_12638776.html#comments Also sperren wir uns ein und hoffen, das diese Kanaillen sich vielleicht mal besinnen mögen. .lol: ALLAHEIN MIR FEHLT DER GLAUBE, DASS SPRENGGLÄUBIGE SICH ÜBERHAUPT AN REGELN HALTEN KÖNNEN, WELCHE NICHT VON IHREM PROPHETEN AUFGESTELLT WURDEN. DAS GILT AUCH UND GERADE FÜR DIE STVO. 😆
    H.R

  13. Bald haben die Merkel-Nazis ihr Ermächtigungsgesetz. Darin wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben. Dann darf die Polizei ohne Warnung schießen, wenn ein Corona-Leugner ohne Maske gesichtet wird. Bei Verdachtsfällen wird der betreffende Staatsfeind ins MZ gesteckt. Gerüchten zufolge sind in der Gemeinde Dachau rege Bautätigkeiten an historischen Anlagen zu beobachten…

  14. Das Urteil gilt nur für den Kläger.

    Das heißt, er darf jetzt in der Innenstadt ohne Mund-Nasen-Bedeckung herumlaufen, während alle anderen die Zwangsmaske tragen müssen und von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie das nicht tun.

    Wie auch in Düsseldorf, da aus recht ähnlichen Gründen ähnlich geurteilt worden ist, wird sich diese Einschränkung hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie unter Berücksichtigung des Grundgesetzes, Artikel 3 Absatz 1, wohl kaum so aufrechterhalten lassen.

    Eine offensichtliche Dummheit, die dem Gericht gleich tonnenweise an unnötiger Arbeit bescheren könnte, wegen eines Urteils, das bei gleicher Faktenlage bereits gefällt worden ist. Aber, was tut man nicht alles, um dem Bürger immer neue Erschwernisse aufzuerlegen und Gegenwehr zu vereiteln – hier ist das Bayern des fanatischen Scharfmachers Söder bekanntlich ebenso Spitzenreiter wie bei den schlechtesten Zahlen deutschlandweit.

  15. „Das Beste kommt jedoch zum Schluss:

    Das Urteil gilt nur für den Kläger.

    Das heißt, er darf jetzt in der Innenstadt ohne Mund-Nasen-Bedeckung herumlaufen, während alle anderen die Zwangsmaske tragen müssen und von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie das nicht tun.“

    Tja, da kann ich nur sagen: Glückwunsch an ihn und den Anderen, der analog in Düsseldorf gegen die Verordnung geklagt hat, und Applaus für den Mut sich diesem Unrechtsregime entgegenzustellen! Und die anderen, nun ja, letzten Endes selbst Schuld – hätten ja auch klagen können statt einfach alles widerspruchslos hinzunehmen. Und jetzt sollte es doch ein Leichtes sein, das auch für sich durchzusetzen in den beiden Städten – man muss nur auf den Präzedenzfall verweisen.

  16. Natürlich war es sehr gut, dass dieser Bürger geklagt hat.
    Ist es aber nicht diskriminierend anderen Leuten gegenüber, wenn diese die Maske tragen müssen, da die erfolgreiche Klage doch besagt, dass laut Recht das Tragen nicht erforderlich ist.

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