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Berliner Verfassungsschutz entlastet AfD

Von MANFRED ROUHS | In diesem Jahr wollen der Bundesinnenminister und seine Kollegen in den Ländern den Sack zumachen: die AfD soll als vermeintlicher „rechtsextremer Verdachtsfall“ in den „Verfassungsschutzberichten“ erscheinen. So pfeifen es seit Tagen die Spatzen von den Dächern [1].

Zu den Vorbereitungen für den großen Schlag gegen die AfD gehören Gutachten der Landesbehörden über die vermeintliche Gefährlichkeit des jeweiligen Landesverbandes der aus Sicht des etablierten Politikbetriebs unerwünschten Konkurrenzpartei. Die sollen offenbar belegen, wie grausig es landauf, landab bei der AfD zugeht. In Berlin ist dabei aber offenbar eine Panne passiert.

Denn das dortige Landes-Dossier bescheinigt der Berliner AfD, keineswegs den Marsch in Richtung „Rechtsextremismus“ angetreten zu haben. Schlimmer noch, die Autoren mahnen mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl Vorsicht an: „Denn eine unzutreffende Etikettierung als ‚extremistisch‘ könnte zu einer nachhaltigen Wettbewerbsverzerrung führen.“ Und als wäre das nicht böse genug ist der Bericht sogar vor der Absegnung (bzw. einer möglichen politischen Korrektur) durch den Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD, früher SED) der Öffentlichkeit zur Diskussion zur Verfügung gestellt worden.

Gesinnungshaft und Folter sind in Deutschland bekanntlich abgeschafft. Der oder die Autoren des die AfD entlastenden „Verfassungsschutz“-Papiers müssen aber wohl trotzdem befürchten, geteert, gefedert und auf’s Rad gespannt zu werden – im übertragenen Sinne. Das lassen Äußerungen in der „Berliner Zeitung“ [2] erkennen, die sich diesbezüglich auf Geisels Sprecher Martin Pallgen beruft und mitteilt, dass es für den Autor des Berichts  personelle Konsequenzen geben soll. Über Details werde gerade beraten. „Wir nehmen die Vorgänge sehr ernst“, so Pallgen.

Und was sagt die Hauptstadt-AfD dazu? Nicolaus Fest, kommissarischer Vorstand der AfD-Berlin, mahnte nach dem Verfassungsschutz-Leak, nicht die Falschen zu bestrafen:

„Wir fordern, dieses Polittheater sofort zu beenden! Gehen muss nicht der VS-Beamte, der sich der Wahrheit verpflichtet fühlt, sondern der ideologisch getriebene Innensenator Geisel, der versucht, im Superwahljahr die AfD zu kriminalisieren. Denn das ist der wahre Skandal – und ein schwerer Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung!“


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V. [4], der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und hat die Broschüre Coronazeit – Leben im Ausnahmezustand“ [6] herausgegeben. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig und vermittelt Firmengründungen in Hong Kong [7].

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Kommt jetzt die Schweigepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln?

geschrieben von libero am in Corona | 67 Kommentare

Von CANTALOOP | Passend zu den von der Kanzlerin verschärften Maßnahmen zur „Corona-Eindämmung“ gleichen jetzt auch verschiedene öffentlich-rechtliche Institutionen und Verbände ihre Forderungen nach „mehr Sicherheit“ an. So ist es ihrer Ansicht nach nur konsequent, dass der Wunsch nach einer Schweigeverordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln erneut vorgetragen wird. Dies könne wirksam virenbehaftete Aerosole verhindern, die ansonsten frei in der Luft umherfliegen würden.

Der Verband deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) würde solch eine Schweigepflicht und auch das damit einhergehende Telefonierverbot vollumfänglich unterstützen, so dessen Verbandspräsident Ingo Wortmann. [8]

Eine zweckmäßige Maßnahme, da die nötigen Abstände in Bussen und Bahnen oft nicht eingehalten werden, so der besorgte Präsident. Auf manchen spanischen Inseln werde dies schon erfolgreich praktiziert. Dass die mallorquinische Bevölkerung dagegen jedoch massiv protestiert, verschweigt man geflissentlich. Auch der bundesweite Zwang nach FFP-2 Masken, wie er in Bayern schon praktiziert wird, steht zur Debatte. Dass man damit ungewollt die absolute Wirkungslosigkeit der bisher vorgeschriebenen Standard-Masken zugesteht, scheint ebenfalls kaum jemanden zu interessieren. Wurden diese Atemschutz-Lappen doch in den letzten acht Monaten praktisch von jedem Bürger getragen – und trotzdem gab es keine signifikante Verbesserung der Umstände.

Verbot unserer Sprachkultur

Doch es gibt auch Gegenwind: als die in Mannheim ansässigen Verkehrsbetriebe ebenfalls ein Schweigegelübde forderten, gab es von Seiten der Bürger wegen der elementaren Vernichtung ihrer Grundrechte starken Protest [9]. Zudem: wer soll derlei Vorgaben denn überhaupt kontrollieren bzw. wie wird ein diesbezügliches Vergehen anschließend geahndet? Fragen über Fragen.

Eine Totalisierung des öffentlichen Lebens sondergleichen: Hier tun sich in der Tat Abgründe auf, wie man es sich vor nicht allzu langer Zeit kaum hätte vorstellen können. Eine derart rasante Eigendynamik hinsichtlich der Umsetzung umstrittener Anordnungen scheint aber kaum einen Journalisten oder Redakteur der Mainstream-Medien ernsthaft zu beunruhigen. So liest man, abgesehen vom Focus [10], kaum etwas über diese angedachte Einschränkung unserer Kommunikation, die sich zweifellos der wohlwollenden Unterstützung unserer Kanzlerin sicher sein kann.

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Merkel: Harter Corona-Kurs ist eine politische Entscheidung

geschrieben von libero am in Deutschland,Video | 54 Kommentare

Gut zehn Jahre ist es her, dass ich Angela Merkel das letzte Mal Fragen stellte. Damals noch als Büroleiter des „Focus“ in Moskau. Heute konnte ich ihr auf der Bundespressekonferenz zwei Fragen stellen, die mich sehr bewegen. Und viele von Ihnen auch. Die beiden Antworten von ihr halte ich für ausgesprochen wichtig: Zum Einen schloss sie definitiv aus, als Kanzlerin in eine wie auch immer geartete „Verlängerung“ zu gehen und weiter ein politisch einflussreiches Amt auszuüben. Aufgrund etwas unklarer Formulierungen gab es dazu ja in der Vergangenheit immer wieder Zweifel, über die ich auch mehrfach berichtete. Allerdings ist auch diesmal wieder ein kleines „Aber“ enthalten – aber lesen Sie selbst unten den genauen Wortlaut nach oder sehen Sie  sich hier die Passage an [11].

Noch wichtiger ist aber ihre Aussage zum harten Corona-Kurs und zum Lockdown. Bisher glauben ja viele, die Bundesregierung sei aus wissenschaftlichen Gründen zum harten Kurs gezwungen. Auf meine Frage hin erklärte Merkel heute explizit, dass ihr bewusst sei, dass es auch andere Stimmen in der Wissenschaft gebe, die gegen einen solchen harten Kurs sind. Dass es aber ihre politische Entscheidung sei, auf genau diesen zu setzen: „Es gibt in dem ganzen auch politische Grundentscheidungen, die haben mit Wissenschaft nichts zu tun.“ Und weiter: „Mit der Einladung von bestimmten Wissenschaftlern wollen wir auf bestimmte Fragen, die uns interessieren und die nicht politischer Natur sind, Antworten bekommen.“

Dies ist der Vorwurf von Kritikern, dass eben nur „bestimmte“ Wissenschaftler mit Antworten auf „bestimmte“ Fragen gehört werden und deshalb „bestimmte“ Antworten und „bestimmte“ Entscheidungen herauskommen. Angaben zu Studien, mit denen sie ihren Kurs untermauert, machte sie nicht. Die Wichtigkeit ihrer Aussagen kann in meinen Augen kaum unterschätzt werden. Die Kanzlerin räumt damit faktisch ein, dass ihr Kurs nicht alternativlos ist. Dass sie sich aber gegen die Alternative entschieden habe.

Lesen Sie unten ein Wortprotokoll von Fragen und Antworten, das Martina Grabl aus meinem tollen Team im fernen Norwegen gleich erstellt hat. Ansehen können Sie sich den Wortwechsel direkt über diesen Link hier, [11] die ganze Pressekonferenz hier [12], und meinen Livestream mit meinen Kommentaren und ersten Eindrücken direkt nach der Pressekonferenz hier [13]. Interessant ist, dass laut Zuschauern die Tagesschau ihre Direktübertragung vor bzw. nach meinen Fragen vor Merkels Antwort abbrach – zum genauen Zeitpunkt gingen die Angaben in den Zuschriften auseinander.

(Fortsetzung bei reitschuster.de [14])

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ZDF-Moderatorin Petra Gerster: Publikum gewöhnt sich ans Gendern

geschrieben von libero am in Deutschland | 97 Kommentare

Von MICHAEL KLONOVSKY (Acta Diurna) [15] | Also sprach eine öffentlich-rechtliche Textvorleserin, die soeben beneidenswerterweise die – ausschließlich an Frauen vergebene – „Hedwig-Dohm-Urkunde” [16] des – ausschließlich aus Frauen bestehenden und deswegen nicht gegenderten – Journalistinnenbundes erhielt, unter anderem dafür, so die Urteilsbegründung, dass sie in ihren Moderationen „klug und elegant” gendere, was allenfalls zur Hälfte stimmen kann, denn es mag aus Konformismus und Hedwig-Dohm-Urkunden-Abgreifgründen derzeit klug sein, bei diesem Mumpitz mitzutun, doch dabei elegant zu wirken, ist bislang noch niemandem gelungen.

Gewöhnung also. Die braven Deutschen sind Meister*innen darin. Sie haben sich daran gewöhnt, bei jeder Gelegenheit den rechten Arm in die Luft zu reißen und „Heil Hitler!” zu rufen. Sie haben sich daran gewöhnt, Briefe mit dem „deutschen” oder dem „sozialistischem Gruß” zu unterschreiben. Sie haben sich an die Nachrichten vom Heldensterben an der Ostfront genauso gewöhnt wie an die bizarren Rituale der bundesrepublikanischen Entmännlichungsdressur. Sie haben sich an die Hässlichkeit ihrer Innenstädte gewöhnt, sie haben sich an die Zerstörung ihrer Landschaften durch Windräder gewöhnt, sie haben sich daran gewöhnt, für andere Länder oder für Migranten zu bezahlen, ohne je etwas zurückzufordern, sie haben sich an die höchsten Strompreise und die zweithöchsten Steuern Europas gewöhnt. Sie haben sich, wenn wir schon bei der Verhunzung ihrer Sprache sind, auch an das Stümper- und Stummeldeutsch der Kanzlerin gewöhnt. Sie haben solche Gewohnheiten in der Vergangenheit aber im Zuge politischer Wetterwechsel immer wieder vollständig abgelegt, um sich zur jeweils nächsten zu bekehren. Ich würde, siedelte ich steuergemästet auf dem Mainzer Märchenberg, nicht auf die Konstanz der gerade aktuellen Gewohnheiten derer daheim an den Tätervolksempfängern wetten. By the way: Der fromme Muselmann wird garantiert nicht mitgendern, und falls jemand auf die Idee kommt, den Koran in gerechter Sprache zu veröffentlichen: Viel Glück!

Was die 60 Beschwerdebriefe betrifft (sofern die Angabe stimmt): Zwar sagen derzeit viele Menschen den Wahrheits- und Qualitätssmedien und folglich auch dem Staatsfunk zum Abschied leise – also ohne Brief – Servus, doch die Zahl der Kommentare unter dem Welt-Artikel hatte rasch die Tausend überschritten, und der Tenor war eindeutig. Mögen die einen sich tatsächlich an alles gewöhnen – die anderen haben es satt. Müssten sich Gerster und Genossinnen mit ihren Beiträgen auf den freien Markt begeben und zahlte ihr Publikum nicht eine Zwangsabgabe, unsere Schelminnen würden sich daran gewöhnen müssen, auf dem Arbeitsamt zu gendern.

Die Genderei ist vor allem eines: hässlich. Es gibt keinen einzigen literarisch wertvollen gegenderten Text; im Gegenteil, Schönheit, Sinn und Lesefluss werden durch diese semantischen Poller zerstört. Unter dem Vorwand, zu differenzieren, primitiviert Gendern die Sprache. Das beginnt schon beim optischen Eindruck. Eine gegenderte Seite sieht aus, als habe ein an Durchfall laborierender Wellensittich seine Exkremente mit hochfrequenten Flügelschlägen über sie verteilt. Eine Moderatörin, die versucht, Unterstriche, Sternchen oder das Binnen-I, diesen „orthografischen Umschnalldildo” (Lisa Eckardt), mitzusprechen, wirkt nicht elegant, sondern bescheuert, nicht klug, sondern abgerichtet. Ich habe diese Sonderzeichen einmal semantische Hijabs genannt, weil beider Sinn derselbe ist: Reviermarkierung, Raumgewinn, optische Landnahme, Herr(!)schaftsanspruch. Dass andere gezwungen werden sollen, sich diesem Ritus zu unterwerfen, sagt alles.

Der Vorstand der Stiftung deutsche Sprache [17] hat sich vor kurzem dezidiert dazu geäußert:

Das einzige, in desto enervierenderer Indolenz vorgetragene Argument der feministischen „Sprachkritiker” lautet bekanntlich, Frauen würden durch das generische Maskulinum unsichtbar gemacht und folglich diskriminiert. Es ist aber gerade das Hauptmerkmal dieses generischen Maskulinums, dass es sich auf ganze Gruppen ohne Geschlechtsdifferenzierung bezieht: Lehrer, Sportler, Spinner. Die Sexusneutralität ergibt sich aus dem Modus der Wortbildung. Im Deutschen kann an jeden Verbstamm das Suffix -er angehängt werden, und schon hat man ein Substantiv, das eine Gruppe bezeichnet, deren Geschlechtsneutralität bei nichtbelebten Gegenständen (Bohrer, Träger, Schraubenzieher, Türöffner) noch niemand bezweifelt hat. Wäre -er eine männliche Nachsilbe analog zum weiblichen -in, müsste man beide einfach austauschen können, um aus dem männlichen Bohrer die weibliche Bohrin zu schaffen. Offenkundig funktioniert das nicht.

Grammatisches und biologisches Geschlecht haben nur bedingt – und auf den gesamten Wortschatz gerechnet ziemlich wenig – miteinander zu tun. Insofern ist auch die Formulierung falsch, Frauen seien im generischen Maskulinum „mitgemeint”. Wie der Linguist Peter Eisenberg festhält, ist der(!)jenige, der das generische Maskulinum verwendet, „vom Bezug auf ein natürliches Geschlecht befreit”. Diese Elementartatsache der Sprache, die niemand geschaffen hat, sondern die ein Resultat der kulturellen – und nicht nur der kulturellen – Evolution ist, wie jede Sprache, wie Sprache überhaupt, ist durch die feministische Unterstellung umetikettiert worden, grammatikalische Maskulina seien „männliche Worte” und das generische Maskulinum quasi sprachlich geronnenes Patriarchiat. Diese Hütchenspielerinnen wollen dem Publikum weismachen, ein grammatikalischer Mechanismus namens Genus sei eine „strukturelle” Diskriminierung der Frauen, denn wenn die gesamte Gesellschaft, wenn jede Brücke, jeder Turm, jede Formel, jede Wissenschaft, jedes Sportgerät, jedes Werkzeug, jede Institution, jede Firma, jedes Jobprofil, jede Sexualpraktik, ja sogar das Klima Frauen diskrimiert, dann kann das in der Sprache ja unmöglich nicht der Fall sein. „Das Maskulinum”, schreibt Eisenberg, zuletzt Professor für Deutsche Sprache der Gegenwart an der Universität Potsdam, „wurde regelrecht sexualisiert.”

Auf diese Weise ist die geschlechtsneutrale Gruppenbezeichnung „Bürger” in die Bezeichnung aller männlichen Bürger umgemogelt worden – als ob der „Bürgersaal” nicht allen 64 Geschlechtern offenstünde –, und jeder politische Redner begrüßt die Frauen im Publikum inzwischen zweimal, indem er die lieben Bürgerinnen und lieben Bürger anspricht. Wer behauptet, es gebe keinen fundamentalen Unterschied zwischen den Aussagen: „Ich gehe heute Abend zum Italiener” und „Ich gehe heute Abend zur Italienerin”, der will Ihnen eine Bärin aufbinden (im Fall zwei könnte es sich übrigens empfehlen, eine Pariserin einzustecken).

„Da Sie meine Stimme hören wollen, beeile ich mich, zu erklären, daß ich mich auf die Seite der Opponenten gegen diese geplante Verarmung, Verhässlichung und Verundeutlichung des deutschen Schriftbildes stelle”, antwortete Thomas Mann im Juni 1954 auf eine Umfrage der Zürcher Weltwoche zu den sogenannten „Stuttgarter Empfehlungen” für eine Vereinfachung der deutschen „ortografi” (auch Hesse und Dürrenmatt sprachen sich weiland gegen solche Pläne aus). „Mich stößt die Brutalität ab, die darin liegt, über die etymologische Geschichte der Worte rücksichtslos hinwegzugehen.” Brutalität ist die treffende Assoziation. Es ist die Brutalität von ideologisierten Gesellschaftsumstürzern und Sozialingenieuren, die das kulturell Gewachsene nur als Ballast und als ein Hindernis für ihr eigenes Vorankommen betrachten. Was Mann, Hesse und Dürrenmatt zum Gendern sagen würden, liegt auf der Hand, aber alte weiße Suprematisten sollten besser ihre alte weiße Suprematistenfresse halten.

Ein anderes Stilmittel der Genderistas, um den Katafalkdeckel sprachstruktureller Benachteiligung von ihrem zarter konstruierten Geschlecht zu wälzen, ist das substantivierte Partizip I. Die feministische Frisierende mag keine Lebensschützenden. Die Preistragenden bedankten sich bei den Gutachtenden. Abends im Lokal traf ich einen meiner Dozierenden. Die Richtenden verhängten ein mildes Urteil über den Raubenden. Die Straftuenden-Statistik wäre armselig ohne die Geflüchteten. Im Gefängnis saß ein Vergewaltigender in einer Zelle mit einem Gliedvorzeigenden (tatsächlich waren sie gerade Kartenspielende). „Sind Sie Rauchender?”, fragte ein Verbindungsstudierender – das ist übrigens weder jemand, der die Verbindung Berlin-München studiert, noch ein Eheberatender –, dem man nachsagte, ein Trinkender zu sein. Wer ist Ihr Lieblingsschauspielender?

Auch in dieser Frage ist das Urteil der Linguisten längst gefällt, wobei jenes der Zurechnungsfähigen bereits genügt hätte. Alle diese Formen sind semantisch unsinnig, wenn sie nicht eine Tätigkeit meinen, die jetzt, in diesem Augenblick, ausgeübt wird. Ein Blogger hat dazu das ultimative Gleichnis geliefert: Ein sterbender Studierender stirbt beim Studieren; ein sterbender Student kann auch im Schlaf oder beim Wandern sterben.

Wenn offenkundiger Nonsens Anhänger und Verfechter findet, bis ins Staatsfernsehen, in die Stadtverwaltung von Hannover, in die Universitäten, Schulen, Stiftungen, NGOs und so ad nauseam weiter, wenn etwas Widersinniges, Hässliches, Unhandliches und im Kern Destruktives mit hohem moralischem Erpressungsdruck in die Öffentlichkeit gepresst wird, dann geht es nicht um die Sache selbst, dann ist sie nur Mittel zum Zweck.

Deswegen perlt jede Kritik, jede Satire, jeder Spott an diesen Sprachklempnern ab. Deswegen interessieren auch die Einwände von Linguisten nicht. Es geht nicht um Argumente. Es geht nicht einmal um Sprache. Es geht um Macht.

Übrigens: Petra Gerster, heißt es in der Bildunterschrift über dem Welt-Artikel, „kritisiert, auch in Nachrichtenfilmen träten immer noch zu wenige Frauen auf.”
Wen genau mag sie damit kritisieren? Die Frauen? Die Gesellschaft? Die Nachrichten? Allah?

PS: „Heute hörte ich einen Mann, der vorbildlich gegendert hat”, schreibt Leserin***. „Er kommentierte den Abschied von Donald Trump. Als dieser und seine Frau in die Air Force One stiegen, sagte der Kommentator: ‚Melania looks amazingly stunning.’ Er sagte es mit der gebotenen Hingerissenheit und Ehrfurcht. So geht Gendern korrekt. Solange es noch Männer gibt, die das so sagen, ist noch nicht alles verloren. Solange es noch Frauen gibt, die so aussehen, ist noch nicht alles verloren.
Make women great again.”

PPS:

[18]


(Im Original erschienen auf Michael Klonovskys frisch relaunchter Acta Diurna) [15]

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Maskenball und Geisterstunde mit Lady Gaga

geschrieben von libero am in USA | 146 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Niemand außer dem engsten Familienkreis des neuen US-Präsidenten wird ernsthaft glauben, dass dieser wegen seiner Persönlichkeit und politischen Ausstrahlung von angeblichen oder realen 81 Millionen Amerikanern gewählt worden ist. Und niemand (außer vielleicht Mike Pence) wird ernsthaft bestreiten, dass die 75 oder mehr Millionen Amerikaner, die sich unbestritten für Donald Trump entschieden haben, das wegen Trump und nicht wegen seiner Partei getan haben.

Es war deshalb zu erwarten, dass die Amtseinführung von Joseph Biden kein die Massen anziehendes oder begeisterndes Ereignis sein würde. Zwar waren neben seiner Familie noch ein paar Bekannte wie die Familie Obama, das Ehepaar Clinton, Herr Pence und einige andere aus dem Steuerparadies Delaware und Hollywood gekommen.

Und fleißig wurden immerhin unzählige Nationalflaggen aufgestellt, sozusagen stellvertretend fürs fehlende, weil desinteressierte oder sich betrogen fühlende Volk. Da die Besucher sich nicht nur wegen der Virusgefahr hinter Masken verbargen, vollzog sich die Zeremonie samt Vereidigung so gespenstisch wie noch keine jemals zuvor.

Das ist nicht zu kritisieren, weil diese Geisterstunde überaus angemessen im Rückblick auf die Entstehung des offiziell verkündeten Wahlergebnisses war. Und dass eine Popsängerin wie „Lady Gaga“ zu Ehren der Geisterfeier die Nationalhymne sang, war mitnichten ein würdeloser Tiefpunkt, sondern kündete schon verheißungsvoll die Richtung der beginnenden Amtszeit eines Präsidenten an, der in der beneidenswerten gesundheitlichen Lage ist, immer seltener zu bemerken, wer ab jetzt ihn und die USA regiert.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [19] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [20] erreichbar.

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Ist das Grundgesetz verfassungsfeindlich?

geschrieben von libero am in Deutschland,Grundgesetz | 60 Kommentare

Von C. JAHN | Die AfD soll als verfassungsfeindliche Organisation [21] eingestuft werden. Dabei orientiert sich keine andere deutsche Partei stärker am Wortlaut der Grundgesetzes als die AfD. Wäre es also folgerichtig, gemeinsam mit der AfD auch das Grundgesetz als verfassungsfeindlich einzustufen?

Der Verfassungsschutz unserer Bunten Republik steht aktuell vor einem politischen Dilemma: Einerseits soll er der Merkel-Clique den Weg freimachen und die politische Opposition zerschlagen. Andererseits beruft sich diese Opposition wie keine andere Partei in Deutschland auf das Grundgesetz, selbst bei öffentlichen Demonstrationen halten ihre Anhänger das Grundgesetz wie eine Monstranz in die Höhe. Was also tun als Verfassungsschützer?

Drei Beispiele sollen dieses Dilemma des Verfassungsschutzes näher verdeutlichen:

  1. Der Artikel 16a

Der berühmte Asylartikel des Grundgesetzes lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist“. Wie wir alle wissen, ist die millionenfach gelebte Praxis des Asylrechts in Merkels Reich die Gewährung von Asyl für politisch Nichtverfolgte, die aus EU-Ländern einreisen. Die Rechtspraxis des Regimes ist also genau das Gegenteil des Wortlautes des Gesetzestextes im Grundgesetz.

Als guter Verfassungsschützer müsste man seine Aufmerksamkeit nun in erster Linie denjenigen Kräften zuwenden, die diese grundgesetzliche Rechtsvorgabe des Artikels 16a in so eklatanter Weise tagtäglich brechen: den Regierungsparteien, aber auch in großen Teilen der Beamtenschaft, die dem rechtswidrigen politischen Druck, auch politisch Nichtverfolgten, die aus EU-Ländern eingereist sind, Asyl zu gewähren, widersstandslos Folge leisten. All diese Leute sind faktisch Verfassungsfeinde, wenn man ihre Taten am Wortlaut des Gesetzes misst.

Aber natürlich wäre jeder Verfassungsschützer, der diesen Widerspruch zwischen tatsächlichem staatlichen Handeln und dem Gesetzestext auch nur andenkt, von heute auf morgen ein Fall für das Arbeitsamt, die Karriere wäre futsch und die hohen Pensionen für das Alter ebenfalls. Kein Verfassungsschützer in Merkels Reich wird es daher wagen, auch nur anzudeuten, die Herrschaft der heiligen Angela und ihres Gefolges zeige, grundgesetzlich betrachtet, Züge einer Herrschaft des Unrechts.

  1. Der Artikel 3

50 Prozent Frauenquote, 35 Prozent Immigrantenquote – Menschenquoten sind im Kommen im Paradies der Bunten Republik. Keine andere Partei widersetzt sich so sehr der Einführung solcher Menschenquoten wie die AfD – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen. Denn der Artikel 3 ist in dieser Hinsicht völlig eindeutig: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen (durch den Staat) benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im Klartext: Der Staat darf Menschen nicht nach den genannten Merkmalen klassifizieren und dann diesen staatlich klassifizierten Menschengruppen jeweils unterschiedliche Rechte gewähren. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Der Artikel 3 ist somit nicht nur einer der wichtigsten Artikel des Grundgesetzes, sondern auch eine der ganz zentralen Lehren aus der Zeit des Dritten Reiches mit seiner hundertprozentigen Arierquote.

In Merkels Reich wurde diese ganz wesentliche Rechtsvorschrift des Grundgesetzes stark aufgeweicht: Die Einführung von Frauenquoten als einer merkmalsbedingten Menschenquote dient dem Ziel, bestimmte Menschen allein wegen ihres Geschlechts staatlicherseits zu bevorzugen – unvereinbar mit dem Wortlaut des Artikels 3. Frauenquoten sind daher ganz klar grundgesetzwidrig, sie stehen wie alle anderen Menschenquoten in der Tradition national-sozialistischen Denkens, wonach der Staat sich das Recht nimmt, bestimmte Menschen aufgrund äußerer Merkmale zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Menschenquoten jeglicher Art sind ein teuflisches politisches Werkzeug, sie gehören zum Standardinventar von Unrechtsstaaten und sind daher mit aller Konsequenz zu bekämpfen.

Alle Kartellparteien – mit Ausnahme der FDP – unterstützen mittlerweile ganz offen die Einführung solcher Menschenquoten in Deutschland. Damit haben sich alle Parteien außer der AfD und der FDP auch vom wichtigen demokratischen Rechtsgrundsatz der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verabschiedet – eine gefährliche Entwicklung.

Als Verfassungsschützer steht man nun vor dem Dilemma, wie man im Auftrag der herrschenden Clique einer Partei beikommen soll, die sich besonders vehement für die im Grundgesetz garantierte Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz einsetzt, während diese Gleichheit vor dem Gesetz in Merkels Reich nicht nur mittels Menschenquoten, sondern auch mit allerlei anderen Methoden – Stichwort „kultursensible“ Gerichtsurteile bei ausländischen Straftätern – stetig abgebaut wird. Eigentlich müsste man sich als Verfassungsrechtler mit aller Leidenschaft für den Fortbestand der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz einsetzen und daher all jene Kräfte unter Beobachtung stellen, die mehr Ungleichheit vor dem Gesetz fordern. Das sind im heutigen Deutschland neben dem innersten Kreis der Merkel-Clique vor allem die traditionell eher diktatorisch verhafteten Grünen und ihre ideologischen Satellitenparteien SPD und SED („Linke“).

Würde sich der Verfassungsschutz nun kritisch mit diesen Befürwortern von Menschenquoten auseinandersetzen, würde er zugleich in eine direkte Auseinandersetzung mit denjengen Kräften geraten, die in der real existierenden Bunten Republik der Gegenwart die politische Richtung vorgeben. Er würde die Hand beißen, die ihn füttert – so verdient man sich keine Lorbeeren. Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, der es wagte, die linksextremen Tendenzen in der Regierungspartei SPD in einem Nebensatz auch nur zu erwähnen, wurde umgehend aus dem Amt gejagt – ein abschreckendes Beispiel. Es ist also rational nicht unverständlich, dass der heutige, ganz der Regierung verpflichtete Verfassungsschutz seinen Apparat lieber gegen den schwächsten Machtspieler richtet, die AfD.

  1. Der Artikel 20

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt“ – so lautet der zentrale Demokratieartikel des Gundgesetzes. Die Demokratie der Bundesrepublik beruht also laut Grundgesetz gleichermaßen auf den beiden urdemokratischen Säulen Wahlen und Abstimmungen. Tatsächlich aber wird uns Deutschen dieses grundgesetzliche Recht auf Abstimmungen seit 72 Jahren verweigert – klar grundgesetzwidrig also.

Auch in diesem Fall des Artikels 20 setzt sich die AfD für eine Verwirklichung der im Grundgesetz festgelegten Rechtsvorgaben stärker ein als jede andere Partei. Die Kartellparteien geben sich bekanntlich mit nur der einen Häfte dieses Demokratieversprechens, den Wahlen, zufrieden und tun so, als gäbe es da im Wortlaut des Gesetzes nicht noch eine andere Hälfte an Demokratie – so ist das Regieren natürlich bequemer, wenn das Volk nur alle vier Jahre mitreden darf und ansonsten nicht ständig dazwischenfunkt.

Auch diese nunmehr schon 72 Jahre andauernde Verweigerung eines grundgesetzlichen Rechtsanspruchs durch den „besten Staat, den die Deutschen je hatten“ wäre ein Thema, das sich der Verfassungsschutz einmal vorzunehmen hätte. Aber auch an diesem heißen Eisen würde sich jeder Verfassungsschützer schnell die eigenen Karrierefinger verbrennen.

Fazit

Wir sehen also: Gründe, sich mit der Grundgesetztreue der herrschenden Clique zu befassen, gäbe es genug. Aber es gibt eben auch genug Gründe im Eigeninteresse des Verfassungsschutzes, genau dies nicht zu tun. Unter Abwägung der eigenen Vorteile und Risiken ist es für die Behörde fraglos deutlich attraktiver, nicht die Regierung, sondern die einzige Oppositionspartei auf die schwarze Liste zu setzen, selbst wenn sich diese immer wieder explizit auf den Wortlaut der Verfassung beruft.

Die betonte Grundgesetzfreundlichkeit der AfD steht dabei einer Verfolgung als angeblich grundgesetzfeindlich nicht im Wege. Schon George Orwell lehrte, dass sich scheinbar selbstverständliche Aussagen durch geschickte Propaganda leicht in ihr Gegenteil verkehren lassen: „Krieg ist Frieden“, „Freiheit ist Sklaverei“, „Unwissenheit ist Stärke“. Und so wird in Merkels Reich ein beharrliches Pochen auf den Wortlaut des Grundgesetzes schlicht als Ausdruck besonders verfassungsfeindlicher Gesinnung umgedeutet: „Grundgesetzfreundlich ist grundgesetzfeindlich“, würde es bei Orwell heißen. Da hilft es auch nichts, wieder und wieder auf dieselben Stellen im Gesetz zu verweisen und auf die völlige Offensichtlichkeit der Rechtsbrüche durch die Clique der Herrschenden. All das hat auch die Opposition in der DDR mit dem Verfassungstext der DDR in der Hand versucht, und sie hatte in der Sache völlig recht. Aber man hat sie trotzdem in Bautzen eingesperrt. Und genauso wird es auch der AfD ergehen. Denn es zählt in der Politik nie das Gesetz, sondern allein die Kraft der Macht.

Vor diesem Hintergrund orwellscher Methoden wäre es letztlich nur folgerichtig, wenn der Verfassungsschutz eines Tages nicht nur die oppositionelle AfD mit ihrer fast rührigen Grundgesetzverliebtheit, sondern auch das Grundgesetz insgesamt als grundgesetzwidrig einstufen würde. All diese „radikalen Parolen“ vom Nutzen des deutschen Volkes, Wahlen und Abstimmungen, Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz statt staatlichen Menschenquoten und einem Asylrecht nur für politisch Verfolgte aus Nicht-EU-Ländern – letztlich alles verfassungsfeindlich, könnte man doch sagen, oder?

Das Grundgesetz als Prüffall für den Verfassungsschutz – eine Entscheidung, mit der Merkel & Co. gut und gerne leben könnten.

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Miesbach: Sieben Tote „an oder mit“ Corona-Impfung in Altenheim

geschrieben von Cassandra am in Corona | 138 Kommentare

Die wichtigste Lehre, die der Autor dieses Beitrags aus der Corona-Krise gezogen hat, ist, alles in seiner Macht stehende zu tun, um niemals zum Altenheimbewohner zu werden. Es hat sich gezeigt, dass man beim Einzug in eine solche Einrichtung seine Grund- und Menschenrechte an der Pforte abgibt und nie mehr zurückerhält. Waren es zunächst „nur“ die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Kontakte mit seinen Liebsten, die unsere Alten erdulden mussten, so ist es nun die Corona-Impfung, der man sich in solchen Verwahranstalten in der Praxis wohl kaum entziehen kann.

Inzwischen häufen sich die Berichte über Todesfälle in Altenheimen nach den Massenimpfungen der Bewohner. Aus Norwegen wurden kürzlich 23 Fälle gemeldet (PI-NEWS berichtete [22]) und nun gibt es eine weitere Serie in einem Altenheim im Landkreis Miesbach in Oberbayern.

Nach Norwegen nun Miesbach

Wie das Landratsamt Miesbach meldet [23], sind in einer Senioreneinrichtung 41 Bewohner positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Von diesen hatten zuvor – wie in Norwegen – 34 eine Impfung mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer erhalten. Sieben der geimpften Bewohner starben, bei den Nichtgeimpften gab es nur ein Todesopfer. Vor der Impfaktion waren in den Altenheimen des Landkreises Miesbach von März bis Dezember lediglich fünf Corona-Todesopfer zu beklagen.

Die Erklärung der zuständigen Behörde:

„Aufgrund des engen zeitlichen Abstands zwischen Impfung und Ausbruch ist davon auszugehen, dass sich die Geimpften bereits zum Zeitpunkt der Impfung angesteckt hatten.“

Zudem verwies das Landratsamt darauf, dass der volle Impfschutz erst nach der zweiten Impfung eintritt.

Fördert das Vakzin den Ausbruch der Krankheit?

Naheliegender ist jedoch, dass gerade die Impfung beim Vorhandensein von Corona-Viren im Körper des Probanden den Ausbruch und anschließenden tödlichen Verlauf von COVID-19 fördert.

Bevor dieser Verdacht nicht restlos ausgeräumt ist, grenzt es an fahrlässige Tötung, weiterhin Massenimpfungen in Altenheimen durchzuführen. Man muss sich jedoch im Klaren darüber sein, dass die politischen Interessen einer solchen Aufklärung entgegenstehen, deshalb wird es wahrscheinlich noch viel mehr Opfer geben, bevor in diese Richtung etwas geschieht.

Angesichts der ungeklärten Todesfälle muss man es geradezu als Glücksfall ansehen, dass es derzeit zu Engpässen bei der „Versorgung“ mit dem Impfstoff kommt. Auch im Landkreis Miesbach ist erstmal Impfpause [24].

Kein Nachweis für Wirksamkeit der Impfung bei Menschen über 74 

Der Journalist Boris Reitschuster, einer der letzten kritischen seiner Zunft, weist auf seiner Internetseite [25] darauf hin, dass für die Wirkung des BioNTech-Impfstoffes, ebenso wie für die des Mittels von Moderna, kein Nachweis erbracht ist, dass er Menschen über 74 Jahren überhaupt hilft.


[26]Gerne erfüllen wir die Bitte der Betreiber des alternativen Telegram-Nachrichtenkanals D-NEWS, an dieser Stelle Werbung für sie zu machen.
D-NEWS – besuchen und abonnieren lohnt sich! Hier der Link: https://t.me/MeineDNEWS [27]

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