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Kinderhandel – nur eine Verschwörungstheorie?

Von MANFRED ROUHS | Wir leben im 21. Jahrhundert, in einer Zeit, deren Protagonisten sich allseits gut informiert wähnen. Für die Vorstellungen, Deutschland könnte eine bedeutende Drehscheibe des internationalen Kinderhandels sein, ist in deren Weltbild kein Platz. Überhaupt: Kinderhandel. Ist das nicht ein Thema weltfremder Verschwörungstheoretiker, die mit Gerüchten die offene Gesellschaft zu zersetzen versuchen?

Offenbar nicht. Davon zeugt ein Vorfall in Erfurt. Dort parkte ein rumänischer Fahrer seinen LKW und bemerkte, dass die Plane aufgeschlitzt war. Sechs Kinder kletterten von der Ladefläche, zehn bis 16 Jahre alt. Sie stammen aus Afghanistan. Das berichtet die „Bild“-Zeitung. [1]

Der deutsche Staat sorgt nun für Unterkunft und Verpflegung, und vielleicht auch schon bald für eine Familienzusammenführung auf deutschem Boden. Denn Minderjährige machen sich selbstverständlich nicht aus eigener Initiative auf den Weg beispielsweise von Afghanistan nach Deutschland. Sie werden von Erwachsenen disponiert, selten gegen den Willen der Eltern.

Ihre Schleusung ist nahezu immer ökonomisch motiviert:

Entweder, die Kinder dienen als Türöffner für ihre Angehörigen oder für andere Menschen, die behaupten, mit ihnen verwandt zu sein. Sind sie erst einmal im Land, rückt der Rest der Sippe nach.

Oder aber sie werden als Arbeitssklaven ausgebeutet. Überall in Europa arbeiten Kinder in der Schattenwirtschaft. Von den Erträgen ihrer Arbeit sehen sie selbst regelmäßig nichts: sie sind von ihren Ausbeutern abhängig und ihnen ausgeliefert.

Andere Kinder, männlichen wie weiblichen Geschlechts, werden sexuell missbraucht. Der Markt ist groß. Die Zahlungskraft der Pädophilen treibt ihn an.

Die Schleusung von Kindern nach Deutschland ist kriminell und menschenverachtend. Politik und Sicherheitsbehörden disqualifizieren sich dadurch, dass sie offenbar außerstande oder sogar unwillig sind, dem Treiben der Kinderhändler Einhalt zu gebieten. Und die Massenmedien schauen oft lieber weg als ihren Informationsauftrag zu erfüllen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V. [3], der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [4] per Streaming und hat die Broschüre Coronazeit – Leben im Ausnahmezustand“ [5] herausgegeben. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig und vermittelt Firmengründungen in Hong Kong [6].

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Professorenstreit um Grenzkontrollen in Corona-Zeiten

geschrieben von libero am in Deutschland | 56 Kommentare

Dozenten des Fachbereichs „Nachrichtendienste“ der „Hochschule des Bundes“ (HSB) in Berlin streiten in der JUNGEN FREIHEIT über das Für und Wider von Grenzkontrollen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Auslöser war ein Beitrag von Prof. Martin Wagener für die JUNGEN FREIHEIT [7]. Der Politikwissenschaftler hatte sich am Dienstag darin mit der Frage auseinandergesetzt, welche Lehren aus der „Pandemie“ gezogen werden müssen.

Seiner Meinung nach gehört dazu, dass ein Staat an Handlungsfähigkeit gewinnt, wenn er in der Lage ist, seine Grenzen zu kontrollieren. Deswegen müsse Deutschland wieder ein hochmodernes Grenzsystem errichten, um so im Pandemiefall „auf Knopfdruck“ die Ausbreitung insbesondere neuer mutierter Corona-Viren einzudämmen.

Dem widersprechen nun seine Kollegen Prof. Christian Haas und Prof. Markus Denzler entschieden. In einer am heutigen Freitag in der JUNGEN FREIHEIT [8] erschienen Replik werfen sie Wagener vor, die Corona-Krise für die Idee seines Grenzsicherungskonzeptes als Antwort auf den „angeblichen Kontrollverlusts nach der Flüchtlingskrise 2015“ zu missbrauchen.

Besonders pikant: Haas und Denzler lehren – wie Wagener – am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule, an der angehende Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) ausgebildet werden.

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Gewalt und Hass gegen die AfD werden normalisiert

geschrieben von Tal Silberstein am in Video | 40 Kommentare

Im Wahlkampf 2021 wird mit harten Bandagen gegen die AfD gekämpft. Die Methoden erinnern dabei fatal an das, was man anderen angeblich „demokratiefeindlichen“ Ländern vorwirft. Die Verstöße gegen die Menschenrechte und die Grundrechte der politischen Parteien in Deutschland sind nicht mehr zu übersehen.

Wie berichtet [9] wurde am Samstag in Schorndorf, Baden-Württemberg, der AfD-Landtagskandidat Stephan Schwarz von 15-20 Antifa-Terroristen [10] krankenhausreif geprügelt. Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch forderte daher am Donnerstag im Bundestag ein Verbot der linksextremen Plattform Indymedia, die Altparteien lehnten dies ab (siehe Video oben).

Die „Richtlinien zur Regulierung politischer Parteien [11]“ des Amtes für Demokratische Einrichtungen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sind eigentlich eher für Länder gedacht, deren Demokratien noch im Aufbau sind, wie zum Beispiel ehemalige Sowjetrepubliken oder sogenannte „Bananenrepubliken“ der Dritten Welt. Leider muss man feststellen, dass deren Richtlinien mittlerweile in vielen Beziehungen auf die Bundesrepublik Deutschland zutreffen.

– In Deutschland richtet sich 47 Prozent der politischen Gewalt [12] gegen eine Partei, die AfD, wie eine Kleine Anfrage ergab. Laut Polizeistatistik waren von 1534 Straftaten in 694 Fällen die AfD das Ziel der Angriffe. Auf der Plattform Linke-Gewalt.info [13] sind mittlerweile täglich mehrere solcher Vorfälle nachzulesen.

– Am 15. Januar 2019 erklärte der Bundesverfassungsschutz [14] die AfD zum „Prüffall“, eine öffentliche Vorverurteilung, die die Unschuldsvermutung und Betroffenenschutz auf den Kopf stellt. Seitdem wurde u.a. ein aufgelöster Teil der AfD (der sog. „Flügel“) zum Beobachtungsobjekt erklärt und immer wieder öffentlich mit einer Verfassungsschutzbeobachtung der Gesamtpartei gedroht. Laut einem geleakten Dokument [15] des Berliner Verfassungsschutzes sind jedoch „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin ersichtlich, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen können.“

– Politische Veranstaltungen und Parteitage der AfD werden regelmäßig gewaltsam gestört, Vermieter müssen den Verlust ihrer beruflichen Existenz fürchten. In Berlin-Marzahn [16] stürmten maskierte Randalierer den vorgesehenen Veranstaltungsort des Parteitages und drohten den Vermietern. Veranstaltungen können nur unter massivem Polizeischutz stattfinden, Besucher werden auf dem Hin- und Rückweg physisch attackiert und eingeschüchtert.

– Bei den Landtagswahlen in Sachsen 2019 hat der von den anderen Parteien besetzte Landeswahlausschuss am 5.7. die Bewerber der AfD auf den Listenplätzen 19 bis 61 gestrichen und von der Liste nur die ersten 18 Plätze zugelassen. „Begründet hatte der Ausschuss seine überraschende Entscheidung einmal damit, dass die Partei ihre Kandidaten auf zwei Terminen im Februar und März gewählt hatte“, so Tichys Einblick [17]. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat am 19.8.2019 bestätigt, dass der Landeswahlausschuss rechtswidrig gehandelt hat.

– Nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit Stimmen der AfD am 5.2.2020 nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Vorgang „unverzeihlich“ und forderte, dass „das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“ Die Bundeskanzlerin ist nicht für Landespolitik im Freistaat Thüringen zuständig. Die Bundeskanzlerin dürfe sich nicht in die Regierungsbildung der Bundesländer einmischen, so Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek laut Weltwoche [18]. Die AfD reichte Organklage beim Bundesverfassungsgericht [19] ein.

– In den Nachrichtensendungen v.a. der öffentlich-rechtlichen Kanäle wird überwiegend negativ über die AfD berichtet. Im Jahr 2020 [20] wurden AfD-Vertreter gerade sechs(!) mal in die führenden Talkshows eingeladen, gegenüber CDU/CSU (94 Auftritte), SPD (83), Grünen (32), FDP (28) und der Linkspartei (19). Und das, obwohl die AfD die stärkste Oppositionspartei ist. Auf Twitter schrieb „Das Erste“ [21] am 1.7.2019: „Die Redaktionen der Talksendungen bemühen sich insbesondere, AfD-Vertreterinnen kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-Politikerinnen selbst zu Wort kommen zu lassen.“

Laut der „Richtlinien zur Regulierung politischer Parteien“ der OSZE müssen die teilnehmenden Regierungen dafür sorgen, dass „das Recht Einzelner, politische Parteien zu bilden und beizutreten nicht eingeschränkt wird.“ Außerdem müssen die Regierungen dafür sorgen, dass „sie nicht durch Dritte daran gehindert werden.“ Wo die Freiheit der politischen Tätigkeit eingeschränkt werde, müsse der Staat „Wiedergutmachung leisten und für ein Ende dieser Einschränkung sorgen“ (S. 23-24 ODIHR). Der Staat habe „die Pflicht, das Recht Einzelner, politische Parteien zu bilden und beizutreten zu schützen“ (S. 34).

Einschränkungen politischer Tätigkeit – wie die Verfassungsschutzbeobachtung mit sich bringen würde – müssten „nicht das Resultat politischer Parteitätigkeit“ sein, sondern auf Gesetzen basieren, die „klar und deutlich benennen, welche Tätigkeiten verboten sind und welche Sanktionen drohen“ (S. 24). Parteiengesetze müssten durch Stellen angewendet werden, die „juristisch und praktisch unvoreingenommen“ sind, deren Anwendung müsse „neutral und ohne Willkür“ erfolgen (S. 25).

Politische Gegner dürfen weder „die Versammlungen konkurrierender Parteien zu stören versuchen“, noch die „Ausübung der Meinungsfreiheit von Menschen mit gegenteiligen Meinungen behindern.“ Das „Recht auf Gegendemonstration“ erstrecke sich nicht auf die Behinderung der Versammlungsfreiheit des politischen Gegners, wie dies bei der AfD in Deutschland bereits Routine geworden ist.

„Der Staat muss das Funktionieren von politischen Parteien gewährleisten, auch wenn diese denjenigen Anstoß geben oder Ärgernis bereiten, die ihre legalen Zielen nicht teilen. Ihren Mitgliedern muss ermöglicht werden, Versammlungen abzuhalten, ohne körperliche Gewalt durch ihre Gegner fürchten zu müssen“, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (S. 35 ODIHR).

Eine politische Partei darf nicht aufgelöst werden – wie die öffentliche Bekanntmachung einer generellen Verfassungsschutzbeobachtung wohl bewirken würde – nur weil dessen Ideen „unbeliebt, unangenehm oder anstößig sind. Wenn die betreffende Partei weder Gewalt anwendet noch den Frieden oder die verfassungsgemäße Ordnung bedroht, ist weder Verbot noch Auflösung gerechtfertigt,“ so das ODIHR (S. 47).

Maßnahmen zur Auflösung einer Partei seien „nur in Extremfällen“ gerechtfertigt, darunter „die Bedrohung der Existenz oder der Souveränität des Staates, der demokratischen Grundordnung, der Anwendung von Gewalt, um die territoriale Einheit des Staates zu bedrohen, der Aufstachelung zu ethnischem, sozialem oder religiösem Hass, und die Verwendung oder Androhung von Gewalt.“

Die Regulierung der parteipolitischen Tätigkeit von Beamten, Polizisten und Soldaten sei hingegen zulässig, so die ODIHR-Richtlinien, „solange solche Restriktionen nicht übermäßig weitreichend angewendet werden, wie zum Beispiele auf alle Staatsdiener“ (S.55). Staatliche Mittel dürften nicht „zur Manipulation oder Einschüchterung von Staatsdienern“ (S. 79) benutzt werden.

Amtsinhaber und deren Parteien dürften in der politischen Auseinandersetzung „öffentliche Mittel und Ressourcen nicht zu ihrem Vorteil nutzen“. Die Bundesregierung hat im November angekündigt, 2021-2014 1,1 Milliarden Euro [22] zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ auszugeben, Mittel die also nach Vorgaben der ODIHR-Richtlinien auf keinen Fall zur Bekämpfung einer gegnerischen Partei eingesetzt werden dürfen.

Die Mitgliedsländer sollen im politischen Wahlkampf für „unabhängige Beobachtung der Partei- und Wahlkampffinanzierung sorgen, darunter die Überwachung der Bankkonten der Parteien und deren Wahlkampfausgaben“ (S. 79).

Der Zugang zu Massenmedien „ist eine der wichtigsten Ressourcen für politische Parteien im Wahlkampf,“ so der ODIHR, und Gesetze sollten so beschaffen werden, dass den Parteien „Gleichbehandlung“ zuteil wird (S. 63).

Die OSZE ist zur Wahlbeobachtung bei der Bundestagswahl 2021 angemeldet. Ob sie ihrem Auftrag nachkommt, bleibt abzuwarten.

Im Ausland [23] wird mittlerweile mit Besorgnis über die politische Gewalt gegen die AfD berichtet:

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Schleudernder Streifenwagen jagt jugendlichen Corona-Sünder

geschrieben von Cassandra am in Corona,Polizei | 115 Kommentare

Der Analyst | Es wäre falsch, die Polizisten in Deutschland alle über einen Kamm zu scheren. Aber ein nicht geringer Teil der Ordnungshüter ist seit Beginn der staatlich verordneten Corona-Krise dabei, jeden Kredit in der Bevölkerung zu verspielen, indem er beim Bürgertum mit jakobinischem Eifer die Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung durchsetzt, als ginge es um die Verfolgung von Kapitalverbrechen.

Gleichzeitig müssen die Berliner dabei zusehen, wie im Görlitzer Park ungeniert mit Drogen gehandelt wird, ohne dass die Staatsmacht das ein für alle mal unterbindet, um nur ein Beispiel für die Schieflage unseres Rechtssystems zu nennen.

Den vorläufigen Höhepunkt eines absolut unverhältnismäßigen und sogar  lebensgefährlichen Einschreitens, lieferte gestern Nachmittag eine Streifenbesatzung im Jenischpark in Hamburg-Othmarschen.

Neue Dimension der Unverhältnismäßigkeit

Ein in den sozialen Netzwerken kursierendes und auch von der BILD veröffentlichtes [24] Handy-Video zeigt eine Streifenwagenbesatzung, die sich mit ihrem Dienstfahrzeug in Hamburg-Othmarschen im Jenischpark, mit einem fliehenden Jugendlichen eine Verfolgungsjagd lieferte. Dabei übersteuerte der Fahrer den Wagen, wodurch dieser kurz ins Schleudern geriet und um ein Haar zwei Polizistinnen gerammt hätte, die ebenfalls dem Jugendlichen hinterher rannten. Die Szene vermittelte den Eindruck, als ginge es um die Festnahme eines Bankräubers.

Hier stellt man sich unwillkürlich die Frage, was die eingesetzten Beamten auf der Polizeischule gelernt haben und was in ihren Köpfen vorgeht.

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Um ein Haar hätte das ins Schleudern geratene Dienstfahrzeug zwei Polizistinnen gerammt.

Im Hintergrund sieht man noch ein weiteres Polizeifahrzeug, wie es sich für die neuerdings typischen „Corona-Großeinsätze“ gegen die unbescholtenen Bürger dieses Landes gehört.

Als der Streifenwagen bei der Verfolgung des Jugendlichen mit Vollgas durch eine tiefe Bodenwelle fährt, fliegt ein Fahrzeugteil davon. Die Aufnahme lässt keinen Zweifel daran, dass nicht viel gefehlt hätte und der Jugendliche wäre überfahren worden.

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Bei der Verfolgungsjagd fliegen die Fahrzeugteile davon.

Dank des heroischen Einsatzes der eingesetzten Beamten konnte der Corona-Sünder geschnappt werden. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von 150 Euro. Sein „Vergehen“: Er hatte Freunde umarmt, sich mit ihnen abklatscht und keine Maske getragen. Als ihn die Polizisten deswegen zur Rede stellen wollten, nahm er Reißaus.

Einsatz wird nochmal „aufbereitet“

Wie die BILD meldet, werden die Vorgesetzten diesen Einsatz noch einmal mit den beteiligten Beamten „aufbereiten“ und dabei auch „schauen“, ob unkontrollierbare Gefahren bestanden haben. Zudem werde geprüft, ob der Schaden am Streifenwagen vermeidbar gewesen wäre.

Schaden am Streifenwagen… Die Polizisten dürfen von Glück reden, dass nach diesem Einsatz niemand im Krankenhaus oder gar in der Leichenhalle gelandet ist.

Soll das so weitergehen, in unserem Land?


[27]Gerne erfüllen wir die Bitte der Betreiber des alternativen Telegram-Nachrichtenkanals D-NEWS, an dieser Stelle Werbung für sie zu machen.
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