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Neuer Polizei-Pressekodex: Bestimmte Begriffe sind verboten

Von MANFRED W. BLACK | Das baden-württembergische Innenministerium hat der Landespolizei jetzt einen eigenen Pressekodex [1] vorgegeben. Das Papier, das Vorschriften-Charakter hat, beginnt auf Geheiß des zuständigen Ministers Thomas Strobl (CDU) zunächst mit harmlosen Allgemeinplätzen.

Später aber geht es insbesondere darum, Normen der linken Political Correctness als verbindlich zu erklären. Neu sind solche Vorschriften nicht. Ähnliche Vorschriften gelten in den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Am Anfang des Polizei-Papiers für Baden-Württemberg ist zu lesen, dass die Medien „wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses“ seien, deshalb müssten sie „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Gleichbehandlung“ aktiv unterstützt werden.

Ethnien nennen? Nur im Ausnahmefall!

Das Ministerium will eine proaktive polizeiliche Berichterstattung fördern. Die Allgemeinheit soll über Ereignisse von öffentlichem Interesse unterrichtet werden. Dazu dienen „neben der Veröffentlichung von polizeilichen Pressemeldungen auch die Berichterstattung über die polizeilichen Präsenzen in sozialen Medien“.

Aber: Niemand dürfe „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“. Und niemand dürfe „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

So schreiben die neuen Regeln [2] auch eine angemessene Zurückhaltung im Umgang mit Selbsttötungen vor. Eine klare Zensur gilt bei der Berichterstattung über die ethnische Zugehörigkeit von einzelnen Tätern oder Tätergruppen.

Die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen soll, so das Ministerium auf der Pressekonferenz, nur veröffentlicht werden, falls „im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht, oder auf Nachfrage der Medien“. Bei „Kindern“ – damit sind wohl auch tatsächliche oder vermeintliche „minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge“ gemeint – ist in Zukunft die Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht zu benennen.

Von Schwaben darf gesprochen werden – nicht aber von Ausländern

Heißt: Wenn es künftig Schlägereien geben sollte zwischen Schwaben und Oberbayern, so kann die regionale Zugehörigkeit der Schläger im Zweifelsfall aufgeführt werden.

Haben aber syrische Flüchtlinge indigene Bürgerinnen aus Baden-Württemberg belästigt oder gar vergewaltigt, ist in der Regel darauf zu verzichten, die Staatsangehörigkeit oder den ethnischen Hintergrund der Täter zu nennen.

Nur wenn einzelne Journalisten gezielt nach der Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen fragen, ist es erlaubt, die ethnische Zugehörigkeit zu nennen. Das natürlich auch nur dann, wenn dadurch „laufende Ermittlungen“ nicht gefährdet werden.

Das Ministerium teilte am Mittwoch mit, bei tatverdächtigen ausländischen „Kindern“ – gemeint sind wohl auch tatsächliche oder angebliche „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ – soll grundsätzlich die Staatsangehörigkeit nicht erwähnt werden.

Hier ist von Bedeutung, dass die meisten Journalisten heutzutage in vorauseilendem Gehorsam gar nicht mehr nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit fragen. Mehr noch: Selbst wenn heutige Redakteure über unterschiedliche ethnische Zugehörigkeiten informiert sind, verzichten sie zumeist darauf, diese Informationen zu veröffentlichen.

Eiertanz um „Clans“

Der Bürger könnte ja beunruhigt werden, wenn er beispielsweise erführe, dass hoch kriminelle libanesisch-muslimische Clans mittlerweile in Berlin, Bremen, Niedersachsen oder NRW ganze Straßenzüge in Angst und Schrecken versetzen und dort den Rechtsstaat außer Kraft setzen.

Und die Bürger dürfen zwar erfahren, dass mittlerweile sehr viele Mitglieder der „Großfamilien“ angeblich „Deutsche“ sind. Es geht hier vornehmlich um eingebürgerte Ausländer mit deutschem Pass. Dass diese „Pass-Deutschen“ in diesen Clans sich aber weiterhin klar als muslimische Libanesen verstehen und nicht selten über weitere Staatsangehörigkeiten verfügen, wird möglichst nicht veröffentlicht.

Und dass diese mafiartig organisierten Großfamilien ethnisch vollständig abgeschottet sind, verschweigen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften auch nur allzu gern.

Mittlerweile nennen Beamte und Journalisten selbst den Begriff „Clan“ oftmals nicht mehr. Oft ist nur noch von „Familien“ oder höchstens von „Großfamilien“ die Rede.

Besondere Zensur für Sinti und Roma

Eine besondere Zensur gilt für „Sinti und Roma“. Diese Begriffe werden meist gar nicht mehr gebraucht. Vernebelnd spricht man maximal von „Großfamilien“, „Bulgaren“ oder „Rumänen“. Wenn heute ein Redakteur in einem Artikel gar von „Zigeunern“ spräche, riskierte er sofort seinen Arbeitsplatz.

Dass Sinti und Roma sich privat sehr häufig selbst „Zigeuner“ nennen, wird in den Medien behandelt wie ein Staatsgeheimnis.

Und dass ausgerechnet ein CDU-Innenminister diese kaum getarnten Zensur-Bestimmungen für die Polizei Baden-Württembergs verfügt hat, wird Manchen auf den ersten Blick überraschen. Auf den zweiten Blick hält sich die Überraschung freilich in engen Grenzen.

Strobl ist stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU und der Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble. Allein das Thema „Flüchtlinge“ zeigt: Beide haben die Regeln der Politischen Korrektheit längst vollständig verinnerlicht – auf Kosten der Meinungs- und Pressefreiheit.

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Braun: „Christen werden in fast allen islamischen Ländern verfolgt“

geschrieben von libero am in Video | 26 Kommentare

Die Bundesregierung hat am Freitag ihren zweiten Bericht zur weltweiten Religionsfreiheit vorgelegt. Erkennbar unterwirft sie sich darin einem immer stärker aufkommenden, politisch radikalisierten Islam, kritisierte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun. Als größten Skandal brandmarkte er, dass der neue, islamische Antisemitismus, der sich hierzulande breitmacht, in diesem Bericht nicht zu finden ist. Und wo die AfD klare Kante zeigt, verfängt sich der Unions-Mann Hermann Gröhe in durchsichtigen Floskeln wie „Islamophobie“ – einem moslemischen Kampfbegriff.

Gleich zu Beginn seiner Rede im Deutschen Bundestag in der Debatte über den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Religionsfreiheit brachte Jürgen Braun Fakten: „Über 300 Millionen Christen werden massiv bedrängt oder getötet – allein in den 50 Ländern, in denen die Verfolgung aus religiösen Gründen am schlimmsten ist.“ Fast ausschließlich handele es sich dabei um islamische und kommunistische Länder: „Kommunistisch wie Nordkorea und China. Die Verfolgung gläubiger Christen in China findet Raum in diesem Bericht – immerhin.“

Braun zitierte dazu Erika Steinbach, die viele Jahre lang als ausgewiesene Expertin der Unionsfraktion für Fragen der Menschenrechte im Bundestag präsent war: „Am beunruhigendsten ist generell nach wie vor die Entwicklung in nahezu allen muslimisch geprägten Ländern. Es zeichnet sich kaum eine Verbesserung ab.“ Braun fragte deswegen: „Was läge da näher, als die Christenverfolgung zum dominierenden Thema eines Berichts zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit zu machen?“

Die Antwort gab er selbst: „Die von einer CDU-Kanzlerin geführte Bundesregierung hat diese Chance verspielt. Die einst Christlich Demokratische Union sagt es einfach nicht: Christen werden in fast allen islamischen Ländern systematisch verfolgt. Das I-Wort vermeiden die Koalitionsfraktionen: I wie Islam.“

Wichtig ist Braun seit jeher die Bekämpfung des Antisemitismus. Und hier macht er neue Täter aus: „Der neue Antisemitismus in Deutschland kommt nicht vor in diesem Bericht: islamischer Antisemitismus, ein wachsender Antisemitismus.“ Er zitierte die „Jüdische Allgemeine“, in der klare Zweifel an vielen in Deutschland geführten Polizeistatistiken zu erkennen sind. Beispiel: „Sieg-Heil-Rufe von Arabern werden in Berlin als politisch motivierte Kriminalität mit rechtsextremem Hintergrund gewertet.“ Womit die wahren Täter in den Hintergrund gedrängt werden. Doch Braun benannte den Grund: „Islamische Gewalt ist es, derentwegen viele jüdische Familien aktuell überlegen, aus Deutschland auszuwandern.“ Dazu brachte er ein weiteres Zitat aus der „Jüdischen Allgemeinen“: „Betroffene Juden geben an, dass 81 Prozent der körperlichen Angriffe auf Muslime zurückgehen.“

Mit einem Frontalangriff gegen die Bundeskanzlerin, einem Paukenschlag geradezu, beendete Braun seine Rede, doch zuvor lobte er den Beauftragten der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit: „Herr Grübel, ich spreche Ihnen meine persönliche Hochachtung für Ihre sorgfältige Arbeit im Detail und Ihren Einsatz aus. Sie haben Ihr Mandat durch die Bundeskanzlerin erhalten. In dieser Bundesregierung, bei dieser Kanzlerin haben verfolgte Christen aber keine Lobby. Das kalte Herz einer ehemaligen DDR-Funktionärin, es schlägt nicht für die vielen Millionen Christen, die weltweit in Not sind.“ – Wobei nach dem Lob für den Beauftragten die Kritik an der Kanzlerin umso härter traf.

Dieser Stringenz in der Argumentation hatten die anderen Fraktionen, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, die Christen verteidigen oder sich ihnen zumindest auf liberale Weise zu öffnen, wenig entgegenzusetzen. Peter Heidt von der FDP erging sich in Zahlenspielen, in denen er die Greueltaten gegen Christen relativierte, indem er die Zahl der Gläubigen hochrechnete – was das den christlichen Mordopfern in Pakistan, den durch radikalislamische Milizionäre in ihre Kirchen gezwungen und dort verbrannten Christen in Nigeria nutzen soll, darf mit Nachdruck gefragt werden.

Den rhetorischen Tiefpunkt der angeblichen Verteidiger der Christen brachte dann der Christdemokrat Hermann Gröhe: „Für ein islamophobes Feindbild ist in der Debatte kein Platz.“ Wer aber angesichts der im Bericht angedeuteten – und bei Organisationen wie Open Doors noch viel deutlicher nachzulesenden – Fakten zum weltweiten Krieg des radikalen Islams gegen die Christen in ihrer Gesamtheit nichts anderes im Sinn hat, als eine angebliche Islamophobie zu beklagen, der sollte besser schweigen. Wer das Leid von über 300 Millionen verfolgter Christen mit dem Hinweis auf angebliche Islamophobie kontert, der ist disqualifiziert. Eine CDU, die einen Hermann Gröhe in ihren Reihen hat, braucht kein „C“ im Namen mehr. Und Gröhe ist kein Einzelfall. Die Partei für Christen im Deutschen Bundestag ist allein die AfD.

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Dresden: Prozess gegen homosexuellen-mordenden syrischen Moslem

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamisierung Deutschlands,Migrantengewalt,Video | 52 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 4. Oktober des vergangenen Jahres attackierte der syrische „Flüchtling“ Abdullah Al-H. mit zwei Messern von hinten ein homosexuelles Paar, das händchenhaltend durch die Altstadt in der Nähe der Frauenkirche flanierte.

Die Messer des Syrers hatten lange Klingen von 21 und 14 Zentimetern Länge. Als seine beiden Opfer schwer verletzt zu Boden fielen, stach der Syrer weiter auf sie ein. Thomas aus Krefeld, 55 Jahre alt, starb. Sein 53-Jähriger Freund Oliver aus Köln überlebte schwer verletzt. Er ist bis heute stark traumatisiert und war auch nicht in der Lage, am 12. April zum Prozessbeginn nach Dresden zu kommen.

Abdullah Al-H. hatte an dem Abend des 4. Oktober fest vor, Ungläubige zu töten. Zuvor betete er in einer Dresdner Moschee, fuhr dann mit der Straßenbahn ins Zentrum und streifte mit den beiden Messern an seinem Gürtel umher. Viele Menschen in Dresden hatten Glück, dass sie nicht zufällig von ihm ausgewählt wurden.

Den ganzen Tag über hatte der syrische Moslem laut eines Berichtes der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darüber nachgedacht, wie er seinen Plan am besten umsetzen könne. Dazu habe er immer wieder den seiner Meinung nach passenden Koran-Vers gelesen:

„Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.“

Es handelt sich um Sure 2 Vers 190. Der nächste Vers lautet:

„Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung ist schlimmer als Töten!“

Die Tat geschah nur sechs Tage nach unserer Kundgebung mit der Bürgerbewegung Pax Europa in Dresden, als wir drei Stunden lang vor den Gefahren des Politischen Islams warnten. Die durch diesen Anschlag wieder einmal real sichtbar wurden. Aber bei der Kundgebung wurde ich von einem linksorientierten Passanten übelst als „Arschloch“, „verkackter Faschist“ und „Scheiß Nazi“ beschimpft. Obwohl wir, wie immer, nur Fakten und Tatsachen vortrugen. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte meinen Strafantrag anschließend allen Ernstes aus „Mangel an öffentlichem Interesse“ ein. Ich habe natürlich Beschwerde eingelegt, worüber wir ein Video veröffentlicht [3] haben. Wir werden berichten, wie es in diesem Fall weitergeht. Auch hier zeigt sich, wie unsere Aufklärungsarbeit torpediert wird.

Von ganz erheblichem öffentlichen Interesse dürfte in jedem Fall sein, was sich hinter diesem Mord des Syrers Abdullah Al-H alles verbirgt. Aber die Staatsanwaltschaft Dresden weigerte sich auch hier wochenlang, Informationen zu dem Motiv des Täters zu liefern. Der Oberstaatsanwalt antwortete in einer Pressekonferenz auf die Frage, ob ein homosexuellen-feindliches Motiv vorliegen könnte:

„Zur sexuellen Orientierung der Opfer äußern wir uns nicht“

Damit verschleierte die Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass ein radikaler Moslem aus tiefer religiöser Verachtung von Homosexuellen diesen Mord beging. Zunächst wurde nur neutral von einem „Mord an einem Touristen“ gesprochen.

Tat aus göttlicher Sicht

Seit 12. April steht der Syrer in Dresden vor Gericht [4], was einen tiefen Einblick in seine Gedankenwelt und damit die des Politischen Islams liefert. Ursprünglich wollte Abdullah Al- H. einen Selbstmordanschlag verüben. Er weigert sich zwar, vor Gericht auszusagen, weil er es als “irdisch“ nicht akzeptiert. Es habe das nicht zu bewerten, was er aus „göttlicher Sicht getan hat“. Für ihn sei nur das Gesetz Allahs, also die Scharia, maßgeblich. In der Untersuchungshaft war er aber gegenüber einem forensischen Gutachter gesprächiger. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet [5]:

„Der Angeklagte habe gesagt, dass Homosexualität eine Sünde sei. Homosexuelle seien „Feinde Gottes“, sie müssten bekämpft und getötet werden. Deshalb habe er sie gezielt ausgesucht. Dass er danach geflohen war, sei nicht geplant gewesen. Er habe eigentlich stehen bleiben, gegen weitere „Ungläubige“ kämpfen und als Märtyrer sterben wollen. Warum er das nicht getan habe, will der Richter vom Gutachter wissen.

„Ich war nicht stark genug mit den Messern, ich habe zwar zugestochen, aber war nicht richtig mit dem Herzen dabei“, habe Abdullah Al- H geantwortet.“

Der Moslem bezog sich in dem Gespräch mit dem Gutachter auf den Koran. Etwas Falsches habe er in seiner Tat nicht erkennen können [6]. Dies entspricht den Tatsachen. Im Koran ist an mehreren Stellen, beispielsweise in Sure 29, Verse 28 bis 31, und Sure 7, Verse 80 bis 84 die Geschichte von Lot und den sündigen Menschen in Sodom beschrieben, die unter anderem Homosexualität ausübten und anschließend von Allah zur Strafe vernichtet wurden. In Sure 26 Vers 165 und 166 wird die Homosexualität von Allah ganz klar verboten. In Sure 4 Vers 15 und 16 wird die Züchtigung von Homosexuellen vorgeschrieben, in Sure 24 Vers 2 mit 100 Schlägen definiert.

„Homosexuelle sind Feinde Allahs und müssen getötet werden“

Abdullah Al-H. habe das homosexuelle Pärchen dann folgerichtig auch als „ungläubige Repräsentanten einer offenen Gesellschaftsordnung“ bestrafen wollen. Homosexuelle seien „Feinde Allahs“. Sie müssten nach Ansicht des Moslems entweder geschlagen oder getötet werden. Der Bundesanwalt drückt es vor Gericht klar aus: Abdullah Al-H habe aus „Hass auf Ungläubige und Homosexuelle“ gehandelt:

„Er empfand das als Sünde und wollte sie dafür bestrafen.“

Homosexualität eine der größten Sünden, die Allah verboten hat

Im Politischen Islam ist die Verurteilung der Homosexualität eindeutig. Hierzu gibt es religiöse Rechtsgutachten, sogenannte Fatwen. Übereinstimmende Aussage [7]:

„Alle Muslime sind sich darin einig, dass die Homosexualität eine der größten Sünden ist, die Allah verboten hat“

Todesstrafe für Homosexualität in Islamischen Ländern

Im Mutterland des Islams, Saudi-Arabien, steht auf Homosexualität die Todesstrafe [8]. Ebenso in der Islamischen Republik Iran, im Jemen, in Nigeria, Brunei und Mauretanien. Unter bestimmten Umständen wird die Todesstrafe in Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia und den Vereinigten Arabischen Emiraten verhängt. In 20 anderen islamischen Ländern [9] werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlich hohen Haftstrafen verfolgt.

Im ZDF-Bericht von Frontal 21 [10] über den Prozessbeginn in Dresden äußert sich ein junger homosexueller Moslem, was er für Seelenqualen durchmachte. Sechs Jahre lang habe er zu Allah gebetet, dass seine homosexuellen Neigungen verschwinden mögen. Nachdem sie aber blieben, hätten sich für ihn daraus zwei mögliche Antworten ergeben: Entweder gibt es keinen Allah, oder er mag ihn so, wie er ist. Er entschied sich für die zweite Möglichkeit, bekennt sich seitdem zu seiner Homosexualität und geht in die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee von Seyran Ates in Berlin. Er bekomme regelmäßig Morddrohungen von radikalen Moslems.

In Deutschland werden statistische Zahlen über homosexuellenfeindliche Angriffe nur in Berlin erhoben. Dort stiegen die Gewalttaten im Jahr 2019 um 26% gegenüber dem Vorjahr. Beleidigungen und andere Delikte nahmen sogar um 52% zu.

„Größere Sachen vorbereiten und weitere Ungläubige töten“

Dieses Feindbild gegen Homosexuelle [11] hatte der Moslem Abdullah Al-H zutiefst verinnerlicht. Nachdem er wie von Sinnen auf seine beiden homosexuellen Opfer zigfach eingestochen hatte, floh er vom Tatort in der Dresdner Innenstadt. In den Tagen nach der Tat habe er bedauert, dass er eigenmächtig gehandelt und nicht vorher die Terrormiliz „Islamischer Staat“ konsultiert habe. Daher sei er „leider“ nicht richtig bei der Sache gewesen, habe aber in den folgenden Tagen über die Tat nachgedacht und sei zu dem Schluss gekommen, dass er nun „größere Sachen vorbereiten“, „weitere Ungläubige töten“ oder „nach Syrien zurückkehren“ müsse.

„Von Allah beauftragt“

Der mdr informiert [12], dass sich der syrische Moslem für seinen Mordanschlag „von Allah beauftragt sah“. Die Opferbeauftragte der sächsischen Regierung sagte kurz vor dem Prozessauftakt, dass der mehrfach vorbestrafte Syrer die beiden Männer als „Repräsentanten einer vom ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode“ bestrafen wollte.

Abdullah Al-H. war den Sicherheitsbehörden schon lange bekannt. 2015 kam er als „unbegleiteter minderjähriger „Flüchtling“ nach Deutschland. 15 Jahre war er da alt. In Syrien hatte er schon eine kriminelle Laufbahn hinter sich. In der Schule habe er Schwierigkeiten mit dem Lernen, aber auch mit seinen Mitschülern gehabt. Wegen Diebstahl von Lebensmitteln sei er seit seinem 12. Lebensjahr mehrfach im Gefängnis gesessen.

Vater des „Flüchtlings“: „Komm nicht zurück ohne eine Kiste voll Dollar“

Schließlich hätten ihn dann 2015 seine Eltern nach Europa geschickt. „Komm nicht zurück ohne eine Kiste voll Dollar!“, soll der Vater dem 15-jährigen gesagt haben. Abdullahs erste Station in Deutschland war ein Minderjährigen-Heim in München, aus dem er „wegen der vielen Regeln“, die dort galten, floh, von der Polizei aufgegriffen wurde und schließlich in Sachsen landete.

Dort kam es vielfach zu Auseinandersetzungen mit anderen Flüchtlingen, insbesondere mit Christen und Afghanen. Abdullah Al-H wurde deshalb mehrfach verlegt und beschloss dann, sich zwei Jahre älter zu machen, um nicht mehr in Heimen für Minderjährige unterzukommen. Dies klappte seltsamerweise und er bezog, nachdem er wegen ungebührlichen Verhaltens abermals aus einem Flüchtlingsheim geworfen wurde, schließlich eine Wohnung in Dresden.

Dort habe sich der mittlerweile 16-jährige immer weiter radikalisiert. Den Deutsch-Unterricht habe er meist geschwänzt, stattdessen allein in seiner Wohnung viel im Internet gesurft. Am 18. August 2017 durchsuchte die Polizei seine Unterkunft und beschlagnahmte sein Mobiltelefon. Dessen Auswertung ergab, dass sich Abdullah Al-H wohl intensiv darum bemühte, Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln zu erlangen. Außerdem soll er eine Kontaktperson im Jemen dazu überredet haben, sich dem IS anzuschließen.

„Deutsche darf man töten, weil sie Allah und seinen Propheten bekämpfen“

Die Ermittler stießen auch auf einen Whatsapp-Chat mit dem Titel „IS“, in dem sich Abdullah Al-H selbst als „schlafende Zelle“ des IS betitelte und das Töten von „Ungläubigen“ als rechtmäßig bezeichnete. Die Frage „Darf man Deutsche töten?“ wurde in dem Chat mit „Ja“ beantwortet, „weil sie Ungläubige sind und Allah und seinen Propheten bekämpfen.“ Auf die Frage, warum sie Menschen mit Messern schlachten würden, antwortete Abdullah Al-H:

„Wir schlachten ausschließlich diejenigen, die vom Glauben abfallen“

Es wurde zudem Kommunikation mit einer Syrerin festgestellt, die sich ebenfalls als Asylbewerberin in Dresden aufhielt und offensichtlich eine Anhängerin des Islamischen Staates war. Sie soll Abdullah Al-H dabei unterstützt haben, der Terrorgruppe zu helfen.

Anschläge mit Sprengstoffgürteln gegen Ungläubige

Im August 2017 stufte das sächsische LKA den Syrer aufgrund der damaligen Erkenntnisse als islamistischen Gefährder ein, dem jederzeit eine schwere Straftat zugetraut werde. Im November 2018 verurteilte das Oberlandesgericht Dresden den radikalen Moslem. Abdullah Al-H habe sich dem „Islamischen Staat“ anschließen und in Deutschland Anschläge mit Sprengstoffgürteln gegen „Ungläubige“ begehen wollen, heißt es in dem Urteil. Wegen der Planung einer schweren Gewalttat, Werbens für den Islamischen Staat und Körperverletzung wurde er zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Haftzeit saß er nicht nur komplett ab, es kamen auch noch vier Monate oben drauf, weil er im Gefängnis mehrfach Mitgefangene und Justizvollzugsbeamte angegriffen hatte. Die Anstaltspsychologen und die Nichtregierungsorganisation „Violence Prevention Network“ schätzten Abdullah Al-H auch zum Haftende als gefährlich ein.

Einen Tag nach unserer Kundgebung in Dresden, am 29. September 2020, wurde der radikale Moslem aus dem Gefängnis entlassen. Er zog in eine Unterkunft nach Dresden. Die Behörden hatten ihm da schon den Aufenthaltsstatus entzogen. Er hätte eigentlich abgeschoben werden sollen, doch Abschiebungen nach Syrien, auch für Straftäter, waren damals ausgesetzt.

Überwachung lückenhaft

Die Sicherheitsvorkehrungen für Abdullah Al-H. waren äußerst lückenhaft [13]. Er hatte Bewährungshelfer, musste sich drei Mal in der Woche bei der Polizei melden, durfte keine gefährlichen Gegenstände bei sich tragen und wurde teilweise überwacht. Diese Überwachung bezog sich jedoch vor allem in Bezug auf seinen Umgang, weil die Behörden einen Anschluss an radikale Islamisten verhindern wollten. Dass Abdullah Al-H aber selber inzwischen ein radikaler Moslem war und auch die Haftzeit daran nichts geändert hatte, musste allen Beteiligten bewusst sein.

Es sei für Abdullah Al-H. sicher gewesen, dass er nach seiner Haftentlassung „etwas machen werde“, nur was, das habe er zunächst noch nicht gewusst. Kurz vor der Tat sei er nicht sicher gewesen, ob das jetzt richtig sei, aber er habe Allah geschworen, etwas zu unternehmen.

Kauf von Gebetsteppich und zwei Messersets

Der Verfassungsschutz hatte die Überwachung des Gefährders auf eine „technische Observation“ reduziert. Vor dem Eingang zum Wohnhaus des Syrers wurde eine versteckte Kamera installiert, eine Observation des radikalen Moslems nach Verlassen des Gebäudes unterblieb. So bekamen die Sicherheitsbehörden nicht mit, dass Abdullah Al-H. in einem Dresdner Geschäft neben einem Gebetsteppich [14] zwei Messersets mit je drei und zwei Messern kaufte.

Gegenüber dem Gutachter äußerte er, dass er gezielt so viele Messer gekauft habe, um mehr Ungläubige zu töten. Am dritten Tag nach der Haftentlassung bekam er dem Gutachter zufolge noch Besuch von einem Cousin und telefonierte mit seiner Mutter. Tags darauf las er noch einmal die Verse, wonach Ungläubige zu töten seien, fuhr in die Stadt und führte es aus.

Abdullah Al-H. konnte des Mordes nur überführt werden, weil sich das schwer verletzte Opfer Oliver am Boden verzweifelt wehrte und nach dem Syrer trat. Es fanden sich später DNA-Spuren des Täters [15] an seinem Schuh. Zwei Wochen nach der Tat wurde der Syrer verhaftet.

„Nichts Falsches getan, es war richtig, zu töten“

Dem Gutachter sagte Abdullah Al-H, dass er „nichts Falsches“ getan habe, im Gegenteil: Es sei richtig gewesen, zu töten. Heute würde er sich aber beraten lassen und einen Plan machen, um es „richtig geschehen“ zu lassen.

Mit einem Urteil wird noch im Frühjahr gerechnet. Es könnte sein, dass er nur nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, da er bei der Tat erst 20 Jahre alt gewesen sei. Dann könnte er mit 15 Jahren davonkommen. Bei guter Führung entsprechend früher. Es wäre fatal.

Die Homosexuellen-Feindlichkeit ist eine von vielen gefährlichen Merkmalen des Politischen Islams, der unbedingt verboten werden muss. Sonst werden solche Attentate nie aufhören.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [16].

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Jecke Idee: Hamburger Kriegerdenkmal soll umgestaltet werden

geschrieben von Manfred Rouhs am in Geschichte,Gutmenschen,Political Correctness | 49 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | SPD und Grüne treiben in Hamburg die möglichst rasche zeitgeistkonforme Umgestaltung des bekannten Kriegerdenkmals im Stadtteil Bramfeld voran, das immer wieder mit politischen Parolen vollgeschmiert wird. Die kleine halbrunde Anlage wurde 1935 zu Ehren der im Ersten Weltkrieg gefallenen Bramfelder errichtet.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam eine würdige Gedenkplatte für die Gefallenen der Jahre 1939 bis 1945 hinzu. In den 50er- und 60er-Jahren fanden dort viele offizielle Gedenkfeiern zum Volkstrauertag statt, an denen auch Vertreter der damals etablierten politischen Parteien teilnahmen. Das Denkmal war seinerzeit noch unumstritten.

Jetzt aber kratzen SPD und Grüne 440.000 Euro aus Steuermitteln für einen Umbau zusammen, zu dem die „Mopo“ [17] Regina Jäck, Hamburger SPD-Abgeordnete und Mitglied im Kulturausschuss, mit der Einschätzung zitiert, das Kriegerdenkmal „diente ausschließlich der Kriegsverherrlichung und war zuletzt ein Treffpunkt von Neonazis. Diesen toxischen Ort wollen wir durch eine Neugestaltung seiner Wirkung berauben und den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft endlich angemessen gedenken“.

Hamburg weist eine Pro-Kopf-Verschuldung der öffentlichen Hand von 36.042 Euro aus und belegt damit deutschlandweit den zweiten Platz hinter Bremen mit 43.921 Euro. Zum Vergleich: In Bayern liegt die Pro-Kopf-Verschuldung des Landes bei 987 Euro und in Sachsen bei 279 Euro. In Hamburg stieg die Verschuldung jahrelang immer weiter an – auch vor Corona.

In Hamburg regiert die SPD zusammen mit den Grünen – offenbar auf Kredit, und das heißt: auf Kosten anderer. Eine Tendenz, zumindest auf die Durchführung derzeit entbehrlicher, weil nicht lebenswichtiger, sondern ausschließlich ideologisch motivierter öffentlicher Projekte zu verzichten, ist bei Roten und Grünen in Hamburg nicht erkennbar.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [18], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [19] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [20] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [21] per Streaming und stellt politische Aufkleber [22] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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SPD-Politiker fordert Arbeitsverbot für lockdownkritische Schauspieler

geschrieben von libero am in Corona | 126 Kommentare
Garrelt Duin (SPD), Ex-Wirtschaftsminister von NRW und aktuell Mitglied im WDR-Rundfunkrat, wetterte auf Twitter: "Die zuständigen Gremien müssen die Zusammenarbeit [...] schnellstens beenden." Nach einem Shitstorm löschte Duin seinen Tweet wieder.

Von LEIF-ERIK HOLM | Was für eine Aufregung! Zahlreiche Künstler machen in herrlich sarkastischen Videos [23] unter dem Hashtag #allesdichtmachen ihrem Unmut über die aktuelle Corona-Politik Luft. Ein echter Volltreffer! Ganz Deutschland diskutiert darüber.

Und sofort wird die große Empörungskeule in sozialen Netzwerken und in der Presse geschwungen. Wie können die es nur wagen? Und weil wir von der AfD diese Aktion auch noch klasse finden, werden die Damen und Herren Künstler sofort in die rechte Ecke gestellt. Wie absurd, aber genauso laufen die Debatten heute. Ohne große Keule geht es nicht mehr…

Alle, die es wagen, von der amtlichen Regierungsmeinung abzuweichen, müssen sofort erledigt werden. Schließlich hätten sie, so einige „Haltungsjournalisten“, die „Corona-Toten“ verhöhnt. Was für ein Irrsinn! Ein SPD-Politiker und Rundfunkrat des WDR fordert gar, den Künstlern keine Jobs mehr bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zu geben. Das muss man sich vorstellen: Ein angeblich regierungsferner Rundfunkrat fordert Berufsverbote, weil jemand die Regierung kritisiert… Ist das das freieste Deutschland, das wir je hatten?

Wer so auf Kritik reagiert, will keine offene Debatte, sondern Andere für ihre „unbotmäßige“ Meinung maßregeln, abstrafen und mundtot machen. Kommt mir als altem Ossi bekannt vor: Wer früher das SED-Regime kritisierte, war „Klassenfeind und Zersetzer“. Wer heute den Sinn des Dauer-Lockdowns bezweifelt, ist ein „Corona-Leugner und Menschenfeind“. Michael Klonovsky hatte Recht, als er sagte, „Ich komme aus der DDR, ich komme aus der Zukunft“.

[24]
Die inzwischen gelöschten Tweets des SPD-Politikers Garrelt Duin.

Ich bin dankbar für diesen ebenso wichtigen wie intelligenten Protest. Danke an die Schauspieler, die trotz drohender medialer Inquisition Gesicht für IHRE Meinung zeigen!


(Im Original erschienen auf dem Telegram-Kanal von Leif-Erik Holm [25])

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Corona-Widerstand: Nachtwachen bilden und den Ausgang retten!

geschrieben von libero am in Demonstration | 52 Kommentare

Die Ausgangssperre ist beschlossen. Ausnahmen gibt es nur noch wenige. Arbeiten darf man natürlich nach wie vor. Als wäre das Virus am Abend, wenn sowieso weniger Menschen auf der Straße sind, noch aggressiver.

Ein „wichtiger Grund“, die Ausgangssperren zu ignorieren, sind zum Leid der Corona-Diktatoren immer noch die „Versammlungen unter freiem Himmel“ [26] nach Artikel 8 des Grundgesetz. Hier war das Bundesverfassungsgericht bereits vor einem Jahr schon eindeutig.

Also bieten Kundgebungen zur Nachtzeit Zielanker, die man bei eventuellen Kontrollen durch die Polizei nennen kann. Wichtiger Grund. Die sollten dafür natürlich auch wirklich angemeldet sein.

Diese #Ankerdemos können Nachtreisende als Ziel angeben, wenn sie irgendwo in Deutschland von der Polizei angehalten werden, dass sie gerade auf dem Wege dahin sind. Das ist ein triftiger Grund.

Dafür brauchen wir aber mehr Nachtwachen in ganz Deutschland. Wichtig ist, sie für die ganze Nacht anzumelden, auch wenn sie nicht solang durchgeführt wird, sondern vielleicht schon um 23 Uhr endet. Wenn das Netz der Demo-Orte groß genug ist, dann kann man quasi auch weiterhin überall hin reisen. Man muss nur sein Ziel bei einer eventuellen Kontrolle spontan nennen können. Zum Beispiel: „Ich bin gerade auf dem Weg nach Berlin zur dortigen Nachtdemo am Brandenburger Tor“.

[27]
Halle (Saale) beginnt. Dort hat Sven Liebich für kommenden Montag bis Freitag nächtlich für die jeweilige Zeit von 22 bis fünf Uhr des Folgetages eine Nachtwache in Form einer Kundgebung angemeldet. Motto: “Schluss mit den faschistischen Ausgangssperren”.

Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, kann seine Termine gern hier eintragen [28], um den Mitmenschen die Möglichkeit zu geben, von den Ankerdemos zu erfahren.

Im Notfall kann man natürlich auch sagen, man ist auf dem Weg zu einer eigenen Kundgebung in Form einer Spontandemo, die man vor Ort anmelden wird (sollte man dann natürlich auch machen, auch wenn die eigene Kundgebung dann nur zehn Minuten dauert. Es gibt keine Mindestdauer, das Versammlungsrecht in Anspruch zu nehmen). Der Grund dafür darf aber nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Aktivist – wer aktiv ist!

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Gottfried Curio: Einbürgerungen um Mitternacht

geschrieben von libero am in Video | 64 Kommentare

Zu mitternächtlicher Stunde hat die Regierung eine Gesetzesänderung eingebracht, bei der alle Alarmglocken schrillen sollten: geändert werden soll das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Natürlich nur in eine Richtung: Einbürgerungen werden immer leichter. Waren die Anforderungen schon vorher bloße Scheinhürden, so sollen diese Hürden jetzt noch tiefer gelegt werden.

Stellschrauben, die gelockert werden, sind zum Beispiel beim Sprachniveau, das etwa nicht mehr beim Schreiben B1 betragen muss, und Verkürzung der Frist bis zur Einbürgerung bei „zivilgesellschaftlichem Engangement“.

Dieser Gesetzesentwurf ist eine Einstimmung auf die nächste Regierung unter grüner Beteiligung, wo – geht es nach dem grünen Wahlprogramm – Wahlrecht unmittelbar verteilt wird und Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren verliehen wird – sogar bei ungeklärter Identität. (Rede von Dr. Gottfried Curio am Donnerstag im Deutschen Bundestag)

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Chapeau! 53 Schauspieler ätzen gegen die Corona-Politik

geschrieben von Cassandra am in Corona | 214 Kommentare

Von DER ANALYST | Kennen Sie den Unterschied zwischen „Angst“ und „Schiss“? Der deutsche Schauspieler Bernd Gnann erklärt ihn auf der Internetseite allesdichtmachen.de [29], beziehungsweise auf YouTube [30], sehr anschaulich:

„Angst ist, wenn die Regierung sagt, es ist schlimm, es ist ernst, nehmen Sie es ernst! Schiss hingegen ist, wenn Ausgangssperre ist und ich 500 Euro zahlen muss, wenn ich beim Hund ausführen den Hund vergessen hab.“

Lieber weniger Schiss und dafür mehr Angst

Gnann verrät den Zuschauern nach dieser Erläuterung, dass er lieber wieder weniger Schiss, aber dafür mehr Angst hätte. Anschließend äußerst er die konkrete Bitte an die Regierung:

„Könntet ihr mir bitte wieder mehr Angst machen, so mit richtig dramatischen Horrorszenarien, mit Millionen von Toten und Kindern, die ihre Großeltern um die Ecke bringen. Das wäre gut, denn dann hätte ich weniger Schiss und mehr Angst.“

Am Ende des Videos verabschiedet sich der Schauspieler mit der derzeit allgegenwärtigen Floskel „Bleiben Sie gesund.“

Konzertierte Aktion

In diesem kurzen Streifen wird die Corona-Politik der Regierung mit beißendem Spott überzogen. Noch schlimmer für Merkel und Co.: Bernd Gnann ist kein Einzelkämpfer, es haben sich außer ihm noch weitere 52 Schauspieler vor die Kamera begeben und derartige Clips gedreht, von denen einer übler ätzt, als der andere. Unter den Protagonisten sind bekannte Namen wie Jan Josef Liefers, Heike Makatsch, Wotan Wilke Möhring, Ulrike Folkerts, Kostja Ullmann, Meret Becker, Ken Duken, Martin Brambach, Richy Müller, Nadja Uhl, Ulrich Tukur und Volker Bruch.


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Seit Beginn des Corona-Wahnsinns hat noch keine Aktion so gesessen. Die Videos triefen vor Sarkasmus, man merkt den Schauspielern ihre Verbitterung über die Situation, in der sie sich zusammen mit Millionen anderer Betroffener befinden, deutlich an.

Das Interesse der Zuschauer war so groß, dass der Server von allesdichtmachen.de [29] am Donnerstagabend in die Knie ging und gegenwärtig nur noch Fehlermeldungen produziert. Alternativ kann man die meisten Videos jedoch auf YouTube [33] finden.

Schlecht für die Regierung: Der Schlafmichel vertraut auch den Schauspielern

[34]Was diese Aktion für die Regierenden so gefährlich macht, ist die Tatsache, dass der deutsche Schlafmichel, der den Leitmedien bedingungslos vertraut, dieses Vertrauen ebenso jenen Schauspielern entgegenbringt, die er tagtäglich im Fernsehen sieht.

Das kann durchaus dazu führen, dass selbst „Corona-Gläubige“ das Narrativ des polit-medialen Komplexes zu hinterfragen beginnen. Man vertraut schließlich Liefers und Co.

Jetzt rächt es sich für die Öffentlich-Rechtlichen, dass – gefühlt – immer die selben Köpfe zu sehen sind, egal welche Serie oder welchen Fernsehfilm man sich ansieht.

Dank der hohen Zahl der Mitwirkenden, werden diese wohl kaum Repressalien zu befürchten haben. Würden alle 53 Schauspieler, die an dieser Aktion teilgenommen haben, künftig von den Rundfunkanstalten boykottiert werden, sähe es bei der Besetzung von Rollen ziemlich düster aus. Dann müssten sich die Programmmacher wohl beim Chiemgauer Volkstheater nach geeignetem Personal für ihre Filme umsehen.

YouTube wiederum wird es schwer haben, die Videos zu sperren, da jeder einzelne der Protagonisten im Grunde die Corona-Maßnahmen lobt, auch wenn das Gegenteil gemeint ist. Und „medizinische Fehlinformationen“ werden dabei nicht verbreitet.

Als erstes der großen Leitmedien berichtet übrigens die BILD über die Aktion. Positiv hervorzuheben ist, dass sie den Artikel sogar als Aufmacher bringt und nicht unter „ferner liefen“.

Dass es sich Jan Josef Liefers nicht ganz mit dem System verscherzen will, zeigt folgende Klarstellung in seinem Interview mit der BILD:

„Eine da hinein orakelte, aufkeimende Nähe zu Querdenkern u.ä. weise ich glasklar zurück. Es gibt im aktuellen Spektrum des Bundestags auch keine Partei, der ich ferner stehe als der AfD. Weil wir gerade dabei sind, das gilt auch für Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker, Corona-Ignoranten und Aluhüte. Punkt.“

Attaboy!

Ansonsten: Hut ab vor dem, der die Idee für diese Aktion hatte und größter Respekt für jeden (Liefers mit Einschränkungen), der daran mitwirkt. Chaupeau!

Hier noch eine kleine Auswahl der Clips

Zuerst die Atem-Tipps:

Testen, testen, testen – sogar Embryos im Mutterleib:

… und was den Beifall von der falschen Seite (etwa PI-NEWS?) betrifft:

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