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Politik für wen?

Von PROF. EBERHARD HAMER | Nach demokratischer Grundregel sollte eigentlich der gewählte Politiker die Interessen seiner Wähler vertreten. Er wurde dafür von ihnen gewählt.

Tatsächlich aber hat sich immer gezeigt, dass Gewählte plötzlich in ihrer Partei, in ihrem Parlament oder in ihrem Amt zugunsten ganz anderer Interessen entscheiden, z. B.

– zugunsten einer Idee: Weltenrettung durch Umweltpolitik, Verbreitung des Sozialismus, angebliche Rettung und Menschenrechte für andere Länder o.a.
– im Dienste von Machtstrukturen, z. B. als Agent, Atlantiker oder jedenfalls Interessenvertreter für die amerikanische Kolonialmacht oder für die NATO, für die Bildung des neuen Zentralstaates EU, nach Weisungen des alten Heimatstaates (Türkei) o.a.
– Oder für die Interessen dessen, der bezahlt, z. B. die vom CIA und von Soros bezahlten „Revolutionen“, der von Soros mit 600 Mio. Euro bezahlte Medienboykott gegen die AfD, die vielen Einzelbestechungen von Abgeordneten und Parteifunktionären oder die finanzierten Polit-Organisationen wie Antifa, NGOs o.a.

In einer früheren Untersuchung der 1980er Jahre hat das Mittelstandsinstitut festgestellt, dass alle Parteien und mehr als drei Viertel der Europa- und Bundestagsabgeordneten an irgendwelchen machtpolitischen oder finanziellen Zügeln laufen, dass in Wirklichkeit keinesfalls die Wähler, sondern andere Interessen unsere Politik weithin bestimmen.

Brutalstes Beispiel hierfür war die letzte Europa-Wahl, in der 500 Millionen Menschen aufgefordert waren, zu wählen und es auf diese Wahlen angeblich ankam. Hinterher hat ein kleiner Küngel der Hochfinanz unter Führung von Emmanuel Macron eine in Deutschland gescheiterte, nicht gewählte Politikerin als Präsidentin aus dem Hut gezogen, hat die ganze Europa-Wahl damit zur Farce degradiert.

Es mehren sich aber auch die Fälle, in denen die Politiker nicht mehr nur die Interessen der Wähler missachten, sondern sogar zu deren Schaden handeln.

Zum Beispiel:

1. Die Wähler wollen eigentlich solide öffentliche Finanzen und eine solide Währung. Bei der letzten Wahl des EZB-Präsidenten fiel aber gerade der Präsident der größten Zentralbank wegen seines Bekenntnisses zu einer soliden Politik durch, wurde dafür eine wegen Korruption vorbestrafte Vertreterin hemmungsloser Verschuldung und französischer Vormachtinteressen bestellt, die auch auftragsgemäß eine Politik der Geldvermehrung, Geldentwertung und Schuldenexplosion auf Kosten der europäischen – und insbesondere der deutschen – Steuerzahler betreibt. Und eine deutsche Regierung und Bundestagsmehrheit haben das auch noch gebilligt.

2. Grüne und Rote (Scholz) wollen eine Finanzunion Europas, also eine Zentralisierung der Finanzsouveränität von den Mitgliedsländern auf eine Euro-Zentrale, um damit die Finanzlöcher und den Sozialluxus der südeuropäischen Staaten auf deutsche Kosten weiter zu finanzieren. Mit anderen Worten soll der fleißigste und mit Abgaben am höchsten belastete deutsche Steuerzahler auf Dauer für andere EU-Pleiteländer zahlen, deren Bürger nur ein Drittel oder die Hälfte der Abgaben des deutschen Steuerzahlers (Tschechien, Slowenien, Polen, Kroatien, Ungarn) zahlen. Und der deutsche Rentner, der von 61 Prozent Rente noch Steuern zahlen muss, soll höhere Renten (92 Prozent) in anderen EU-Staaten bei um mehrere Jahre kürzerer Lebensarbeitszeit finanzieren. Die deutschen Politiker beuten also vorsätzlich ihre Wähler zur Begünstigung fremder EU-Bürger aus.

3. Das hat sich indirekt auch gezeigt, als die EU vor einem Jahr in allen EU-Ländern das bis dahin nicht geltende Kurzarbeitergeld von 80 Prozent auf deutsche Kosten (D bis dahin 61 Prozent) eingeführt und damit weitere fremdnützige Sozialumverteilung zu Lasten der deutschen Bürger unter Beifall der deutschen Sozialpolitiker beschlossen hat.

4. In der derzeitigen Pflegeversicherungsdebatte geht es um die Finanzierung der steigenden Kosten. Bisher muss der Bund 1,3 Milliarden zuschießen, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung der Erwerbstätigen nicht ausreichen. Um die gleiche Pflege weiter finanzieren zu können, müsste der Bundeszuschuss schon im nächsten Jahr verdreifacht werden (5,8 Mrd. Euro). Da die Erhöhung um mehr als 4 Milliarden Euro angeblich nicht finanzierbar ist, soll die Lebensarbeitszeit der fleißigsten EU-Bürger verlängert und der Pflegeversicherungsbeitrag der in Europa mit den höchsten Sozialkosten belasteten deutschen Bürger erhöht werden, wollen also unsere Politiker ihre Wähler wieder zur Ader lassen, obwohl sie kurz vorher beschlossen haben, die Löcher der südeuropäischen Pleiteländer, deren Sozialluxus und Misswirtschaft mit 750 Milliarden – davon 390 Milliarden Geschenk – zu finanzieren. Wie soll sich der deutsche Pflegeversicherungsberechtigte bei solchem Missverhältnis wohl von seinen Parteien und Abgeordneten vertreten vorkommen?

5. Die Mittelstandsforschung Hannover hat seit Jahrzehnten immer wieder darauf hingewiesen, dass der Mittelstand brutto zu 61 Prozent, netto aber sogar zu über 80 Prozent all das zu finanzieren hat, was der Staat nach unten an Sozialwohltaten verteilt und nach oben als Subventionen. Die fleißigsten und höchst ausgebeuteten Bürger müssen also nicht nur die wirtschaftlich Schwachen, sondern auch wachsenden Millionen von Zuwanderern und international beschenkte Euroländer finanzieren, können sich aber selbst nicht einmal mehr in ihrem Leben eine Wohnung leisten. Das Drittel unserer produktiven Leistungsträger muss auf dem Markt wie der Hamster im Rad immer schneller arbeiten und leisten, um zwei Drittel der Bevölkerung und einen immer üppigeren Staat und immer üppigere Eurogeschenke zu finanzieren. Kurz gesagt: Die Leistungsträger haben immer weniger netto übrig, weil die von ihnen gewählten Politiker und Parteien immer mehr an die Konzerne verschenken, an Sozialwohltaten verprassen und für eigene und fremde Staatsfinanzierung missbrauchen. Und trotzdem wählt der Mittelstand diese Schädiger weiter, weil er nicht erkennt, dass sie ihn vor Wahlen beschmeicheln, ihm nach den Wahlen aber nach Kräften schaden, anderen Interessen folgen.

6. Die Amerikaner bekämpfen nicht nur Deutschlands Rohstoffversorgung (z. B. North Stream 2), sondern vertreten auch mit Milliardensanktionen gegen deutsche Firmen offen die Politik des „to rise the rivals cost“ (die Kosten des Wettbewerbers zu erhöhen). In diesem Sinne haben die grünen Atlantiker. die Regierung und grüne Opposition die deutschen Atomwerke und jetzt die Kohleenergie abgeschaltet, um in Deutschland die höchsten Energiekosten der Welt und damit Wettbewerbsnachteile für die Industrie zu schaffen, obwohl um uns herum über 50 Atomkraftwerke neu gebaut und Kohlekraftwerke weiterbetrieben werden. Deutschland macht nur zwei Prozent der Umweltschäden aus. Die Sonderlasten nur für unsere Wirtschaft spielen also eigentlich international für die ökologische „Weltenrettung“ keine Rolle, sind reine Ideologiedurchsetzung. Dennoch finden diejenigen den höchsten Zuspruch, welche die höchsten Kosten und Einschränkungen der deutschen Wirtschaft und des deutschen Wohlstands versprechen.

7. Unsere Polit-Szene beutet uns nicht nur aus und schadet ihren eigenen Wählern, sondern belügt sie auch: Angeblich will die Mehrheit der Deutschen härtere Lockdown-Maßnahmen. Befragungen der Mittelstandsverbände dagegen zeigen genau das Gegenteil und lassen vermuten, dass die erstere Behauptung gelogen ist.

Spahn behauptet ebenso, dass nur in Zentren geimpft werden soll. Befragungen des Mittelstandsinstituts dagegen zeigen, dass die Menschen bei ihren praktischen Ärzten geimpft werden wollen, wenn überhaupt, und die Impfzentren nur als staatsdirigierte Hilfsinstitutionen sehen.

Die Corona-Statistik ist Angstmache, bringt immer die Gesamtfallzahlen – bei steigender Testung natürlich auch steigend, allerdings insgesamt unter drei Prozent der Bevölkerung. Und davon sind nur wenige 100 krankenhausbedürftig und von diesen wiederum 60 bis 80 Prozent Zuwanderer. Warum werden die 97 Prozent nicht betroffenen Bürger dennoch so in Angst gejagt? Ohne diese Angstpropaganda hätte es die Regierung nicht wagen können, den Urlaub zu streichen, ganze Branchen wie die Hoteliers, Einzelhandel, Gastronomie und freiberufliche Bereiche zu vernichten und das öffentliche Leben auf Null zu fahren. Was, wenn die Bevölkerung merkt, dass dies alles nicht notwendig, übertrieben, vielleicht sogar wirkungslos war?

8. Für mich hat das Bild des seinen Wählern verpflichteten Politikers und der im Interesse der Wähler arbeitenden Parteien während der Corona-Zeit erheblich gelitten. Das passt alles nicht zusammen mit dem Widersinn der Belastung der deutschen Wähler für Misswirtschaft, Sozialluxus im Ausland, mit Millionenüppigkeit bei der EU-Transferunion bei gleichzeitigen Sparmaßnahmen für deutsche Wähler, mit staatlich verordnetem Boykott der größten Opposition und mit einer unverantwortlichen Zukunftsbelastung der nächsten Generation durch Umwelt-, Sozial-, Industrie-, Bildungs-, Energie- und Migrationspolitik.

Politik im Interesse der einheimischen Wähler sähe in all diesen Feldern anders aus! Aber die Abrechnung für die vorgenannten Fehler ist listig auf die Zeit nach der Wahl im September verschoben worden. Die Täuschung scheint wieder einmal zu funktionieren.

(Video oben: Horst Seehofer über die Macht der Pharmalobby)


Prof. Eberhard Hamer.
Prof. Eberhard Hamer.

PI-NEWS-Autor Prof. Dr. Eberhard Hamer (*15. August 1932 in Mettmann) ist ein deutscher Ökonom. Sein Schwerpunkt ist die Mittelstandsökonomie. In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen [1] in Hannover und veröffentlichte über 20 Bücher zum Thema Mittelstand. Hamer erhielt 1986 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Seine Kolumne erscheint einmal wöchentlich auf PI-NEWS.

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Historische Koalition stoppt DITIB-Moscheebau in Heilbronn

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Islam,Moscheebau,Multikulti | 51 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Der Heilbronner Gemeinderat hat über die Ablehnung einer baurechtlichen Verwaltungsvorlage den Bau einer Großmoschee der türkisch-islamischen Union DITIB an der Weinsberger Straße im Herzen der Stadt am Neckar gestoppt. Für das Bauvorhaben stimmten 16 Gemeinderatsmitglieder von SPD und Grünen sowie als 17. Stimme der Oberbürgermeister, gegen die Vorlage votierten 22 Gemeinderatsmitglieder von CDU, FDP, Freie Wähler, AfD und die Linke. Das berichtet die „Rhein-Neckar-Zeitung“. [2]

Vordergründig ging es bei der Abstimmung um die Größe des Gebäudes und fehlende Parkplätze. Tatsächlich aber verhandelten die Heilbronner Kommunalpolitiker die großen Themen der Republik: Desintegration, der Einfluss Erdogan-treuer Vereinigungen wie der DITIB in Deutschland und die Frage, mit wie vielen Schritten Abstand die Frau hinter dem Mann herlaufen muss, um islamischen Anforderungen zu genügen.

Verkürzt gesagt: Der Heilbronner Gemeinderat entschied, wie viel Mittelalter im Deutschland des Jahres 2021 von der Politik abgesegnet werden soll. Und dabei unterlagen die Parteien des Mittelalters, SPD und Grüne.

Erdinc Altuntas vom Vorstand der Heilbronner DITIB beklagt danach einen „Schlag ins Gesicht der muslimischen Mitbürger“ und bewertet die Entscheidung des Gemeinderates als „fatales Signal in einer Stadt, die sich für ihre Integration rühmt“. Michael Link, der für die FDP nicht nur im Heilbronner Rat sitzt, sondern auch im Deutschen Bundestag, erklärte das Stimmverhalten der Ratsmitglieder seiner Partei mit der defensiven Parole: „Der Islam gehört zu Deutschland, nicht aber Erdogan!“

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Erdogan gehört zum Islam, und der gehört gerade nicht zu Deutschland.

Nach einer umstrittenen Regierungsbildung in Thüringen hieß es, niemals wieder würden CDU und FDP gemeinsame Sache mit der AfD machen. Gar im Bund mit der AfD Politik gestalten. Da mögen sie sich nun drehen und wenden, wie sie wollen: in Heilbronn haben sie genau das eben doch getan.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Köln: Kardinal Woelki befördert „Missbrauchs-Priester“

geschrieben von libero am in Katholische Kirche | 40 Kommentare

Von MANFRED W. BLACK | Wieder macht der heftig umstrittene Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki (64) Schlagzeilen. Jetzt ist herausgekommen, dass Woelki vor einiger Zeit einen Priester beförderte, der zuvor Kindesmissbrauch gestanden hatte.

Der Erzbischof profilierte sich in den vergangenen Jahren auch mehrfach durch medienwirksame, linke Kirchenaktivitäten zugunsten von „Flüchtlingen“.

Pfarrer: Beförderung trotz Kindesmissbrauchs

Ganz aktuell geht es um den Pfarrer Michael D. (58) aus Düsseldorf. Er hatte laut Berichten der „Bild-Zeitung“ [8] der Polizei im Jahr „2001 sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden“.

D. wurde 2001 offenkundig von einem damals 17-jährigen Kölner „Strichjungen“ erpresst. Bei polizeilichen Vernehmungen hatte der Pfarrer Sex mit einem obdachlosen und minderjährigen Prostituierten gestanden.

In den „Akten des Erzbistums“, die sich auf D. beziehen, „geht es um Saunabesuche, Alkohol, Masturbation und das Vorspielen von Pornofilmen im Zusammenhang mit Jugendlichen und jungen Erwachsene“ („Bild“).

Eine Polizei-Dienststelle regte damals ausdrücklich schriftlich an, dem beschuldigten Priester künftig „ein Aufgabengebiet zuzuweisen, in dem er keinen sexuellen Kontakt zu ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen (z. B.: Messdienern etc.) aufnehmen“ kann.

Nichtsdestotrotz ist D. 2017 von Woelki zum stellvertretenden Stadt-Dechanten befördert worden, und zwar auf Vorschlag des damaligen Stadt-Dechanten (Superintendenten) Ulrich H., der pikanterweise „ebenfalls sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden hat“ („Bild“).

Ermittlungen eingestellt – wegen Verjährung

Nach dem Erscheinen des „Bild-Artikels“ teilte das Kölner Erzbistum am Dienstagabend mit, dass der Priester jetzt bis zur Klärung aller Vorwürfe einstweilen beurlaubt werde. Laut einer Meldung des „WDR“ [9] wartet „das Erzbistum zur Zeit auf eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf“.

Aus Justizkreisen heißt es jedoch, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Geistlichen D. exakt an diesem Dienstag eingestellt worden sei – wegen Verjährung. „Doch eine Antwort auf die Frage, warum dieser Pfarrer mit einer solchen Vorgeschichte überhaupt stellvertretender Stadtdechant werden konnte, gibt es nicht“ („WDR“)

Viele Gutachten – aber kaum Konsequenzen

Das Internetportal der katholischen Kirche „Katholisch.de“ berichtete schon am 9. April [10], der angesehene Hamburger Historiker und Missbrauchsforscher Thomas Großbölting habe mit deutlichen Worten kritisiert, dass der Kölner Erzbischof Woelki sein Amt nicht aufgeben will. Großbölting bezieht sich dabei auf mehrere Gutachten, die in den vergangenen Jahren zu den vielen Missbrauchsfällen in der Kölner Diozese erstellt wurden.

Zwar könne sich der Kardinal durch das nun Mitte März veröffentlichte [11]Missbrauchsgutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke juristisch als freigesprochen fühlen. Aber für einen Repräsentanten einer religiösen Gemeinschaft mit hohem Selbstanspruch sei der nicht erfolgte Rücktritt „indiskutabel“, erklärte der Wissenschaftler.

Thomas Großbölting, der gegenwärtig für das Bistum Münster eine größere Missbrauchsstudie erarbeitet, verwies darauf, dass Minister zumindest in der Vergangenheit die politische Verantwortung dafür übernommen hätten, wenn ihr Apparat Fehler gemacht hatte.

Erzbistum Köln: Skandale zuhauf

„Katholisch.de“ berichtete weiter, dass das Gercke-Gutachten acht hohen Amtsträgern des Erzbistums Köln insgesamt 75 Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen nachgewiesen habe. Woelki werde zwar persönlich nicht belastet, weil die meisten Pflichtverstöße auf das Konto seines Vorgängers, Kardinal Joachim Meisner (1933–2017), gehen. Aber Woelki hat lange für eben diesen Kardinal gearbeitet – als persönlicher Sekretär und später als Weihbischof.

Experten gehen davon aus, dass Woelki bei seinen leitenden Assistenzarbeiten für Kardinal Meisner die vielen Akten-Seiten zu den damaligen Missbrauchsfällen nicht nur gelocht und abgeheftet, sondern auch geholfen hat, die immer wieder erhobenen heftigen Vorwürfe sorgfältig auszuwerten.

Kardinal lehnt Rücktritt ab

Alles für den heutigen Erzbischof kein Grund für einen Rücktritt: „Die moralische Verantwortung einfach mitnehmen und gehen zum Schutz des Ansehens von Bischofsamt und Kirche – das ist mir zu einfach.“ Ein solcher Rücktritt „wäre nur ein Symbol, das nur für eine kurze Zeit hält“.

Großbölting ist ganz anderer Meinung. Es würde seiner Meinung nach nicht einmal reichen , dass „nur ein Spitzenmann ausgetauscht wird“. Vielmehr seien auch die strukturellen Probleme im Erzbistum anzugehen.

Problematisch seien beispielsweise kirchenrechtliche Besonderheiten: „Die Bischöfe vereinen eine teils problematische Mischung von Funktionen – sie können Studienjahrgangskollege und Freund sein und dann plötzlich der Richter, der über Strafen entscheiden muss.“ Da seien „Loyalitätskonflikte vorprogrammiert“.

Woelki: Umtriebiger „Flüchtlingshelfer“

Bereits kurz nach seinem Amtsantritt als Erzbischof reagierte Kardinal Woelki auf die steigenden Flüchtlingszahlen auf seine Weise. So initiierte er im November 2014 in Köln die „Aktion Neue Nachbarn“.

Die Initiative sollte im Erzbistum Köln die „Willkommenskultur“ für Geflüchtete stärken und die Flüchtlingshilfe in den Kirchengemeinden koordinieren und unterstützen.

Am 19. Juni 2015 produzierte Woelki bundesweit dadurch Schlagzeilen, dass er 23.000 Glockenschläge anordnete – für die bis dahin im Mittelmeer seit dem Jahr 2000 angeblich 23.000 ertrunkenen Bootsflüchtlinge. Dass diese Schätzungen zumeist von Flüchtlingsorganisationen verbreitet werden, deren Statistiken niemand seriös überprüfen kann, schert Woelki wenig.

Erzbischof: Schutzpatron des Islam

Im September 2016 hatte der Kardinal die Chuzpe. die vom Vorsitzenden der CSU, Horst Seehofer, erhobene Forderung nach einer Obergrenze für Flüchtlinge und einer Bevorzugung von Einwanderern aus dem christlich-abendländischen Kulturkreis an den Pranger zu stellen. Wöelki steile These: Seehofers Forderung sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.

Und am 24. April 2016 attackierte der Erzbischof ausgerechnet im Kölner Domradio die Aussage der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, nach der der Islam „eine politische Ideologie“ sei, „die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar“ ist. Woelkis eigenartiger Kommentar: „Eine der großen Weltreligionen wird hier in gehässiger Absicht an den Pranger gestellt.“

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Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Linke,Polizei,Video | 24 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober in Kassel hatten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter über die gesamte Dauer von sieben Stunden hartnäckig geweigert, die Personalien von Beleidigern aufzunehmen (PI-NEWS berichtete [12]). Ich hatte daher gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB gestellt.

Hierzu habe ich jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Kassel bekommen. Sie hat das Verfahren eingestellt. Es bestehe „kein begründeter Tatverdacht gegen die beanzeigten Beamten.“ In der geradezu hanebüchenen Einstellungsbegründung wird der lächerliche Vorwand der beiden Einsatzleiter, die „Sicherheitslage“ bei dieser Kundgebung hätte die Personalienaufnahme „nicht ermöglicht“ und „im Rahmen einer Gefahrenabwehr“ werde man von einer Strafverfolgung absehen, auch noch unterstützt. Die hierbei angeführten „Argumente“ haben mit der Situation vor Ort rein gar nichts zu tun.

Dazu kommt auch noch die haarsträubende Feststellung, dass sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung für den Polizei-Einsatzleiter daran orientiere, ob „überwiegende öffentliche Interessen betroffen“ seien.

Der verantwortliche Einsatzleiter kann also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht.

Wenn dies als Präzedenfall die Regel werden sollte, dann wäre der subjektiven Willkür bei jeder Kundgbung in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Jeder Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Dieser Fall hat daher übergeordnete Bedeutung. Ich werde selbstverständlich Beschwerde gegen diese Einstellung einlegen und habe hierzu auch ein ausführliches Video veröffentlicht [13]. Für diesen Artikel habe ich das Gesamtvideo in mehrere kleine Folgen unterteilt. Die erste Folge (Video oben) hat bereits 12 Stunden nach seiner Veröffentlichung über 11.500 Zuschauer.

In ihrer Einstellungs-„Begründung“ zitiert die Staatsanwaltschaft Kassel aus der dienstlichen Stellungnahme des Polizei-Einsatzleiters D. vom 05.11.2020:

„Es kam zu Beleidigungsrufen aus den Reihen der Gegenveranstaltung. Herr Stürzenberger stellte Strafantrag über Mikrofon und forderte die Feststellung der Personalien der unbekannten Täter. Da zu diesem Zeitpunkt der Kräfteansatz bei weitem nicht ausreichte, die Veranstaltung zu schützen und zeitgleich aus dem Block der Gegen-Veranstaltung die Täter zu separieren, wurde seitens des Einsatzleiters abgewogen, bei Eintreffen weiterer Kräfte dem Strafantragsgesuch und der Personalienfeststellung zu entsprechen.“

Diese Darstellung ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wurden auch nach dem Eintreffen weiterer Polizeikräfte keine Personalien von Beleidigern aufgenommen. Zweitens reichten die Kräfte auch vorher schon reichlich aus. Was Einsatzleiter D. beschreibt, hat absolut nichts mit der Realität vor Ort zu tun. Zehn gestandene Polizisten befanden sich direkt vor dem Grüppchen der jungen linken Antifa-Aktivisten. Aber laut Stellungnahme des Einsatzleiters sollen diese zehn „bei weitem“ nicht in der Lage gewesen sein, daraus zwei Täter zu separieren und die Personalien zu sichern. Dieser von mir vor Ort als „Kindergarten“ bezeichnete Trupp stellte nicht im Geringsten eine „Gefahr“ dar.

Alle Polizisten blieben stoisch stehen und unternahmen nichts. Auch fünf Minuten nach der Beleidigung verhielten sie sich wie Zinnsoldaten. Hier lag zweifellos eine Blockadehaltung vor. Man wollte nichts tun. Ganz offensichtlich gab es Anweisungen von oben. Aber es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt keiner, der die Verantwortung hierfür übernahm. Der Einsatzleiter hatte sich bis dato noch gar nicht bei uns vorgestellt. Und einige Linke beleidigten munter weiter, da sie sich wohl absolut sicher fühlten.

„Sicherheitslage“ ermögliche nicht die Personalienaufnahme von Antifa-Beleidigern

Mittlerweile waren geschlagene zehn Minuten vergangen, ohne dass erkennbar war, wer hier eigentlich für die Aufnahme der Personalien zuständig ist. Ich musste schließlich jeden einzelnen Polizisten direkt fragen. Ein einziger Polizist war bereit, mir mitzuteilen, wo sich der Einsatzleiter befindet. Wie man sehen kann, stand er geradezu gelangweilt am hinteren Ende der Kundgebung herum. Als ich ihn aufforderte, die Personalien aufnehmen zu lassen, weigerte er sich und meinte, er würde dies erst dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermögliche“.

Eine völlig absurde Begründung. Zu diesem Zeitpunkt standen zehn Polizisten vor der harmlosen Gruppe von jungen Antifa-Aktivisten und hatten sie jederzeit unter Kontrolle. Drei Minuten lang versuchte ich den Einsatzleiter davon zu überzeugen, dass es seine Aufgabe ist, Recht und Gesetz durchzusetzen. Und dass es ein verheerendes Signal an Beleidiger und sonstige Straftäter ist, wenn dies nicht durchgeführt wird. Denn damit bekommen sie grünes Licht von der Polizei, dass sie hemmungslos beleidigen können, wie sie wollen. Aber den Einsatzleiter interessierte dies nicht, er blieb stur und zuckte nur teilnahmslos mit den Schultern.

Es war sinnlos. Einsatzleiter D. WOLLTE nicht. Bei bisher über 300 öffentlichen Kundgebungen in den vergangenen zehn Jahren habe ich eine solche irrationale totale Verweigerungshaltung eines leitenden Polizeibeamten noch nicht erlebt. Dies teilte ich nach dem Gespräch den Zuschauern vor Ort und am Livestream unmittelbar mit. Die von mir gewählte Bezeichnung „Kindergarten“ drückt die absolute Harmlosigkeit dieser Antifa-Gruppe vor unserer Kundgebung in Kassel aus.

In dem siebenseitigen „Begründungsschreiben“ der Staatsanwaltschaft Kassel zitiert man weiter aus der Stellungnahme von Einsatzleiter D:

„Im Nachgang wurde noch eine Beleidigungsanzeige gegen die zwei Unbekannten Täter von der Tathandlung 14:50 Uhr von Amts wegen gefertigt. Gegen 15:35 Uhr traf die Einsatzeinheit 33 am Einsatzort ein. Die beiden Unbekannten Täter der vorangegangenen Beleidigung waren jedoch nicht mehr vor Ort, offensichtlich flüchteten sie, als die Einsatzeinheit 33 eintraf, so dass die Personalien im Nachgang nicht mehr festgestellt werden konnten.“

Auf gut Deutsch: Lange genug gewartet, bis sich die beiden linken Beleidiger aus dem Staub machen konnten. Blanker Hohn ist auch, dass pro Forma eine Beleidigungsanzeige gegen Unbekannt angefertigt wurde. Es war eine regelrechte Posse, die auf dem Opernplatz in Kassel ablief. Die Polizei kann ja jetzt gottseidank gegen „Unbekannt“ ermitteln. Und die Staatsanwaltschaft Kassel versucht händeringend, eine vermeintliche „Bedrohungssituation“ zu bestätigen:

Nach Auffassung von Herrn Stürzenberger sei dies bereits sofort möglich gewesen, da zehn Polizeibeamte in Einsatzausrüstung etwa gleich vielen, zumeist sehr jungen Antifa-Aktivisten gegenüberstanden. Demgegenüber ist zu sehen, dass bereits im Vorfeld eine Gegenveranstaltung mit ca. 15 Teilnehmern auf die andere Seite der Obere Königsstraße verwiesen wurde. Diese Gruppe kam der entsprechenden polizeilichen Aufforderung nach. Die Zahl der Gegendemonstranten erhöhte sich jedoch im Nachgang. Auch versammelten sich mehr und mehr Zuhörer, die dem muslimischen Glauben zuzuordnen sind, am Kundgebungsort; zwischenzeitlich waren nach Feststellung der Polizei ca. 200 Teilnehmer vor Ort.

Insgesamt scharten sich rings um den Platz vielleicht in Spitzenzeiten so viele. Aber im Kern der Beleidigungssituation waren es zehn gegen zehn, und wenn sich die Polizei in so einer Situation nicht in der Lage sieht, durchzugreifen, dann Gute Nacht Kassel.

Weiter mit Teil 2:

Als die Polizeibeamten in Kassel grünes Licht zum Einsatz hatten, zeigten sie, wie schnell und rigoros sie durchgreifen können. Eindrucksvoll zu beobachten eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn, als ein Antifa-Grüppchen unsere Kundgebungsfläche mit ihren Bannern stürmte.

Vier Polizeibeamte schafften es mühelos, die jungen Antifa-Aktivisten binnen kürzester Zeit von der Kundgebungsfläche zu bekommen. Selbstverständlich wären sie auch problemlos in der Lage gewesen, Personalien von Beleidigern aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Kassel erwähnt in ihrem Schreiben noch eine andere Situation etwa eine dreiviertel Stunde später:

„Bereits gegen 13:45 Uhr kam es bei einem Gerangel zu Körperverletzungshandlungen, bei denen die Polizei binnen kurzer Zeit einschritt.“

Zwei junge Moslems hatten hierbei versucht, unser Mikrofonkabel in ihre Hände zu bekommen. Bezeichnenderweise hatte ich unmittelbar davor sogar einige positive soziale Aspekte des Islams dargestellt, so dass es überhaupt keinen Grund für Aggressionen gab.

Es ist im Video gut zu sehen, dass sechs Polizeibeamte die Situation schnell in den Griff bekamen, obwohl es hier nach dem Schlag eines Moslems gegen unseren Ordner Lee erstmal durchaus turbulent zuging. Innerhalb von nur 20 Sekunden war aber alles unter Kontrolle. Die Personalienaufnahme der beiden Angreifer, von denen sich einer der Körperverletzung und einer der versuchten Sachbeschädigung verdächtig gemacht hatte, klappte problemlos. Daher wäre natürlich auch die Personalienaufnahme von schlichten Beleidigern überhaupt kein Problem gewesen.

Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kassel, die mit der Realität herzlich wenig zu tun haben:

„Auch unmittelbar vor den Beleidigungen durch die beiden „linken Aktivisten“ ist eine angeheizte Stimmung zu erkennen. So kommt es wohl kurz zuvor zu einem Schlag gegen eine Person (möglicherweise einen Iraner), die danach neben Herrn Stürzenberger steht. Der Schlag soll durch einen Moslem geführt worden sein, was Herr Stürzenberger über Mikrofon bekannt gibt.“

Es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine „angeheizte Stimmung“, ganz im Gegenteil. Im Gespräch mit dem Publikum hatte sich ein modern eingestellter Moslem geäußert, der sagte, dass er auch gegen den Politischen Islam ist und gerne in unserem Land lebt. Anschließend bin ich auf die Gegendemonstranten zugegangen und erklärte ihnen, dass unsere Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam auch in ihrem Sinne sein müsste, dass uns schon viele Linke bei unseren Kundgebungen zugestimmt haben und dass es hier auch nicht gegen Links geht. Der Schlag eines Moslems gegen den nicht-islamischen Iraner erfolgte völlig unabhängig von unserem Kundgebungsgeschehen in einem Gespräch im Publikumsbereich.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel versucht, mir für diese Auseinandersetzung im Publikum die Schuld in die Schuhe zu schieben:

„Diese angeheizte Stimmung wurde durchaus auch durch das Auftreten und die Rede von Herrn Stürzenberger gefördert, der mehrfach auf einzelne Personen zugeht, diese fixiert bzw. anspricht und so den Eindruck erweckt, mit seinen Aussagen eben diese Personen persönlich zu meinen, bzw. die Gegendemonstranten als „Witzfiguren“ oder „Kindergarten“ bezeichnet.“

Genau das Gegenteil war der Fall. So ging ich direkt vor den Beleidigungen der beiden Antifa-Aktivisten versöhnlich auf die Gegendemonstranten zu und machte ihnen klar, dass sie ihre Feindbilder gegen uns fallen lassen können. Die Bezeichnung „Kindergarten“ verwendete ich erst im Nachgang der Beleidigung, als es darum ging, ihre vermeintliche „Gefährlichkeit“ zu beschreiben. Den Begriff „Witzfiguren“ benutzte ich überhaupt nicht.

Wenn sich junge Antifa-Aktivisten durch meine faktisch absolut zutreffende Aussage, dass wir auch Antifaschisten sind, so provoziert fühlen, dass sie mich dann als „Arschloch“ beleidigen, dann ist das ausschließlich ihr Problem. Ich hatte nach der ersten Beleidigung auch noch ganz ruhig ermahnt, nicht weiter zu beleidigen, aber einige riefen es dann erst Recht.

Nach diesen Beleidigungen verlief das Kundgebungsgeschehen absolut entspannt, was auch die Staatsanwaltschaft Kassel feststellt, aber:

„Wenngleich zwischenzeitlich eine gewisse „Ruhe“ bei der Kundgebung zu verzeichnen war, war doch eine sensible Situation gegeben, die nach polizeilicher Bewertung bei einem sofortigen Einschreiten zur Personalienfeststellung zu Ausschreitungen und gegebenenfalls weiteren Gewalthandlungen hätte führen können.“

Diese Beurteilung entspricht nicht den Tatsachen vor Ort. Es war nicht einmal ansatzweise das Publikum vorhanden, das „Ausschreitungen“ oder „Gewalthandlungen“ hätte durchführen können, die die Polizisten nicht sofort unter Kontrolle bekommen hätten.

Sture Blockadehaltung des Einsatzleiters

Diese sture, durch nichts gerechtfertigte totale Blockadehaltung durch den Einsatzleiter stellte auch eine indirekte Beleidigung für die Polizisten dar. Als ob sie nicht in der Lage gewesen wären, die Situation komplett zu kontrollieren. Natürlich auch bei der Aufnahme von Personalien.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Einsatzleiter D. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter H. verhielt sich genauso. Es war eine völlig entspannte Gesprächssituation, bei der ich mit einigen jungen Moslems über das Verbot der gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams diskutieren wollte. Einsatzleiter H. stand völlig entspannt direkt daneben.

Weiter mit Teil 3:

In der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel wird nun fälschlicherweise angeführt, dass die Beleidigung „Bastard“ nur von mir „behauptet“, aber im Video nicht zu hören gewesen sei. Falsch. Sie ist zu hören. Dazu zog der Moslem auch extra seine Schutzmaske ein Stück herunter. Und auf Nachfrage bestätigte der Moslem die Beleidigung auch noch.

Völlig entspannte Belehrung des Beleidigers durch den Einsatzleiter

Wie in dem Video zu sehen ist, ging der Einsatzleiter H. ganz gelassen zu dem Moslem hin und ermahnte ihn vermutlich, mit dem Beleidigen aufzuhören. Sozusagen eine pädagogische gutgemeinte Anleitung seitens der Polizei. Wie ein ein Lehrer zu seinem Schüler. Oder ein Vater zu seinem Sohn. Es ist geradezu grotesk, hier eine „Gefahrensituation“ anzunehmen. Der junge Moslem hätte selbstverständlich gar nichts gegen die Aufnahme seiner Personalien machen können. Es war eine reine Schutzbehauptung des Einsatzleiters, weil er die Strafverfolgung ganz offensichtlich nicht wollte.

Entscheidung über Strafverfolgung je nach „öffentlichem Interesse“

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus:

„Zunächst ist zu beachten, dass die Pflicht zur Strafverfolgung sich an der dienstlichen Aufgabenzuweisung – hier: Absicherung der Kundgebung – orientiert, weshalb eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung nur dann gegeben ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind.“

Hochinteressant: Der verantwortliche Einsatzleiter könne also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht. Damit wäre der subjektiven Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, seinen politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Aber es kommt noch besser. Bekanntlich steht in § 163 der Strafprozessordnung [14] unter „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Und weiter in § 152 [15]:

„Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Fehlen des „formgerechten Strafantrages“

Dazu schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„Überdies ist zu beachten, dass § 163 in Zusammenhang mit § 152 Strafprozessordnung zu sehen ist, also eine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht voraussetzt, der wiederum auch die Verfolgbarkeit einer Straftat voraussetzt. Eine solche war zum Zeitpunkt der von Herrn Stürzenberger benannten Beleidigungen, die keine Offizialdelikte, sondern absolute Antragsdelikte sind, noch nicht gegeben, da es an einem formgerechten Strafantrag fehlte.“

Das schlägt dem Fass den Boden aus: Es fehle an einem „formgerechten Strafantrag“. Ich sagte zigfach, dass ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle. Seitdem ich öffentliche Kundgebungen durchführe, werden die formellen schriftlichen Strafanträge dazu entweder in einer Pause der Kundgebung, direkt danach oder Tage später bei einer Polizei-Inspektion, bei der Kripo oder auf brieflichem Wege verfasst.

Es handelt sich hier um eine weitere ganz billige Schutzbehauptung, dass der schriftliche Antrag nicht vorgelegen habe. Wenn die beiden Einsatzleiter ein Interesse an ihren Pflichten zur Strafverfolgung gehabt hätten, dann hätten sie, wie es überall in Deutschland durchgeführt wird, den schriftlichen Strafantrag unmittelbar oder später ausfüllen lassen. Sie WOLLTEN aber nicht.

Weiter mit Teil 4:

Zur sogenannten „Gefahrenabwehr“ schreibt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„es ist zu berücksichtigten, dass selbst eine sich aus § 163 StPO ergebende grundsätzliche „Verfolgungspflicht“ situationsbedingt in einer Spannungslage zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr stehen kann. Sofern die diesbezüglichen Aufgaben nicht gleichzeitig erfüllt werden können, ist es zulässig, im Einzelfall abzuwägen, ob der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr der Vorzug zu geben ist.“

„Spannungslage zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“

„Gefahrenabwehr“ – absolut lächerlich. Bei unserer Kundgebung in Kassel gab es bei den Beleidigungen nicht einmal ansatzweise eine Gefahrensituation. Bei der ersten Beleidigung durch die jungen Linken stand der Einsatzleiter D. völlig gelangweilt am oberen Ende der Kundgebungsfläche, als ob er auf einen Kindergeburtstag aufpassen müsste.

Bei der zweiten Beleidigung stand der Einsatzleiter D. direkt neben dem jungen Moslem und gab ihm auch noch gutgemeinte Verhaltenstipps. Jetzt so zu tun, als ob sie völlig überfordert gewesen wären, eine Gefahr abzuwehren und gleichzeitig Personalien aufzunehmen, ist nur noch lachhaft.

Weiter in der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Hierbei ist auch zu beachten, dass das Legalitätsprinzip nicht zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet. In den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ wird bei Gemengelagen darauf abgestellt, ob eine „angemessene Wahrnehmung“ beider Aufgaben möglich ist, wobei im Einzelfall nach einer Güter- und Pflichtabwägung die Gefahrenabwehr als höherrangig eingestuft werden kann.“

Anweisungen von oben?

Wie deutlich zu sehen ist, befand sich der junge Moslem einzeln am Absperrband. Einsatzleiter H. stand in Einsatzmontur lässig neben ihm. Null Problem für eine Personalienaufnahme. Weder der junge Moslem noch die paar Umstehenden hätten es auch nur ansatzweise wagen können, sich dem zu widersetzen. Aber der verantwortliche Polizeibeamte schien entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu zu haben oder er handelte auf Anweisungen. Von dem vorherigen Einsatzleiter D. oder vielleicht von noch weiter oben, man weiß es nicht. Im folgenden Ausschnitt ist zu sehen, dass sich der Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Einsatzleiter H. sagte mir, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er die absolute Macht habe, meinen Strafantrag ganz einfach ignorieren zu können. Er stand weiter geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte.

Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor „Gefahrenlage“ durch Moslems

Dann sagte er mir allen Ernstes:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen jungen Moslems ausgehe.

Bestreitung der Äußerung durch dne Einsatzleiter

Aber es wird immer besser: Die Staatsanwaltschaft Kassel führt in ihrem Schreiben aus, dass Einsatzleiter H. diese Äußerung „nicht bestätige“:

„Das gilt letztlich auch für die von Herrn Stürzenberger in seiner Anzeige ausdrücklich angesprochene zweite Situation – die Beleidigung als „Bastard“ -, bei der der sodann zuständige Einsatzleiter, Polizeihauptkommissar H., eine Personalienfeststellung mit der Äußerung „Im Rahmen der Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab“ abgelehnt haben soll. Die Äußerung ist so auf dem Video nicht zu hören und wird lediglich von Herrn Stürzenberger wiedergegeben. Polizeihauptkommissar H. bestätigt diese Äußerung nicht.“

Das lässt tief blicken. Einsatzleiter H. streitet also seine Aussage mit der Gefahrenabwehr ab. In der Szene, die im Video gut zu sehen ist, wird völlig eindeutig, dass der Polizeibeamte H. mir in dieser Situation seine Begründung sagt, warum er die Personalien nicht aufnimmt. Ich gebe sie sofort danach am Mikrofon wörtlich wieder. Er hört sich das an und widerspricht nicht. Zudem hat es ein direkt danebenstehender Zeuge ebenfalls gehört.

Ich bin im weiteren Verlauf der Kundgebung auch immer wieder auf seine sogenannte „Begründung“ eingegangen, ohne dass er dies korrigierte. Also ist es vorauszusetzen, dass er es genau so gesagt hat. Und es ist auch völlig absurd anzunehmen, dass ich in so einer Situation etwas falsch wiedergebe, bei der Zeugen direkt danebenstehen und er mich sofort der Falschaussage hätte bezichtigen können.

Aber jetzt, da ein Verfahren läuft, bestätigt er diese Äußerung nicht. Das hat ein ganz besonderes Gschmäckle. Hat er etwa nach Ansicht des Videos gemerkt, dass es absolut lächerlich ist, von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen?

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt weiter aus:

„Herr Stürzenberger ist insoweit zuzugeben, dass in dem Moment der Äußerung selbst die Diskussion in relativ ruhigem Rahmen verlief. Hieraus leitet er offenbar die Auffassung ab, dass „absolut keine Gefahrenlage“ vorlag. Demgegenüber ist jedoch festzustellen, dass gleichwohl eine angeheizte Grundstimmung bestand, was sich insbesondere darin zeigte, dass bereits kurze Zeit nach dem Einfordern der Personalienfeststellung mehrere Teilnehmer – wohl Moslems – sich zusammenstellen und mit anwesenden Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, lauthals „Nazis raus“ skandierten und sich in Bewegung setzten.“

Das waren vielmehr triumphierende Reaktionen des linken und moslemischen Publikums, da sie merkten, dass wir von der Einsatzleitung im Stich gelassen wurden.

22 Polizeibeamte der „Gefahrensituation“ nicht gewachsen

Mittlerweile standen 22 gestandene Polizeibeamte in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung. Plus die Polizisten, die sich ringsherum befanden. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten alles jederzeit völlig problemlos kontrollieren können. Wenn eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, dann hätten sie ihre Helme auch nicht locker unterm Arm gehalten, sondern sie hätten sie aufgesetzt. Die Lage war aber völlig entspannt.

Ich hielt es dem Einsatzleiter H. immer wieder vor, dass es lächerlich ist, hier von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen.

Weiter mit Teil 5:

Mittlerweile haben über 100.000 Zuschauer [16] den Livestream aus Kassel auf dem YouTube-Kanal von „EWO Live“ angesehen. Zur weiteren angeblichen „Begründung“ der Nicht-Aufnahme der Personalien führt die Staatsanwaltschaft nun auch noch eine andere Situation bei der Kundgebung an:

„Bereits zuvor hatte sich anlässlich einer anderen Beleidigung „Du Hund, komm her“ zum Nachteil von Herrn Stürzenberger etwa 30 Minuten später durch dieselbe Person mit angedeutetem Schlag in Richtung von Herrn Stürzenberger gezeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass eine Personalienfeststellung widerstandslos hingenommen wird. Die die Beleidigungen aussprechende Person widersetzte sich der Maßnahme und leistete Widerstand gegen die Beamten, was zu einer zusätzlichen Bindung von Einsatzkräften führte. Gegen diese Person wurden noch am 31.10.2020 gesonderte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.“

Die Situation mit der angesprochenen Beleidigung ist in dem Video zu sehen.

Eine halbe Stunde nach der Beleidigung war die Person in einer Pause zu mir gekommen und wollte mir irgendetwas erzählen, was er aber nicht auf den Punkt brachte. Ich wusste gar nicht, was er wollte. Mit seinem plötzlichen in die Hände klatschen direkt vor mir wollte er mich wohl erschrecken und deutete möglicherweise auch einen Schlag ins Gesicht an. Als ihn die Polizei mitnahm, wehrte er sich offensichtlich, so dass ihn mehrere Beamte am Boden fixierten. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft:

„Ausgehend von diesen exemplarisch geschilderten Geschehnissen war die Annahme einer Gewaltbereitschaft einzelner Gegendemonstranten berechtigt. Polizeihauptkommissar H. gibt an, Herrn Stürzenberger auf die Gefährlichkeit die Situation hingewiesen zu haben. Eine Identitätsfeststellung habe bei günstiger Gelegenheit, gegebenenfalls in der Ablaufphase durchgeführt werden sollen, was dann aber nicht mehr gelang.“

Man kann aber nicht von dem Verhalten dieser einzelnen Person, die sich gegen den Zugriff der Polizisten wehrte, auf alle anderen schließen. So machte der junge Moslem, der mich als „Bastard“ beleidigte, in der Situation mit dem Einsatzleiter einen völlig ruhigen und verständigen Eindruck.

Wenn man der Logik der Einstellungsbegründung folgt, dann dürften bei keiner Kundgebung, bei der sich ein einzelner Polizeimaßnahmen widersetzt, Personalien von anderen Beleidigern aufgenommen werden. Damit würde der komplette weitere Kundgebungsverlauf im rechtsfreien Raum stattfinden. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass in einzelnen Fällen, in denen Herr Stürzenberger ausdrücklich während der Kundgebung gegen einzelne Personen mündlich Strafantrag stellte, die Personalien nicht sofort durch die Polizei festgestellt wurden. Es handelt sich dabei aber um Situationen, in denen die Wahrnehmung der Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sich gegenüberstanden, wobei die Polizei der Gefahrenabwehr und mithin der Sicherung der Kundgebung, d.h. der Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, den Vorrang gab.“

Wenn man sich die völlig entspannten Situationen ansieht, die in diesem Video allesamt dokumentiert sind, bekommt man bei dem Wort „Gefahrenabwehr“ geradezu einen Heiterkeitsanfall. Weiter:

„Die insoweit durch die Polizei im Einzelfall getroffene Abwägung zugunsten der Gefahrenabwehr erscheint auch aus hiesiger Sicht in einer Gesamtschau vertretbar und angemessen, da es sich bei den in der Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Polizei von Herrn Stürzenberger angesprochenen Straftaten – Beleidigungen durch ausgestreckten Mittelfinger, Bezeichnung als Arschloch und Bastard – um keine Offizialdelikte, sondern um niedrigschwellige Straftaten handelt, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich machten.“

„Nicht zwingend erforderlich“? Normalerweise ist es die Aufgabe eines Polizeibeamten nach § 163 Strafprozessordnung, jede Straftat zu verfolgen. Wozu waren eigentlich knapp 30 Polizeibeamte bei unserer Kundgebung präsent? Ihre Aufgabe ist es, Recht und Gesetz durchzusetzen. Durch das Verhalten der beiden Einsatzleiter am 31. Oktober 2020 war der Opernplatz in Kassel in weiten Bereichen rechtsfreier Raum. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Lediglich ergänzend soll insoweit angemerkt werden, dass die Polizei durchaus bei Straftaten während der Kundgebung differenzierte und dementsprechend auch unmittelbar Maßnahmen der Strafverfolgung ergriff. Denn bei dem angesprochenen Körperverletzungsgeschehen schritt die Polizei nicht nur umgehend ein, sondern leitete gegen die Verdächtigen nach Personalienfeststellung auch ein Ermittlungsverfahren ein. Entsprechendes gilt – wie bereits angesprochen – für die Verfolgung der Beleidigung, die in eine Widerstandshandlung einmündete.“

Gerade diese Beispiele zeigen ja, dass es problemlos möglich war, Personalien aufzunehmen. Weiter:

„Überdies wurde auch nicht auf eine Verfolgung verzichtet, sondern im Nachgang zur Kundgebung – noch vor Stellung formaler Strafanträge – mehrere Strafanzeigen, unter anderem auch wegen den in der Anzeige angesprochenen Beleidigungen und weiteren Beleidigungsvorwürfen, eingeleitet. Dies wurde Herr Stürzenberger durch das Polizeipräsidium Nordhessen am 20. 11.2020 mitgeteilt, der daraufhin die für eine weitere Verfolgung notwendigen Strafanträge in der erforderlichen Form stellte, da insoweit die vorherige mündliche Antragstellung nicht ausreichte.“

Es kam nur Bewegung in die Sache, weil ich am 4. November Strafantrag gegen die beiden Einsatzleiter gestellt hatte. Zwei Wochen danach bekam ich die schriftliche Mitteilung vom Polizeipräsidium Nordhessen, dass jetzt insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, die meisten gegen „Unbekannt“. Einige Beschuldigte waren der Polizei namentlich bekannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich beide Einsatzleiter vor Ort sieben Stunden lang weigerten, die Strafverfolgung einzuleiten, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Vorgänge in Kassel eine Schande für den deutschen Rechtsstaat

Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich die beiden Einsatzleiter D. und H. am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel kommt zu dem Schluss:

„Da mithin keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt vorliegen, war das Verfahren einzustellen. Eine Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB oder eine Billigung von Straftaten gemäß §
140 StGB ist ebenfalls nicht gegeben. Letztgenannter Tatbestand kommt von vornherein nur bei bestimmten Vortaten in Betracht, für die aber keinerlei Anhaltspunkte bestehen.“

Selbstverständlich lege ich gegen diese Einstellung eine ausführlich begründete Beschwerde ein. Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Polizei-Einsatzleiter dürfen bei Kundgebungen nicht willkürlich handeln, sondern nach Recht und Gesetz. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Jetzt sogar noch Strafanzeige wegen „Nötigung“ der Einsatzleiter

Als Höhepunkt dieser Posse habe ich aus Kassel unterdessen jetzt selber eine Strafanzeige wegen „Verdacht auf versuchte Nötigung“ der Einsatzleiter bekommen. Wenn ich einen verantwortlichen Polizeibeamten also auffordere, seinen Aufgaben nachzukommen, sei das „Nötigung“. Über diesen unfassbaren Vorgang haben wir bereits ein ausführliches Video veröffentlicht [17].

Auch über den Fortgang dieses Falles werden wir ausführlich berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [18].

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Weltweite Rüstungsausgaben kommentieren sich selbst

geschrieben von libero am in Militär | 65 Kommentare
Deutschland weist unter den ersten zehn Staaten 2020 den höchsten Zuwachs für Militärausgaben mit 5,2 Prozent aus – beim maroden Zustand der Bundeswehr eigentlich kaum zu glauben.

Von WOLFGANG HÜBNER | In den deutschen Medien geistern unermüdlich Berichte über die militärischen Bedrohungen aus Russland und China [19]. Erst jüngst wurde geradezu Panik geschürt, weil angeblich eine russische Militärprovokation gegen die Ukraine zu befürchten sei. Allerdings beendeten die Russen dann einfach ihre Manöver und ließen die westlichen Kommentatoren ziemlich fassungslos auf ihren Spekulationen sitzen.

Nun hat jüngst das schwedische Institut Sipri [20] die Zahlen für Militärausgaben im Corona-Jahr 2020 veröffentlicht. Insgesamt wurden demnach 1981 Milliarden Dollar, also eine Billion und fast noch eine weitere Billion, weltweit dafür ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung von 2,6 Prozent.

Absoluter Spitzenreiter bei den Militärausgaben waren 2020 die USA mit 778 Milliarden Dollar, das sind nicht weniger als 39 Prozent der weltweiten Ausgaben und ein Zuwachs von 4,4 Prozent gegenüber 2019. Es folgt China mit 252 Milliarden Dollar (13 Prozent  Weltanteil). Indien liegt an dritter Stelle mit 72,9 Milliarden Dollar (3,7 Prozent Weltanteil), vierter ist Russland mit 61,7 Milliarden (3,1 Prozent Weltanteil). Es folgt Großbritannien (59,2 Milliarden – 3,0 Prozent) an fünfter Position vor Saudi-Arabien (57,5 Milliarden – 2,9 Prozent). Deutschland und Frankreich liegen fast gleichauf an sechster und siebter Position mit jeweils mehr als 52 Milliarden Dollar und einem jeweiligen Anteil von weltweit 2,7 Prozent.

Deutschland weist unter den ersten zehn Staaten 2020 den höchsten Zuwachs für Militärausgaben mit 5,2 Prozent aus – beim maroden Zustand der Bundeswehr eigentlich kaum zu glauben. Zusammengenommen haben die Nato-Staaten einen Anteil von über 50 Prozent an den weltweiten Rüstungsausgaben, was völlig überproportional zu ihrem weltweiten Bevölkerungsanteil ist. Ob in Kenntnis dieser Zahlen eine echte militärische Gefahr von Russland und/oder China oder von ganz anderer Seite ausgeht, möge jeder selbst beurteilen.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [21] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [22] erreichbar.

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Spahn: Impfwerbung bei Migranten „große Herausforderung“

geschrieben von libero am in Corona | 120 Kommentare

Von ALSTER | Irgendwann muss dieses Tabu-Thema ganz breit öffentlich diskutiert werden! Es gehört als Dauerschleife in den Mainstream, denn sonst werden weder die Längerhierlebenden aus den von ganz oben gewollten Corona-Wellen herauskommen noch die Migranten „geschützt“ werden können. Die BILD versucht es zumindest. Laut der Springer-Zeitung [23] warnte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn während einer Besprechung des CDU-Präsidiums: „Es ist eine große Herausforderung, bei Migranten für die Impfung zu werben“. Noch genauer äußerte sich die Staatssekretärin für Integration, Annette Widmann-Mauz (CDU). Sie meinte, Migranten seien auf konventionellem Wege  beim Thema Corona nicht zu erreichen.

Die Rassismuskeule

Bereits im Februar hatte der Chef des RKI, Lothar Wieler, gesagt, der Großteil der Corona-Patienten auf den Intensivstationen habe einen Migrationshintergrund (PI-NEWS berichtete) [24]. „Aber es ist ein Tabu. Diese Gruppe besteht aus vier Millionen Menschen in Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 4,8 Prozent. Auf den Intensivstationen liegen aber deutlich über 50 Prozent aus dieser Gruppe… Wir müssen über Imame auf diese Religionsgruppe eingehen“, zitierte ihn die BILD schon damals. Der Islam-Experte Ahmad Mansour sieht in der Tabuisierung solcher Phänomene ein großes Problem: „Die Vermeidung der Debatte kostet Menschenleben, im Namen vermeintlicher Rassismus-Vorwürfe vermeidet man, dass man sich wirklich mit den Menschen beschäftigt und versucht (nicht), diesen Betroffenen auch zu helfen.“

Nicht nur Migrantenverbände verweisen gerne auf die soziale Benachteiligung der Migranten durch kleinere Wohnungen mit mehr Köpfen, schlecht bezahlte Berufe und so weiter. Integration würde da wohl helfen. Andree Haack (47), Krisenstabsleiter von Duisburg, sieht eher traditionelle Treffen im Familienverbund als Treiber der Pandemie.   Bekannt sind auch Großhochzeiten und -beerdigungen (PI-NEWS berichtete) [25], Treffen in großen Gruppen, Zusammenkünfte am Freitag zum Beten und eine „Wir-lassen-uns-nichts-sagen“-Haltung. Dagegen ist unsere Ordnungsmacht machtlos, weil der Rückhalt aus der Politik fehlt. Aus Angst vor der Rassismuskeule ist eine nähere Betrachtung der islamischen Lebensweise tabu.

Norwegen ist alarmiert über Corona-Zahlen bei Migranten

Neben Schweden und Dänemark berichtet nun auch das Nachbarland Norwegen [26] über eine große Mehrzahl an Corona-Fällen bei Migranten. Über die Hälfte der stationären Patienten wurden im Ausland geboren. Die Infektionsrate von Einwanderern aus Pakistan ist neunmal höher als bei den Nordmännern. Bei Somaliern ist die Infektionsrate 8,5 mal so hoch.  Immerhin bittet der norwegische Kulturminister Abid Raja die Moslems, den Ramadan „moderat“ zu feiern. [27]

Die dänische Parlamentarierin Inger Støjberg präsentierte dazu vor kurzem folgenden Lösungsvorschlag: [28] „Ich bin darüber einfach so verärgert und müde, dass es einige nicht-westliche Ausländer und nachgeholten Angehörigen sind, die es für uns alle anderen ruinieren, weil sie nicht herausfinden können, wie sie sich anpassen sollen. Jeder kann Corona bekommen, aber es gibt eine völlig verrückte Überrepräsentation unter den nicht-westlichen Ausländern und ihren Nachgeholten. Bis zu 23 Prozent aller in diesem Jahr Infizierten gehören dieser Gruppe an. Dies muss im Zusammenhang mit der Tatsache gesehen werden, dass nicht-westliche Ausländer  8,9 Prozent der Bevölkerung in Dänemark ausmachen. Wann lernen sie sich anzupassen? Ich sehe einfach keinen anderen Weg, als Zwangstests in Ghettobereichen mit hoher Infektionsrate einzuführen, und wenn sie die Dinge nicht selbst herausfinden können, müssen sie zwangsisoliert werden. Es kann einfach nicht richtig sein, dass sie es für alle anderen ruinieren, und dass Dänemark deshalb weiterhin geschlossen bleiben muss.“

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Schnelltests bis zum Erbrechen – im wahrsten Sinne des Wortes

geschrieben von Cassandra am in Allgemein,Corona | 102 Kommentare

Von DER ANALYST | Die Deutschen werden künftig von der Politik in drei Kategorien eingeteilt: Geimpfte, Genesene und Getestete. Diese sollen einander gleichgestellt sein und alle „Privilegien“ genießen können, die uns das Corona-Regime gnädigerweise zugesteht. Zum Friseur gehen, zum Beispiel.

Gerüchten zufolge gibt es jedoch eine vierte Gruppe, die sowohl in den Medien, als auch vom Corona-Regime totgeschwiegen wird. Das sind jene, die keine Lust auf eine Sinusvenenthrombose haben und sich daher nicht impfen lassen wollen, bisher von COVID-19 verschont geblieben sind und zudem größte Bedenken haben, dreimal in der Woche ein mit allen möglichen Substanzen versehenes Teststäbchen in die Nase gesteckt zu bekommen, damit die dortige Schleimhaut die fragwürdigen Stoffe dem Blutkreislauf und damit dem Organismus zuführen kann.

Vierte Gruppe: „Gesunde, die es auch bleiben wollen“

Die vierte Gruppe könnte man auch unter dem Oberbegriff „Gesunde, die es auch bleiben wollen“, zusammenfassen. Dass dieser Personenkreis mit seiner Skepsis gegenüber der Corona-Testorgie nicht so falsch liegt, zeigt ein aktueller Fall aus Österreich:

Wie die Kronen Zeitung [29] bereits am 11. April berichtete, litt Lena, eine Schülerin aus Tirol, seit Wochen an starken Kopfschmerzen, Bauchweh, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen – und zwar immer an den Tagen, an denen in ihrer Schule der „Nasenbohrer-Test“ zum Einsatz kommt. Dieser ist seit Anfang Februar dort verpflichtend, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.  Lenas Symptome begannen an den Testtagen schon während des Unterrichts, erstreckten sich bis zum Abend hin und endeten teilweise sogar mit Erbrechen.

Die Eltern wollten der Sache auf den Grund gehen und stellten ihre Tochter deshalb einer Fachärztin vor. Diese kam zu folgendem Ergebnis:

 „Die Patientin zeigt eine massive allergische Reaktion auf folgende Substanzen: Ethylenoxid, Ethylenglycol, H334, H319 und ECH. Diese Substanzen sind in der EU nicht zulässig. Jedoch beinhalten alle Hygiene-Mittel aus China diese Substanzen in einer gewissen Menge, die in geschlossenen Räumen als toxisch eingestuft werden muss.“

„Spucktest“ zu gefährlich?

Die Bitte der Eltern an die Schulleitung, aufgrund dieses Befundes auf den „Spucktest“ auszuweichen, wurde von dort abgelehnt, wegen der angeblichen „Aerosolgefahr“ bei diesen Tests. Die Gefahr, den die Chemie in den Stäbchen der „Nasenbohrer-Tests“ für die Schulkinder darstellt, ist der Schulleitung offenbar egal. [30]Auch andere Kinder zeigen Symptome 

Lena ist übrigens kein Einzelfall. Es haben auch andere Eltern von ähnlichen Beschwerden ihrer Kinder berichtet. Mehrere dazu befragte Mediziner halten es für durchaus denkbar, dass sich Ethylenoxid-Rückstände auf den Test-Stäbchen befinden und dass es wegen der häufigen Anwendung zu gesundheitlichen Problemen und allergischen Reaktionen kommen könne.

Die erkrankte Tiroler Schülerin macht jetzt bei einem niedergelassenen Arzt dreimal pro Woche einen Spucktest. Auf den Kosten von 10 Euro pro Test – ein Sonderpreis des Arztes für die sozial schwache Familie – bleibt diese sitzen.


[31]Gerne erfüllen wir die Bitte der Betreiber des alternativen Telegram-Nachrichtenkanals D-NEWS, an dieser Stelle Werbung für sie zu machen.
D-NEWS – besuchen und abonnieren lohnt sich! Hier der Link: https://t.me/MeineDNEWS [32]


 

Wohl dem, der aufgrund seiner Lebensumstände und -gewohnheiten die Tests nicht braucht. Aber das trifft wohl nur auf eine Minderheit zu. Der Rest muss mit dem Gift der Chemie klar kommen.

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