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Politisch korrekt bis zur „Vergasung“?

Dennis Aogo: Gestern noch moralisch obenauf, heute schon rhetorisch entgleist.

Von MANFRED ROUHS | Gerade eben noch sah sich der Sky-Experte und ehemalige deutsche Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo in einer Opferrolle. Hatte ihn doch Jens Lehmann als „Quotenschwarzen“ bezeichnet, woraufhin ein mediales Gewitter über den ehemaligen Torwart der deutschen Nationalelf hereingebrochen war, das Aogo ausgelöst hatte, indem er eine private WhatsApp-Äußerung von Lehmann öffentlich machte (PI-NEWS berichtete [1]). Jetzt aber wendet sich das Blatt.

Dennis Aogo steht nun selbst am Pranger der Gut- und Bessermenschen, weil er sich am Mittwochabend auf Sky extrem unkorrekt geäußert hat. Er lobte Angriffstaktiken der Spieler von Manchester City und sagte über die Engländer:

„Es ist einfach unglaublich schwer, sie zu verteidigen. Weil, davon gehe ich aus, sie das trainieren bis zum Vergasen.“

Diese Steilvorlage lässt sich die „Bild“-Zeitung selbstverständlich nicht entgehen und erläutert [2], warum diese Formulierung den 34-jährigen Fußballpensionär Aogo disqualifiziert:

„Bis zum Vergasen, bis zur Vergasung: Der Ausdruck wurde in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg gebräuchlich, in dem Giftgas erstmals systematisch als Kampfstoff eingesetzt worden war und Zehntausende Todesopfer forderte. Seit dem Zweiten Weltkrieg und der Ermordung von Millionen Menschen in Gaskammern (‚Vergasung‘) gilt die Formulierung als tabu.“

Damit war der nächste „Shitstorm“ losgetreten, diesmal gegen Aogo. Was der Auflage von „Bild“ sicher nicht schaden wird.

Aogo wurde im Jahr 1987 als Sohn eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter in Karlsruhe geboren. Seine Muttersprache ist Deutsch, und dass man etwas üben kann „bis zum Vergasen“ bzw. sprachlich geläufiger „bis zur Vergasung“, dürfte er im Rahmen seiner fußballerischen Ausbildung mehr als einmal zu hören bekommen haben. Also plauderte er aus, was ihm auf der Zunge lag – offenbar ohne über die Folgen nachzudenken.

[3]
Bußgang: DFB-Präsident Fritz Keller klingelt um 9:20 Uhr bei Charlotte Knobloch.

Fazit: Eine dunkle Hautfarbe schützt nicht vor rhetorischen Ausrutschern. Umgekehrt kann auch ein alter weißer Mann, der sprachlich entgleist ist, mit gutem Benehmen punkten: DFB-Chef Fritz Keller entschuldigt sich mit einem schönen Blumenstrauß und einer großen Kiste voller Weinflaschen bei Charlotte Knoblauch dafür, dass er seinen Stellvertreter Rainer Koch mit Roland Freisler verglichen hatte, dem Präsidenten des Volksgerichtshofs im Zweiten Weltkrieg. Dabei lauerte ihm ein „Bild“-Fotograf auf. [4] Das macht zwar Sophie Scholl nicht wieder lebendig, ist aber eine schöne Geste und dürfte den erfolgreichen Winzer Fritz Keller eher nervlich als finanziell belastet haben.

Ist es nicht schön, dass wir hier in Deutschland gerade offenbar keine andere Sorgen haben als das Dritte Reich mit allem drum und dran? Und ist es nicht bemerkenswert, dass die Boulevardpresse damit auch pünktlich zum 76. Jahrestag des Kriegsendes immer noch Auflage machen kann?


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [5], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [6] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [7] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [8] per Streaming und stellt politische Aufkleber [9] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Stephan Brandner: „Zeigen wir Merkel, wo die Glocken hängen“

geschrieben von libero am in Video | 68 Kommentare

Das verfassungswidrige Infektionsschutzgesetz wurde am 21. April gegen die Stimmen von AfD, FDP und Linken durchgepeitscht. Die selbsternannte Kanzlerin-Partei, die Grünen, enthielten sich, glauben Haltung durch Enthaltung zu zeigen. Das ist klassische, erbärmliche Grünen-Politik. Die AfD-Fraktion zieht das scharfe Schwert der abstrakten Normenkontrollklage. Jetzt müssen die anderen nur noch Mut beweisen und diese unterstützen.

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Der Grünen-Aufstieg ist Indiz für politischen Präferenzenwechsel

geschrieben von libero am in Grüne | 156 Kommentare

Von PROF. EBERHARD HAMER | Der Grenznutzen in der Theorie der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet den Sättigungsgrad für die Bedürfnisse des Wirtschaftssubjekts. Der Zusatzwert weiterer Gütereinheiten nimmt nach dem Sättigungsgrad ab, kann sogar negativ werden.

Beispiel: Das erste Bier schmeckt immer am besten, hat den höchsten Nutzen. Beim zehnten Bier liegt vielleicht der Sättigungsgrad; – das 20ste Bier jedenfalls hat nur noch geringen oder negativen Nutzen für den Konsumenten.

Dieses Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen gilt nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig für den Wohlstand der Menschen in ihrer Lebenszeit.

Die Harzburger Schule hatte schon in den 1960er Jahren entdeckt, dass Mitarbeiter in den Betrieben eine „innere Kündigung“ vollziehen, wenn sie nach dem 50sten Lebensjahr auf die Rente zugehen und/oder mit eigenem Haus, Familie, Rücklagen und gutem Einkommen „saturiert“ sind. Es fällt dann den Unternehmern schwer, diese Menschen noch für Zusatz- oder Mehrarbeit zu motivieren.

Der Autor hat im Mittelstandsinstitut Niedersachsen sogar bei der erwerbsintensivsten Bevölkerungsgruppe, den Unternehmern, unterschiedliche Motivationsphasen empirisch festgestellt. Tausende Befragungen ergaben:

Der Autor bezeichnet dies als Präferenzenwechsel, weil etwa in der Mitte des Berufslebens und des Lebensalters erfolgreiche Menschen ökonomisch saturiert sind und dann oft ihre ökonomischen zu außerökonomischen Präferenzen wechseln.

Bei Untersuchungen der zweiten und dritten Unternehmergeneration stellte sich jedoch ein anderer Verlauf der Präferenzkurve dar. Wer schon vom Elternhaus her mit wirtschaftlichen Gütern ausreichend versorgt ist, hat entsprechend weniger Interesse an eigenem Erwerb zusätzlicher wirtschaftlicher Güter als seine Altersgenossen. Bei ihm findet deshalb der Präferenzenwechsel zugunsten außerökonomischer Ziele schon in früherer Lebenszeit statt. „Dies muss nicht bis zu den typischen „Aussteigern“ aus kultivierten Familien führen, sondern lässt sich schon in Schule und Hochschule oft am unterschiedlichen Ehrgeiz von „Aufsteigerkindern“ gegenüber Kindern wohlhabender Familien beobachten. Erstere sind hungrig nach wirtschaftlichen Gütern, letztere oft bereits satt. Entsprechend unterschiedlich ist für sie der Grenznutzen wirtschaftlicher Güter und der Einsatz, den sie deshalb für wirtschaftliche Ziele zu bringen bereit sind. Die Regel hieß früher, dass Fabrikantenkinder bevorzugt Archäologen, Künstler oder Wissenschaftler werden – ein weiterer und älterer Anhaltspunkt für das Vorliegen vorzeitigen Präferenzenwechsels der zweiten und dritten Generation“.

Für diese Menschen hat also die Präferenzenkurve schon von vornherein abfallende Tendenz:

Die Ergebnisse der Präferenzbefragung des Mittelstandsinstituts zeigten übrigens keinerlei signifikante Präferenzen nach der Ausbildung der Unternehmer, ob sie aus der Praxis kamen oder aus der Hochschule. Ebenso konnten keine Präferenzen festgestellt werden bei Unternehmern aus verschiedenen Unternehmensgrößen oder -branchen. Der Autor schließt daraus, dass die Theorie des Präferenzenwechsels generell gilt.

Nicht empirisch belegt ist bisher die Frage, ob auch Völker ökonomischen Präferenzenwechsel vollziehen. Die Geschichte scheint aber zu bestätigen, dass Völker mit hohem Lebensstandard mehrheitlich in außerökonomische Präferenzen drängen (Romantik, Nationalismus, Sozialismus, Gender und Ökologie) und „durch das Ausleben solcher außerökonomischer Präferenzen bewusst ihr ökonomisches Versorgungsniveau aufs Spiel setzen und mindern“. Erst wenn diese Völker wieder eine Phase des Gütermangels erreicht haben, treten wieder in umgekehrter Weise Präferenzenwechsel zugunsten ökonomischer Prioritäten an die erste Stelle.

So haben unsere Väter und wir Alten nach der außerökonomischen Phase des Nationalsozialismus und des politischen wie wirtschaftlichen Zusammenbruchs nach dem Kriege eindeutig ökonomische Lebensziele angestrebt. Die heutige Jugend dagegen scheint einen hohen Lebensstandard für selbstverständlich und nicht mehr lebenswert zu halten und sucht ihre Präferenzen wieder in außerökonomischen Zielen wie Ökologie (statt Ökonomie), Sozialismus, Klimatheorie, Migrantenhilfe oder anderen Schwärmereien. Das würde auch erklären, weshalb vor allem hochversorgte jüngere Menschen wirtschaftsfeindliche Ideologien und Schwärmereien bevorzugen, dafür leben wollen und die wirtschaftlichen Leistungsträger unserer Wirtschaft sogar verachten. Die Mittelstandssoziologie ortet diese wirtschaftsfeindlichen grünen Romantiker vor allem in den mit öffentlichen Geldern existenzgesicherten und überdurchschnittlich bezahlten Gruppen der Beamten, Sozialfunktionäre, im Bildungsbereich von Medien bis Schulen und im akademischen Gesundheitsbereich. Kein Wunder, dass diese Multiplikatoren auch die Jugend überwiegend mit ihren wirtschaftsfremden Ideologien und romantischen Lebenszielen motivieren konnten.

Der Autor hat selbst die politischen Stadien des Präferenzenwechsels in unserem Volke erlebt:

Immer in der Geschichte waren Bildungs- und Mediensektor Vorkämpfer für Präferenzenwechsel in der Gesellschaft. Dass 90 Prozent der Medienmitarbeiter und die Mehrheit der Lehrer grün sind, erklärt den Aufstieg der grünen Partei und die Anpassung der meisten übrigen Parteien an deren Ideologien bzw. Schwärmereien.

Unter Führung der USA haben auch Europa und Deutschland inzwischen den Wohlstand als selbstverständlich und stattdessen Klima-, Gender-, Feminismus und Multi-Kulti-Ziele als vorrangig erklärt. Unsere Völker haben einen Präferenzenwechsel vollzogen, der sich bei der kommenden Bundestagswahl dokumentieren dürfte.

Die Abkehr von ökonomischen zu außerökonomischen politischen Zielen graust den Ökonomen:

Das Hinauszögern des Scheiterns durch Geldschwemme und Schuldenflutung kann nur kurzfristigen Scheinwohlstand halten.

Der grüne Traum von Ökologie statt Ökonomie scheint jedenfalls bereits in der Wendephase, nämlich durch einen Crash und damit zu einem wieder neuen Zwangspräferenzenwechsel zu platzen.


Prof. Eberhard Hamer.
Prof. Eberhard Hamer.

PI-NEWS-Autor Prof. Dr. Eberhard Hamer (*15. August 1932 in Mettmann) ist ein deutscher Ökonom. Sein Schwerpunkt ist die Mittelstandsökonomie. In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen [10] in Hannover und veröffentlichte über 20 Bücher zum Thema Mittelstand. Hamer erhielt 1986 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Seine Kolumne erscheint einmal wöchentlich auf PI-NEWS.

 

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Die politische Hinfälligkeit des Rechts

geschrieben von libero am in Deutschland | 111 Kommentare
Das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth (Foto) hat am Mittwoch Eilanträge gegen die "Bundes-Notbremse" abgelehnt.

Von PETER M. MESSER | Konservative glauben bekanntlich, dass sich die Realität am Ende durchsetzt. Für die Realität, die sich mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes und der Billigung des Einstiegs in Schuldenunion und Öko-Diktatur durch das Bundesverfassungsgericht in der letzten Woche durchgesetzt hat, gibt es unter Verwaltungsrechtlern eine griffige Formel: Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht.

Der Urheber dieses Satzes, Otto Mayer, beschrieb im Jahre 1924 damit eine Erfahrung, die sich noch mehrfach wiederholen sollte. Die Verfassung hatte sich vom Kaiserreich zur Weimarer Republik fundamental gewandelt, aber das Verwaltungshandeln, also die rechtliche Form des Handelns der Staatsgewalt gegenüber dem Bürger, war unverändert geblieben. Nicht das Recht, das die Staatsmacht formte und band, sondern das Recht, das den Bürger band und dadurch unterschiedlichen Herren dienlich war, überdauerte.

Das alles ist weder überraschend noch skandalös. Die Geschichte zeigt auf den ersten Blick, dass sich Verfassungen ständig ändern und dass das Recht das Produkt von Politik ist. Das sagt auch unsere Verfassung, indem sie die Verfahren der Gesetzgebung einschließlich der Einschränkung von Grundrechten und der Änderung der Verfassung selbst festlegt. Sogenannte Wesensgehaltsgarantien bieten hier nur Schutz vor gelegentlichen Ausreißern der Gesetzgebung. Wenn sich erst einmal die gesamtgesellschaftlichen Vorstellungen zur Legitimität einer Verfassungsbestimmung geändert und politisch artikuliert haben, wird kein Gericht sich dagegen behaupten können – oder wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat das gerade gezeigt. [11]

Das Problem sind dabei weder das Recht noch die Gerichte. Das Problem ist die hartnäckige Weigerung der Bürgerlichen und Konservativen, im Recht mehr als das Produkt von Politik zu sehen und den Primat des Politischen anzuerkennen. Das Recht ist nichts Heiliges, nichts Überzeitliches und nichts Überreales. Es gab hier einen kurzen Lichtblick bei der Diskussion um den rechtlich unverbindlichen, aber politisch und real höchst wirksamen UN-Migrationspakt, als der Rechtswissenschaftler Dr. Ulrich Vosgerau knapp formulierte, dass die Legalität der Legitimität folgt – und die wird im politischen Diskurs bestimmt. Aber das hat keine Wurzeln im konservativen Denken geschlagen. Konservative argumentieren nach wie vor bevorzugt mit der Legalität oder Illegalität einer Sache, gestehen damit die mangelnde Legitimität ihrer Sache ein und haben ein völlig ungerechtfertigtes Vertrauen in rechtliche Institutionen.

Alles geltende Recht war aber mal neues Recht, und neues Recht wird immer von denen gemacht, die sich NICHT an das gerade geltende Recht halten. Sei es, dass sie seine Auslegung ändern, es in den vorgesehenen Verfahren ändern oder schlicht und einfach erfolgreich brechen. Dass die Legalität der Legitimität folgt heißt auch, dass der erfolgreiche, also faktisch gesellschaftlich akzeptierte Rechtsbruch der Legitimität einer Sache nicht schadet, sondern sie sogar steigert, weil er die faktische Kraftlosigkeit des formell geltenden Rechts offenlegt, das eben niemand mehr durchsetzen will. Die Linke führt das ständig vor, wenn sie nach nachteiligen Gerichtsurteilen wie etwa zum Mietendeckel ihren politischen Willen zur Weiterverfolgung ihres Zieles umso kraftvoller artikuliert oder Gewalt gegen den politischen Feind mehr oder weniger offen billigt. Das ist bitter, aber wahr.

Konservative lassen sich dagegen unverändert durch das Recht blenden und versklaven bzw. tun dies selbst. Sie glaubten an die dauerhafte Anwendung des reformierten Asylrechts und ließen die Republikaner fallen, sie glaubten an die Geltung des Subsidiaritätsprinzips beim Marsch in die EU und an das Bailout-Verbot beim Euro. Immer haben sie sich getäuscht, nie haben sie etwas daraus gelernt.

Es hilft also nichts: Meine Bindung an die Verfassung beruht auf meinem Verfassungsverständnis, und dieses Verständnis beruht auf meiner politischen Positionierung. Ich kann darum die Verfassung immer nur politisch verteidigen. Dadurch stehe ich in der paradoxen Situation, dass ich mich, wenn ich mich für das Recht einsetzen will, nicht auf das Recht verlassen darf, zumal ich ja nie dem Recht selbst gegenüberstehe, sondern den Institutionen, die es anwenden, und die sind immer politisch bestimmt. Wenn sich die politische Lage ändert und zeitversetzt dann auch die Rechtsprechung, kann es deshalb passieren, dass man sich als Mensch, der die Grundrechte und die deutsche Eigenstaatlichkeit wirklich ernst nimmt, plötzlich außerhalb des herrschenden Verfassungsverständnisses wiederfindet. Der Liberale ist auf dem Weg dazu, zum Verfassungsfeind gemacht zu werden – das ist ein schon fast lustiges Ergebnis der letzten Woche.

Dabei wäre es eine geradezu zwingende Frage für eine auf Wirksamkeit ausgerichtete Metapolitik gewesen, die Unterschiede zwischen einem juristischen und einem politischen Verhältnis zu Welt und Ich herauszuarbeiten: Was sind die Unterschiede zwischen einem juristisch orientierten Menschen, der nur die Umsetzung einer bereits politisch getroffenen Entscheidung fordert, und einem politisch orientierten Menschen, der diese Entscheidung erst selbst herbeiführen will und dafür eine ganz andere Energie und Entschiedenheit aufbringen muss? Muss der politische Mensch dem juristischen Menschen nicht schon deshalb notwendig „radikal“ erscheinen, während er selbst sich „Maß und Mitte“ nur deshalb leisten kann, weil er die politische Frage für geregelt hält und glaubt, die Institutionen des Rechts würden sich schon darum kümmern? Es ist aber völlig logisch, dass sich diese Institutionen dann an den Forderungen der politischen Menschen ausrichten, weil der juristische Mensch seine Gefolgschaft ihnen gegenüber nie aufkündigen wird und sie kein Risiko eingehen, wenn sie seine Erwartungen enttäuschen und sich an denen ausrichten, die das geltende Recht ändern wollen. Dies wird von den bisherigen Erfahrungen denn auch eindeutig bestätigt.

Man wird sich endlich von diesem Fetischismus des Rechts [12] lösen müssen, wenn man die Verfassung, das eigene Land und das eigene Leben wirksam verteidigen will.

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