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Laschet: 18 Ministeriumsmitarbeiter für private Zwecke eingesetzt

Von MANFRED W. BLACK | Es gibt nicht nur ganz neue Plagiats-Vorwürfe gegen Armin Laschet. Schon 2009 haben ihm Gewerkschafter und der Bund der Steuerzahler vorgeworfen, er verschwende Steuergelder und habe sich eines Amtsmissbrauchs schuldig gemacht.

Laschet war erst vor einer Woche mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert worden. Dabei ging es um sein Buch „Die Aufsteigerrepublik. Zuwanderung als Chance“ aus dem Jahre 2009. Der Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder warf dem CDU-Politiker vor, aus einem Text des Autors Karsten Weizenegger abgeschrieben zu haben, ohne auf seine Quelle aufmerksam zu machen. Schnell räumte Laschet Fehler ein und erklärte, er werde sein gesamtes Buch von Mitarbeitern überprüfen lassen.

Noch mal abgekupfert

Jetzt sind neue Vorwürfe laut geworden. Der österreichische Plagiatsprüfer und Medienwissenschaftler Stefan Weber hat in Laschets Buch noch eine weitere, erhebliche Plagiatsstelle [1]entdeckt. Die neu aufgetauchte Text-Passage – eine halbe Seite – soll der CDU/CSU-Kanzlerkandidat von einem Beitrag des Politologen Hans Maier, der auch CSU-Kultusminister gewesen ist, „abgekupfert haben“ (ntv.de) [2]. Diese Sätze hatte Maier bereits 2006 öffentlich gemacht, sie waren später in seinem Buch „Vom Zusammenleben der Religionen in Deutschland“ nachzulesen.

Der Plagiatsjäger Weber schreibt nun in seinem Blog: [1] „Hat er selbst absichtlich plagiiert, hat er die Übersicht verloren oder hat er Mitarbeitern vertraut, die gegen das Zitiergebot verstoßen haben und die Quellenarbeit nicht beherrschten?“

Erst Amtsmissbrauch – dann eine Steuer-Sünde?

Damit bezieht sich Weber wohl auf schwerwiegende Vorwürfe, die Laschet schon vor einigen Jahren gemacht worden sind – Anschuldigungen, die heute in den Medien gar nicht mehr erwähnt werden.

Bei reitschuster.de [3] war schon 2020 zu lesen, dass Laschet vor zwölf Jahren – als damaliger „Integrationsminister“ im NRW-Kabinett von Jürgen Rüttgers – bei der Veröffentlichung seines Buches einen taktischen „Fehler“ machte. Laschet vergaß damals in seinem – betont „flüchtlings“-freundlichen – privat herausgegebenen Werk nicht, 18 Bediensteten aus seinem damaligen Ministerium ausdrücklich zu danken. Diese Beamten und Angestellten hatten während ihrer Dienstzeit ihrem Herrn Minister mit vielen Texten geholfen, das Buch, das unter dem Namen Laschets herauskam, zu produzieren.

Diese 18 Mitarbeiter des Ministeriums dienten ihrem Minister also sozusagen als Ghostwriter. Darauf warfen Gewerkschaftsvertreter und der Bund der Steuerzahler dem damaligen Minister seinerzeit „Amtsmissbrauch und Verschwendung von Steuergeldern“ (Der Spiegel) [4] vor.

Kurz darauf wollte Laschet, der in Aachen wohnt, sein Buchhonorar – steuermindernd – bei der Steuer absetzen. Dadurch wurde bekannt, dass er freilich zuvor „vergessen“ hatte, das Honorar steuerlich als Einkommen anzugeben.

Sanktioniert wurde der Politiker vom zuständigen Finanzamt Aachen für diesen Fehltritt freilich offenbar nicht. Womöglich „stand der Missetäter auch einfach unter dem Schutz des Aachener Klüngels, der kleine Sünden gern mal unter den Teppich kehrt“ (reitschuster.de). Leben und leben lassen lautet ein Motto des Regierungschefs von NRW. So ist es wohl kein Zufall, dass Laschet, dem „Ehrensenator“ des rheinischen Karnevals, am 8. Februar 2020 der Aachener „Orden wider den tierischen Ernst“ verliehen wurde.

Im „Aachener Narrenkäfig“ gab der frisch gebackene Ehrensenator einen Satz zum Besten, der typisch ist für Armin Laschet: „Hier hat man einen festen Standpunkt, aber ist offen zu allen Seiten.“ Nur nicht festlegen – ein weiterer Leitspruch des Rheinländers, der jetzt Kanzler werden will.

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JF-TV-Trailer: Mythos Energiewende

geschrieben von PI am in Klimaschwindel,Video | 45 Kommentare

„Mythos Energiewende“ ist der zweite Teil der JF-TV-Dokureihe „Medienmythen“ (hier [5] der Trailer zu Teil 1). Begründet mit dem Mythos Klimakatastrophe soll Deutschland seine Energieversorgung grundlegend umbauen. Die „große Transformation“ ist bereits in vollem Gange, von Medien und Politik wird sie als „alternativlos“ dargestellt und pausenlos beschönigt. Doch kann eine Energieversorgung ausschließlich aus sogenannten „Erneuerbaren“ überhaupt funktionieren?

Dazu betrachtet JF-TV-Filmemacher Marco Pino die Grundlagen der Elektrotechnik und wirft einen genaueren Blick auf jene Stromerzeuger, die in Leitmedien gerne als „veraltete Technologien“ bezeichnet werden. „Mythos Energiewende“ analysiert die sogenannten „Erneuerbaren“ sowie die einzige großtechnische Alternative, die Kernenergie.

Der Film zeigt, wie Leitmedien mit einseitiger Auslegung von Zahlen und Statistiken den falschen Eindruck vom Erfolg der Energiewende suggerieren und taucht ein ins Milieu der Energiewendebefürworter und ihrer radikalsten Gruppen, analysiert ihre Hintergründe und wahren Motive.

Schlussendlich macht JF-TV eine große Abrechnung mit dieser Energiewende. Eine Abrechnung, die zeigt, welche unfassbaren Kosten und Einschränkungen mit der „großen Transformation“ tatsächlich einhergehen werden. Kurzum: Nach der wissenschaftlichen Betrachtung des Klimawandels haben nun die Ingenieure das Wort. Und ihr Urteil ist vernichtend:

Bestellmöglichkeit:

» Den ganzen Film kann man hier [6] auf DVD bestellen oder online kaufen oder ausleihen. [7]
» JF-TV-Interview zum Thema mit dem Geologen und Paläoklimatologen Sebastian Lüning.

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Geplante Impf-Apartheid erfordert massiven Widerstand

geschrieben von PI am in Corona | 193 Kommentare
Impfverweigerer und Impfgegner müssen sich angesichts der aktuellen Entwicklung sofort parteiübergreifend zu einer aktions- und schlagkräftigen außerparlamentarischen Kraft mit dezentralen und nationalen organisatorischen Strukturen formieren.

Von WOLFGANG HÜBNER | Die bekannt gewordenen Pläne für umfassende Diskriminierungen von Impfverweigerern, das Vorgehen von Polizei und Justiz gegen die jüngsten Kundgebungen in Berlin, die gegen wissenschaftlichen Rat eingeleitete Massenimpfung von Jugendlichen sowie die bereits ins Auge gefasste Impfung auch von Kleinkindern – all das lässt keinen anderen Schluss zu: Es wird in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum bislang härtesten Kampf gegen eine nicht unbeträchtliche Minderheit kommen. Es ist darum an der Zeit, jede Illusion oder Hoffnung, das noch vermeiden zu können, aufzugeben. Stattdessen muss es jetzt darum gehen, wie dieser Kampf seitens der Minderheit zu führen und zu bestehen ist.

Dabei ist es wichtig zu wissen: Bei diesem Kampf geht es um nichts weniger als um die Verteidigung der freiheitlichen Demokratie gegen den Versuch der politmedialen Eliten, eine autoritär-totalitäre Fassadendemokratie einzurichten. Denn genau diese Fassadendemokratie wird gebraucht, um in den unvermeidlich drohenden künftigen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Auseinandersetzungen die Interessen der tatsächlichen und vermeintlichen Globalisierungsgewinner gegen die große Mehrheit der Nichtprofiteure und Verlierer durchzusetzen. Die herrschenden Kreise haben nicht nur in Deutschland erkannt: Die Virusangst lässt sich dabei viel besser einsetzen als das nicht so richtig zündende „Klimawandel“-Thema.

Es ist (leider) unvermeidlich, dass bis zur Bundestagswahl Ende September der Widerstand gegen die Impf-Apartheid parteipolitisch kanalisiert wird. Es sind vorrangig drei Parteien, die sich Impfverweigerern jetzt als rettende politische Anker anbieten: Die AfD, die Basis-Partei und die Freien Wähler. Keine dieser Parteien wird einen wirksamen Wall gegen die Impf-Apartheid errichten können. Für die faktisch gespaltene AfD ist das kein originäres Thema, es fehlt also an der notwendigen Glaubwürdigkeit. Die Basis-Partei hingegen hat zweifellos diese Glaubwürdigkeit, doch lediglich eine sehr geringe Chance, auch nur nahe an die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen. Und bei den Freien Wählern spielt deren Vorsitzender Hubert Aiwanger mit dem Thema Impfen ein zwar gewagtes, aber nicht wirklich überzeugendes und konsequentes Spiel.

Nicht wenige Impfverweigerer werden sich wahrscheinlich sogar für Nichtwahl entscheiden, weil sie von Wahlen für ihr Anliegen nichts mehr erwarten. Soweit zu den Realitäten. Nach der Wahl, wie auch immer sie innerhalb des Blocks der etablierten Parteien ausgehen und für neue Konstellationen sorgen mag, wird die Impfproblematik keineswegs verschwunden sein, sondern sogar eskalieren. Denn dann sind ja die politischen Betreiber der Impf-Apartheid von CDU/CSU, SPD und Grünen formaldemokratisch neu legitimiert. Ohnehin bleiben Merkel und Spahn bis zur Bildung einer neuen Regierung im Amt. Und das kann sich noch Monate hinauszögern.

Überhaupt keine Zeit zu verlieren hat jedoch die Minderheit der Impfverweigerer und Impfgegner. Diese müssen sich sofort parteiübergreifend zu einer aktions- und schlagkräftigen außerparlamentarischen Kraft mit dezentralen und nationalen organisatorischen Strukturen formieren. Das darf weder auf parteipolitisch einseitige noch in realitätsfern-esoterischer Weise geschehen. Es reicht vollkommen, die wichtigsten medizinisch-wissenschaftlichen, politischen und sozialen Argumente komprimiert zusammenzufassen und dann gemeinsam unter dieser „Fahne“ kreativ und gewaltfrei den Kampf gegen die Impf-Apartheid aufzunehmen. Wenn dieser Weg aus kleingeistigen und sektiererischen Gründen nicht gegangen wird, ist die Niederlage vorprogrammiert. Dann wird der Weg für die staatliche Impfpflicht von 0 bis 100 Jahren und darüber hinaus noch ganz andere Zumutungen weit geöffnet sein.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [8] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [9] und seinen neuen Telegram-Kanal [10] erreichbar.

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Berliner Höflichkeit gegen Frauen und Kinder

geschrieben von PI am in Deutschland,Video | 119 Kommentare

Von WOLFGANG PRABEL | „Gemessen an dem, was vorher gelaufen ist, haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz.“

So ein grüner Berliner Lokalpolitiker [Anm.v.PI-NEWS: Benedikt Lux] gegenüber „Neues Deutschland“ [11].

Die Stasi hat früher auch Frauen verhauen, in Jugendwerkhöfen wohl auch Kinder. Als 1978 das Pressefest in Erfurt [12] zu Ende war, wurden die Teilnehmer an den Ausgängen mit Gummiknüppeln blutig geschlagen. Frauen auch im Gesicht. Ich würde es nicht behaupten, wenn ich die übel zugerichteten jungen Damen nicht selbst gesehen hätte.

Wir sind also wieder auf dem Nie-Wo der 50er- bis 80er-Jahre. Wenn dieselben regieren wie damals, eigentlich kein Wunder. Senator Geisel soll in der roten NSDAP gewesen sein. Ich verwahre mich eindeutig gegen die Behauptung, der Kommunismus wäre besser gewesen als das Dritte Reich.

Wo bleibt da Mäh Du? Im Gegenteil, dafür gibts von den Grünen wohl ein Gendersternchen. Das Personal der Grünen – Kretschmann, Bütikofer, Trittin und andere – war in der Kampfzeit im Kommunistischen Bund Westdeutschlands, einer Partei, die mit dem blutrünstigen Pol-Pot-Regime verbandelt war. Bei den Kambos wurden Kinder solange an einen Baum geschlagen, bis sie tot waren. Es gibt in Berlin noch Luft nach oben.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: Berlin hätte nie deutsche Hauptstadt werden dürfen. Jetzt ist es zu spät.


(Im Original erschienen auf prabelsblog.de [15])

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Wer steuert wen? Politik oder Justiz?

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | 52 Kommentare

Von PROF. EBERHARD HAMER | Unser Staatsrecht kennt Gewaltenteilung, d.h. dass die Verwaltung (Exekutive) von der Politik (Legislative) gesteuert wird, dass aber die Rechtsprechung (Justiz) unabhängig die beiden anderen Gewalten am Recht justieren, also korrigieren soll. Dieses Gewaltenteilungsprinzip hat vor allem in unserem Zivilrecht – dem Recht zwischen Privatpersonen – einen hohen Rang. Die deutschen Zivilrichter haben sich immer verbeten, wenn vor allem Minister ihnen hineinreden und Vorschriften machen wollten. Die Zivilgerichtsbarkeit hat in unserem Rechtssystem den höchsten Unabhängigkeitsrang immer und mit Erfolg verteidigt.

Im Strafrecht sieht das schon anders aus. Die Staatsanwälte sind weisungsabhängig von ihren Vorgesetzten, letztlich also vom Generalstaatsanwalt – einem politischen Posten. So kann die Politik darüber bestimmen, ob Anklagen – vor allem mit politischem Bezug – zurückgenommen oder erhoben werden.

Strafjustiz ist zunehmend politisch gesteuert

Wenn etwa eine Verleumdung durch die Presse (wie beim Autor) durch ein Gericht abgeurteilt und als rechtswidrig erkannt wurde, kann die Generalstaatsanwaltschaft auf politischen Einfluss hin das Urteil aufheben lassen und einen Freispruch des politischen Publizistenfreundes bewirken. Unsere Strafjustiz ist also nicht nur abhängig, sondern auch zunehmend politisch gesteuert. Dies hat sogar die EU schon bemängelt, weil Deutschland gegen die politische Abhängigkeit der ungarischen Justiz zu Felde zieht, aber selbst die Strafjustiz weiter politisch steuern will.

Deutschlands Strafjustiz ist also politisch dominiert, was sich auch an unterschiedlicher Behandlung von Inländern und Ausländern in vielen Urteilen nachweisen lässt.

Die größte Abhängigkeit besteht aber zwischen Exekutive und Legislative einerseits und der Verwaltungsjustiz andererseits. Nicht nur, dass die Verwaltungsrichter – ebenso wie die Finanzrichter – aus den Verwaltungslaufbahnen der Exekutive kommen; – Es spielt, je höher die Gerichte, umso mehr Politik bei der Berufung der Richter mit, am meisten beim Bundesverfassungsgericht. Die Richter werden durch das Parlament bestimmt; nicht aufgrund ihres überragenden Rechtswissens, sondern aufgrund ihrer politischen Herkunft. Die drei Altparteien haben sich die Posten immer prozentual aufgeteilt, so dass meist ein Parteimitglied – oft ein Parteiprominenter – in das höchste deutsche Verfassungsgericht berufen wurde; mal ein SPD-Funktionär, mal ein CDU-Funktionär, mal ein FDP-Funktionär. Der Weg zum obersten Verfassungsgericht geht also nicht über Rechts-, sondern über Parteikarrieren.

Politische Parteien bestimmen, wer Bundesverfassungsrichter wird

Entsprechend spielen auch politische Gesichtspunkte für das Bundesverfassungsgericht entscheidende Rollen. Die politischen Parteien bestimmen nicht nur, wer Bundesverfassungsrichter wird, sondern Regierungen haben schon mehrfach versucht, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu beeinflussen, nicht nur Kohl gegenüber Herzog (Alteigentümerurteil).

Noch nie aber hat es eine solche Dreistigkeit der Einflussnahme der Regierung auf das Bundesverfassungsgericht gegeben wie in Merkels Einladung Mitte Juli an das gesamte Bundesverfassungsgericht, nach Berlin zu einem gemeinsamen „Gespräch“ und Essen zusammenzukommen. Das Bundesverfassungsgericht ließ sich einladen von einer Person, über die der Zweite Senat in der Woche darauf entscheiden musste, ob sie mit der Aufforderung an ihre Partei und an die SPD, den gewählten FDP-Ministerpräsidenten in Thüringen sofort auszutauschen, verfassungswidrig gehandelt hat oder nicht.

Wenn man die Abhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts von den Politikern kennt, denen sie ihr Amt verdanken, in deren politischem Dunst sie groß geworden sind und mit denen vielfältige Altbeziehungen noch bestehen, wird man sich nicht wundern, wenn die von der Politik berufenen Verfassungsrichter nach Einladung und „freundschaftlicher Beratung“ von Merkel ein verfassungswidriges Verhalten von Merkel im kommenden Urteil nicht feststellen. Wenn also eine Partei oder Regierungschefin ihre Landespolitiker anweist, einen gewählten Ministerpräsidenten abzuwählen, weil dieser seine Wahl zum Ministerpräsidenten auch der AfD verdanke, dann hat Kanzlerin Merkel das Ergebnis einer demokratischen Wahl verfassungswidrig zu korrigieren befohlen. Es wird also interessant sein festzustellen, mit welchen Argumenten das Bundesverfassungsgericht nach dem Kanzlerbesuch diesen Verfassungsbruch beurteilt.

Einen Vorgeschmack dessen, was da „in Sachen Merkel“ kommt, hat das gleiche Bundesverfassungsgericht mit seinen Argumenten für die Euro-Verschuldung gebracht. Unstreitig verbietet europäisches Recht mehrfach und der Lissabon-Vertrag eindeutig die europäische Staatsschuldenübernahme und die Haftung der Mitgliedsländer untereinander für fremde Schulden. Dies gilt auch für die EZB. Als nun der ESM eine gemeinschaftliche Schuldenhaftung in Höhe von 390 Milliarden Euro vorsah, bestand die Gefahr, dass Deutschland für alles haften müsse, wenn die anderen nicht zahlen können oder wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung für 190 Milliarden hafte, für ihren Anteil, hat aber die Gesamthaftung, d.h. die Haftung jedes Partners für alles, völlig außer Acht gelassen, sogar falsch interpretiert, um das der Koalition und Regierung vorgelegte Haftungspaket nicht zu torpedieren (was das Bundesverfassungsgericht eigentlich hätte tun müssen).

Lackmustest: Handeln von Merkel in der Thüringen-Ministerpräsidentenfrage

Als dann die Gruppe Lucke eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gegen den Bundespräsidenten beantragte, dieser möge das Mega-Schuldenpaket der EU von 800 Milliarden nicht unterschreiben, weil dies ebenfalls eine Gesamthaftung – also die Haftung Deutschlands für alles – enthalte, hat das Gericht erst diese Argumentation für richtig gehalten, aber wenige Tage später den Eilantrag zurückgewiesen, „weil Eilbedürftigkeit nicht bestehe“. Es sollen also wieder nach der alten Juncker-Methode Fakten geschaffen werden: „Wir beschließen etwas, stellen es in den Raum, warten ab, ob es großes Geschrei gibt und wenn nicht, machen wir weiter. Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Das Bundesverfassungsgericht hat also wieder einmal rechtswidriges Handeln der EU und rechtswidrige Beschlüsse der Bundesregierung Fakt werden lassen, so dass eine Entscheidung darüber erst in den nächsten Jahren uninteressant werden wird.

Der deutsche Staatsbürger kann also von seinem höchsten Gericht keinen Rechtschutz mehr erwarten gegen rechts- und verfassungswidriges Handeln der EU und seiner eigenen Regierung.

Schon früher hat einmal eine unselige Regierung unsere Verfassungsgerichte besetzt, gesteuert und bestimmt. Das Bundesverfassungsgericht sollte deshalb Einflussnahmen der Regierung besonders empfindlich behandeln, um nicht wieder in den Verdacht der Regierungssteuerung zu kommen.

Die Entscheidung über das verfassungsmäßige oder verfassungswidrige Handeln von Merkel in der Thüringen-Ministerpräsidentenfrage wird hierfür ein Test sein.


Prof. Eberhard Hamer.
Prof. Eberhard Hamer.

PI-NEWS-Autor Prof. Dr. Eberhard Hamer (*15. August 1932 in Mettmann) ist ein deutscher Ökonom. Sein Schwerpunkt ist die Mittelstandsökonomie. In den 1970er Jahren gründete er das privat geführte Mittelstandsinstitut Niedersachsen [16] in Hannover und veröffentlichte über 20 Bücher zum Thema Mittelstand. Hamer erhielt 1986 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Seine Kolumne erscheint einmal wöchentlich auf PI-NEWS.

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HallMack: Hab‘ ich Grippe oder was?

geschrieben von PI am in Video | 35 Kommentare

„Hallo liebe Zuschauer, schön, dass ihr wieder da seid. Ihr habt ja sicherlich gemerkt, dass die letzten vier Tage von mir kein Video kam. Das lag da dran, dass ich mit Grippe im Bett lag. Wenn ich ehrlich bin, so richtig fit bin ich immer noch nicht. Aber da es von euch Nachfragen gab, was denn mit mir los wär, mache ich das kleine Video hier sozusagen vom Krankenbett aus. Also wie gesagt: Ich hab‘ hohes Fieber, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost und alles, was so dazu gehört. Halt so eine typische Erkältungskrankheit, die man früher als Sommergrippe bezeichnet hat…“ (Weiter im Video von „Hallmack, dem Gorilla aus der Pfalz“. Wer seine neuesten Satire-Clips nicht verpassen will, sollte seinen Youtube [17]– und Telegram-Kanal [18] abonnieren.)

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