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Die afghanische Lehre

Von WOLFGANG HÜBNER | Der rasante Siegeszug der Taliban ist nicht nur eine demütigende Niederlage der US-geführten NATO. Die Entwicklung in Afghanistan ist auch ein Desaster für den Menschenrechts-Internationalismus, der in Deutschland so viele Freunde unter Grünen, Linken, aber auch in bürgerlichen Kreisen hat.

Viele davon werden auch jetzt noch nicht bereit sein, die harte Lehre aus den Ereignissen zu ziehen: Keine wie auch immer begründete offene oder versteckte militärische Einmischung in die Angelegenheit anderer Länder oder Staaten. Deshalb darf es auch keine deutsche Mitwirkung an militärischen Aktionen der NATO in irgendwelchen Weltgegenden mehr geben. Die NATO muss strikt ein Verteidigungsbündnis bleiben oder sie muss aufgelöst werden bzw. Deutschland muss sie verlassen.

Für letztere Entscheidung spricht die Tatsache, dass die NATO längst zu einer von den USA dominierten, von ihr abhängigen militärischen Interventionsmacht geworden ist. In diese Richtung Interventionsstreitmacht gehen auch alle Pläne insbesondere der einzigen EU-Atommacht Frankreich, eine EU-Armee mit Deutschland als Hauptfinanzier zu bilden, um vor allem neoimperiale französische Interessen in Westafrika wahrzunehmen – siehe Mali.

Doch Deutschland wird weder in Afghanistan noch in Mali verteidigt, sondern ausschließlich an den bestehenden deutschen Grenzen zu den europäischen Nachbarn. Und diese sind selbstverständlich endlich effektiv zu schützen auch vor dem Fluchtansturm aus Staaten wie Afghanistan, wo vermeintliche westliche Interessen und Werte, bestehende gesellschaftliche Zerrüttung nicht gelöst, sondern vertieft haben.

Der wenig überraschende Vorschlag [1] der grünen Kanzlerkandidatin und „renommierten Völkerrechtlerin“ Annalena Baerbock, die EU – sie meint tatsächlich Deutschland – müsse sich auf die Massenaufnahme afghanischer Flüchtlinge einstellen, zeigt nur allzu gut, was das Ergebnis westlicher Anmaßung ist. Deutschland darf sich deshalb nicht länger dazu bereit erklären, die menschlichen Folgen gescheiterter US-Abenteuer zu tragen.

Und auch nicht dazu, den männlichen Geburtenüberschuss Asiens und Afrikas in die deutsche Bevölkerung zu integrieren versuchen. Das schließt übrigens nicht aus, 1000 bis 2000 sorgfältig geprüften afghanischen Helfern der ehemaligen deutschen Expeditionstruppen Notasyl wegen unmittelbarer Lebensgefährdung zu gewähren. Aber danach muss Schluss sein, ein für alle Mal.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [2] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [3] und seinen neuen Telegram-Kanal [4] erreichbar.

 

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CDU-Abgeordneter Vaatz rügt DDR-Methoden gegen Querdenker

geschrieben von Manfred Rouhs am in Diktatur | 84 Kommentare
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (l.) vergleicht den Berliner Polizeieinsatz gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen im August 2021 mit DDR-Methoden.

Von MANFRED ROUHS | Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler und CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, weil er in einem Gastbeitrag für „Tichys Einblick“ [5] die Verhältnisse im Deutschland unserer Tage mit denen in der DDR verglichen hat. Es geht dabei um den Umgang mit den Demonstrationen von Kritikern der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Vaatz, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, schreibt:

„Von Monat zu Monat lernt man mehr von der DDR. Die dreiste Kleinrechnung der Teilnehmerzahlen der Demo vom 1. August durch die Berliner Polizei entspricht in etwa dem Geschwätz von der ‚Zusammenrottung einiger weniger Rowdys‘, mit der die DDR-Medien anfangs die Demonstrationen im Herbst 1989 kleinrechneten.“

In Dresden sind bereits im vergangenen Jahr mehrere Abgeordnete der Altparteien einem offiziellen Festakt zum 30. Jahrestag der deutschen Einheit ferngeblieben, weil Vaatz dort als Festredner auftrat. Er hat sich schon bei dieser Gelegenheit über die politischen Zustände im heutigen Deutschland [6] in einer Art und Weise geäußert, die bei der Linken und den Grünen, aber auch bei SPD und CDU, nicht gerne gehört wird. So äußerte er:

„Wenn eine Aussage, statt nach ihrem Wahrheitsgehalt danach beurteilt wird, wer das auch gesagt hat; wenn jemand seinen Job verliert, weil er mit der falschen Person an einem Tisch gesehen worden ist, dann habe ich Zweifel, dass die Freiheit von 1990 heute noch existiert.“

Damit hat er in der Merkel-CDU des Jahres 2021 zweifellos einen schweren Stand. Im Mai 2021 kritisierte Vaatz, in der CDU werde „an den Pranger gestellt“, wer abweichende Meinungen äußert. Die CDU liefe dem grünen Zeitgeist hinterher, beanstandete er damals: [7]

„Die Öffentlichkeit weiß ganz genau, dass wir nahezu alle Positionen der Grünen in letzter Zeit übernommen haben, bis hin in die Gendersprache, die in unseren amtlichen Papieren rumgeistert. Das wissen die Leute ganz genau! Und in Ostdeutschland fragen sich die Leute, ob sie zwei grüne Parteien brauchen oder ob eine grüne Partei reicht.“


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [8], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [9] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [10] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [11] per Streaming und stellt politische Aufkleber [12] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Afghanischer „Flüchtling“ missbraucht zwei Mädchen – Bewährung!

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt | 122 Kommentare

Von MANFRED W. BLACK | Khodai R. kam 2015 als 23-Jähriger aus Afghanistan nach Deutschland – als „Schutzsuchendender“. Im September 2018 missbrauchte er viermal ein elfjähriges Kind schwer – in zwei Fällen zusammen mit zwei orientalischen Komplizen. In einem späteren Fall im Jahr 2021 hat der Afghane ein dreizehnjähriges Mädchen zumindest unsittlich berührt.

Der illegal zugewanderte Khodai R. hatte sich in Deutschland nach und nach gleich vier „Aliasnamen“ zugelegt. Sein Identitätsschwindel wäre bei den deutschen Behörden wohl gar nicht aufgeflogen, wenn er nicht auch noch zum Sexual-Straftäter geworden wäre.

Im Sommer 2018 machte sich der „Flüchtling“ per Internet-Chat an eine elfjährige, behinderte Inklusionsschülerin heran. Im September vereinbarten beide ein erstes Treffen in der Region Hannover. „In einem Wäldchen unweit der S-Bahn-Station Langenhagen fiel der Afghane über sein Opfer her und verging sich an dem Kind“ (Freie Welt) [13].

Zu einem Lustobjekt herabgewürdigt

Insgesamt nötigte der afghanische „Schutzsuchende“ das junge Mädchen noch zu drei weiteren dieser Treffen, zu zweien lud er großzügig seine 19-jährigen Kumpels Ezatullah N. und Siya A. ein –beides auch „Geflüchtete“ aus Afghanistan –, die sich ebenfalls an dem Mädchen vergingen.

Khodai R. gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei den drei Treffen Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben. Bei diesen Taten machen die Täter drei Fotos und ein Video, die anschließend im Internet veröffentlicht wurden. Bei einem Selfie präsentieren sich die Täter mit herausgestreckter Zunge – direkt vor dem minderjährigen Opfer.

Das lernbehinderte Mädchen wurde offensichtlich in extrem übler Weise “auf ein Lustobjekt herabgewürdigt“ (Bild-Zeitung) [14]. Einmal warf einer der Straftäter nach der Tat auch noch einen Stein auf das wehrlose Opfer.

Prozess erst drei Jahre nach der Tat

Die missbrauchte Inklusionsschülerin wendete sich einige Zeit später an ihre Vertrauenslehrerin, die offenbar die Taten zur Anzeige brachte. Die 36-jährige Mutter des Opfers, eine alleinerziehende Altenpflegerin, erklärte vor Gericht über ihre Tochter: „Sie war vorher ein lachendes Mädchen. Danach nicht mehr.“

Ihre Tochter, die derzeit in einer therapeutischen Wohngruppe lebt, sei längere Zeit selbstmordgefährdet gewesen, sie habe sich geritzt.

Der Gerichtsprozess gegen Khodai R. fand erst im Februar 2021 statt. Zur Überraschung vieler Beobachter wurde der Hauptangeklagte vom Landgericht Hannover nur zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt, der Täter verließ den Gerichtssaal also als freier Mann.

Der Angeklagte hatte seine Taten gestanden und sich aus Sicht des Gerichts angeblich in die deutsche Gesellschaft integriert. Die Neue Presse aus Hannover [15] – schon lange betont links positioniert – verstieg sich so zu der mehr als abenteuerlichen Behauptung: „Trotz der abscheulichen Taten sprach mehr für den Angeklagten als gegen ihn.“

Die beiden Mitangeklagten wurden gar nicht erst belangt. Sie hatten angegeben, sie hätten das Alter des Opfers nicht gekannt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie eingestellt.

Ein weiteres Mädchen missbraucht

Was die richterliche Entscheidung noch unfassbarer machte: Nur einen Monat vor diesem Prozess hatte sich der afghanische Hauptangeklagte in einem Dorf im hessischen Gießen an einem weiteren Kind – erst 13 Jahre alt – vergangen.

Einem Artikel der „Gießener Allgemeinen“ zufolge hatte sich Khodai R. in das Kinderzimmer des schlafenden Mädchens geschlichen, dort fasste er das Opfer im Intimbereich an. In diesem Jahr, Ende Juli, gab es für diese Tat einen weiteren Gerichtsprozess – dieses Mal vorm Amtsgericht in Gießen. Der Richter Heiko Kriewald verurteilte den afghanischen Wiederholungstäter zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Ins Gefängnis freilich musste der Afghane nicht: Trotz der ersten Bewährungsstrafe die zweite Strafe erneut zur Bewährung ausgesetzt – dieses Mal auf drei Jahre.

Dem Sexualstraftäter ist richterlich zugutegehalten worden, dass er „geständig“ war. Auch seine vermeintlich erfolgte „Integration“ in die Gesellschaft hierzulande hat sich strafmildernd für den Täter ausgewirkt, der mittlerweile angeblich als Anlagenführer arbeitet. Der Richter kommentierte sein Urteil mit den Worten, dieser Schuldspruch sei für den Täter eine „letzte Chance“.

Ist dieser Staat noch ein Rechtsstaat?

Nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr abgeschoben werden. Dass der Täter nicht schon spätestens Anfang 2021 außer Landes verwiesen wurde, war vor Gericht anscheinend kein Thema.

Bild ersuchte nach dem Prozess den Richter Kriewald um Erläuterungen zu seiner Entscheidung, die offenkundig nicht „im Namen des Volkes“ gefällt wurde, sondern auf der Basis von individueller linker Rechtsphilosophie. Doch Kriewald ließ die Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.

Viele Eltern hierzulande – und nicht nur die – werden sich fragen, ob die Bundesrepublik noch ein Rechtsstaat ist oder ob dieser Staat in wichtigen Teilen nicht längst zu einem Unrechtsstaat verkommen ist. Hätte ein deutscher weißer Mann diese Taten begangen, wäre dieser indigene Bürger mit Sicherheit flugs für mehrere Jahre hinter Gitter gegangen.

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