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Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro – und bleiben straffrei

Bild der Überwachungskamera vom Überfall am 9. Februar 2017 in Quickborn: Die Angeklagten Muhamet X. und Daniele V. zwingen den Ladeninhaber Niels F. mit Waffengewalt zum Tresor.

Von MANFRED W. BLACK | Muhamet X. und Daniele V., beide heute 24 Jahre alt, haben einen brutalen Überfall verübt: Vor viereinhalb Jahren überfielen sie einen Kiosk in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Täter bedrohten den Kioskbesitzer Niels F. (damals 33) mit einer Pistole und sprühten ihm Pfefferspray in die Augen. Sie schlugen dem Shop-Inhaber auch mehrfach mit der Waffe auf den Kopf. Selbst der Hund des Überfallenen „bekam einen Tritt ab“ (Bild-Zeitung) [1]. Die Täter erbeuteten aus dem Postfilialen-Tresor 46.740 Euro und flohen anschließend unerkannt.

Noch anderer Straftaten verdächtig

Nur durch einen Zufall kamen Polizisten den Banditen ein paar Wochen später auf die Spur. Fahnder der Ermittlungsgruppe Jugend der Kripo durchsuchten am 15. September 2017 die Wohnräume der jungen Räuber, die eigentlich ganz anderer Straftaten verdächtig waren. Bei der Durchsuchung fanden die Polizeibeamten die für den Überfall auf den Kiosk verwendeten Sturmhauben sowie die Schreckschusspistole. Angesichts der überraschenden Funde gaben die beiden Verdächtigen den Raubüberfall auf den Quickborner Kiosk stehenden Fußes zu.

Weitere Straftaten konnten den Gewalttätern – trotz jahrelanger Ermittlungen – nicht nachgewiesen werden. Wegen dieser langen Ermittlungen und auch wegen Corona, so hieß es offiziell, wurden die Verbrecher erst am 17. August 2021 vor das Jugendschöffengericht Pinneberg gestellt.

Vor Gericht ließen die Angeklagten über ihre Verteidiger den Überfall auf den Kiosk „einräumen“ (Hamburger Abendblatt) [2], die Gewalttäter entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Überfallopfer. Niels F. nahm die Entschuldigung an.

Einer der Räuber, Daniele V., überreichte dem Kioskbesitzer demonstrativ und „freiwillig“ (Abendblatt) 500 Euro als „Schmerzensgeld“. Wohl nicht zuletzt deswegen, weil der Täter die Richter milde stimmen wollte. Der andere Angeklagte, Muhamet X., kündigte flugs an, einen gleich hohen Betrag an den Überfallenen überweisen zu wollen.

Verteidigung: Unhaltbare Zustände

Einer der Verteidiger, Uwe Maeffert – ein im Norden bekannter linker Rechtsanwalt – wusste die großen zeitlichen gerichtlichen Verzögerungen sogleich für die Angeklagten zu nutzen. Er sprach von einem „unhaltbaren Zustand“ und erinnerte daran, dass Jugendstrafverfahren eigentlich einem „Beschleunigungsgebot“ unterliegen und dass bei solchen Prozessen der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund zu stehen habe. Angeblich könne das Gericht nach so langer Zeit nicht mehr „erzieherisch“ auf die beiden nunmehr 24-jährigen Angeklagten „einwirken“.

Deswegen forderte Maeffert die Einstellung des Verfahrens. Diesen Antrag lehnte die Vorsitzende Richterin Dagmar Trüller ab. Daraufhin stellte die Verteidigung die Forderung, „die Angeklagten alternativ mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen“ (Abendblatt).
Die Staatsanwältin Annika Thiel erinnerte daran, dass den Angeklagten im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren gedroht hätte, es handele sich schließlich „um einen Verbrechenstatbestand“.

An ihrer Entwicklung gearbeitet?

Dann verkündigte die Staatsanwältin allerdings überraschend, in diesem besonderen Fall könne von einer Jugendstrafe abgesehen werden. Die Angeklagten hätten vier Jahre Zeit gehabt, „an ihrer Entwicklung zu arbeiten“, sie sähen das Unrecht ein und hätten aus freien Stücken Schmerzensgeld gezahlt.

Das war Wasser auf die Mühlen die Verteidiger. Sie erklärten, ihre Mandanten hätten sich in den letzten Jahren in der Tat sehr positiv entwickelt. Beide lebten „in festen Partnerschaften“ und verfügten über ein geregeltes Einkommen. Die Verteidigung: „Sie haben auch ohne Einwirkung der Justiz ihren Weg gefunden.“ Eine Sanktionierung sei jetzt „unnötig“.

Grundsätzlich beurteilte das Schöffengericht nunmehr die Lage ähnlich. Nur in einem Punkt widersprach das Gericht der Verteidigung. Es ordnete für beide Angeklagte eine „Vermögensabschöpfung“ an, und zwar in Höhe der erbeuteten Summe. Richterin Dagmar Trüller stellte großmundig fest: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen, auch im Jugendstrafrecht nicht.“

Allerdings sind die erbeuteten Gelder offenkundig zum größten Teil längst spurlos verschwunden. Bekannt ist nur, dass der Räuber Daniele V. unmittelbar nach dem Überfall einen BMW für 7000 Euro gekauft hat. Das Kfz war nach der Festnahme der Täter von staatlichen Behörden beschlagnahmt und sicher „verwahrt“ worden.

Allein diese Verwahrung hat den Staat mehr als 3000 Euro gekostet, ehe die zuständige Behörde das Auto verkauft hat: für 2300 Euro. Dieses Geld blieb anscheinend in der Staatskasse, das Minus in Höhe von 700 Euro trägt jetzt der Steuerzahler.

Großherziges Versprechen

Die Banditen haben großherzig vor Gericht versprochen, die rund 47.000 Euro in Raten zurückzuzahlen. Ob und wann diese Rückzahlungen erfolgen werden, weiß niemand. Bild kommentierte das Versprechen mit sarkastischen Worten: „Dafür werden die beiden lange abzahlen müssen.“

Fazit: Zumindest „minderjährige“ Verbrecher mit Migrationshintergrund müssen im Kreis Pinneberg nach einem schweren Raub offenbar dann keine Strafe fürchten, wenn sie angeben, sie würden ihre Tat bereuen. Damit werden Tür und Tor geöffnet für viele weitere schwere Straftaten.

Auf der Basis ihrer linken Rechtsphilosophie ruinieren Richter so – gewollt oder ungewollt – den deutschen Rechtsstaat. Auf Kosten rechtschaffener Bürger, die „schon länger hier leben“ (Angela Merkel).

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#1 Kommentar von Hennely am 20. August 2021 00000008 08:41 162944889308Fr, 20 Aug 2021 08:41:33 +0200

Die Trüller Trulla hat doch wohl nicht alle Tassen im Schrank. So können sich Kulturbereicherer ja auch selbst weiterhin fleissig bereichern.

#2 Kommentar von Marie-Belen am 20. August 2021 00000008 08:46 162944916108Fr, 20 Aug 2021 08:46:01 +0200

Wer waren wohl die Täter?
Es wird kein Hinweis auf den festgenommenen Täter gegeben!

.
„Geldautomat in Eldagsen gesprengt – Polizei nimmt Verdächtigen fest

Erneut wurde in der Nähe von Hannover ein Geldautomat gesprengt. Am Freitagmorgen haben die Täter in Eldagsen bei Springe zugeschlagen. Allerdings bauten sie auf der Flucht einen Unfall – eine Person wurde nach Polizeiangaben festgenommen.

Eldagsen
Erneut wurde in der Nähe von Hannover ein Geldautomat gesprengt. Am frühen Freitagmorgen haben mindestens zwei Männer an der Langen Straße in Eldagsen bei Springe zugeschlagen. Das teilt die Polizeidirektion Hannover mit. Allerdings bauten die mutmaßlichen Täter auf der Flucht einen Unfall. Ein Verdächtiger wurde vor Ort festgenommen.
„Gegen kurz vor 5 Uhr hat ein Zeuge zwei Personen beobachtet, die in einer Bankfiliale hantierten“, sagt Michael Bertram von der Polizeidirektion Hannover. Er alarmierte die Polizei. Ob den Personen die Automatensprengung glückte oder es beim Versuch blieb, ist derzeit noch unklar. „Die Filiale ist nicht so verwüstet, wie man es sich vorstellt“, sagt Bertram. Ob die mutmaßlichen Täter Geld erbeuten konnten, wird derzeit ermittelt. In einem schwarzen Auto flüchteten sie anschließend auf der Landstraße 461 in Richtung Springe.
Weit kamen sie nicht. Aus bislang ungeklärter Ursache fuhr das Auto etwa einen Kilometer außerhalb Eldagsens in einem Graben. Die Verdächtigen flüchteten zu Fuß über die umliegenden Felder. Die hinzugerufene Polizei konnte in der Nähe eine Person festnehmen.
Mindestens ein Komplize war am Morgen noch auf der Flucht. Mit einem Hubschrauber und Straßenabsperrungen am Boden wurde nach der Person gesucht – bislang erfolglos.
Von Manuel Behrens“
[12]
******************************
„Warum immer häufiger Geldautomaten gesprengt werden
……….
Fast alle mutmaßlichen Täter kämen aus dem Großraum Amsterdam und Utrecht und haben einen marokkanischen Migrationshintergrund, schreibt das BKA. Man gehe von einer Szene von bis zu 500 Personen aus, die ein Netzwerk bilden. Die Taten in Westdeutschland sind daher deutlich gestiegen, während die in Ostdeutschland eher gesunken sind.“

[13]

#3 Kommentar von Triker am 20. August 2021 00000008 08:58 162944988508Fr, 20 Aug 2021 08:58:05 +0200

Mehr als 46 Jahre nach Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre wird es endlich Zeit, für die Gruppe der 18-21jährigen ausschließlich Erwachsenen-Strafrecht anzuwenden. Das gilt grundsätzlich unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit der Straftäter.
„Raub“ unter Anwendung von Gewalt und mit Verletzungen des Opfers – auch wenn es „nur“ Pfefferspray war – darf niemals ungestraft bleiben.
Die dafür verantwortlichen Richter und Staatsanwälte müssen unverzüglich aus dem Dienst entfernt werden.
Wer sich falsch äußert, im falschen Augenblick den rechten Arm hebt oder die Zahlung der GEZ-Gebühren verweigert, landet in diesem Land im Gefängnis, während Gewalttäter straffrei bleiben.
Sollen wir daraus etwa lernen, daß es besser ist, den Mund zu halten und gewaltsam zuzuschlagen?

#4 Kommentar von jeanette am 20. August 2021 00000008 09:03 162945018309Fr, 20 Aug 2021 09:03:03 +0200

Alles Kavaliersdelikte im rot-grünen Deutschland mit rot-grünen Richtern!
Vergewaltigung und Kindesmissbrauch, Schweinereien mit Kindern sind auch frei. Dies in jeder Beziehung.

Bloss wer sich nicht impfen lässt bekommt die ganze Härte der Staatsgewalt zu spüren:

So mobbt der Staat die Schüler, schickt IMPFTEAMS in die Schulen um GRUPPENDRUCK zu erzeugen, so wie bei den FFF Kids. Nicht umsonst sind dumme Kinder plötzlich rebellisch, interessieren sich für Politik, sie die Grünschnäbel nichts angeht und von der sie nichts verstehen.
Man dachte immer in den Schulen wird gelernt, nicht geimpft.
Geimpft wird beim Arzt.

[14]

Wenn die Impfteams in die Schulen schicken können, dann können sich, wenn die Restaurants im Herbst für Ungeimpfte dicht machen, auch „Teams“ vor den Restaurants versammeln. Zwei Leute reichen schon, die laut schimpfen und diskutieren, den anderen Gästen den Essenspaß verderben mit handfesten Argumenten! Das wird kommen!

Die Ungeimpften müssen sich wehren, sich versammeln, dort hingehen wo sie diskriminiert werden!
Den Mund aufmachen! Es sind gesunde Leute, die vom Staat gejagt werden. (Armbändchen im Ruster Europark in Kretschmers Baden für Ungeimpfte, das war erst der leise Anfang).

Kindesmissbrauch ist das!
Amtlich verordnet!

#5 Kommentar von buntstift am 20. August 2021 00000008 09:03 162945022809Fr, 20 Aug 2021 09:03:48 +0200

Popelige 47.000 € und eine weichgeklopfte Birne. Die Jungs brauchten das Geld und der Typ im Kiosk hat es ihnen nicht geben wollen. Also haben sie es sich genommen. Es ist doch gesellschaftsfähig geworden, alle Mittel einzusetzen, wenn man etwas will, ohne Skrupel, ohne Grenzen. Wenn ein anderer auf der Strecke bleibt, hat er Pech gehabt.

#6 Kommentar von HarryM am 20. August 2021 00000008 10:00 162945362410Fr, 20 Aug 2021 10:00:24 +0200

Ja, so ein Migrationshintergrund ist offenbar öfter der Freifahrtsschein für Verbrecher. Dumm nur für die Opfer, aber warum sind sie gerade zu dieser Zeit an diesem Ort …
Aber hier hat es ja auch wieder nur Nazis erwischt …
Also ein gerechtes Justizurteil ?

#7 Kommentar von geschichte am 20. August 2021 00000008 10:17 162945462010Fr, 20 Aug 2021 10:17:00 +0200

Einmal Raub&Körperverletzung an einem einheimischen Steuerzahler macht läppische 1000€.
Günstiges Sozialprognose? Hat dt. Fi*c*ifi**i (mit Aische oder Fatme wär nämlich nur Heirat möglich) und festes Einkommen, kann von Hartz über Onkel Mühmeds Geldwaschladen, NGO-Fuzzi bis dt. Pferdchen laufen, alles sein. Das Alter und die Formulierung „Durchsuchte die Wohnräume…“ könnte auch auf ein paar 2015 Muffel hindeuten. Der Zeitrahmen zu 17jährig passt.
Die dt. Justiz, mal wieder vertreten von x-innen, hat gegenüber Migrugru schon lange kapituliert.

#8 Kommentar von 18_1968 am 20. August 2021 00000008 10:36 162945579510Fr, 20 Aug 2021 10:36:35 +0200

Hoffentlich werden die Verantwortlichen in der Justiz alsbald für ihre Rechtsbeugungen und Skandalurteile büßen müssen.

Fußnote: Daniel Günther, MP von Schleswig-Holstein und damit oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft (Justizminister Claus Christian Claussen ist übrigens auch CDU) soll angeblich zweitbeliebtester Ministerpräsident in der BRD sein, nach „Grünem“ Kretschmann. Peinlich!

#9 Kommentar von 18_1968 am 20. August 2021 00000008 10:40 162945600110Fr, 20 Aug 2021 10:40:01 +0200

Jugendstrafrecht kann, muß aber nicht angewendet werden. Die waren auch schon volljährig, in dem Alter darf man Autofahren oder Soldat sein.
Höchsstrafe und Abschiebung wären für das Verbrechen angemessen.

#10 Kommentar von schrottmacher am 20. August 2021 00000008 11:02 162945732511Fr, 20 Aug 2021 11:02:05 +0200

Warum hat die Trulla keine 2 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt, Bewährungsauflage: 50000 in monatlichen Raten, z.B. 100€. Ansonsten Verfall der Bewährung, wenn kein Geld kommt, kommt dafür die Polizei mit Handschellen und es geht direkt in den Knast.

Mit dem jetzigen Urteil ist nicht einmal die Rückzahlung der Beute gesichert, denn wenn Muhamet und Daniele keine Lust zum arbeiten haben, dann ist nichts zu holen und dieser Zustand kann locker 30Jahre anhalten, denn Einnahmen aus Drogengeschäften und Schwarzarbeit sind ja steuerfrei und nicht sichtbar.

Ich bin gespannt ob die positive Prognose sich bewahrheitet

#11 Kommentar von Nuernberger am 20. August 2021 00000008 11:02 162945735111Fr, 20 Aug 2021 11:02:31 +0200

Solche “ zeitlichen Verzögerungen “ kenne ich nur bei Prozessen gegen bestimmte ethnische Gruppen . Und wenn ein bewaffneter Raubüberfall nicht mehr strafbar ist , dann dürften wir wohl schon so ziemlich am Ende sein . Fail State Germany

#12 Kommentar von Penner am 20. August 2021 00000008 11:03 162945741011Fr, 20 Aug 2021 11:03:30 +0200

Ich fordere die sofortige Abberufung dieser Staatsanwältin wegen Begünstigung , Rechtsbeugung und erwarte ein Verfahren vor dem Amtsanwalt ! Eine Entlassung oder zumindest einer Versetzung aus diesem Amt !
Ich hoffe das Opfer geht in die Revision !!

#13 Kommentar von itsover am 20. August 2021 00000008 11:26 162945881011Fr, 20 Aug 2021 11:26:50 +0200

…vielleicht wieder so eine gräßliche, perverse, paranoide Doppelnamen-Richtertante
a la 68er ……

#14 Kommentar von itsover am 20. August 2021 00000008 11:31 162945910811Fr, 20 Aug 2021 11:31:48 +0200

…es ist paranoid und pervers !!!!!

#15 Kommentar von Alter_Frankfurter am 20. August 2021 00000008 12:18 162946193012Fr, 20 Aug 2021 12:18:50 +0200

„Selbst der Hund des Überfallenen „bekam einen Tritt ab“ (Bild-Zeitung).“
————————————————————–
Alleine dafür hätte es von mir 3 Jahre gegeben ?

#16 Kommentar von diekgrof am 20. August 2021 00000008 12:52 162946395412Fr, 20 Aug 2021 12:52:34 +0200

Währenddessen üben die Nachwuchstaliban ganz in der Nähe, in Hamburg, schon einmal fleißig.

[15]

Die sind natürlich strafunmündig, können also demnächst einfach weiterüben, wie man die Polizisten verdrischt:

[15]

#17 Kommentar von Haremhab am 20. August 2021 00000008 13:03 162946462601Fr, 20 Aug 2021 13:03:46 +0200

Bei islamischen Migranten gibt es keine Strafe. Die werden von Altparteien und Justiz geschützt.

#18 Kommentar von Haremhab am 20. August 2021 00000008 13:05 162946470201Fr, 20 Aug 2021 13:05:02 +0200

Sachsen-Trend vor der Bundestagswahl: AfD vor CDU

[16]

—————————————————–
Die AfD gewinnt immer mehr.

#19 Kommentar von Haremhab am 20. August 2021 00000008 13:10 162946504301Fr, 20 Aug 2021 13:10:43 +0200

@18_1968 20. August 2021 at 10:40

Man darf ab 18 wählen, zur Bundeswehr und mehr. Nur bei Straftaten kommt das Jugendrecht. Dieses sollte dringend abgeschafft werden. Auch das Wählen unter 18 kommt auf und wird mit der Entwicklung der Jugendlichen begründet. Die spinnen, die grünen.

#20 Kommentar von df10 am 20. August 2021 00000008 13:38 162946672501Fr, 20 Aug 2021 13:38:45 +0200

Ich glaube wir können unsere Rechtsprechung tatsächlich, so vorhanden, den „Friedensrichtern“ der jeweiligen Familien überlassen. Mit einem vergleichbaren Ergebnis, aber es geht schneller und ist günstiger für den Steuerzahler.

#21 Kommentar von nicht die mama am 20. August 2021 00000008 14:04 162946825602Fr, 20 Aug 2021 14:04:16 +0200

Muss der Kiosk nicht geputzt werden?
Da könnten beiden Racker den Schaden dort abarbeiten, wo sie ihn angerichtet haben.
Wobei ich solches Gesindel nicht mehrmals die Woche sehen möchte, aber anbieten könnte die Justiz es.

—————————————

18_1968 20. August 2021 at 10:40

Jugendstrafrecht kann, muß aber nicht angewendet werden. Die waren auch schon volljährig, in dem Alter darf man Autofahren oder Soldat sein.

Tja, das fällt schon auf.

Bei Straftaten sind sie nach Ansicht der Justiz noch unreife Jugendliche, aber wenn es darum geht, ein Auto zu fahren, einen Handyvertrag abzuschliessen oder gar zu wählen, dann sind es plötzlich bereits mit 16 mündige Bürger mit einem voll entwickelten Verantwortungsbewusstsein.

Und es fällt auch, dass das Jugendstrafrecht, welches mal für Kaugummi-, Zigaretten- und Eierdiebe eingeführt wurde, mittlerweile bevorzugt bei schweren Verbrechen längst Volljähriger angewendet wird.

#22 Kommentar von seegurke am 20. August 2021 00000008 15:09 162947218703Fr, 20 Aug 2021 15:09:47 +0200

Man könnte im Strahl erbrechen.Diese auf links gedrehte,weichgespülte Justitia mit ihren Rechtsverdrehern ermöglicht Verbrechern ein angenehmes Leben und interessiert sich für die Opfer einen feuchten Kehricht.
Dazu lassen die sich alle von den Tätern einseifen mit ‚es tut mir sehr leid ‚ und ‚ich habe mich komplett geändert‘ blubbsülzblabla und schwupps gehen diese Kriminellen straffrei aus.
Allein für das Treten des Hundes hätte es eine spürbar harte Strafe geben müssen.
Wenn allerdings auch das Opfer die Entschuldigung angenommen hat,dann läßt sich die/der Richtende auch nicht lumpen.

#23 Kommentar von ich2 am 20. August 2021 00000008 15:22 162947292703Fr, 20 Aug 2021 15:22:07 +0200

@18_1968 20. August 2021 at 10:40

„Jugendstrafrecht kann, muß aber nicht angewendet werden. Die waren auch schon volljährig, in dem Alter darf man Autofahren oder Soldat sein.“
Soldat darf man schon mit 17 sein aber hat man seine Ausbildung beendet und eine Familie gegründet?

#24 Kommentar von Eistee am 20. August 2021 00000008 15:30 162947344403Fr, 20 Aug 2021 15:30:44 +0200

diekgrof 20. August 2021 at 12:52
Währenddessen üben die Nachwuchstaliban ganz in der Nähe, in Hamburg, schon einmal fleißig.
———————————-
Zitat: „Nur weil der Polizeibeamte bei dem Einsatz noch seinen Fahrradhelm trug, blieb er unverletzt.“
Fahrradhelm? Seine Stützräder hatte er hoffentlich auch dabei.

#25 Kommentar von oak am 20. August 2021 00000008 17:19 162947996705Fr, 20 Aug 2021 17:19:27 +0200

Diese schandbare Art des 2 Gruppen Strafrechts wobei Moslemtaeter selbst bei brutalsten Verbrechen straffrei ausgehen,
wird bald in den meissten westl. Staaten die Norm sein, USA fing an bes. nach BLM deren Kriminelle mit Color wie Watte zu behandeln und Pluenderung, Karriereverbrecher straffrei zu streicheln, nach dem der Taeter feststeht, im Gegensatz zu den Weissen, die den ganzen Schwindel der von der momentan dominierenden Linksgruenglobalen Brut, die Laender regiert ins Land geholt werden und nunmehr Narrenfreiheit besitzen.

#26 Kommentar von 18_1968 am 20. August 2021 00000008 17:26 162948040005Fr, 20 Aug 2021 17:26:40 +0200

@ich2 20. August 2021 at 15:22

„Soldat darf man schon mit 17 sein“ tatsächlich, hatte ich gar nicht so auf dem Schirm.

„aber hat man seine Ausbildung beendet und eine Familie gegründet?“ Das haben viele auch mit 90 noch nicht.
Was hat das nun mit Jugendstrafrecht zu tun? Das übrigens dem 90-jährigen Hagestolz ohne Berufsausbildung auch egal sein könnte…

Einerlei, man sollte dieses Jugendstrafrecht, welches, wie @nicht die mama 20. August 2021 at 14:04 ganz zustimmungsfähig anmerkt, wirklich nur für „Jugendsünden“ anwenden, etwa einer Schmiererei, Schwarzfahren, groben Unfug (gibt oder gab es tatsächlich), meinetwegen noch für Keller- oder Gartenlaubeneinbruch (wiewohl das in meinen Augen ein Verbrechen ist) oder einfache Körperverletzung. Aber nicht für bewaffnete Raubüberfälle etc., da ist klare Kante zu zeigen und bei Ausländern ist in Abstammungsland abzuschieben, auf nimmerwiedersehen.

Allerdings plädiere ich ohnehin auch für Herabsetzung der Strafmündigkeit ab 10. Lebensjahr.
Ich sehe das nur konsequent. „Grüne“ wollen schon ab 14 wählen lassen.

#27 Kommentar von wortaufklärer am 20. August 2021 00000008 17:30 162948063405Fr, 20 Aug 2021 17:30:34 +0200

Ein Wort dazu: Skandalös!

#28 Kommentar von bobbycar am 20. August 2021 00000008 19:55 162948935407Fr, 20 Aug 2021 19:55:54 +0200

„Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro – und bleiben straffrei“

Das wird der Grund sein für nur 28 Kommentare; man hat Schiss vor lauter Wut was falsches zu sagen.
Ich sehe einen TV losen GEZ-Verweigerer im Knast und denke nur; das alles darf nicht wahr sein.

#29 Kommentar von Martin Schmitt am 20. August 2021 00000008 19:58 162948949707Fr, 20 Aug 2021 19:58:17 +0200

Und die Kohle haben sie wohl für Nutten ausgegeben, daher mildernde Umstände.

#30 Kommentar von bobbycar am 20. August 2021 00000008 20:10 162949025908Fr, 20 Aug 2021 20:10:59 +0200

Triker 20. August 2021 at 08:58
Mehr als 46 Jahre nach Herabsetzung des Volljährigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre

Ich bin für ein Volljährigkeitsalter von 30 Jahren und mit der Bedingung 10 Jahre davon gearbeitet zu haben. Wer das erfüllt, darf wählen und Führerschein machen. Wer dann noch falsch wählt und jemanden umfährt, ja mei.

#31 Kommentar von 18_1968 am 20. August 2021 00000008 21:58 162949668009Fr, 20 Aug 2021 21:58:00 +0200

@bobbycar 20. August 2021 at 20:10

„Ich bin für ein Volljährigkeitsalter von 30 Jahren und mit der Bedingung 10 Jahre davon gearbeitet zu haben. Wer das erfüllt, darf wählen und Führerschein machen. Wer dann noch falsch wählt und jemanden umfährt, ja mei.“

Das ist immerhn eine Gesprächsgrundlage.
30 halte ich für etwas übertrieben, auch die 10 Jahre Arbeit.
Seinerzeit das mit der Großjährigkeit, ab 21, das hätte schon was für sich. Anfreunden könnte ich mich auch mit Nettozahler doppeltes Stimmgewicht gegenüber -empfängern.
Beamte dürften dann allerdings gar nicht mehr wählen, was nicht Schlechtestes wäre.

Aber, ganz wichtig: aktiv wie passiv bei Jüngeren nur für Gediente. Einerlei ob Kriegsgerät oder Altenheim: Wer mitreden will, sollte mal irgendwas gesellschaftlich geleistet haben.

#32 Kommentar von Dortmunder Buerger am 21. August 2021 00000008 22:29 162958495610Sa, 21 Aug 2021 22:29:16 +0200

Die BRD-Schandjustiz dient ausschließlich dem Schutz ausländischstämmiger Straftäter! Deutsche hingegen werden bis aufs Blut terrorisiert.