Sanus-religio könnte der Ausweg sein für viele freiheitsliebende Menschen.

Viele werden sich mit Sicherheit noch an die Beschneidungsdebatte vor knapp zehn Jahren erinnern, die damals hohe Wellen schlug: Das Landgericht Köln hatte am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz entschieden, dass die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB einzustufen sei, die durch eine religiöse Motivation nach Artikel 4 Abs. 1, Abs. 2 GG sowie dem Wunsch der Eltern nach Artikel 6 Abs. 2, S. 1 GG nicht gerechtfertigt werden könne und keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sei. Im Anschluss an das Urteil regte sich damals prompt massiver Widerstand von Seiten der Muslime und Juden, die die freie Religionsausübung in Deutschland bedroht sahen und sich auf ihre Glaubensvorschriften und Traditionen beriefen.

Hingegen schrieb dazu etwa der Psychotherapeut Matthias Franz in der „taz”: „Die Beschneidung ist ein medizinisch grundloser, irreversibler Eingriff, die schmerzhafte Entfernung eines Körperteils. Die kollektive Empathieverweigerung, die hinter dieser Frage steckt, übersieht völlig, dass ein biologisch funktionales, wichtiges Stück Gewebe entfernt wird. Jede verletzende Intervention im Bereich des kindlichen Genitals ist ein Trauma. Bei einem Neugeborenen rast das Herz, es schreit kläglich, zeigt eine schmerzverzerrte Mimik, Stresshormone werden ausgeschüttet. Es sind auch anhaltende Stressfolgen nachweisbar. Wenn man den Säugling ein halbes Jahr später impft, dann reagiert er mit einer sehr viel heftigeren Schmerzreaktion. Außerdem fällt die Beschneidung des Neugeborenen in eine hochsensible Phase, in der sich die Mutter-Kind-Bindung entwickelt. Dieser komplexe Vorgang kann empfindlich gestört werden.

Die Reaktion der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel folgte auf dem Fuße: Mit deutlichen Worten schaltete sie sich in die Beschneidungsdebatte ein und warnte vor einem Verbot, das die religiösen Traditionen von Juden und Muslimen verletze; Deutschland würde sich damit, so Merkel wörtlich, „zur Komiker-Nation” machen. Nach diesem Kanzlerwort war klar, wie sich der Staat positionieren würde: Wenig später verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung, und bereits im Dezember 2012 verhandelte der Bundestag über den „Gesetzentwurf über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes” (17/11295), der wenig in dritter Lesung verabschiedet wurde.

Körperliche Unversehrtheit versus Religionsfreiheit

Das Verbot der Beschneidung war vom Tisch – allen schwerwiegenden medizinischen Bedenken zum Trotz. Die Religionsgemeinschaften hatten sich durchgesetzt – und die körperliche Unversehrtheit von Kindern hatte das Nachsehen. Seither herrscht für Muslime und Juden in Deutschland wieder Rechtssicherheit: Die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven ist Rechtens, und seither wurden alle Proteste gegen diese Regelung – selbst Verfassungsbeschwerden von der Beschneidung persönlich Betroffener, die in dem Eingriff keine dem Kindeswohl dienende Maßnahme, sondern eine traumatisierende Körperverletzung sahen – abgewiesen.

In einem Satz zusammengefasst, bedeutete die damals vom Gesetzgeber vorgenommene Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zugunsten letzterer für die Allgemeinheit dies: Aus religiösen oder rituellen Gründen dürfen Eltern das körperliche Wohlergehen ihrer Kinder vernachlässigen. Neben dem Recht auf Beschneidung existieren für die beiden genannten Religionsgruppen auch sonstige Ausnahmen beim Tierschutz – beispielsweise beim umstrittenen Schächten.

Der Verweis auf diese rechtlichen Ausnahmen darf nicht als Religionskritik missverstanden werden. Sondern hier soll vor allem der Blick dafür geschärft werden, dass Gerichte im Sinne der Gleichbehandlung und des staatlichen Neutralitätsgebotes weitreichende, religiös begründete Ausnahmen bei allen Glaubensgemeinschaften berücksichtigen müssen – nicht nur bei bestimmten Religionen. Der besondere Vorrang, den der Staat der Religionsfreiheit von Juden und Muslimen zulasten anderer elementarer Rechtsgüter wie Kindeswohl oder Tierschutz eingeräumt hat, muss auch in der Handhabung ähnlich gelagerter rechtlicher Interessenkonflikte anderer Religionen Anwendung finden.

Willensfreiheit als Grundpfeiler aller Religionen

Dies betrifft unweigerlich auch das Thema Impfung, sobald diese aus Glaubensgründen grundsätzlich abgelehnt wird. Dürfen Erwachsene für sich selbst und ihre Kinder auf eine religiöse Ausnahmeregelung hoffen, wenn das Impfen grundsätzlich gegen ihren Glauben verstößt? Wie steht es in diesem Kontext um die „Masernschutzimpfung“? Und was, wenn – aus gegebenem und aktuellen Anlass – demnächst die Covid-Schutzimpfung verpflichtend werden sollte? Müssten dann entsprechende Ausnahmeregelungen nicht nur für Minderjährige, sondern auch für Erwachsene im Sinne der Gleichbehandlung nicht ebenfalls zugelassen werden, wenn es das jeweilige religiöse Bekenntnis der Betroffenen verlangt, sich unter keinen Umständen impfen zu lassen? Was wiegt dann in diesem Fall schwerer: Das Grundrecht auf freie Religionsausübung – und damit das Seelenheil der Gläubigen -, oder die „Volksgesundheit”?

In diesem Zusammenhang könnte sich die Frage stellen, wie die tatsächliche Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Glaubensgemeinschaft, die die Impfung grundsätzlich ablehnt, nachzuweisen ist. Reicht es für die Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung aus, Mitglied einer anerkannten „Körperschaft des öffentlichen Rechts” sein? Wenn ja, käme hier möglicherweise eine Ungleichbehandlung gegenüber Muslimen zum Tragen – denn es gibt zwar Moscheevereine und Moslemverbände in Deutschland, aber keine den Kirchen vergleichbaren Organisationsformen mit Taufregistern und Mitgliedschaft per Steuernummer. Solche Fragen wären leicht zu beantworten, würden wir in einer Gesellschaft leben, die wirkliche Toleranz, Nächstenliebe und Solidarität als ihre Werte begreift und praktiziert. Leider ist dem heute nicht (mehr) so. Das Prinzip der Privatautonomie und körperlichen Selbstbestimmung wurde, gerade in der Corona-Krise, leider schon zu oft staatlich missachtet.

Andererseits ist einer der wesentlichen Grundpfeiler friedlicher Religionen – auch des Christentums – nicht von ungefähr der freie Wille, der den Menschen geschenkt wurde. Ein Glaubensbekenntnis ist im genuinen Sinne immer eine Willenserklärung. Und genau an diesem Punkt setzt die „Sanus Religio”-Glaubensgemeinschaft an; nur dass es ihr nicht darum geht, religiöse Traditionen über die Unversehrtheit des menschlichen Körpers und damit der Gesundheit zu setzen – sondern um genau das Gegenteil: Für sie hat das Recht auf Ganzheit, Unversehrtheit und Unantastbarkeit der körperlichen Integrität den höchsten Vorrang.

Seelische und körperliche Gesundheit als Glaubensbekenntnis

Die Unversehrtheit von Psyche und Physis ist zentraler Bestandteil ihres Glaubensbekenntnisses:

Ich bekenne mich zum Glauben an die unzertrennliche Einheit von Körper und Seele. Die Würde des Menschen ist für mich unantastbar, die körperliche Unversehrtheit ist für mich das höchste von Gott gegebene Gut, denn nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist.

Ich lehne jegliche Gewalt ab, auch die Gewalt, die durch äußerliche Zwänge mir und anderen zugefügt werden soll. Dazu gehören auch medizinische Experimente und Verletzungen durch Injektionen jeglicher Art, die der körperlichen Integrität schaden können, sofern sie nicht der akuten Lebensrettung dienen.

Ich glaube an die Selbstbestimmtheit des Menschen. Eingriffe, die zu psychischen, physischen Schäden und möglichen Spätfolgen führen können, sind mit meinem Glauben nicht vereinbar.

Dass sich damit die Teilnahme an medizinischen Versuchen – und hierunter fällt auch die Verabreichung experimenteller Vakzine mit nur bedingt zugelassenen mRNA-Wirkstoffen – für Anhänger dieser Glaubensgemeinschaft kategorisch verbietet, ist selbsterklärend und ergibt sich bereits aus dem Untrennbarkeitsprinzip von Geist und Seele. Das gilt insbesondere für auch für die Ablehnung jeglichen medizinisch begründeten Kindesmissbrauchs, so wie er tagtäglich in den Schulen durch krankmachende Regeln betrieben wird: Durch wiederkehrende, entwürdigende Testrituale, denen die Kinder hilflos ausgesetzt werden; durch eine schädliche und belastende Maskenpflicht; durch subtile Schuldzuweisungen, die Kinder zu potentiellen Mördern ihrer Großeltern abstempelt; und durch überzogene Hygiene- und Abstandsvorschriften sowie Kontaktbeschränkungen, die die natürliche Persönlichkeitsentwicklung und soziale Interaktionen behindern.

Die Politik dürfte ihre heile Not damit haben, das religiös motivierte Anliegen der unbedingten körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu ignorieren oder gar vom Tisch zu fegen – spätestens wenn es um eine mögliche Impfpflicht auch für Kinder und Jugendliche geht. Beim Thema „Beschneidung” hat sie den religiösen Anliegen von Muslimen und Juden entsprochen. Sie würde sich gänzlich unglaubwürdig machen, wenn sie jetzt plötzlich die Religionsfreiheit missachtete, um kindeswohlgefährdende Regeln durchzusetzen, nachdem sie damals das Kindeswohl missachtete, um uneingeschränkte Religionsfreiheit zu gewähren. Und Unterschiede zwischen den einzelnen Religionsgemeinschaften zu machen, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes.

Gerichtliche Entscheidung wird unerlässlich werden

Religiös ist ein Bekenntnis dann, wenn es durch den Glauben an einen Gott geprägt ist. Ohne Bedeutung ist dabei, wie weit dieses Bekenntnis verbreitet ist, wie viele Anhänger die jeweilige Religionsgemeinschaft hat, ob sie zu einer kirchlichen Vereinigung gehört und wie sie rechtlich organisiert ist. Selbst wenn der Gläubige in einem Bekenntnis getauft wurde oder einer sonstigen kirchlichen Vereinigung abgehört, so ist seine Glaubensfreheit grundgesetzlich geschützt. Und auch wenn die Politik mittlerweile ein anderes, neuartiges Verständnis von „Gesundheit” entwickelt hat, so müsste sie konsequenterweise auch diese „Gesundheit” geringer bewerten als die Religionsfreiheit.

Die Politik wird dennoch versuchen, die Verantwortung vorerst auf Dritte abwälzen, so wie sie es mit den 2-G-Regelungen getan hat. Sollten also Veranstalter, Gastronomen oder Geschäftsinhaber, die von der Politik zu unfreiwilligen Kontrolleuren und Überwachern der Notstandsvorschriften gemacht wurden, das Glaubensbekenntnis der „Sanus Religio”– Religionsgemeinschaft nicht akzeptieren und etwa ihren ungeimpften und unmaskierten Mitgliedern etwa den Einlass verwehren, oder sollten Mitarbeiter der Ordnungs- und Gesundheitsämter, Polizei und andere „Staatsbedienstete” dennoch gegen ihre Mitglieder Bußgelder verhängen, so wird es unerlässlich werden, das Primat der Religionsfreiheit vor Gericht durchzusetzen.

In diesem Fall darf man gespannt sein, wie viele Gerichtsinstanzen nötig sein werden, bis ein Richter so entscheidet, wie es die damaligen Richter es beim Thema Beschneidung getan haben. Doch nochmals: Für eine juristisch Entscheidung ist es völlig unerheblich, wie alt eine Religion oder wie groß ihre Anhängerschaft ist, welche Riten sie praktiziert und was ihren Anhängern verboten ist. Die Anhänger der „Sanus Religio”-Religionsgemeinschaft werden ganz gewiss nicht vom Glauben abfallen, nur um die Pharmaindustrie und ihre Vertreter in den Parlamenten und Medien zufriedenzustellen.

» Nähere Infos zu Sanus-Religio hier inklusive einem Mitgliedsantrag.


(Dieser Beitrag erschien im Original auf ansage.org – auch Journalistenwatch berichtet über Sanus)

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47 KOMMENTARE

  1. Der Vergleich hinkt, nicht nur etwas. Ein Stück Haut zu entfernen ist ein schmerzhafter und unnötiger Eingriff, aber das Leben und die Gesundheit des malträtierten Kindes kostet es nicht. Wenn das verboten würde, würde ich das sehr begrüßen. Es ist nicht nur aus der Zeit gefallen, barbarisch, vor allem die Stagnation und die Verweigerung der Weiterentwicklung sind ein Problem bzw. Gründe, warum Abneidung und Ablehnung sich entwickeln. Was das impfen angeht, oder besser das zwangsimpften, das ist eine ganz andere Hausnummer und hat mit angeblichen Traditionen und Religion nichts zu tun. Es sind Entscheidungen, die Menschen für sich treffen und das ist ihr gutes Recht. Es gibt keinen Fremdschutz bei Impfungen, nur den Eigenschutz. Ausserdem bezahlen wir in DE hohe Beiträge in die Sozialkassen, auch in die Krankenkassen, womit Hinz und Kunz beglückt werden, nur nicht die Einzahler selbst. Die angebliche Überlastung des Gesundheitssystems ist allein hausgemacht und müsste nicht sein.

  2. Es war ja zu erwarten, bis wieder eine Gruppe, diesesmal aus der religiösen Ecke, auf den Coronazug aufspringt, um ein paar Mitglieder mehr zu gewinnen. Längst ist die Religionsfreiheit zur Narrenfreiheit geworden und jeder pocht auf seine Gewissenfreiheit. Wenn jeder nach seinem Gewissen handlen würde, hätten wir die pure Anarchie, da jeder ein anderes Gewissen hat.
    In einem säkularen Staat wie dem unserem mag jeder im Privaten seiner Religion anhängen. Dem übergeordnet sind jedoch Gesetze und Regeln, die von einem demokratisch gewählten Parlament getroffen wurden. Das gilt für alle Religionen gleichermassen.

  3. Das ist eine sehr gute Idee.
    Insbesondere zu beachten: Versammlungsgesetz:

    § 14 Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
    § 17 Die §§ 14 bis 16 gelten nicht für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, …

    „kirchliche Prozessionen“ – Was ist eine Kirche? Kann Sanus-Religio eine Kirche sein oder werden? Dazu paßt, daß die Spaziergänger oft mit Kerzen unterwegs sind.
    Dem sollte man jedenfalls nachgehen.

  4. Ich bin eher Anhänger eines säkularen, von gar keiner Religion bestimmten, sondern ausschliesslich den zivilisatorischen Errungenschaften der Aufklärung verpflichteten Staates. Dieser hat viele Elemente der jüdischen und christlichen Religionen als Basis seiner Entstehung, ist jedoch heute unabhängig von deren interessierter Einflussnahme oder sollte es zumindest sein.

    Somit müssen sich die männliche und die leider unerwähnte weibliche Beschneidung genau wie eine Impfpflicht und andere Übergriffe auf die körperliche Unversehrtheit den Maßstäben unserer aufgeklärten Zivilisation unterwerfen und gehören selbstverständlich unterbunden.

    Ansonsten scheint mir Sanus-Relogio noch eine der vernünftigeren Ausprägungen von Religion zu sein.

  5. Eine kreative und sehr gute Idee. Die 12 € Aufnahmegebühr könnten gut angelegt sein. 🙂

  6. „Außerdem fällt die Beschneidung des Neugeborenen in eine hochsensible Phase“
    Wahrscheinlich sind diese Typen deshalb alle „psychisch gestört“?

    Nichtsdestotrotz wird das mit „Sanus-Religio“ nicht funktionieren, denn der Staat wird sich einfach darauf berufen, dass die Sonderrechte nur für „anerkannte Kirchen“ gelten.
    Außerdem wird es keine Impfpflicht geben, sondern unsere perfiden Politiker werden einfach die Rechte der Ungeimpften noch weiter beschneiden; keine Berufsausübung mit Kunden- oder Kollegenkontakt mehr erlaubt, kein Zutritt zu Ladengeschäften jeglicher Art, kein Zutritt zu Behörden etc.pp. Aber die Impfung bleibt natürlich „komplett freiwillig“…..

  7. Haha, witzig.

    Haben die auch PriesterInnen, einen Papst oder Bischöfinnen? Regelmäßige Orgien als Gottesdienst?

  8. @Eistee
    Die Gründung einer „religiösen Gemeinschaft“ stellt deren Vereinsmitglieder aber nicht über geltendes Recht. Sonst hätten Pädophile ja schon längst eine Kinderschänder-Kirche gründen können (anstatt sich bei den Katholiken verstecken zu müssen).
    Auch die Moslems mussten ihr Recht auf Beschneidung ja erst gerichtlich erstreiten. Die voraussetzungen für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft kann man z.B. einem Urteil des Verfassungsgerichts entnehmen: 2 BvR 1500/97

  9. Erst schliesst man sich einer Sammelklage an,
    zusätzlich tritt man dieser Glaubensgemeinschaft bei.
    Bis das alles abschliessend vor Gericht behandelt wird, oder ein Urteil ergeht, ist die Coronadiktatur zu Ende.
    Oh es gibt soviel an Sand, was man ins Getriebe schütten kann, daß es eine Superbehörde geben muss,um dem allen nachzukommen.
    Aber ich hoffe ja immer wieder, daß dies auch der letzte Impfsketptiker begreift,und allen voran, wie „Alte und Rentner“, uns kann man so gut wie gar nicht, mit Strafen oder Restriktionen beikommen.
    Und vor allem,die meisten Rentner leben auf Hartz, oder Bürgergeldniveau, von denen ist eh kein Bußgeld einzutreiben, wo nix is….
    Da können sich die Herren Gerichtsvollzieher am Ende Blutblasen laufen und fruchtlose Pfändungsversuche unternehmen.
    Aber was alles geht, wird erst bei der Verabschiedung des Impfzwangs deutlich.
    Allerding Widersprüche sind immer kostenlos und beschäftigen die Städte und Gemeinden und kosten eine Unmenge an Geld und falls dann noch geklagt wird, ist Ende im Gelände, so schnell kann man die
    Richterlein des dann neu zu schaffenden,
    Coronavolksgerichtes nicht beibringen und ihre Computer, Programme und Bediensteten auch nicht !

  10. klimbt 20. Januar 2022 at 16:08
    Es war ja zu erwarten, bis wieder eine Gruppe, diesesmal aus der religiösen Ecke, auf den Coronazug aufspringt, um ein paar Mitglieder mehr zu gewinnen. Längst isdt die Religionsfreiheit zur Narrenfreiheit geworden und jeder pocht auf seine Gewissenfreiheit. Wenn jeder nach seinem Gewissen handlen würe, hätten wir die pure Anarchie, da jeder ein anderes Gewissen hat.
    In einem säkularen Staat wie dem unserem mag jeder im Privaten seiner Religion anhängen. Dem übergeordnet sind jedoch Gesetze und Regeln, die von einem demokratisch gewählten Parlament getroffen wurden. Das gilt für lle Religionen gleichermassen.
    ____________________________________

    Gestern wolltest Du das Forum wegen der Corona Debatten noch verlassen.
    Und jetzt doch wieder hier?

  11. @ WOK 20. Januar 2022 at 16:56

    Ihr faschistisches, kommunistisches u. islamisches
    Pauschalurteil ist Nestbeschmutzung schlimmster Art.
    Von Lügenmedien faseln, aber jeden Dreck, der sich
    gegen die Kath. Kirche richtet, pauschal übernehmen.
    https://www.spiegel.de/politik/sumpf-und-sitte-a-592625ae-0002-0001-0000-000043278950
    Pfui, schämen Sie sich! Vielleicht sollten Sie mal mehr Ihre Nase in staatl. Schulen, Kindergärten u. Heime stecken. Sie würden sich wundern. Oder ins TV u. u. Künstlermilieu. Stichwort: der Pädophile
    Islamkonvertit Mikaeel Jackson. Oder die Grünen…,

    Moscheen u. sogar ev. Kirchen. Ich möchte auch
    nicht wissen, was heute noch bei den Falken läuft.
    deren Nachmittagsbetreuung in staatl. Schulen oder
    in ihren angemieteten Häusern, die ständigen Zeltlager – da muß man sehr mißtrauisch sein, da sich hier besonders männl. Personal tummelt, was natürl. nicht heißen soll, daß es keine pädophilen Weiber gäbe.

    Gegenstand einer öffentlichen Kontroverse wurden die Falken, als sie im Sommer 1969 während einer Ferienfreizeit mit 1700 Kindern und Jugendlichen Pornofilme vorführten, ohne Unterrichtung der Eltern die Geschlechtertrennung aufhoben, gemeinsame Duschen einrichteten und Geschlechtsverkehr tolerierten.[27] Betreuer verletzten ihre Aufsichtspflichten. Aus dem „Sündencamp“ wurde bis in das Jahr 1970 hinein ein „Politikum ersten Ranges“, über das schließlich auch das Berliner Abgeordnetenhaus debattierte.[28] Die Boulevardpresse berichtete monatelang über „Sex-Kommunisten“.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialistische_Jugend_Deutschlands_–_Die_Falken

    Ein anderes Stichwort: Odenwald-/Reformschulen,
    hauptsächl. von der ev. Elite betrieben u. betreut,
    bis hinein in die Weizsäcker-Sippe.

    Dies heißt nicht, daß es keine Vorfälle in der kath. Kirche gab u. gibt. Ich bin aber überzeugt, daß hier von den Lügenmedien u. Atheisten übertrieben wird, wie bei allem, wenn es gegen Konservative geht.

  12. Warum sollten Sonderrechte nur für eingetragene Religionen gelten? Der Islam ist keine anerkannte Religionsgemeinschaft. Es geht nicht um Sonderrechte, sondern um die freie Religionsausübung, die ist grundgesetzlich garantiert und kann nicht einfach so vom Bundestag ausgehebelt werden

  13. Blimpi 20. Januar 2022 at 17:21
    Erst schliesst man sich einer Sammelklage an,
    zusätzlich tritt man dieser Glaubensgemeinschaft bei.
    Bis das alles abschliessend vor Gericht behandelt wird,
    oder ein Urteil ergeht,ist die Coronadiktatur zu Ende.
    Oh es gibt soviel an Sand,was man ins Getriebe schütten kann,
    daß es eine Superbehörde geben muss,um dem allen nachzukommen.
    Aber ich hoffe ja immer wieder,daß dies auch der letzte Impfsketptiker
    begreift,und allen voran,wie „Alte und Rentner“, uns kann man so
    gut wie gar nicht,mit Strafen oder Restriktionen beikommen.
    Und vor allem,die meisten Rentner leben auf Hartz,oder Bürgergeldniveau,
    von denen ist eh kein Bußgeld einzutreiben,wo nix is….
    Da können sich die Herren Gerichtsvollzieher am Ende Blutblasen laufen,
    und fruchtlose Pfändungsversuche unternehmen.
    Aber was alles geht,wird erst bei der Verabschiedung des Impfzwangs deutlich.
    Allerding Widersprüche, sind immer Kostenlos,und beschäftigen die
    Städte und Gemeinden,und kosten eine Unmenge an Geld ,und falls
    dann noch geklagt wird,ist Ende im Gelände,so schnell kann man die
    Richterlein des dann neu zu schaffenden ,
    Coronavolksgerichtes
    nicht beibringen,und ihre Computer,
    Programme und Bediensteten auch nicht !
    ————————————————-
    Da Deutschland kein zentrales Impfregister (wie z.B. Österreich) hat, kann eine Impfpflicht eh nicht effektiv umgesetzt werden. Dazu müsste man erst einmal so ein zentrales Impfregister aufbauen. Und das dauert mind. 1 Jahr, bei den bekannt dynamischen deutschen Behörden eher 2 oder noch länger.

    Wenn die Impfpflicht kommt, wird man also zunächst nur stichprobenartig Kontrollen durchführen (z.B. in Bus und Bahn). Und natürlich wird man wieder Dritten, also z.B. den Händlern und Gastronomen, die eigentlich staatliche Kontrollaufgabe übertragen. Oder mit anderen Worten: Man haut wieder mal was raus und hat überhaupt keinen Plan und Kapazitäten zur Durchführung. Quasi das was man schon 16 Jahre unter Merkel gesehen hat und was das eigentliche Erbe ihrer Kanzerschaft ist.

  14. Der boese Wolf 20. Januar 2022 at 18:06

    Blimpi 20. Januar 2022 at 17:21

    „Erst schliesst man sich einer Sammelklage an,“

    Wären millionen Einzelklagen und -widersprüche nicht viel effektiver?
    —————————————
    Zumal es Sammelklagen im eigentlichen Sinne in Deutschland doch gar nicht gibt meines Wissens nach. Oder gab es da in den letzten Jahren Änderungen?

  15. MiaSanMia 20. Januar 2022 at 18:13

    „Zumal es Sammelklagen im eigentlichen Sinne in Deutschland doch gar nicht gibt meines Wissens nach. Oder gab es da in den letzten Jahren Änderungen?“

    Darüber bin ich auch leider auch nicht im Bilde. Werde aber auf jeden Fall einzeln Widersprüche zu irgendwelchen Bescheiden einreichen bis in die letzte Instanz. Gleichzeitig Klagen wegen mehrfacher Verstöße gegen GG, StGB und AMG (Arzneimittelgesetz) einreichen. Entsprechende ausführlichste Vorlagen (die Empfänger sollen was zu tun haben) sind bereits angefertigt und müssen bei Bedarf nur noch aktualisiert werden. Natürlich alles per Einschreiben.

  16. Der boese Wolf 20. Januar 2022 at 18:19

    MiaSanMia 20. Januar 2022 at 18:13

    „Zumal es Sammelklagen im eigentlichen Sinne in Deutschland doch gar nicht gibt meines Wissens nach. Oder gab es da in den letzten Jahren Änderungen?“

    Darüber bin ich auch leider auch nicht im Bilde. Werde aber auf jeden Fall einzeln Widersprüche zu irgendwelchen Bescheiden einreichen bis in die letzte Instanz. Gleichzeitig Klagen wegen mehrfacher Verstöße gegen GG, StGB und AGB einreichen. Entsprechende ausführlichste Vorlagen (die Empfänger sollen was zu tun haben) sind bereits angefertigt und müssen bei Bedarf nur noch aktualisiert werden. Natürlich alles per Einschreiben.
    ———————————-
    Yep. Das werde ich auch so handhaben. Bis man sich durch alle Instanzen klagt, vergehen Monate, wenn nicht Jahre. Und wie gesagt: Zunächst müssen die ja erst einmal ein nationales, zentrales Impfregister aufbauen. Auch das wird Jahre in Anspruch nehmen. Eigentlich liegt es auf der Hand: Eine allgemeine Impfpflicht ist eine Totgeburt. Immer mehr MdB’s (selbst aus dem links-grünen Lager) wissen das auch, daher kommt es ja zu Verzögerungen. Bis heute gab es ja noch nicht einmal eine einzige Debatte zu dem Thema im Bundestag.

  17. Merkel machte in ihrer leider viel zu langen Regierungszeit NUR Entscheidungen gegen DE und Eu Interessen.
    Im Gegenzug wird in den Laendern die pro Beschneidung sind, dafuer bereit sind Kriege zu fuehren, ausnahmslos fuer ihre eigenen Interessen die im Land zu herrschen haben, die sowohl „religioeser“ auch politischer Art sind

  18. Danke für diesen Bericht!!!!
    Bin gerade eben beigetreten, € 12,00 die sich Lohnen!!!!
    Ich bin und bleibe 3xU und Basta!!!

  19. Bei der Religion geht es ja nicht einfach um Impfung.

    Bei der CHRISTILICHEN RELIGION geht es mir persönlich rein darum, dass mein Gott gegebener Körper nicht Scharlatanen zu Verfügung gestellt wird, damit diese Quaksalber meinen Körper GENETISCH UMPROGRAMMIEREN!

    Mein KÖRPER GEHORCHT GOTT und keinem Herrn Lauterbach oder einem Bill Gates oder einer PFIZER FIGUR, der sich erlaubt, meine GENE umzuprogrammieren, so wie es ihm besser gefällt.

    Wenn es morgen diesen Wissenschaftsidioten einfallen sollte Köpfe zu verpflanzen, die Kerle dies anordnen sollten wegen der Gesundheit, das wäre genau das Gleiche.
    Es geht gegen die GENETISCHE UMPROGRAMMIERUNG, die in GOTTES SCHÖPFUNGSPLAN brutal und bestialisch eingreift, respektlos und gottlos in GOTTES HANDWERK pfuscht!

    Keinem CHRISTEN ist es erlaubt, seinen Gott gegebenen Körper für derartige TEUFLISCHE Experimente auch noch aus purem NUTZEN, für was auch immer, zur Verfügung zu stellen!

  20. 1 Korinther 3:16-17 / LUT

    Wisset ihr nicht, daß ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnt? So jemand den Tempel Gottes verderbt, den wird Gott verderben; denn der Tempel Gottes ist heilig, der seid ihr.

  21. DEMO PFORZHEIM: VIEL WIRBEL UM CHRISTLICHES LIED BEI FRIEDLICHER CORONA-DEMO
    „Viele CHRISTEN waren unter den Teilnehmern und freuten sich sehr über dieses Lied und den mutigen Sänger.
    Andere , darunter die Pforzheimer Dekanin übten in den Medien Kritik daran, anstatt sich zu freuen ,dass in diesem Lied so viele Menschen die FROHE BOTSCHAFT VON JESUS CHRISTUS hören konnten !

    Im Hintergrund das Pforzheimer Theater mit seiner IMPFWERBUNG!
    Hier hören Tausende MENSCHEN- CHRISTEN und NICHTCHRISTEN- FRIEDLICH und ANDÄCHTIG diese WUNDERBARE BOTSCHAFT von JESUS CHRISTUS!
    Kein einziger Buh-Ruf, auch nicht von Atheisten!
    Sogar die örtlichen Zeitung schrieb dieses Mal von 3.000 TEILNEHMERN!
    Es dürfte aber leicht die doppelte Zahl gewesen sein, was der nachfolgend gefilmte Protestzug zeigt.
    https://youtu.be/h-KTFJWROYQ

  22. jeanette 20. Januar 2022 at 18:59
    Bei der Religion geht es ja nicht einfach um Impfung.

    Bei der CHRISTILICHEN RELIGION geht es mir persönlich rein darum, dass mein Gott gegebener Körper nicht Scharlatanen zu Verfügung gestellt wird, damit diese Quaksalber meinen Körper GENETISCH UMPROGRAMMIEREN!
    —————————
    Einverstanden! Damit ist „Sanus Religio“ aber kompatibel.

  23. Welcher Religionsgemeinschaft sollte man also beitreten? Den Mohamedanern trete ich ums Verrecken nicht bei! Den Zeugen Jehovas, die laut Statuten gegen Impfen und Bluttransfusionen sind? Die werden sich aber über viel Zulauf freuen! Ich trete glatt der Religion der „Brüder-und Schwesternschaft zum heiligen Sternenhimmel“ oder der „Heiligen Kaffekanne“ bei! Oder kann ich selber schnell eine kleine Sekte gründen? Die Sekte „Mein Körper ist mein Tempel“. Wer macht mit? Inititiationsriten im Februar im Schwarzwald bei Vollmond! Muss die Ablehnung der Verunreinigung des von Gott gegebenen hl. Körpers mit Giftgebräu in irgendwelchen Statuten stehen oder reicht die mündliche Verkündung?
    Als die Personalie Erika Merkel es einst „komisch“ fand, dass Menschen (auch Betroffene) ans Kindeswohl gemahnten und die Funktionärin für Agitation und Propaganda die Judikative beschließen ließ, dass männliche Babys herzlich gern beschnitten, also vor den klatschenden Erwachsenen gefoltert und ruhig schwer traumatisiert werden sollen, war das der Anlass meines ersten Entsetzens über dieses …diese Person.
    Die Befürworter des abscheulichen steinzeitlichen Rituals, das u.a. als Zeichen der Stammeszugehörigkeit, als Krankheitsvorbeugung bei Sodomie und als Verdeutlichung von Besitzansprüchen gegenüber den Frauen (der Pascha kastriert die mannlichen Familienmitglieder) dient, hatten u.a. folgende Pro-„Argumente“: Die Beschneidung ist nicht verhandelbar! Das Baby merkt nichts davon, es hat noch kein Schmerzempfinden! Auch Herr Seligmann fand die Beschneidung „komisch“ und kicherte „es kann sich ja nicht wehren!“ Ich hätte kotzen können!

    Solche absurden „Argumente“ tauchen jetzt wieder auf. Kurz nach der Austrahlung der Doku „Im Stich gelassen- die Opfer der Impfung“ heute auf Sevus TV (schon in der Mediathek): GMX Nachrichten wartet punktgenau mit ominösen Experten auf und einer (!) alten Kleinststudie (Auftraggeber, Umfang etc. unbekannt), die behaupten alle Nebenwirkungen können auch eingebildet sein! Wie praktisch! Also die alte Leier: Wenn der Pharmazeut es nicht wahrhaben will oder Herr Doktor ratlos ist, dann ist es „psychisch“! Der Patient ein Hypochonder, die Patientin ist hysterisch! Von da aus führt ein direkter Weg in die Psychiatrie, in die Störer faschistischer Systeme zu allen Zeiten zwangseingewiesen und zum Schweigen gebracht werden. (Petra Köpping erinnerte sich daran! Das Ergebnis waren die Mahn-Fackeln!)
    Zufällig wurden in Österreich gerade die Befugnisse von Psychiatern, der Spielraum ihrer Diagnosen, samt erleichterte Einweisungen erheblich erweitert! Zufall.

    Treffen sich 2 Ärzte auf dem Krankenhausflur: „Wie gehts dem Hypochonder auf Station 7 ?“
    „Der ist gestern verstorben, Herr Kollege!“
    „Also, nun übertreibt er aber wirklich!“

  24. @Hilda 20.Januar 2022 at 21:36
    Diese Religionsgemeinschaft kann ich guten Gewissens empfehlen!
    „Evangelische Freikirche Riedlingen – Pastor Jakob Tscharntke“
    https://nbc-jakob-tscharntke.de/kurz-bemerkt/144-kategorie-uebersicht-kurz-bemerkt/gebetsinitiative/715-16-1-2022-323-abend-der-gebetsinitiative

    Und hier seine Predigten, die ständig von YouTube zensiert und gelöscht wurden, jetzt auf:
    https://odysee.com/@efkriedlingen:a
    Jeden Sonntag Livestream ab ca.10:10 Uhr

  25. Die allgemeine Injektionspflicht ist keinesfalls juristisch machbar, und das ist auch gut so, da in Art. 2 des Grundgesetzes die körperliche Unversehrtheit geschützt wird. Zwar hat dieses Grundrecht einen Gesetzesvorbehalt zur Einschränkung (um z.B. für die Beweissicherung Blut abnehmen zu können, nach einer Trunkenheitsfahrt), ABER: Artikel 19, Absatz 2 des Grundgesetzes besagt: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Dass die zwangsweise Verabreichung einer oder mehrerer Injektionen jedes Jahr mit nicht ungefährlichen mRNA-Substanzen Artikel 2, Absatz 2 in seinem Wesensgehalt antastet, dürfte eigentlich jedem klar sein.

  26. Der Aspekt steht einer Injektionspflicht für mRNA-Substanzen auch entgegen:
    Wie das Bundesverfassungsgericht 2006 in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klargestellt hat, darf der Gesetzgeber in Deutschland keine Gesetze beschließen, die die absichtliche Tötung unschuldiger Menschen zur Folge haben. Dies ergibt sich aus Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes, der auch das Recht auf Leben einschließt, und ergibt auch Sinn in einem Staat, in dem auch Menschen, die schwerste Verbrechen begehen, das Recht auf Leben zugestanden wird – die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft (Grundgesetz, Artikel 102). Da eine allgemeine Impfpflicht für mRNA-Substanzen unweigerlich den Tod unschuldiger Menschen herbeiführen würde, sollte es auch eigentlich gar keine Diskussion zu diesem Thema geben.

  27. Zur eigenen Verabreichung von nur bedingt zugelassenen mRNA-Substanzen kann keiner gezwungen, werden, auch nicht indirekt durch Strafen. Nürnberger Kodex einfach mal beachten, GERADE DEUTSCHLAND mit seiner Historie, darf sich hier keine Fehltritte erlauben. Daher keine Injektions-Pflicht für mRNA-Substanzen

  28. Es wachen doch noch Menschen auf!
    „Leiter der Christlichen Medienakademie verlässt Kirche“
    „Die Aussage der EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschus, dass die IMPFPFLICHT EIN ZEICHEN CHRISTLICHER NÄCHSTENLIEBE sei, brachte bei Egmond Prill das Fass zum Überlaufen.
    Aus welchen Gründen er noch aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist………..“
    Der Rest unter Bezahlschranke!
    https://www.idea.de/artikel/leiter-der-christlichen-medienakademie-verlaesst-kirche

  29. Hilda 20. Januar 2022 at 21:36
    Welcher Religionsgemeinschaft sollte man also beitreten? … Ich trete glatt der Religion der „Brüder-und Schwesternschaft zum heiligen Sternenhimmel“ oder der „Heiligen Kaffekanne“ bei!
    ———————————————–
    Vielleicht sollte man die Sache mit „Sanus Religio“ gar nicht so lächerlich machen.
    Was in dem Glaubensbekenntnis gesagt wird, ist ja im Prinzip dem Christentum entnommen. Nur haben sich die christlichen Amtskirchen auf die Seite der Machthaber gestellt, die gerade das Gegenteil propagieren.
    „Sanus Religio“ enthält also einen zur Zeit besonders wichtigen Teil der christlicher Lehre, dem die Amtskirchen heute zuwiderhandeln. Auf dieser Grundlage wird eine neue Glaubensgemeinschaft aufgebaut. Das hat schon eine gewisse auch religiöse Berechtigung.
    Zudem können auch Menschen anderer Strömungen sich dem anschließen, z.B. Buddhisten oder Taoisten.
    „Gelassenheit, innerer Frieden und ein guter Glaube stärken das Immunsystem“ – wer in seinem Alltag Yoga oder Qigong übt, weiß das auch. Und dabei geht es auch immer um eine spirituelle Komponente. Aus der heraus sich dann auch die Ablehnung der Impfung ergeben kann. Die Weigerung, sich mit den neuartigen Stoffen impfen zu lassen, ist dann tatsächlich eine ethisch-moralische Gewissensentscheidung, die nach Art. 4 GG schutzwürdig ist.
    Bei mir ist das tatsächlich so.

  30. Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland Dr. Thorsten Latzel hat sich für die geplante Corona-Impfpflicht ausgesprochen.
    (Er hat auch das umstrittene Islam-Papier der Landeskirche unterzeichnet u. befürwortet den Ruf des Muezzin – nur so am Rande erwähnt).
    Wörtlich sagte er:“ Für mich ist es ein Ausdruck der Nächstenliebe, die Gesundheit des anderen bestmöglich zu schützen.“……
    https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/nordrhein-westfalen/evangelische-kirche-fuer-impfpflicht-kein-impfkommando-das-einem-spritze-reindrueckt-2295466

    Herr Dr.Latzel liess sich öffentlichkeitswirksam boostern und warb für die IMPFUNG!

    Jeder Geistliche ein Wirrloge? Was ist mit den Impf-Nebenwirkungen? Haftet da Herr Latzel auch für eventuelle Schäden?
    Herr Latzel sollte sich mit der Bibel und den Bekenntnisschriften und seinem ORDINATIONSEID befassen, dann wird er erkennen , was GOTT von ihm als Hirten einfordert!

  31. KOKS-KALLE:
    „Es wird ja niemand gegen seinen Willen geimpft. Selbst die Impfpflicht führt ja dazu, daß man sich zum Schluß freiwillig impfen lässt.“
    https://twitter.com/argonerd/status/1483889203360550916

    CHE UHU:
    „Wenn sogenannte Spaziergänger von einer ‚Coronadiktatur‘ schwurbeln, dann steckt darin nicht nur Verachtung für staatliche Institutionen. Sondern das beleidigt uns alle!

    Denn wir alle sind diese Demokratie! Wir alle ringen täglich darum, das Richtige zu tun in der zermürbenden Pandemie.

    Ich weiß wohl: Die große, oft stille Mehrheit in unserem Land handelt seit Monaten solidarisch und verantwortungsvoll. Nur fürchte ich, diese Mehrheit darf nicht still bleiben, wenn Extremisten die Axt ans demokratische Urvertrauen legen!

    Ich bin sicher, die Impfpflicht-Debatte wird nicht das letzte Thema sein, mit dem extreme Kräfte(Lauterbach, Wieler, Fäser, Montgomery, Hans, Buschmann, Esken, Scholz, Büx usw.) versuchen werden, den vergifteten Stachel in unsere Demokratie zu treiben.
    https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2022/01/220119-Diskussion-engagierte-Buerger.html

  32. Die Erfolgsaussichten dieser gewieften Methode kann ich nicht beurteilen. Es könnte funktionieren, das wird sich zeigen.

    Aber dass die Würde des Menschen sehr wohl antastbar ist, wissen wir ja mittlerweile nur zu gut. Den Vogel abgeschossen zu haben, dieses einmaligen Verdienstes kann sich nun diese erlauchte Glaubensgemeinschaft rühmen.

    Ich habe noch nie von etwas schäbigerem gehört, als einen Glauben auf dem Versuch der Verhinderung eines (ganz gleich wie ungerechtfertigten!) medizinischen Eingriffs zu gründen. Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen – Wie die meisten, glücklicherweise.

    Was mich allerdings besonders abschreckt, ist dieser widerliche Gewaltausschluss, der ja gar nicht aus innerer Überzeugung kommt, sondern nur ein Lippenbekenntnis im Sinne des Zeitgeistes ist, um die Chanchen auf eine Zulassung als e.V. etwas zu steigern.

    Allein schon der Punkt „Ausgestellt Glaubenszertifikate“… PFUI!

    Soll künftig für jeden Mist eine Religion zusammengebastelt werden?

    Mein Gott erlaubt mir ausdrücklich, dass ich einen Diesel fahren darf.

    Mein Gott wünscht, dass ich an meiner dreißig Jahre alten Ölheizung festhalte.

    Mein Gott befiehlt, dass ich regelmäßig den Kachelofen mit bester Braunkohle befeuer.

    Unwürdig³

    Gönnen würde ich es ihnen natürlich trotzdem, wenn dadurch die Spritze erspart bliebe. Ist nur nicht das Wahre. Also nix für mich.

  33. Grundel 21. Januar 2022 at 01:48
    Ich habe noch nie von etwas schäbigerem gehört, als einen Glauben auf dem Versuch der Verhinderung eines (ganz gleich wie ungerechtfertigten!) medizinischen Eingriffs zu gründen.
    ———————————————-
    Na ja, der Spruch „Der Zweck heiligt die Mittel“ war wohl selten so passend wie hier. 🙂

    Aber davon abgesehen: Wenn die Zeugen Jehovas die Impfung ebenfalls aus religiösen Gründen ablehnen, wie findest Du das dann? Ist das ok, weil noch mehr andere Theologie drumherrum ist? Mein Glauben (wenn man das so nennen will) reicht sicher auch weiter als die paar Sprüche auf der Webseite. Aber mit den Positionen von Bedford-Strohm (ev.) oder Kardinal Marx (kath.) werde ich nichts. Und die allgemeinen Ideen der Zeugen Jehovas finde ich auch nicht so toll. Insofern finde ich diesen schmalen Ansatz eigentlich ganz gut.

  34. So weit ich weiß, haben in England Veganer versucht, der Impfpflicht (die für manche Berufe besteht), aus ethischen Gründen zu entkommen. Ich bin nicht sicher, ob es funktioniert hat, zumal niemand beweisen kann, dass er vegan lebt. Es ist auch nicht ganz klar, ob die Impfstoffe tierisches Material enthalten, dazu habe ich unterschiedliche Infos gefunden, aber sie sind auf jeden Fall im Tierversuch getestet und das reicht, um als nicht vegan zu gelten.

    Die Impfsatanisten haben auf diesen Versuch mit einer höchst kreativen und herzzerreißenden Story über einen Veganer gekontert, der leider an Corona gestorben ist und laut Aussage seiner (voll geimpften) Ehefrau noch auf der Intensivstation seine Ketzerei bereut und um das Vakzin gebettelt hat. Aber es war leider zu spät:

    https://7news.com.au/lifestyle/health-wellbeing/uk-vegan-who-refused-covid-jab-died-of-virus-after-begging-for-vaccine-c-4745957

    Ich habe mir auch schon überlegt, bei der Impfablehnung die ultraradikale Veganerin geben, zumal das weitgehend der Wahrheit entspricht, auch bei Putzmitteln, Kosmetika und Kleidung. Lebensnotwendige Medikamente würde ich nicht verweigern, aber das weiß ja keiner…

    Ich hab’s aber wieder verworfen. Selbst wenn das in Großbritannien ganz vielleicht möglich war, ist es das hierzulande sich nicht. Im Gegensatz zu dem, was hier im Blog manchmal vermutet wird, sind die Grünen ganz und gar nicht vegan und die herrschende Politik nicht gerade freundlich gegenüber dieser Lebensweise. Auch andere ethische und spirituelle Überzeugungen jenseits der drei so genannten abrahamitischen Religionen werden wenig geachtet. Es ist nicht einfach, in der BRD als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden.

  35. Nuada 21. Januar 2022 at 08:22
    Im Gegensatz zu dem, was hier im Blog manchmal vermutet wird, sind die Grünen ganz und gar nicht vegan und die herrschende Politik nicht gerade freundlich gegenüber dieser Lebensweise.
    ————————————————-
    Neulich hab‘ ich mich gerade gewundert, weil die Grünen doch sonst immer so viel Wert auf naturbelassenes Bio-Essen legen und schon gar kein gentechnisch verändertes Essen wollen.
    Aber sich Laborbrühe in die Adern spritzen zu lassen, die einen möglicherweise selbst gentechnisch verändert, ist dann wieder ok, oder was?
    Na ja, bei den Grünen nach Logik zu suchen, ist wohl vergeblich. Aber der Widerspruch ist schon eklatant. Von ihrer Ideologie her müßten die Grünen die Impfung eigentlich scharf ablehnen.

  36. Eistee 21. Januar 2022 at 14:46
    „Na ja, bei den Grünen nach Logik zu suchen, ist wohl vergeblich.“

    Tja. Und bei deren Wählern auch.

  37. @ Eistee
    Sorry, als spiritueller Mensch liegt es mir fern die spirituellen Gefühle anderer zu verletzen! Möchte nicht missverstanden werden! Ich möchte aber auch nichts übergestülpt oder aufgedrängt bekommen. Soll ich jeden absurden religiösen Unsinn glauben? Und wenn nicht, warum dann gerade diesen oder jenen? Das Menschen zwischengeschaltete „Vermittler“ zum Himmlischen bräuchten ist beleidigend und anmaßend. Wer sein Verhältnis zum Universum klären will, sollte Pfaffen meiden! Das solche zweifelhaften „Vermittler“ uns jetzt als letzte Möglichkeit vor staatlicher Gewalt retten sollen, finde ich angesichts der Geschichte der Religionen grotesk.

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