Der Historiker Heinrich August Winkler, ein Urgestein der SPD, erklärt das individuelle Recht auf Asyl für obsolet: „Wer die faktische Umwandlung des deutschen Asylrechts in ein Einwanderungsrecht effektiv beenden will, muss das subjektive durch das institutionelle Asylrecht ersetzen.“

Von MANFRED ROUHS | Der mittlerweile 86-jährige emeritierte Berliner Historiker Heinrich August Winkler – seit mehr als 60 Jahren SPD-Mitglied – spricht sich in einem hinter der Bezahlschranke des „Spiegel“ veröffentlichten Artikel für die Abschaffung des individuellen Asylrechts aus. Er will damit „der AfD Wind aus den Segeln nehmen“. Winkler bemerkt, „dass illegal eingereiste Ausländer sich nur auf das Asylrecht berufen müssten, um sich einen vorläufigen, nicht selten zeitlich unbefristeten Bleibestatus in der Bundesrepublik zu verschaffen, obwohl sie kein politisches Asyl beanspruchen können“. Der Kernsatz seiner Veröffentlichung lautet: „Wer die faktische Umwandlung des deutschen Asylrechts in ein Einwanderungsrecht effektiv beenden will, muss das subjektive durch das institutionelle Asylrecht ersetzen.“

Ein institutionelles Asylrecht wäre an politische Rahmenbedingungen geknüpft. Der Bundestag hätte beispielsweise die Aufnahme von Asylsuchenden aus der Ukraine beschließen können, bei gleichzeitiger Zurückweisung von Asylsuchenden aus der Türkei und dem Nahen Osten.

Heinrich August Winkler war jahrzehntelang einer der großen Erklärer des alten westdeutschen politischen und historischen Weltbildes, das 1990 zum gesamtdeutschen Blick auf die Welt und ihre Geschichte erhoben wurde. In dieser Eigenschaft hat er mehr als eine Chance versäumt, auf die destabilisierenden Folgen der deutschen Migrationspolitik hinzuweisen.

Nun ist späte Einsicht zweifellos besser als Altersstarrsinn, aber das wirklich Bemerkenswerte an Winklers Äußerungen ist etwas ganz anderes:

Bislang galt es als Konsens der politischen Klasse, anzunehmen, Deutschland habe eine im Völkerrecht begründete „historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen“ – so steht es sogar wortwörtlich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren. Wer diese angebliche „Verpflichtung“ nicht anerkennt, gilt (mindestens) als „Verdachtsfall“ für den „Verfassungsschutz“.

Das stimmt also gar nicht? Winkler schreibt: „Ein Recht auf Asyl in einem bestimmten Land ist den Vätern und Müttern des Grundgesetzes niemals in den Sinn gekommen. Es wäre in der Praxis auf ein allgemeines Recht auf Einwanderung hinausgelaufen.“ Und das christliche Portal „Evangelisch“ ordnet ein:

„In seinem Beitrag führt Winkler aus, dass dem Ausschuss für Grundsatzfragen des Parlamentarischen Rates im September 1948 ein Entwurf vorgelegen habe, in dem es geheißen habe: ‚Politisch Verfolgte genießen Asylrecht im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts.‘ Den Schöpfern des Grundgesetzes sei es also um ein institutionelles, vom Staat zu gewährendes Asylrecht gegangen, nicht um einen Rechtsanspruch des Einzelnen. Im Verlauf der Sitzung seien auf Antrag des Völkerrechtlers Carlo Schmid (SPD) die Worte ‚im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts‘ gestrichen worden, weil diese Formulierung Ausländer gegenüber Deutschen privilegiert hätte.“

Danach liegt es nahe, entweder den „Verfassungsschutz“ aufzulösen oder Winkler, den „Spiegel“ und die Evangelischen für gesichert rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu erklären.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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28 KOMMENTARE

  1. Als die Gründungsväter das Asylgesetz beschlossen haben, hat niemand auch nur ansatzweise daran gedacht, dass einmal jede Menge junge Syrer und Türken kommen, die hier auf der faulen Haut liegen wollen.

    Man hat an den oppositionellen Russen gedacht, dem Verhaftung und lebenslange Verbarnung in Sibirien sicher waren. Die Idee, dass sich einmal 100000e Neger auf dem Weg machen, um in Deutschland eine lebenslange Rundumversorgung zu bekommen, war den Erschaffern drs Asylgesetzes völlig fremd gewesen.

  2. Ich bin kein Völkerrechtler aber vielleicht gibt es ja sogar ein individuelles Asylrecht?
    Aber doch nicht für alle in Deutschland !!!
    Da aber alle nach Deutschland wollen, sich also das europäische Schlaraffen-Wunschland aussuchen, welches keine EU-Außengrenzen hat, bedeutet das logischerweise daß unsere Nachbarländer alle jene Wirtschaftsflüchtlinge durchlassen. D.h. diese anderen europäischen Länder halten sich nicht an die entsprechenden Völkerrechts-Abkommen, welche durch die Dublin-EU-Regeln bestätigt wurden aber die niemand außer Deutschland beachtet.

    Als zusätzlichen Pull-Faktor lockt die Bundesregierung (egal welche) dieses Klientel auch noch an indem es vergleichweise üppige Sozialleistungen sogar an illegale und verurteilte Verbrecher bezahlt und de facto niemand abgeschoben wird, der nicht ganz blöd ist und sich von der Abschiebeverhinderungsindustrie nicht beraten lässt. Und selbst im Abschiebeknast haben die Grünen es durchgesetzt, daß den Schüblingen ein zusätzlicher RA gestellt wird.
    Bekanntlich gibt es Broschüren von Baerbocks AA, welche auf arabisch erklären wie man sich erfolgreich durchmogelt um für immer hier bleiben zu können + Familiennachzug.
    Der Asylant sucht sich daher sein Wunschland aus und eine Umverteilung innerhalb Europas funktioniert nicht denn die Transitländer nehmen die Wirtschaftsflüchtlinge nicht zurück (Sekundär-Migration). Paradebeispiele sind Melonis Italien und Dänemark.
    Die anderen EU-Länder wollen das nicht, die „Flüchtlinge“ auch nicht und 80% aller Deutschen erst recht nicht.

  3. Für mich zählt einzig und alleine unser Grundgesetz. Daran haben wir Deutschen uns zu halten. Die neu erschaffenen krminellen EU-Gesetze, wo jeder Migrant nach Lust und Laune einwandern kann interessieren mich nicht und ich lehne sie kategorisch ab.
    Nationale Gesetze stehen über europäischen.

  4. pro afd fan
    10. Februar 2025 at 17:36

    „Die neu erschaffenen krminellen EU-Gesetze, wo jeder Migrant nach Lust und Laune einwandern kann interessieren mich nicht und ich lehne sie kategorisch ab.
    Nationale Gesetze stehen über europäischen.“

    Nach dem Bestimmungen des Grundgesetzes gibt es vielleicht 35 politische Flüchtlinge im Jahr, die vielen hunderttausend Andere sind Wirtschaftsflüchtlinge und Kriminalitätsflüchtlinge, die vor Strafverfolgung im eigenen Land flüchten. Wer in Kenia einen Mord begangen hat, ist bei uns hoch willkommen und wird lebenslang kostenlos versorgt.

  5. Weidel live bei „Was nun“ vom ZDF zu sehen

    Heute um 19.50 Uhr stellt sich die Kanzlerkandidatin Dr. Alice Weidel der AfD im Format „Was nun, Frau Weidel?“ den drängendsten Fragen vor der Bundestagswahl.

  6. .
    Herr Winkler,,

    bestehende Gesetze reichen aus: GG16,2a; Dublin 2, AsylG §18, AslndrAufenthG §14,18
    .
    1.) Friedel
    .

  7. „Aktion „23/ 23“: Jeder Forist dreht 23 Pers. um auf AfD. Bis 23. Feb. . Friedel, „23/ 23“.

  8. Spät kommt dem Ochsen die Milch und den Sozen der Verstand, auch wenn es nur ein Funke ist. Jedem denkenden Mensch muss klar sein, dass ein Wirtschaftsmigrant nur weil er an der Grenze Asyl, Asyl stammelt, kein Recht auf Einreise und lebenslange Versorgung als Staatsgast haben kann, obwohl er nicht die gerimgste Gegenleistung erbringt. Aber Sozen und Grüne sind so abgrundtief verblödet, dass sie das glauben! Die linke Idee, dass jeder sich das Land aussuchen kann, wo er leben will und dass „kein Mensch illegal ist“, ist so völlig verblödet, dass es einem normalen Bürger den Magen umdreht!

  9. Es geht doch längst nicht mehr darum was im GG, Europarecht oder im Völkerrecht steht!
    Es geht nur noch um die Deutungshoheit, d.h. wer sich am Ende durchsetzen wird welches Recht nun gegenüber den „Flüchtlingen“ angewendet wird.
    Die europäischen Länder haben sich entschieden = Rückführung durch individuelle, bilaterale Abkommen (Spanien vs. Marokko), „Durchschieben“ nach Deutschland (Frankreich, Ostblock) oder strikte Einreiseverweigerung (Italien, Dänemark).
    Wie Meloni das mit den unzähligen ligurischen Buchten hinkriegt, Migration zurückdrängt, muß Sie mir mal verraten beim Grappa verraten.
    With a little help from den N’Drangetha?

    Nur Deutschland handelt anders und Hunderttausende finden das toll denn das bewahrt ihre beschissenen vom Steuerzahler finanzierten Jobs sei es als Makler, Helferlein, Rechtsanwalt, Wachmann, Schrottimmobilienbesitzer oder aus ideologischer Überzeugung.

    Merz hatte sich letzten Mittwoch zaghaft dagegen aufgelehnt und kassierte als Egebnis eiskalten Gegenwind und riskiert sogar seine Kanzlerschaft. Von seiner eigenen Partei, den Demonstranten und last not least der „Übermutti“. Wie blöd muß man sein um nicht bis zum 24.4. warten zu können… ?
    Vor dem EuGh verliert Deutschland immer. Also greift das windelweiche Europarecht aber die anderen Länder halten sich einfach nicht daran. Die Pfeiffen drauf.

  10. Das Thema Syrer scheint ja auch erstmal wieder vom Tisch zu sein. Genau so hat man sich das gedacht. Super!

  11. Neue Wasserstandsmeldung ( Wahlumfrage) von Insa HEUTE:
    Keine Ahnung ob vor oder nach dem Duell gemacht:
    Union 30% + 1 %
    AfD 22 % + 1 %
    SPD 15,5% ./. 0,5
    Grüne 13% + 1%
    Linke 6 % + 1% !
    BSW 5,5% ./. 0,5%
    F.D.P unter „ferner liefen“.

    Die absolte Mehrheit will ganz klar eine Union/AfD-Regierung nur Merz will das nicht. Mal sehen wie lange seine Brandmauer noch hält wenn es um die Jobs der Unons-Politiker geht. Das Hemd ist bekanntlich näher als der Rock. Und da lauert auch noch Söder im Hintergrund…

    Noch mal: 19:50 Alice Weidel GEGEN Schausten im Zett-De-Eff (als die noch gut und objektiv waren). Vorsicht vor rückwärtsgerichteten Fragen. Die Agenda liegt vor. Vorbereiten!

  12. 1949 haben die Macher mit 23 Leutchen gerechnet, die Asyl brauchen.Bestimmt nicht mit Millionen Schmarotzern aus aller Welt. Das Asylrecht ist überholt.

  13. .
    gonger

    (18:42 h),

    Umfagen:
    AfD zum x-Mal +1% in letzten Wochen. Eigentlich müßten die jetzt bei 42% stehen.
    .
    Friedel
    .

  14. @ Fenriswolf 10. Februar 2025 at 18:43

    Artikel 1 und 16 sind eine Folge vom 3.Reich. Aber damals hat niemand vermutet, wie das Land überrant wird und keiner sich aus der Regierung an Gesetze hält.

  15. „Alive“ Weidel im ZDF eben:
    Das war eine Super-Performance.
    Mehr Geld / Steuererleichterungen für Familien und höhere Renten. Ruhig, sachlich, souverän.
    Gegenfinanzierung durch Einsparungen bei Asyl, Ukraine, Klima-Subventionen.
    Davor wollte Habeck Meloni verklagen und Trump belehren. Ist der um diese Zeit schon voll?
    Die beiden Interview-Tanten waren allerdings auch sachlich und unterbrachen Frau Weidel kaum.

    …und dann gab es noch die Meldung daß kaum noch Länder daran Interesse haben die blödsinnigen Klimaziele für ihr Land zu definieren und wie sie es umsetzen wollen. Das können sie nämlich leider nicht.

  16. Zu ghazawat 17:41

    Genau so ist es !

    Es heißt: Politisch verfolgte genießen Asyl.

    Und sonst gar nichts.

    Nicht einmal Kriegsflüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Religionsverfolgte (-unterdrückte), Bedrohte wegen ihrer Sexualität genießen Asyl.

    Und erst recht keine Wirtschaftsflüchtlinge, Abenteurer, Möchtegern-Einwanderer und vor allem keine Kriminellen, denen die ganz normale Strafverfolgung droht.

    Politisch verfolgt kann man nur sein, wenn man auch politisch aktiv war.
    Von solchen „politisch Verfolgten“ gibt es immer auch Aufzeichnungen in deren heimatlichen Medien.
    Durch das Internet wäre so eine Verfolgung sofort auch von Deutschland aus zu überprüfen.

    Sie vermuten jährlich ca. 35 reelle Flüchtlinge „für“ Deutschland.
    Meine Vermutung war unter 10.

    Wie auch immer.

    Diese ganzen sonstigen Regelungen > Drittstaaten < usw. erübrigen sich automatisch von allein.

  17. gonger 10. Februar 2025 at 17:27; Ich bin ein absoluter Befürworter des Familiennachzugs, im Geburtsland, dort können sich die gerne ein Dorf Ihrer Wahl aussuchen.

    ghazawat 10. Februar 2025 at 17:41; Es würde mich schon wundern, wenns nur 10% davon wären. Das gälte nämlich nur für die Boatpeople, die im Ruderboot mehrere 1000 Meilen zu uns gerudert und dann völlig erschöpft am Strand in keine Ahnung was sich da eignet, Haramburg, Bremen, Emden, Sylt usw an Land geschleppt haben. Na gut, ich lebe im Süden, da kriegt man die Zeitungsmeldungen ausm Norden natürlich eher nicht mit.

  18. Eine Wende zum Besseren mit der Umsetzung der bekannten Punkte, kann nur und allein die AfD garantieren, bei all den anderen Taktierern fehlt dazu der Wille, qualifiziertes Personal incl. der Mut, sich von der gescheiterten M Politik und Person, ein für allemal zu trennen.

  19. gonger 10. Februar 2025 at 18:14
    Die Brüsseler Politiker wurden vom Volk nicht gewählt. Folglich kann man nicht von Demokratie sprechen. Nationale Gesetze müssen über allem stehen. Die kriminellen Eurokraten probieren es halt, ob sich die jeweiligen Völker die europäische Unterdrückung gefallen lassen. Deshalb muss sich jedes Land vehement dagegen wehren.
    gonger 10. Februar 2025 at 20:24
    Endlich mal eine angenehme Talk-Show, wo Frau Weidel auch ausreden konnte und von den Moderatorinnen höflich behandelt wurde. Der letzte Auftritt von Frau Weidel bei Caren Miosga war ein Fiasko. Meine Bekannte musste nach 10 Minuten abschalten. Viele Kommentatoren hatten sich zu Recht bei WELT beschwert.
    Auf das Hitler- und Nazigewäsch sollte Frau Weidel überhaupt nicht eingehen und grundsätzlich einfach sagen: Mit dieser Zeit hat die AfD überhaupt nichts zu tun.

  20. Zitat: „Der Historiker Heinrich August Winkler, ein Urgestein der SPD“…
    Nun, habe ich von diesem „Urgestein“ (was ist das für ein uraltes Mineral?) nicht zuvor noch nicht im Leben ein einziges Mal gehört. Wer ist dieser wicht/ige Winkler? Ein alter ******? Nie gehört, nichts gelesen von ihm. „Eine späte Stimme der SPD? „Er will damit „der AfD Wind aus den Segeln nehmen“. Aber die alte Tante hat die Segel schon längst gestrichen. Ahoi boys!! Welcome on Board!

  21. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 16a
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

    Asylgesetz
    2. Einreiseverweigerung
    Für die Zurückweisung von Ausländern an der Grenze kommen verschiedene Rechtsgrundlagen in Betracht. Im Grundsatz ist die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einschlägig. Danach sind Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückzuweisen.

    Nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG ist Asylsuchenden die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen.
    2 Die Pflicht zur Einreiseverweigerung gilt allerdings nicht ausnahmslos. Vielmehr sieht § 18 Abs. 4 AsylG zwei Ausnahmen vor, und zwar für den Fall einer unions- oder völkerrechtlich begründeten Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung von Asylverfahren gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 1 AsylG – einschlägig sind insoweit die sog. Dublin-Zuständigkeiten nach der Dublin-III-Verordnung, VO [EU] Nr. 604/2013 – sowie das Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Innern aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG

    Asylgesetz (AsylG)
    § 29 Unzulässige Anträge
    (1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn
    1. ein anderer Staat
    a) nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oder
    b) auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen
    Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages
    für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist,
    2. ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat,
    3. ein Staat, der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird,
    4. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union und bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als sonstiger Drittstaat gemäß § 27 betrachtet wird oder
    5. im Falle eines Folgeantrags nach § 71 oder eines Zweitantrags nach § 71a ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ist.

    Ich kann aus den gültigen?? Gesetzen kein „individuelles Asylrecht“ herauslesen.

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