kita_kopfDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß eine moslemische Erzieherin bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte Kopftuch tragen darf. „Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, begründeten die Richter in Karlsruhe laut Nachrichtenagentur dpa ihre Entscheidung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht. Das Tragen eines Kopftuches durch einzelne Erzieherinnen sei zudem keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben.

Hintergrund war die Abmahnung der Erzieherin durch ihren Arbeitgeber, weil sie trotz des zu dem Zeitpunkt in Baden-Württemberg bestehenden Verbotes Kopftuch getragen hatte. Die Türkin mit deutscher Staatsbürgerschaft wehrte sich nun mit Erfolg dagegen. Die Gerichte bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht hatten jedoch gegen sie entschieden.


Soweit ein Artikel-Auszug der JUNGEN FREIHEIT. Auf der Facebook-Seite des AfD-Kreisverbands Ravensburg fanden wir dazu folgenden treffenden Kommentar:

Mancher hat es in seiner Kindheit erlebt: Schwestern als Erzieherinnen, die bei der Arbeit Hauben trugen. Die Trägerinnen dieser Hauben transportierten damit ihren Wertekanon: Persönliche Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam, gepaart mit dem Willen, Schwachen und Kranken helfen zu wollen. Auszusetzen war daran nichts, standen diese Schwestern mit ihrem Habit doch in der Kontinuität unserer christlich-abendländischen Kultur und arbeiteten in der Regel in Kindergärten kirchlicher Trägerschaft.

Inzwischen sind diese Schwestern leider weitgehend aus der Kindererziehung verschwunden. Dafür gibt es nun zusehends einen wenig erfreulichen „neuzeitlichen Ersatz“. Immer öfter haben Arbeitgeber und damit auch Erziehungseinrichtungen ein Problem mit der „Reislamisierung“ muslimischer Mitarbeiter, die sich plötzlich durch das Tragen von Kopftüchern gezielt von Kollegen und nicht-muslimischen Eltern und Kindern abgrenzen. Und mancher begehrt gar gleich mit Kopftuch eine Arbeitsstelle mit Kunden- oder Kinderkontakt.

Eine in Baden-Württemberg praktizierende Klägerin hat nun vor dem Bundesverfassunggericht recht bekommen und darf ihrer Tätigkeit als Kindergärtnerin künftig gegen den Willen ihres Arbeitgebers mit Kopftuch nachgehen.

Wir halten solche Urteile für grundfalsch und politisch motiviert! Man hätte dies auch anders entscheiden können, wie es die vorhergehenden Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt getan haben. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier gegebenenfalls bis in die Verfassung hinein für Abhilfe zu sorgen und zwar für solche, die nicht das christliche Kind mit dem muslimischen Bade ausschüttet. Will heißen, der Preis darf nicht – wie in Frankreich – sein, dass damit gleich auch jeder Kreuz-Anhänger um den Hals und jedes Kruzifix an der Wand im öffentlichen Raum verboten wird.

Das muslimische Kopftuch transportiert Botschaften, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben von Einheimischen und Einwanderern massiv zu stören und unsere freiheitliche Grundordnung zu untergraben. Es ist ein Symbol, das von sehr vielen als solches der „Landnahme“ gewertet wird. Außerdem vermittelt es ein beleidigendes Männerbild, das deren Unfähigkeit unterstellt, mit dem Anblick weiblicher Haare umgehen zu können, ohne unzüchtig zu werden. Darüber hinaus gefährdet die Verbreitung des muslimischen Kopftuchs – vor allem wenn es gehäuft auftritt – massiv Frauen, die kein solches tragen, da sie im Umkehrschluss von großen Teilen der männlichen islamischen Community als „ehrloses Freiwild“ angesehen und auch behandelt werden. Und nicht zuletzt bedroht die Erlaubnis muslimischer Kopftücher am Arbeitsplatz auch die Beschäftigungschancen von Muslimas. Jeder wird bei Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt – wenn er Alternativen hat – nicht-muslimischen Arbeitskräften den Vorrang geben. Schließlich muss man bei diesen nicht jederzeit damit rechnen, dass sie plötzlich halb-verschleiert zur Arbeit kommen. Also auch hier ein „klassischer Knieschuss“.

Es wird Zeit, dass die AfD auch im Bundestag ihre Wirkung entfaltet. Wir brauchen endlich wieder Poltiker und Gesetzgeber, die sich dem Wohl und Erhalt des Deutschen Volkes und seiner Kultur verpflichtet fühlen. Unsere heutige Politik ist eine der „Abwicklung“, der „geräuschlosen und besenreinen Aushändigung unseres Landes an die Weltbevölkerung“.

Hingegen hat das niederländische Parlament mit großer Mehrheit ein eingeschränktes Verbot der Vollverschleierung beschlossen. Demnach dürfen Burkas und Nikabs, aber beispielsweise auch Helme, nicht mehr in staatlichen Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen und in Krankenhäusern getragen werden. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro, berichtet ebenfalls die JUNGE FREIHEIT.

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166 KOMMENTARE

  1. Und es muss natürlich auch die Kommunikation sicher gestellt werden:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-des-sprachenangebots-berliner-schueler-sollen-arabisch-lernen/14911330.html

    Ausbau des Sprachenangebots

    Berliner Schüler sollen Arabisch lernen

    Das Vorhaben der Koalition, die Mehrsprachigkeit zu stärken, geht auf eine Forderung der Grünen zurück.

    Das ehemalige Deutschland wird jeden Tag ein Stück weit islamischer und mancher linksgrün-pädophile Nichtsnutz freut sich solange darauf, bis ihn die „Menschen, die noch nicht länger bei uns wohnen“, nach dem Freitagsgebet auf dem Kölner Tahrirplatz steinigen oder wahlweise am Baukran aufhängen werden!

    Besser eine Baukranlänge Abstand halten!

  2. Wir werden von allen Institutionen dieses Landes verraten

    Kopftuch heißt nichts anderes, als

    „Koran find ich gut“,

    also auch

    „Sure 2:191: „Tötet dei Ungläubigen find ich gut“ http://koransuren.com/koran/die_kuh_2.html

    Und die Verfassungsrichter schützend ie Bevölkerung dieses Landes nicht davor!

  3. So wird das Parteiabzeichen der Koran-Nazis im öffentlichen Raum in Deutschland von Seiten der korrupten Justiz salonfähig gemacht. Warum? Vielleicht ist den Richtern bedeutet worden, dass die Koran-Nazis wissen wo ihr Haus wohnt und wo ihr Bett schläft. War doch in Düren nach dem Gewaltausbruch gegenüber der Polizei genauso. Dieses Gebaren unserer „Gäste“ hat sich doch seit Jahrzehnten manifestiert es ist unzählige Male dokumentiert. Aber es ist jetzt erst durch die alternativen Medien in Form von Politischen Blogs transparent geworden, leider noch nicht transparent genug!
    H.R

  4. Neulich im Supermarkt: meine erste Kopftuchkassiererin.
    Ende, aus, ich gehe nie mehr dort hin.

    Ohne dass sie etwas sagte, hörte ich diesen Satz:

    Siehe, S C H L I M M E R als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben. (Sure 8, Vers 55)

  5. Ich würde nicht wollen, daß mein Kind im Kindergarten von einer Mohammedanerin betreut wird; sei es nun mit oder ohne Kopftuch.

  6. Ein islamisches Kopftuch signalisiert, ich stehe unter der Vormundschaft meines Vaters, oder Ehemannes, ein selbstbestimmtes Leben ist für mich nicht vorgesehen. Es ist mir verboten einen Ungläubigen zu heiraten und am Grabe meiner Lieben, oder in einer Moschee gemeinsam mit Männern zu beten, denn mein Anwesenheit (ebenso wie die eines Hundes!!!) macht das Gebet eines Mannes vor Allah ungültig.(Dazu der Link) Ein islamisches Kopftuch signalisiert ebenso, mein moralisches Vorbild ist der Massenmörder, Sklavenhändler &Sadist Mohammed. (Sadist? Korrigieren Sie mich, wie soll ich denn jemanden nennen, der die Todesfolter der Steinigung für „unsittliche“ Frauen anordnete?)
    Eine Nonnen kann ihre Berufsbekleidung ablegen und zum Buddhismus konvertieren, oder sich entscheiden fortan ohne Glauben leben zu wollen.
    Der Islam aber versteht unter Religionsfreiheit nur die Freiheit den Islam anzunehmen und ihn zu praktizieren zu dürfen, nicht aber die Freiheit zu einem anderen Glauben zu konvertieren, denn Mohammed befahl: “Tötet wer den Islam verlässt.“ Mich erinnert es an den „Ehrencodex“ der Mafia, nicht wahr? oder z.B. Sure 2 Vers 191 ..Verführung zum Unglauben ist schlimmer als zu Töten“ Wer denkt ein islamisches Kopftuch sei nur ein Stück Stoff, urteilen Sie ebenso über die Zipfelmützen des Ku-Klux-Klans? Ich hoffe doch nicht! https://www.youtube.com/watch?v=iBaOq7uyWXA

  7. Habe die komplette Entscheidung Karlsruhes gelesen. Am rechten Rand stehen dort die Ziffern zur Orientierung. Finde den Fehler:

    Ziffer 3:

    Die in der Türkei geborene Beschwerdeführerin mit deutscher Staatsangehörigkeit … ist muslimischen Glaubens und trägt aus religiöser Überzeugung in der Öffentlichkeit und auch während ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kopftuch.

    Ziffer 21

    In den angegriffenen Entscheidungen würden der Schutzbereich sowie die Bedeutung und die Tragweite der einschlägigen Grundrechte und Verfassungsprinzipien grundsätzlich verkannt. Sie verletzten sie damit, da sie das Tragen einer Kopfbedeckung als verbindliches religiöses Gebot des Islam betrachte, in den bezeichneten Grundrechten.

    Ziffer 27:

    Im Hinblick auf die negative Religionsfreiheit der Eltern und Kinder sei zu betonen, dass sie, die Beschwerdeführerin, im Dienst weder kultische Handlungen ausführe, noch ihre Religion überhaupt in irgendeiner Weise gegenüber Eltern oder Kindern thematisiere.

    Naaaaain! Sie springt allen nur, wie vorher ausgeführt, via Kopftuch mit dem widerlich Islam mitten ins Gesicht.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161018_1bvr035411.html

  8. In 3 Jahren werden wir hier ALLE Kopftücher tragen müssen, wenn wir sicher zum Arbeitsplatz kommen wollen und zurück!

  9. Man muss ja irgend wo mal anfangen, wenn man die gute, alte Burka einführen will. Aus Homoehe wurde ja irgendwann auch Pädo!

  10. Mit die größten Probleme unseres Landes nennen sich „Richter“ und Staatsanwalt“.
    Sehr oft handelt es sich da scheinbar um versiffte 68er, die keine Gelegenheit auslassen dieses Land weiter zu verpessten.

  11. Ab sofort werden Messerstecher nicht verurteilt. Begründung: Es ist nich unüblich, dass sich bestimmte Völkergruppen deren Messer zu diesen Zweck bedienen.
    Messerstechereien sind in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegeln sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider.

  12. Aber Kreuze und sonstige christlichen Symbole müssen aus den Schulen, Ämtern, Behörden und öffentlichen Plätzen verschwinden, damit die Rechtgläubigen ja nicht provoziert und in ihren religiösen Gefühlen verletzt werden.

    Ich fühle mich übrigens zutiefst in meinen atheistischen, freigeistigen und ästhetischen Gefühlen verletzt, wenn ich so eine Kopfwindel oder gar einen schwarzen Müllsack mit Sehschlitzen sehe.

    Nebenbei: Die Scharia scheint auch zu regeln, in welcher Art (neben der üblichen Weise als „Märtyrer“ mit „erweitertem Suizid“) Weise man ungläubige Kinder vernichten darf:


    „Darf man gezielt auch Kinder töten?“
    Mit Gift-Eis: Essener Tempelbomber plante Anschlag in Kindergarten

    Mohammed Ö. erkläre in dem Brief weiter, dass er als Eismann arbeite und mit seinem Eismann in den Kindergarten kommen und dort Eis an viele Kinder verkaufen könne. Die „Bild“-Zeitung schreibt, dass er Yusuf T. in dem Brief fragte, ob er das Eis laut Scharia mit Gift versehen könne, „um damit Kinder zu töten“. Danach habe er sich dort in die Luft sprengen wollen.

    http://www.focus.de/politik/deutschland/essener-tempelbomber-is-sympathisant-plante-anschlag-in-kindergarten_id_6274268.html

  13. #8 Babieca (30. Nov 2016 09:02)

    Naaaaain! Sie springt allen nur, wie vorher ausgeführt, via Kopftuch mit dem widerlich Islam mitten ins Gesicht.

    Genau! Die Lösung: Mohammedaner erhalten bei uns nur jene Rechte, die sie in ihren Ursprungsgesellschaften den Andersgläubigen zugestehen. So einfach wäre das. Eine Lehrerin in Saudi-Arabien mit Kreuz-Halskette oder Bibel in der Tasche? Geht das? Nein, dann kann diese Ideologie des Hasses hier auch keinerlei Rechte beanspruchen.

    Gut ist, dass die furchtbaren deutschen Richter immer klarer werden lassen, auf welcher Seite sie stehen. Diese Richter werden bald der Vergangenheit angehören. Gute Wahlwerbung für die AfD.

  14. Namen sind wichtig.

    Diese Entscheidung haben die drei Islamkriecher (sind schon vorher aufgefallen) der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig gefällt. Es sind die Richter Gaier, Schluckebier und Paulus.

    Für die Türkfrau geklagt hat die Stuttgarter Kanzlei Schnabel & Kollegen. Hier dürfte es vor allem deren Türke Bilal Üzüm sein:

    http://www.schnabel-und-kollegen.de/rechtsanwaelte/Rechtsanwalt-Bilal-Uezuem.html

    Das türkische Kopftuch arbeitet in einer Stuttgarter Kita.

  15. So sehen die Leistungen der Schüler Japans aus.

    Japan hat eine autochthone Bevölkerung.

    Die Schülerschaft in Deutschland setzt sich immer mehr auch unfähigen und unwilligen Mohammedanern zusammen.

    Und nun erreicht uns noch die „geballte“ Intelligenz Afrikas kombiniert mit dem Islam….

    .
    „Japanese students mark record scores in math, science

    The average scores of Japanese elementary and junior high school students in mathematics and science reached a record high in 2015, an international survey showed Tuesday.

    Fourth-grade Japanese elementary school students scored 593 in math on average, against the international average of 500, up eight points from the previous survey in 2011. Their average score rose 10 points to 569 in science.

    The average scores of second-grade junior high school students, or eighth-graders, increased 16 points to 586 in math and rose 13 points to 571 in science.“

    http://www.japantimes.co.jp/news/2016/11/29/national/japanese-students-mark-record-scores-math-science/#.WD591bvrtjo

  16. Damit der Gotteskrieger auch weiß, welchen Kindergarten er sprengt und welchen lieber nicht, oder wäre das schon wieder ein zu „gezieltes“ Töten von Kindern? Soll er lieber unezielt Kinder töten?

  17. Kopftuch ähnelt in der Seitenansicht den ALIENS mit Ripley .
    Im Film sind die ALIENS die Organismen, die durch agressives Verhalten und hohe Fortpflanzungsraten ihr Überleben sichern.
    Geboren um zu überleben und zu infiltrieren.

    Die Metaphern liegen im Auge des Betrachters.

  18. BVG – Elferrat mehr kann man dazu nicht schreiben. Die Lächerlichkeit in Form Roter Menschen !

  19. Wer es einmal erlebt hat, wie Mädchen unter das Kopftuch gezwungen werden, der kann sowas nicht glauben. Ein Nachbar aus Jordanien mit drei Kindern hat seine Tochter, die dieses Ding auf dem Kopf nicht wollte, über Wochen mit Schlägen traktiert. Bis dahin hörte man nur die Frau ab und zu schreien, wobei nicht klar war, ob sie gerade eine Tracht Prügel bekommt oder die Kinder anbrüllt. Den Mädchen wird damit schon in jungen Jahren jeder Widerstand aus dem Leib geprügelt. Das sind dann richtig devote Frauen.

    Jahre später habe ich das Mädchen wieder getroffen, da sie eine Wohnung von mir mieten wollte. Ich hab sie angesichts des vielen Stoffs erst gar nicht erkannt. Auf meine Frage, warum sie denn jetzt immer noch diesen Lappen auf dem Kopf hat, da sie von ihrem Vater doch entfernt und frei sei, kam die Antwort, dass sie das gut findet, wenn andere Männer sie nur so sehen könnten, dann werde sie nicht belästigt. Ich hab dann noch gefragt, ob sie sich von mir belästigt fühlt, dann war das Gespräch zu Ende …

    Vor diesem Hintergrund ist meine These, dass die ganzen Windelträgerinnen Frauen sind, denen man das Selbstbewußtsein genommen hat. Sie haben sich in das Schicksal gefügt und geben den Unkult an ihre Kinder weiter.

  20. Man muss solche Urteile mit genau diesen Begründungen kontinuierlich lächerlich machen.

    Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht.

    Das heist dann im weitesten Sinne, das man auch mit Hakenkreuzbinde auf Arbeit gehen kann.

  21. Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    Die normative Kraft des Faktischen.

    In Kölner Kitas ist Kopftuchtragen der Erzieherinnen übrigens keine Seltenheit.

    Aber wie wir wissen, eine „schleichende Islamisierung“ findet ausschließlich in den Hirnen rächtzextremer Spinner statt.

  22. Aber Kruzifixe im Klassenzimmer abhängen-das geht in Ordnung! Allesamt Umvolker und Islamisierer.
    Wie Trump schon sagte: Drain the swamp!

  23. „Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    Die Islamisierung schleicht schon lange nicht mehr, sie galoppiert. Justiz und Politik befeuern sie, um dann darauf zu verweisen, daß der Islam in Deutschland Alltag sei.

    In wenigen Jahren wird es von Richtern heißen:

    – „Eine ‘islamische Burka’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    – „Ein ‘islamischer Ehrenmord’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    – „Eine ‘islamische Steinigung’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    – „Eine ‘islamische Selbstjustiz’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    – „Eine ‘islamische Vielehe’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    – „Eine ‘islamische Kinderehe’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    Usw. usf.

  24. Das finde ich richtig weil es ein Zeichen ist, das jeder sehen kann mit was für minderwertigen Gelumpe man es zu tun hat und schleunigst aus den Weg zu gehen und seine Kinder dorthin zu bringen wo geistiges Potential vorhanden ist, anstatt den Müll zu ertragen.
    So war in dieser Hinsicht gesehen das Urteil richtig, falsch war es im Sinne unserer Kultur und ihre Menschlichkeit, die vor diesem Mist geschützt werden muß.

  25. „Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    Wie wahr, wie wahr. Klartext:

    „Ein ‘islamisches Faschismussymbol’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

  26. Schade das es kaum Kindergartenplätze gibt in unserer familienfreundlichen Republik, meine Tochter dürfte nicht in einen Kindergarten mit moslemischen Erzieherinnen gehen.

  27. Welche Kita stellt denn überhaupt eine Muselfrau
    ein?
    Auf die Idee käme ich gar nicht, wäre ich für Einstellungen zuständig.

  28. „Kopftuch“ bezeichnet ja schon lange kein Kopftuch mehr, sondern nur noch diesen strammen islamischen Wickel samt Untertuch, der das Gesicht wie ein Vollmond hervorquellen läßt und dazu den Hals abschnürt. Von Insidern liebevoll Hijab genannt.

  29. Wie dumm nur sind unsere derzeitigen Führungskräfte?! Man kann nur noch den Kopf schütteln und mit den Füßen abstimmen bzw. wählen.

  30. #5 Wnn   (30. Nov 2016 08:58)  

    Dieses Vergnügen hatte ich auch schon. Ich habe mich umgedreht und bin gegangen. Bin sonst ein höfflicher Mensch. Aber sowas muss ich mir nicht antun. Nirgends !
    Dazu brauche ich diesen Kasperladen in Rot nicht !

  31. Jetzt fällt es mir wie Schuppen von den Augen: Meine Oma, 88 Jahre, ist eine Muslima! Sie trägt ein Kopftuch ! Seit ich mich an meine Kindheit erinnern kann. Sie stammt zwar aus Schlesien und geht in die lutherische Kirche, aber vielleicht ist das nur Tarnung ! Und wenn ich mir die unzähligen Marienbilder so betrachte: immer ist diese Frau mit einem Kopftuch versehen. Ob die etwa auch…..Ich werde versuchen, einen Wissenschaftler zu finden, der mich über das Tragen eines Kopftuchs bei Frauen in der gesamten zivilisierten Welt aufklären kann. Ich möchte endlich wissen, was mit meiner Oma los ist.

  32. #35 derkompetente (30. Nov 2016 09:28)

    Vermutlich trägt auch ihre Frau/Freundin (müsste so ca. 30 Jahre alt sein) nicht nur Kopftuch, sondern auch noch eine „Unterverpackung“, damit es schön gemütlich warm am Kopf ist. Falls sie es vergisst schlagen sie dann noch mal zu, bis sie grün und blau ist, spätestens dann trägt sie die Windel schon aus optischen Gründen freiwillig.

    Ja, so sieht richtige Kompetenz aus …

  33. derkompetente (30. Nov 2016 09:28)
    Dass sich immer schnarchnasige Bildungsfremdlinge als arrogante Moralapostel aufspielen, ist typisch für dieses heruntergekommene Land…trollen Sie sich.

  34. Urteil im Jahr 2019:
    „Eine ‘Burka’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, werden die Richter in Karlsruhe ihre Entscheidung begründen.
    Urteil 2030:
    Das Hinrichten von andersgläubigen ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, werden die Richter in Karlsruhe ihre Entscheidung begründen. Denn es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch von der Ausrichtung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“.

  35. Die Einrichtung heißt „Kindergarten“ und nicht „Kindertagesstätte“. In einem moslemischen, von Moslems finanzierten Kindergarten darf sie tragen was sie will. So lange meine Steuern die Einrichtung mit bezahlen, darf sie sich neutral Kleiden. Keine islamische Propaganda in Europa!
    Die Rotroben in Karlsruhe sind auch längst deutschland- und demokratifeindliche Kriminelle geworden, wie Merkel.

  36. PI-Master Trump hat die US-Medien wieder einmal ins Messer laufen lassen. Die Aussage wegen Strafen für Fahnenverbrennung hat Killary schon vor Jahren getätigt.

  37. 35 derkompetente (30. Nov 2016 09:28)
    Jetzt fällt es mir wie Schuppen von den Augen: Meine Oma, 88 Jahre, ist eine Muslima! Sie trägt ein Kopftuch ! Seit ich mich an meine Kindheit erinnern kann. Sie stammt zwar aus Schlesien und geht in die lutherische Kirche, aber vielleicht ist das nur Tarnung ! Und wenn ich mir die unzähligen Marienbilder so betrachte: immer ist diese Frau mit einem Kopftuch versehen. Ob die etwa auch…..Ich werde versuchen, einen Wissenschaftler zu finden, der mich über das Tragen eines Kopftuchs bei Frauen in der gesamten zivilisierten Welt aufklären kann. Ich möchte endlich wissen, was mit meiner Oma los ist.
    ——–

    Bei Euch in der Familie scheint Mode und Eleganz ganz groß geschrieben zu sein!!

    Dann kommt Deine Oma zu Deiner Hochzeit sicher auch mit Kopftuch anmarschiert!

    Welcher Moderichtung Du angehörst wage ich gar nicht erst zu fragen.

  38. „nicht unüblich“

    Puh, mit dieser unjuristischen Argumentation steuern uns die Verfassungsrichter direkt in einen islamischen Gottesstaat!

  39. Wohl denen die genug Geld für Tagesmutter, Privatschule oder Internat zur Verfügung haben. Eine andere Möglichkeit das Kind der staatlichen Obhut zu entziehen gibt es wohl kaum noch.

  40. Die Verfassungsrichter ebnen den Weg in Deutschland zu einer anderen, mittelalterlichen Gesellschaft.
    Sie ahnen bestimmt noch nicht, dass in dieser anderen, mittelalterlichen Gesellschafft Verfassungsrichter abgeschafft werden!

  41. #45 madlien (30. Nov 2016 09:41)

    Der arische Rotweingürtel der linksgrünen Nichtsnutze ist wieder fein raus, das deutsche Präkariat muss die Zeche zahlen!

  42. Im Grunde wissen wir,das es eines Tages heißen wird,
    „Eine öffentliche Hinrichtung ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“.

  43. Alle singen das Lied des Systems.
    Zumal die Roben rot sind.
    Ist alles recht, was nicht Recht ist ?
    Werden die Richter richtig richten, wenn
    sie der Sharia in Deutschland nicht mehr
    widersprechen (wollen / dürfen / können) ?
    Werden die sechs „Verfassungs“richterinnen
    der beiden Senate des BVG dann mit
    rotem KOPFTUCH richten ?
    Oh Gott, so viel rot, wie das Blut, das die
    Sharia verlangt.
    Übrigens, der Herr Freisler hatte auch immer
    eine rote Robe an, man sieht es bei den
    Dokumentationen nicht, weil ja noch alles
    schwarz-weiß war.

  44. Und warum tragt sie ein kopftuch?
    Wenn es nicht macht, sie neben die ublichen taglichen tracht prugel von ihren mann moch extra schlage einstecken muss!!

    Herr richter!

  45. #45 madlien (30. Nov 2016 09:41)
    Wohl denen die genug Geld für Tagesmutter, Privatschule oder Internat zur Verfügung haben. Eine andere Möglichkeit das Kind der staatlichen Obhut zu entziehen gibt es wohl kaum noch.

    Alle, die Gesetze für das Pack beschließen, nehmen sich die Freiheit, sich vor ihren eigenen Gesetzen zu schützen! Aber das Pack schlägt schneller zurück als sie es jemals vermutet haben werden. 2017 wird das Jahr der Entscheidung gegen solche Irrsinnigen des Rechts.

  46. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“

    Erstaunlich. Das Verfassungsgericht zerlegt sich selbst. Genau das Gegenteil hat es nämlich im berühmten „Kruzifix-Beschluss“ von 1995 geurteilt.

    Inzwischen sieht das so aus: Grünes Licht für den Islam, Rotes Licht für alles andere.

    übrigens ist genau das der Kern des Islams und Basis der Scharia.

  47. Wie hat Akif in „Deutschland von Sinnen“ sinngemäß so schön gesagt und dieses Bild zaubert mir jedes Mal ein Lächeln ins Gesicht, wenn ich so eine Trulla in „Arbeitskleidung“ sehe?
    „Eine Frau mit (muslimischen) Kopftuch sieht aus wie ein Penis, bei dem die Eichel etwas aus der Vorhaut guckt“
    🙂 🙂 🙂

  48. Bestimmt war wieder DITIB-Anwalt Daimagüler dabei.

    Diese ganzen Moslemverbände initiieren solche Prozesse ja gern.

  49. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“,

    neuerdings kann wohl demnach jeder südamerikanische Urwaldindianer der, in D. angeblich voll integriert ist, aber seinen religiösen Glauben nicht abgelegt hat, völlig ohne Kleider, ohne jede Fussel Stoff am Leib, in einer KiTa als Erzieher herumspringen und arbeiten, weil alles andere in den Augen BVG Diskriminierung ist , oder was

  50. Moslems können offenbar auch sehr gut schleichen.
    Ihm wird vorgeworfen, sich beim Verfassungsschutz eingeschlichen zu haben, um gleichgesinnte Islamisten vor Polizeiaktionen zu warnen und ihnen einen Anschlag auf das BfV zu ermöglichen. Der Mann hat sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Internet mit islamistischen Äußerungen hervorgetan. Dort soll er sich einem Chatpartner als BfV-Mitarbeiter zu erkennen gegeben und dabei «inhaltlich zutreffend Einsatzanlässe und -orte offenbart» haben.
    http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Uebersicht/Artikel,-Islamisten-Maulwurf-im-Verfassungsschutz-_arid,684779_regid,2_puid,1_pageid,9.html#null

  51. Hocherehrte Bunderverfassungsrichter und -richterinnen, ist Ihnen nicht bekannt, dass uns die Moslemsweiber mit dem Kopftuch ihre Verachtung unserer Freien Gesellschaft vermitteln wollen? Einfach verantwortungslos, dass sich dieser Aspekt in Ihrem Urteil offensichtlich in keinster Weise niederschlug!

  52. Bald werden die dämlichen Politikweiber aus dem Bundestag auch mit Kopftüchern herumlaufen.
    Als erste Claudia Roth und danach Angela Merkel.

  53. „…Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht…“
    ————————————
    Diese banale und undiffernzierte Begründung ließe sich von den islamophil besetzten Institutionen nach Beliebigkeit zum Nachteil der „Menschen, die hier schon länger leben“ und insbesondere der authochtonen Deutschen erweitern. Diese haben schon längst keinen Anspruch mehr darauf, von den „kulturellen“ Bereicherungen, wie Kopfzertreten, Hälse aufschlitzen und sonstigen temeramentvollen kulturellen Eigenheiten eines archaischen und blutrünstigen Kulturkreises verschont zu bleiben.
    Verschont werden wir auch nicht von dem Vorwurf unserer einwanderungsbesessenen Landsleute, die ihren psychopathologischen Selbsthass auf die Deutschen in ihrer Gesamtheit projizieren und uns die Schuld an dem importierten Unfrieden geben.

  54. Seltsam: Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Gerichten etc. sind „in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegeln sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, dito Christkindl- und Weihnachtsmärkte, Weihnachtsbäume (die jetzt vermehrt in Brand geraten – sic!), St.-Martins-Umzüge etc. Und warum müssen dann all diese christlichen Traditionen abgeschafft oder umbenannt werden, um die im Verhältnis zur christlich geprägten Bevölkerung wenigen Islam-Anhänger nicht zu „beleidigen“?? Also ICH fühle mich vom Anblick aller Islam-Symbole auch beleidigt – und wie!
    Aber unser Verfassungsgericht lässt das kalt, die stehen auf der Seite des Islam und auf der Seite dieser (noch) Minderheit. Irgendwie unlogisch …

  55. Das ist eine der schlimmeren Nachrichten der letzten Zeit. Aber sicherlich nicht überraschend in einer Zeit, in der Islamisten beim Verfassungsschutz arbeiten.
    Damit ist die Islamisierung von oberster Stelle begleitet.

  56. #30 Hoffnungsschimmer (30. Nov 2016 09:23)

    Welche Kita stellt denn überhaupt eine Muselfrau
    ein?
    Auf die Idee käme ich gar nicht, wäre ich für Einstellungen zuständig.

    Ich vermute mal, das es dort überwiegend Kinder mit Migrationshintergrund sind. Deshalb!
    Die Deutschen haben einfach zu wenig Kinder und das sind die Folgen!

  57. Hoffentlich protestieren die Eltern massiv vor solchen Kitas, in denen unsere Kinder und Enkel islamisiert werden.

    Die Trägerinnen des osmanischen Invasionssymbols trifft aber nur eine Teilschuld. Die Hauptschuld tragen wir und unsere Land samt dem GG, die es ermöglichen, uns zu vernichten (mit der kulturellen Vernichtung fängt es an).

  58. #56 Waldorf und Statler

    Konsequent gedacht schon. Sie können auch Ihren eigenen Glauben erfinden, der Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Einen Anrecht auf Schutz haben ihre Mitbürger nicht.

  59. #50 Wnn (30. Nov 2016 09:50)

    #45 madlien (30. Nov 2016 09:41)
    Wohl denen die genug Geld für Tagesmutter, Privatschule oder Internat zur Verfügung haben. Eine andere Möglichkeit das Kind der staatlichen Obhut zu entziehen gibt es wohl kaum noch.

    Alle, die Gesetze für das Pack beschließen, nehmen sich die Freiheit, sich vor ihren eigenen Gesetzen zu schützen! Aber das Pack schlägt schneller zurück als sie es jemals vermutet haben werden. 2017 wird das Jahr der Entscheidung gegen solche Irrsinnigen des Rechts.

    Tut mir leid, aber deine Hoffnung teile ich nicht. Es gibt zu viele Linke, Spd´ler/ CDU´ler, Flüchtlingsklatscher etc.
    Ich habe die Hoffnung verloren, das sich 2017 etwas ändert!

  60. #52 Tolkewitzer (30. Nov 2016 09:54)

    Wie hat Akif in „Deutschland von Sinnen“ sinngemäß so schön gesagt und dieses Bild zaubert mir jedes Mal ein Lächeln ins Gesicht, wenn ich so eine Trulla in „Arbeitskleidung“ sehe?
    „Eine Frau mit (muslimischen) Kopftuch sieht aus wie ein Penis, bei dem die Eichel etwas aus der Vorhaut guckt“
    🙂 🙂 🙂

    Das hat mich erheitert!

  61. #53 Umsiedler (30. Nov 2016 09:54)

    Die Bereicherer dürfen ja auch Krätze verbreiten.

    Hör auf zu hetzen! Ich habe heute beim WDR gelernt, das das nicht nur mit Flüchtlingen zu tun hat. Ausserdem nicht auf ein Hygienmangel zurückzuführen ist und man das Leicht behandeln kann.

  62. #55 Istdasdennzuglauben (30. Nov 2016 09:58)

    Es fault an allen Stellen…
    Mit Kopftüchern fängt es an,und beim Verfassungsschutz endet es.
    „Der Mann habe sich im Internet unter falschem Namen islamistisch geäußert und Dienstgeheimnisse verraten, teilte ein Sprecher der Behörde mit“.
    http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Uebersicht/Artikel,-Islamisten-Maulwurf-im-Verfassungsschutz-_arid,684779_regid,2_puid,1_pageid,9.html#null

    Habe heute wieder vom Fernsehen gelernt, das er sich Turboradikalisiert hat und selbst seine Familie nichts davon wusste. Es bestand keine Gefahr für Anschläge. Hört auf zu hetzen!

    Ironie aus

  63. #59 Islam go home (30. Nov 2016 10:06)

    Hocherehrte Bunderverfassungsrichter und -richterinnen, ist Ihnen nicht bekannt, dass uns die Moslemsweiber mit dem Kopftuch ihre Verachtung unserer Freien Gesellschaft vermitteln wollen? Einfach verantwortungslos, dass sich dieser Aspekt in Ihrem Urteil offensichtlich in keinster Weise niederschlug!

    Hetzer du böser 🙂

  64. Das Kopftuch wird nur der Anfang sein. In nicht allzu ferner Zukunft wird die Vollverschleierung durch Gerichte, die im Sinne des Weltbürgertums gegen die Deutsche Bevölkerung entscheiden erlaubt werden.
    Ich möchte nicht das mein Enkel im Kindergarten durch Muslime die durch die Verschleierung ein
    politisches Signal aussenden beaufsichtigt wird !!!!!

  65. Just einen Tag nachdem in den Niederlanden mit grosser Mehrheit ein Burka-Verbot beschlossen wurde, erlaubt unser höchstes Gericht in Deutschland das Tragen eines Kopftuches als islamisches Symbol in Kindertagesstätten. Deutschland isoliert sich also auch diesbezüglich immer weiter von seinen europäischen Nachbarstaaten, und was noch viel schlimmer ist, vom Mehrheitswillen seines eigenen deutschen Volkes.
    Woher hat diese muslimische Kindergärtnerin eigentlich das Geld, um durch mehrere Instanzen bis zum Verfassungsgericht gegen den deutschen Staat zu klagen?
    Mir drängt sich eher der Verdacht auf, dass diese Muslima von Islam-Verbänden instrumentalisiert und finanziert wird, um die Islamisierung in Deutschland immer weiter voran zu treiben. Gleichzeitig soll ausgelotet werden, wie weit man hierzulande mit solchen Forderungen noch gehen kann.
    Es wird allerhöchste Zeit für einen radikalen Regierungs-und Politikwechsel bevor Deutschland unwiderruflich verloren ist!

  66. Diese Urteil hat eine Signalwirkung auf weitere Islamfreundliche bzw Andersgläubige Prozesse.
    Der Ehrenmord darf nicht mehr Ehrenmord genannt werden
    Vergewaltigung wird zum nicht einvernehmlich erklärten Geschlechtsverkehr
    Islamisch motivierter Mord wird zur religiösen Entleibung
    Kirchenanzünden ist nicht strafbar wegen der Religionsfreiheit
    …….
    Es wird alles versucht den Islam in Deutschland zu verankern, Europa zu destabilisieren und die NWO als alternativlose Lösung anzubieten.

    Jetzt geht es richtig los. 2016 das letzte friedliche Weihnachten?

  67. #90 Rednaxela (30. Nov 2016 10:39)

    Aber Kruzifixe müssen in Schulen abgehängt werden. Armes Deutschland
    ——————-
    Der Islam wirkt!

  68. Die Hauptschwachstelle der deutschen Hilfsverfassung, des Grundgesetzes, war von Beginn an die Formulierung von Artikel 4.

    Erst machten aufgrund dessen die Christen, was sie wollten. Mit den türkischen Gastarbeitern entwickelte sich dann peu a peu die Problematik eines religiösen Parallelgesetzes über den Islam.

    Die Freiheit des „Glaubens“ von staatlicher Gewalt halte ich auch als „Nicht-Glaubender“ für sinnvoll. Bleibt zwar die große Frage, wo da die Grenzen gesetzt werden (müssten).

    Entweder, die Mehrheit will eine Gleichberechtigung (und damit auch Gleichverpflichtung!) der Frau. Oder eben die Mehrheit will die Bevorrechtung eines biologischen Geschlechts gegenüber dem anderen. Beides gleichzeitig funktioniert nicht. Dessen sollte man sich schon klar sein. – Ich zweifle, dass die Entscheider des BVerfG dieses gedankliche Klarheit vorweisen können.

    Der Islam sieht keine Trennung zwischen Staat und Religion vor. Diese Trennung halte ich persönlich aber für essentiell.

  69. Dieses Urteil ist auch ein Beweis dafür, dass der Islam-Terror bis hinauf in unser Bundesverfassungsgericht wirkt. Denn wie anders ist es zu erklären, dass die Herren Gaier, Schluckebier und Paulus so ein schizophrenes Urteil fällen.

    Die Richter wussten genau, wenn sie das Kopftuch verbieten, stehen sie auf der Liste und müssen damit rechnen, dass sie irgendwann von einem aus der Kopftuchreligion Besuch bekommen.

    Und dabei haben sie doch so eine tolle juristische Karriere gemacht.

    Die gleiche Problematik haben wir allerdings auch bei anderen Gerichten. Z.B. wenn es darum geht Mitglieder von migrantischen Verbrecherclans zu verurteilen.
    Die Angst der Richter vor Racheakten führt auch hier dazu, dass die Richter aus einer Eingeschüchtertheit ihre Urteile fällen, die dann entsprechend ausfallen.

    Unser ganzes Justizwesen, das auf eine christlich sozialisierte Gesellschaft ausgelegt ist, genügt den neuen Lebenswirklichkeiten einfach nicht mehr und ist somit untauglich geworden und muss tiefgreifend reformiert werden.

  70. #89 zille1952 (30. Nov 2016 10:38)

    Woher hat diese muslimische Kindergärtnerin eigentlich das Geld, um durch mehrere Instanzen bis zum Verfassungsgericht gegen den deutschen Staat zu klagen?

    Von dir und von mir. Aus dem BVerfG-Beschluss:

    „Das Land Baden-Württemberg hat der Beschwerdeführerin drei Viertel, die Bundesrepublik Deutschland ein Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.“

    Gleich ganz oben, Punkt 2.:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161018_1bvr035411.html

  71. “ Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht.“
    Dann möchte ich aber von den Moslems auch nichts mehr hören von wegen Kreuze, Weihnachtmarkt ..und andere christliche Symbole.
    Dieses Bagage hat auch keinen Anspruch.

  72. @ afd-sympathisant (9.14 Uhr)

    Zum Thema „Kopftuch – Zwang oder freier Wille?“:

    Jede Frau, die iranisches Territorium betritt – und dazu zählt nicht nur das eigentliche Staatsgebiet, sondern auch Schiffe, Flugzeuge und diplomatische Vertretungen der Islamischen Republik Iran – ist verpflichtet, ein Kopftuch zu tragen. Dies gilt für Iranerinnen ebenso wie für Nichtiranerinnen, für Mosleminnen gleichermaßen wie für Nichtmosleminnen.

    Wie die Iranerinnen selbst zu dieser ihnen auferlegten Pflicht stehen, das konnte ich in den letzten Jahren auf diversen Flughäfen beobachten. Sobald die Lautsprecher verkündeten: „Der Flug Iran Air Nr. soundso nach Teheran ist zum Einsteigen bereit“, zogen die vor dem betreffenden Schalter wartenden Frauen (an der Sprache als Perserinnen zu erkennen) hastig ihren Lappen aus dem Handtäschchen und bedeckten ihr bis dahin unverhülltes schwarzes Haupthaar. Einige versahen anschließend ihre kleinen Töchter mit der Keuschheitsbinde. Gleichzeitig war deutlich festzustellen, wie die zuvor angeregt schwatzenden und lachenden Frauen sich plötzlich in bitterernste, fast hätte ich geschrieben: düstere Gestalten verwandelten.

    Wer einmal Augenzeuge eines solchen Schauspiels war, der weiß, wie es um die Freiwilligkeit des Kopftuchtragens (von Burka & Co. rede ich gar nicht erst) bestellt ist…

  73. „Ein ‘islamisches Kopftuch’ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“

    Das ist allein als Zustandsbeschreibung schon traurig. Noch trauriger ist es, daß in einer so machtvollen Position wie dem Richteramt nicht verstanden wird, daß es hier ganz und gar nicht um ein Kleidungsstück geht wie jede andere Mode. Es ist Symbol einer Lebenseinstellung, die so deutlich wie nur irgend möglich zur Schau gestellte Ablehnung unserer weltlichen Ordnung. Da können wir auch gleich wieder Hakenkreuz-Armbinden zulassen! Ist ja auch nur ein Stück Stoff…

  74. Es wird höchste Zeit, dass sich viel mehr private Kitas gründen.
    Christliche und atheistische, aber bitte immer ohne Muselkinder und ihre Kopftuch Mütter.

  75. Die Kita muss als Gegenmaßnahme lediglich ein paar Erzieher einstellen.

    Dann ist die Kopftuchdame ganz schnell weg, weil ihr Besitzer nicht ertragen wird, dass sie dann Kontakt zu anderen Männern hätte.

  76. #100 Bernart (30. Nov 2016 10:50)

    Diese Kopftuchverwandlungen im Flieger habe ich auch schon erlebt. Es ist gespenstisch. Als ob die Uhr Mitternacht schlägt und plötzlich die Ghule aus den Gräbern steigen.

    Umgekehrt läuft das so: Kaum in der Luft und aus iranischem Luftraum, fliegen die Lappen weg und das Leben bricht sich sich Bahn.

    Islam ist einfach nur widerlich.

  77. @ #80 RDX (30. Nov 2016 10:22)

    Konsequent gedacht schon. Sie können auch Ihren eigenen Glauben erfinden, der Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht…

    genau so ist es, es gibt keinen gewährleisteten Schutz in der Öffentlichkeit vor anderer Leute Privatsache ( Glauben ), Überall muß man für diesen Islam Sche Mist auch noch Verständnis, Nachsicht, Feingefühl, Langmut und Einsicht zeigen, jeder “ Reichsbürger „, der extasisch an die Unterwanderung D. glaubt, wird in seinem eigenen privaten Glauben gehindert und man sieht ihn am liebsten in der Klapsmühle, und die Tante will in einer KiTa ihren Willen durchsetzen, Schluss damit !

  78. schleichende Islamisierung …. Deutschland ist schön blöd !!!

    Kopftuch ist Zeichen der Unterdrückung beim Tragen in Innenräumen, es deshalb in öffentlichen Kindertagesstätten nichts zu suchen.

    Kopftuch dient zum Schutz vor Wind, Regen u. Sonne.
    Alles andere ist ein Anscheinsbeweis für Religionsausübung.

  79. Die Justizhuren lassen Kreuze abhängen, aber erlauben Kopftücher.

    Wir sehen jeden TAg, wem sie dienen.

  80. @#42 derkompetente (30. Nov 2016 09:28)

    Ich kann sie über das Kopftuch ihrer Oma gerne aufklären.

    Das Kopftuch ihrer Oma, das sie aus der christlich jüdischen Tradition heraus trägt, verhält sich zum muslimischen Kopftuch genauso wie

    das christliche Kreuz zum Hakenkreuz der Nationalsozialisten.

    Im Grunde sind das Islamkopftuch und das Hakenkreuz zwei satanische Pervertierungen.

  81. es gibt kein unabhängiges Justizsystem !!!!!

    Richter unterliegen Beförderungsängsten und Weisungen ihres Gerichtspräsidenten sowie dem politisch arrangierten Justizminister.

    Richter Neubesetzungen u. Beförderungen müssen von dem unabhängigen Richterbund unternommen werden.
    Der deutsche Richterbund vertritt die Interessen aller Richter.
    Nur so kann verhindert werden, dass Politik keinen Einfluss hat und dann auch neutrale Urteile herauskommen die auch die andere Sicht einer Entscheidung im Beschluss interpretieren und Urteile nicht einseitig auslegen.

  82. Die Justizhuren des Bundesverfassungsgerichts haben den nächsten Schlag gegen das Christentum geführt:
    Eben im DLF gemeldet:

    Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag in Bayern ist laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig streng.

    Die Vorschriften müssten auch Ausnahmen von der Pflicht zur Stille enthalten, heißt es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde des „Bundes für Geistesfreiheit“, der am Karfreitag 2007 in München eine Veranstaltung unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual – religionsfreie Zone München“ abhalten wollte. Die Stadt untersagte dies.

    Die Karlsruher Richter erklärten, die Veranstaltung in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl hätte nur geringe Auswirkungen auf den Ruhe- und Stillecharakter des Karfreitags gehabt. Dafür hätte der Schutz der Versammlungsfreiheit in Anspruch genommen werden können.

    Unsere Justiz ist die Hure fremder Mächte!

  83. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“

    Oh.

    Das ist aber schön, liebes Buntes Verfassungsgeriecht.

    Bin mal gespannt, wann die erste Kita einen bekennenden Nudisten einstellt. Soll ja auch nicht unüblich sein, obwohl sich das im Alltag – abgesehen von den zahlreichen Badestränden der DDR früher – nicht gerade „vielfach“ widerspiegelt.

    #27 Bravo (30. Nov 2016 09:17)

    Das heist dann im weitesten Sinne, das man auch mit Hakenkreuzbinde auf Arbeit gehen kann.

    Nein. Das ist ein Kennzeichen einer als verfassungswidrig erklärten Organisation genau wie so ein roter fünfzackiger KPD-Stern.

    Du kannst aber natürlich die Originalausgabe von „Mein Kampf“ offen auf den Tisch legen und daraus zitieren. Das Buch ist nicht verboten. Es durfte nur bis zum 31.12.2015 nicht neu gedruckt werden, weil der Freistaat Bayern die Urheberrechte daran hatte.

    Allerdings denke ich dass das Ding als Schlafmittel verschreibungspflichtig sein sollte. Ich hab mir das Machwerk mal angetan und wenn es eines gab, was Hitler noch schlechter konnte als Krieg zu führen dann war es Bücher schreiben.

    Und wenn es etwas gibt das noch langatmiger und einschläfernder ist, dann ist es die kommentierte Neuauflage des Instituts für Zeitgeschichte. Das Teil wäre flüssiger als ’ne zweite Schwiegermutter würde man deutsche Geschichte in der Schule neutral und unvoreingenommen lehren.

    #52 lorbas (30. Nov 2016 09:40)

    Herzerweichend: Afghanischer Junge will Merkels Hand berühren:

    Wo siehst Du da ein Problem? Kann man ihm ja schicken, nachdem die sich im gesellschaftlichen Alltag (in islamischen Staten) vielfach widerspiegelnde „übliche Behandlunsgweise“ vorgenommen wurde. Gestohlen hat Merkel Dem Deutschen Volke ja definitiv genug, dass er sogar beide haben kann.

    #63 Babieca (30. Nov 2016 09:50)

    Das Verfassungsgericht zerlegt sich selbst. Genau das Gegenteil hat es nämlich im berühmten „Kruzifix-Beschluss“ von 1995 geurteilt.

    Ich les dich wirklich gerne. Aber hier irrst Du (und andere). Damals ging es darum, dass der Staat diese Jeshoa-ben-Jussuf-Fetische aufgehängt hat. Die Kopftuch-Tante dagegen hat der Staat nicht aufgehängt. (Upps, das kam jetzt vielleicht falsch rüber…) Das ist ’ne persönliche Einzelentscheidung. So wie der Buchvorschlag an Bravo.

    #80 RDX (30. Nov 2016 10:22)

    #56 Waldorf und Statler

    Konsequent gedacht schon. Sie können auch Ihren eigenen Glauben erfinden, der Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Einen Anrecht auf Schutz haben ihre Mitbürger nicht.

    Ganz ohne Sarkasmus: Dazu muss man keinen Glauben erfinden. Bevor Sie den nächsten Ausweis beantragen gehen Sie einfach zum Fotografen, ziehen eine blutrote Samtjacke mit Tressen und Achselklappen an, kleben sich einen schwarzen Vollbart ins Gesicht, setzen einen Zweispitz mit Totenkopf auf, klemmen ein Messer zwischen die Zähne und nehmen einen Stoffpapagei auf die Schulter. Dann behaupten Sie, reformiert-orthodox genudelter Pastafari al dente zu sein und aus religiösen Gründen unbedingt in vollem Piratenornat fotografiert sein zu müssen. Harr!

    Und dann klagen Sie das Recht darauf durch, dieses Bild im Ausweis zu haben. Ihre Antwort klingt so, als ob Sie das auch können.

    Sollte Sie der Richter dann fragen, wieso Sie nur auf dem Foto Piratenornat tragen und nicht auch im Moment, antworten Sie dass Sie als Person ihren Piratenornat jederzeit in Glaube und Seele tragen, das Foto jedoch seelenlos ist und daher der Ornat zwingend optisch erkennbar sein muss. Davor, dass das Foto dann garantiert nicht biometrisch ist, ist nicht mal der Staat geschützt.

    P.S.: Danach legen Sie den niegelnagelneuen Perso bitte noch 15 Sekunden in die Mikrowelle, damit der RFID-Chip auf Betriebstemperatur kommt…

  84. Es sind hauptsächlich willfährige Gerichte welche der iSS-Lamitischen Invasion Vorschub leisten.
    Ich persönlich respektiere Kopftuchweiber!
    Denn diese sind Eigentum ihres Eheherren! Welcher den mit dem Vater oder Bruder ausgehandelten Kaufpreis ordnungsgemäß bezahlt hat.
    Deshalb zeige ich meinen Respekt vor fremden Eigentum indem diese Kopftuchweiber für mich Luft sind!
    Egal was passiert, ich nehme sie nicht wahr und meide jeglichen Kontakt.
    Ich würde meine Kinder, wenn sie nicht schon lange erwachsen wären, sofort aus dieser Kita nehmen!

  85. Prof. OVERTHON hat mit seinem Modell des „Overthon Zeitfensters“ nachgewiesen das innert eines Zeitraumes von ca. 30 Jahren jedwede Abnormität allgemein und gesetzlich verankert werden kann.
    So geschehen bei der gleichgeschlechtlich sexuellen Ausübung bis hin zum Paradox der sog. „Homoehe“!
    Overthon nahm als Beispiel Kannibalismus.

  86. 113 # Robert von Baden
    Da kennen sie aber MAOS, Marx, Lenins etc. Werke nicht.
    Diese uberdicken Wälzer sind unlesbar.
    Nur getoppt von Katzenklo.

  87. Wenn Du ein Land umkrempeln, zerstören, iSS-Lamisieren, sexuell pervertieren etc. willst, musst Du nicht die Bürger dafür gewinnen!
    Du musst die richtigen Richter installieren.

  88. Die Wege des Gesetzgebers sind für uns Laien nicht immer nachvollziehbar….

    Diese ganze Pro-Asyl/Islam Mannschaft sollte mal Unterricht von der „Unterschicht“ bekommen !

    D Erwache

  89. Wenn Du ein Land erobern, infiltrieren und beherrschen willst musst Du nicht die Polizei fürchten!
    Du musst die Richter in Angst und Schrecken vor der Rache der Clansmen versetzen!

  90. Je mehr ein Politiker, Beamter, Verwaltungsangestellter, Richter, Polizist etc. zu verlieren hat, desto eher wird er vor dem Druck der FAMILIENCLANS einknicken.
    Diese Gefährder nisten sich ja bereits im
    AMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ gemütlich ein.
    Auch wenn nun einer enttarnt wurde, es bleiben noch genug übrig.
    Besonders gefährlich können Dolmetscher sein.

  91. Das ist ja gerade der Stil, wie diese Ratten vorgehen:
    Erst Fakten schaffen, jeden verdammten Tag aufs neue … damit die Rechtsprechung nachher sagen kann „ist doch normal“, „gehört doch zum Erscheinungsbild“…

  92. Die Niederländer sind da fortschrittlicher, haben ein Burkaverbott beschlossen. Bei Nichteinhaltung bis zu 400 Euro Strafe

  93. Ich habe schon lange das Gefühl, dass das Bundesesverf.-Gericht in Merkels Hand ist.
    Un Merkel huldigt ja den Islam
    Man kann den deutschen Eltern nur raten, ihre Kinder abzumelden

  94. Versuch der Islamisierung

    JENA:
    Gesprächsrunde mit Schülern des Ethikunterrichts der Jenaplan-Schule, 21.11.2016, Jena

    Der Islamische Kulturverein Jena e.V. folgt dem traditionell-sunnitischen Islam basierend auf der asch’aritisch-maturiditischen Glaubenslehre (aqida) und den 4 Schulen (madhhab) der islamischen Rechtslehre (fiqh), sowie den spirituellen Lehren des Sufismus (tasawwuf) zur Vervollkommnung des Menschlichen.

    Betreiber und Kontakt:
    Islamischer Kulturverein Jena e.V.
    Theo-Neubauer-Straße 10
    07743 Jena

    E-Mail-Adresse: *info@ik-jena.de

    Vertretung:
    Islamischer Kulturverein Jena e.V. wird vertreten durch Housam Zakkour und Omar Nassimi.

    http://www.directupload.net/file/d/4555/ounfxriy_jpg.htm

  95. #16 von Politikern gehasster Deutscher (30. Nov 2016 09:08)
    Ekelhafte, grünrote Richterpest in Deutschland!
    ————————————————————————

    Wer sind die größten Feinde Deutschlands? Die seit 50 Jahren verrottenden, von 68ern verseuchten, Institutionen: Von LÜGENPRESSE bis Justiz und Politik stinkt alles nach linkem, moderndem Stallgeruch, der wartet um ausgemistet zu werden!

  96. an das BVG werden die handverlesenen Justizkader der Systemparteien delegiert, die Bestallungsurkunde formuliert die Staatsratsvorsitzende, der BT (gibt es den noch?) nickt ergeben ab. Derzeit sitzen zwei professionelle Genderessen drin. Wer ist denn so naiv von denen die Wahrnehmung deutscher Interessen und die Beeachtung des Rechts zu erwarten? Auch dieses Organ ist geschleift und gleichgerichtet. Zum Untergang gibt es nur noch eine Alternative.

  97. Schon lange bevor die Moslems durch einfache Mehrheit an Geburtenüberschuß die Macht demokratisch in Deutschland übernehmen, wird ihre Affen-Scharia Dank den rotgrünen und strunzdumme Steigbügelhalter in Deutschland geltendes Recht sein.

    🙂

  98. Und in 10 Jahren, wenn die Burka hier zum Stadtbild gehört, dürfen die Vermummten dann auch in der Kita arbeiten oder wie? Wehret den Anfängen! Habt ihr noch nicht mitbekommen, dass auf jedes Zugeständnis eine weitere Forderung folgt?
    Auch dicke Menschen gehören zum Straßenbild, trotzdem werden sie weder bei der Polizei, noch im Fitnessstudio angestellt. Ja, noch nicht mal im öffentlichen Dienst.
    Auch tätowierte Menschen gehören zum Alltag, dürfen die sich (mit Hornpiercings auf dem Schädel) jetzt auch in der Kita bewerben? Oder gar als Gerichtsdiener? Wohl kaum. Es kann nicht sein, dass kleinen Mädchen suggeriert wird, dass Frauen ein Kopftuch tragen sollten (und kleinen Jungen schon gar nicht!). Und es geht hier mitnichten um „einzelne“ Erzieherinnen, wie der ähm…ehrenwerte Richter meint. Es geht um hunderttausende Kopftücher, die nun in die Erzieherausbildung drängen werden. Was, wenn in Neukölln dann plötzlich alle Erzieherinnen einer Kita den Lappen tragen? Was macht das mit den Kindern, was ist das für ein Vorbild?

  99. #53 Anja Reschke (30. Nov 2016 09:41)

    Gebe Ihnen in vollem Umfang Recht: „Unüblich“ ist keine juristische Formel im Sinne des GG. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass jegliche Rechtsnorm aufgrund anderer „üblicher“ Handhabung umgangen werden könnte. Mir scheint, das BVerfG hat sich auch schon mit dem Virus DEKADENZ infiziert…

  100. So hat das Gericht, dass heute offensichtlich direkt dem Merkel-Kanzleramt untersteht, also entschieden?

    Eine echte Überraschung!

    Diese derzeitigen „Richter*innen“ dort in Karlsruhe haben vom Islam anscheinend nicht die geringste Ahnung. Vielleicht treten sie deshalb die Errungenschaften der Aufklärung freudvoll mit Füssen. Möglicherweise haben sie diese als solche auch niemals verstanden.

    Gruselige, ekelhafte Zeiten sind das!!!

    Die Aufräumarbeiten nach einer Wende in Deutschland werden gigantisch sein. Falls es die Wende noch geben wird.

    Letzte Chance: AfD!!!

  101. #111 Schnellwienix (30. Nov 2016 11:24)

    Sie haben nicht unrecht.

    Aber meine größte Besorgnis liegt darin begründet, wenn sich Richter so frei fühlen, das Recht „fort“bilden zu können und zu dürfen.

    In der Tat wird bei diesen krampfhaften Bemühungen das Recht zumeist hinweggebildet.

  102. #31 Babieca (30. Nov 2016 09:20)

    „Die Islamisierung Vermittlung islamischer „Werte“ und Verhaltensregeln an nichtmohammedanische Kinder ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider.“

    Oder wie Olaf Scholz sagte:

    „Wir von der SPD wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten“ weil das die künftige Bevölkerung ist, Kinder noch formbar sind und wir den uns gefälligen „Neuen Menschen“ wollen!“

    Nur Regime politisieren Kinder und beginnen frühzeitig mit dem Drill zum willigen Mitläufer.

  103. Je mehr diese Kopftuchwesen klagen, desto deutlicher wird auch: es wird niemals sozialen Frieden mit diesen Leuten geben können. Reicht man ihnen nur den kleinen Finger, wollen sie als nächstes den ganzen Arm.

    Ich habe diese Leute einfach nur noch satt! Und ich will nicht, dass sie millionenfach mit ihrem Nachwuchs in Deutschland residieren. Möglichst noch vollfinanziert vom Steuerzahler.

    Es reicht absolut!

    Deutschland muss entislamisiert werden oder es wird untergehen.

    Vorher müssen die Hirnkranken Deutschlands aus ihren Ämtern verschwinden.

  104. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht.

    Vor ein paar Tagen: Verbot der „wahren Religion“!

    Widerspruch! ?

    Durch Verbot ‚von anderen weltanschaulichen Bekenntnissen verschont zu werden‘, dagegen religiöse Bekenntnisse mit Diskriminierungs-Anleitung, verbrecherischem Terror- und Jihad-System braucht man im Kleinkindes- bzw. Heranwachsenden-Alter nicht verschont zu werden?

    „Die SS wurde 1945 als verbrecherische Organisation verboten und aufgelöst sowie ihr Vermögen beschlagnahmt. Sie gehört in der Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Untergliederungen zu den verfassungswidrigen Organisationen im Sinne von § 86 StGB. Ihre Symbole und Kennzeichen, dazu gehören auch Uniformteile, unterliegen dem Verbreitungsverbot nach § 86a StGB.“ (wiki)

    In der Weltanschauungs-„Bibel“ der Weltanschauung der NSDAP findet sich keine Anordnung für die Anhänger, Andersdenkende, Andersgläubige oder Juden u.a. zu terrorisieren, zu töten und es steht auch nicht drin, wie zu töten. Dennoch ist es eine diskriminierende Hetzschrift.
    Das jedoch steht alles als Anleitung für die Gläubigen im Koran, dem nicht zu kritisierende bzw. nicht zu verändernde (unter schwerster Strafe untersagt) Wort-Gottes, das Islam-Fundament. Eine diskriminierende Hetze gegen Anders-/Ungläubige und Abtrünnige.

    Beide Bücher also enthalten Diskriminierungs-Ideologie. Aber nur die Symbole der Weltanschauungs-Ideologie NSDAP steht unter Verbot mit dem § 86a StGB. Jedoch die konkrete Anleitung, Nicht-Muslime zu töten, wie zu töten, zu terrorisieren, sie nicht zu Freunden zu nehmen, Frauen zu unterdrücken, Kinder zu verheiraten, Homosexuelle zu töten, … das ist unserem Verfassungsgericht wert genug, sogar die Symbole in Kindererziehungs-Einrichtungen tragen zu dürfen.

    Das einseitige Verbot begründet man mit der „verbrecherischen Organisation“ der NSDAP. Die Terrorakte von Islamisten dagegen, auf Grund der Anleitungen im Koran, sind dies keine Verbrechen?
    Die Tatsache, dass der Mufti von Jerusalem mit seine Hetze gegen Juden im Nahen Osten zu Pogromen gegen Juden anstiftete, von Berlin aus(!), und auch alles unternahm, um zu verhindern, dass jüdische Kinder aus Europa in den Nahen Osten flüchten konnten, sondern in die Vernichtungslager kamen, sind keine Verbrechen und Menschen-Verachtung?

    Die Begründung der Halbwissenden ist: ‚Ich kenne so viele friedliche Muslime, also könne der Islam nur friedliche Religion sein.‘
    Und man könnte diesen Schwachsinn ebenso anwenden auf die NSDAP-Ideologie: Es gibt so viele Deutsche, die friedlich sind, Juden geholfen hatten, sich zu verstecken, also könne die NSDAP-Organisation nur friedlich sein. Ja, kann man sagen, friedlich zu den eigenen Anhängern, aber bestialisch zu den Andersdenkenden. Und exakt ist es so mit dem Islam: Barmherzig ist Allah zu seinen Gläubigen, aber fürchterlich strafend gegen die Ungläubigen.
    Nicht alle Deutsche, die in der NSDAP Mitglied oder HJ waren, wie Sophie Scholl, sind Verbrecher, ebenso wenig, wie alle Muslime Terroristen sind.

    Also, Herren und Damen des Verfassungsgerichts, ist es gleichwertig, die eine verbrecherische Organisation verbieten, die andere sogar mit ihrer Diskriminierungs-Symbolik unterstützen?

    Islamisches Kopftuch aller Art gehört zu der Unterwerfungs-Symbolik der „wahren Religion“, die nur eine Staats-Regierungsform anerkennt, ein Patriarchat. Wer das leugnet ist Halbwissend oder gar Ignorant.
    Islamisches Kopftuch ist das Symbol der Frau, die sich ihrem patriarchisch übergeordneten Mann unterwirft. Nach außen wird behauptet, sie unterwerfe sich „nur“ der Liebe und Barmherzigkeit Allahs – doch das lässt sich absolut nicht trennen (laut Koran) von der brutalen UN-Barmherzigkeit Allahs GEGEN Ungläubige.

    Was bedeutet das für die zu erziehenden Kinder, die in den prägendsten Kinderjahren täglich einer sich dem Islam-Diktat unterworfenen Islamistin als Vorbild ausgesetzt sind?

    Es bedeutet, es ist gut, als Muslimin ihren Willen völlig an Allahs Gesetze ab zu geben. Sie indoktriniert das Bild von Hingebung an Allah, der alle unbarmherzig terrorisieren lässt, auch töten lässt, die sich nicht seinem Willen beugen. Das ist das Erleben von islamischer Doppelmoral in der Kleinkind-Entwicklung.
    Wie ergeben vertrauend waren die Kinder, die von Hitler liebevoll die Wange gestreichelt bekamen, derselbe, der gleichzeitig viele tausende Kinder unbarmherzig in Gaskammern schickte.!

    Diese Diskriminierungs-Ideologie, erleben Kinder in muslimischen Elternhäusern als Vorbild gelebt, in den Kindergärten ebenso vorgelebt und in den Schulen weiter bei Lehrerinnen mit Kopftuch vorgelebt. Für diese Kinder ist es von klein auf Normalität, eine patriarchale Herrschaftsstruktur, sie erleben keine demokratischen Normen, geschweige denn demokratische Regeln von klein auf zu üben. Das ist die vollkommene Gesellschaftsspaltung in spe.

    Diese Verfassungsrichter sind Grund genug, Alternativ zu wählen.

  105. #137 pippo kurzstrumpf der erste (30. Nov 2016 14:29)

    es wird niemals sozialen Frieden mit diesen Leuten geben können.
    Deutschland muss entislamisiert werden oder es wird untergehen.
    +++++++++++++++++++++

    Absolut richtig.
    Keiner von denen darf hierbleiben, denn die angeblich liberalen spielen uns ihr Takkya vor = Glaubensverstellung. Das machen immer solange, bis sie die Herrschaft übernommen haben.

  106. # 18 Babieca
    # 95 Cato
    Daß die Richter des BVGs mehrheitlich würdelose Hampelmänner sind, konnte man schon im Januar 2015 feststellen, als die Gehirnwindel für Lehrerinnen erlaubt wurde. Aber an der Spitze der Jura-Lumpen steht der Herr Schluckebier. Voriges Jahr noch hatte er zusammen mit Frau Hermanns eine abweichende Meinung verkündet. In der seitdem vergangenen Zeit hat er sich aber überzeugt, daß der Islam nur Gutes für uns will und man ihn dabei unterstützen muß. Mit wahrer Wollust kopiert er nun ganze Abschnitte des ehemals von ihm angefochtenen Urteils in seinen eigenen Text. (Die einsame Entscheidung von DREI Richtern!).
    So beispielsweise den Befehl zur Kompromißsuche:

    Das normative Spannungsverhältnis zwischen diesen Verfassungsgütern unter Berücksichtigung des Toleranzgebots zu lösen, obliegt dem demokratischen Gesetzgeber, der im öffentlichen Willensbildungsprozess einen für alle zumutbaren Kompromiss zu suchen hat. Die genannten Grundgesetz—Normen sind zusammen zu sehen, ihre Interpretation und ihr Wirkungsbereich sind aufeinander abzustimmen …

  107. Wo aber sehen die Zauberlehrlinge des BVGs die Grenze der »Religionsfreiheit«, wie wollen sie den Besen wieder in die Besenkammer zurückschicken?
    Kommen also morgen Indianer mit Holzstäben quer durch die Nase und möchten Rettungssanitäter werden. Übermorgen dann Azteken, die auf dem grundgesetzlichen Recht bestehen, ihre Feinde für ihren Gott Huitzilopochtli zu opfern, wie es dieser angeordnet hat. Nächste Woche wollen dann Hindus ihre Witwen verbrennen, weil Wischnu das befohlen hat. Auch Frauen vom Stamme der Botokuden (Krenak) mit Tellerlippen, so groß wie Untertassen, die gern Polizistinnen werden wollen. … Nachzudenken ist nicht für diese Richter nötig, noch weniger beherzigen sie diese Weisheit:

    Man folge nur den Gründen, die auch danach noch Bestand haben.

  108. „#122 Heimat (30. Nov 2016 12:18)

    Das ist ja gerade der Stil, wie diese Ratten vorgehen:
    Erst Fakten schaffen, jeden verdammten Tag aufs neue … damit die Rechtsprechung nachher sagen kann „ist doch normal“, „gehört doch zum Erscheinungsbild“…“
    _____________________________________________

    Könnte von Juncker stammen, aber auch Fakten
    stoßen an Grenzen!

  109. Es ist die tragische Erkenntnis, die wir in Bezug auf den Islam schon einige Male gewonnen haben und die einen weiteren Hauptgrund der Verunsicherung und Ablehnung eines immer größer werdenden Teils der Gesellschaft gegenüber dem Islam darstellt: Die Erkenntnis, dass unser Grundgesetz es zwar vermag, vor staatlicher Willkür zu schützen, nicht jedoch vor den Auswüchsen des Islams.
    Dass wir nur zusehen und hinnehmen dürfen, während die anderen aktiv Forderungen stellen und unser gemeinschaftliches Zusammenleben in religiösem Egoismus immer wieder auf die Probe stellen. Denn es interessiert die Kopftuchträgerin nicht, ob Menschen sich aufgrund ihrer eigenen kulturellen Gepflogenheiten und Erziehung in ihrem Heimatland an ihrem Kopftuch stören könnten. Was sie interessiert, ist lediglich ihre als Diskriminierung wahrgenommene eingeschränkte Religionsausübung während der Arbeit. Toleranz auch hier wie immer eine Einbahnstraße.
    Von öffentlicher Seite pflichtet man ihr bei. Räumt ihr Talkshowplatz um Talkshowplatz ein, um damit zu belegen, wie sehr sie doch von dieser bösen Nazigesellschaft diskriminiert wird, während die kopftuchlose Frau längst die eigentlich durch die Medien und Politik diskriminierte Frau ist.
    Der Deutsche? Längst nur noch ein armes Würstchen. Zum Abnicken degradiert, während er brav mit seinen Steuergeldern dafür bezahlt, dass ihm Nutznießer dieser Gelder erklären, wofür er sich nun genau dieses Mal zu schämen hat.

    Und so geht es munter weiter. Mal ist es das Kopftuch, mal das Schweinefleisch in der Kantine oder Gebetszeiten während der Arbeit und in der Universität. Fakt ist: Es wird weiter immer mehr werden. Wir müssen zusammen dagegen stehen und uns wehren, indem wir AfD wählen, mehr geht leider nicht in diesem, immer noch unsrem Land!!

  110. Sind das wirklich Richter ?????? Zweifle stark daran. Wo kommen die denn her? Scheinen mir etwas weltfremd zu sein. Der Realität entflohen. Wo ein Kreuz keinen Bestand mehr hat…… ???? aber ein Kopftuch ????? Sind da auch schon U Boote ??????
    Werden die noch gebraucht oder können die weg ?????
    Ich denke weg – weil sie kein Gefühl mehr für die Verhältnismäßigkeit haben.

    Recht sprechen ist bei denen doch… darf ich hier nicht schreiben oder Merkel einen Gefallen zu tun?????.

  111. @
    #61 Hennes (30. Nov 2016 09:48)

    Kind nicht in eine Kita geben, wo Kopftuch oder dergleichen getragen wird, aus und fertig !!!!
    ————————————————
    Ich sehe hier in Berlin schon seit längerer Zeit auf den Straßen meines Kiezes Kindergruppen mit gemischt deutschen und moslemischen Kindern in Begleitung kopflappenbewehrter Frauen. Ich werde dann immer wütend, was deutschen Kindern als normal für Deutschland anerzogen wird. Auch die deutschen Erzieher /innen sind ja sehr oft links indoktriniert und das schon seit 40 Jahren.
    Ich weiß das, weil ich selbst in jüngeren Jahren in diesem Bereich gearbeitet habe. Deutsche Erzieher kann man vergessen.
    Früher hieß es „Wer nichts wird, wird Wirt.
    Heute muss es heißen, „wer nichts wird, wird Erzieher“ :.)

  112. Ach jetzt habe ich es. Die tragen doch auch so eine komische Kopfbedeckung. Wo kann man die kaufen. Dann trage ich auch so ein Ding und gehöre zu Ihnen. Eine roten Morgenmantel bekommt man ja überall. Sehen die nicht auch wie Pinguine aus ??? Nur in Rot ! Wer dabei an änlichkeit denkt – dann ist das nur Zufall. Satire !! Alles Satire die auch manchmal die Wahrheit anders sagt. Denkt ! Spricht ! Schreibt !
    oder ist das, wie im Märchen – ein Zauberumhang ?

  113. hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

    die Richter Gaier,

    Schluckebier,

    Paulus

    am 18. Oktober 2016 einstimmig beschlossen:

    Schon klar, besoffen!

  114. #58 Istdasdennzuglauben (30. Nov 2016 09:44)
    Im Grunde wissen wir,das es eines Tages heißen wird,
    „Eine öffentliche Hinrichtung ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“.
    #####################################################
    Und der doofe Deutsche freut sich auf den Event weil der Einritt kostenlos ist und das Spektakel am Freitag, nach dem Gebet in der Moschee, auf vielen Parkplätzen zwischen LIDL und ALDI stattfinden wird.
    Hurra welch Freude „Birlikte – Zusammen stehen“!
    H.R

  115. Ich habe meine Kinder sowieso nur einem katholischen Kindergarten anvertraut. Da muß ich am wenigsten befürchten, daß auch noch andere Randeffekte wie „Lichterfeste“ aufkommen. :O

  116. Zur Erinnerung: Prof. Schachtschneider kommt in seinem Rechtsgutachten zu der Erkenntnis, dass der Islam keine grundrechtsfähige Religion ist und sagt, dass das Tragen des Kopftuchs nicht durch Artikel 4 GG gedeckt ist.

    Das Problem: Die Professoren in Karlsruhe haben sich noch nie ernsthaft mit dem Islam auseinandergesetzt und behandeln ihn wie das Christentum.

  117. Die Krankheit der Idiotie hat auch das Verfassungsgericht erreicht.

    Was anders soll das Kopftuch sein, als die penetrante Demonstration eines abartig-faschistischen Glaubens?

  118. Bis die AfD in den Bundestag einzieht und zahlenmäßig verfassungsgebend tätig sein kann, empfehle ich allen Eltern, die schon immer hier leben, ihren Sprösslingen dicke, fette Leberwurstbrote (am besten grobe Leberwurst vom heimischen Metzger) fürs gemeinsame Frühstück mitzugeben. Falls sich die Kopfwindel davor ekelt und unangemessen reagiert, sollten sich die Eltern zusammenschließen und auf deren Entfernung aus dem Kindergarten drängen. Die anderen Erzieher dieser Einrichtung werden gebeten, im Sinne der Eltern zu handeln und entsprechende Infos an die Eltern weiterzugeben. Klingt ein bisschen blöd und auch verzweifelt. Aber solange der Gegen-Dschihad ausbleibt, gibt es nicht viele Möglichkeiten.

    Die Wahlempfehlung dürfte klar sein!

  119. #153 Dr. T

    Hier in Berlin wird Eltern empfohlen, ihr Kind möglichst gleich nach der Geburt für einen Platz anzumelden

    Ich würde mein Kind nicht in Berlin aufwachsen lassen, damit hat sich das Kindertagesstättenproblem auch erledigt.

  120. #154 Rhein

    sollten sich die Eltern zusammenschließen und auf deren Entfernung aus dem Kindergarten drängen

    Wird leider nicht funktionieren, da die anderen Eltern Dank der Apotheken-Rundschau bestens vorbereitet sind.

    Und erst recht haben Sie verloren, wenn Ihre Tochter blonde gepflochtene Zöpfe hat. :O

  121. Ein Kindergarten ist wohl auch das Gericht, dass so etwas erlaubt, auch das gehört zur Islamisierung Deutschlands, das immer
    abgestritten wird,aber so etwas geht nur in Multikulti-Linksversifften Städten, bei uns im Südtiroler
    Dorf würde es einen Elternaufstand geben, der sich gewaschen hat, da würde der Kindergarten sofort bestreikt werden.

  122. Der Kindergarten oder Schule sollte ein Religionsneutraler Ort sein, da hat ein Pfaffe bei uns sogar beim Religionszunterricht
    ganz normale Alltagskleidung an, wenn dann soll so ein Kopftuch nur für den islamischen Religionsunerricht erlaubt sei.Oder von mir aus für einen rein islamischen Kindergarten, aber nicht mit Christen und so weiter
    Aber ich habe den Verdacht, dass die BRD-Reg, schon Kindergärtler islamisch indoktrieren möchte, also schon als „Islam gehört zu Deutschland“ vorzubereiten

  123. noreli schrieb um 15.40 Uhr:

    „Früher hieß es „Wer nichts wird, wird Wirt.
    Heute muss es heißen, „wer nichts wird, wird Erzieher“

    Ich füge hinzu:

    … oder Politiker!

  124. Das Bundesverfassungsgericht ist in der letzten Zeit mit mehreren sehr merkwürdigen „Urteilen“ aufgefallen, mit denen diverse Dinge (mit einigen „sophistischen“ Einschränkungen versehen) mehr oder weniger erlaubt worden sind, die m. E. allesamt – man sehe auf die seine Zusammensetzung – auf politische Korruption schließen lassen und daher als politisch motiviert zu betrachten sind.

    So auch hier. Daß diese Kopftuch-Dame, unter dem Vorwand, sie wolle in einer „Kita“ arbeiten, sich überhaupt durch alle Instanzen hat klagen können, zeigt, daß sie sehr wahrscheinlich nur als „Strohpuppe“ einschlägiger Islamverbände o. ä. fungiert; es steckt sehr viel Geld dahinter, das „Otto Normalbürger“ würde eher nicht aufbringen können. Bereits das hätte dem Gericht auffallen müssen.

    Solche Urteile verletzen jedes gesunde Rechtsempfinden und sind daher komplett inakzeptabel. Es gab Zeiten, da die Leute sich darauf verlassen konnten, daß man wenigstens in höchster Instanz noch Recht sprach. Derzeit gibt jedoch kaum etwas mehr in diesem Lande, das nicht zumindest einer grundlegenden Reform bedürfte, will man seine Rechtsstaatlichkeit gemäß geltenden Gesetzen wiederherstellen.

  125. @ #10 jeanette (30. Nov 2016 09:04)

    In 3 Jahren werden wir hier ALLE Kopftücher tragen müssen, wenn wir sicher zum Arbeitsplatz kommen wollen und zurück!
    ———————————————
    Ja leider,und genug doofe deutsche helfen dabei
    voller inbrunst mit 🙁

  126. Stück für Stück wird die Islamkultur hier verbreitet und geschönt propagiert! Selbst das Verfassungsgericht gibt seine Neutralität auf, um muslimische Belange positiv zu zu bescheiden. Somit macht es sich zum Handlanger einer geistigen Unkultur!

  127. #8 Owethu Palesa

    Du hast recht. Schon Herbert Rosendorfer bezeichnete einst Mohammed als nervenkranken Kaufmann. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

    Rosendorfer lohnt sich, hat tolle Bücher geschrieben, ein Muss für Deutsch Leistungskurs an deutschen Gymnasien. Hoppla! Jetzt habe ich „deutsch“ gesagt. Lieber Herr Maas, liebe Frau Kahane, komme ich jetzt ins Gefängnis?

  128. #157 Anita Steiner

    Ich liebe Südtirol. Und jetzt noch viel mehr. Bin jedes Jahr bei Euch zum Wandern. Dieses Jahr im Trentino! War auch toll. Das ist meine Welt. Keine linksversifften Blöd*männer. Einfache, ehrliche und aufrichtige Menschen, keine Batik-Roths, die gehen lieber in die Türkei zum Lahmacun-Fressen.

  129. Ein fatales und vertracktes Urteil des BVerfG und ein falsches Signal zur unrechten Zeit.

    Eltern kann nur geraten werden ihr Kind aus einer solchen KITA herauszunehmen, wenn sie verhindern wollen, dass es durch eine islamisch geprägte Erzieherin beeinflußt wird.
    Aussser das Landesarbeitsgericht B-W sieht da noch einen Ausweg.

    Urteile des Bundearebitsgerichts und des Landesabeitsgerichts werden durch diesen Urteil aufgehoben.Die Sache wirde an das Landesarbeitsgericht B-W zurückverwiesen.

    Die Verfassungsbeschwerde wird nur in Teilen zur Entscheidung an angenommen und stattgegeben.Sie wird nur angenommen und stattgegeben, soweit es zur Durchsetzung des Grundrechts derBeschwerdeführerin angezeigt ist.

    QUINTESSENZ des Urteils des BVerfG

    Für den Kindergartenbereich ist der staatliche Erziehungsauftrag, gem.Art.7 Abs1 GG, nicht ersichtlich, weil es entgegen der stattlichen Schulpflicht, keine KIndergartengartenpflicht gibt.

    Das BVerfG versteht die religiös-weltanschauliche Neutralität nicht „als distanzierende“, sondern als “ fördernde Neutralität „.
    Das ist schlicht Unfug.Eine Neutralität, die als fördernd zu verstehen ist, ist keine Neutralität Neutralität.
    Das BVerfG versteht darunter, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf religiös-weltanschaulichen Gebeit zu sichern.Hier wird “ sichern “ zu zu schaffen.Eine katatrophale Formulierung.

    Schließlich erklärt das BVerfG, und das ist wirklich ungeheuerlich und ein verfassungsrechtlicher Hammer, dass die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerin in Abwägung mit den Grundrechten der Kindergartenkinder und den Elteern ein erheblich größeres Gewicht hat, als diese bei disponiblen GLaubensregel( Regula fidei ) der Fall wäre.
    D.h. im Klartext, das islamische Kopftuch einer Erzieherin z.B. hat eine größere Bedeutung als das Taufsakrament und dem damit verbunden Taufbekenntnis einer christlichen Familie oder die atheistische Grundeinstellung einer atheistischen Familie.

    Hier wird eindeutig zugunsten des Islams der Art.4 GG extensiv überinterpretiert und zum Nachteil des Christentums oder anderer Weltanschauungen.

    D.h. die Eltern müssen aktiv werden, überlegen und entscheiden.KITAS mit einer islamischen Erzieherin dürfen auf keinen Fall hingenommen werden. Es gibt auch noch andere KITAS.
    Islamische Erzieherinnen sollen moslemische KInder erziehen und nichts anderes.Islamische Kindererzieherinnen betreiben auf subtile Weise ihre Art von Dawa,d.h. Missionierung, bei christlichen oder weltanschaulich geprägten Kindern.Islamische Erzieherin bedeutet Schweinefleischverbot und evtl. Besuch einer Moschee.

    Wenn ich einen Pinguin ander Kasse sehe, verlasse ich sofrt den Laden.So muß das mit den KITAS machen und ander Schule greift wieder das Elternrecht und die Schulpflicht und der Schulfrieden.
    Wir müssen nicht nur den Männern aktiv entgegen treten, sondern die Bekopftuchten wirksam boykottieren.Das gilt auch für den Arztbesuch oder für die Apotheke.So beschäftigt die Saniplus-Apotheke in Mü-Neuperlach eine muslima.Ich habe mir dann eine andere Apothekerin ausgesucht.Stünde diese Muslima ohne Kopftuch hinter der Theke, wäre das für mich kein Problem.Aber so geht das nicht.Denn das Kopftuch ist nicht nur ein religiöses Markierungszeichen, sondern vor allem ein politisches Symbol.

  130. Ich will keine religiösen Kopfaufbauten sehen – egal nach welchem Glaubensbekenntnis.
    Die gehen mir genauso auf den Nerv wie Tintlinge, Schrotties und alle anderen, deren zentrales Denken durch ihre „besondere“ Außenwahrnehmung bestimmt wird.

  131. Nochmals zurück zu diesem falschen Rechtsurteil des BVerfG.

    Dieses Urteil sollte Eltern, die es nicht mögen, dass ihre Kinder islamischer Dawa/Missionierung ausgesetzt werden, und sei sie noch so subtil wie unauffällig, endlich dazu bewegen sich zusammenzutun und überlegen, welce andere Möglichkeiten es noch gibt, ihre Kinder ohne Bedenken in eine KITA zu geben.

    Neben kommunalen Kindertagesstätten kommen auch katholisch, evangelische oder weltanschaulich freie KITAS in Frage.Da es keine Kindergartenpflicht gibt, käme auch eine private Gründung in Form eines Vereins in Betracht.Eine andere Konsequenz wäre, die Kinder dieser Jahrgänge selbst zu erziehen.Jedenfalls muß diesem verherrenden BVerfG – Urteil größtmöglicher Widerstand entgegen gebracht werden.Denn hier geht es , im wahrsten Sinn des Wortes, um die Zukunft Deutschland.

    Ein weiterer fataler Aspekt dieses Urteils ist darin zu sehen, dass diese drei obersten Verfassungsrichter den Kindern zwischen drei und sechs Jahren nur eine eingeschränkte Grundrechtsfähigkeit zubilligen.Nach Auffassung dieser drei Richter sind solche Kinder auch nicht in der Lage, die sogenannte negative Glaubens-oder Religionsfreiheit in Anspruch zu nehmen.

    Diese Richter haben nicht nur keine Ahnung vom Islam und Scharia, sondern auch kein festes Wissen in der Kinderpsychologie .

  132. Wie ist ein solches Urteil möglich? Da darf also eine höchstverfassungsfeindliche, eroberungssüchtige, mörderische (sihe Kroan mit Tötungsaufrufen!)“Religions“-Ideologie namens „Islam“ den kleinen Kindern aufgezwungen werden! Warum eigentlich nicht auch die Kennzeichen der so (wohl zu Recht)verketzerten „Sceintoligy“-Sekte? Wenn shcon – denn schon!
    Aber im Ernst – unsere sogenannten „Verfassungsrihcter“ sind schon lange keine Bewahrer der tatsächlioch8en Grundgesetztexte mehr, sondern vertreten zunehmend die Ideologie der Altachtundsechziger sowie der islamischen Verbände! Das grundgesetzlich festgelegte „Deutsche Volk“ gibt es dort shcon lange nicht mehr! Für unsere Verfassungsrichter gibt es – wie für unsere Polit-„elite“ nur noch eine „Bevölkerung“, von der eint Teil shcon läünger hier lebt und ein anderer T4eil noch nicht so lange – ganz wie unsere „Regierenden“ es wünschen! Was bleibt also deutschen Eltern, die „schon länger hier leben“? Sofortiges Abmelden von einem Kindergarten mit Kopftuchrägeruin und(oder massive Beschwerdeschreiben beztüblich der fehlenden, grudngesetzlich geforderten, weltanschaulichen Neutralität der von Steuergeldern und Beiträgen der Eltern finanzierten Einrichtungen!
    Außerdem fordere ich sämtliche Eltern sowie die übrige Bevölkeurng daztu auf, sich an den schon in verschiedenen Orten jährlich stattfindenden „Demos für alle“ teilzunehmen! Und was ganz wichtig ist: Beim Verfassungsgericht muss künftig auf vor der Berufung die geistige Zurechnungsfähigkeit der zu berufenden Richter und Richterinnen überprüft werden! Bei der derzeitig galoppierenden Islamisierung werden wir sonst in zehn Jahren womöglich eine Verfassungsrichterin in einer Burka (oder einem „Nigap“) „erleben“!

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