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Überfall auf MdB Frank Magnitz – doch versuchter Mord?

Von EUGEN PRINZ | Nach einem Neujahrsempfang in der Bremer Kunsthalle wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz am Montag von drei vermummten Personen angegriffen [1] und schwer verletzt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war Magnitz vom einem der Unbekannten von hinten niedergeschlagen worden, wodurch er sich eine stark blutende Kopfverletzung zugezogen hatte. Auf Überwachungskameras ist die Tat festgehalten. Die Polizei Bremen hat die Aufnahmen jetzt veröffentlicht [2]. Der Schlag auf den Kopf von oben (bei 0:30) scheint mit einem harten Gegenstand ausgeführt worden zu werden. Ein starker Hinweis dafür ist die klaffende Kopfwunde sowie die Tatsache, dass das Opfer sofort besinnungslos zusammengebrochen ist.

Sehen wir uns einmal an, wie das ganze strafrechtlich zu bewerten ist.

Ein Ausflug ins deutsche Strafrecht

Im deutschen Strafrecht spielt der Wille des Täters bei der Tatbegehung die entscheidende Rolle.

Ein Beispiel: Herr Meier überfährt Herrn Huber mit seinem Auto. Herr Huber ist tot. Wenn der Vorfall aufgrund einer Unachtsamkeit des Fahrers geschah, liegt ein Vergehen der fahrlässigen Tötung vor und Herr Meier kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe davon. Handelt es sich jedoch bei Herrn Huber um den Liebhaber der Frau des Herrn Meier und dieser hat ihn aus Eifersucht in Tötungsabsicht überfahren, dann ist es Mord. In diesem Fall wartet eine lebenslange Freiheitsstrafe auf den Täter.

Es obliegt den Ermittlungsbehörden und dem Gericht, den Täterwillen zu ergründen.

Um eine Straftat zu begehen, muss man die Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Straftatbestandes erfüllen. Wir wollen dies nun anhand des Überfalls auf Frank Magnitz durchexerzieren.

Betrachten wir zunächst den § 223 StGB, die einfache Körperverletzung:

§ 223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Tatbestand ist erfüllt, da das Opfer körperlich mißhandelt und verletzt wurde. Als nächstes gilt es zu prüfen, ob ein speziellerer Tatbestand vorliegt. Und damit sind wir bei §224 StGB, der gefährlichen Körperverletzung:

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der §224 StGB enthält eine ganze Reihe von Tatbestandsmerkmalen, die von den Tätern erfüllt wurden. Der Überfall durch die Vermummten geschah hinterlistig, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem gefährlichen Werkzeug ausgeführt und es gab mehrere Beteiligte. Die Kopfwunde kommt eventuell als „das Leben gefährdende Behandlung“ in Betracht.

Die Erfüllung eines einzigen Tatbestandsmerkmales hätte bereits genügt, hier sind gleich mehrere zutreffend.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass es auch den Tatbestand der Schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB [3] gibt. Dieser verlangt jedoch einen schweren bleibenden Schaden beim Verletzten. Danach sieht es gegenwärtig bei Frank Magnitz Gott sei Dank nicht aus.

Von den Körperverletzungs- zu den Tötungdelikten

Und jetzt sind wir bei der alles entscheidenden Frage, die den großen Unterschied im Urteil ausmacht, falls die Täter gefasst und vor Gericht gestellt werden können: Lag eine Tötungsabsicht vor? Bevor auf diese Frage näher eingegangen wird, ein Blick auf die hier infrage kommenden Paragraphen. Da ist einmal der Totschlag gem. §212 StGB:

 

§212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Aus diesem Gesetzestext ergibt sich die Frage, was den Unterschied zum Mörder ausmacht. Darauf gibt der § 211 eine Antwort:

§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen [4],

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl über das Mordmerkmal der Heimtücke, als auch über die „niederen Beweggründe“ trefflich vor Gericht gestritten werden kann. Dazu gibt es auch jede Menge juristischer Kommentare. Es kann jedoch als gesichert gelten, dass „Hass“ ein niederer Beweggrund ist [5]. Am Hass der Täter aus politischen Motiven gibt es wohl keinen Zweifel. Somit wäre der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, wenn man eine Tötungsabsicht nachweisen kann. Mord und Totschlag sind Verbrechenstatbestände. Bei diesen ist der Versuch grundsätzlich strafbar.

Inzwischen hat sich die Antifa auf dem Portal de.indymedia.org in einem Bekennerschreiben [6] zu dem Anschlag bekannt. Das Schreiben enthält Passagen, die nahelegen, dass die Tötung des Bundestagsabgeordneten geplant war:

„Der Antifaschistische Frühling Bremen gibt bekannt, dass wir den AfD-Politiker F. Magnitz am Montag gegen 18.00 Uhr Ortszeit von seinem faschistischen Gedankengut befreien wollten.“

Die Formulierung „wollten“ drückt aus, dass es trotz der schweren Kopfverletzung des Opfers in den Augen der Täter nicht zur Vollendung der Tat gekommen ist. Das legt eine Tötungsabsicht nahe. Darauf deutet auch diese Aussage in dem Bekennerschreiben hin:

„(…) gehört wie jeder andere Nazi mundtot gemacht.“

Von der Rechtstheorie zur praktischen Seite

Gehen wir einmal davon aus, dass die Täter gefasst werden. Diese würden dann natürlich sofort die Hilfe von Anwälten in Anspruch nehmen und der erste Rat, den die Angreifer in so einem Fall von ihren Rechtsvertretern bekommen ist der, eine Tötungsabsicht abzustreiten.

Das wissen natürlich auch die Ermittlungsbehörden. Deshalb sind die Aussagen der Täter, bzw. Tatverdächtigen nicht das alleinige Entscheidungskriterium, ob wegen eines versuchten Tötungsdeliktes oder eines Körperverletzungdeliktes ermittelt wird. Der Tathergang (insbesondere die Benutzung eines gefährlichen Werkzeugs zur Gewalteinwirkung auf den Kopf) und das Bekennerschreiben bieten wichtige Hinweise auf die eigentliche Zielsetzung der Täter. Die forensische Medizin ist sicherlich auch in der Lage zu beweisen, dass die Kopfwunde vom Schlag mit einem gefährlichen Werkzeug herrührt.

Angesichts der gegenwärtigen Sachlage müsste der Staatsanwalt zu der Auffassung gelangen, dass es nur dem Auftauchen von Unbeteiligten geschuldet ist, dass Frank Magnitz nicht zu Tode getreten und geschlagen wurde. Insofern wären jetzt Ermittlungen wegen versuchten Mordes statt gefährlicher Körperverletzung folgerichtig.

Die Anwälte der Täter werden sich auf den Standpunkt stellen, dass keine Tötungsabsicht vorlag, nur einer der Beteiligten zugeschlagen hat, dass die Kopfwunde nicht so schlimm war (sonst hätte Magnitz nicht so schnell das Krankenhaus verlassen können) und das kein gefährliches Werkzeug zur Tatausführung benutzt wurde. Wenn sie es dann noch schaffen, die im §224 Absatz I, Satz 3 erwähnte „Hinterlistigkeit“ zu entkräften, sind wir wieder bei der einfachen Körperverletzung.

In Bremen, dem linken Schlußlicht aller Bundesländer und Stadtstaaten, ist alles möglich. Auch dass das Gericht dieser Argumentation folgt.

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Judenhass bei Orlando-Gedenken in Berlin

geschrieben von PI am in Judenhass | 88 Kommentare

Das Brandenburger Tor ist am Wochenende in Regenbogen-Farben erstrahlt: Die Mainstream-Presse schwärmt begeistert [7] von der Gedenkfeier für die Opfer von Orlando in Berlin. Allerdings erscheint die Veranstaltung bei wahrheitsgemäßer Betrachtung in weniger feierlichem Licht: Hass auf Juden und Israel war unter den 5000 Teilnehmern nicht zu übersehen und nicht zu überhören. Das als „islamophob“ beschuldigte Israel würde jede Gelegenheit nutzen, sich als lesben- und schwulenfreundlicher Staat zu „profilieren“, um von Tötungen „unschuldiger“ Palästinenser abzulenken, so die abstruse „Pinkwashing“-Theorie. Die Veranstalter des Berliner Gedenkens bewegen sich ebenfalls innerhalb solcher verschwörungstheoretischer Kreise. Sogar Handgreiflichkeiten zwischen Gegnern und Verteidigern Israels waren beim Gedenken am Brandenburger Tor an der Tagesordnung – siehe Fotos und Video hier… [8]

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„Tag der offenen Moschee“: Warum es Betrug ist

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Tag der offenen Moschee [9]Vor kurzem [10] erwiesen deutsche Politiker dem Islam Ehre und luden Moslems offiziell zum islamischen „Fastenbrechen“ ein. Ein denkwürdiger Vorgang. Am 3. Oktober laden Moslems zum „Tag der offenen Moschee“ ein, um Respekt vor dem Islam „vor Ort“ entgegenzunehmen. Ein sauberer, den ganzen sogenannten „interkulturellen Dialog“ kennzeichnender Kamelhandel, der stets nach demselben Muster funktioniert: „Diesmal leihe ich Dir, beim nächsten Mal dann borgst du von mir“. Seltsam: Beide Beteiligten sind zufrieden, obwohl nur einer übers Ohr gehauen wird.

Der 3. Oktober ist der TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT, an dem 1990 die Wiedervereinigung des geteilten Deutschlands vollzogen wurde. Wenn dieser Tag von Moslems bewusst und berechnend zum „Tag der offenen Moschee“ erklärt wird, dann wird hier aufdringlich, ohne irgendwelche Skrupel Besitz ergriffen von einem der wichtigsten deutschen identitätsbildenden und -bezeugenden Daten. Man wird das Gefühl nicht los, hier laden sich Einbrecher selber ein, während sie sich bereits im Haus befinden. Wir sollten uns dies nachdrücklich verbitten. In der Wahrnehmung der meisten Deutschen verweigern Moslems überwiegend die Integration in die nationale Einigkeit und Einheit. Diese Wahrnehmung widerspricht zwar der derzeit gültigen offiziellen Meinung. Jedoch werden wir uns wohl ungestraft z.B. auf den türkischen Ministerpräsidenten berufen dürfen, der Türken in Deutschland ausdrücklich ermutigt, ja auffordert, Türken zu bleiben, und dies wird in der Masse befolgt. Dem „Tag der offenen Moschee“ am 3. Oktober haftet also der Geruch des Betruges an. Das „friedliche Zusammenleben der Gesellschaft“, das etwa Wolfgang Thierse zum Ziel-Kriterium der seiner Meinung nach zulässigen Demonstrationen dekretiert [11], gibt es mithin gar nicht. Es gibt das gesellschaftliche Neben- und Gegeneinander, das ausgerechnet diejenigen durchgesetzt und zementiert haben, die von Einheit und Einigkeit nichts wissen wollen, nun aber die Symbolik des 3. Oktober freundlich missbrauchen.

Am 3. Oktober 1990, besonders aber in den Monaten davor, sangen viele spontan versammelte Menschen in deutschen Städten und an der innerdeutschen Mauer „Einigkeit und Recht und Freiheit“, ohne dass es eine Aufforderung dazu gegeben hatte. Man freute sich, dass wieder zusammenwachsen sollte, was künstlich getrennt war. Und man war sich bewusst, wieviel Kraft, Bindungskraft und Verbindungskraft in der gemeinsamen Grundlage der Deutschen enthalten war, was von Grün-Links postwendend mit Missgunst, wenn nicht Schlimmerem, quittiert wurde.
Wodurch nun ist diese Grundlage gekennzeichnet? Der Blick fällt hier vor allem auf

I. Geschichte,
II. Religion,
III. Recht und
IV. Kultur

Es geht um Daten, die uns mit dem Islam nicht nur nicht besonders verbinden, sondern die uns ganz im Gegenteil scharf von ihm trennen. Es gibt keine deutsche Einheit mit dem Islam, wie der „Tag der offenen Moschee“ betrügerisch suggerieren möchte.

I. Geschichte

Als zu althochdeutscher Zeit die ersten deutschen Sprachdenkmäler entstanden, als mit der mittelalterlichen Literatur bestimmte Wertvorstellungen („Tugenden“) tradiert wurden, die schon damals natürlich in einem gesamteuropäisch-kulturellen Zusammenhang christlich beeinflusst waren, war qua Sprache und qua Literaturinhalt ein bestimmter Kontext manifest, der natürlich gesellschaftliche Verhältnisse und gemeinsame Vorstellungen bereits zu dieser Zeit widerspiegelte. Die Kreuzzüge erinnern uns daran, dass bereits in dieser Zeit ein tiefer Gegensatz zwischen christlichem Abendland und Islam offenbar und ausgetragen wurde. Sultan Saladin, der dem Bildungsbürgertum seit Lessings „Nathan der Weise“ und teilweise bis heute als quasi aufgeklärter Herrscher verkauft wird, war in Wirklichkeit ein Massenmörder, der der Scharia Geltung verschaffte und Christen „tötete, um dem Islam Leben zu geben“ [12], so sein Sekretär. Töten, um dem Islam Leben zu geben: Hat sich seither etwas grundlegend geändert?

In den folgenden Jahrhunderten arbeiteten sich die Angehörigen der verschiedenen politischen Einheiten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation an den sozialen und den religiösen Spannungen und Brüchen der Zeitalter von Reformation und Gegenreformation ab. Dies ging einher mit Krieg und Blut, mit vielen materiellen und physischen Opfern auf allen Seiten, aber auch mit daraus gewonnenen Einsichten und Lehren, die sich im kollektiven Volksgedächtnis und -wesen verankert haben, u.a. auf dem Wege der Bildung und der „Vererbung“ der entsprechenden Erfahrungen an die nachfolgenden Generationen. Spätestens hier erfuhren und akzeptierten katholische und die entstehende protestantische Kirche, dass ein absoluter Geltungs- und Machtanspruch nicht durchzusetzen war und verrottete innerkirchliche Zustände eben nach Reformation drängten. Unsere Kultur und unsere verschiedenen christlichen Konfessionen lassen ein friedliches Miteinander auf gemeinsamer christlicher Grundlage zu. Der Islam steht nicht auf dieser Grundlage. Eine Reformation des Islam gibt es nicht, sie wäre in dessen System und in dessen Diktion „unislamisch“ zu nennen, eine Hoffnung auf einen entsprechenden „Euro-Islam“ oder gar einen speziellen deutschen Islam muss sich niemand machen. Ein entsprechender wissenschaftlicher Ansatz an der münsterschen Universität ist gerade erst – unter Todesdrohungen [13] – im Keim erstickt worden. DAS IST „DER“, JA „DER“ ISLAM. Es gibt keinen anderen.

Im Zeitalter der Aufklärung befreite sich der europäische Mensch von der absoluten Bevormundung durch staatliche und kirchliche Autorität. Auch dies war ein Prozess, der viel Zeit in Anspruch nahm, für Frontstellungen in der Gesellschaft sorgte und eine ganz neue Standortbestimmung des Bürgers erforderte, da Autoritäten neu zu definieren waren. Wo die Vernunft und das kritische Denken in ihr Recht eingesetzt worden waren, da mussten viele Glaubenssätze und Vorstellungen das Feld räumen, was in relativ direkter Linie zur Religionskritik führte. Diese, ganz von der Leine gelassen, ermöglichte dann schließlich auch den Atheismus, und zwar letzthin als auch anerkannte Richtung in einem säkularen Staat. Und sie ermöglichte einen ungeahnten Aufschwung der Wissenschaften, deren Erkenntnisse von großen Fraktionen innerhalb der Kirchen nicht nur anerkannt wird. Vielmehr werden diese Erkenntnisse mittlerweile auch nicht mehr als im Gegensatz zu christlichen Aussagen stehend gesehen. Diese hier gewonnenen Einsichten, die ein Mit- und Nebeneinander von Staat und Kirche ermöglichten, stellten sich nicht von heute auf morgen ein, sondern wurden in geistiger Auseinandersetzung errungen auf einem Boden, der sich für das Volk als tragfähig erwiesen hatte: Auf dem Boden geistiger, politischer und religiöser Freiheit. Für den Islam existiert weder eine entsprechende geistige Auseinandersetzung noch eine daraus resultierende Grundlage, und die absoluten Ansprüche dieser Ideologie machen dies auch unmöglich.

Im Vormärz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wo auch das Deutschlandlied entstand, artikulierte sich die Sehnsucht liberaler (!) Kräfte nach einer nationalen Einigung („Einigkeit“; Deutschland – statt Kleinstaaterei – über alles), Rechtsstaatlichkeit („Recht“) und Herrschaft des freien Souveräns (Staatsvolks) ohne Fürstenwillkür („Freiheit“). Dies natürlich auf der Grundlage des bereits bestehenden kulturellen Bandes. Bis 1871 sollte es noch dauern, aber das (2.) deutsche Reich wurde doch Wirklichkeit. Die im Deutschlandlied zitierten drei Forderungen haben eine solche Prägekraft und Wertigkeit, dass sie bis heute in der Nationalhymne verwendet werden. Volksherrschaft in Einigkeit und Rechtsstaatlichkeit und Freiheit im säkularen Staat – unvereinbar mit dem Islam.

Das dritte Reich war kein Glanzpunkt der deutschen Geschichte. In der Nachkriegszeit mussten viele schmerzliche Fakten aufgearbeitet, bewältigt werden. Schuld war zu bekennen, Versöhnung musste in vertrauensbildender und dann vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen auseinanderdividierten, aber doch zusammengehörenden Gruppen erarbeitet werden. Dies ist insbesondere mit Blick auf jüdische Bürger eine bleibende Aufgabe, die über Stationen wie Scham, Entsetzen, Verantwortung, Wiedergutmachung zu bearbeiten ist, eine Aufgabe, die – unabhängig von persönlicher Schuld – vom deutschen Volk als Gemeinschaftsaufgabe angesehen und in Angriff genommen wurde. Dazu das (Wieder-)Erlernen demokratischer Spielregeln, die dadurch gekennzeichnet sind, dass niemand absolut gestellt werden darf. Dass der Souverän gefragt wird, wenn es um Entscheidungen für das Gemeinwesen geht. Der Islam kennt keine Unterordnung unter staatliche Strukturen, er durchdringt diese und ersetzt sie durch sich selbst.

II. Religion

Das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ der Evangelischen Kirche von 1945 gesteht eine Mitschuld der Ev. Kirche an den schrecklichen Auswüchsen des Nationalsozialismus ein. Es verweist aber primär auf eben dies: Christen kennen die Kategorie der Schuld. Sie wissen aus dem Alten Testament, dass der Mensch zum Bösen verführbar ist und Schuld auf sich lädt. Sie wissen spätestens aus dem Neuen Testament, dass Entschuldigung möglich ist und christlich ist. Diese Entschuldigung bedeutet auch: Selbstrelativierung, Selbstdistanz. Ich muss mich in Frage stellen und in Frage stellen lassen. Die Entschuldigung ist fester Bestandteil evangelischer wie katholischer Gottesdienste, in der Gestalt von Sündenbekenntnis/Beichte und Vergebung. Auch dies hat sich zu einer kulturellen Grundkonstante in unserer Gesellschaft entwickelt. Dass die Kirchen sich bei der Islamisierung Deutschlands erneut in Schuld verstricken, ändert nichts an der eben getroffenen Aussage.

Der Islam bewegt sich nicht in diesen Kategorien. Zunächst ist die Sünde vor allem anderen definiert als „falscher Glaube“, also als theologische Verirrung [14]: „Der Nicht-Muslim kehrt von der größten aller Sünden ab, indem er das Glaubensbekenntnis ausspricht und von seinem Inhalt überzeugt ist: Es gibt keine Gottheit außer Allah und Muhammad ist der Gesandte von Allah!“ Eine Einheit ist so also nur unter Vorherrschaft des Islam denkbar. Die Sünde ist in erster Linie eine Gefolgschaftsverweigerung gegenüber dem Machtanspruch des Islam und nicht im zwischenmenschlichen Bereich angesiedelt, wo sie nach christlichem Verständnis ihr Unwesen treibt.

Die Kultur der Entschuldigung und Selbstrelativierung ist demzufolge im Islam auch wenig ausgeprägt [15]. Sodann „wird der Mensch [im Islam] von der sogenannten „Erbsünde“ und ihre Folgen entlastet. Ein Mensch wird rein geboren und wird so lange rein bleiben, bis er sich aus seinen eigenem Willen gegen Gott versündigt.“ Dieses Selbstbewusstsein eines „an sich“ oder potentiell reinen Menschen kennen Christen (und Juden) nicht, entsprechend verabsolutieren sie sich weder individuell noch kollektiv. Aber genau dies ist das Selbstverständnis eines Moslems bzw. des Islam, das ihn unintegrierbar in christlich-abendländische Gesellschaften macht.

Dennoch versucht der Islam, sich anzubiedern. Er benutzt den Tag der deutschen Einheit, den Tag der Besinnung auf gemeinsame und verbindende Grundlagen der Deutschen, um sich hineinzudrängen in einen Raum, in dem er nichts zu suchen hat. Man kann dieses Verhalten getrost als Einbruch bezeichnen, als Einbruch einer kulturfremden Ideologie, die regelmäßig ihre Sonderstellung und ihren Absolutheitsanspruch bekräftigt. Einer Ideologie, die es nicht fertig bringt, Verantwortung einzugestehen für all die ungezählten und unzählbaren Grausamkeiten, die nicht zufällig im Namen des Islam begangen wurden. Warum nicht? Weil dies das Ende des Islam wäre. Dass Verantwortung nicht dasselbe ist wie Schuld, das haben die Deutschen nach dem Krieg gelernt. Sie haben eine Verantwortungsgemeinschaft gebildet, um dem zu begegnen, was in deutschem Namen geschah, durchaus auch, aber längst nicht immer mit persönlicher Schuld belastet. Noch heute bilden Generationen, die den Nationalsozialismus nur aus Geschichtsbüchern oder von Groß- und Urgroßeltern kennen, einen Teil dieser Verantwortungsgemeinschaft.

Und der Islam? Nichts davon. Trotz einiger gequälter und lauwarmer Distanzierungen vom Terror: Durchsetzung der Machtansprüche. Ausweitung der Gegengesellschaft. Flaggezeigen durch Kopftuch, Moschee u.v.m. Bei offensichtlicher Ablehnung durch die immer weiter zurückgedrängte Gastnation. Verantwortung für islamische Verbrechen? Zurückhaltung im Gastland? Anerkennung der hiesigen gesellschaftlichen Spielregeln? Eine Lanze für das Judentum? Bekenntnis zur besonderen deutschen Verantwortung aller Deutschen? Im Gegenteil: Verachtung und Behandlung Israels als Aussätzigem der Weltgemeinschaft, bis hin zum Boykott von Sportwettkämpfen, bei denen Israelis mitwirken. Und: Ausnutzung der demokratischen Systeme – bis zu deren Übernahme. Das kannten wir doch schon? Und all dies symbolisch vergegenwärtigt am Tag der deutschen Einheit!

Der Islam beansprucht absolute Geltung, überall und immer. Eine Trennung von Staat und Religion gibt es nicht, der Islam dominiert, ja verkörpert den Staat. Sich davor zu fürchten, ist verständlich. Die christliche Tradition konzentrierte sich von Anfang an auf den geistlichen Bereich und wusste im weiteren zu trennen: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Also: Das Christentum verstand sich schon am Anfang nicht als Konkurrenzveranstaltung zum Staat.

Und weiter: Der Absolutheitsanspruch des Islam, der Einigkeit nur um den Preis von Recht und Freiheit gewalttätig erpressen kann, geht folgerichtig einher mit Koran-gestützen Todesdrohungen und dem Versprechen an Islam-Terroristen, ohne Umweg und garantiert ins Paradies zu gelangen. Von daher auch Plakataufschriften wie: „Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod.“ Genau so ist es. Moslem-Terroristen schätzen sich glücklich, möglichst viele Menschen mit in den Tod zu nehmen. Genau andersherum bei Jesus, der sich glücklich schätzte, selbst für möglichst viele Menschen, um nicht zu sagen für alle, den Tod zu erleiden. Auch wenn man nicht praktizierender Christ ist: Diese Botschaft hat die Mentalität abendländischer Menschen geprägt.

III. Recht

Einheit – Einigkeit: Wodurch lässt sich diese erreichen und sichern, wenn nicht durch das Leben der und durch das Bekenntnis zur gemeinsamen Kultur und zum europäisch-nationalen Profil? Was sollte stattdessen – bei Duldung von Gegengesellschaften – die Menschen eines Landes zusammenbinden und damit das Zusammenleben erst ermöglichen? Vielleicht das Bekenntnis zu übernationalen oder universalen Menschenrechten? Auch und gerade die gelten im Islam NICHT! Keine Einigkeit, kein Recht, keine Einigkeit im Recht, und keine Freiheit: Menschenrechte werden im Islam nach der Scharia und NUR nach ihr definiert, also GAR NICHT. Unsere Idee der Gewaltenteilung kennt die Scharia ebensowenig wie der Islam überhaupt, weil der Islam auch keine Trennung von Staat und Religion kennt. Wo die Gewalten in einem Punkt zusammenfließen, ist es um die Freiheit aber geschehen. Es ist in dem Kontext geradezu irre, wenn „Menschenketten“ um eine Moschee [16] gebildet, Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Gewaltenteilung ausgehebelt werden (wie beim Heumarkt-Skandal 2008 in Köln geschehen), um Ort und Symbol einer gewalttätigen und menschenrechtsfeindlichen Ideologie vor demokratischen Kräften zu „schützen“, denen man die eigene Gewalttätigkeit unterstellt.

Also: Keine Einigkeit, kein Recht, keine Freiheit mit dem Islam. Aber doch „Tag der offenen Moschee“ am Tag der deutschen Einheit? Auf diese Idee kam der sogenannte „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ (ZMD). Auch diese Bezeichnung ist schon ein nicht hinnehmbarer Einbruch in unser Gemeinwesen und ein Einschleichen in bestehende Strukturen, denn sie ist bewusst der Bezeichnung „Zentralrat der Juden in Deutschland“ nachgebildet, und es ist deutlich, dass man sich durch diesen Schachzug ohne irgendeine eigene Leistung etwas von der Autorität und Anerkennung sichern will, die dem jüdischen Organ zukommt, das über die Hälfte der 200.000 Juden in Deutschland vertritt. Ein schäbiges Vorgehen, zumal der sogenannte „ZMD“ nichts weniger als „zentral“ ist, insofern er gerade einmal 20.000 (!) Mitglieder [17] vertritt, bei angegebenen 3.300.000 Moslems in Deutschland [18] (die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher liegen).

IV. Kultur

Was sollen wir in der „offenen Moschee“ gewahr werden? Islamische Gastfreundschaft? Islamisch-orientalische Kulinaria? Bunte Stände mit islamischen Büchern? Eigenwillige Interpretationen von Menschenrechten und Gleichheitsgrundsätzen? Welche kulturelle Bereicherung erfahren wir durch den Islam? Sind es die islamischen Obsthändler? Dönerbuden? Ist dafür nicht einmal die Bezeichnung „Folklore“ zu hoch gegriffen?

Wo treffen wir islamische Studenten, die an unseren Musikhochschulen Bach studieren oder Beethoven? Wann konnte man jemals islamischen Klaviervirtuosen lauschen, wenn sie Schumann interpretierten? Das kennt man nur von fernöstlichen Studenten? Ob dies etwas mit (fehlendem) Interesse, mit (fehlender) Wertschätzung an unserem Land, unserer Kultur zu tun hat? Und umgekehrt: Wieviel Deutsche legen eine islamisch-orientalische Musik-CD ein, wenn sie sich nach einem anstrengenden Arbeitstag erholen wollen? Oder bei der Autofahrt? Oder am Strand?
Was will uns ein türkisches Fahnenmeer der hier lebenden Türken bei Heimspielen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft gegen die Türkei sagen? Keine „Einheit“, nicht einmal ein „Loyalitätskonflikt“, sondern: selbstverständliche Identifizierung mit dem für uns Fremden.

Warum sollen wir Menschen als Bürger bei uns akzeptieren oder sogar mit Wahlrecht ausstatten, die erkennbar kein Interesse an uns und unserer Lebensweise, unserer Kultur haben, die sich erkennbar nicht mit uns identifizieren? Warum soll ich eine „offene Moschee“ besuchen? Müssten nicht vielmehr „sie“ unsere Kirchen besuchen, die übrigens in vielen Fällen täglich „offen“ sind?

Hintergründige Essays oder kenntnisreiche literaturwissenschaftliche Abhandlungen aus islamischer Feder: Alltag in Deutschland? Kann es sein, dass der Bereich, den wir als Kultur kennzeichnen, im Islam quasi nicht existent ist? Aufgrund der fehlenden Freiheit nicht existent sein kann? Was ist mit den Errungenschaften aus Medizin, Technik und Naturwissenschaften? Gewachsen etwa auf dem Boden der Gewalt-Ideologie, die sich in der Moschee präsentiert?

Sollen wir uns in der Moschee mit „ihnen“ verbrüdern? Warum? „Alle Menschen werden Brüder“ (Schiller/Beethoven)? Dies ist ein typisch westliches Ideal, aufgebaut u.a. auf Freiheit, Gleichberechtigung, Humanität. Die „Moslembrüder“ sind jedoch ein ganz anderes Kaliber. Zu oft leider im wahrsten Sinne des Wortes. Falls es nicht rassistisch ist, unsere Kultur als derjenigen der Steinzeitmenschen oder derjenigen der Germanen als überlegen, als weiterentwickelt anzusehen, dann dürfen wir dies vielleicht auch gegenüber der islamischen Kultur so sehen. Aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, weil es linksgrüne Sittenwächter vom Schlage der Thierses, Ströbeles und Roths nicht genehmigen: Wir dürfen die Höhepunkte westlicher Malerei, die Kunst eines Rembrandt oder Cranach, trotzdem als unsere Welt begreifen und dem islamischen Pendant vorziehen. Wir dürfen durchkomponierte und ausgefeilte Chor-, Orchester-, Klavier- und Orgelwerke von Händel oder wem auch immer als Niederschlag unserer christlich-abendländischen Identität schöner finden und höher schätzen als das, was wir im Islam finden – sofern vorhanden. Aber Einigkeit und Einheit auch in kulturellen Kategorien: Wo sollte die herkommen bei so unterschiedlichen Voraussetzungen? Und der hartnäckigen Weigerung der Moscheebauer, sich zu integrieren? Sich einzuordnen? Und ja: Auch sich UNTERzuordnen.

Einigkeit und Recht und Freiheit: Dies zu leben, dies geht nur ohne den Islam. Es gibt nicht einen einzigen Grund, ausgerechnet am 3. Oktober dem Islam Ehre zu erweisen. Nicht einen einzigen.

(Gastbeitrag von Andreas Frank)

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