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BNT162b2: Der Gen-Impfstoff mit Nanopartikel

Von DER ANALYST | In Kürze ist mit der Zulassung des von Biontech und Pfizer gemeinsam entwickelten Corona-Impfstoffkandidaten BNT162b2 zu rechnen. Dieser soll eine Effektivität von etwa 90% haben. Das gilt jedoch nicht für Senioren, denn im Alter sinkt erfahrungsgemäß die Er­folgs­rate von Impfstoffen. Im Fall von COVID-19 heißt das, dass diejenigen, für die eine Immunität am Wichtigsten wäre, weniger [1] von der Impfung profitieren werden.

Was jetzt zudem bekannt wurde: Das Vakzin ist ein Nano-Gen-Impfstoff [2]. Das darin enthaltene Botenmolekül mRNA wurde für den Transport in die entsprechenden Körperzellen in Nanopartikel „verpackt“. Für diese Kombination gibt es weder valide Langzeitstudien, noch bisherige Erfahrungen.

Diese Nanopartikel sind es auch, die eine dauerhafte Temperatur [3] von -70° Celsius bei der Lagerung und dem Transport des Impfstoffes erforderlich machen (PI-NEWS berichtete [4]). Um die ultrakalten Temperaturen in einer ununterbrochenen Kühlkette halten zu können, hat Pfizer sogenannte “thermal shippers” entwickelt – Verpackungen, die die Vakzine bis zu zehn Tage lang tiefstgefroren halten können. Laut einer Studie müssen die Logistikkonzerne bei zehn Milliarden Impfstoffeinheiten etwa 200.000 Paletten auf 15.000 Frachtflügen organisieren, um Impfstoffe für die kommenden zwei Jahre an Ort und Stelle zu bringen. Dafür bräuchten sie 15 Millionen geeignete Kühlboxen. Da winkt schon das nächste große Geschäft für die „Corona – Industrie“. Pfizer soll inzwischen an einer gefriergetrockneten Version des Vakzins arbeiten, um die logistischen Hürden der mRNA-Impfstoffe zu senken.

Doch zurück zu den Nanopartikel: Diese werden von Ministerien und Behörden seit Jahren als Risiko eingestuft, ihre Auswirkungen im menschlichen Körper sind nicht ausreichend erforscht.

Das Ärzteblatt [1] schreibt:

Vorsicht ist sicherlich geboten, da BNT162b2 zu einer neuen Gruppe von Impfstoffen ge­hört, die bisher klinisch nicht im Einsatz sind. Die Vakzine besteht aus einer modifi­zierten Boten-RNA, die den Bauplan für das Spike-Protein des Virus enthält.

Kein Risiko für die Pharma-Firmen

Das stellt jedoch nur ein Risiko für die Impfwilligen dar, denn die Pharma-Konzerne sind aus dem Schneider. Die EU entschädigt Hersteller von Covid-19-Impfstoffen [5], sollten diese für unvorhergesehene Nebenwirkungen ihrer Vakzine haftbar gemacht werden.

Potenziellen Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe von „Impfopfern“ oder deren Hinterbliebenen entspannt entgegensehen können, sorgt sicherlich für einen ruhigen Nachtschlaf in den Vorstandsetagen der Unternehmen, sollte aber ein Alarmsignal für alle Impfwilligen sein.

Die Impfbereitschaft

Nun stellt sich die Frage, wie viele Menschen voraussichtlich bereit sein werden, sich impfen zu lassen. Der SPIEGEL hat dazu eine Momentaufnahme erstellt:

[6]

Wie viele es dann tatsächlich sein werden, bleibt abzuwarten, denn der Trend geht in Richtung einer Abnahme der Impfbereitschaft [7].

Impfzwang durch die Hintertüre

Kanzlerin Merkel bereits einen Köder ausgeworfen, um dem entgegen zu wirken: Wenn 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sind, sei das Virus „mehr oder weniger besiegt. Dann können wir auch alle Einschränkungen aufheben.“

Diese Aussage markiert automatisch die „Impfverweigerer“ als Schuldige, wenn die Corona-Zwangsmaßnahmen aufgrund zu niedriger Impfzahlen fortgeführt werden müssen. Daraus entsteht natürlich ein enormer sozialer Druck auf die Verweigerer.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass mit dem Näherrücken von „Tag X“, ein bisher „impfbereiter“ Teil der Bevölkerung eine zunehmende Angst vor möglichen Impfschäden bei dem im Eilverfahren durch die Zulassung gepeitschten Nano-Gen-Impfstoff entwickeln wird und daher erst mal abwartet. Das ist nicht unvernünftig, denn mögliche Impfschäden werden sich auf Dauer nicht vertuschen lassen.

Wie bekommt man nun unter diesen schwierigen Voraussetzungen als Bundesregierung den Impfstoff in 60 – 70% der Bevölkerung?

Neben Nudging, Framing und sozialem Druck ist die Lösung für dieses „Problem“ der „Immunitätsausweis“. Dieser wird so sicher kommen, wie das Amen in der Kirche. Wer ihn hat, kann befreit von allen Erschwernissen reisen, an Veranstaltungen teilnehmen, ohne Maske herumlaufen und in vollen Zügen das Nachtleben in den Clubs genießen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Wer den Immunitätsausweis“ nicht hat, läuft weiterhin mit einem Stofffetzen vor dem Gesicht zur Arbeit, zum Einkaufen und sitzt anschließend mangels anderer Optionen zu Hause herum. Freiwilligkeit sieht anders aus.

Der Impfstoff kann auch ein Segen sein

Abschließend soll der Fairness halber nicht verschwiegen werden, dass es natürlich auch die Möglichkeit gibt, dass der Impfstoff gut verträglich ist und das tut, was man von ihm erwartet. Dann ist er ein Segen für die Menschheit. Es wäre jedoch verwerflich, die Bevölkerung mit jenen Mitteln zur Impfung zu nötigen, die gerade beschrieben wurden.

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Die „Ewigkeitsklausel“ für Corona-Zwangsmaßnahmen

geschrieben von Cassandra am in Corona | 108 Kommentare

Von DER ANALYST | Wer hätte gedacht, dass es so einfach ist, den durch die „Ewigkeitsklausel“ geschützten Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen und die Menschenrechte garantiert, auszuhebeln? Genau dies geschieht jetzt durch das  „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite„, das wahrscheinlich noch im November vom Bundestag verabschiedet wird (PI-NEWS berichtete hier [8] und hier [9]).

Dieses angebliche Bevölkerungsschutzgesetz dient dazu, die vom „Seuchenkabinett“ ausgebrüteten Corona-Zwangsmaßnahmen „gerichtsfester“ zu machen und ein Instrument zu schaffen, diese beizubehalten und in wechselnder Intensität anzuwenden. Denn eines zeichnet sich immer deutlicher ab: Wenn es nach Merkel, Söder und Co. geht, werden die „Corona-bedingten“ staatlichen Eingriffe in unsere Grundrechte noch für sehr lange Zeit  fester Bestandteil unseres Alltags sein. Insofern dient das besagte Gesetz wohl nicht dem Schutz der Bevölkerung, sondern ist als „Ewigkeitsklausel“ für die Corona-Maßnahmen zu verstehen. Der in Kürze zu erwartende Impfstoff wird daran nichts ändern. Mehr dazu in Kürze hier auf PI-NEWS.

Man hätte vielleicht besser hinhören sollen, als Vizekanzler Olaf Scholz im April nach einem „Corona Gipfel“ der Bevölkerung einen Blick in die Zukunft gewährte:

„Wir bewegen uns in eine neue Normalität – eine Normalität, die nicht kurz sein wird, sondern die längere Zeit anhalten wird“.

Es geht längst nicht mehr um eine Krankheit

Was die Corona-Zwangsmaßnahmen betrifft, ist ganz klar festzustellen, dass sowohl im eigentlichen, als auch im übertragenen Sinn, die „Medizin“ schädlicher ist, als die Krankheit. Zudem widerspricht das staatliche Handeln in einem Ausmaß dem gesunden Menschenverstand, dass man zwangsläufig zu dem Schluss kommen muss, dass es hier längst nicht mehr um eine Krankheit oder den Schutz der Bevölkerung geht, sondern um die Lähmung der Widerstandskraft der Bürger gegen den so genannten „Great Reset [10]„.

Im diesem Licht betrachtet, machen Maskenpflicht, Beherbergungs- und Kontaktverbot, sowie die Schließung der Gastronomie natürlich Sinn. Der Stammtisch als Impulsgeber abweichender Meinungen war einmal. Die alltägliche, persönliche Kommunikation der Menschen wird massiv eingeschränkt und in die sozialen Netzwerke verlagert, wo sie überwacht, gesteuert und zensiert werden kann. Das Beherbergungsverbot hat zum Ziel, die Teilnehmerzahl bei Demonstrationen zu reduzieren.

Zudem: Gegner und Befürworter der Corona-Maßnahmen geraten zwangsläufig aneinander: Spalte und herrsche. Auch die Tatsache, dass unwirksame Stoffmasken erlaubt sind, lässt den Schluss zu, dass es nur darum geht, dem Bürger eine Unterwerfungsgeste abzuverlangen, die es der Staatsmacht ermöglicht, die „Schlafschafe“ von den gefährlichen „Selberdenkern“ zu unterscheiden und mit letzteren entsprechend zu verfahren. Von der „gemütsdämpfenden“ Wirkung der Maske ganz abgesehen.

Dass die Zuwanderung trotz der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht ausgesetzt wird, spricht Bände. Wer soll hier noch an medizinische Gründe glauben?

Initialphase einer neuen Diktatur

Wir dürfen die Augen nicht mehr vor der Tatsache verschließen, dass eine neue Diktatur im Entstehen ist. Der Übergang ist schleichend und zeigt vor allen Dingen eines: Die Väter der amerikanischen Verfassung waren weise, die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Legislaturperioden zu beschränken. In Deutschland erleben wir gerade, was passieren kann, wenn das nicht der Fall ist.

Wer nun glaubt, dass sich das Volk rechtzeitig besinnen und dem Treiben Einhalt gebieten wird, solange es noch Zeit ist, der soll sich diese (nicht repräsentative) Umfrage aus dem FOCUS, an der sich über zwei Millionen Menschen beteiligt haben, zu Gemüte führen:

[11]
61% der Teilnehmer der Umfrage sind der Meinung, die Dauer der Einschränkungen muss flexibel bleiben. Eine größere Ermunterung für „Hardcore-Corona Sheriffs“ unter den Politikern kann es nicht geben.

Defätismus?

Die Aussichten stehen also schlecht, das Ruder noch herumzureißen. Die Erfahrung aus der Geschichte zeigt ohnehin, dass eine Diktatur erst Jahrzehnte bestehen muss, bevor sie entweder von innen oder von außen beendet wird. Manche mögen diese Einschätzung als Defätismus bezeichnen. Der Autor ist jedoch der Meinung, dass jeder Leser die Möglichkeit haben sollte, sich in seinem persönlichen Umfeld bestmöglichst auf das vorzubereiten, was mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Das sollte nicht verschwiegen werden. Durchhalteparolen und Kampfgeist haben durchaus ihre Berechtigung, sie dürfen jedoch nicht den Blick auf die Realität verstellen. Zu hoffen, dass „Querdenken“ oder die AfD das Ruder noch herumreißen, ist dennoch nicht verboten.

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Landshut: Erfolgreiche Klage gegen Maskenzwang in der Innenstadt

geschrieben von Cassandra am in Allgemein,Corona | 21 Kommentare

Es gibt kaum ein besseres Beispiel für die Widersinnigkeit mancher „Corona-Maßnahmen“, als den Maskenzwang in der Altstadt im niederbayerischen Landshut.

Die mittelalterliche Herzogstadt mit rund 74.000 Einwohnern ist mit einer Fußgängerzone gesegnet, deren Größe einer Metropole mit mehreren hundertausend Einwohnern noch alle Ehre machen würde. Oder anders formuliert: Für ein Städtchen wie Landshut ist die Fußgängerzone in der Altstadt schon fast überdimensioniert.

Um diese Jahreszeit machen sich die Passanten dort aus wie ein versprengtes Häufchen – siehe Beitragsbild.

Es bleibt daher das Geheimnis der Stadtoberen, was sie sich dabei gedacht haben, per  Allgemeinverfügung vom 23. Oktober die gesamte Innenstadt als „stark frequentierte Fläche“ festzulegen und dort einen Maskenzwang von 6 bis 21 Uhr anzuordnen.

Anwohner klagt gegen den Maskenzwang

Offenbar fühlte sich ein Bewohner der Altstadt von dieser Maßnahme in seiner Intelligenz beleidigt und klagte beim Verwaltungsgericht Regensburg [12] dagegen. Dieses hat nun gestern seinem Eilantrag gegen die durch die Stadt Landshut erfolgte Festlegung der Innenstadtfläche, auf der Maskenpflicht besteht, stattgegeben. Die Richter sahen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Durch die lediglich pauschale Festlegung aller Flächen im Innenstadtbereich habe die Stadt Landshut  „nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert“.

Die zuständigen Behörden dürften die Maskenpflicht nur auf öffentlichen Flächen für Orte vorsehen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne und wenn Personen an den Engstellen keine Möglichkeit haben, diese Wege zu meiden oder zu umgehen. Sie hätten hierfür nach ihrer Ortskenntnis, den Erfahrungen und gegebenenfalls unter fachlicher Beratung anderer Behörden zu ermitteln, an welchen Orten von einem erhöhten Personenaufkommen oder beengten räumlichen Verhältnissen auszugehen sei.

Erneut genügt ein Blick auf das Beitragsbild, um zu festzustellen, dass solche Orte in der Landshuter Altstadt nicht einfach zu finden sein werden. Kein Wunder also, dass das Gericht so entschieden hat.

[13]Urteil gilt nur für den Kläger

Das Beste kommt jedoch zum Schluss:

Das Urteil gilt nur für den Kläger.

Das heißt, er darf jetzt in der Innenstadt ohne Mund-Nasen-Bedeckung herumlaufen, während alle anderen die Zwangsmaske tragen müssen und von der Polizei zur Kasse gebeten werden, wenn sie das nicht tun.

Es sei denn, die Stadtoberen von Landshut besinnen sich und heben diese mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbare Vorschrift wieder auf.

Es wäre jedoch nicht verwunderlich, wenn sie stattdessen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

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Donald Trump – Der Sturz der letzten Bastion

geschrieben von Cassandra am in Europa,Frankreich,Italien,Linke,USA | 132 Kommentare

Von DER ANALYST | Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass der unmittelbar bevorstehende Sieg von Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl in den USA das Ergebnis einer breit angelegten Manipulation bei den Briefwahlstimmen ist, die in diesem Ausmaß ihresgleichen sucht.

Obwohl die Republikaner juristisch gegen den mutmaßlichen Wahlbetrug vorgehen, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass US-Präsident Donald Trump sein Amt behält. Einen mutmaßlichen Wahlbetrug in einem derart epischen Umfang juristisch zu bestätigen, würde in den Augen vieler das amerikanische Wahlsystem als Ganzes infrage stellen und an den Grundfesten des amerikanischen Demokratieverständnisses rütteln. Das wollen selbst viele Republikaner nicht. Donald Trump wird in nicht allzu ferner Zukunft erkennen, dass er in den eigenen Reihen nicht mehr den nötigen Rückhalt besitzt und das Weiße Haus räumen.

Mit ihm geht dann die letzte und wichtigste Bastion gegen das globale linke Establishment, das den Menschen eine neue Form des Sozialismus aufoktruieren wird und gegen die Globalisten, für die die Welt aus Marktplätzen, nicht aus Staaten, besteht.

Donald Trump war bei seinem Wahlsieg vor vier Jahren ein veritabler Betriebsunfall im Plan jener, die eine neue Weltordnung („The Great Reset“) errichten wollen. Dieser Betriebsunfall ist der letzte in einer ganzen Reihe, die anschließend wieder „korrigiert“ oder (im Fall von Frankreich) von vorneherein verhindert wurden:

Frankreich: Emmanuel Macron – Marine Le Pen

Von 2015 bis November 2016 sagten die Umfragen eine relative Mehrheit für die Patriotin Marine Le Pen vom Front National bei der Präsidentschaftswahl Anfang 2017 voraus. Frankreich mit einer Patriotin als Präsidentin? Ein Albtraum für die Globalisten und das linke Establishment.

Wie aus dem Nichts erschien Emmanuel Macron auf der politischen Bühne: Jung, smart, gut aussehend und dynamisch, ehemaliger Investmentbanker bei der Pariser Investmentbank Rothschild & Cie. Im April 2016 rief Macron zur Unterstützung seiner Präsidentschaftskandidatur die Bewegung „En Marche!“ ins Leben.

Umfragen aus dem März 2017 sahen Macron und Le Pen dann mit jeweils 24 bis 25 Prozent Kopf an Kopf. Bis Mitte des Monats lag Le Pen noch leicht in Führung, doch nach der ersten TV-Debatte am 20. März 2017 konnte Macron immer häufiger mit Le Pen gleichziehen oder sie überholen.

To make a long story short: Die entscheidende Stichwahl zwischen den Siegern des ersten Wahlgangs, Emmanuel Macron und Marine Le Pen, am 7. Mai 2017 gewann Macron deutlich mit 66,1 % der abgegebenen gültigen Stimmen und wurde somit als Präsident für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Den Globalisten war es gelungen, einen der ihren ins höchste politische Amt Frankreichs zu hieven.

Österreich: FPÖ – H. C. Strache

Nach der Nationalratswahl 2017, aus der die ÖVP als stärkste Partei hervorgegangen war, nahm Klubobmann (Parteivorsitzender) Sebastian Kurz Koalitionsverhandlungen mit der FPÖ auf. Am 15. Dezember 2017 verkündeten Kurz und FPÖ Parteiobmann H. C Strache, dass sie sich auf ein Regierungsabkommen geeinigt hatten. Die neue österreichische Bundesregierung nahm am 18. Dezember 2017 ihr Arbeit auf. Es folgte ein radikaler Wechsel in der Ausländer- und Flüchtlingspolitik durch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Am Freitag, 17. Mai 2019 wurde um 18 Uhr ein Video durch die Süddeutsche Zeitung und den Spiegel veröffentlicht, in welchem H.C. Strache zusammen mit seinen Vertrauten Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza zu sehen sind. Das Video stammt aus dem Jahr 2017 und wurde heimlich kurz vor der Nationalratswahl aufgenommen. Im Gespräch waren die beiden Genannten mit einer vermeintlichen Nichte eines russischen Oligarchen. Dieses Video schlug so hohe Wellen, dass der Vizekanzler H.C. Strache am darauffolgenden Tag sämtliche Ämter zurücklegte, einschließlich Vizekanzler und Parteiführung.

H. C. Strache war in eine sorgfältig und aufwändig vorbereitete Falle getappt, deren hoch professionelle Ausführung auf erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen des Urhebers schließen lässt.

Am 18. Mai 2019 gab Bundeskanzler Kurz bekannt, dass er den Innenminister Herbert Kickl entlassen werde, worauf alle FPÖ-Minister ihre Ämter niederlegten und somit die Koalition beendeten. Ein weiterer Sieg für das linke Establishment und die Globalisten.

Italien: Lega Nord – Matteo Salvini

Während bei der Installation der gewünschten Regierungen im Fall von Frankreich und Österreich eine geschickte Planung interessierter Kreise vorausgesetzt werden kann, wurde in Italien eine Gelegenheit beim Schopf gepackt, die sich durch eine krasse politische Fehleinschätzung seitens des Chefs der patriotischen Lega Nord, Matteo Salvini, geboten hatte.

Im August 2019 ließ Salvini die Koalition mit der Fünf-Sterne-Bewegung platzen, um Neuwahlen zu provozieren. Salvini rechnete sich dadurch einen deutlichen Machtgewinn für die in Italien beliebte Lega aus. Was er nicht auf der Rechnung hatte: Statt Neuwahlen gab es eine Koalition zwischen der Fünf-Sterne-Bewegung und der Partito Democratico, die sich bis dahin spinnefeind gegenüberstanden.

Nach Informationen der italienischen Zeitung La Repubblica hatte Bundeskanzlerin Merkel hier ihre Hände im Spiel. So soll die Kanzlerin im persönlichen Gespräch mit einem hochrangigen Politiker der Partito Democratico gefordert haben, die Regierung zwischen der Fünf-Sterne-Bewegung und der Partito Democratico unter dem parteilosen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte unter allen Umständen zu bilden, um Salvini von der Macht fern zu halten. So kam es dann auch und nun sitzt Matteo Salvini mit seiner Lega auf der harten Oppositionsbank. Eine der ersten Maßnahmen der neuen Koalition war bekanntlich die 180-Grad-Wende in der Flüchtlingspolitik. Nun läuft das Geschäft der Schlepper im Mittelmeer wieder reibungslos.

Die Bilanz

Angesichts dieser Entwicklung kann man nur von äußerst düsteren Zukunftsaussichten sprechen. Die finanziellen, personellen und vor allem auch medialen Ressourcen der Globalisten sind einfach zu überwältigend, um sich noch Hoffnungen auf eine Wende machen zu können. Dazu kommt noch die Uninformiertheit (manche sagen auch: Dummheit) weiter Teile der Bevölkerung. Zudem zeigt „Corona“, dass dem Erfindungsreichtum der Think-Tanks im Dienste der Globalisten keine Grenzen gesetzt sind. Skrupel kennen sie ohnehin nicht und sie sind sich mit den Linken einig, dass der „gute Zweck“ alle Mittel heiligt, auch die Abschaffung der Demokratie und der Grundrechte.

Die einzige Chance, die wir Patrioten noch haben, ist die Tatsache, dass all diese Vorgänge in einem chaotischen System ablaufen und plötzlich etwas passieren kann, was niemand auf dem Schirm hatte und alles ändert. Ein „Schmetterlingseffekt“, gewissermaßen. Der ist nun unsere letzte Hoffnung.

 

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Telefonat mit Gesundheitsamt offenbart weiteren Corona-Unsinn

geschrieben von Cassandra am in Corona | 65 Kommentare

Von DER ANALYST | Der Unternehmer Hans Eder aus dem oberbayerischen Marktl, der sich kürzlich in einer Wutrede auf Facebook [14] deutlich gegen die staatlichen „Corona-Maßnahmen“ positionierte, hat nachgelegt. Er veröffentlichte, wiederum auf seiner Facebook-Seite [15], den Mitschnitt eines Telefonats, das eine selbständige Putzfrau, die sich wegen eines positiven PCR-Tests in häuslicher Quarantäne befand, mit einer Sachbearbeiterin des für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes geführt hat.

Der Mitschnitt des Telefonats wird aus rechtlichen Gründen hier nicht eingebettet.

Wie „Herdenimmune“ die Infektionsstatistik belasten

Die Raumpflegerin hatte im Rahmen ihrer Infektion nur für einige Tage einen leichten, trockenen Husten, der inzwischen wieder abgeklungen ist. Nun wollte sie von der Sachbearbeiterin im Gesundheitsamt wissen, ob sie einen weiteren Corona-Test machen soll. Die Auskunft: „Wenn jemand positiv war, braucht er sich nicht mehr testen zu lassen“. Zudem: Wenn die Person wieder gesund ist, also keinerlei Beschwerden mehr hat, darf sie wieder arbeiten, auch wenn es dabei zu einem direkten Kontakt mit Dritten kommt. Die vom Gesundheitsamt ausgestellte Quarantänebescheinigung, muss jedoch immer mitgeführt und bei Polizeikontrollen vorgezeigt werden.

Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes informierte die Anruferin zudem darüber, dass ein weiterer Test höchstwahrscheinlich auch wieder ein positives Ergebnis zeitigen würde, weil der Getestete auch nach seiner Gesundung immer noch Corona-Viren in sich trägt. Das, so die Sachbearbeiterin, kann auch noch nach zwei Monaten der Fall sein.

Das bedeutet also, dass nicht nur durch „falsch positive“ Tests ein verzerrtes Bild der Infektionslage erzeugt wird, sondern auch durch jene positiv Getesteten, die ohne es zu merken, eine Corona-Infektion durchgemacht haben, jetzt nicht mehr ansteckend sind und zufällig getestet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die PCR-Tests hochempfindlich sind, kann bei dem vorgenannten Personenkreis womöglich noch viel länger als zwei Monate nach einer überstandenen Infektion ein positives Ergebnis herauskommen.

Das führt dazu, dass Menschen, die eigentlich zur „Herdenimmunität“ beitragen, mit allen Konsequenzen in die Infektionsstatistik einfließen und diese weiter verfälschen.

PCR-Tests bei Gesunden unsinnig

[16]Beim PCR-Test werden bestimmte Abschnitte des viralen Erbguts, also der RNA, nachgewiesen. Diese werden dann so lange vervielfältigt, bis ein Messsignal festgestellt werden kann.

Durch diese Vervielfältigung ist das Testverfahren in der Lage, schon geringe Virenmengen zu erkennen. Und je mehr dieser Schritte zur Vervielfältigung für ein positives Testergebnis nötig sind, desto geringer war die Menge an Virusmaterial in der Ausgangsprobe.

Dies führt beim PCR-Test dazu, dass Menschen ein positives Ergebnis bekommen, obwohl sie nur noch geringe Mengen an Virusmaterial im Körper haben und wahrscheinlich niemanden mehr anstecken können.

Der von der Mitarbeiterin eines bayerischen Gesundheitsamtes dargelegte Sachverhalt ist ein weiterer Beleg dafür, dass es unsinnig ist, Gesunde auf „Corona“ zu testen. Auch die „Corona-Ampel“ an der Anzahl positiver Tests in einem Landkreis festzumachen, ist nicht zielführend. Der bessere Weg wäre eine „Corona-Ampel“, die sich an der Anzahl der belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern des jeweiligen Bezirks orientiert.

Erwähnenswert ist noch, dass die Zahl der Corona-Tests von der Politik systematisch immer weiter in die Höhe getrieben wird. Waren es in der 19. Kalenderwoche (Anfang Mai) noch 403.875 Tests wöchentlich, sind es mittlerweile (43. KW) 1.358.706 pro Woche, also mehr als dreimal so viele.

Ja, man kann eine Epidemie auch herbeitesten.

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Corona-Diktatur: Als nächster Schritt „Zapfenstreich“ und Quarantäne-Lager?

geschrieben von Cassandra am in Corona | 82 Kommentare

Von DER ANALYST | Die Uhr tickt. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Artikels bleiben nur noch wenige Stunden, bis das „Seuchenkabinett“, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten, die „Hafterleichterungen“ wieder streicht und die Deutschen ein zweites Mal in den Lockdown schickt. Es ist zu erwarten, dass diese Maßnahme verheerende Folgen für die Wirtschaft und damit auch für das Sozial- und Krankenversicherungssystem unseres Landes haben wird. Gut möglich, dass die Kollateralschäden des Lockdowns mehr Menschen das Leben kostet, als es COVID-19 je vermocht hätte.

Was kommt, wenn der Lockdown nicht ausreicht?

Zudem stellt sich die Frage, was Bundeskanzlerin Merkel ausbrüten wird, wenn der Lockdown nicht den gewünschten Erfolg bringt, was zu erwarten (und vielleicht auch gar nicht beabsichtigt?) ist. Das Ergebnis des ersten Lockdowns ist jedenfalls kein Maßstab, da dieser zu einem Zeitpunkt verhängt wurde, als die Infektionsraten schon rückläufig waren, vermutlich jahreszeitlich bedingt.

Um noch drastischere Einschränkungen unserer grundgesetzlich garantierten Rechte auszubrüten, muss sich Merkel nicht einmal an China orientieren. Es genügt bereits ein Blick nach Österreich [17], wo ab kommendem Dienstag, null Uhr, eine nächtliche Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr gilt, oder nach Neuseeland, wo positiv Getestete in Internierungslager müssen.

Neuseeland – Internierungslager im Paradies

Der Inselstaat im südlichen Pazifik war einmal das Traumziel für viele auswanderungswillige Deutsche. Ein wohlhabendes Land mit einem traumhaftes Klima, einer traumhaften Landschaft und freundlichen Menschen. Im Demokratieindex von 2019 belegte Neuseeland Platz 4 von 167 Ländern (Deutschland: Platz 13).

Man konnte sich also auch in dieser Hinsicht in Neuseeland sicher und geborgen fühlen, allerdings nur, bis die Corona-Plandemie ausgerufen wurde. Im Zuge dieser Krise hat die Musterdemokratie Maßnahmen ergriffen, die einem totalitären Staat zur Ehre gereicht hätten. Während zunächst nur heimkehrende Flugreisende zwangsweise für 14 Tage in Quarantänelagern untergebracht wurden, gilt diese Maßnahme inzwischen für alle Infizierten ohne Symptome [18]. Die Camps werden von insgesamt 1200 Soldaten bewacht, die dafür sorgen, dass niemand die Einrichtung verlässt. „Managed Isolation“, beziehungsweise „Quarantine Facilities“ nennt sich das. Zu diesem Zweck wurden Kongresszentren, Hotels und Stadien umfunktioniert. Eine Liste dieser Einrichtungen, die quer über das Land verteilt sind, finden Sie hier [19].

Die Internierung dauert mindestens 14 Tage und beinhaltet eine Corona-Testpflicht. Wer sich nicht testen lässt, wird nach Ablauf der zwei Wochen nicht entlassen, sondern bleibt länger [20]. Jede einzelne Aktivität im Lager wird von Aufsehern, bestehend aus Sicherheitskräften, medizinischem Personal und Helfern überwacht.

[21]
Das Personal eines Corona-Internierungslagers in Neuseeland, euphemistisch „Managed Facility“ genannt. Foto: New Zealand Defense Force

Man sieht also an Österreich und Neuseeland, es geht noch schlimmer. Doch es ist nicht ausgeschlossen, dass – Merkel und Söder lassen grüßen – solche Maßnahmen auch bald in Deutschland eingeführt werden. Zum Wohle der Volksgesundheit, versteht sich. Oder vielleicht nicht einmal deswegen, sondern weil es keine bessere Gelegenheit gibt, den „Great Reset [22]“ durchzupeitschen und die Welt im Sinne der Globalisten neu zu ordnen, während die Bürger angstvoll zu Hause sitzen, ihre „Corona-Phobie“ pflegen und der durch den Mundschutz verursachte Sauerstoffmangel ihre Sinne vernebelt.

Historiker werden sich ein weiteres Mal wundern, wie es dazu kommen konnte

Wie gut die Propaganda wirkt, zeigt das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage [23] des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online. Danach halten rund 65 Prozent der Befragten die Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab dem 2. November für „eindeutig richtig“ oder „eher richtig“. Lediglich circa 29 Prozent finden die neuen Regeln falsch. Rund 6 Prozent sind unentschieden.

Kann man dieser Umfrage Glauben schenken? Der Autor befürchtet: Ja. Viele treue Konsumenten der Mainstream-Medien sind inzwischen durch die exzessive Angstmacherei im „Corona-Panik-Modus“. Diese Phobie geht ohne Psychotherapie nicht mehr raus aus den betroffenen Köpfen. Insofern ist zu erwarten, dass nächtliche Ausgangssperren und  Internierungen von der Hälfte der Bevölkerung sogar noch beklatscht werden.

Und so werden sich ein weiteres Mal in der Geschichte Deutschlands Historiker und nachfolgende Generationen darüber wundern, wie es soweit kommen konnte.

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Ärztliche Befreiung vom Maskenzwang – Fragen und Antworten

geschrieben von Cassandra am in Allgemein,Corona | 141 Kommentare

Von DER ANALYST | Es gibt Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Probleme vorübergehend oder auf Dauer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Bundesländer haben in ihren Infektionsschutzvorschriften für die Betroffenen Ausnahmeregelungen geschaffen. In der Regel ist als Nachweis ein ärztliches Attest erforderlich, das bei Vorliegen entsprechender Beschwerden vom Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Wer jedoch glaubt, dass er mit einem solchen Attest seinen Frieden hat, was die Maskenpflicht betrifft, wird im Alltag sehr schnell eines Besseren belehrt.

Mit welchen Problemen die von der Maskenpflicht befreiten Personen konfrontiert werden und wie man diesen Schwierigkeiten begegnet, soll im Folgenden dargestellt werden.

„Problem – Atteste“

Die Basis jeder Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gesundheitlichen Problemen ist ein solides ärztliches Attest, das nach eingehender Untersuchung des Patienten individuell für ihn ausgestellt wird und das idealerweise die Diagnose enthalten sollte.

Es soll Mediziner geben, die ohne eine Untersuchung reihenweise so genannte „Gefälligkeitsatteste“ ausstellen und dafür vorgefertigte Formblätter mit einer „Einheitsdiagnose“ verwenden, auf denen nur noch der Name des Patienten und das Datum eingetragen wird. Kein Wunder, dass eine solche Vorgehensweise die Ärztekammer oder sogar die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen. Im schlimmsten Fall wird dann gegen den betreffenden Arzt wegen „Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ (§ 278 Strafgesetzbuch) ermittelt.

Mit einem solchen Attest können sie  bei einer „Masken-Kontrolle“ durch die Polizei in Beweisnot geraten. Unter Umständen wird das Gesundheitszeugnis sogar als Beweismittel gegen den Arzt beschlagnahmt.

Deshalb hier der dringende Rat: Lassen Sie sich bei Vorliegen von gesundheitlichen Beschwerden, die das Tragen einer Maske unmöglich machen, von einem Facharzt untersuchen, der Ihnen dann ein individuelles Attest mit der entsprechenden Diagnose ausstellt, so wie es sein soll. Mit einem solchen Gesundheitszeugnis haben Sie zumindest in der Theorie eine Rechtssicherheit. Leider nur in der Theorie, die Praxis sieht häufig anders aus, dazu kommen wir gleich.

[24]
Ein ärztliches Attest mit Formblatt-Charakter wie dieses, auf dem eine vorgefertigte Diagnose eingetragen ist und nur noch der Name des Patienten und das Ausstellungsdatum eingetragen werden muss, weckt sehr schnell das Misstrauen der Behörden. Dennoch wird seitens PI-NEWS die Korrektheit des abgebildeten Attestes nicht angezweifelt.

Kein Frieden trotz Attest 

In der Regel werden Sie beim Betreten eines Geschäftes sehr schnell vom Personal angesprochen, wenn Sie keinen Mundschutz tragen. In diesem Fall weisen Sie darauf hin, dass Sie eine ärztliche Befreiung vom Maskenzwang haben.

Nun gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Man gibt sich mit der Auskunft zufrieden
  2. Man will das Attest sehen
  3. Sie erhalten die Auskunft, dass Sie trotz des Attestes den Laden ohne Maske nicht betreten dürfen

Auf Punkt 1 müssen wir nicht näher eingehen, da Sie hier ein korrektes Verhalten vorliegt. Punkt 2: Das Personal ist nicht berechtigt, Einsicht in das Attest zu nehmen, auch nicht der Geschäftsführer des Marktes. Eine solche Kontrolle bleibt allein den Sicherheitsbehörden (Polizei, Ordnungsamt) vorbehalten.

Trotzdem können Sie natürlich den Weg des geringsten Widerstandes gehen und das Attest vorzeigen. In diesem Fall sollten Sie aber darauf hinweisen, dass durch die Einsichtnahme eine Datenverarbeitung stattfindet und daher die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) greifen. Alleine dieser Hinweis auf dieses gefürchtete Bürokratiemonster wird den Angesprochenen verunsichern.

Sollten Sie nicht bereit sein, Unbefugten Ihr Attest vorzulegen und damit die Art Ihrer gesundheitlichen Beschwerden zu offenbaren, können Sie vorschlagen, die Polizei zu verständigen, damit diese Ihre Befreiung vom Maskenzwang überprüft.

In der Regel werden die Verantwortlichen des Marktes in so einem Fall zunächst jedoch nicht die Polizei rufen, sondern Sie unter Verweis auf ihr Hausrecht auffordern, die Geschäftsräume zu verlassen.

Dann sind sie soweit wie jene, die unter Punkt 3 fallen: Der weitere Verbleib im Markt ohne Maske wird trotz Vorliegen einer Befreiung verweigert.

Die Rechtslage 

Zunächst einmal sollten Sie darauf hinweisen, dass es nach geltendem Recht bei Vorliegen entsprechender gesundheitlicher Beschwerden, Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt und dass sich der Marktleiter ins Unrecht setzt, wenn er in so einem Fall ein Hausverbot ausspricht.

Als nächstes weisen Sie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [25] hin. Nach diesem dürfen Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Es ist nicht statthaft, ihnen deswegen Leistungen zu verweigern, nachzulesen im § 19 dieses Gesetzes [26]. Diese unzulässige Diskriminierung kann zu einem Anspruch auf Unterlassung, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für den materiellen Schaden, der durch die Diskriminierung entstanden ist, führen.

Sollten Sie also trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests aus dem Geschäft verwiesen werden, empfiehlt sich dringend der Gang zum Rechtsanwalt, damit der diesem Treiben Einhalt gebietet. Wenn es an den Geldbeutel geht, lernen die Geschäftsführer sehr schnell, geltendes Recht wieder zu respektieren. Der nächste, der ohne Maske und mit Attest in dieses Geschäft geht und unbehelligt bleibt, wird es Ihnen danken.

Pöbeleien

Mittlerweile werden nicht wenige „Zeugen Coronas“ hochaggressiv, wenn ihnen Menschen ohne Masken begegnen. Sie betrachten diese als direkte Bedrohung für ihre Gesundheit, ja sogar ihr Leben. Wenn Sie von so jemanden angepöbelt werden, weil sie keinen Mundschutz tragen, können Sie ihn einfach ignorieren oder darauf hinweisen, dass Sie von der Tragepflicht befreit sind. Sollte es, was leider immer häufiger passiert, zu Handgreiflichkeiten kommen, lassen Sie sich nicht darauf ein, sondern rufen Sie sofort die Polizei. Alles andere erledigt nachher ihr Rechtsanwalt. Er kennt Mittel um Wege, um den „Zeugen Coronas“ für sein Verhalten finanziell bluten zu lassen.

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Corona-Maßnahmen: Die Wutrede eines Unternehmers aus Marktl

geschrieben von Cassandra am in Corona | 141 Kommentare

Von DER ANALYST | Die Ortschaft Marktl im oberbayerischen Landkreis Altötting hat etwa 3000 Einwohner und liegt nicht weit von der Grenze zu Österreich entfernt. Bekannt wurde Marktl als Geburtsort von Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI.

Aufgrund der geographischen Lage versteht es sich von selbst, dass der kleine Grenzverkehr einen bedeutenden Teil zu den Umsätzen der ortsansässigen Geschäftsleute beiträgt. Dies gilt im besonderen Maß für die Karthalle Marktl [27], eine indoor Kartbahn und Supermoto Schule, die am 10. Juni 2020 nach drei Monaten „Corona-Zwangspause“ wieder ihre Pforten öffnen durfte. Die Karthalle wird seit 1996 von Hans-Jürgen (kurz: „Hans“) Eder und seiner Frau Sylvia betrieben, beide begeisterte Motorsportler. Gegenwärtig beschäftigt das Unternehmen 35 Angestellte.

Lockdown: Altersrücklagen mussten herhalten

Wie für die meisten Unternehmer war der Lockdown auch für das Ehepaar Eder eine große finanzielle Herausforderung, die nur durch die Inanspruchnahme von Rücklagen, die eigentlich für die Altersvorsorge bestimmt waren, bewältigt werden konnte.

Als die Karthalle am 10. Juni mit einem Hygiene-Konzept wieder öffnen durfte, glaubten die Betreiber, das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels zu sehen und endlich wieder schwarze Zahlen schreiben zu können.

Weit gefehlt. Vor einigen Tagen stufte das Auswärtige Amt auf Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) weite Teile Österreichs, als Corona-Risikogebiet ein. Das hat zur Folge, dass jeder von dort Einreisende in Deutschland entweder einen negativen Corona-Test nachweisen oder sich zwei Wochen in Quarantäne begeben muss.

Erneuter Tiefschlag für die wirtschaftliche Existenz

Was das für den Geschäftsbetrieb des Ehepaars Eder bedeutet, kann sich jeder vorstellen, denn rund 70% der Buchungen für das vergangene Wochenende wurden von Kunden aus Österreich getätigt. Diese Reservierungen mussten allesamt storniert und die Anzahlungen rückerstattet werden. Gleichzeitig wissen nun Hans und Sylvia Eder, an welchem seidenen Faden ihre wirtschaftliche Existenz, dank der von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder im Stil „par ordre du mufti“ verordneten „Corona-Maßnahmen“ hängt.

Mit diesem erneuten Tiefschlag für seine wirtschaftliche Existenz ist nun für Hans Eder das Maß voll. Auf seiner Facebook Seite griff er die Bundesregierung, die bayerische Staatsregierung und die Bürgermeister der Region als Verantwortliche der Maßnahmen heftig an. Eder eröffnet seine Wutrede mit der Frage, ob sie jetzt „völlig am Rad drehen würden“. Während der Unternehmer seine Emotionen in der ersten Hälfte des gut fünf Minuten dauernden Videos noch einigermaßen zügeln konnte, brach der ganze Ärger über die widersinnigen Maßnahmen in der zweiten Hälfte mit Vehemenz aus ihm heraus.

O-Ton Eder:

„Das darf nicht laufen, wie 1933, wo jeder jeden Schei…dreck mitmacht“.

„Hier wird mit einer gemachten Pandemie, mit einem angeblichen Killervirus, den es überhaupt nicht gibt, operiert. Es gibt eine sehr gefährliche Krankheit, das ist COVID-19, das ist ein Virus, mit dem müssen wir leben“

„(…) Eine Frau Merkel, ein für mich unmöglicher Mensch, die keine Ahnung hat vom richtigen Leben. Eine studierte Physikerin, die nicht einmal weiß, was Familie, Ehre oder Charakter bedeutet.“

… und das, liebe Leser, waren noch die eher schmeichelhaften Passagen der berechtigten Wutrede des Unternehmers aus Marktl.

Hans Eder ist sich dessen bewusst, dass er sich mit diesem Video womöglich eine Menge Ärger einhandeln wird. Dennoch will er sich nicht beugen. „Lieber verrecke ich“, so der Unternehmer am Schluss seiner beeindruckenden Rede.

Sowohl die aktuellen Entwicklungen bei den „Querdenken“ – Demonstrationen, als auch Einzelaktionen wie dieses Video zeigen, dass die Kluft zwischen Regierung und Bürger immer tiefer wird und sich die innenpolitische Lage weiter zuspitzt. Was gegenwärtig hierzulande abläuft, hinterlässt den Eindruck, dass sich die Regierung inzwischen nicht einmal mehr die Mühe macht, ihrem Handeln einen demokratischen Anstrich zu geben. Das lässt nichts Gutes erwarten.

 

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„Kinderrechte“ ins Grundgesetz = Impfung entgegen dem Elternwillen

geschrieben von Cassandra am in Allgemein,Familie | 32 Kommentare

Von DER ANALYST | Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen, gilt es einige Hintergründe zu beleuchten, was im Folgenden geschehen soll.

Ihre Art der Berichterstattung hat den Mainstream Medien die wenig schmeichelhaften Bezeichungen „Lügenpresse“, beziehungsweise „Lückenpresse“ eingebracht. Dieses nicht immer, aber viel zu oft gerechtfertigte Urteil gründet sich unter anderem auf den hochgelobten Journalisten Claas Relotius und die Vorliebe der Redakteure für Euphemismen wie „Männer“ oder „Partyszene“, um nur die beiden prominentesten Vertreter zu nennen.

Neben diesen relativ plumpen Methode des „Apportier-Journalismus“, gibt es noch eine etwas subtilere, nämlich die Gewichtung der Nachrichten. Versteckt man eine für weite Teile der Bevölkerung bedeutsame Meldung im Nebensatz eines Artikels, muss man sich nicht vorwerfen lassen, etwas verschwiegen zu haben und kann trotzdem beruhigt davon ausgehen, dass sie von den meisten Lesern übersehen wird, oder dass man deren Tragweite nicht erkennt. Dies umso mehr, wenn dafür ein für Land und Leute völlig unwichtiger Sachverhalt zum großen Popanz aufgeblasen wird.

Ablenkung durch Pseudo-Themen 

Für diese Art der Berichterstattung gibt es derzeit ein aktuelles Beispiel, nämlich die Diskussion, ob ein Gutachten über Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei erstellt werden soll. Der Umfang, den dieses Pseudo-Thema in der Medienberichterstattung eingenommen hat, muss angesichts der wahren Probleme unseres Landes als Frivolität bezeichnet werden. Noch frivoler ist das Ergebnis eines Kuhhandels, der bei einem Treffen der GroKO am Montag im Kanzleramt, zustande gekommen ist:

Grundgesetzänderung mit weitreichenden Auswirkungen

Und jetzt sind wir beim eigentlichen Thema. Die Aufnahme „der Kinderrechte“ ins Grundgesetz im Rahmen dieses Kompromisses war den meisten Medien nicht einmal eine Erwähnung [28] wert, oder allenfalls einen dürren Satz, versteckt im übrigen Text. Lückenpresse und manipulative Gewichtung in Reinform.

„Kinderrechte“ sind ein Thema, dem die meisten Bürger aufgeschlossen gegenüber stehen, weil der Begriff positiv besetzt ist. Dafür haben Politik und Mainstream Medien durch geschicktes Framing schon bei der Begriffswahl bestens gesorgt. Eigentlich müsste es richtig heißen: „Beschneidung der Elternrechte“.

Kinderrechte = Beschneidung der Elternrechte

Was spricht dagegen, „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern? Zunächst einmal, dass das völlig unnötig ist. Alle im Grundgesetz garantierten Rechte gelten für die Kinder ebenso wie für die Erwachsenen.

Die Absicht, die hinter dieser Grundgesetzänderung steckt, ist die Schwächung der Elternrechte zugunsten des Staates. Es wird also den Vätern und Müttern ein gewichtiger Teil der „elterlichen Erziehungsgewalt“ entzogen und auf den Staat übertragen.

Was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Wenn Kinder und Jugendliche – was eher die Regel, als die Ausnahme ist – mit bestimmten Vorgaben der Eltern nicht einverstanden sind, so können sie künftig mit anwaltschaftlicher Hilfe und Unterstützung des Jugendamtes in bestimmten Fällen dagegen vorgehen.

Ein theoretisches Beispiel, dass schon in Kürze zur erschreckenden Realität werden könnte, ist  die Impfung gegen das „Corona-Virus“. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass aufgrund der gesundheitlichen Risiken viele Eltern strikt dagegen sein werden, ihren Nachwuchs gegen „Corona“ impfen zu lassen. Wenn allerdings das Kind oder der/die Jugendliche in der Schule, durch Jugendzeitschriften oder das Internet von der Notwendigkeit der Impfung „überzeugt“ wurde, kann es diese gegen den Willen der Eltern durchsetzen.

Es gibt noch weitere erschreckende Beispiele, die man hier anführen könnte (Stichwort: Transsexualität), aber das würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Warum es die Regierung darauf anlegt, die Familien zu schwächen, können Sie in dem PI-NEWS Beitrag „Staatsauftrag: Zersetzung“ [29] von Nadine Hoffmann nachlesen. Detaillierte Informationen über den Angriff auf Ihre Elternrechte finden Sie in diesem Beitrag. [30]

Dazu noch:

» Tipps zur Gegenwehr von Eltern und Familien unter www.elternaktion.de [31]

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Corona-Lockdown: Berchtesgadens Bürger werden „eingesperrt“

geschrieben von Cassandra am in Corona | 123 Kommentare

Von DER ANALYST | Der Markt Berchtesgaden hat knapp 8000 Einwohner und liegt im äußersten Südosten Oberbayerns. Die Ortschaft ist gegenwärtig überall in den Schlagzeilen, weil dort ab heute der bundesweit erste Corona-Lockdown seit April [32] verhängt wurde. Am Sonntag meldete das zuständige Landratsamt eine 7-Tage-Inzidenz von 272 Fällen pro 100 000 Einwohnern.

Auslöser des Corona-Ausbruchs im Berchtesgadener Landkreis sei eine Party gewesen, sagte der bayerische Ministerpräsident Söder. Um welche Veranstaltung es sich konkret handelt, verriet er nicht. Söder kündigte gestern ein Maßnahmenpaket an, das dann am frühen Abend von der bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in Berchtesgaden präzisiert wurde:

„Ab Dienstag, 14 Uhr werden Ausgangsbeschränkungen gelten.“

Und die sehen wie folgt aus:

Die Folgen

Berchtesgaden lebt hauptsächlich vom Tourismus. Der Königssee ist jedem ein Begriff, es gibt kaum eine schönere Landschaft in Deutschland. Was der kurzfristige verhängte Lockdown, der zunächst bis zum 2. November gilt, für die Tourismus-Branche bedeutet, muss nicht näher erläutert werden.

Analyse der Begrifflichkeiten 

Um einen Sachverhalt zu analysieren, ist es unabdingbar, sich zunächst einmal die Begrifflichkeiten genau ansehen, die zu seiner Darstellung verwendet werden.

Der Ausdruck „Lockdown“ stammt (Überraschung!) aus dem Englischen. Die deutsche Übersetzung [33]: „Abriegelung“, „Einschließung“, „Gefängnis“. Das sagt ja schon mal eine Menge darüber aus, was mit den Bewohnern von Berchtesgaden gemacht wird.

Widmen wir uns als nächstes dem Begriff „Inzidenz“. Laut der Definition von Oxford Languages  handelt es sich dabei um „die Anzahl der neu auftretenden Erkrankungen innerhalb einer Personengruppe von bestimmter Größe während eines bestimmten Zeitraums“.

Und hier haben wir schon das erste Framing. Denn bei den festgestellten „272 Fällen“ handelt es sich nicht oder nicht ausschließlich um Erkrankungen, sondern um Personen, bei denen der PCR-Test positiv ausgefallen ist. Das selbe gilt natürlich auch für den Begriff „Neuinfektionen“. Es müsste richtig heißen: „Positive Testergebnisse“.

[34]Die Regel: Positiv getestet und kerngesund

Es ist bekannt [35], dass mit dem PCR-Test positive Ergebnisse erzielt werden, obwohl die Getesteten seit bis zu 14 Wochen nicht mehr infektiös und und ohne Krankheitssymptome sind. Dazu kommen noch 1-2 Prozent falsch-positive Ergebnisse bei Proben, die keinerlei virales Material enthalten. Eine Umfrage unter Infizierten ergab, dass 70 Prozent der positiv getesteten Personen nie Symptome hatten, in Ischgl waren es sogar 85 Prozent.

Dementsprechend fällt laut einem Bericht des Focus [36] auch die Reaktion der betroffenen Bevölkerung in den sozialen Medien aus.

Dort wird argumentiert, dass sich in den Kliniken des Kreises derzeit nur 13 Corona-Patienten in stationärer Behandlung befänden, keiner davon auf der Intensivstation.  Einige beschuldigen Söder „Angst zu schüren“ und „Panik zu verbreiten“.

Prognose

Berchtesgaden dürfte die Blaupause dessen sein, was die Deutschen in der kalten Jahreszeit erwartet. Einen flächendeckenden Lockdown wird es wahrscheinlich nicht mehr geben, sondern eine Vielzahl von regional begrenzten, um die Bevölkerung in Angst zu versetzen und zu disziplinieren.

Die Anzahl der Erkältungskrankheiten und Grippeinfektionen wird in den nächsten Monaten jahreszeitlich bedingt unweigerlich ansteigen. Da schaffen auch die Masken keine Abhilfe, da jeder eine Vielzahl von Krankheitserregern in sich trägt, die nur darauf warten, dass durch eine Unterkühlung das Immunsystem kurzzeitig schwächelt. Dann können sich die Erreger stark vermehren und man wird krank. Nicht selten kommt es dabei zu so genannten Mischinfektionen, an denen mehrere Erreger (darunter auch Corona-Viren) beteiligt sind.

Auf die Angstkampagne, die dann von Medien und Politik gefahren wird und die zahlreichen lokalen Lockdowns, die darauf unweigerlich folgen, dürfen wir uns jetzt schon freuen.

Doch wer glaubt, dass die Majorität der Bevölkerung Einwände gegen solche Maßnahmen erheben wird, dem sei hier mit dieser (nicht repräsentativen, aber glaubwürdigen) Umfrage [36] des FOCUS der Zahn gezogen:

[37]

Man sieht, die Gehirnwäsche funktioniert.

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Interne BKA-Analyse: Tatverdächtige Zuwanderer bei Mord und Totschlag

geschrieben von Cassandra am in Einzelfall™,Migrantengewalt | 39 Kommentare

Was den „Kampf gegen Rechts“ innerhalb der Behörden betrifft, gibt es noch einiges zu tun. Zwar wurde die Bundeswehr von den beiden Verteidigungsministerinnen Ursula von der Leyen und Annegret Kramp-Karrenbauer bereits „auf Linie gebracht“ und auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz weiß man inzwischen, was Sache ist, seitdem der aufrechte Präsident Hans-Georg Maaßen dem linientreuen Thomas Haldenwang weichen musste. Bei der Polizei ist man gerade dabei, den Beamten beizubringen, dass inzwischen „Links“ hierzulande die einzig geduldete politische Gesinnung ist.

Aber eine Behörde ist bisher der Aufmerksamkeit der Jakobiner entgangen, nämlich das Bundeskriminalamt (BKA). Offenbar waren die Gesinnungswächter in Politik und Medien so intensiv mit den anderen Sicherheitsbehörden beschäftigt, dass ihnen die Bundeskriminaler bisher durchgeschlüpft sind. Das hat sich jetzt gerächt, denn diese Behörde ist auf die haarsträubende Idee gekommen, eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hinsichtlich der Fragestellung durchzuführen, wie häufig Zuwanderer seit 2015 als Tatverdächtige bei Mord und Totschlag in Erscheinung getreten sind.

Wie konnten die Bundeskriminaler nur auf die Idee kommen, eine derartige Auswertung durchzuführen? Jeder mit einem Rest von gesundem, noch nicht links-grün indoktrinierten Menschenverstand, konnte sich doch vorher schon denken, wie das Ergebnis ausfällt.

Mord und Totschlag

Und dieses ist niederschmetternd: In der Deliktkategorie Mord und Totschlag lag im Auswertungszeitraum (Anfang 2015 bis Ende 2019) der Anteil der Asylzuwanderer  an den ermittelten Tatverdächtigen bei sage und schreibe 14,9 Prozent.

Schwere und gefährliche Körperverletzung

Bei den Delikten schwere und gefährliche Körperverletzung sind die Zuwanderer mit 13,3 Prozent auch nicht schlecht dabei – noch dazu angesichts ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung von nur etwa 2%.

Halten wir also fest: Bei einem Bevölkerungsanteil von 2% stellen Zuwanderer 14,9% der Tatverdächtigen bei Mord und Totschlag. Herzlichen Glückwunsch!

Was das ganze noch schlimmer macht: Herausgerechnet wurden bei dieser Auswertung Personen mit dem Status „unerlaubter Aufenthalt“, das heißt: Erfasst wurden nur die „Braven“, also jene Asylzuwanderer mit Bleiberecht, denen wir gut und gerne Schutz gewährt haben.

Mit dieser Auswertung ist also nun die Katze aus dem Sack und es kam, wie es kommen musste: Jemand aus dem BKA hat das Papier der WELT zugespielt [38] und diese hat die Zahlen öffentlich gemacht, mit folgendem Hinweis:

Die (sic) WELT AM SONNTAG vorliegende Sonderauswertung des BKA ermöglicht die bisher genauesten Aussagen zur Kriminalitätsbelastung der als Schutzsuchende eingereisten Ausländer.

Das kann mal wohl sagen.

[39]Und damit so eine kontraproduktive Auswertung nicht noch einmal durchgeführt wird, sollte jetzt die Bundesregierung, beziehungsweise das Bundesinnenministerium, in die Gänge kommen und beim BKA mal nach dem(n) Rechten sehen, denn es kann nicht angehen, dass das BKA hier „den falschen Leuten“ in die Hände spielt und das bestätigt, was die Alternativen Medien und die AfD schon immer behauptet haben.

Zudem muss man der Bevölkerung nicht unbedingt unter die Nase reiben, wie hoch der Anteil an tatverdächtigen Mördern und Totschlägern unter den Schutzbedürftigen ist, sonst fürchtet sich der brave Bürger noch mehr und hat vielleicht Einwände dagegen, dass immer noch ungeachtet des Artikels 16a Grundgesetz Schutzbedürftige in hoher Zahl ins Land gelassen werden.

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