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Deutschland soll „Klimareparationen“ an Entwicklungsländer zahlen

Von MANFRED ROUHS | Im Mittelpunkt der UN-Klimakonferenz im ägyptischen Sharm El Sheik vom 6. bis zum 18. November werden voraussichtliche „Reparationsforderungen“ der Entwicklungsländer an die Industriestaaten – also auch an Deutschland – zum Ausgleich von Folgen des Klimawandels stehen. Bei dem Treffen handelt es sich um die 27. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, kurz „COP27“ genannt.

Das Weltwirtschaftsforum schreibt dazu [1]:

„Ägypten, das Gastgeberland der COP27, hat eine Entschädigung für wirtschaftliche Verluste aufgrund von Klimakatastrophen auf die Tagesordnung des Gipfels gesetzt, da der Druck von Seiten der gefährdeten Länder wächst, diesem Thema Priorität einzuräumen.“

Die Argumentation ist wohlbekannt: Die Industriestaaten seien verantwortlich für wechselhaftes Wetter, Überschwemmungen, Trockenheit und die wirtschaftlichen Misserfolge des globalen Südens, die auf den CO2-Ausstoß der Industriestaaten zurückzuführen seien. In dem oben verlinkten Artikel heißt es dazu:

„Die Konferenz der Vertragsparteien (COP27) in Ägypten findet vor dem Hintergrund katastrophaler Überschwemmungen in Pakistan und Nigeria, Rekorddürren am Horn von Afrika und in China, lang anhaltender Hitzewellen in Europa und Indien und rekordverdächtiger Hurrikane in den Vereinigten Staaten statt. Es wird erwartet, dass sich das Treffen auf die Frage konzentrieren wird, ob die wohlhabenden Nationen, die den größten Teil des Kohlendioxids ausgestoßen haben, das historisch gesehen den Klimawandel anheizt, die Entwicklungsländer, die nicht wesentlich zu diesem Problem beigetragen haben und am wenigsten auf seine Auswirkungen vorbereitet sind, für ‚Verluste und Schäden‘ entschädigen sollten.“

Weit hat er es gebracht, der deutsche Dieselfahrer: Er schafft das Wunder, Dürren und Überschwemmungen gleichzeitig auszulösen, und einen Diktatfrieden, für den Kaiser Wilhelm der II. noch einen Weltkrieg mit Millionen Toten benötigt hat, bekommt das Deutschland von heute mit Olaf Scholz im Kanzleramt und Annalena Baerbock als Außenministerin rein ideologisch begründet auch im tiefsten Frieden zustande.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Musk feuert linke Twitter-Chefetage und holt Trump zurück

geschrieben von Manfred Rouhs am in Gutmenschen,Meinungsfreiheit,Meinungsfreiheit,Trump,Video,Zensur | 127 Kommentare
Donald Trump mit dem neuen Besitzer Twitters, Elon Musk und seinem ehemaligen Berater Steve Bannon (l.).

Von MANFRED ROUHS | Ein Paukenschlag erschütterte am Donnerstag die Medienwelt. Elon Musk hat nun doch – nach langem Hin und Her – den Kurznachrichtedienst Twitter übernommen, das nach Facebook zweitgrößte soziale Netzwerk der Welt. Seine erste gute Tat an der Spitze von Twitter war die Entlassung jener drei führenden Manager des Unternehmens, die für die Sperrung des Twitter-Kontos von Donald Trump verantwortlich waren.

CEO Parag Agrawal, Chief Financial Officer Ned Segal und die berüchtigte Oberzensorin Vijaya Gadde mussten gehen. Als Reaktion darauf kündigten die SPD-Spitzenvertreter Kevin Kühnert und Saskia Esken ihre Twitter-Konten.

Trump hatte bei einer Rede in Kalifornien angekündigt, im Jahr 2024 erneut für das Amt des US-Präidenten kandidieren zu wollen. Die Übernahme Twitters durch Musk kommentierte er am 28. Oktober 2022 mit der Ankündigung [7]:

„Ich gratuliere Elon zur Übernahme, viele sagen, dass die Veränderung notwendig war, der vorherige Direktor war woke. (…) Sie haben mir gesagt, dass mein Konto am Montag wieder da sein wird – wir werden sehen!“

Trumps Twitter-Konto hatte am Tag der Löschung durch Vijaya Gadde im Januar 2021 rund 90 Millionen Follower.

Wenn Blicke töten könnten … Vijaya Gadde beim Besuch von Elon Musk in der Twitter-Zentrale am 28. Oktober 2022 nach dessen Übernahme des Unternehmens.
Wenn Blicke töten könnten … Vijaya Gadde beim Besuch von Elon Musk in der Twitter-Zentrale nach dessen Übernahme des Unternehmens.

Die Bedeutung aller sozialen Netzwerke, insbesondere aber des von Trump favorisierten Twitter-Kanals, war für dessen erfolgreiche Wahlkämpfe immens und nicht vergleichbar mit denen anderer Politiker. Dementsprechend werden in diesen Tagen mit der offenbar unmittelbar bevorstehenden Reaktivierung von @realdonaldtrump bedeutende Weichen für den nächsten US-Präsidentschaftswahlkampf gestellt.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Öffentliches Zeigen des Z-Symbols soll Straftaten billigen

geschrieben von Manfred Rouhs am in Grundgesetz,Meinungsfreiheit | 72 Kommentare
Das Amtsgericht Hamburg hat einen 62-Jährigen wegen des Zeigens des Z-Symbols auf der Heckscheibe seines Autos zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Von MANFRED ROUHS | Das Amtsgericht Hamburg hat am 25. Oktober 2022 einen 62-jährigen Russen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro – insgesamt also 4.000 Euro – verurteilt, weil er an der Heckscheibe seines PKW das auch von der russischen Armee in der Ukraine verwendete Z-Symbol angebracht hatte (Az. 240 Cs 121/22). Der Mann habe durch sein Verhalten Straftaten öffentlich gebilligt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ein Sprecher des Gerichts erklärte dazu: „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt.“ So berichtet es die „Legal Tribune Online“ [8].

Der Deutsche Bundestag hat erst am 20. Oktober 2022 den § 130 des Strafgesetzbuches verschärft (PI-NEWS berichtete [9]). Diese Norm wandte sich im Jahr 1871 noch exklusiv gegen die Aufstachelung zum Klassenhass innerhalb der eigenen Bevölkerung, falls damit eine Motivation gerade zur Gewaltanwendung verbunden war, und sie bestand aus nur einem Satz: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“

Im Laufe der Jahre wurde die Norm dann immer schwammiger. Gewalt spielt keine Rolle mehr. Im Mittelpunkt steht das Verbot, zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufzustacheln, oder den Nationalsozialismus zu verharmlosen, oder eine Menschenwürde anzugreifen, von der nicht immer ganz klar ist, wo sie anfängt und wo sie endet. Jetzt also wird die Liste noch verlängert um das Verbot, Kriegsverbrechen zu leugnen.

Immer schon fehlte dem § 130 die im Rechtsstaat unabdingbare Eindeutigkeit desjenigen Sachverhaltes, der unter Strafe gestellt ist. Wer ist in welchem Krieg der Aggressor, wer der Verteidiger? Welche Kriegsverbrechen sind real und welche erfunden? Welche Äußerungen sind geeignet, Menschen zu Hass auf andere Menschen anzustacheln – und welche sind noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt?

Vorsicht ist heute mehr denn je geboten auch im Umgang mit Zahlen und Buchstaben. Das Volk verhetzt, wer sie unbedacht verwendet. Das „Z“ steht jetzt offenbar für „Za Pobedu“, was so viel heißt wie „Auf den Sieg“. Die 18 steht für den ersten und den achten Buchstaben des Alphabets, also „A“ sowie „H“, und diese beiden Buchstaben stehen selbstverständlich für „Adolf Hitler“. – Wofür sollten sie auch sonst stehen?

Wer das alles nicht wahrhaben will, der lebt gefährlich im freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte. Ein Staat, über den man sich übrigens auf gar keinen Fall lustig machen darf, weil genau dies § 90a des Strafgesetzbuchs bei der Androhung von bis zu fünf Jahren Haft verbietet.


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Lola wurde nur 12 Jahre alt

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bürgerkrieg,Einzelfall™,Gutmenschen,Migrantengewalt,Multikulti | 73 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Das war Lola. Sie wurde 12 Jahre alt. Ihr lebloser Körper ist am 16. Oktober 2022 in Paris aufgefunden worden, nachdem vier Algerier sie vergewaltigt, gefoltert sowie ermordet haben und danach versuchten, sie zu enthaupten. Die Leiche war in einem Koffer zusammengequetscht.

Friede sei mit ihrer Seele!

Am 20. Oktober 2022 nahmen in der französischen Hauptstadt rund 20.000 Menschen an einem Trauermarsch für Lola teil (Video oben). Das Schicksal des Kindes bewegt in unserem Nachbarland die Öffentlichkeit. In Deutschland dagegen herrscht peinliches Schweigen – für „Tagesschau“ und „Heute“ gibt es den Fall Lola nicht. Auch dem Rundfunk ist er kaum eine Silbe wert, und deutsche Zeitungen nahmen von dem dramatischen Verbrechen nur ganz am Rande Notiz.

Die in den Massenmedien überall in West- und Mitteleuropa dominierenden Befürworter des Multi-Kulturalismus und der offenen Grenzen sehen eine solche Untat nicht gerne im Fokus des öffentlichen Interesses. Ihre Entscheidungsträger leben nicht da, wo Lola, die Tochter eines Hausmeisters, ihr kurzes Leben zubrachte: in den urbanen Ballungszentren Seite an Seite mit den Zuwanderern. Ihre Toleranz speist sich aus ihrem Abstand zu den Problemen.

Diese weltoffene, kosmopolitische Anti-Elite sieht ihre eigenen Kinder nicht dem Risiko ausgesetzt, abgezockt, geschlagen, getreten und herumgeschubst zu werden. Oder sogar, wie im Extremfall Lola, vergewaltigt und ermordet zu werden. Ihr Gutmenschentum ist ebenso wohlfeil wie arrogant.

Den Preis für ihre weltfremde Haltung zahlen andere.

Im Iran riskieren in diesen Tagen Frauen ihre Freiheit und ihr Leben, um dem Kopftuchzwang des Mullah-Regimes zu entfliehen. In Köln dagegen genehmigt zur gleichen Zeit die Stadtverwaltung der DITIB-Großmoschee den öffentlichen Muezzinruf per Lautsprecher. Damit gibt sie den staatlichen türkischen Trägern dieser von ihrem Bau an umstrittenen Großmoschee Gelegenheit, einen Teil des öffentlichen Raums in Deutschland für den Islam abzustecken und zu beanspruchen.

So ähnlich verhielten sich die Serben 1690 im Kosovo, dessen muslimische Besiedelung sie zuließen. 300 Jahre später wurden ihre letzten Nachfahren aus der Region vertrieben.

Wann wird Europa wach werden aus diesem Alptraum?


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Die eingebildete Krankheit des Abdalrahman A.

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Bürgerkrieg,Dhimmitude,Dschihad,Gutmenschen,Hassreligion,Islam ist Frieden™,Islam-Kollaboration,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 47 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Ein muslimischer Messermann sticht auf Menschen ein und ruft dabei „Allahu akbar“. Blut und Tränen fließen, häufig sterben Menschen. Dann tritt ein Psychiater auf den Plan und erklärt den Täter für geistig krank. Die Massenmedien berichten vom Amoklauf eines Verrückten, und Politiker beruhigen die Öffentlichkeit mit dem Hinweis, das alles habe nichts mit dem Islam zu tun.

So war es auch beim 1994 in Damaskus geborenen Abdalrahman A., der am 6. November 2021 im ICE 928 im Raum Passau wahllos auf Reisende einstach und dabei drei Menschen lebensgefährlich verletzte. Ein Gutachter bescheinigte ihm zunächst eine „paranoide Schizophrenie“. Nun aber kam ein anderer Gutachter zu der gegenteiligen Einschätzung, der bei der Tat 27-Jährige sei durchaus zurechnungsfähig und würde absichtlich die Rolle des Irren zum Besten geben, um den religiösen Plan hinter seinem Verbrechen zu verschleiern.

So berichtet es die „Welt“ [10] und schlagzeilt: „Der ungeheuerliche Verdacht gegen den Messerangreifer aus dem ICE“. Der Autor schildert, wie „die Ermittlungen plötzlich in eine andere Richtung kippen: den Grenzbereich zwischen Wahn und Islamismus. Simuliert er sein Leiden nur – und ist IS-Terrorist?“

Dahinter steckt die Frage: Was ist schlimmer, Knast oder Psychiatrie? Darauf ist zweifellos mehr als nur eine Antwort möglich. Jedenfalls aber steht der – ggf. vermeintlich – psychisch Kranke in der öffentlichen Wahrnehmung besser da als das kalt kalkulierende Monster. Er erscheint hilfs-, ja vielleicht sogar schutzbedürftig. Wer will ihm schon seine Krankheit und deren entsetzliche Folgen lebenslang nachtragen? Vielleicht war ja auch die Umwelt mitverantwortlich dafür, dass er die Nerven verloren hat?

Die „Welt“ schreibt über Abdalrahman A.:

„Doch als A. kurz darauf in einer Hochsicherheitszelle des psychiatrischen Krankenhauses in Regensburg untergebracht war, kamen Zweifel auf. Er soll in Gesprächen mit dem Personal nahegelegt haben, eine Erkrankung nur vorzutäuschen. Es gab von da an den Verdacht, der Messerangreifer simuliere. Nach ausführlichen Untersuchungen kam ein weiterer psychiatrischer Gutachter zu dem Schluss, dass A. nicht psychisch krank sei. Es wirft zumindest Fragen auf, warum er in der JVA zuletzt dennoch in der psychiatrischen Abteilung untergebracht war und wie das zusammenpasst.“

Eine solche Strategie kann nur verfangen, weil sie nicht lediglich der Interessenlage der Täter entspricht, sondern auch den Belangen derer entgegenkommt, die abwiegeln wollen. Und das sind in Politik und Massenmedien immer noch zu viele.


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Massenmedien verschleiern die Bluttat von Oggersheim

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Bürgerkrieg,Hassreligion,Migrantengewalt,Migration,Multikulti,Political Correctness,Postdemokratie | 101 Kommentare
Blutlache am Tatort in Ludwigshafen-Oggersheim. Die meisten Deutschen bekommen nichts mit von dem, was dort wirklich geschehen ist.

Von MANFRED ROUHS | Die deutschen Massenmedien scheinen häufig wie im Gleichschritt zu marschieren und zu berichten. Die Themen sind in Presse, Rundfunk und Fernsehen identisch, die Inhalte ähnlich – und manchmal ist sogar die Bebilderung reihum dieselbe.

Immer weniger sogenannte „Vollredaktionen“ recherchieren noch irgendetwas selbst. Viele Medienunternehmen verlassen sich auf Agenturmeldungen wie z.B. diejenigen der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die stellte noch am Abend des 18. Oktober 2022 – durchaus zeitnah am Tag der Tat, als aber bereits alle Fakten des spektakulären Macheten-Massakers von Ludwigshafen-Oggersheim bekannt waren – die blutigen Ereignisse folgendermaßen dar [11]:

„Tödliche Messer-Attacke in Ludwigshafen!

In der rheinland-pfälzischen Stadt hat ein Mann mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen und zwei Männer im Alter von 20 bzw. 35 Jahren getötet. Eine weitere Person sei bei der Tat im Stadtteil Oggersheim schwer verletzt worden, berichtete eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rheinpfalz am Dienstag.

Der 25 Jahre alte mutmaßliche Täter sei wenig später von einer Polizeistreife in einem Drogeriemarkt gestellt worden. In dem Markt verletzte der Mann einen 27-Jährigen mit einem großen Messer schwer. Bei der Festnahme sei der Mann angeschossen und schwer verletzt worden.

Die Hintergründe der Tat sind noch völlig unklar. ‚Wir ermitteln in alle Richtungen‘, sagte die Sprecherin des Polizeipräsidiums. Wie Polizei später mitteilte, ist der Täter ein somalischer Staatsangehöriger. Ob es einen Zusammenhang zwischen Nationalität und Tat gebe, sei noch unklar, sagte der Polizeisprecher. Zum Motiv sei noch nichts bekannt. ‚Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.‘“

Tatsächlich hatte ein somalischer Muslim mit einer Machete zwei Menschen ermordet und einen dritten schwer verletzt, weil ihm der Zugang zu seinen Kindern verwehrt wurde. Seine Opfer wählte er offenbar willkürlich aus. Einem der beiden Männer, die starben, trennte er mit der Machete eine Hand ab. Die Polizei schoss den Täter nieder.

Es handelte sich also um ein spektakuläres Gewaltverbrechen, bei dem offenbar der hemmungslose Hass des Mörders auf die Menschen in seiner Umgebung als offensichtlicher Ausdruck seiner kulturellen Fremdheit im Mittelpunkt stand. Genau diesen Zusammenhang werden aber die meisten deutschen Medienkonsumenten nicht erfahren, weil er massenmedial nicht vermittelt wird.

Der öffentliche Umgang mit dieser Tat ist ein handfester Medienskandal, der wieder einmal deutlich macht, wie dringend der Medienbetrieb der Korrektur durch eine unabhängige Gegenöffentlichkeit bedarf. Gäbe es diese unabhängige Gegenöffentlichkeit nicht, dann würde im Namen einer durchideologisierten Volkspädagogik noch mehr verschleiert werden.


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Berlin: Clan-Kriminelle überfallen Feuerwehrwache

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Bürgerkrieg,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 137 Kommentare
Am Sonntagabend gegen 21.30 Uhr drangen zwei Maskierte in die Feuerwache Berlin-Marienfelde ein und bedrohten einen Feuerwehrmann mit einem Schraubendreher (Symbolbild).

Von MANFRED ROUHS | Dass Rettungskräfte im Einsatz bedrängt, beschimpft oder sogar körperlich angegriffen werden, gehört in manchen deutschen Großstädten zum traurigen Alltag. Die Täter sind oft türkischer oder arabischer Herkunft und handeln aus einem Affekt heraus, also ungeplant und ohne Vorbereitung. Ihnen passt irgendetwas nicht, also schlagen, schimpfen oder rempeln sie in geistiger Umnachtung drauflos.

Was jetzt aber im beschaulichen, gutbürgerlichen Berliner Stadteil Mariendorf geschah, hat eine andere Qualität. Dort überfielen vermummte Kriminelle eine Feuerwehrwache, möglicherweise um Spezialwerkzeug zu rauben. Das berichtet die „Morgenpost“ [12], gestützt auf eine Twitter-Meldung der Berliner Feuerwehr.

Tatzeit war der Sonntagabend, und da kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter, die einen Feuerwehrmann mit einem Schraubenzieher bedroht haben, von einer schwachen oder sogar von gar keiner Besatzung in der Feuerwehrwache ausgegangen sind. Clankriminelle sind vor allem an teurem Spezialwerkzeug interessiert, mit dem sich Gitter aufstämmen und Fahrzeuge zerschneiden lassen.

Die Feuerwehr benötigt solche Geräte für Rettungseinsätze. Clankriminelle sind damit beispielsweise in Dresden ins historische Grüne Gewölbe eingestiegen. Die Dresdner Täter werden von der Polizei einer arabischen Großfamilie zugerechnet, die in Berlin ansässig ist.

Solche Spezialwerkzeuge, deren Wert im fünfstelligen Bereich liegen und die außerdem am freien Markt nur schwer zu beschaffen sind, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der Berliner Feuerwehr gestohlen. Jetzt also belassen es die Clans nicht mehr bei Diebstählen und Einbrüchen, sondern überfallen die Feuerwehrleute in ihrer Wache, um sie auszurauben?

Was muss noch alles geschehen, damit der brave deutsche Michel mit dieser Klientel die Geduld verliert?


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AfD-Richterin muss nicht in den Vorruhestand

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Grundgesetz | 24 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Birgit Malsack-Winkemann hat beim Verwaltungsgericht Berlin einen für sich selbst und für die AfD wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das dort ansässige Richterdienstgericht verwarf ihre Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand, mit der die Berliner Justizverwaltung ihre Rückkehr ins Richteramt an einem Landgericht der Bundeshauptstadt verhindern wollte (Az. DG 1/22). Das berichtet die „Legal Tribune Online“. [13]

Bis 2017 diente Birgit Malsack-Winkemann dem Land Berlin im Richteramt, das dann aber ruhte, als sie über die Berliner Landesliste der AfD in den 19. Deutschen Bundestag gewählt wurde. Vier Jahre später endete die Legislaturperiode – und Malsack-Winkemann wollte zurückkehren in ihren alten Beruf.

Dies versuchte die Justizverwaltung unter Leitung der linken Senatorin Lena Kreck zu verhindern durch ihre Versetzung in den Ruhestand bei vollen Bezügen. Dafür hätte der Steuerzahler mehrere hunderttausend Euro verauslagen müssen, denen keine Gegenleistung gegenübergestanden hätte. Die Maßnahme hätte offenbar lediglich der Frau Justizsenatorin und ihren Genossen das gute Gefühl verschafft, im „Kampf gegen rechts“ konsequent gewesen zu sein.

Ein Richter kann nicht einfach so aus dem Amt entfernt werden. Und Birgit Malsack-Winkemann hat sich in- wie außerhalb des Richteramtes nichts zu Schulden kommen lassen. Abgesehen davon, dass dies auch für den Inhalt ihrer Reden im Deutschen Bundestag gilt, können parlamentarische Äußerungen ihr grundsätzlich nicht vorgehalten werden, wie jetzt das Richterdienstgericht entschied. Die Verwaltungsjuristen erteilen damit dem Konzept einer politischen Justiz und der Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland sei ein liberalistischer Weltanschauungsstaat – also sozusagen eine kapitalistische Variante der Sowjetunion – eine sehr erfreuliche Absage.

Das dürfte auch für den sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier hilfreich sein, der sich immer wieder politisch profiliert, aber nicht extremistisch geäußert hat und deshalb ebenfalls in den Vorruhestand geschickt werden soll. Ihm steht mit dem Kölner Rechtsanwalt Jochen Lober ein in politischen Prozessen erfahrener Rechtsbeistand zur Seite, der weiß, worauf es in solchen Fällen ankommt: Immer sachlich bleiben und die Ruhe bewahren.


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Können Ukrainer Sozialbetrug begehen?

geschrieben von Manfred Rouhs am in Sozialhilfebetrug,Ukraine | 91 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Wer sein Weltbild aus den bundesdeutschen Massenmedien bezieht, kann in Flüchtlingen aus der Ukraine nichts anderes sehen als schutzbedürftige Menschen, die sich vor den Auswirkungen eines ihnen von Russland aufgezwungenen Krieges in Sicherheit zu bringen versuchen. Das scheint in Deutschland Konsens zu sein, und vor diesem Hintergrund lösten die Äußerungen von Friedrich Merz über von Ukrainern begangenen Sozialbetrug große Empörung aus.

Allerdings hat sich der CDU-Vorsitzende den sachlichen Kern seiner einschlägigen Stellungnahme nicht aus den Fingern gesogen. Die entsprechenden Fakten sind offenbar von Kommunalpolitikern nicht nur der CDU, sondern auch anderer Parteien an ihn herangetragen worden.

So fordert der Nordhausener Landrat Matthias Jendricke (SPD) den Einzug der Pässe von ukrainischen Flüchtlingen. Sie sollen ihn bei der Registrierung abgeben. Das berichtet die „Thüringer Allgemeine“. [14]

Den Angabe zufolge sind Jendricke 38 Fälle im thüringischen Landkreis Nordhausen bekannt, in denen Ukrainer in Deutschland Wohnraum und andere Sozialleistungen in Anspruch genommen haben, obwohl sie kurz nach der Registrierung wieder in ihre Heimat zurückfuhren. Ihre Räumlichkeiten standen leer, mussten aber selbstverständlich trotzdem von der öffentlichen Hand weiter bezahlt werden.

„Wir müssen uns die Situation realistisch anschauen“, sagt SPD-Mann Jendricke, dessen Vorschlag, den Ukrainern bei der Registrierung den Pass abzunehmen und ihn bei der Ausreise zurückzugeben, offenbar sofort und ohne großen Aufwand umsetzbar wäre. Die Ukrainer benötigen ihren Pass nicht, um sich in Deutschland aufhalten oder frei bewegen zu können. Denn sie erhalten bei der Registrierung Dokumente in deutscher Sprache, mit denen sie sich ausweisen können.

Schwer nachvollziehbar ist, was eigentlich gegen Jendrickes Idee spricht. Wer staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, sollte kooperationsbereit sein und selbst ein Interesse daran haben, einem Missbrauch vorzubeugen, der kaum geeignet sein dürfte, das Image der Ukrainer in Deutschland zu verbessern.


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Köln-Ehrenfeld: Der Muezzin-Ruf rückt näher

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Migration,Moscheebau,Multikulti | 70 Kommentare
Köln-Ehrenfeld: Hier soll ab Freitag per Lautsprecher der Muezzin die gläubigen Muslime zum Gebet rufen.

Von MANFRED ROUHS | Bereits ab Freitag dieser Woche könnte von der DITIB-Großmoschee in Köln-Ehrenfeld der Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen. Ein Vertrag zwischen der vom türkischen Staat getragenen DITIB und der Stadt Köln steht offenbar kurz vor der Unterschrift, berichtet der Kölner „Express“. [15]

Die Kölner Stadtspitze scheint stolz auf ihr Werk zu sein. Das Blatt zitiert eine Sprecherin der Kommune mit der Einschätzung: „Die Stadt rechnet damit, dass dies kurzfristig erfolgen kann, sodass aller Voraussicht nach Mitte Oktober der Muezzin rufen könnte.“

Das Ganze sei ein auf zwei Jahre befristetes „Pilotprojekt“ heißt es. Die DITIB müsse demnach ihre Nachbarn per Flugblatt informieren, dass es bald laut wird, wenn sie zum Gebet ruft. Dabei wird der Muezzin-Ruf mit dem Geläut der Kirchenglocken auf eine Stufe gestellt.

In Aussicht steht, dass bald weitere Trägervereine von Moscheen in Köln nachziehen werden, darunter auch die Islamische Gemeinschaft Millî Görüs (IGMG), über die es im „Verfassungsschutzbericht“ des Landes Baden-Württemberg heißt [16]:

„Die ‚Milli-Görüs‘-Bewegung (‚Nationale Sicht‘) will die westliche ‚Ordnung des Unrechts‘ durch eine islamische ‚Gerechte Ordnung‘ ersetzen. Sie ist ein Sammelbecken von Anhängern des früheren türkischen Politikers Necmettin Erbakan, dessen Ideologie bis heute eine große Rolle in allen Teilen der Bewegung spielt – trotz vorgeblicher Distanzierung nach außen.“

Erbakan galt früher in Deutschland als „Rechtsextremist“. Mit seiner Haltung und der „nationalen Sicht“ haben manche Repräsentanten des Staates mittlerweile offenbar kein Problem mehr – so lange es um eine türkische und nicht etwa um eine deutsche nationale Perspektive geht.


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Impfschäden werden nur selten anerkannt

geschrieben von Manfred Rouhs am in Corona,Video | 14 Kommentare

Von MANFRD ROUHS | Wer einen Impfschaden erlitten hat, muss ihn beim Versorgungsamt seines Bundeslandes geltend machen. Dort stehen die Chancen auf Anerkennung ohne gerichtliche Auseinandersetzung schlecht. Also rollt jetzt eine Prozesswelle an, wie der MDR berichtet. [17]

Die Aussichten der Geschädigten sind in jeder Hinsicht trübe. Die gesundheitliche Einbuße lässt sich mit Geld nicht wirklich wieder gutmachen. Günstigstenfalls erhalten anerkannte Geschädigte eine Rente, wobei monatliche Beträge zwischen 164 und 864 Euro in Betracht kommen. Das rechnet mancher Erwerbstätige als Spesen ab. Der Höchstbetrag steht nur Geschädigten mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu.

Rund 90 Prozent aller Anträge werden derzeit abgelehnt. Der Bittsteller muss nachweisen, dass sein Schaden kausal auf die Impfung zurückzuführen ist. Andere mögliche Ursachen muss er ausschließen. Eine bloße Abfolge von Ereignissen derart, dass der Geschädigte erst gesund war, dann geimpft wurde und daraufhin erkrankte, genügt nicht.

Selten haben impfbedingt erkrankte Menschen das relative Glück einer eindeutigen ärztlichen Diagnose, durch die der Zusammenhang mit der Impfung belegt werden kann. Und selbst in diesen Fällen stehen die Chancen der Impfstoffhersteller gut, Schadensersatzansprüche abbügeln zu können, denn ein gegenüber der Bevölkerung ungnädiger Gesetzgeber hat ihre Schadensersatzpflicht auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Beides ist nur schwer bis gar nicht nachweisbar.

Die Pharmaindustrie – einschließlich der Bundesverdienstkreuzträger von BioNTech/Pfizer – verschanzt sich hinter dem Kleingedruckten, das jeder Impfling unterschreiben muss, bevor der Arzt zusticht. Darin wird auf mögliche Nebenwirkungen hingewiesen. Wer dann nach der Impfung erkrankt, hat Pech gehabt.

Karl Lauterbach hat das Thema übrigens noch nicht für sich entdeckt. Er plant lieber die nächste Impfoffensive.


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