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60 Jahre deutsch-türkisches Anwerbe-Abkommen: Festakt im Landtag Bayern

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 30. Oktober 1961 unterzeichnete das Kabinett Adenauer III in Bad Godesberg das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei. Eigentlich sollten sich die Arbeitskräfte maximal zwei Jahre in Deutschland aufhalten und nach dem Rotationsprinzip ausgetauscht werden. Aber es kam anders und führte zu einer verstärkten Einwanderung [1] aus der Türkei. Viele der angeworbenen Arbeiter, hierzulande als „Gastarbeiter“ bezeichnet, blieben. Bis zum Anwerbestopp 1973 reisten insgesamt 867.000 Türken in die Bundesrepublik Deutschland, rund 500.000 kehrten wieder zurück. Über Familiennachzug und Verheiratungen leben mittlerweile ca. 3,5 Millionen Türken [2] und türkeistämmige in Deutschland.

Am Montag findet im Bayerischen Landtag zum 60-jährigen Jubiläum dieses Anwerbeabkommens um 18.30 Uhr ein Festakt [3] statt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Uli Henkel, der auch hierzu eingeladen ist, führte in einem am Sonntag aufgezeichneten Gespräch (Video oben) seine Gedanken zu diesem Anwerbeabkommen und seinen Folgen für unser Land aus.

Bemerkenswert ist, dass Altkanzler Helmut Schmidt (SPD) das Anwerbeabkommen im Nachhinein als einen „Fehler“ bezeichnete. Im Jahre 2004 stellte er fest [4], dass das Modell einer multikulturellen Gesellschaft nur schwer mit der Demokratie zu vereinbaren sei. Insofern sei es ein „Fehler“ gewesen, daß „wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten“. „Viele Ausländer“ würden sich auch „gar nicht integrieren wollen“. Schmidt machte als entscheidende Ursache für das Mißlingen der Integration die „Feindseligkeit gegen andere Religionen“ aus, zu der „die christlichen Kirchen die Europäer über Jahrhunderte erzogen“ hätten. Das gelte „insbesondere gegenüber dem Judentum und dem Islam“.

Bei diesem Punkt muss man Schmidt allerdings historisch gesehen widersprechen: nicht die Kirchen haben die Menschen in den vergangenen Jahrhunderten zu einer „Feindseligkeit gegenüber dem Islam erzogen“, sondern die aggressiv-militärische Ausbreitung des Islams mit ständigen Angriffen auf Europa hat diese Feindseligkeit selber hervorgerufen.

Necla Kelek zeigte in ihrem Artikel „Die Kunst des Missverstehens“ [5] in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung 2011 auf, dass das Interesse für den Arbeiter-Transfer hauptsächlich bei der Türkei lag, die 1961 grße wirtschaftliche Probleme hatte. Die damalige deutsche Bundesregierung zeigte für die Anwerbung von „kulturfremden“ Arbeitern große Skepsis, was auch auf Wikipedia festgehalten [6] ist:

Die Bundesregierung reagierte zunächst zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte ein Abkommen ab und äußerte, er befürchte Konflikte zwischen türkischen Gastarbeiten und Einheimischen wegen der religiös-kulturellen Distanz zwischen diesen. Im September 1960 erklärte Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, gegenüber dem Arbeitsministerium, arbeitsmarktpolitisch sei keine Vereinbarung mit der Türkei notwendig. Kurz zuvor waren die Abkommen mit Spanien und Griechenland abgeschlossen worden. Im August 1961 stoppte der Mauerbau den bis dahin anhaltenden Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR. Zwei Monate später gab die Bundesregierung dem Drängen der türkischen Regierung nach, da diese eine Absage ansonsten „als eine Diskriminierung betrachten müsse“.

Letztlich trugen auch die von der NATO in der Türkei stationierten Raketen im Kalten Krieg mit dem Warschauer Pakt dazu bei, dass man sich auf deutscher Seite dazu entschied, dieses Anwerbeabkommen mit der Türkei abzuschließen.

Wenn man sich den Einladungstext zu diesem Festakt im Bayerischen Landtag ansieht, kommt die Befürchtung auf, dass hier eine völlig einseitige Lobhudelei zelebriert werden soll, ohne auf die großen Probleme hinzuweisen, die es im Zusammenhang mit der türkischen Bevölkerung in Deutschland auch gibt: Parallelgesellschaften, fehlende Integration, eine aufgrund der engen Verbindung zu Erdogan immer radikal-islamischer werdende DITIB sowie nationalistisch-islamistische Organisationen wie die Grauen Wölfe und Milli Görüs. Innenminister Joachim Herrmann bringt aber mit diesen 60 Jahren des Anwerbeabkommens offensichtlich ausschließlich positive Dinge in Verbindung. Unter dem Motto „“Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen” heißt es:

Vor 60 Jahren haben sich viele tausend Menschen aus der Türkei auf den Weg nach Deutschland gemacht, um hier zu arbeiten und zu leben. Geebnet hat ihnen diesen Weg das am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnete Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei. Damit wurde nicht nur die enorme Arbeitsnachfrage des „Wirtschaftswunders“ befriedigt, sondern Begegnungen und Gemeinschaft geschaffen, wie Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann den Schriftsteller Max Frisch zitiert: „Wir riefen Arbeitskräfte und es kamen Menschen.“ Für Herrmann ist es „schier unvorstellbar, diese Frauen und Männer, ihre Nachkommen und ihre großartigen Lebensleistungen aus unserem Land wegzudenken“.

Auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Innenministeriums kann man sich den Livestream der Veranstaltung [7] ansehen.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [8].

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Lache AfD: Armin Laschet labert bei Maischberger!

geschrieben von libero am in Video | 86 Kommentare

Von PETER BARTELS | Unsereiner hatte sich ja geschworen: Nie mehr Anne Will, die ARD-Lesbe … Maybritt Illner, die rote ZDF-Nonne aus Honeckers Journalisten-Kloster … Maische Maischberger [9], die Aschenbecher*In von Helmut Schmidt …

„Sag niemals nie …“ Da selbst Sean Connery sich dereinst doch noch mal zum  „James Bond“ mit Toupet überreden ließ, fiel auch unsereiner jetzt um – also da capo Maischberger. Laschet, wie er leibt und labert. Und die AfD sich scheckig lachen kann …

Großer Bahnhof für die kleine, rheinische Rumkugel Armin Laschet (60), der Kanzler*in(?) werden will. Gegen den weißblau getarnten Wolpertinger aus Franken. Gegen das pausbäckige, grüne Trampolin-Trampelchen aus Niedersachsen. Vor allem gegen die AfD-Ostgoten, die bei den Umfragen von Hoch zu Hoch eilen. „Buster Keaton“ Stefan Aust (74) war für die verzwergte WELT da. Wende-Wastl Jan Fleischhauer (59) für Burdas Focus. Der selbstgefällige ARD-Arschkriecher Hubertus Meyer-Burckhardt (64), dazu eine Art Impf-Isolde vom „Ethikrat“, die ihre Kinder „sofort“ gegen Corona impfen lassen würde, wenn sie nicht so klein wären… Und eine taz-Tusse namens Ulrike (57) auch… Daheim vor der Staats-Glotze u.a. BILD-Mohikaner Josef Nyary [10] vom Ressort „Gesunder Menschenverstand“ uuund Tichy’s Stephan Paetow [11] auf der Hühnerstange der Auguren. Sie notierten tapfer, was sie und ein paar andere wieder mal erleiden mussten. Nyary:

„Maischbergers Bohrer (findet gleich) den empfindlichsten (Laschet)-Nerv“:Wieviel Prozent darf die AfD haben, damit Sie zufrieden sind“, fragt sie. Das ist nett formuliert“, kommentiert der Kandidat erst noch lächelnd, dann aber bitter ernst: „Als wäre die Frage, ob die AfD auf Platz 1 oder auf Platz 2 liegt, mein Problem, oder das Problem der CDU! Dann geht Laschet zum Angriff über: „Das ist für mich eine erschütternde Verkürzung!“ wettert er mit erhobener Faust. „Wenn in einem deutschen Landtag die AfD auf Platz 1 liegt, ist das ein Problem für die Demokratie in Deutschland!“

Deutschland? Seit Adenauer nicht links…

So blubbert der CDU-Büttenredner bei Maische schäumend drauf los. Nur: Hat „Deutschland“ je was anderes als „konservativ“, also Mitte oder rechts davon gewählt? Seit Adenauer nicht. Und auch Willy Brandt erst, als die Sozen ihre linken Flausen in „Godesberg“ sausen ließrm; heute wäre der Willy natürlich Nazi, wie Sarrazin, klar! Und Tichy’s  Stephan Paetow süffisant:

Ob man die AfD nicht verhindern müsse, jetzt in Sachsen-Anhalt, wollte Maischberger mit heiligem Ernst wissen. Da gebe er keine Voten ab, gab Aust gelassen zu Protokoll Auch bei der Frage nach der größten Leistung eines Kanzlers war die Antwort eine andere als erwartet: „Die Wiedervereinigung durch Helmut Kohl. Das hätte unsere jetzige Regierung wohl niemals hinbekommen.“ Erst bei der Frage nach dem größten Fehler eines Kanzlers kam Dr. Angela Merkel zu ihrem Recht: Die habe in der Flüchtlingskrise sehr unbeholfen und unklug gehandelt.“

Der ARD-Irrsinn nimmt seinen sozialistischen Gang, Tichy-Autor Paetow:

„Laschet erzählt noch viel Unsinn von AfD-Wählern, die er nicht zurückgewinnen will, obwohl in den vergangenen Jahren rund die Hälfte der Alternativen von der CDU kam. Es ist eigentlich eine gute Idee aus Sicht der AfD. Sie darf ihre Wähler behalten und Laschets CDU bleibt auf Schrumpfkurs. Vermutlich hat Laschet sich schon damit abgefunden, nur Juniorpartner der Grünen zu sein. Nachfrage? Keine.“

Paetow weiter:

„Jedenfalls wollen alle Linksdreher von SED bis SPD (und heimlich auch Söder) Laschet einen Strick draus drehen, wenn die AfD als Sieger vom Platz geht. Da hatten Haseloff und Laschet die Idee, den Spieß umzudrehen: Wir können doch nicht alleine die AfD verhindern, wenn die anderen Parteien uns im Regen stehen lassen: SED, Grüne und SPD krebsen jeweils um die 10% Marke herum. Oder, noch eine Nummer größer: „Wenn in einem deutschen Landtag die AfD auf Platz Eins liegt, ist das ein Problem für Deutschland, nicht für die CDU!“ Laschet, der Pfiffikus. Reicht das schon für Kanzler heute?“

Die Fleischtöpfe der Alt-Parteien …

Paetow subsumiert:

„Irgendwie sei die AfD ein Angriff auf das Parlamentarische System, „die bekämpfen wir“. Und das trifft sogar den wahren Kern. Denn das Parlamentarische System, das Laschet meint, ist das, bei dem die Fleischtöpfe für die Altparteien vorgesehen sind, und die Damen und Herren teilen nicht gern. Darum geht’s. Alles andere ist Lametta.“

Auch Nyary ist bei Laschet:

Rechts ist ein Synonym, vor dem wir im Moment stehen. Die Position ist klar: Rechts ist das, was wir im Moment als Bedrohung für das parlamentarische demokratische System insbesondere durch die AfD sehen.“Mehr noch: „Ich glaube nicht, dass irgendeiner der echten Konservativen gesagt hat: Ich bin ein Rechter. Denn Rechts ist in Deutschland als Begriff seit der Nazizeit diskreditiert.“

Und:

Wenn in einem deutschen Landtag die AfD auf Platz 1 liegt, ist das ein Problem für die Demokratie in Deutschland! … Dass Sie das gar nicht als Problem betrachten!“ patzt der Kandidat schließlich die verdutzte Talkmasterin an. „Ich kämpfe gegen die AfD. Ich wäre erfreut, wenn auch ein paar andere, SPD, oder Grüne, sagen: Wir müssen alles tun, damit dieses nicht passiert!“

Und schnaubt schließlich:

Ich bin zufrieden, wenn Reiner Haseloff Ministerpräsident und die CDU stärkste Fraktion bleiben“, fügt Laschet hinzu und stößt den Zeigefinger anklagend in Richtung der Talkmasterin vor: „Ich wäre im Interesse der Demokratie froh, wenn auch Sie zufrieden wären, wenn die AfD nicht auf Platz 1 liegt!“

Nyarys Kommentar: Rumms!

Auch Journalisten sollen gegen die AfD ran…

Der Grimme-Preis-reife Dialog gipfelt in einem verzagten Maische-Pieps: „Ich habe das überhaupt nicht zu beurteilen, weil, ich bin kein kämpfender Wahlkämpfer …“ Jetzt entlarvt die rheinische Rumkugel sich selbst und die ganze Merkel-Corona: „Doch!“ blafft Laschet sie zornig an. „Das ist für die Zivilgesellschaft, auch für Journalismus, eine Kernfrage, ob die AfD auf Platz 1 liegt! Und das zu banalisieren und zum Problem für die CDU zu machen, verkennt die Gefahr, die hinter dieser Truppe steckt!“

Seufz! Doppel-Seufz!! Die AfD ist nicht vom Himmel gefallen! Es war Merkel, ihre unsägliche Polit- und Medien-Corona, es waren CDU, SPD, FDP, GRÜNE und LINKE, die diese angeblich „rechte“ Partei aus dem Nichts geschaffen hat. Dabei war und ist die AfD nicht mehr und nicht weniger als die einzige Partei des Gesunden Menschenverstands!


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [12] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Davor war er daselbst über 17 Jahre Polizeireporter, Ressortleiter Unterhaltung, stellv. Chefredakteur, im “Sabbatjahr” entwickelte er als Chefredakteur ein TV- und ein Medizin-Magazin, löste dann Claus Jacobi als BILD-Chef ab; Schlagzeile nach dem Mauerfall: “Guten Morgen, Deutschland!”. Unter “Rambo” Tiedje und “Django” Bartels erreichte das Blatt eine Auflage von über fünf Millionen. Danach CR BURDA (SUPER-Zeitung), BAUER (REVUE), Familia Press, Wien (Täglich Alles). In seinem Buch “Die Wahrheit über den Niedergang einer großen Zeitung” (KOPP-Verlag) [13] beschreibt Bartels, warum BILD bis 2016 rund 3,5 Mio seiner täglichen Käufer verlor. Kontakt: peterhbartels@gmx.de [14].

 

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Der Wirtschaftswunderbaum: Nachhilfeunterricht für Koboldannalena

geschrieben von libero am in Video | 96 Kommentare

Von WOLFGANG PRABEL | Die zukünftige Kanzlerin hat schon wieder mal keine Ahnung, wenn sie der SPD die Soziale Marktwirtschaft andichtet. Dabei hat sich die SPD mit diesem Konstrukt erst 1959 beim Parteitag in Godesberg arrangiert. Notgedrungen, weil das Modell gut lief.

Hier ein zeitgenössisches Video zur Bundestagswahl 1957 mit Wirtschaftsminister Erhard (CDU), Finanzminister Schäffer (CSU) und Oppositionspolitiker Ollenhauer (SPD). Da liefen Erhards Lockerungen schon acht Jahre.

Die Wahl wurde von der CDU gewonnen, wobei die Soziale Marktwirtschaft zweitrangig war. Bundeskanzler Adenauer war kurz vor der 1957er Wahl im Moskauer Wodkadunst die Gefangenenbefreiung gelungen, was den Ausschlag gab. Die deutsche Delegation fettete ihre Gedärme immer mit Speck, bevor die Sauferei richtig losging.

Annalena wird vermutlich demnächst behaupten, daß die Linke den NATO-Beitritt herbeigeführt hat, die AfD die Ostverträge unterschrieben und die FDP die Riesterrente eingeführt.  Nichts ist unmöglich.

Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Die Organisationswut ist ein Zeichen unserer Zeit. Das Funktionärsunwesen gibt dem gesellschaftlichen Leben sein Gepräge.“ (L. Erhard 1948)


(Im Original erschienen auf prabelsblog.de [15])

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Türkische Gastarbeiter kamen auf Druck der Türkei nach Deutschland

geschrieben von Fachkraft2000 am in Migration,Türkei | 72 Kommentare

Am 30. Oktober 2020 jährte sich zum 59. Mal (1961) die Unterzeichnung des Gastarbeiterabkommens zwischen Deutschland und der Türkei. Im Gegensatz zum gerne von türkischer Seite [16] kolportierten Mythos „Deutschland hat türkische Gastarbeiter nach dem Krieg geholt und diese haben das Land wieder aufgebaut“, ging der Wunsch nach einem Abkommen nicht von Deutschland aus, sondern von der Türkei.

Sowohl die Türkei als auch die USA [17] hatten ein großes Interesse am Zustandekommen dieser Vereinbarung. Ein starkes Bevölkerungswachstum in der Türkei hatte zu hohen Arbeitslosenzahlen geführt. Diese hoffte man durch das Abkommen zu reduzieren.

Außerdem sollten zurückkehrende Fachkräfte mit ihrem neu erworbenen Know-how die Effizienz der heimischen Industrie steigern. Ziel der USA war eine ökonomische Stabilisierung der Türkei, die 1952 in die NATO aufgenommen worden war.

Hierzu führt Dr. Stefan Luft in seinem 2006 erschienen Buch “Abschied von Multikulti“ [18] aus:

Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. „Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte.”

In Ihrem Buch „Diplomatische Tauschgeschäfte. ‘Gastarbeiter’ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973“ [19] führt Heike Knortz das Zustandekommen des Vertrages auch auf außenpolitischen Druck der USA zurück:

Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab. Da er die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte als zu groß einschätzte, des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium, im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Arbeitsministerium, die Verhandlungsführung mit der türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato, sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund. Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren.

Das Problem des explosionsartigen Anwachsens der eigenen Bevölkerung (von 1955 bis 1975 stieg die Bevölkerungszahl in der Türkei von 24 auf 40,2 Millionen Menschen) wurde zumindest damals noch von türkischer Seite aus offen zugegeben. Helmut Schmidt (SPD, deutscher Bundeskanzler 1974 bis 1982) berichtete in der Wochenzeitung “Die Zeit” (Heft “Zeit-Punkte”, Nr. 1/1993) über ein Schlüsselerlebnis mit dem türkischen Ministerpräsidenten Demirel:

Ich kann mich gut daran erinnern, als ich ihn das erste Mal traf. Das muss anderthalb Jahrzehnte her sein. Wir trafen uns in Ankara. Er war damals Regierungschef und hat zu mir gesagt: „Wissen Sie, Herr Schmidt, bis zum Ende des Jahrhunderts müssen wir noch fünfzehn Millionen Türken nach Deutschland exportieren.“ Und ich habe zu ihm gesagt: „Das wird nicht stattfinden, das werden wir nicht zulassen.“ Da hat er gesagt: „Warten Sie mal ab. Wir produzieren die Kinder und Ihr werdet sie aufnehmen.“

Es ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle“ der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich nach Deutschland vermittelt werden konnten. Neben den Überweisungen der Gastarbeiter und der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei auch durch die Rückkehr der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzipes eine Effizienzsteigerung der eigenen Industrie (Know-How-Transfer). Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen.

Dass das Abkommen keinen wirtschafts- sondern einen außenpolitischen Hintergrund hatte, wurde es auch folgerichtig nicht vom Wirtschafts- sondern vom Außenministerium verhandelt und abgeschlossen. Ein Volk, das weltweit für seinen Fleiß, Handwerkskunst und Erfindergeist bekannt, bereits 1959 hinter den USA wieder zweitstärkste Wirtschaftsnation ist, war mit Sicherheit nicht auf größtenteils ungelernte Türken zum „Wiederbau“ seines Landes angewiesen. 1961 gab es in Deutschland nichts mehr zum „wiederaufbauen“. Eine gute Gelegenheit zum Wiederaufbau hätte es hingegen in der Türkei gegeben [20]:

Er kommt selbst aus diesem Gebiet um die Städte Erzurum, Mus und Varto. „Als dort 1966 ein Erdbeben wütete, ließ die türkische Regierung viele Überlebende, die Hab und Gut verloren hatten, als Gastarbeiter nach Deutschland rekrutieren. Tausende kamen nach Berlin.“

Bereits 1971 wurde das Abkommen wieder gekündigt, 1983 zahlte man „Rückkehrprämien“ [21], damit Türken wie ursprünglich vereinbart in die Türkei reimigrieren.

Diese eindeutige Faktenlage passt der Türkei nicht so recht in ihr eigenes Geschichtsbild. So behauptete hinsichtlich des bevorstehenden 50ten Jahrestages des Abkommen im März 2011 [22] der damalige „Minister für Auslandstürken“ Faruk Çelik:

[…] In Anspielung auf die deutsche Kritik an türkischen Migranten erinnerte der Minister die Bundesrepublik auch daran, dass die Auswanderung keine Idee der Türken war: „Die Leute gingen, weil man nach ihnen rief.“ Nun müsse sich Deutschland verstärkt um eine gute Integration bemühen, was bedeute, „Kultur und Religion“ der Türken zu respektieren. […]

Ebenso gab der damalige türkische Staatspräsident Abdullah Gül das Märchen vom dringend benötigten türkischen Gastarbeiter [23] zum Besten:

„Die Türken sind damals einer Einladung gefolgt. Deutschland brauchte Arbeitskräfte, die Türken machten sich auf den Weg.“

Selbst die Bundesregierung [24] klammerte, aus welchen Gründen auch immer, die Geschichte des Zustandekommens der Anwerbung aus:

Der Anwerbevertrag zwischen Deutschland und der Türkei wurde Ende Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet. Beide Länder waren an einer engeren Zusammenarbeit interessiert. Zum einen brauchte Deutschland zur Zeit des „Wirtschaftwunders“ Arbeitskräfte, zum anderen wollte die Türkei ihre Landsleute durch einen Auslandsaufenthalt weiter qualifizieren.

Im Januar 2018 wiederholte auch der damalige SPD-Außenminister Sigmar Gabriel die „Wiederaufbaulüge“ bei einer Pressekonferenz mit dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu in Goslar (hier ab Minute 3.14 [25]).:

„Deutschland hat viel davon profitiert, dass Menschen aus anderen Teilen der Welt, insbesondere der Türkei, nach dem zweiten Weltkrieg zu uns gekommen sind und das Land aufgebaut haben.“ Diese völlig faktenfreie Behauptung kommt nicht etwa wie gewohnt von türkischer Seite, sondern aus dem Mund des deutschen Außenministers Sigmar Gabriel (SPD).

Ehemalige deutsche Bundeskanzler und Minister verzichteten auf falsche Rücksichtnahme bei Ihrer Bewertung der Folgen des Abkommens wie nachfolgende Zitate [26] belegen:

Helmut Schmidt (SPD) in der Wochenzeitung „Zeit“ vom 5.2.82:

„Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze!“

Manfred Börner (SPD und hessischer Ministerpräsident) 1982:

“Es kommt, solange ich in Hessen etwas zu sagen habe, kein Türke mehr ins Land. Denn die sozialen Folgekosten sind so hoch, dass es unverantwortlich ist, das fortzusetzen.“

Helmut Kohl, in einem ZDF-Interview v. 3.10.1982, dem ersten Tage seiner Kanzlerschaft:

„Aber es ist auch wahr, dass wir die jetzige vorhandene Zahl der Türken in der Bundesrepublik nicht halten können, dass das unser Sozialsystem, die allgemeine Arbeitsmarktlage, nicht hergibt. Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen.“

und an anderer Stelle:

„Das Problem ist, dass wir offen aussprechen müssen, dass wir mit der Zahl der türkischen Gastarbeiter bei uns, wie wir sie jetzt haben, die Zukunft nicht erreichen können. Die Zahl kann so nicht bleiben. Sie muss verringert werden.“

Diese Fakten sollte jeder Deutsche kennen. Es ist davon auszugehen, dass nächstes Jahr zum 60. „Jubiläum“ wieder versucht wird, die Lüge von den dringend benötigten türkischen „Gast“arbeitern unters Volk zu bringen.

Weiterführende Links:

» Tobias Heinz: Beitrag der Gastarbeiter [27] zum Wiederaufbau Deutschlands
» Necla Kelek: Almancis [28] haben Türkei gerettet

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Gießen: Araber schlägt mit Staubsaugerrohr auf Passanten ein

geschrieben von Fachkraft2000 am in Deutschenfeindlichkeit | 51 Kommentare

Streifen der Polizeistation Gießen-Nord überwältigten am 19. Oktober einen 24-Jährigen. Der hatte mit einem Staubsaugerrohr auf ein Auto sowie auf ein Pärchen eingeschlagen. Gegen 19.40 Uhr erreichten die Polizei die ersten Notrufe aus der Ederstraße. Ein Mann, so die Mitteiler, schlug mit einem Metallrohr auf einen geparkten Audi ein. Als die erste Streife eintraf lief der Mann in arabischer Sprache [29] schreiend auf die Kollegen zu. Aufforderungen stehen zu bleiben und das Metallrohr fallen zu lassen ignorierte er. Letztlich löste einer der Polizisten mehrere Sprühstöße aus seinem Pfefferspray in Richtung des Angreifers aus und die Streife überwältigte den Mann. Auch beim Anlegen der Handschellen wehrte sich der 24-Jährige. Kurz darauf machten sich eine Frau und ein Mann bei den Ordnungshütern bemerkbar. Die 26-Jährige war in ihrer Wohnung durch laute Schläge und Schreie vor dem Haus auf den 24-Jährigen aufmerksam geworden. Gemeinsam mit ihrem 22-jährigen Bruder wollten sie den Mann zur Rede stellen. Bereits im Treppenhaus kam ihnen der 24-Jährige entgegen und schlug unvermittelt mit dem Staubsaugerrohr auf beide ein. Sie wehrten die Angriffe ab, letztlich floh der Angreifer wieder aus dem Haus auf die Straße und wurde kurz darauf festgenommen. Die Zeugin trug Prellungen, ihr Bruder Prellungen und Schnittverletzungen davon. Die Schnittverletzungen am Oberarm und an den Fingern mussten später ärztlich behandelt werden. Der 24-Jährige mit Wohnsitz in Gießen musste mit auf die Wache am Berliner Platz. Nach der Identitätsfeststellung wurde er wieder entlassen. Anzeichen für einen Alkohol- oder Drogenkonsum gab es nicht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sachbeschädigung.

Nachfolgend eine kleine Auswahl weiterer „Verwerfungen“, in dem „historisch einzigartigen Experiment [30], eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln“. Diese hätten bei einer umgekehrten Täter/Opfer-Konstellation Lichterketten-Alarm und Rassismus-Gedöns von Garmisch bis Flensburg ausgelöst. In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass Deutsche als „Köterrasse“ [31] bezeichnet werden dürfen, ohne dass dies gerichtlich als Volksverhetzung geahndet wird. Ebenso werden Migranten bei der Arbeitsplatzvergabe im öffentlichen Dienst dank eines rassistischen sogenannten Partizipations- und Integrationsgesetzes [32] gegenüber Deutschen bevorzugt. Der ehemalige Stasi-Spitzel Anetta Kahane (Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung), ist der Meinung, dass „“Ostdeutschland zu weiß ist [33]„. Trotz solcher rassistischer Meinungen wird sie von Altparteien und Medien als Rassismus-„Expertin“ präsentiert.

Dortmund: Aktuell eine schwere Zeit durchlebt nach eigenen Angaben ein 40-jähriger Mann aus Schmallenberg. Der türkische Staatsangehörige [34] soll am 20. Oktober grundlos einen Bahnmitarbeiter angegriffen und diesen als „Scheiß Deutschen“ betitelt haben. Anschließend schloss er sich in der Zugtoilette ein. Gegen 8 Uhr wurden Bundespolizisten zum RE 57 im Dortmunder Hauptbahnhof gerufen. In dem Zug sollte es zu einem Angriff auf einen Bahnmitarbeiter gekommen sein. Vor Ort erklärte der 59-jährige Triebfahrzeugführer des RE 57, dass er nach Halt des Zuges im Hauptbahnhof von dem 40-jährigen Schmallenberger grundlos und mit den Worten: „Scheiß Deutscher“ angegriffen worden sei. Den Angriff konnte er abwehren und wurde so nur leicht verletzt. Anschließend habe sich der Mann auf der Zugtoilette eingeschlossen. In dieser nahmen ihn Einsatzkräfte auch fest und brachten ihn zur Wache. Dort erklärte der 40-Jährige, dass er aktuell eine schwere Zeit durchleben würde. Wie weitere Ermittlungen ergaben, befindet sich der Mann derzeit wegen der Corona-Pandemie in einer Strafunterbrechung und hat nach dieser noch eine 19-tägige Haftstrafe wegen Sachbeschädigung zu verbüßen. Gegen den polizeibekannten Mann leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

München: Bingöl berichtet, dass sie am Gollierplatz im Westend in den Bus der Linie 63 gestiegen seien. Wenig später sei eine auffällig laute Gruppe eingestiegen, unter ihnen einer mit der türkischen Fahne auf der Jacke, der habe eine Bierflasche in der Hand gehabt. Rasch sei von der Gruppe eine aggressive Atmosphäre ausgegangen. Ercik trug einen Schal in den kurdischen Farben, gelb, grün rot, so sei er wohl als Kurde erkannt worden. Einer der Türken habe demonstrativ die Fahne auf der Jacke geküsst und einen nationalistischen Slogan gesprochen. Ercik und Bingöl versichern, selbst passiv und deeskalierend reagiert zu haben; die anderen hätten gepöbelt, der mit der Fahne zugeschlagen. Als Ercik den Fahrer gebeten habe, die Polizei zu rufen, habe er einen weiteren Schlag abbekommen, ins Gesicht. Die Kurden erinnern sich an weitere Schläge, an den Tumult und hysterisches Schreien der Passagiere. Kurz danach, der Bus hatte nach der Donnersbergerbrücke gestoppt, seien die Täter geflohen. Nach ihnen sucht die Polizei. Schlimmer als die gebrochene Nase seien der Schock und das Entsetzen, dass die Hemmschwelle zur Gewalt so niedrig sei, sagt Ercik. Mittlerweile habe man den beiden Kurden über Umwege wissen lassen, dass sie keinen Wind machen sollten wegen der Geschichte, dass man um ihre Familien wisse und ihren Wohnort herausfinden werde. Für Bingöl und Ercik ist das klar eine Drohung. Der wollten sie sich nicht beugen, deshalb erzählen sie von dieser Busfahrt (Auszug aus einem Artikel von Sueddeutsche.de [35]).

Osnabrück: Ein 21-Jähriger befuhr am Montagabend mit einem Fahrrad die Schinkelstraße, als er gegen 22.40 Uhr in Höhe des Wendeplatzes am Jugendzentrum auf eine Personengruppe traf. Die drei Unbekannten, bei denen es sich um zwei Männer und eine Frau (mit einem Hund) handelte, beleidigten, traten und schlugen den dunkelhäutigen Mann. Das Opfer ließ sein Fahrrad und seinen Rucksack zurück, ergriff die Flucht und wurde dabei von dem Hund verfolgt. Im Bereich eines in der Nähe befindlichen Spielplatzes gelang es dem jungen Mann den Hund abzuwehren. Als er anschließend zurück zum Wendeplatz ging, musste er feststellen, dass sein zweifarbig grauer Rucksack nicht mehr dort, und sein Fahrrad beschädigt worden war. Der Haupttäter wurde als ca. 30 Jahre alt und etwa 1,70 bis 1,80m groß beschrieben. Er war vermutlich türkischer Herkunft [36], sprach Deutsch mit Akzent und hatte eine kräftige Statur und braune Haare. Bekleidet war der Unbekannte mit einer blauen Jeans und einer Jacke. Die Frau war ungefähr 20 bis 25 Jahre alt und 1,50 bis 1,60m groß. Sie hatte glatte, schulterlange, schwarze Haare und ebenfalls eine kräftige Statur. Sie trug eine schwarze Hose und hatte einen schwarzen Hund bei sich, der dem Opfer bis über die Knie reichte. Der zweite Mann, der sich nicht an dem Geschehen beteiligte, war ca. 20 bis 30 Jahre alt, 1,70m groß und hatte kräftige Statur und braune Haare.

München: Am 17.10.2020, gegen 14:45 Uhr, befand sich ein 26-Jähriger aus Guinea-Bissau [37] in der Kaufingerstraße. Er wirkte aggressiv und alkoholisiert und pöbelte mehrere Passanten an. Dazu trat er gegen einen Hund, der durch den Tritt mehrere Meter weg geschleudert wurde. Mehrere Zeugen alarmierten den Polizeinotruf 110. Sofort wurden mehrere Streifen in die Fußgängerzone geschickt, die den 26-Jährigen antreffen und festnehmen konnten. Er wehrte sich gegen die polizeilichen Maßnahmen und versuchte gegen die Beamten zu treten. Als er sich bei einem Dienstfahrzeug befand, trat er gegen einen Scheinwerfer des Pkw, der dadurch beschädigt wurde. Er wurde wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Sachbeschädigung, Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Nach der polizeilichen Sachbearbeitung wurde er in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums gebracht. Er wird heute dem Haftrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt.

Augsburg: Ein 13-jähriger Schüler stieg am 19.10.2020 gegen 14.00 Uhr am Theodor-Heuss-Platz aus der Straßenbahnlinie 2 aus und lief von dort weiter in Richtung Bismarckstraße. Im dem westlich gelegenen Park traf er dann im Bereich der Tischtennisplatten auf fünf Jugendliche, die ihn eigenen Angaben zufolge sofort beleidigten. Als er die Pöbeleien ignorierte und stattdessen weiterging, wurde er von der Gruppe umringt und körperlich angegangen. Hierbei zog er sich eine Schürfverletzung am Knie und evtl. Prellungen am Oberkörper zu. Die fünf Jugendlichen entfernten sich anschließend in Richtung Rotes Tor. Der Geschädigte beschrieb die Jugendlichen als eher südländisch [38] im Alter zwischen 17 bis 20 Jahren, zwei hatten kurz rasierte Haare; einer dunkle, kurze Locken; drei trugen Jogginghosen, zwei Jeanshosen. Einer trug einen roten Kapuzenpulli, die anderen T-Shirts.

München: Ein 23-Jähriger, der am Samstagabend (17. Oktober) in einer S4 vor dem Haltepunkt Hackerbrücke von einer Frau auf sein Rauchen, das Belästigen von Mitreisenden sowie seine nicht korrekt sitzende Mund-Nasenbedeckung angesprochen wurde, beleidigte und schubste und bespuckte die Zivilcourage zeigende 50-Jährige. Gegen 22:25 Uhr wurde der Bundespolizei eine Schlägerei in der stadteinwärts fahrenden S-Bahn vor bzw. am Haltepunkt Hackerbrücke gemeldet. Ersten Ermittlungen zufolge hatte ein 23-jähriger Syrer in der S-Bahn geraucht und Mitreisende belästigt. Zudem trug er seine Mund-Nasenbedeckung nicht ordnungsgemäß. Als er von einer 50-Jährigen aus Buchholz in der Nordheide, Lkr. Harburg (Niedersachsen) auf sein Fehlverhalten angesprochen wurde, quittierte er dies mit verbalen Beleidigungen, schubsen und spuckte ihr ins Gesicht. Mehrere Reisende mischten sich ein und verständigten die Polizei. Beim Transport zur und in der Wache am Hauptbahnhof wehrte sich der in Schwabing Wohnende gegen die polizeilichen Maßnahmen. Er schlug um sich und beleidigte die eingesetzten Bundespolizisten verbal. Zudem bespuckte er auch einen der Beamten. Im Gewahrsam schlug er mit seinem Kopf gegen eine Wand und verletzte sich dabei. Daraufhin wurde eine Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt angeregt und später durch die Bayerische Landespolizei umgesetzt. Der mit 1,3 Promille alkoholisierte Syrier [39] reiste 2016 erstmalig ins Bundesgebiet ein. Er ist im Besitz einer Duldung. Gegen ihn wird nun von der Bundespolizei wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.

Frankfurt: Ein 24-jähriger Mann aus Büdingen befand sich am Sonntag, den 18. Oktober 2020, gegen 17.05 Uhr, in einer Gruppe von etwa sechs oder sieben Personen auf dem Gehweg der Niddastraße, in Höhe der Hausnummer 76. Innerhalb dieser Gruppe kam es zunächst zu verbalen Streitigkeiten, in deren Verlauf ein bislang unbekannter Täter ein Messer zog und in Richtung des 24-Jährigen stach. Dieser erlitt dabei erhebliche Verletzungen im Bauchraum. Er wurde sofort in ein Krankenhaus verbracht und dort medizinisch versorgt. Der Täter floh, zusammen mit einer weiteren Person aus der genannten Personengruppe, über die Niddastraße, in Richtung der Düsseldorfer Straße. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Zurzeit können keine Angaben zum Hintergrund der Tat gemacht werden. Der Täter wird beschrieben als etwa 20 – 30 Jahre alt, 160 cm groß, dunkelhäutig [40] und schlank. Trug eine schwarze Daunenjacke und eine hellblaue Jeanshose. Rufname (phonetisch) „Akalin“.

Gera: Am Sonntag verließ ein Bahnreisender um 22 Uhr am Bahnhalt in Gera-Zwötzen, an der Aaalichtstraße, den Zug, um auf seinen Anschlusszug zu warten. Zu dem Zeitpunkt saßen bereits drei Männer am Bahnsteig. Diese versuchten den Reisenden zu provozieren. Dies steigerte sich so weit, dass der Mann von der Dreiergruppe attackiert und sogar mit einer Glasflasche geschlagen wurde. Bei der Abwehr des Angriffs zog sich der 31-Jährige Reisende eine Schnittverletzung an der Hand zu. Die Tätergruppe entkam unerkannt. Zur Beschreibung konnte der Verletzte angeben, dass die drei Flüchtigen südländischen Aussehens [41] und ca. 170 cm bis 175 cm groß waren sowie 3-Tage-Bärte hatten. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.

Bonn: Nach der Festnahme eines 36-jährigen Mannes durch ein Spezialeinsatzkommando am Montag (19.10.2020) in Bad Godesberg dauern die Ermittlungen der Bonner Polizei weiter an. Der Mann steht im Verdacht, eine 18-jährige Frau in Belgien in ein Auto gezogen und nach Bonn verschleppt zu haben (siehe dazu die Pressemeldung der Polizei Köln [42] vom 19.10.2020). Bei den weiteren, durch die Bonner Polizei geführten Ermittlungen konkretisierte sich der Verdacht der Freiheitsberaubung und möglicher Sexualdelikte gegen den 36-Jährigen. Er soll die 18-Jährige, mit der er eine Beziehung führt und nach islamischem Ritus [43] verheiratet ist, gegen ihren Willen in eine angemietete Wohnung nach Bonn gebracht und dort vergewaltigt haben. Der 18-Jährigen war es gelungen, ihren Aufenthaltsort Angehörigen mitzuteilen, die die Polizei informierten. Der 36-Jährige, der wie die Geschädigte in Belgien wohnt, soll auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachts der Freiheitsberaubung und der Vergewaltigung heute noch dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem genauen Geschehensablauf dauern weiter an.

Chemnitz: Am Stadthallenpark war es zunächst nach einem verbalen Disput zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen gekommen. In deren Folge vier junge Männer (16, 18, 20, 22; alle syrische Staatsangehörigkeit) mit Gegenständen geschlagen und verletzt wurden. Sie kamen zur Untersuchung in Krankenhäuser. Anschließend flüchtete die Gruppe zum Dresdner Platz. Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, wobei ein 21-Jähriger (syrische Staatsangehörigkeit) eine Stichwunde erlitt. Danach waren mehrere Personen vom Ort geflüchtet. Polizeibeamte konnten im Rahmen der Tatortbereichsfahndung einen Tatverdächtigen (20, afghanische Staatsangehörigkeit) stellen und vorläufig festnehmen. Weitere Ermittlungen ergaben zudem Hinweise auf einen mutmaßlichen Mittäter (16), welcher infolgedessen vorläufig festgenommen wurde. Bei der Durchsuchung des Jugendlichen stellten die Beamten ein Messer sicher. Bei dem 16-Jährigen handelt es sich um einen afghanischen Staatsangehörigen [44]. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft wurden der 16-Jährige sowie der 20-Jährige nach den ersten polizeilichen Maßnahmen zunächst wieder aus der Dienststelle entlassen. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Dabei müssen der genaue Tatablauf sowie die jeweiligen Tatbeteiligungen noch ermittelt werden.

Düsseldorf: Dem Land Nordrhein-Westfalen sind für die Unterbringung von Flüchtlingen in Jugendherbergen seit Mai Kosten von 12,2 Millionen Euro entstanden. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten beliefen sich pro Einrichtung auf etwa 436 000 Euro, heißt es in einem Bericht des Flüchtlingsministeriums an den Landtag. … Die zuständigen Behörden hatten in Jugendherbergen unter anderem Flüchtlinge untergebracht, die zu Risikogruppen gehören – und in Sammelunterkünften eventuell gefährdet wären. Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor geht, lebten zum Stichtag 30. Juni 621 Asylsuchende [45] in den besagten sieben Jugendherbergen.

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München: Massive Beleidigungen bei Anti-AfD-Demo der SPD

geschrieben von byzanz am in AfD,Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus | 67 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Sonntag berichtete PI-NEWS [46] über den Versuch des SPD-Politikers Markus Guinand in München, einen Gastwirt mithilfe seiner städtischen Visitenkarte unter Druck zu setzen, eine Veranstaltung mit der AfD in seinen Räumen abzusagen. Am Montag fand eine Demonstration der SPD direkt vor einem Lokal des betreffenden Wirtes statt, um die Drohkulisse auf ihn weiter zu erhöhen. Die Süddeutsche Zeitung beschrieb [47], dass „die SPD dem Treiben der AfD im Stadtbezirk die Grenzen aufzeigen“ wolle.

PI-NEWS war mit einem Kamerateam vor Ort, um Interviews mit den Demonstranten bezüglich ihrer demokratischen Gesinnung aufzunehmen. Schließlich ist es interessant zu erfahren, warum es in einer Gesellschaft aus ihrer Sicht nicht zu gestatten sei, dass eine gewählte Partei, die auch noch die größte Oppositionspartei im Bundestag ist, in Gaststätten Versammlungen abhalten kann. Und ob es ihrer Meinung nach legitim sei, wenn ein „Beauftragter für Rechtsextremismus“ einen Gastwirt dazu nötigt, eine solche Versammlung, in diesem Fall auch noch mit einem Vortrag eines Bundestagsabgeordneten, abzusagen.

Die italienische Wirtsfamilie, die sich selber als völlig unpolitisch bezeichnet und jeder demokratischen Partei ihre Räume zur Verfügung stellt, wenn die Gäste sich anständig verhalten – was das Publikum der AfD bisher ihrer Aussage nach immer tat – wunderte sich über diese Repressalie und hatte einen Stammgast gebeten, sich mit diesem SPD-Beauftragten Markus Guinand auseinanderzusetzen.

Die erwünschte Absage fand aber nicht statt, und jetzt wollte die SPD aus dem Stadtteil Waldperlach-Perlach noch einmal nachlegen. Was ich mir dabei als Reporter alles anhören musste, sprengt die Grenzen dessen, was ich mir in den vergangenen zehn Jahren so alles anhören musste, bei weitem. Dieser Markus Guinand diffamierte mich in seiner Rede eindeutig tatsachenwidrig als „Rechtsextremist und Faschist“, obwohl mich sogar der Bayerische Verfassungsschutz, der seit 2013 all meine Reden und Artikel mit der Lupe seziert, dezidiert als „verfassungsschutzrelevant islamfeindlich außerhalb des Rechtsextremismus“ eingestuft hat.

Mit meiner Klage gegen die Stuttgarter Zeitung, die mich in einem Artikel vom 16.4.2015 als „bekannten Neonazi“ verleumdet hatte, bekam ich im Juni 2015 vom Landgericht Stuttgart Recht [48]. Anschließend hat die Zeitung die Formulierung in „Rechtspopulist“ geändert [49].

Aber dieser Markus Guinand steigerte sich vor Ort immer weiter in seinen Beleidigungsschwall hinein. So behauptete er allen Ernstes, dass ich ein „gerichtlich festgestellter Nazi“ sei, zum „Mord an Migranten“ aufrufe und ich solle mich aus ihrer Kundgebung „verpissen“. Wohlgemerkt, es handelt sich hier um den stellvertretenden SPD-Ortsvorsitzenden [50] von Perlach-Waldperlach, Mitglied des Bezirksausschusses [51] Ramersdorf-Perlach, dortigen „Beauftragten gegen Rechtsextremismus“ [52] und auch noch Mitarbeiter [53] der SPD-Bundestagsabgeordneten und Münchner SPD-Vorsitzenden Claudia Tausend.

Es steht außer Frage, dass diese verbalen Ausfälle ein juristisches Nachspiel haben werden. Als Wiedergründungsmitglied [54] der Weißen Rose und engagierter Journalist gegen den National-Sozialismus [55]sowie jeder anderen Form des Totalitarismus muss ich mir solche verleumderischen Unterstellungen nicht gefallen lassen.

Ein anderer linker Demonstrant verleumdete mich gar als „Verbrecher“. Dann versuchte ich noch Roland Hefter zu interviewen, einen Musiker der Gruppe Isarrider, der kurz vor der Bayerischen Landtagswahl 2018 mit dem Anti-AfD-Song „Mia ned“ [56] bekannt wurde. Er hatte schon gegen die BPE-Kundgebung am 21. September in Rosenheim zur Aufklärung über den Politischen Islam lautstark demonstriert [57].

Für die Stadtratswahl im März kommenden Jahres wählte ihn die SPD kürzlich auf Platz neun der Kandidatenliste. Die Süddeutsche Zeitung zitiert ihn [58], dass sein „einziger politischer Feind“ die AfD sei. Als ich ihm eine Frage stellte, wurde er aggressiv, versuchte mir das Mikrofon aus der Hand zu reißen und rief „lass mir mei Ruah!“. Alle Szenen sind in diesem bemerkenswerten Video festgehalten:

Roland Hefter hatte sich eine Viertelstunde später etwas beruhigt und sich offensichtlich doch meine Entgegnung durch den Kopf gehen lassen, dass es doch für die Bürger Münchens interessant wäre, wenn sich ein Stadtratskandidat der SPD im Interview äußert. So kam er dann wieder vor unsere Kamera und versuchte seinen vorherigen gewalttätigen Ausbruch damit zu beschönigen, dass er nach dem Mikrofon greifen wollte, da es sein „Musiker-Reflex“ gewesen sei. Nun gut, immerhin kam dann doch ein halbwegs zivilisierter Austausch zustande, bei dem man allerdings merkte, wie tief seine Vorurteile gegenüber der AfD sitzen. So bezeichnete er die Partei als „völkische Bewegung“ und „Nazi-Partei“, in der „geistige Verbrecher“ wären:

Vor Ort trafen wir auch Wilfried Biedermann, den AfD-Kreisvorsitzenden München-Ost, der seine Sicht auf diese unerträglichen Zustände in München ganz ruhig und gelassen äußerte:

Das Interview mit einem ehemaligen AfD-Mitglied, das wegen der Kontroversen um Lucke aus der Partei austrat und sich jetzt kritisch zu ihr positioniert, unterschied sich ebenfalls wohltuend von den Diffamierungs-Kaskaden der linken Demonstranten von SPD und Grünen:

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Der Veranstaltungsort der BPE-Kundgebungs in Bonn hat sich kurzfristig auf Bad Godesberg, Am Kurpark geändert. Die Zeit von 12-19 Uhr bleibt gleich. Der Europäische Widerstand Online (EWO) [59] wird wieder mit einem Livestream vor Ort sein.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [60] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [61]

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Ausblick auf die BPE-Deutschland-Tour 2020 über Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Video | 43 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | 39 Kundgebungen hat die Bürgerbewegung in diesem Jahr bisher in ganz Deutschland durchgeführt, um die Bevölkerung über den Politischen Islam aufzuklären. Die letzte für dieses Jahr wird am kommenden Freitag von 12-19 Uhr in Bonn stattfinden. Bei diesem Saisonabschluss werden wir uns auch bei allen bedanken, die in diesem Jahr tatkräftig mitgeholfen haben, diese Tour durchzuführen. In dem Video (oben) gebe ich einen kleinen Rückblick auf die vielschichtigen Erfahrungen, die wir in deutschen Städten bei diesem wohl brisantesten Thema, das es überhaupt gibt, gesammelt haben.

Ziel auch 2020 wird sein, die Fakten zum Politischen Islam in alle gesellschaftlichen Schichten zu tragen, damit von dort Druck auf die Altparteien und Mainstream-Medien ausgeübt wird, sich endlich kritisch mit dieser existentiellen Bedrohung zu beschäftigen. Am Ende muss das stehen, was die letzte österreichische Regierung unter Kanzler Kurz begann: Das Verbot des Politischen Islams. Je länger das in Deutschland von den Entscheidungsträgern hinausgezögert wird, desto größer der Schaden, den das deutsche Volk mitsamt der bei uns gut integrierten Ausländer zu erleiden hat.

Die BPE spricht hierbei mit allen Bürgern, egal welcher Religion und politischer Einstellung. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das endgültig ent-tabuisiert werden muss, um es umfassend öffentlich zu behandeln. Mit der Konkretisierung auf den „Politischen Islam“, der einen hohen Bestandteil des Gesamt-Konstruktes ausmacht, wird die Diskussion aus der Religions-Thematik herausgelöst und auf die politische Ebene gehoben, mit der Parteien umgehen können.

Denn nichts anderes sind all jene Elemente des Islams, die das Leben mit einem eigenen Gesetzeswerk bestimmen, dabei Frauen auf eine niedere Stufe stellen, Minderheiten wie Homosexuelle diskriminieren, Andersgläubige bekämpfen und zur alleinigen Machtergreifung aufrufen. Das alles hat mit einer „Religion“, die rein spirituell zu sein hat, nicht das Geringste zu tun.

Diese Erkenntnis muss gegen alle Widerstände von fundamentalen Moslems und ideologisierten Linken in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden. Hierbei versuchen wir auch dafür zu sorgen, dass bei Kundgebungen wieder Recht und Gesetz eingehalten wird. Sämtliche Beleidigungen und Störungen werden konsequent zur Anzeige gebracht. Vielleicht wird sich dadurch wieder eine zivilisierte Diskussionskultur ergeben, die eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Wir sind hierbei auf einem guten Weg. Selbst in linken Hochburgen wie Frankfurt und Stuttgart konnten wir Gespräche mit Gegendemonstranten führen. Die Stör-Aktionen der „Anti“-Faschisten hielten sich in Grenzen, da ihnen immer klarer wird, dass sie sich mit ihren „Nazi“- Slogans bei uns absolut lächerlich machen.

Auch in stark islamisch „bereicherten“ Regionen wie Offenbach konnten wir sogar ohne Absperrgitter eine siebenstündige Kundgebung durchführen, ohne dass es zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. An dieser Stelle auch ein besonderer Dank an unsere besonnen Ordnungskräfte in unserem BPE-Mobil-Team, die dafür sorgen, dass die bisweilen aufkommenden Emotionen bei den Gegendemonstratione unter Kontrolle bleiben.

Wir machen es schließlich auch bei jeder Kundgebung klar, dass sich unsere Aufklärungsarbeit nicht gegen Menschen, sondern gegen die gefährlichen Bestandteile der Ideologie richtet. Wer kann da schon etwas dagegen haben außer moslemische Fundamentalisten, die ihre Gesinnung an die Macht bringen wollen, und radikale Sozialisten, die aufgrund ihrer ideologiebedingten Denkblockaden nicht in der Lage sind, die Tragweite der Problematik zu erkennen.

Am kommenden Freitag werden wir in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn unsere vierzigste und damit letzte Kundgebung in diesem Jahr veranstalten. In Bad Godesberg, da die großen Plätze in Bonn durch Weihnachtsmärkte blockiert sind und es gerade auch die dortige Bevölkerung verdient hat, über die Tatsachen aufgeklärt zu werden, warum ihr Stadtteil immer mehr kippt.

Freitag, 29.11.2019
Bonn – Bad Godesberg
Theaterplatz
12 – 19 Uhr

Im kommenden Jahr dürften es noch mehr als 40 Kundgebungen werden. An dieser Stelle auch einen ganz herzlichen Dank an alle, die dies mit ihrer Mitgliedschaft und ihrer finanziellen Unterstützung ermöglichen. Mitglied werden kann man hier [62] (Antrag ausdrucken, ausfüllen und abschicken) und unterstützen hier [8].

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Wann besucht Wulff die Hinterbliebenen der deutschen Opfer?

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Kampf gegen Rechts™ | 116 Kommentare

Von H.G. | Der frühere Bundespräsident Christian Wulff hat am Wochenanfang die Familie des in Kassel ermordeten Halit Yozgat öffentlichkeitswirksam besucht. Nur eine Anstandsgeste oder mehr? Was will uns Wulff damit sagen?

Wulff laut Hessisch-Niedersächsischer Allgemeinen [63]:

„Das war ein wichtiger Nachmittag, um deutlich zu machen, dass wir solche Taten nicht vergessen – und weil wir feststellen müssen, dass seitdem sich die Dinge nicht alle zum Besseren entwickelt haben.“

Wohl wahr. Die Dinge haben sich tatsächlich bedrohlich verändert, seitdem sich der Ex-Bundespräsident mit der deutschvergessenen Feststellung unterwarf, dass der „Islam auch zu Deutschland gehört“. Vielleicht reflektiert Wulff mit seiner Kasseler Äußerung auf die verlogene Strategie „Kampf gegen Rechts“, für die Deutschlands Politiker gerne Millionenbeträge im dreistelligen Bereich bewilligen und das „Stärkung der Demokratie“ nennen. Sein demonstrativer Besuch bei den Yozgat`s in Kassel, seine gewollte Öffentlichkeit via Konrad-Adenauer-Stiftung waren jedenfalls ein eindeutiges Statement. Will sagen:  Alles, was rechts ist, ist von Übel. Man sieht es ja an den NSU-Morden.

Die Erinnerung wach zu halten an den Mord des damals 21-jährigen „Deutsch-Türken“ Halit Yozgat am 6. April 2006 durch die rechtsterroristische NSU sei Wulff gerne als menschliche Geste zugestanden, auch, dass ihm der Kontakt zu den Familien der NSU-Opfer 12 Jahre nach dem Verbrechen in Kassel „am Herzen liegt“.

Was Wulff aber offensichtlich völlig abzugehen scheint, ist der geschärfte Blick nach links sowie auf die Szene islamischer Gewalttäter und deren Opfer. Er unterliegt damit der bewussten Einäugigkeit islamaffiner Eliten, für die deutsche Ermordete aus dem Fokus geraten, obwohl sie wie die neun NSU-Opfer einer ideologischen oder religiösen Ideologie zum Opfer fielen. Von einem ehemaligen Bundespräsidenten kann man erwarten, dass er auch die Belange der Hinterbliebenen deutscher Opfer angemessen berücksichtigt.

Die Zahl der Toten, die durch islamischen Terror und durch alltäglichen Mord und Totschlag umkamen seit Öffnung der Grenzen durch Merkel im September 2015, hat längst die Zahl der NSU-Verbrechen überschritten. Die Frage ist: Wann stattet Christian Wulff den Hinterbliebenen dieser Opfer einen Besuch ab? Wir wissen nicht, ob und wen Wulff schon besucht hat,  helfen ihm aber gerne mit einer (unvollständigen) Erinnerungs-Liste weiter:

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„Das Wahrheitssystem“: Mord nicht kausal für den Tod

geschrieben von dago15 am in Migrantengewalt | 348 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Der nächste faustdicke Coup des Lügenstaates: Zwei vorbestrafte Afghanen sind „kausal unschuldig“ am Tod von Markus B., der „an einer natürlichen Todesursache verstarb“. Markus B., 22, wäre ohnehin an diesem Sonntag an „Herzversagen“ verschieden. Aus den „unschönen Vorkommnissen“ (ntv) in Köthen soll vor allem „kein zweites Chemnitz werden“. Darüber sind sich alle Agitatoren und Akteure des Merkelschen „Werte- und Wahrheitssystems“ (Sachsen-MP Michael Kretschmer) [71] in ihrer panischen Angst vor dem stets schneller drohenden Untergang ihres Machtsystems einig. In Sachsen-Anhalt wolle man bei gezielten Lügen und Falschinformation zumindest nicht mehr so leicht durchschaut werden, wie bei der gesamtmedialen Agitation gegen das Bürgertum in Sachsen vor zwei Wochen. Dies wird aber nicht funktionieren.

Beim nächsten Migranten-Mord wird alles anders

Beim nächsten Mord wird alles anders – diesmal sollte alles still und planmäßig und ohne großen Aufhebens „über die Bühne gehen“. Es sollte bei Merkels-Medien-Mafia sozusagen „in der Familie bleiben“. Lass es juristisch wie einen Unfall aussehen!

Diesmal war man bestens vorbereitet. Auch ohne erst langsames Durchsickern der „tatsächlichen Tatsachen“ aus einem fahrlässig durchgestochenen Haftbefehl stand bereits wenige Stunden nach der Tat das gewünschte Ergebnis [72] in den Medien fest: Der kardiologisch vorbelastete Markus B. wäre ohnehin an akutem Herzversagen gestorben, weitere vorbestrafte abschiebepflichtige oder “geduldete“ Asylsuchende trifft diesmal keine Schuld an dem weiteren Tod eines Deutschen. Markus B. wollte lediglich Streit schlichten – oder laut WeLT-TV den Streit „möglicherweise auch provozieren“ (!!).

Es werde „in alle Richtungen“ ermittelt, hieß es heute seitens der Staatsanwaltschaft. Wenige Stunden nach dem „neuen Todesfall in Köthen“ (ZDF heute), der dort „für Unruhe“ sorge, stand das Obduktionsergebnis jedoch sofort fest – während man in Chemnitz die nähren Tatumstände durch den patriotischen Haftbefehl-Leak erst Tage später erfahren konnte.

Der Zwangs-MDR berichtet wenige Stunden nach der Tat:

„Nach dem Tod eines jungen Mannes in Köthen steht die Ursache fest [73]. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau am Sonntagabend bestätigten, handelt es sich um akutes Herzversagen. Dies habe die Staatsanwaltschaft mündlich mitgeteilt. In der Pressemitteilung heißt es [74], „das akute Herzversagen stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen“. Zunächst war angenommen worden, dass der junge Mann durch Verletzungen bei der Auseinandersetzung mit zwei Flüchtlingen aus Afghanistan ums Leben gekommen war“.

Auch die DPA stellt unverzüglich klar: „Keine schwere Gewalteinwirkung“

Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, gebe es jedoch keine Hinweise für irgendeine Art von schwerster Gewalteinwirkung. Aussagen, wonach Markus B. gegen den Kopf getreten worden sein soll, seien nach Erkenntnissen der Ermittler falsch.

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost liefert medizinische Schnellexpertise:

Pressemitteilung Nr.: 115/2018

Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.

Braun                                                

Pressesprecher                                

Staatsanwaltschaft
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Pressestelle
Kühnauer Straße 161
Tel: (0340) 6000-201
Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de [75]

In vorauseilendem Kadavergehorsam übernahmen alle deutschen „Mainstream-Qualitätsmedien“ unkritisch und scheinbar klammheimlich beschwingt den Wortlaut der Deutsche Presseagentur:

„Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis stehe dieses Herzversagen nicht im direkten Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen [73]des jungen Mannes“.

Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht lobte bei der Pressekonferenz am Montag explizit die „gute Zusammenarbeit mit den Pressevertretern“.

[76]

Tagesschau / Staatsanwaltschaft: „Der so genannte Trauermarsch“

Bei der Pressekonferenz in Magdeburg am heutigen Montag mit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht, CDU, wurde verlautbart, dass „keine schweren Verletzungen“ bei der Meinungsverschiedenheit gab. Diese Information teilte die „Ministerin für Justiz und Gleichstellung [77]“ in Sachsen-Anhalt [78], Anne-Marie Keding, 52, CDU mit: „Wir haben keine Körperverletzungen feststellen können, die Tritte gegen den Kopf belegen könnten“. Der ganze Geschensablauf sei allerdings noch im Bereich der Ermittlungen. Die klare Todesursache sei „Herzversagen“ gewesen. Aber: Gab es bislang einen Todesfall OHNE Herzversagen in der Geschichte der Menschheit?

Die Beteiligten der Pressekonferenz waren „in ihren Gedanken bei den Hinterbliebenen“ und verurteilten die ausufernde rechte Gewalt von den friedlich Trauernden aufs Schärfste. Innenminister Stahlknecht konnte sich von dem „Aufmarsch der Kranzniederlegenden“ von einem Hubschrauber aus ein Bild der kritischen Lage verschaffen, wie er auf der Pressekonferenz mitteilte. Für weitere Kundgebungen der trauernden Betroffenen, Freunden und Hinterbliebenen stünden bereits Wasserwerfer bereit, so der Tenor der Pressekonferenz.

Zeugen: Anderer Tatbestand bei der Hinrichtung von Markus B.

Nach glaubwürdigen Zeugenaussagen stellt sich der Sachverhalt der „tragischen Todesfalls“ jedoch differenzierter, um nicht zu sagen komplett anders dar. Die beiden Afghanen Hotak, 18, und Ezattullah, 20, beide polizeibekannt und vorbestraft wegen Körperverletzung, schlugen laut Zeugin Kristina C. und weiterer Tatzeugen unvermittelt auf Markus ein, der daraufhin zu Boden ging.

Laut Zeugenberichten rief er immer wieder: „Hört auf – ich kriege keine Luft mehr“. Danach waren seine Augen geöffnet, aber er regte sich nicht mehr. Trotzdem habe Ezatullah vielfach auf seinen Kopf und Bauch eingetreten. Markus B. starb im Krankenhaus nach den Verletzungshandlungen, welche ihm die „Schutzsuchenden“ zufügten. Eine bloße „verbale Diskussion zischen den Streithähnen“, wie in den Medien dargestellt, wäre außerhalb der Lebenserfahrung mit mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraften afghanischen Intensivtätern im Merkeljahr 2018.

Hotak, 18, und Ezatullah, 20, kamen als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (MUFL) nach Deutschland. Der Landrat des Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Uwe Schulze, 56, CDU: Einer der mutmaßlichen Streithähne (laut Pressekonferenz der vorbestrafte Ezattullah M.) „hatte eine Anerkennung als Flüchtling, der andere sollte eigentlich abgeschoben werden.“ Die Abschiebung sollte bereits seit April erfolgen.

Doch die Staatsanwaltschaft Dessau verhinderte die fällige Abschiebung Hotaks, weil noch zwei Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den illegalen Afghanen liefen. Zuletzt hatte die Ausländerbehörde des Landkreis am 23. August nachgehakt, doch da waren die Verfahren gegen den vorbestraften Hotak immer noch nicht abgeschlossen. Laut Pressekonferenz lagen auch noch weitere strafrelevante Verfahren gegen Hotak vor. Zwei Strafverfahren waren bereits „abgeschlossen“.

Atypische Obduktionsgeschwindigkeit

Allein schon die für deutschen Forensik-Behörden völlig atypische Geschwindigkeit der „Blitz-Obduktion“ macht die Berichterstattung eher unglaubwürdig. Das Obduktionsergebnis wurde laut Polizeipressebericht „telefonisch“ mitgeteilt, auch das ist atypisch nach der heiklen Vorgeschichte in Chemnitz, wo bislang noch immer kein offizieller Tatverlauf seitens der Behörden bekannt gegeben wurde. Zweifel und Ungereimtheiten an der Vorgehensweise kommen in den Systemmedien allerdings nicht auf. Alle Berichte stellen das „Herzversagen“ an prominenteste Stelle des Tötungsablaufs. Nicht ein Regime-Journalist hat dieses dubiose Vorgehen der Behörden an einem Sonntag (!!) bisher kritisch betrachtet, sondern das „vorläufige mündliche Obduktionsergebnis“ als unumstößliche Tatsache übernommen.

Fatal falsche Schnell-Kausalitätswürdigung

Streitschlichter Markus B. hatte eine Vorerkrankung, der fürsorgliche Behinderten-Helfer lebte nach Informationen seines Freundeskreises mit einen Herzschrittmacher. Der Mord in Köthen erinnert fatal an den Münchner S-Bahn Streitschlichter Dominik Brunner. Dort hieß es sehr schnell, Brunner habe ein vergrößertes Herz und die brutalen Verletzungen führten nur deswegen zum Tod. Die Mittäter kamen relativ schnell wieder auf freien Fuß [79]. Im „Todesfall Niklas Pöhler [80]“ in Bad Godesberg 2016 stellten Gerichtsgutachter eine „Gehirn-Vorschädigung des Opfers“ fest. Es folgte dann sogar eine Rücknahme des Totschlagvorwurfs gegen den marokkanisch-stämmigen „Italiener“ Walid S. sowie eine umfangreiche „Haftentschädigung“ aus der Steuerkasse. Allerdings wurden Blut- und DNA-Spuren in der Wohnung des freigesprochenen „Tatbeteiligten“ gefunden.

Walid S., freigesprochener Mörder von Niklas Pöhler.

Fest steht zumindest, dass alle drei Getöteten – Markus B., Niklas Pöhler und Dominik Brunner – ohne die fatalen Attacken, Tritte und Schläge heute wohl noch am Leben wären. Im deutschen Rechtssystem ist nach der conditio-sine-qua-non-Formel eine Tathandlung dann „kausal“, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Taterfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Diese Bedingungstheorie geht auf den Rechtswissenschaftler Maximilian von Buri [81] zurück. Bei einer Straftat muss festgestellt werden, ob eine Kausalität zwischen der Tathandlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg besteht – oder ob dieser „aus purem Zufall eingetreten“ ist. Der Kausalzusammenhang wird deshalb nur unterbrochen, wenn eine andere Bedingung ohne Fortwirken der früheren zum Erfolg führt. Wird beispielsweise jemandem Gift beigebracht, er aber vor dessen tödlicher Wirkung von einem anderen erschossen, so ist nur der Schütze wegen einer vollendeten Tat zu bestrafen, der verhinderte Giftmörder nur wegen einer versuchten Tötung.

Im Deutschen Strafrecht wird die Äquivalenztheorie von der einschränkenden „gesetzmäßigen Bedingung“ ergänzt. Ursächlich ist eine Bedingung dann, wenn sie aufgrund einer gesetzmäßigen Beziehung im konkreten Erfolg tatsächlich wirksam geworden ist. Die Kausalität wird hier durch das normative Kriterium der objektiven Zurechnung [82] tatbestandsadäquat limitiert, etwa bei atypischen Geschehensabläufen. Objektiv zurechenbar ist ein durch menschliches Verhalten (Tun/Unterlassen) verursachter Erfolg nur dann, wenn das Verhalten eine – rechtlich verbotene – „Gefahr geschaffen und die Gefahr sich in dem tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert“ hat.

Hypothetische Kausalität: Eine solche liegt vor, wenn die Handlung des Täters zwar den Erfolg herbeigeführt hat, dieser Erfolg aber dann wenig später auch durch eine andere Ursache eingetreten wäre – Streitschlichter Markus B. zum Beispiel am Sonntag ohnehin einen Selbstmord geplant hätte.

Hätte, hätte – einwandfreie Kausalitätskette in Köthen

Neben der „überholenden Kausalität“ (Vergiftetes Opfer stirbt vor toxischem Exitus bei einem Flugzeugunfall) wäre noch eine „abbrechende Kausalität“ in Betracht zu ziehen, welche die Bedingung für eine neue vollkommen neue Ursachenreihe eröffnet, die ausschließlich den Erfolg herbeiführt. Dies ist im Fall von Markus B. nicht der Fall – durch die kardiologische Vorerkrankung wurden keine plötzlichen neue Kausalitäten gesetzt.

Medien und Staatsanwaltschaft stellen bei Markus B. auf einen „atypischen Kausalverlauf“ aufgrund der Vorerkrankung ab. Das klassische Beispiel hierzu ist es, wenn ein Opfer mit einem Messer am Arm verletzt wird – auf dem Weg ins Krankenhaus verunglückt der Krankenwagen, so dass der Verletzte stirbt. Wäre das Opfer nicht verletzt worden, so hätte es keinen Krankenwagen gebraucht und er wäre auch folglich nicht gestorben. Die Totschlagsnorm soll aber nicht vor Unfällen von Krankenwägen schützen.

Es liegt nach herrschender Lehre beim Mord von Köthen jedoch klar eine strafrechtsrelevante Kausalität vor: Eine objektive Zurechnung muss auch bejaht werden, wenn ein Täter aus der ex-ante Perspektive (= objektiv nachträgliche Prognose) mit einem nicht komplett außergewöhnlichen Kausalfaktor zu rechnen hat, z.B. einer durchaus verbreitenden Vorerkrankung oder körperlichen Schwächung seines Opfers.

Töten in Köthen: Totschlag § 212 StGB / Mord § 211 StGB

Angesichts der hohen Strafandrohung des § § 212 StGB (Totschlag) mit Freiheitsstrafen von 5 bis zu 15 Jahren – ist daher eine über eine „atypische Kausalität“ hinaus gehende besondere Tat-Verknüpfung zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Opfers erforderlich. Es muss daher „ein tatspezifischer Zusammenhang zwischen dem Grunddelikt (Körperverletzung) und der schweren Folge, dem Tod des Opfers, gegeben sein. Die Rechtsprechung des BGH verlangt, dass sich in dem Todeseintritt die spezifische, „dem Erfolg des Grunddeliktes innewohnende Gefährlichkeit niedergeschlagen“ hat (BGHSt 31, 96).

Dafür ist nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass sich der Todeserfolg aus der vorsätzlich zugefügten Körperverletzungserfolg ergibt, was auch der Schutzzweck der Strafnorm entspricht. Es genügt daher, dass der Körperverletzungshandlung „das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet und dass sich dann dieses dem Handeln des Täters eigentümliche Risiko beim Eintritt des Todes verwirklicht (BGHSt 31, 96)“.

Beim Angriff auf Markus B. wurde bei den vorsätzlichen Schlägen und Tritten von Hotak H. und Ezatullah M. mit „Sicherheit“ das typische Todesrisiko ausgelöst, das beim solcherart getroffenen Opfer nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit die Todesfolge auslösen kann. Für Mord (§211) kommt das qualifizierende Tatmerkmal der Heimtücke oder Grausamkeit hinzu. Das ist bei Tritten gegen einen am Boden Liegenden („Hört auf !“ Hört auf“!) auch nach objektiven Kriterien des Strafrechts durchaus zu bejahen. Dies werden auch die Zeugenaussagen und die typischeren Tatabläufe einer Vielzahl analoger Fälle bestätigen.

Vorauseilender Migranten-Rabatt

Laut mehrerer glaubwürdiger Zeugenaussagen am Tatort Spielplatz Köthen, die von den Mainstreammedien so gut wie nicht gewürdigt wurden (vgl. Chemnitz), erfolgte die körperliche Bestrafung des Streitschlichters mit gezieltem direkten Vorsatz (Dolus directus). Eine Verneinung der einwandfreien objektiven Kausalitätskette zum heimtückischen Mord / Totschlag würde den Schutzzweck des Deutschen Strafrechts ein weiteres Mal komplett konterkarieren. De facto hieße das, wenn brutale Merkel-Orks das unglaubliche „Glück“ haben, auf ein Opfer mit Vorerkrankung zu „stoßen“, dass der Totschlag / Mord weniger hart bestraft wird, auch wenn die an den Tag gelegte Grausamkeit dieselbe war.

Ein „Sechser“ im Umvolkungs-Lotto mit Bleiberecht und sofortigem Nichtabschiebestopp aus Deutschland. Oder wie im Fall Niklas Pöhler eben [83], mit reichlicher Haftentschädigung aus der Kasse des Steuerzahlers [84] !! – PI-NEWS berichtete [83].

Der heute 21-jährige Intensivtäter Walid S. wurde 2016 nur wegen einer früheren Tat zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht verließ er als freier Mann, da die Strafe mit der Untersuchungshaft als verbüßt galt. Auch in Köthen ist ein deutscher Junge ermordet worden, Gerechtigkeit wird ihm wohl nicht widerfahren, dafür sorgen Medien und Justizapparat bereits im Vorfeld mit ihren Exkulpationsversuchen zugunsten der Täter.

Juristisch dürfte es selbst mit dieser verharmlosenden Diagnose für eine „Körperverletzung mit Todesfolge“ eng werden, denn es war ein kausal einwandfreier MORD. Eine Jugendstrafkammer wird bei den „18- und 20-jährigen Schutzsuchenden“ allerdings zu dem Schluss kommen, dass sie mangels Schulbildung schlechterdings nicht erwarten konnten, dass das Opfer bei einer Prügelattacke sterben könne und ein konkretes Einsehen in die möglichen Tatfolgen nicht zu erwarten sei. Dann noch eine „Ehrverletzung“ oder „Provokation“ durch das Opfer, und schon steht einer Bewährungsstrafe nichts mehr im Wege.

Die Hinrichtung von Markus B.

Dafür sind die „Uns-geschenkten“ Gewalttäter bereits bald wieder für die nächste Tat bereit. Die relativierenden und verharmlosenden Artikel der Merkel-Medien tragen nicht unbedingt zu einem weiteren „Objektiven Sicherheitsgefühl“ der besorgten Menschen in Deutschland bei. Markus B. könnte noch leben, wenn Justiz und Behörden ihre Aufgaben verantwortungsvoll erledigt hätten.

Oder wenn man nicht hunderttausende archaische Illegale mit erheblichem Gewaltpotential ins Land importiert hätte. Wer glaubt, der brutale Angriff habe nicht zum Tod von Markus B. geführt, der glaubt auch noch an den Osterhasen oder an Merkels „Wir schaffen das“.

Die Polizei in Köthen handelt nun: Sie kündigte via Twitter an, die Redebeiträge der Trauer-Demonstranten vom Sonntag auf deren „strafrechtliche Relevanz [85]“ zu prüfen.

[86]

Dazu Horst Seehofer: „Die Wahrheit liegt in Wahlurne“ (10. September 2018).

Das Wort „Urne“ ist in diesem Sachzusammenhang kausal allerdings unpassend, wie eigentlich immer bei Seehofers Stotter-Statements.

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Sigmar Gabriel: Türken haben Deutschland aufgebaut

geschrieben von Erwin Mustermann am in Deutschenfeindlichkeit,Türkei | 343 Kommentare

„Deutschland hat viel davon profitiert, dass Menschen aus anderen Teilen der Welt, insbesondere der Türkei, nach dem zweiten Weltkrieg zu uns gekommen sind und das Land aufgebaut haben.“ Diese völlig faktenfreie Behauptung kommt nicht etwa wie gewohnt von türkischer Seite, sondern aus dem Mund des deutschen Außenministers Sigmar Gabriel (SPD).

Gabriel verbreitete die Wiederaufbaulüge unwidersprochen am 6. Januar bei einer Pressekonferenz mit dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu in Goslar (hier ab Minute 3.14 [25]).

Nachfolgend die für jeden nachprüfbaren Fakten hinsichtlich der Anwesenheit von zig Millionen Türken in Deutschland, und deren Beitrag zum Wiederaufbau des Landes:

Am 31. Oktober 2017 jährte sich zum 56. Mal (1961) die Unterzeichnung des Gastarbeiterabkommens zwischen Deutschland und der Türkei. Im Gegensatz zum gerne von türkischer Seite [16] erzählten Mythos „Deutschland hat türkische Gastarbeiter nach dem Krieg geholt und diese haben das Land wieder aufgebaut“, ging der Wunsch nach einem Abkommen nicht von Deutschland aus, sondern von der Türkei.

Sowohl die Türkei als auch die USA [17] hatten ein großes Interesse am Zustandekommen dieser Vereinbarung. Ein starkes Bevölkerungswachstum in der Türkei hatte zu hohen Arbeitslosenzahlen geführt. Diese hoffte man durch das Abkommen zu reduzieren. Außerdem sollten zurückkehrende Fachkräfte mit ihrem neu erworbenen Know-how die Effizienz der heimischen Industrie steigern. Ziel der USA war eine ökonomische Stabilisierung der Türkei, die 1952 in die NATO aufgenommen worden war.

Hierzu führt Dr. Stefan Luft in seinem 2006 erschienen Buch “Abschied von Multikulti“ [18] aus:

Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. „Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte.”

In Ihrem Buch „Diplomatische Tauschgeschäfte. ‘Gastarbeiter’ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973“ [19] führt Heike Knortz das Zustandekommen des Vertrages auch auf außenpolitischen Druck der USA zurück:

Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab. Da er die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte als zu groß einschätzte, des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium, im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Arbeitsministerium, die Verhandlungsführung mit der türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato, sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund. Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren.

Das Problem des explosionsartigen Anwachsens der eigenen Bevölkerung (von 1955 bis 1975 stieg die Bevölkerungszahl in der Türkei von 24 auf 40,2 Millionen Menschen) wurde zumindest damals noch von türkischer Seite aus offen zugegeben. Helmut Schmidt (SPD, deutscher Bundeskanzler 1974 bis 1982) berichtete in der Wochenzeitung “Die Zeit” (Heft “Zeit-Punkte”, Nr. 1/1993) über ein Schlüsselerlebnis mit dem türkischen Ministerpräsidenten Demirel:

Ich kann mich gut daran erinnern, als ich ihn das erste Mal traf. Das muss anderthalb Jahrzehnte her sein. Wir trafen uns in Ankara. Er war damals Regierungschef und hat zu mir gesagt: „Wissen Sie, Herr Schmidt, bis zum Ende des Jahrhunderts müssen wir noch fünfzehn Millionen Türken nach Deutschland exportieren.“ Und ich habe zu ihm gesagt: „Das wird nicht stattfinden, das werden wir nicht zulassen.“ Da hat er gesagt: „Warten Sie mal ab. Wir produzieren die Kinder und Ihr werdet sie aufnehmen.“

Es ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle“ der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich nach Deutschland vermittelt werden konnten. Neben den Überweisungen der Gastarbeiter und der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei auch durch die Rückkehr der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzipes eine Effizienzsteigerung der eigenen Industrie (Know-How-Transfer). Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen. Dass das Abkommen keinen wirtschafts- sondern einen außenpolitischen Hintergrund hatte, wurde es auch folgerichtig nicht vom Wirtschafts- sondern vom Außenministerium verhandelt und abgeschlossen. Ein Volk, das weltweit für seinen Fleiß, Handwerkskunst und Erfindergeist bekannt, bereits 1959 hinter den USA wieder zweitstärkste Wirtschaftsnation ist, war mit Sicherheit nicht auf größtenteils ungelernte Türken zum „Wiederbau“ seines Landes angewiesen. 1961 gab es in Deutschland nichts mehr zum „wiederaufbauen“. Eine gute Gelegenheit zum Wiederaufbau hätte es hingegen in der Türkei gegeben [20]:

Er kommt selbst aus diesem Gebiet um die Städte Erzurum, Mus und Varto. „Als dort 1966 ein Erdbeben wütete, ließ die türkische Regierung viele Überlebende, die Hab und Gut verloren hatten, als Gastarbeiter nach Deutschland rekrutieren. Tausende kamen nach Berlin.“

Bereits 1971 wurde das Abkommen wieder gekündigt, 1983 zahlte man „Rückkehrprämien“ [21], damit Türken wie ursprünglich vereinbart in die Türkei reimigrieren.

Das Foto zeigt das fränkische Würzburg im Jahre 2011, als zu Ehren der „dringend benötigten“ türkischen Gastarbeiter die Innenstadt flächendeckend mit türkischen Fahnen [87] verschandelt wurde.

Diese eindeutige Faktenlage passt der Türkei nicht so recht in ihr eigenes Geschichtsbild. So behauptete hinsichtlich des bevorstehenden 50ten Jahrestages des Abkommen im März 2011 [22] der damalige „Minister für Auslandstürken“ Faruk Çelik:

[…] In Anspielung auf die deutsche Kritik an türkischen Migranten erinnerte der Minister die Bundesrepublik auch daran, dass die Auswanderung keine Idee der Türken war: „Die Leute gingen, weil man nach ihnen rief.“ Nun müsse sich Deutschland verstärkt um eine gute Integration bemühen, was bedeute, „Kultur und Religion“ der Türken zu respektieren. […]

Ebenso gab der damalige türkische Staatspräsident Abdullah Gül das Märchen vom dringend benötigten türkischen Gastarbeiter [23] zum Besten:

„Die Türken sind damals einer Einladung gefolgt. Deutschland brauchte Arbeitskräfte, die Türken machten sich auf den Weg.“

Selbst die Bundesregierung [24] klammerte, aus welchen Gründen auch immer, die Geschichte des Zustandekommens der Anwerbung aus:

Der Anwerbevertrag zwischen Deutschland und der Türkei wurde Ende Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet. Beide Länder waren an einer engeren Zusammenarbeit interessiert. Zum einen brauchte Deutschland zur Zeit des „Wirtschaftwunders“ Arbeitskräfte, zum anderen wollte die Türkei ihre Landsleute durch einen Auslandsaufenthalt weiter qualifizieren.

Ehemalige deutsche Bundeskanzler und Minister verzichteten auf falsche Rücksichtnahme bei Ihrer Bewertung der Folgen des Abkommens wie nachfolgende Zitate [26] belegen:

Helmut Schmidt (SPD) in der Wochenzeitung „Zeit“ vom 5.2.82:

„Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze!“

Manfred Börner (SPD und hessischer Ministerpräsident) 1982:

“Es kommt, solange ich in Hessen etwas zu sagen habe, kein Türke mehr ins Land. Denn die sozialen Folgekosten sind so hoch, dass es unverantwortlich ist, das fortzusetzen.“

Helmut Kohl, in einem ZDF-Interview v. 3.10.1982, dem ersten Tage seiner Kanzlerschaft:

„Aber es ist auch wahr, dass wir die jetzige vorhandene Zahl der Türken in der Bundesrepublik nicht halten können, dass das unser Sozialsystem, die allgemeine Arbeitsmarktlage, nicht hergibt. Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen.“

und an anderer Stelle:

„Das Problem ist, dass wir offen aussprechen müssen, dass wir mit der Zahl der türkischen Gastarbeiter bei uns, wie wir sie jetzt haben, die Zukunft nicht erreichen können. Die Zahl kann so nicht bleiben. Sie muss verringert werden.“

Trotz aller Fakten, wird das Märchen vom Wiederaufbau Deutschlands durch Türken nicht nur bis zum Erbrechen von selbigen, sondern auch immer wieder von deutsch-feindlichen Politikern wie Sigmar Gabriel einmal bereits im Juli 2017 dieses Jahres zum Besten gegeben [88].

Weiterführende Links:

» Tobias Heinz: Beitrag der Gastarbeiter [27] zum Wiederaufbau Deutschlands
» Necla Kelek: Almancis [28] haben Türkei gerettet

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Video: Perspektiven der Islamkritik

geschrieben von dago15 am in Islamaufklärung | 44 Kommentare

Wenn über „die Barrikaden“ hinweg Islamkritik diskutiert wird, dann dürfen wir GEZ-Sklaven uns über viel Streit freuen, sehr viel Verharmlosung und noch mehr Taqiyya. Nicht zuletzt bekommen Islamkritiker, solange sie deutsche Eltern haben, die Nazikeule zu spüren.

Dass es auch anders geht, haben am 7.9.2017 der Spitzenkandidat der AfD in Nordrhein-Westfalen, Martin Renner, der Ex-Grüne Islamkritiker Michael Höhne-Pattberg sowie der Moderator Bernd Kallina eindrücklich unter Beweis gestellt.

Die Beteiligten, sowie die Organisatoren des Politischen Stammtisches Bonn (DPS) und des Pressestammtisches Bad Godesberg (GPS), haben in eineinhalbstündiger Diskussion nachgewiesen, dass Journalismus in Deutschland auch sachlich und kompetent um Erkenntnisgewinn möglich ist.

Eine Anne Will, Sandra Maischberger oder ein Frank Plasberg hätten dagegen im Interesse der Islamisierung Deutschlands versucht, die Informationen zu unterdrücken, die die Herren Renner und Höhne-Pattberg in vielen Jahren und teils intensiven Recherchen zusammengetragen haben. Nicht so Bernd Kallina (Godesberger Pressestammtisch), dessen Verdienst es ist, diese Diskussion faktenreich und objektiv geleitet zu haben.

Podium und Auditorium hochkarätig besetzt

Ebenso hochkarätig wie das Podium war auch das Auditorium besetzt. So bereicherten u.a. ein engagierter Islam-Experte aus Nordrhein-Westfalen, ein ehemaliger SPD-Staatssekretär und ein Mitbegründer der GRÜNEN die Diskussion um „Perspektiven der Islamkritik – links und rechts“ mit ihren fachkundigen Wortbeiträgen.

Einige Überraschungen: Wer wusste schon, dass der AfD-Politiker Martin Renner bei Besuchen im Saudischen Königshaus vermittelt bekam, dass wir in Deutschland und Europa „Beuteland“ sind und selbst unsere eigenen Entwicklungen nur als „Nutznießer“ gebrauchen dürfen? Alle Güter dieser Welt sind aus der Sicht der Saudischen Herrscherfamilie Eigentum von Muslimen.

Wer erwartet von einem Ex-Grünen, hier Michael Höhne-Pattberg, den Hinweis auf Auslandsdeutsche, mit deren Rückkehr der demographische Niedergang des Deutschen Volkes aufgehalten werden könnte?

Rolf Stolz: Abgrenzungen von rechten und linken Islamkritikern überwinden

Die Diskussion kreiste natürlich auch um Fragen zu Multikulti, das nach bisherigem Verständnis und der typisch links-grünen Definition folgend, „burkaschwarz“ enden werde (Renner).

Das ehemalige Vorstandsmitglied der Grünen, Rolf Stolz (neben Petra Kelly), wies darauf hin, dass Islamkritiker von rechts bis links oder von links bis rechts nur eine Chance haben, wenn sie zu einer Zusammenarbeit finden und die ewigen und überkommenen Abgrenzungen voneinander überwinden.

Dieses vorweg genommene Fazit der Veranstaltung (Perspektiven der Islamkritik) zeigt in Zeiten der Ausgrenzung von Kritik, der AfD im Bundestag, sowie des Maas’schen Zensurgesetzes, wie Debatten sogar über den Islam auch verlaufen können. Selbst in der zensierten Bundesrepublik Deutschland.

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