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„Dringende Empfehlung“ statt Maskenpflicht für Bayerns MdLs

Von EUGEN PRINZ | Während das Verbot von Groß- und Tanzveranstaltungen zwar den Freizeitwert bei so manchem Bürger nachhaltig beeinträchtigt und sich bei dem einen oder anderen auch aufs Gemüt schlägt, hat das doch keine unmittelbare Auswirkung auf die Gesundheit. Von der  Maskenpflicht kann man das allerdings nicht sagen kann.

Obwohl ganze Regionen inzwischen „Corona-frei“ sind, wird man von den Landesregierungen trotzdem noch genötigt, beim Einkaufen die Stofffetzen zu tragen. So ziemlich jeder Kunde sieht zu, nach der Besorgung des Nötigsten so schnell wie möglich wieder ins Freie zu gelangen, um wieder durchatmen zu können.

Maskenpflicht – Tortur für Verkäuferinnen

Dabei ist man immer noch in einer deutlich besseren Position, als die zahlreichen Verkäuferinnen, die während ihrer körperlich anstrengenden Arbeit einen Mundschutz tragen müssen, dabei nuschelnd Kunden bedienen und von diesen genuschelte Antworten erhalten. Missverständnisse und häufige Rückfragen sind die Folge. Und wenn die geschundenen Werktätigen dann nach einem Achtstundentag Abends nach Hause kommen, sind sie geplagt von Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel. Arbeitstag für Arbeitstag.

Grund genug, am Beispiel von Bayern einmal den Blick auf jene zu richten, denen diese armen Teufel die persistierende Maskenpflicht zu verdanken haben: Die bayerische Staatsregierung und die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Wie sieht es eigentlich an deren „Arbeitsplatz“ mit der Maskenpflicht aus?

Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag

In einer Pressemitteilung des Bayerischen Landtags [1] vom 15.06.2020 heißt es dazu:

„Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts der LMU, dem Virologen Professor Oliver T. Keppler, das weitere Vorgehen hinsichtlich des Sitzungsbetriebes im Bayerischen Landtag nach den Pfingstferien und nach der Sommerpause besprochen. Als wichtiger Schritt zum Vollbetrieb wurde dabei die Einführung einer Maskenpflicht ab dem 15. Juni 2020.“

Na, das ist doch ein Wort, oder? Gleiches Recht für alle, so muss es sein. Beschlossen wurde das im Ältestenrat gegen die Stimmen der AfD.

„Dringende Empfehlung“ statt Maskenpflicht

Sind die „AfDler“ also wieder mal die Bösen? Nein. Denn nach der Lektüre des „Kleingedruckten [2]“ stellt sich der Beschluss ganz anders dar:

„Gemäß dem Beschluss gilt ab Montag nach den Pfingstferien für alle Abgeordneten in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen eine dringende Empfehlung (Hervorhebung durch den Autor) zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude gilt in diesen Bereichen eine Maskenpflicht. In den Sitzungssälen können die Masken bei den derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden.“

Das heißt, den Abgeordneten des Bayerischen Landtags wird nur „dringend empfohlen“, einen Mundschutz zu tragen, während alles andere, was in dem Gebäude noch kreucht und fleucht, dazu verpflichtet ist.

Verbalakrobatik zur Rechtfertigung

Offenbar ist man sich dessen bewusst, wie schlecht das in der Bevölkerung ankommen könnte, denn es werden wahre Verrenkungen unternommen, diese „Extrawurst“ für die Abgeordneten zu begründen.

In einer Mitteilung des Landtags [2] dazu heißt es:

„Hinsichtlich der unterschiedlichen Bestimmungen für Abgeordnete und andere Personen ist Folgendes festzuhalten: Nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung sind Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Im Interesse der Unabhängigkeit der Volksvertreter darf diese Freiheit des Mandates nicht beschränkt werden. Eine Pflicht, im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen, wäre mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags nicht vereinbar, denn ohne Einhaltung der Maskenpflicht müssten die betreffenden Abgeordneten dann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an parlamentarischen Beratungen und Abstimmungen gehört aber zum Kernbereich der Tätigkeit von Abgeordneten, ein Verbot, das Parlamentsgebäude zu betreten, weil keine Maske getragen wird, wäre demnach nicht durchsetzbar.“

So ist das also: Beim Plebs setzt man ohne mit der Wimper zu zucken, die Grundrechte reihenweise außer Kraft und bei den Landtagsabgeordneten tun sich angeblich  unüberwindliche juristische Hürden auf.

Eine faule Ausrede, die nicht zieht

[3]Hierzu muss man jedoch wissen, dass es die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags [4] bereits jetzt ermöglicht, einen Abgeordneten von bis zu zehn Sitzungen auszuschließen. Das ist in den §§ 116 bis 120 der Geschäftsordnung so geregelt.

Es wäre ein Leichtes gewesen, die Geschäftsordnung dahingehend abzuändern, dass auch Abgeordnete ohne Mundschutz von Sitzungen ausgeschlossen werden können.

Doch anscheinend ist es politisch nicht gewollt, Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Staatsregierung ähnliche Beschwernisse aufzuerlegen, wie den unteren Tanen.

Und so kann man erwarten, dass nach einer kurzen Schamfrist, im Maximilianeum das Tragen eines Mundschutzes durch die Abgeordneten davon abhängt, ob gerade ein Pressevertreter in der Nähe ist.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Einhaltung der Corona-Regeln im Reichstag? Fehlanzeige…

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Corona | 71 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | „Kaum ein Abgeordneter der Parteien, die den Menschen Mundschutz verordnen, trägt selbst einen. Und den Mindestabstand hält auch kaum einer ein.

Mit dieser Enthüllung eröffnete der ehemalige bayerische AfD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Martin Sichert seinen verbalen Großangriff auf jene Heuchler im Plenarsaal, die im Zuge der Corona-Krise öffentlich Wasser predigen und heimlich Wein trinken, wie es Heinrich Heine in seinem Gedicht „Deutschland. Ein Wintermärchen“ so trefflich skizzierte.

Mundschutz eine Tortur für Verkaufspersonal und Bedienungen

Jede Verkäuferin oder Bedienung kann ein Lied davon singen, wie körperlich belastend es ist, während der gesamten Arbeitszeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen zu müssen. Kopfschmerzen, Müdigkeit und Abgeschlagenheit sind die Folgen der stundenlangen Teil-Rückatmung der eigenen, mit COübersättigten Atemluft.

Nicht ganz so belastend, aber auch unangenehm, ist der Mundschutz beim Einkaufen. Die Umsatzeinbrüche, bedingt durch den Wunsch der Kunden, so schnell wie möglich den Laden zu verlassen, um das fiese Folterinstrument endlich wieder abnehmen zu können, werden die Bilanzen des Einzelhandels tüchtig verhageln.

Aber nicht nur der Mundschutz bedeutet eine täglich Schikane für die Bürger, sondern auch die teilweise absurden Abstandsregeln. Beispiel gefällig?

Bitte sehr:

1000 Euro Bußgeld für einen Familienspaziergang

Wie die Stuttgarter Zeitung [12] berichtet, wurde eine fünfköpfige Familie aus der Landeshauptstadt Baden-Würtembergs auf dem Weg zum Friedhof kürzlich von einer Polizeistreife mit einem Bußgeld von jeweils 200 Euro pro Person belegt, weil sie den Mindestabstand zueinander nicht eingehalten hatte.

Die Familie lebt in getrennten Haushalten. Sämtliche Mitglieder dürfen zwar untereinander engen Kontakt halten, aber nur innerhalb der Wohnung. Sobald sie das Haus verlassen, dürfen nur die Personen des jeweiligen Haushaltes den Mindestabstand zueinander unterschreiten. So eine widersinnige Regelung kann sich kein Mensch ausdenken, möchte man glauben. Und dennoch gibt es sie. Bei den Grünen ist sowas möglich.

Diese Bestimmung bietet einen erhellenden Einblick in die Gedankenwelt jener, die uns regieren und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Exekutive, die sich nicht zu schade ist, diesen Unsinn auch noch zu sanktionieren, statt es bei einem mahnenden Hinweis auf die schizophrene Rechtslage zu belassen und dann weiter zu fahren.

Werden die Corona-Regeln von ihren Urhebern beachtet?

Umso interessanter ist es, der Frage nachzugehen, ob die „Corona-Regeln“ von jenen beachtet werden, auf deren Mist sie gewachsen sind. Die Verantwortlichen dafür sitzen in den Landtagen und im Bundestag.

[13]Insbesondere die Bundestagsabgeordneten sind in ihrem Reichstagsgebäude von der Außenwelt abgeschirmt. Zu dieser Trutzburg, deren Verteidigungsanlagen gegenwärtig mit einem Schutzzaun und einem „Aha-Graben“ verstärkt werden, haben normal Sterbliche nur zu bestimmten Zeiten und in bestimmte Bereiche Zutritt.

In diesem Staat im Staate sind die Mitglieder des Bundestages relativ unbeobachtet und werden nicht von Ordnungskräften behelligt. Es gibt zwar die „Polizei beim Deutschen Bundestag“, aber es ist bisher kein Fall bekannt geworden, dass diese ein Bußgeld gegen ein Mitglied des hohen Hauses oder des dort beschäftigten Gesindes wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Regeln verhängt hätte.

MdB Martin Sichert als Whistleblower

Wie MdB Martin Sichert in einer kürzlich im Plenum gehaltenen Rede genüsslich enthüllte, liegt dies keineswegs daran, dass man sich im Reichstag an die Corona-Regeln hält. Im Gegenteil. Es ist wie bei der orwellschen „Farm der Tiere„: Manche sind eben gleicher. Für die gilt das alles nicht.

Sichert berichtet von 300 Abgeordneten, die sich auf engem Raum drängen und unterhalten. Nur etwa zehn von ihnen tragen einen Mundschutz. Und während die Existenz von zehntausenden von Gastwirten ruiniert wird, tragen nach Sicherts Beobachtung in der Cafeteria im Reichstag weder das Bedienungspersonal noch die Abgeordneten einen Mundschutz. Zudem kann sich dort jeder zu jedem gesellen und weniger als einen Meter entfernt gegenüber am selben Tisch essen.

Martin Sichert stellt zurecht die Frage:

„Wie abgehoben muss man eigentlich sein, Verbote für Millionen von Menschen zu erlassen und sich selbst nicht daran zu halten?“

Kubicki kontert und wird widerlegt

Nach Sicherts Rede verstieg sich Bundestagsvizepräsident Kubicki (FDP), der die Sitzung geleitet hatte, zu der Behauptung, Mitglieder der AfD-Fraktion wären die einzigen, die keinen Mundschutz tragen und die Abstandsregeln nicht einhalten. Dumm nur, dass Martin Sichert seine Anschuldigungen mit Fotos und Videomaterial (siehe Beitragsvideo) untermauern und seine Fraktionskollegen entlasten konnte. Auf dem Bildmaterial sind ausschließlich Abgeordnete der Altparteien zu sehen, denen die Corona-Regeln offenkundig am Allerwertesten vorbeigehen.

Wundert uns das? Nein. Es passt zu ihnen, wie die Faust aufs Auge.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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