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Schon fünfmal abgeschoben – und wieder da

Von EUGEN PRINZ | Die öffentliche Empörung war groß, als Ibrahim Miri, Oberhaupt eines berüchtigten kriminellen Familienclans, nach erfolgter Abschiebung plötzlich wieder in Deutschland auftauchte [1]. Noch größer war die Empörung, als Miri nach seiner zweiten Abschiebung in den Libanon verkündete, er werde bald wieder zurück sein.

AfD-Anfrage fördert erstaunliches zu Tage

Für die öffentliche Empörung bestand jedoch kein Grund, denn wie sich inzwischen durch eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert [2] an die Bundesregierung herausgestellt hat, handelt es sich dabei inzwischen um einen ganz normalen Vorgang.

Sie haben richtig gelesen: Miri ist kein Einzelfall, ganz im Gegenteil: Heuer haben bereits 3243 solcher „Rückkehrer“ einen neuen Asylantrag gestellt. Und seit dem Jahr 2012 sind insgesamt 28.283 (!) Asylbewerber, die abgeschoben wurden oder nach der Androhung der Abschiebung das Land verlassen haben, durch die sperrangelweit offene Grenze wieder nach Deutschland eingereist und haben das nächste Asylverfahren angestrengt.

Ruchbar wurde der Skandal jetzt nur, weil mit Ibrahim Miri zufällig ein „Promi“ die Nummer mit Abschiebung und Wiedereinreise durchgezogen hat. Trotz Wiedereinreisesperre, versteht sich.

Manche haben fünf oder mehr „Durchläufe“

Dass die im Fall einer Abschiebung verhängte Wiedereinreisesperre ein zahnloser Tiger ist, zeigt die Tatsache, dass sich von den genannten 28.283 „Rückkehrern“ 4916 bereits in der dritten Runde befinden, die „Rein-Raus-Prozedur“ also schon zweimal hinter sich haben. Bei 1023 der aktuell im Land lebenden Asylbewerber ist es bereits der vierte Anlauf und 294 können sogar mit sage und schreibe fünf (!) oder mehr „Durchläufen“ aufwarten.

Und der Autor dachte noch vor kurzem, dass der Wahnsinns in diesem Land nicht mehr steigerungsfähig sei…

Das Ende der Fahnenstange ist damit aber immer noch nicht erreicht, denn die vorgenannten Zahlen beziehen sich nur auf Asylbewerber. Jene Ausländer, die sich aufgrund eines Arbeits- oder Familienvisums in Deutschland aufgehalten haben und aufgrund krimineller Aktivitäten das Land verlassen mussten, kommen noch dazu. Leider liegen hier keine Zahlen vor, die Bundesregierung hüllt sich in Schweigen.

Sozialdemokraten haben „schwere Bedenken“ gegen Verschärfung

[3]
SPD-Justizministerin Christine Lambrecht hat „schwere Bedenken“

Kommen wir nochmal zurück zur Wiedereinreisesperre. Nach der Rückkehr von Miri hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) – getrieben von der öffentlichen Empörung – eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel angekündigt, Ausländer mit bestehender Wiedereinreisesperre für die gesamte Dauer ihres erneuten Asylverfahrens in Haft zu nehmen. Deutschland wäre aber nicht Deutschland, wenn ein solches Vorhaben umgesetzt werden könnte.

Prompt machte das Bundesjustizministerium „schwere Bedenken“ geltend. Und wer hat dort das Sagen? Sie ahnen es bereits: Es sind die Sozialdemokraten in Gestalt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Man will es sich ja als „Migrantenpartei“ mit den künftigen Wählern nicht verderben.

Was bringt bei offenen Grenzen eine Wiedereinreisesperre?

[4]Nachdem sich also hier nichts ändern wird, braucht man sich auch keine Hoffnungen zu machen, dass künftig die Wiedereinreisesperren verlängert werden. Ja, auch dort bestünde akuter Handlungsbedarf, denn wenn jemand in sein Heimatland abgeschoben wurde, wird in der Regel nur eine Wiedereinreisesperre von ein- bis drei Jahren verhängt.

Bei einer Abschiebung in ein anderes EU-Land sind es sogar nur sechs Monate.

Aber im Grunde spielt das keine Rolle, denn was Wiedereinreisesperren bringen, haben wir im Fall Miri gesehen: Gar nichts.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [9]

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17 Polizisten zu wenig gegen aggressive Schwangere aus Sierra Leone

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Deutschland,Siedlungspolitik | 105 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die Polizei ahnte wohl schon, was auf sie zukommen würde. Deshalb rückte sie letztes Jahr im Mai zunächst mit neun männlichen und zwei weiblichen Beamten an, als in der Hengersberger Außenstelle des Deggendorfer Transitzentrums eine 21-jährige Frau aus Sierra Leone zusammen mit ihrem 4-jährigen Sohn abgeschoben werden sollte.

Eile war geboten, da die abgelehnte Asylbewerberin erneut schwanger war und einige Tage später der Mutterschutz, der sie vor einer Abschiebung bewahrt hätte, in Kraft getreten wäre. Um die Ausreisepflichtigen auch sicher anzutreffen, standen die Beamten bereits um 03.35 Uhr vor ihrer Tür. Allerdings war die Dame zu diesem Zeitpunkt nicht nur im siebten Monat schwanger, sondern auch unbekleidet, was den weiteren Einsatz nicht leichter machte. Eine Polizistin versuchte, der abgelehnten Asylbewerberin auf Englisch die Abläufe zu erklären. Diese lief jedoch nackt, wie sie war, zum Fenster und wollte sich rückwärts hinausfallen lassen. Es gelang der Beamtin noch, sie am Fuß zu packen und zusammen mit einem Kollegen wieder ins Zimmer zu ziehen.

Mit Zähnen und Klauen

Daraufhin leistete die Schwarze heftigsten Widerstand und biss einem Beamten in die Hand. Es mussten noch drei weitere Streifenbesatzungen zu Hilfe geholt werden, um die Frau zu bändigen. Zum Schluß waren insgesamt 17 Beamte nötig [10], um sie zur Räson zu bringen.

Die Ausreisepflichtige wurde gefesselt abtransportiert und kam zunächst in Abschiebehaft. Im Hintergrund liefen zu diesem Zeitpunkt schon die Vorbereitungen für die Gegenmaßnahmen: Der Polizei wurde von der abgelehnten Asylbewerberin, ihrer Rechtsanwältin und natürlich dem bayerischen Flüchtlingsrat (der bei so etwas nicht fehlen darf) vorgeworfen, unangemessen brutal gegen die arme Schwangere vorgegangen zu sein. Natürlich sprangen auch die lokalen Medien [11] sofort auf diesen Zug. Es kam, wie es kommen musste: Am Ende des Tages konnte das Goldstück aus Sierra Leone bleiben.

Nicht einmal die geballte Staatsmacht von 17 Polizeibeamten schafft es also, eine abgelehnte Asylbewerberin aus dem Land zu schaffen. Was will man dazu noch schreiben?

Polizei vor Gericht rehabilitiert

Bleibt noch die strafrechtliche Aufarbeitung des kläglich gescheiterten Abschiebe-Versuches. Diese fand vor einigen Tagen beim Amtsgericht Deggendorf in Form einer Hauptverhandlung gegen die jetzt 22-Jährige statt. Der Tatvorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Selbstverständlich wurden auch im Rahmen der Gerichtsverhandlung wieder die bekannten Vorwürfe gegen die Polizei erhoben, sie wäre übermäßig brutal vorgegangen. Dummerweise für die Angeklagte hatten die Beamten jedoch in weiser Voraussicht den gesamten Einsatz mit einer Videokamera dokumentiert. Dem Gericht durften diese Aufnahmen – wenn auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit – gezeigt werden. Das Ergebnis: Die Vorwürfe der Angeklagten wurden vollumfänglich widerlegt, die der Polizei hingegen bestätigt.

Die Richterin verhängte daher eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Grund für das milde Urteil war, dass der medizinische Gutachter der Angeklagten eine posttraumatische Störung mit eingeschränkter Steuerungsfähigkeit attestierte.

Fassen wir also zusammen:

  1. Siebzehn Polizeibeamte schaffen es nicht, die Abschiebung zu Ende zu bringen
  2. Mit der Legende, die Polizei wäre übermäßig brutal vorgegangen, wird Druck aufgebaut
  3. Die abgelehnte Asylbewerberin kann in Deutschland bleiben, wahrscheinlich für immer
  4. Der Staat wird möglicherweise für sie ein Leben lang aufkommen müssen und wenn es dumm läuft, gilt das auch für ihre Kinder
  5. Die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Staat, also der Steuerzahler
  6. Die Bewährungsstrafe geht der Verurteilten wahrscheinlich am Allerwertesten vorbei, den sie bei dem Polizeieinsatz so großzügig präsentiert hatte.

[5]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [12] oder Twitter. [9]

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Abschiebung – seit 28 Jahren ein Running Gag deutscher Innenpolitik

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Deutschland,Politik | 144 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Ausweislich eines Wahlplakates der CDU aus dem Jahr 1991 [13](!) wird in Deutschland seit mindestens 28 Jahren die Forderung nach konsequenter Abschiebung erhoben. Dieser Vorgang, gewissermaßen der „Running Gag“ der deutschen Innenpolitik, ist an Lächerlichkeit mittlerweile nicht mehr zu überbieten. Anscheinend ist es um die Merkfähigkeit des deutschen Michels extrem schlecht bestellt. Wäre das nicht der Fall, würde er sich je nach Veranlagung von Lach- oder Weinkrämpfen geschüttelt abwenden, wenn ihm die Regierung wieder einmal weismachen will, das Problem jetzt lösen zu können.

Anfang Juni war es übrigens wieder soweit: Mit dem Entwurf zum „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wurde dem Running Gag ein neues Kapitel hinzugefügt, das die selbe Wirkung zeigen wird, wie all seine Vorgänger: absolut keine!

Das erste „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht [14]„, das am 28. Juli 2017 in Kraft trat, ist nach nicht einmal 2 Jahren schon kläglich gescheitert – wie seit Jahrzehnten alle derartigen Vorhaben.

Diskussionsrunde zu dem Thema auf Phoenix

In der „phoenix runde“ am 12. Juni diskutierten zu dem Thema unter der Moderation von Anke Plättner die AfD-Bundestagsabgeordnete Corinna Miazga, die Journalistin Helene Bubrowski von der Frankfurter Allgemeine Zeitung, Jana Schimke, CDU, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag, Gökay Akbulut, Integrations- und Migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin. Ein Ausschnitt der Sendung befindet sich am Anfang dieses Beitrags, die komplette Sendung kann hier [15] angesehen werden.

Nach der Sendung hat Corinna Miazga dem Autor ein Interview gegeben, das den Lesern auch einen interessanten Blick hinter die Kulissen einer solchen Diskussionsrunde gewährt:

PI-NEWS: Frau Miazga, lassen Sie uns zunächst einmal hinter die Kulissen blicken. Wie verhalten sich die anderen Talkshowteilnehmer und die Moderatoren vor und nach solchen Sendungen Ihnen gegenüber?

Corinna Miazga: Freundlich distanziert, professionell eben. Seitens der Moderatoren kann ich keine Unterschiede im Umgang mit mir im Verhältnis zum Umgang mit anderen Gästen oder Politikern feststellen. Das Verhalten aller Personen am Set – von der Maske über die Moderatoren bis zu den Aufnahmeleitern – ist gleichbleibend professionell und angenehm. Die Leute wollen einfach nur ihren Job gut machen. Bei den anderen Teilnehmern, gerade bei den Politikern anderer Parteien, kommt es tatsächlich darauf an, an wen man jeweils gerät. CDU, CSU, SPD, Grüne – mit deren Vertretern, das hat bisher gepasst bei den Shows. Die FDP war bisher nicht mit dabei, als dass ich hier eine Aussage treffen könnte. Bei der letzten Sendung gab es allerdings einen unschönen Vorfall mit der Kollegin der Linken. Sie war zwar nicht generell unfreundlich oder auf Krawall aus, verweigerte mir aber den Handschlag zum Abschied. Auf Nachfrage musste ich mir dann anhören, dass sie „Rassisten“ generell die Hand nicht gebe…

Vertreten die Teilnehmer der Diskussion auch bei ausgeschalteter Kamera derart vehement ihren Standpunkt bzw. gibt es vor und nach der Sendung zwischen den Teilnehmern Gespräche zum Diskussionsthema?

Wenn die Kamera aus ist und wir mit der Sendung fertig sind, dann ist man eigentlich mit den Themen und der Diskussion schlagartig durch. Da will dann keiner mehr groß weiterdiskutieren. Weder im Studio noch auf dem Weg zurück in den Aufenthaltsraum, wo z.B. Handtasche und Jacke abgelegt wurden. Mir hat allerdings schon mal ein Gesprächsteilnehmer nach der Sendung gesagt, er habe dies oder das so nicht persönlich gegen mich gemeint. Insoweit ja: Man ist bei eingeschalteter Kamera definitiv in einer anderen Welt, als wenn die Kamera aus ist.

[13]
„Running Gag“ – seit 28 Jahren wird in Deutschland nach außen hin die Forderung nach konsequenten Abschiebungen erhoben.

Glauben Sie, dass mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“) die Zahl der Abschiebungen signifikant erhöht werden kann?

Nein, eigentlich nicht. Wir wissen doch, wie schwer es ist, Personen, die einmal ins Land gekommen sind, später wieder außer Landes zu bringen. Um der Abschiebung zu entgehen, werden dabei unterschiedliche Tricks angewandt. Mit dem neuen Gesetz darf man nun unter anderem die Ausreisepflichtigen in Abschiebehaft bzw. in Gewahrsam nehmen in regulären Gefängnissen, allerdings räumlich getrennt von den Strafgefangenen. Um von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen zu können, muss aber in den Gefängnissen erst einmal der notwendige Platz geschaffen werden. Dann muss man die auszuweisenden Personen aber auch noch zu fassen bekommen mit Identitätsfeststellung und allen Papieren. Aber selbst dann ist noch immer nicht klar, ob das Herkunftsland seine Staatsbürger auch tatsächlich wieder zurücknehmen wird. Zum anderen ist der Widerstand im Bundesrat gegen dieses Gesetz seitens der Justizministerien der Länder bereits angekündigt worden. Man will die getroffenen Regelungen bereits wieder aufweichen, bevor sie überhaupt in Kraft treten kann. Derweil wird man aber das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz im Bundesrat durchwinken und damit durch die sog. Beschäftigungsduldung im Ergebnis illegale Migration nachträglich legalisieren. Dies war Bedingung der SPD, damit diese beim Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Ausreisepflicht überhaupt zustimmt. Zwar ist auch die Beschäftigungsduldung nur auf sogenannte Altfälle vor August 2018 anwendbar, aber wenn Sie das alles mal saldieren, dann bekommen wir eigentlich von den Ausreisepflichtigen physisch am Ende kaum jemanden aus dem Land durch das erste Gesetz. Im Gegenteil, wir minimieren die Zahl der Geduldeten dadurch, dass wir einem Teil dieser Gruppe durch das zweite Gesetz sogar noch den Aufenthalt in Deutschland nachträglich mittels der Beschäftigungsduldung genehmigen! Das ist also alles ein riesiger Schwindel. Hier wird illegale Migration legalisiert, abgeschoben wird kaum jemand. Deshalb habe ich auch gegen all diese Maßnahmen gestimmt.

Welche Maßnahmen würden Sie zur Verbesserung der Abschiebezahlen vorschlagen?

Das Wichtigste wäre, dass wir erstmal den „Korken“ wieder auf die Flasche bekommen und dafür sorgen, dass nicht weiterhin Nichtaufenthaltsberechtigte nach Deutschland strömen, insbesondere solche mit ungeklärter Identität. Die Grenzen müssen endlich konsequent gesichert und kontrolliert werden. Es bedarf außerdem grundsätzlich einer härteren Gangart bei der Ausweisung. Es kann nicht sein, dass sich die Herkunftsländer weigern, ihre Staatsbürger, für die sie allein zuständig sind, zurückzunehmen. So ein Verhalten muss sanktioniert werden, notfalls auch mit Kürzung oder Streichung all der Gelder, die Deutschland in Form von Entwicklungshilfe so bereitstellt. Zur Klärung der Identität kann man außerdem Dolmetscher bemühen, die zweifelsfrei klären können, woher jemand stammt. Wenn der politische Wille da ist, kann man viel mehr bewegen bei den Abschiebungen. Man muss sich nur darüber im Klaren sein, dass das Abschieben gegen den Willen der Betroffenen einfach keine „schönen“ Bilder macht. Aber der Rechtsstaat muss nicht schön sein, sondern effektiv arbeiten.

In der Phoenix-Runde wurden Sie damit konfrontiert, dass ein AfD-Bundestagsabgeordneter bei einer Debatte im Zusammenhang mit Flüchtlingen von „Analphabeten“ und „Messerstechern“ gesprochen hat. Es ist eine unbequeme Wahrheit, dass sich auch solche unter den Schutzsuchenden befinden. Soll man das aussprechen?

Es ist Fakt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Personen, die sich in Deutschland illegal aufhalten, Straftaten begeht bzw. dass es um den Bildungsstand der Masse der Asylbewerber nicht sonderlich gut bestellt ist. Eine andere Frage ist, ob man mit Polemik wie „Messerstechern“ in Sachdebatten weiterkommt. Ich rate davon ab. Aber das ist letztlich einfach auch eine Frage des individuellen Stils.

Danke für das Gespräch.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [12] oder Twitter. [9]

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So wird Abschiebung verhindert: 11-Jähriger geht mit Messer auf Mutter los

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Siedlungspolitik | 105 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Vier verletzte Polizeibeamte, zwei verletzte Asylbewerber – das ist die Bilanz einer abgebrochenen Abschiebung [16] im Ankerzentrum Deggendorf.

Die örtlich zuständige Polizei rückte am Donnerstagmorgen, unterstützt von Beamten der  „Operativen Ergänzungsdienste“ aus Straubing, in der Flüchtlingsunterkunft an, um eine Asylbewerberin und ihre beiden Kinder zum Flughafen München zu bringen.

Abschiebung lediglich in das EU-Erstreiseland

Es ging in diesem Fall nicht einmal darum, die drei nach Aserbaidschan, jenes vom schiitischen Islam geprägte „shithole country [17]“ zurückzuschicken, von dem sich das Trio auf die Reise gemacht hatte. Nein, die Frau samt Anhang sollte lediglich im Rahmen einer Dublin III-Rückführung in das EU-Ersteinreiseland zurückgebracht werden, das für ihr Asylverfahren zuständig ist. Also ebenfalls in ein sicheres Land. Mehr nicht.

Allerdings ein sicheres Land, in dem Milch und Honig etwas träger und nicht so üppig fließen als hier. Damit war die Ausreisepflichtige nicht einverstanden und begann wild um sich zu schlagen, als sie mit ihren Kindern zum Flughafen gebracht werden sollte. Ihr elf Jahre alter Sohn ergriff ein Küchenmesser und versuchte, seine Mutter damit zu verletzen. Offenbar hatte er für den Fall einer drohenden Abschiebung von ihr im Vorfeld bereits detaillierte Handlungsanweisungen erhalten.

Als auch die Frau ein Küchenmesser packte, blieb den Beamten nichts anderes übrig, als Pfefferspray einzusetzen. Das Ergebnis der Aktion: Die Mutter und ihr Sohn wurden mit Augenreizungen ins Klinikum gebracht, ein Beamter verletzte sich an der Hand und vier der eingesetzten Polizisten erlitten Atemwegsreizungen.

Bei Widerstand werden Abschiebungen abgebrochen

In Absprache mit der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayerns wurde die Abschiebung abgebrochen, heißt es dann noch lapidar im Polizeibericht.

Damit ist dieser Fall in guter Gesellschaft. Einem Bericht des NDR [18] zufolge scheiterten letztes Jahr alleine in Niedersachsen 390 Abschiebungen am aktiven oder passiven Widerstand der abzuschiebenden Person. Rechnet man das auf alle Bundesländer hoch, kommt man auf mehrere tausend Fälle.

Bei der Ausreisepflichtigen und ihren Kindern hatten die Behörden offenbar bereits mit Schwierigkeiten gerechnet, denn anderes ist das Polizeiaufgebot und die Hinzuziehung der Beamten der „Operativen Ergänzungsdienste“ nicht zu erklären. Umso beschämender ist es, dass die Maßnahme erfolglos abgebrochen werden musste.

Wie geht es in solchen Fällen weiter?

Nun ist die interessante Frage, wie es dann in solchen Fällen weitergeht. Offenbar wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut versucht, die Maßnahme durchzusetzen. Es scheint allerdings so zu sein, dass auch dann wieder abgebrochen wird, wenn der Ausreisepflichtige erneut Widerstand leistet. Das zeigt der Fall einer Iranerin [19], die übrigens auch nicht in ihr Heimatland, sondern nur nach Kroatien abgeschoben werden sollte.

PI NEWS wollte nun wissen, wie die Ausländerbehörden im Fall der Aserbaidschanerin und ihren Kindern weiter vorgehen. Daher richtete der Autor am 27. Mai folgende Anfrage an die zuständige Pressestelle der Regierung von Niederbayern:

  1. Wird die Abschiebung zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen?
  2. Wurde in vergleichbaren Fällen im weiteren Verlauf von einer Abschiebung abgesehen und eine Duldung erteilt?

Bis zum heutigen Tag hat die Pressestelle der Regierung von Niederbayern auf die Fragen nicht reagiert, deren Beantwortung keinen großen Zeitaufwand erfordert, nicht reagiert. Käme da etwa eine unangenehme Wahrheit ans Licht? Ist es etwa so, dass sich Ausreispflichtige durch permanente Widerstandshandlung beim Versuch, sie abzuschieben, ein Bleiberecht erarbeiten?


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [12] oder Twitter. [9]

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Regensburger Richter: Griechenland kein sicheres Herkunftsland

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Grundgesetz,Siedlungspolitik | 134 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es im Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz und nach einem kürzlich ergangenen Urteil [20]  des  Verwaltungsgerichts Regensburg möchte man ergänzen: „…. in jenem Land, das die beste Versorgung und medizinische Behandlung gewährleistet“.

Die Vorgeschichte

Im April 2018 erging an die Mitglieder einer kurdisch-syrische Familie ein Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass sie Deutschland binnen 30 Tagen zu verlassen haben. Der Grund: Die „Flüchtlinge“ waren im August 2017 in die Bundesrepublik eingereist und hatten anschließend in Bayern Asyl beantragt, obwohl sie bereits im Oktober 2016 in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatten. Im sonnigen Süden Europas gefiel es den Verfolgten jedoch nicht, da es Griechenland an den nötigen finanziellen Mitteln fehlt, Flüchtlingen ein Rundum-Sorglos-Paket zu bieten, wie es in Deutschland Standard ist.

Deshalb hieß es für die Familie: Auf nach Germoney. Rotzfrech wies man sich bei der Einreise auch noch mit einer griechischen Aufenthaltsgenehmigung aus. Aber wie das halt so ist bei uns, jeder wird eingelassen, jeder kann einen Asylantrag stellen, auch wenn er das schon in einem anderen EU – Staat getan hat.

Syrien sicherer als Griechenland?

In Griechenland gibt es viele Probleme und die Kinder könnten dort nicht zur Schule gehen, jammert der Vater. Es habe dort auch keine Wohnung und keine Arbeit gegeben und überhaupt sei sein Ziel Deutschland gewesen. Seine Frau gab vor Gericht an, auf keinen Fall wieder nach Griechenland zurück zu wollen, lieber gehe sie zurück nach Syrien.

Daraus lässt sich schließen, dass man offenbar in Griechenland schlimmerer Verfolgung ausgesetzt ist, als in Syrien. Vielleicht sollte der Weltsicherheitsrat UNO – Truppen nach Hellas entsenden?

Passenderweise war die Dame auch noch schwanger, als sie in Bayern eintraf und bekam hier umgehend ihr Kind. Das nennt man aktive Siedlungspolitik.

Die Familie hatte zudem noch weitere Argumente parat: Nur einem Zufall sei es zu verdanken, dass die Frau nach einer schweren Leberentzündung in ein Krankenhaus gebracht worden war. Außerdem leide sie sowohl an einer Hauterkrankung und an Rheuma. Beides werde in Griechenland nicht behandelt.

Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul, mahnt der Volksmund. Dennoch erscheinen die Folgekosten für diese geschenkten Menschen [21] doch vielleicht etwas hoch.

Das dachte sich wohl auch das  BAMF und argumentierte, dass Griechenland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu den sicheren Herkunftsstaaten zählt und der Familie dort weder Folter, noch eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Ferner gewähre Griechenland den Schutzberechtigten „prinzipiell Zugang zu Bildung, der Gesundheitsvorsorge, zum Arbeitsmarkt und zur Sozialversicherung und stelle sie damit der einheimischen Bevölkerung gleich.“

Regensburger Verwaltungsgericht versus Grundgesetz

Das sahen die Regensburger Richter nicht so und schlossen sich zum Wohle des deutschen Steuerzahlers der Rechtsmeinung der syrischen Familie an. Das Gericht entschied, dass Griechenland nicht automatisch als sicheres Herkunftsland angesehen werden kann.
EU-Mitgliedschaft hin oder her.

Damit hebelten die Regensburger Verwaltungsrichter in eigener Machtvollkommenheit ganz nebenbei den Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz aus, in dem es heißt:

„Auf Absatz 1 (Asylrecht) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften (…) einreist“.

Ein Tipp an die Politik: Wozu noch das Grundgesetz ändern, wenn man doch das Regensburger Verwaltungsgericht hat?

Die Urteilsbegründung

Die Verwaltungsrichter unterstellten, dass sich die staatlich verantworteten Lebensverhältnisse von international Schutzberechtigten in Griechenland allgemein als unmenschlich oder erniedrigend darstellen. Im vorliegenden Fall sei Deutschland verantwortlich, „wenn ein völlig von staatlicher Unterstützung abhängiger Flüchtling mit Gleichgültigkeit seitens des Staates konfrontiert ist.“

Deutschland ist also verantwortlich. Wieder einmal. Warum das so ist? Vielleicht hat gutefrage.net hierauf eine Antwort, der Autor jedenfalls nicht.

Das Griechenland-Abkommen

Ach, wie war doch Horst Seehofer stolz, als er im August 2018 mit Griechenland ein Rücknahmeabkommen [22] abgeschlossen hatte. Der Inhalt: Deutschland darf innerhalb von 48 Stunden diejenigen Migranten nach Griechenland zurückweisen, die bereits dort Asyl beantragt hatten und später nach Deutschland weitergereist sind.

Im Gegenzug hatte Deutschland umfangreiche Zugeständnisse [23] gemacht und zugesagt, die Bearbeitung von 2900 (!) Anträgen auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen voranzubringen und „auf positive Weise“ hunderte weitere Fälle zu prüfen.

Jetzt sind wir also soweit, dass Deutschland aufgrund dieses unseligen Abkommens zwar jede Menge Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen muss, aber die Zurückweisungen durch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg infrage gestellt sind.

Ist es verwunderlich, dass es so gekommen ist? Nein, denn in Deutschland braucht einen wirklich gar nichts mehr zu wundern.

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München: 420.000 Euro monatlich für Abschiebehalle am Flughafen

geschrieben von byzanz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Video | 66 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Seit September des vergangenen Jahres zahlt das Bayerische Innenministerium aus Ihren Steuergeldern, werte Leser, 420.000 Euro monatlich an die Münchner Flughafengesellschaft (FMG). Für eine riesige Halle, in der zwei Jumbo Jets Platz haben. Dort ist aber erstens nur die Hälfte des gigantischen Raumes mit Containerhäuschen belegt, in denen auch nur einzelne Abschiebehäftlinge hocken, da Deutschland ja auf kein „Goldstück“ verzichten kann. Der idiotische Schulz-Slogan „wertvoller als Gold“ bekommt in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung.

Darin können aufgrund von Sicherheitsauflagen nur bis zu 30 (!) Ausreisepflichtige untergebracht werden, aber seit September sind dort bisher immer nur zwischen zwei und zehn (!) Personen anwesend gewesen. Aktuell sind es sechs (!), wie eine Anfrage beim zuständigen Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen in Ingolstadt ergab. Dabei handelt es sich sowohl um ausländische Straftäter als auch um ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die sich einer freiwilligen Ausreise widersetzt hatten. Oft vereinigen sich auch beide Abschiebegründe in einer Person.

Angesichts der Tatsache, dass wir es mit etwa einer halben Million Illegalen zu tun haben, müsste die Halle eigentlich bis zum letzten Quadratmeter belegt sein. Dass es aber nur so wenige sind, liegt daran, dass das Bundesamt für Migration für die Abschiebe-Entscheidung zuständig ist und damit offensichtlich sehr sparsam umgeht. Wir können ja schließlich auf keinen „Bereicherer“ verzichten. Diese paar kriminellen Migranten könnte man für das Geld auch in Münchner Luxushotels für 1000 Euro pro Nacht unterbringen, was auch Jürgen Ascherl, der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, gegenüber dem Bayerischen Rundfunk [24] meinte.

Aber das sind noch nicht die einzigen Kosten, die dieser Luxusknast verursacht. Zehn Polizeibeamte müssen im Schichtdienst auf das Gelände aufpassen, dazu kommen noch Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes.

Dann kommen die Kosten für die Abschiebeflüge hinzu. Die Invasoren werden vielfach in Learjets ausgeflogen, die inklusive begleitende Beamte für etwa zehn Passagiere Platz haben. Jeder Flug, bei dem dann etwa zwei bis drei „Goldstücke“ in ihr Heimatland befördert werden, kostet etwa 45.000 Euro. Man gönnt sich ja sonst nichts.

Der NDR hat am 9. Januar in seiner Sendung „extra 3“ eine süffisant-ironische Reportage über diesen „Teuren Abschiebeknast“ produziert und dies zutreffend als „realen Irrsinn“ bezeichnet [25] (Video oben). In diesem Fall kann man dem öffentlich-rechtlichen Rotfunk nicht widersprechen.

Kontakt zum Bayerischen Innenminister für Rückfragen zu dieser Steuergeldverschwendung:

» joachim.herrmann@csu-bayern.de [26]


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [27] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [28]

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Abgeschobener Rädelsführer der Ellwanger Flüchtlingskrawalle wieder da

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Dummheit | 313 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Es war eine der größten Demütigungen der deutschen Polizei seit Beginn der Asylkrise. In der Nacht zum 30. April wollten Beamte in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) für Asylbewerber in Ellwangen [29] die Abschiebung eines 23-jährigen Togolesen durchführen (PI News berichtete [30]). Beim Abtransport des Schwarzafrikaners wurden die Polizisten plötzlich von einer großen Anzahl Asylbewerber eingekesselt und die drei Dienstfahrzeuge mit heftigen Schlägen und Tritten beschädigt. Die Beamten sahen keine andere Möglichkeit, als den mit Handschellen gefesselten 23-jährigen Togolesen an den inzwischen auf 200 Personen angewachsenen Mob zu übergeben und sich in der LEA – Wache zu verbarrikadieren. Aufgrund eines Ultimatums mussten die Polizisten den Asylbewerbern dann sogar noch die Schlüssel für die Handschellen aushändigen.

Großrazzia als Reaktion

Um wenigstens einen Rest von Respekt und Glaubwürdigkeit zu bewahren, führte die Polizei einige Tage später mit einem massiven Kräfteansatz eine Großrazzia in der Landeserstaufnahmestelle [31] durch. Acht Afrikaner wurden vorübergehend festgenommen. Darunter war auch einer der Rädelsführer der Ausschreitungen, Alassa Mfouapon aus Kamerun. Die Behörden schafften es tatsächlich, ihn im Juni  2018 nach Italien abzuschieben. Aber nicht für lange.

Deutsche Logik: Klappt eine Abschiebung, muss sie rückgängig gemacht werden

Gutmenschen, über deren Geisteszustand jetzt nicht weiter nachgedacht werden soll,  gründeten für Mfouapon in Stuttgart eine Initiative, den sogenannten „Ellwangen Appell [32]“ und starteten auf change.org den Aufruf, den Schwarzafrikaner sofort nach Deutschland zurück zu holen. Dabei drückte  der „Freundeskreis“ kräftig auf die Tränendrüse: Mfouapon wurde als religiös verfolgter, schwer traumatisierter Flüchtling mit missbrauchter Ehefrau und ertrunkenem Kind beschrieben, der in Libyen in einem Lager misshandelt worden sei.

Nach dieser Story wurde der Aufruf von 13.000 weiteren realitätsfernen Gutmenschen unterschrieben. Und Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn so eine Rückholaktion nicht von Erfolg gekrönt wäre. Bereits seit dem 21. Dezember ist Alassa Mfouapon nun wieder im gelobten Land und hat in Stuttgart erneut einen Asylantrag gestellt. Laut Auskunft des dortigen Regierungspräsidiums ist dies nach geltender Rechtslage möglich.

Erste Maßnahme nach Rückkehr: Das Land Baden-Württemberg verklagen

Inzwischen ist der Schwarzafrikaner nach Karlsruhe verlegt worden, wo er „den Ausgang seines Asylverfahrens abwartet“. Damit es zwischenzeitlich nicht langweilig wird, will er mit Hilfe seines Rechtsanwalts juristisch gegen den „brutalen Polizeieinsatz im Mai 2018“ vorgehen. Spenden in Höhe von bisher 2000 Euro stehen dafür auch schon zur Verfügung. Seine 200 Unterstützer, die mit ihm eine große Willkommensparty [33] gefeiert haben, weiß Mfouapon ebenfalls hinter sich. Ein Land, das solche Bürger hat, braucht keine Feinde von außen mehr…

Die eingesetzten Polizeibeamten werden sich nun zur Recht vorkommen, wie die allerletzten Deppen. Und wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass Deutschland an einer Autoimmunerkrankung leidet [34] und zu einem erbärmlichen Nachtwächterstaat verkommen ist, dann liegt er jetzt vor.

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Gemein: Schwangere Flüchtlingsfrau soll Schutz in Kroatien erhalten

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 72 Kommentare

Ihre Schwangerschaft und besonders ihre bevorstehende Geburt nutzte eine als Asylbewerberin abgelehnte Iranerin erfolgreich aus, um im Besitz des hohen deutschen Versorgungs-Standards für Asylbewerber zu bleiben.

Seit Ende Juli, als ihr Asylantrag abgelehnt wurde, war ihr klar, dass sie Deutschland verlassen musste. Sie hatte wegen angeblicher Gründe bereits vor dem Mai 2018 einen Asylantrag in Kroatien gestellt, der aber ihren Ansprüchen an ein „besseres Leben“ offensichtlich noch nicht genügte. Sie „floh“ also nach Deutschland weiter um hier den besseren Schutz vor einem leeren Portemonnaie zu erhalten. Doch schließen sich hierzulande langsam die Kassen der ehemaligen Merkel-Wähler, sie gaben ihr kein Asyl.

Vermutlich wurde sie nach der Ablehnung ihres Antrages im Juli in Deutschland auch zur Ausreise aufgefordert, ihr Mann saß jedenfalls später bereits in Abschiebehaft. Doch konnte sie ihre Besitzansprüche auf die deutschen Sozialleistungen noch nicht medienwirksam verteidigen und wartete also noch. Als jetzt erneut ein Versuch der Abschiebung von den Behörden unternommen wurde, konnte immerhin bereits der Eindruck suggeriert werden, sie liege hochschwanger im Wochenbett. Wie gesagt, der Eindruck ist so, genaue Angaben macht der FOCUS [35] gar nicht:

Die Behörden in Rheinland-Pfalz sind mit dem Versuch gescheitert, eine schwangere Iranerin aus der Mainzer Universitätsklinik abzuschieben. Polizisten holten die 29-Jährige in der Nacht aus dem Krankenbett, um sie zu einem Abschiebeflug nach Kroatien zu bringen.

Wegen der Schwangerschaft und einer Diabetes-Erkrankung wurde die Mutter eines einjährigen Sohnes nach Angaben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in einem Rettungswagen zum Flughafen Hannover gebracht. Dort sei es zu „Widerstandshandlungen“ gekommen, „weshalb die Abschiebung abgebrochen werden musste“.

„Die Universitätsmedizin Mainz erachtet die Art und Weise, wie die Abschiebung vollzogen wurde, als außerordentlich bedenklich“, sagte eine Sprecherin. Das Vorgehen der Behörden am 17. Oktober sei „eine für die betroffene Patientin, die übrigen Patienten und die Mitarbeiter sehr belastende Situation“ gewesen.

Die „Widerstandshandlungen“ der Familie sind nicht neu. Bereits im September hatten sich alle erfolgreich der Abschiebung „widersetzt“, weswegen der Vater der für Deutschland vorgesehenen Geburt ja mindestens seit der Zeit ja auch im Knast sitzt. Die bereits fortgeschrittene Schwangerschaft verfehlte jedenfalls nicht die beabsichtigte Wirkung auf Krankenhaus, Flüchtlingsrat Rheinland und die unterstützende FOCUS-Presse, das Timing für Empörung und Aufmerksamkeit durch die Presse war fast perfekt: Alle zeigten sich mehr oder weniger betroffen, nicht über die renitenten iranischen Rechtsbrecher auf der Suche nach einer Bleibe- und Versorgeperspektive für immer. Sie waren empört über die Behörden, die eine Schwangere abschieben wollten, wie konnte man nur?

Da wir Menschenfreunde sind, wünschen wir uns von ganzem Herzen, dass die Flüchtlingsfamilie mit dem Neugeborenen, mit dem ersten einjährigen Kind, und auch noch mit dem Ehemann aus dem Knast, nicht nach Kroatien zurückgebracht wird, sondern bei einem der „Unterstützer“ des Flüchtlingsrates oder beim empörten Krankenhauspersonal zur dauerhaften Aufnahme zwangseingebürgert wird. Und zwar so lange, bis die auf Knien angerobbt kommen und unter Tränen darum flehen, geltendes EU-Dublin-Recht in Deutschland wieder umzusetzen. Das würde dann irgendwie schon passen so.

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Sami Al-Mujtaba droht: „Deutschland wird Blut weinen“

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Justiz | 193 Kommentare

Nachdem Sami Al-Mujtaba [36], der zu den Vertrauten des Terroristen Osama bin Laden zählte, endlich, nach mehr als zehn Jahren, in seine Heimat Tunesien abgeschoben wurde beschäftigt sich nun der nordrhein-westfälischen Landtag mit ihm.

Der Dschihadist war 1997 erstmals nach Deutschland gekommen, in den Jahren 1999 bis 2000 soll er in einem afghanischen Terrorcamp ausgebildet worden sein. Seit 2006 wurde mehrfach versucht den Moslem, der längst als Gefährder galt, abzuschieben. Er blieb, wurde vom Staat samt Frau und den vier Kindern seither alimentiert. Während seiner Zeit in Deutschland soll er Dschihadisten angeworben und auch Kontakte zum IS gepflegt haben.

Ende Juni wurde der Mann, der den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt [37] als „verdiente Strafe“ bezeichnet haben soll endlich in Abschiebehaft genommen, wogegen er umgehend Klage einbrachte [38] und einen Eilbeschluss gegen die Abschiebung erwirken wollte.

Der Flug nach Tunesien in einer Linienmaschine am 12. Juli war zunächst wegen fehlender Papiere storniert und dieser Umstand dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das die Eilentscheidung treffen sollte, mitgeteilt worden. Das Gericht sah nun erst mal keine Eile mehr. Am 13. Juli morgens gegen 7.00 Uhr wurde Al-Mujtaba dann in einem eigens gecharterten Learjet nach Tunesien gebracht. Kurz nach 8.00 Uhr erhielt das BAMF ein Fax vom Gericht, der Gefährder dürfe wegen möglicher Foltergefahr im Urlaubsland Tunesien nicht abgeschoben werden. Zu spät. Wir waren ihn endlich los.

Politisches Sommertheater

Die Gelsenkirchner Richter fühlten sich nun ihrer Staatsmacht beraubt und polterten von einer  „Vorführung des Rechtsstaats“. Am Abend desselben Tages erging ein Beschluss des Gerichts, dass der Dschihadist zurückzuholen sei, die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ gewesen. Nun gibt’s politisches Sommertheater. Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) verteidigt die Abschiebung, SPD und Grüne werfen der Landesregierung vor, die Gewaltenteilung verletzt zu haben und der rechtspolitische Sprecher der NRW-SPD-Landtagsfraktion, Sven Wolf, stellte Strafanzeige gegen Horst Seehofer (PI-NEWS berichtete [39]).

Tunesier wollen ihn nicht hergeben

Fast schon erheiternd ist, dass Tunesien sich um die in Gelsenkirchen um ihre richterliche Ehre bangenden Entscheider nicht schert und Sami, egal was Gelsenkirchen sagt, nicht zurückschicken will. Die tunesische Anti-Terror-Behörde erklärte: „Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt.“ Diese Ermittlungen seien abzuwarten, denn es lägen Erkenntnisse vor, dass Al-Mujtaba an „terroristischen Aktivitäten“ in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sei.

Sami jammert und droht

Unterdessen fühlt der Terrorist sich ungerecht behandelt und jammert, dass er zurück nach Deutschland zu seinen Kindern und seiner Frau wolle. Und er droht. Einer Zeugin zufolge habe er gesagt [40]: „Deutschland wird Blut weinen“, wenn er abgeschoben werde.

Das ist aber sicher nur ein weiterer Grund für alle linksbunten Islamversteher und Deutschlandvernichter ihn sich zurückzuwünschen und nach Möglichkeit alles dafür zu tun. Schließlich würde ihm ja, gerade wegen seiner Radikalität, böses Ungemach in Tunesien drohen, wovor ihn Deutschland bewahren und seine Unversehrtheit mit dem Blut seiner Bürger verteidigen müsse. (lsg)

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Kabul: Abgeschobener Afghane begeht daheim Suizid

geschrieben von PI am in Afghanistan,Asyl-Irrsinn | 561 Kommentare

dpa meldet am 11.07. [41] von erfreulichen und von weniger erfreulichen Vorgängen:

Ein vor einer Woche aus Deutschland abgeschobener afghanischer Asylbewerber hat sich nach seiner Rückkehr das Leben genommen. Er sei am Dienstag in einer von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur Verfügung gestellten vorübergehenden Unterkunft in Kabul aufgefunden worden, sagte ein hochrangiger Mitarbeiter des Flüchtlingsministeriums in Kabul der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.

Der Mann aus der nordafghanischen Provinz Balkh sei 23 Jahre alt gewesen und habe acht Jahre lang in Deutschland gelebt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) und aus dem Flüchtlingsministerium in Kabul hatte der junge Mann in Hamburg gelebt. Ein BMI-Sprecher sagte, er sei wegen Diebstahls und Körperverletzung mehrfach rechtskräftig verurteilt worden.

Also einer der vielen, die uns für die dargebotene Gastfreundschaft und kostenlose Dauerversorgung ins Gesicht spucken, indem sie unsere Gesetze und Regeln des Zusammenlebens missachten. Alle Grünen und Linken rotieren natürlich mittlerweile und schließen aus der psychischen Labilität und dem Selbstmord des Ausgewiesenen, dass man jetzt keinen mehr abschieben dürfe, weil sie sich umbringen könnten.

Jelpke [Linke] erklärte: “Wer nach Afghanistan abschiebt, tötet.” Seehofer habe “ganz offenbar ein unheilbares Defizit an Mitmenschlichkeit”. Es sei höchste Zeit, dass Bundeskanzlerin Angela “Merkel den Mann rausschmeißt”.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt mahnte: “Abschiebungen eignen sich nicht für Scherze.”[Seehofer hatte die „hohe“ Zahl von 69 Abgeschobenen an seinem 69. Geburtstag hervorgehoben, Anmerkung PI] Und: “Es ist verantwortungslos, dass immer mehr Menschen nach Afghanistan in eine ungewisse Zukunft geschickt werden.”

Man kann das auch anders sehen. Der Vollumtüddelte, der mit (angeblich) 15 nach Deutschland kam, jede Vorzugsbehandlung eines MuFl (Minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings) genoss, musste nun die Konsequenzen erleben, die eine wehrhafte Gesellschaft ausüben kann. Und der Absturz vom Paradies ins Shithole kann schon depressiv machen.

Dass er sich das Leben genommen hat, bleibt trotzdem seine eigene Verantwortung, auch die vorherige Ausweisung, sofern sie als Reaktion auf seine Straffälligkeit erfolgte, was wir doch hoffen wollen. Denn nichts schreckt mehr ab als eine drohende Ausweisung aus der Vollversorgung.

Die einzig richtige Bemerkung machte ausgerechnet „Pro Asyl“: “Durch die Abschiebung in […] ein Land, dessen Realität er kaum noch kennt, wurde der junge Mann offenbar in eine Lage getrieben, in der er keinen Ausweg mehr sah.”

Genau, und das kann nur heißen, dass in Zukunft viel schneller abgeschoben werden muss, damit die „Flüchtlinge“ ihrer alten Heimat nicht zu sehr entfremdet werden und sich dann umbringen. Zu lange Duldung tötet!

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Abschiebung München: Nigerianerin attackiert Polizisten mit Fleischermesser

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt | 115 Kommentare

Von MAX THOMA | „Abschiebung ist Mord“ heißt ein Slogan der linksterroristischen AntiFa. In München-Maisach wäre dieses Motto beinahe zum finalen Fanal für die diensthabenden Polizeibeamten geworden. Am Freitag sollte ein 23-jähriger Nigerianer [42]aus der bayerischen Asylbewerberunterkunft in das für ihn „unzumutbare“ [43] Chaos-Land Italien abgeschoben werden, von wo der „Schutzbedürftige nach traumatisierender Flucht“ herkam. Dazu wurde die Unterkunft im Nordwesten Münchens mit mehreren Polizeistreifen und einer größeren Anzahl Beamten angefahren, denn nicht erst seit „Ellwangen [29]“ sind ausreisepflichtige Westafrikaner als todesgefährlich bekannt: „Manche Beamten sprachen von Todesangst [44]“.

Biss zum Morgengrauen – zunächst Beamtin durch Bisswunde verletzt

Die 21-jährige lebensgefährliche Lebensgefährtin der Zielperson wollte die Abschiebung sozusagen unter „allen Umständen“ jedoch nicht „dulden“. Dazu klammerte sich die im achten Monat schwangere Umstands-Nigerianerin an ihren anderen Lebensgefährten und musste mit unmittelbarem Zwang weggezogen werden. Die Hochschwangere wehrte sich laut Polizeibericht mit Händen und Füßen und biss einer 24-jährigen Staatsdienerin, des Staates, der sie eigentlich füttert, vehement in die Hand! Das sollte man nicht tun, sagt auch ein altes nigerianisches Sprichwort. Nachdem die Beamten den Abzuschiebenden aus der Unterkunft entfernt hatten, rannte die „sich in der Hoffnung Befindliche“ in ihr Zimmer und holte ein „Fleischermesser“. Mit diesem ging sie stichhaltig auf die verbleibenden bayerischen Beamten los.

Nigerianer: Handliches Fleischermesser auf dem Zimmer

Die Polizeibeamten konnten jedoch die Zimmertüre gerade noch zudrücken – Sicherheit durch Stärke! Da sich die Frau nicht beruhigen ließ, wurde vorsorglich ein Rettungswagen alarmiert. Die 21-Jährige verweigerte jedoch jegliche psychiatrische Behandlung. Daraufhin wurde sie in der Unterkunft belassen.

Gegen die bissige Afrikanerin wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Personalien aufgenommen. Hepatitis C wird durch Bisswunden übertragen – über 130 Millionen Afrikaner sind Hepatitis-C-infiziert [45] (Genotyp 1,4,5). Jetzt sind sie halt hier.

Mit hochaggressiven, bissige Schwarzafrikanerinnen rechnet man bei Abschiebungen mittlerweile, Spuckschutztuch und Beißhandschuhe zur „Tierabwehr“ gewähren aber keinen 100-Prozent-Schutz für die Beamten – immer wieder beißen sich aggressive Merkel-Zombies durch die „Spezialfaser-Handschuhe“ von Beamten.

Der „Kreisbote [46]“ hatte wieder mal kein gutes Händchen bei der Täterinnen-Bildauswahl:

[47]

Bayern: Zunehmende Polizeigroßeinsätze nach „Abschiebungs-Protesten“

Immer häufiger kommt es im CSU-dominierten – eigentlich „schwarzen“ – Bayern auch zu Gewaltexzessen von ausreisepflichtigen Afrikanern. In Bundesinnenminister Horst Messerhofers Heimat und  zukünftigem „Ankerzentrum Ingolstadt-Pfaffenhofen-Manching“ sind diese wöchentlichen Gewaltexzesse praktisch schon gängige „Folklore“ – PI-NEWS berichtete mehrmals, beispielsweise „Barrikaden gegen schwarzen Plünderer-Mob [48]“.

Auch im bayerischen Donauwörth kam es  in den letzten Wochen in einer so genannten „Asyl-Erstaufnahmeeinrichtung“ immer wieder zu großen Polizeieinsätzen. Auslöser waren „massive Proteste“ bei der Abschiebung eines Asylbewerbers [49] aus Gambia. Eines Asylbewerbers! Nach Angaben der Polizei stießen Beamte bei einer geplanten Abschiebung in der nordschwäbischen Einrichtung auf erheblichen gewaltsamen Widerstand. Die Polizei ist deswegen in den letzten beiden Monaten etliche Male gegen den aggressiven Flüchtlingsmob [50] („Schutzbedürftige“) im Einsatz gewesen. Die Situation in der Einrichtung ist schon seit Februar angespannt – als zahlreiche westafrikanische Flüchtlinge spontan mit der Eisenbahn nach Italien ausreisen wollten und von den deutschen Behörden mangels „gültiger Papiere“ an der freiwilligen Ausreise aus Deutschland gehindert wurden.

Maisach: Die Kirche gibt ihren Segen dazu – Asoziale Asylsozialberatung

Nicht ganz in Unschuld können die Mittäter-Organisationen „Katholische Kirche“ und „Caritas Bayern“ ihre schmutzigen Hände waschen. Auch sie unterstützen tatkräftig das „Dritte Historische Experiment“ (3-HE) zu Lasten der deutschen Bevölkerung. Die Caritas in Fürstenfeldbruck berät mit ihrem Zentrum für Asyl & Migration (ZAM) [51] illegale „Asylbewerber und ehrenamtliche Helfer bei der Beratung zum Asylverfahren, zum Ausländerrecht, macht Psychosoziale Beratung (Trauma, Krankheit) und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten“ … (Originaltext !)

Bei Fragen rund um das ehrenamtliche Engagement [52] im Bereich Asyl im Landkreis Fürstenfeldbruck hilft Ulrike Bienemann (08141 30630-14):

„Hier geht´s los mit der Asylsozialberatung! In der Emmy-Noether-Straße in Maisach im Unterrichtsraum 1. Stock beim Träger „Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.“

Vor bissigen Schwangeren mit Fleischermesser wird ausdrücklich gewarnt!

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