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War ja klar: AfD blitzt beim Bundesverfassungsgericht ab

Von JUPITER | War ja klar. Die AfD blitzte aus formalen Gründen beim Bundesverfassungsgericht ab, die Unrechtmäßigkeit von Angela Merkels Flüchtlingspolitik vom September 2015 überprüfen zu lassen. Hier vor allem die Entscheidung der Kanzlerin, im September 2015 „Flüchtlinge“ an der deutsch-österreichischen Grenze nicht abzuweisen. Es wundert eigentlich nur, dass das oberste Gericht so lange für eine Entscheidung gebraucht hat, die seit April des Jahres vorlag.

Denn die Richter hatten sich erst gar nicht inhaltlich mit dieser und zwei weiteren Klagen befasst, sondern verwarfen diese ihrer Ansicht nach wegen Unzulässigkeit. Die sogenannte Organklage sei nicht dafür vorgesehen, das Regierungshandeln zu beanstanden. Und: Die AfD sei in ihrem Recht nicht unmittelbar verletzt oder gefährdet worden. Was nicht weiter verwundert, denn die AfD war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht im Bundestag vertreten. Außerdem fanden die Richter noch ein weiteres Haar in der Suppe, denn das Verhalten der AfD sei widersprüchlich: Auf der einen Seite fordere sie ein Migrationsverantwortungsgesetz, auf der anderen Seite habe sie ausdrücklich angekündigt, im Bundestag an einem solchen Gesetz nicht mitwirken zu wollen, meinten die Spitzenjuristen [1].

Die AfD darf trotz der Abfuhr weiter für sich beanspruchen, dass die Unzulässigkeit ihrer Klagen nichts über die Berechtigung und Wichtigkeit ihres Anliegens aussagt. Sie muss freilich ernüchternd  konstatieren, dass dem Bundesverfassungsgericht vor allem regierungskritische Klagen nicht ganz unlieb sein dürften, die aus formalen Gründen aufs Abstellgleis geschoben werden können.

Denn ohnehin darf bei allem Respekt vor den Richtern in den pinken Roben ein gesundes demokratisches Misstrauen in deren Bereitschaft gelegt werden, Regierungshandeln schonungslos zu sanktionieren. Wie soll man es sonst werten, wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Vosskuhle die Sprache in der Flüchtlingsdebatte als inakzeptabel kritisiert [2] und  damit ein gewisses Maß an Befangenheit transportiert. Oder wenn das Urteil zur Eintragung Intersexueller ins Personenstandsregister erkennbar die Handschrift von Richterin Susanne Baer und ihrer genderpolitischen Agenda trägt, wie die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kürzlich im Bundestag [3] beklagte. Oder wenn der designierte Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth (CDU) als Hauptredner und glühender Verfechter des UN-Migrationspaktes im Bundestag auftritt und damit die Agenda seiner Kanzlerin lobhudelt [4]?

Berlin und Brüssel ziehen an einem Strang, wenn es gegen die angeblich fehlende Rechtsstaatlichkeit beim EU-Partner Polen geht. Berlin hat aber offensichtlich keine Einwände gegen eine besorgniserregende Politisierung des eigenen Bundesverfassungsgerichtes.

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