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Justiz-Inkompetenz NRW: Freigelassener Afghane vergewaltigt 13-Jährige

Von JOHANNES DANIELS | Bei diesem Ausmaß an Inkompetenz der Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen könnte man juristisch durchaus auf direkten Vorsatz der NRW-Behörden zum Schaden der Bevölkerung plädieren: Der afghanische Kindesvergewaltiger Zubyr S. (23), der am Freitag ein 13-jähriges Kind in Dortmund vergewaltigte, hat sich wenige Wochen vor dieser Tat bereits an einem anderen Mädchen vergangen – und wurde stante pede wieder auf freien Fuß gesetzt, weil er laut Behördenauskunft „einen festen Wohnsitz hat und keine Fluchtgefahr“ bestand.

Schwerer sexueller Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung

Der „polizeibekannte und vorbestrafte“ 23-jährige Afghane Zubyr S. hatte bereits am 20. Juni in Dortmund ein 11-jähriges Kind brutal vergewaltigt und vergewaltigte nicht einmal einen Monat später wieder eine 13-jährige Schülerin. Die Staatsanwaltschaft Dortmund stand dabei Pate: Der „Schutzsuchende“ vom Hindukusch wurde nach der ersten Tat sofort von der Polizei gefasst und kam am Folgetag wegen des schweren Verdachts in Untersuchungshaft. Doch am 3. Juli, nur 13 Tage nach der abscheulichen Triebtat, wurde der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft (!) „völlig überraschend unter Auflagen“ ausgesetzt. Der bereits polizeibekannte Triebtäter kam sofort frei. Die Staatsanwaltschaft Dortmund begründete dieses Zugeständnis zugunsten des islamischen Pädophilen, dass Zubyr „ja einen festen Wohnsitz habe“ sowie ein vorläufiges Aufenthaltsrecht.

„Der Haftbefehl wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt“, betonte Staatsanwalt Börge Klepping [1]. Grund seien „fehlende Haftgründe wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr“ (!) gewesen. Klepping zufolge sei es „nahezu immer eine Ermessensentscheidung, ob ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft“ bleibe oder freikomme. Die Ermessensentscheidung verlief auch in diesem Fall wieder zum Nachteil der deutschen Bevölkerung. Börge bürgte für Zubyr, das ging in die Binsen.

„Es war ein vergleichbares Geschehen”, bestätigte der überraschte Staatsanwalt Börge Klepping auch die „frühere Tat“ vor fünf Wochen. Details wollte er jedoch zum Schutz des inzwischen zwölf Jahre alten Opfers (und natürlich sich selbst) nicht nennen.

Kinder als Freiwild für Staatsanwaltschaft und pädophilen Geflüchteten

Nach aktuellsten Informationen hatte Zubyr S. am Freitag das 13-jährige Kind in der Dortmunder Nordstadt um 17.45 Uhr von einem nahe gelegenen Spielplatz in den Hausflur eines Mehrfamilienhauses gelockt und sofort gewaltsam missbraucht. Nach der Tat flüchtete der fluchtsuchende Gast der Kanzlerin und des Steuerzahlers. Das Mädchen schleppte sich nach Hause und konnte – trotz allem – gegenüber der Polizei eine so detaillierte Täterbeschreibung abgeben, dass der paschtunische Vergewaltiger noch in der Nacht zu Samstag, den 25. Juli gegen 3.30 Uhr direkt auf der Straße festgenommen werden konnte.

Der Genital-Afghane sitzt jetzt einmal mehr wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung vorläufig in Untersuchungshaft. Für wie lange diesmal? Der Doppel-Kindsvergewaltiger war außerdem wegen Körperverletzungs- und Drogendelikten selbstverständlich „polizeibekannt und vorbestraft“.

Auch die bunte auflagenschwache „Süddeutsche Zeitung [2]“ berichtet mittlerweile auf ihre eigene verlogene Art über den afghanischen Mehrfach-Vergewaltiger („junger Mann“), „berichtigt“ die Details im Polizeibericht und macht sich so wieder einmal zum willfährigen politisch korrekten Medien-Mittäter:

Mann soll 13-Jährige in Hausflur vergewaltigt haben

Ein junger Mann soll in Dortmund in einem Hausflur eine 13-Jährige vergewaltigt haben. Das berichtete am Montag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 23-Jährige soll das Mädchen am Freitag in den Flur gelockt haben, dann soll es zur Tat gekommen sein. Der Verdächtige sei am frühen Samstagmorgen gefasst worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sitze er nun in Untersuchungshaft wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung. Ob er sich bereits zu dem Vorwurf äußerte, war zunächst nicht klar. Auch weitere Einzelheiten wurden zunächst nicht genannt.“

[3]

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München-Stachus: Afghane vergewaltigt 25-Jährige bei McDonald’s

geschrieben von libero am in Migrantengewalt | 188 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Wer halb Kabul nach Deutschland holt, muss sich nicht wundern, wenn er selbst zu „Kabul“ wird: Nach den brutalen Massenschlägerei am Münchner Stachus vor zwei Wochen mit über 40 gewaltbereiten Tätern (PI-NEWS berichtete [4]), vorwiegend mit Migrationshintergrund, kam es letzten Montag zu einer schweren sexuellen Nötigung / Vergewaltigung durch einen polizeibekannten Afghanen in der Toilette des McDonald’s am Karlsplatz.

Demnach hat „ein Mann“ eine 25-jährige Münchnerin auf der Damentoilette des beliebten Schnellrestaurants sexuell attackiert: Als die Münchnerin auf die Toilette ging, drängte sich der Mann mit ihr unvermittelt in die Kabine, wo er sie brutal attackierte, teilweise auszog [5] und unter anderem am Gesäß sexuell nötigte. Die 25-Jährige konnte sich jedoch während des Tatvollzugs noch wehren. Als sie laut schrie, ergriff der „Vor-der-Gewalt-in-seiner-Heimat-zu-uns-Geflüchtete“ die Flucht.

Die Münchnerin blieb unverletzt, stand aber unter enormen Schock und ist wohl für Jahre von der von den Systemparteien gewollten Umvolkungs-Verwerfung traumatisiert. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen konnte die Identität (oder zumindest eine der Identitäten) des Gesuchten festgestellt werden: Ein Zeuge, der zufällig mit dem Verdächtigen in der McDonald’s-Filiale war, ebenfalls ein Afghane, teilte der Polizei den Namen des Vergewaltigers mit. Er war selbstverständlich bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte in Bayern „polizeibekannt“.

Polizeibekannter „Schutzsuchender“

Vier Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen schließlich festnehmen – allerdings nur dank eines Zufalls. Am Donnerstag, gegen 00.45 Uhr, kam es an der S-Bahnhaltestelle Hackerbrücke zu einem handgreiflichen Streit zwischen einer 19-Jährigen und einem 26-jährigen Mann. Im Laufe des Streits schlug der Mann „seiner Bekannten“ mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht – sie schrie auf, woraufhin Zeugen die Polizei alarmierten.

Festnahme nach Streit an der S-Bahn

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich dann heraus, dass es sich bei dem 26-Jährigen um den prospektiven Vergewaltiger (Mainstream-Medien: „Grapscher“) aus der McDonald’s-Toilette handelt. Der Mann war schon vor den beiden Vorfällen polizeibekannt – unter anderem wegen Körperverletzung. Die Beamten nahmen ihn fest und brachten ihn in die Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums. Die weiteren Ermittlungen werden durch das Kommissariat 15, zuständig für Sexualdelikte, geführt.

Die auflagenschwache „Lügdeutsche Zeitung“ berichtet „neutral [6]“ über den Täter und macht sich mitschuldig:

„Mann attackiert Frau auf McDonald’s-Toilette

Ein 26-Jähriger verfolgt eine Münchnerin auf die Damentoilette, entkleidet sie teilweise und berührt sie am Gesäß. Die Polizei nimmt ihn vier Tage später fest – nachdem er seine Freundin verprügelt hatte. […] Polizisten trafen in dem Burger-Restaurant einen unbeteiligten Mann an, der den Angreifer identifizieren konnte. Beim Tatverdächtigen handelte es sich laut Polizei um einen 26-Jährigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Dieser blieb zunächst flüchtig.“

Afghane mordete 2019 am Stachus

Am Karfreitag 2019 wurde ein Münchner 17-Jähriger in der Nähe des Stachus übrigens von einem 21-jährigen Afghanen mittels Messer ermordet [7]. Anlass war, dass der 17-Jährige die mutmaßlichen Täter mit ihren Begleiterinnen mit seinem Handy – offenbar unabsichtlich – gefilmt hatte. Es folgte ein Gerangel, bei dem einer der mutmaßlichen Täter, ein 20-Jähriger, auf den 17-Jährigen einschlug. Der zweite mutmaßliche Täter, ein 21-Jähriger, stach mit einem spitzen Gegenstand auf den 17-Jährigen ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Danach konnten die beiden mutmaßlichen Täter mit den Begleiterinnen fliehen. Die Polizei konnte später Spuren vom Tatort, Video-Material von Überwachungskameras aus umliegenden Geschäften und soziale Netzwerke auswerten und die Mörder ausfindig machen. Sie waren 2016 nach Deutschland gekommen, wohnhaft in den Landkreisen Starnberg und München, und bereits zuvor polizeilich aufgefallen.

Im Dezember rief der bunte rotgrüne Münchner Stadtrat [8] mit großer Mehrheit übrigens den so genannten „Klimanotstand“ aus!

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Landshut: Erneute Gerichtsposse um afghanischen Kinderlippen-Sauger

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Siedlungspolitik | 69 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Im Juli letzten Jahres war der afghanische Asylbewerber Idris I. vom Amtsgericht Erding wegen sexuellen Missbrauchs von zwei kleinen Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte auf dem Grillfest einer deutschen Familie an den Lippen eines siebenjährigen Mädchens herumgekaut und daran gesaugt. Die zehnjährige Schwester befingerte er an der Brust und im Intimbereich (PI-NEWS berichtete [9]).

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte gegen das Urteil Berufung einlegten, traf man sich vorgestern erneut, dieses Mal vor dem Landgericht Landshut. Der „Wiederaufguss“ wurde zu einem ähnlichen Kasperle-Theater wie die erste Verhandlung, die der Angeklagte damals mit dem Kopf auf der Tischplatte liegend verfolgt hatte.

Angeklagter überrascht seinen Verteidiger

Dieses Mal wartete der Afghane, der bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Sexualdelikte aufgefallen war, schon zu Beginn der Verhandlung mit einer Überraschung auf: Ungeachtet seines Geständnisses aus der ersten Instanz, wo er auch Scham über seine Tat bekundet hatte [10], war er sich plötzlich keiner Schuld mehr bewusst. Sein Ziel sei es, in die Freiheit entlassen zu werden.

Das verblüffte sogar Rechtsanwalt Martin Paringer, der von dieser neuen Verteidigungsstrategie seines Mandanten noch gar nichts wusste. Das ursprüngliches Ziel wäre eine beiderseitige Berufungsrücknahme gewesen, da auch die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, um eine höhere Freiheitsstrafe zu erreichen.

Idris I. machte der Prozessstrategie seines Verteidigers jedoch einen Strich durch die Rechnung. Er bestritt plötzlich tränenreich den Tatvorwurf und forderte, die beiden Mädchen erneut vor Gericht aussagen zu lassen:

„Warum sind die nicht geladen?“

(Angeklagter Idris I. zum Richter)

Oberstes Gebot in Missbrauchsfällen: Kindern eine Aussage ersparen

Hierzu ist zu sagen, dass in deutschen Gerichtssälen bei sexuellem Missbrauch von Kindern schon viel Rabatt auf die zu erwartende Freiheitsstrafe gewährt wurde, wenn die Angeklagten durch ein Geständnis den minderjährigen Tatopfern die psychische Belastung einer Aussage erspart hatten.

Dem Afghanen schien es jedoch egal zu sein, dass die beiden sexuell missbrauchten Schwestern, inzwischen 11 und 8 Jahre alt, immer noch stark unter den Tatfolgen leiden.  Ungerührt forderte er deren erneute Vernehmung.

Selbst nachdem der Vorsitzender Richter Theo Ziegler dem 24-Jährigen klar gemacht hatte, dass sich die Staatsanwaltschaft mit der Forderung nach einer höheren Strafe durchsetzen könnte, räumte Idris I. nur ein, sich nicht mehr genau erinnern zu können, da er an diesem Abend viel getrunken hatte.

Angeklagter jammert über die Haft

An dieser Stelle angekommen, schien es das Hauptanliegen des Angeklagten zu sein, über die ungerechte Behandlung zu berichten, die ihm in der Haft widerfahren würde.

Hier sah Richter Ziegler offenbar einen Hebel, den beiden Mädchen eine Aussage doch noch zu ersparen.

„Solange das Verfahren läuft, kommen Sie da aber nicht raus“, teilte der Vorsitzende dem angeklagten Afghanen mit und lockte ihn noch mit einer frohen Botschaft:

Da er ohnehin bereits seit Februar in Untersuchungshaft sei und in einer Woche zwei Drittel der Strafe verbüßt habe, würde geprüft, ob er vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann. Dies sei aber nur möglich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Das leuchtete Idris I. ein und er nahm angesichts der guten Chancen auf seine baldigste Freilassung die Berufung zurück; ebenso die Staatsanwaltschaft.

Kommentar:

Ist das nicht ein schönes Happy End? Alle sind zufrieden, alle sind glücklich. Ein Hoch auf das deutsche Rechtssystem und die Justiz!

Wer sich nun fragt, warum PI-NEWS über eine Gerichtsverhandlung in der Provinz berichtet: Weil dieser Prozess ein perfektes Beispiel dafür ist, dass die auf eine homogene deutsche Bevölkerung zugeschnittene Justiz bei den Neubürgern aus den Präkariaten dieser Erde sehr schnell an ihre Grenzen stößt und bei ihnen ihren Zweck wohl nicht erfüllen wird. Bleibt nur zu hoffen, dass der afghanische Asylbewerber nicht in 14 Tagen im ach so sicheren Deutschland [11] an den nächsten Kinderlippen zuzelt. 


[12]Eugen Prinz [13] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [14] und den Blog zuwanderung.net [15]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [16]

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Afghane trennt sich mit Messer von seinem angetrauten Eigentum

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Islam | 76 Kommentare

Am ersten Weihnachtsfeiertag endete der Streit eines afghanischen Ehepaars in Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) mit dem Tod der Frau. Gegen 15 Uhr hatten Nachbarn aufgrund einer lautstarken Auseinandersetzung, die auf häusliche Gewalt schließen habe lassen, die Polizei alarmiert.

Als die Beamten eintrafen entdeckten sie die bereits leblose 26-Jährige vor einer Garage im Innenhof des Hauses in der Grunerstraße. Laut Polizeibericht [17] sei die Frau „mit einem Messer tödlich verletzt“ worden.

Der 31-jährige Ehemann der Toten wurde eine halbe Stunde später festgenommen und heute dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft wegen Mordverdachts angeordnet habe.

Die Polizei ersucht, von weiteren Rückfragen abzusehen, da man „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben machen könne“ und die „Ermittlungen zu den Hintergründen“ der Tat noch andauern würden.

Hintergründe? So geht Scheidung nach islamischer Tradition. „Ehre“ wieder hergestellt.

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Mühldorf/Inn: Afghane (16) spielt Geiselnahme und prügelt sich mit Polizei

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Deutschland,Einzelfall™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 53 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | War es vielleicht Heimweh, das einen 16-jährigen afghanischen Asylbewerber dazu veranlasste, sich eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole zu besorgen und damit herumzulaufen [18]? Wollte er sich damit ein bisschen „Heimatgefühl“ verschaffen? Wir wissen es nicht.

Was wir jedoch wissen ist, dass es in unseren Breiten bei den Leuten zu einer Panikreaktion kommt, wenn ein „südländischer Typ“ wie der junge Afghane am helllichten Tag mitten auf der Straße einem jungen Mädchen, in diesem Fall seiner gleichaltrigen Freundin, eine „Anscheinswaffe [19]“ an den Kopf hält. So geschehen letzten Dienstagnachmittag in der Bahnhofstrasse im oberbayerischen Mühldorf am Inn.

Wo der Dummejungenstreich aufhört

[20]
Sanka und Zivilfahrzeug der Polizei am Einsatzort

Kein Wunder, dass ein verängstigter Augenzeuge von einer Geiselnahme ausging und die Polizei verständigte. Diese rückte sofort mit einem Großaufgebot an und griff dann am Katharinenplatz  zu, um das vermeintliche Opfer zu retten. Auch ein Sanka wurde für alle Fälle zum Einsatzort geschickt.

Bis hierher kann man die Geschichte noch als Dummejungenstreich durchgehen lassen. Der eine oder andere von uns blickt da sicherlich auch auf so manche nicht sonderlich ruhmreiche Tat zurück, die er in diesem Alter für eine lustige Idee hielt.

Diesen „Bonus“ hat der 16-jährige jedoch in dem Moment verspielt, als er bei der Festnahme durch die Polizei Widerstand leistete, wobei er zwei Beamte verletzte und beleidigte. Es scheint inzwischen zum Normalfall zu werden, dass sich Zugewanderte nur noch unter heftiger Gegenwehr festnehmen lassen.

Den afghanische Asylbewerber erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem wird er noch wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt, da es verboten ist, eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole in der Öffentlichkeit zu führen.

Wohlgemerkt: Wir reden hier von einer Ordnungswidrigkeit, nicht von einer Straftat. Mehr als eine Geldbuße, die er ohnehin nicht bezahlen kann, hätte der Jugendliche für diesen Blödsinn nicht befürchten müssen.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, was ihn dazu bewegt hat, wegen dieser Lappalie Widerstand zu leisten. Fehlt ihm der Respekt vor der deutschen Polizei? Liegt eine kulturbedingte Aggressivität vor? Hat er geglaubt, seine „Ehre“ verteidigenzu müssen oder ist er beseelt von tiefer Verachtung für die „Ungläubigen“? Auch das wissen wir nicht, wie so vieles, was die Zugewanderten betrifft. Aber jede dieser Möglicheiten verspricht unruhige Zeiten für uns und unser Land.

Unverantwortliches Regierungshandeln

Auf der einen Seite flutet die Bundesregierung das Land mit jungen Männern aus gewaltaffinen Kulturkreisen und auf der anderen Seite beklagt sie die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte. Konsequenzen, sprich: die Schließung der Grenzen, werden nicht gezogen, im Gegenteil. Das volle Boot, das ohnehin schon leck geschlagen ist, muss weiterhin jedes Jahr neue Zuwanderer von der Einwohnerzahl einer Großstadt aufnehmen. Und dann haben Merkel und Co. auch noch die Chuzpe, uns die für das Jahr 2019 prognostizierten 150.000 Asylbewerber [21] als kaum der Rede wert zu verkaufen.

Im Übrigen ist dieser Polizeieinsatz ein gutes Beispiel für die Milliarden von „versteckten Kosten“, die von Zuwanderern jedes Jahr verursacht werden und in keiner Aufstellung auftauchen.


[12]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [13] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.net. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [22] oder Twitter. [16]

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München: Notgeiler Afghane fordert per Notrufsäule Frau für Sex an

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Deutschland,Siedlungspolitik | 152 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die deutsche Sprache hat für einen bestimmten körperlichen Zustand, den der eine oder andere Leser vielleicht aus eigenem Erleben kennt, den Ausdruck „notgeil“ geprägt. Sieht man sich die aktuelle Kriminalstatistik an, so kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass die als Flüchtlinge getarnten Facharbeiter, die seit 2015 in Scharen ausweislos in unser Land strömen, nicht selten davon geplagt sind.

Liegt es vielleicht an den noch nicht ganz perfekten Sprachkenntnissen, dass ein afghanischer Zuwanderer im Zustand dieses Syndroms einen logischen Zusammenhang zwischen „notgeil“ und „Notrufsäule“ vermutete?

Doch alles der Reihe nach:

Aggressive Afghanen an der U-Bahnstation „Theresienstraße“

Am Dienstag, dem 20. August, gegen 6.10 Uhr, stieg in München ein 20-jähriger Afghane mit zwei Begleitern, von denen aktuell nur einer namentlich bekannt ist, an der U-Bahnstation „Theresienstraße“ im Stadtteil Maxvorstadt aus der U-Bahn aus.

Wie unkalkulierbar in Deutschland mittlerweile das Risiko geworden ist, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten, musste ein ebenfalls ausgestiegener Fahrgast erfahren, als ihm der 20-Jährige ohne Grund plötzlich einen Karatetritt gegen den Oberkörper verpasste. Der glücklicherweise nur leicht getroffene Mann floh über die Rolltreppe nach oben. Als ihm der 20-jährige Afghane nacheilen wollte, hielt ihn einer seiner beiden Begleiter zurück.

Jetzt Ruhe zu geben, kam dem Afghanen jedoch nicht in den Sinn. Er betätigte den Nothalt der Rolltreppe, ging anschließend zur Notrufsäule und drückte die Sprechtaste. Als sich ein Mitarbeiter der U-Bahnleitstelle meldete, teilte ihm der 20-Jährige mit, dass er eine Frau für sexuelle Handlungen suche.

Krankenschwester nach dem Nachtdienst das nächste Opfer

Offenbar glaubte das Trio, dass der deutsche Staat auch solche Wünsche erfüllt, als kurz darauf kam eine 32-jährige Krankenschwester, die von der Nachtschicht kam, mit der Rolltreppe nach unten fuhr und sich einige Meter von der Gruppe entfernt auf eine Bank setzte, um auf ihre U-Bahn zu warten.

Der namentlich bisher nicht bekannte Begleiter des 20-Jährigen setzte sich links neben die 32-Jährige und ließ sie wissen, dass er eine Frau brauchte. Dabei berührte er die 32-Jährige am Oberschenkel. Offenbar brauchte aber die Krankenschwester keinen Mann. Oder vielleicht schon, aber keinen triebgesteuerten mutmaßlichen Analphabeten mutmaßlich vom Hindukusch.

Diese Gegend wird übrigens gerade von unseren Soldaten verteidigt, während die einheimischen Männer vor der Gefahr nach Deutschland geflohen sind und nun das Sicherheitsgefühl der hiesigen Frauen erhöhen.

[23]Offenbar hatte die Krankenschwester diesen Umstand nicht verinnerlicht, denn sie stand direkt nach der Berührung auf und teilte ihrem Verehrer mit, dass sie die Polizei rufen werde. Das wiederum gefiel nun dem 20-jährigen Afghanen nicht, der die Szene mit verfolgt hatte. Unvermittelt trat er auf die Frau zu und versetzte ihr mit dem rechten Fuß einen Karatetritt gegen die linke Gesichtshälfte.

Halten wir also fest: Eine Krankenschwester, die sich im Dienst der Allgemeinheit die Nacht im Krankenhaus um die Ohren schlägt und damit das Geld verdient, dass die Merkel-Regierung benötigt, um Millionen von Zuwanderern nach Deutschland zu holen, wird von Angehörigen dieser Klientel auch noch beleidigt und getreten.

Wenigstens gingen die Begleiter des 20-Jahrigen dazwischen und verhinderten, dass er noch weiter auf die Frau einschlug.  Die 32-Jährige wurde zum Glück bei dem Angriff nur leicht verletzt. Anschließend flüchtete die Gruppe nach oben auf die Straße. Dort konnte der 20-jährige Afghane von Bediensteten der U-Bahnwache bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden.

Selbstverständlich erfüllte er auch bei der Festnahme die von PI NEWS in ihm gesetzten Erwartungen: Er beleidigte die Polizisten und spuckte einen der Beamten an. An dieser Stelle sei erwähnt, dass es eine Korrelation zwischen der Zuwanderung und der Ausrüstung der deutschen Polizei mit Spuckhauben und Body-Cams gibt. Mal sehen, was die Polizisten als nächstes bekommen. Ein Pessimist würde auf Sturmgewehre tippen.

Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [13] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.net. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [22] oder Twitter. [16]

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Erding: Afghane küsst Siebenjährige und kaut an ihren Lippen

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 162 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Mittlerweile wird klar, dass auch unsere Jüngsten die negativen Folgen der Zuwanderung ausbaden müssen. Anhand einiger Beispiele soll in diesem Artikel die Frage aufgeworfen werden, ob unser Rechtssystem in seiner gegenwärtigen Form überhaupt noch ein geeignetes Instrument darstellt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.

Sexueller Missbrauch von Kindern durch Afghanen

Kürzlich musste sich ein 23-jähriger Afghane vor dem Amtsgericht Erding verantworten [24], weil er zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht hatte. Es war nicht das erste Mal, dass der Analphabet wegen eines Sexualdeliktes vor den Kadi zitiert wurde. Der Asylbewerber hatte bereits in einer S-Bahn einer Studentin nachgestellt, bei der darauf folgenden Festnahme Widerstand geleistet und in den Jahren 2016 und 2017 jungen, teilweise noch minderjährigen Frauen nachgestellt und diese unsittlich berührt.

Im aktuellen Fall war der Afghane zu einer Grillfeier eingeladen worden, die in der Wohnung der Lebensgefährtin seines Freundes im nördlichen Landkreis Erding stattfand. Die Provenienz dieses Freundes ist nicht überliefert, man kann jedoch davon ausgehen, dass dieser auch aus der Gegend um den Hindukusch stammt.

Eine deutsche Nachbarsfamilie mit drei Kindern war ebenfalls anwesend. Sie ahnen es schon: Statt für die Rippchen auf dem Grill interessierte sich der Schutzbedürftige für die beiden sieben- und zehnjährigen Töchter der Nachbarn. Er berührte zunächst die Zehnjährige an der Brust und im Intimbereich. Anschließend war ihre siebenjährige Schwester dran. Die küsste er, saugte ihre Lippen an und kaute darauf herum.

Minderjährige Mädchen bis heute traumatisiert

Zuhause offenbarten sich die Mädchen dann dem 37-jährigen Vater, die Siebenjährige unter Tränen. Dieser schaltete die Polizei ein und trat vor Gericht als Nebenkläger auf.

Seine Töchter leiden bis heute unter dem Erlebten, berichtete der Vater. „Man merkt: Es ist noch da!“. Bei einer der beiden Töchter hatte ihn die Schulleitung in Unkenntnis des Vorfalls sogar angesprochen, weil sich das Verhalten des Mädchens merklich verändert hatte.  Das über zweistündige Verfahren verfolgte der Afghane mit dem Kopf auf der Tischplatte. Am Ende wurde er von Amtsrichter Michael Lefkaditis zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

14-jähriger Iraker fordert von 13-Jähriger Oralverkehr

Wie PI-NEWS kürzlich ausführlich berichtete [25], lockte letzten Donnerstag ein bei der Polizei als jugendlicher Intensivtäter geführter 14-jähriger Iraker ein 13-jähriges Mädchen im Münchner Westbad zu sich in eine Umkleidekabine und verriegelte diese unverzüglich. In der Kabine begrapschte der 14-Jährige die Münchner Schülerin intensiv und forderte sie auf, ihn oral zu befriedigen. Sie lehnte dies vehement ab und fing an zu weinen. Als das geschockte Kind die Umkleidekabine verlassen wollte, drohte ihr der 14-Jährige Iraker mit dem Tod („Du wirst noch sterben“), würgte sie und schlug ihr mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht. Man kann dem Opfer nur wünschen, dass es mit diesem schrecklichen Erlebnis fertig wird und nicht für den Rest des Lebens als Hypothek mitschleppt.

Das Rechtssystem passt nicht mehr zu dem veränderten Deutschland

Katrin Göring-Eckardt hat Recht behalten [26]. Unser Land hat sich drastisch verändert. Leider gibt es jedoch absolut keinen Grund, sich darüber zu freuen.

Ebenso wie das Land, muss sich nun dringend unser Rechts- und Justizsystem ändern. Dieses ist auf die „alte Bundesrepublik“ zugeschnitten und für einen Vielvölkerstaat mit durchlässiger Staatsgrenze, der von einer Masseneinwanderung junger Männer aus gewaltaffinen Kulturkreisen heimgesucht wurde und immer noch wird, völlig untauglich.

Die Haftempfindlichkeit

Unser Rechtssystem kennt den Begriff der Haftempfindlichkeit. Ein Beispiel: Ein 50-jähriger, bisher unbescholtener Geschäftsführer eines Unternehmens, der wegen einer Steuerstraftat eine Freiheitsstrafe verbüssen muss, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich haftempfindlicher sein, als ein asozialer Gewohnheitsverbrecher, der seit seinem 17. Lebensjahr nichts anderes kennt als „rein in den Knast – raus aus dem Knast“.

Und jetzt sind wir bei den Zuwanderern. Verglichen mit dem Strafvollzug, den diese Menschen aus ihren Herkunftsländern kennen und der auf ihre Mentalität zugeschnitten ist, sind unsere Gefängnisse nichts anderes, als ein besserer Hausarrest. So ein Strafvollzug hat auf diesen Personenkreis keine abschreckende Wirkung.

Es mutet daher wie ein schlechter Witz an, dass deutsche Richter bei den Zuwanderern sogar eine höhere Haftempfindlichkeit zu erkennen glauben und daher mildere Urteile verhängen [27], weil die Neubürger in der Regel kaum Deutschkenntnisse besitzen und deshalb im Knast vermeintlich zu wenig Ansprache haben. Dass in den Justizvollzugsanstalten in Berlin und Hamburg jeder zweite Strafgefangene aus dem Ausland kommt [28] und die restlichen JVAs im Bundesgebiet auch gut mit Nichtdeutschen bestückt sind, hat sich anscheinend noch nicht bis zur Richterbank  herumgesprochen.

Ziele des Strafvollzugs

An erster Stelle geht es im Strafvollzug um Resozialisierung, erst danach kommen der Sühnegedanke und das Bestreben, die Gesellschaft vor dem Straftäter zu schützen, indem man ihn wegsperrt. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die beiden anderen Komponenten spielen dort kaum eine Rolle. Zudem wird von den Gerichten sehr selten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Das Rechtssystem muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden

Angesichts der kriminellen Energie, die viele Zuwanderer mitbringen und angesichts ihrer ständig wachsenden Zahl, müssen sich sowohl die Exekutive als auch die Jurisdiktion auf die neuen Gegebenheiten einstellen. In der Praxis heißt das: Die Art des Einschreitens bei der Polizei muss sich ebenso ändern, wie das Rechtssystem, die Rechtsprechung und der Strafvollzug. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, darzustellen, wie das aussehen könnte.

Eines ist jedoch klar:

Wer im Alter von 14 Jahren von einer 13-Jährigen unter Ausübung von Gewalt Oralverkehr fordern kann, der kann auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe in einem Erwachsenenknast absitzen und anschließend in sein Heimatland abgeschoben werden, damit die einheimische Bevölkerung ein für alle Mal vor ihm geschützt ist.

Und damit sind wir bei dem Afghanen, der gerne an der Unterlippe von siebenjährigen Mädchen kaut. Es kann nicht angehen, dass er nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Drittel der Haft dort weitermacht, wo er aufgehört hat. Und das wird er, versprochen! Da muss sich auch etwas ändern. Dringend. Der Staat hat die Aufgabe, die Gesellschaft dauerhaft vor solchen Subjekten abzuschirmen und den Strafvollzug so zu gestalten, dass sie ihn auch spüren. Wenn diese Regierung nach dem Grenzschutz nun auch noch diesen Bereich schleifen lässt, was soll dann aus uns werden?


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [13] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [22] oder Twitter. [16]

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Zerstückelte Leiche im Koffer: Afghane tötet Frau mit 70 Messerstichen

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 114 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Juli 2019 – das Schlachten geht weiter [29]. „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf“ prophezeite Katrin Göring-Eckardt auf dem GRÜNEN-Parteitag [30] 2015 mit infantilem Trotz. Mittlerweile haben Merkels Messermonster, illegal einreisende „schutzbedürftige“ Schubs-Bedürftige, Fachkräfte für Blutorgien und archaische Vergewaltigungshorden unser Land tatsächlich merklich verändert – nicht immer zu seinem Vorteil.

Ein 24-jähriger „Fluchtsuchender“ steht in dringendem Verdacht, seine Frau/Freundin (21) am Sonntag in Dortmund regelrecht abgemetzelt zu haben. Der Afghane aus Zwickau war zerfressen von Eifersucht auf seine On-Off-Lebensgefährtin oder „Ehefrau nach Scharia-Recht“ und reiste ihr nach Dortmund nach. Dort soll die Afghanin, die zuvor vor ihrem gewalttätigen „Besitzer“ bereits von Deutschland nach Schweden geflohen war, bei einer Bekannten für ein paar Tage Kinder beaufsichtigen. Davon hatte der Mörder Wind bekommen.

Am Sonntag ließ die Bekannte das spätere Opfer und die eigenen Kinder alleine in der Wohnung zurück: Ein folgenschwerer Fehler.

Am Mittag sollte ein Freund die Kinder abholen. Als er die Wohnung betritt, entdeckte er überall Blutspuren und von der 21-jährigen Babysitterin fehlte jede Spur.

Der Freund informierte aufgrund der vielen Blutspuren direkt die Polizei Dortmund. Staatsanwalt Felix Giesenregen:

„Den Ermittlungen zufolge soll in der Wohnung der Tatverdächtige das Opfer gewürgt und mit zahlreichen Messerstichen getötet haben“ [als Originalzitat wiedergegeben].

Bestialische Bluttat – 70 Einstiche: „Vielzahl von Messerstichen“

Rechtsmediziner zählten bei der ersten Obduktion über 70 Einstiche. Nach der bestialischen Bluttat zerteile das afghanische „Menschengeschenk [31]“ (Katrin Göring-Eckardt) die Leiche und verstaute diese fachmännisch in einen Koffer, den er sich bei der Bekannten des Opfers dafür „auslieh“. Den Koffer mit den sterblichen Überresten hatte der Mörder dann später an einem Garagenhof im Stadtteil Lütgendortmund abgestellt. Am Dienstag fanden die Ermittler die tote Frau und was von ihr übrig blieb.

„Ehren(-Mord)-gäste“ der Systemparteien und des Steuerzahlers

Der Messermörder wurde am Montag in Zwickau festgenommen, ein Polizei-Hubschrauber brachte das Schächtungs-Goldstück sofort auf Steuerzahlerkosten (ab 4.800 € Einsatzkosten pro Flugstunde) nach Dortmund. Dort wurde er am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen „Totschlags“ erließ. Das Motiv für die Tat sei derzeit noch unklar, betonte der Dortmunder Staatsanwalt Giesenregen.

Lü(t)gendortmund: Das Portal „DerWesten [32]“ titelt euphemistisch:

„Dortmund: Mit 70 Stichen! Ehemann (24) soll Frau (24) abgestochen und im Koffer entsorgt haben“ […] Die Hintergründe der Tat sind laut Staatsanwaltschaft äußerst rätselhaft.

 In der „Tat“!

Lebensgefährlicher Lebensgefährte vom Hindukusch

[33]Bei seiner Befragung durch die Polizei Dortmund und durch den Haftrichter schwieg der „tatverdächtige Ehemann“. Erkenntnisse, warum der 24-Jährige seine 21 Jahre alte Frau brutal abgestochen haben soll, gibt es daher bislang nicht. Die Ermittler werten nun alle Hinweise, darunter auch Handydaten, aus, sofern dies nach EU-Datenschutz zulässig ist. Der afghanische Mörder „besitzt eine Aufenthaltserlaubnis und darf eine Beschäftigung in Deutschland ausüben“, erklärt Staatsanwalt Giesenregen.

Ob die sich die Beschäftigungserlaubnis auch auf den vorliegenden Sachverhalt erstreckt, wird ein verständnisvoller NRW-Richter wohl an einer kultursensiblen Strafkammer im Kalifat Mordrhein-Vandalien demnächst zu klären haben. Die „Ruhrnachrichten“ bereiten ihre Leser schon einmal mit einem rechtsphilosophischen Exkurs drauf vor: „Warum 70 Messerstiche [34] nicht unbedingt Mord sind – ein Staatsanwalt erklärt, was zum Mord-Vorwurf fehlt“.

Schätzungsweise die justiziable urdeutsche Staatsbürgerschaft …

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NDR und Schaumburger Nachrichten zum jüngsten Messermord

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Lügenpresse,Siedlungspolitik | 106 Kommentare

Wenn man sich auf die Lücken- und Lügenpresse des NDR verlassen würde, so hätte man heute erneut einen „Mann“, der aus unerfindlichen Gründen seine Frau gemessert hat. Die Meldung beim NDR: [35]

Eine junge Frau ist in Rinteln im Landkreis Schaumburg einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Nach Informationen der „Schaumburger Nachrichten“ soll die 24-Jährige erstochen worden sein. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang den 27 Jahre alten Ehemann des Opfers, sagte Polizeisprecher Axel Bergmann. Wie die Staatsanwaltschaft Bückeburg gegenüber NDR 1 Niedersachsen bestätigte, sei ein Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags ausgestellt worden. Das Ehepaar soll zwei Kinder im Kleinkindalter haben. Über deren Aufenthaltsort ist momentan nichts bekannt. […] Zu den Umständen machten die Ermittler vorerst keine weiteren Angaben.

 Dazu die Schaumburger Nachrichten [36], auf die sich der NDR bezieht:

Für die Angehörigen war die Sache vom ersten Moment an eindeutig, bestätigt der Bruder der Getöteten gegenüber dieser Zeitung. Er verdächtigt den 27-jährigen Ehemann, dessen Aufenthaltsort derzeit unbekannt ist. Die 22-jährige Frau aus Afghanistan habe sich von ihrem ebenfalls aus Afghanistan stammenden Ehemann scheiden lassen wollen, deswegen habe es regelmäßig Streit gegeben. Auch Anwohner berichten, dass es immer wieder sehr laut geworden sei in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars. Zu all diesen Informationen schweigt sich die Polizei derzeit aus. Pressesprecher Axel Bergmann bestätigt lediglich, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts führe.

 Der 27-Jährige und die 22-Jährige hatten nach ersten Informationen zusammen zwei Kinder, beide befinden sich im Kleinkindalter. Um 16 Uhr erwirkte die Staatsanwaltschaft Bückeburg einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen den dringend Tatverdächtigen Ehemann der Getöteten.

Ein weiterer Unterschied zwischen Schaumburger Nachrichten und den Berufsverharmlosern vom NDR: Letztere muss man zwangsweise bezahlen und aushalten, obwohl sie grundsätzlich nur bei deutschen Verdächtigen die Nationalität erwähnen und ansonsten treu die Merkelsche Staatsdoktrin vom willkommenen guten und bereichernden Flüchtling propagieren.

„Rinteln isst bunt“ – und BILD hat den „bestechenden Tipp“ dazu!

Denn während des „Historischen Experiments“ darf die Willkommens-Bereicherung auch durch Leib und Magen gehen: Der Kinderschutzbund Rinteln veranstalte „ein afghanisch-deutsches Kochexperiment der besonderen Art“. Die Gerichte waren „eine echte Augenweide und machten dem Motto Rinteln isst bunt! [37] alle Ehre, ergänzt „Rinteln-Aktuell [37]“ zu den Scharia-konformen Gerichten so mancher illegaler Ehrenmord-Fachkräfte Merkels – direkt vom kulinarisch führenden Hindukusch importiert.

„Rinteln-Aktuell“ führt weiter aus:

Da die afghanischen Flüchtlinge bereits recht gut Deutsch sprechen, ergaben sich an den Tischen schnell Gespräche zwischen den Afghanen und den Deutschen über das Essen, über Sitten und Gebräuche in Afghanistan und in Deutschland. Dabei ging es nicht nur ernst zu, sondern es wurde auch viel gelacht.“

„Beim gemeinsamen Kochen sind die Flüchtlinge und Zugewanderten die Experten und zeigen den deutschen Gästen, wie das Essen gerührt, geschnibbelt und gewürzt werden soll. Das gemeinsame Kochen bringt die Menschen in Kontakt und der interkulturelle Austausch beim anschließenden Essen ist natürlich dringend erwünscht“.

Damit das „Schnibbeln“ noch leichter von der Hand geht, hat BILD (regional) auch den richtigen Tipp für ihre geneigten Leser unter den zahlreichen Neu-Bürgern und Messer-Experten. Die Berichterstattung des Boulevard-Blatts ist zwar ebenfalls „lückenhaft“, doch die Werbeanzeige dazu durchaus „bestechend“!

[38]
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Minden: Afghane zieht 17-Jährige unter fahrenden Bus

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Lügenpresse,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 178 Kommentare

Von JEFF WINSTON | Wenn die deutsche Lügen-Journaille und Mainstream-Medien, wie z.B. „tag24.de [39]“ euphemistisch titeln: „Junge bedrängt Mädchen und reißt sie an den Haaren unter fahrenden Bus“ (Stand Dienstag, 19:00 Uhr, siehe Screenshot [40]), dann sollte man sich als aufmerksamer Leser etwas näher mit dem veritablen Mordversuch an einem Mädchen in Deutschland beschäftigen.

Nach einer „Attacke durch einen Jugendlichen“ auf eine Schülerin (17), sei es am Samstagabend am Mindener Zentralbahnhof „zu einem schweren Unfall gekommen“, wie die fake-alischen deutschen Mainstream-Medien die lebensgefährliche Straftat weiter verharmlosen. Warum wohl?

Kurz vor 21 Uhr hielten sich zwei Schülerinnen am ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) Minden auf ihrem Heimweg an der Lindenstraße auf. Nach eindeutigen Zeugenaussagen bedrängte „ein Mann“ die 17- und 14-Jährigen wiederholt sexuell. Darauf „flüchteten“ die beiden Mädchen von der Mittelinsel des Busbahnhofs zu einem gerade anhaltenden Bus. Der Busfahrer, der die sexuellen Attacken der Merkel-Gäste mitbekommen hatte, öffnete hilfsbereit die Türen seines Busses, um den Mädchen die Flucht vor den „Fluchtsuchenden“ zu ermöglichen.

Als die Übergriff-Opfer bereits die vermeintlich rettende Bus-Tür erreichten, zog der Angreifer die 17-Jährige rabiat an den Haaren zurück auf die Straße. Sie stürzte und geriet, so berichten alle Augenzeugen übereinstimmend, unter den noch in Bewegung befindlichen Bus, der sie sodann überrollte.

Der 22-Jährige „Jugendliche“ ergriff daraufhin mit seinem Begleiter (21), ebenfalls die Flucht. Während sich Zeugen um die Verletzte kümmerten, folgte der mutige 41-jährige Busfahrer den Aggressoren sogar und wollte ein Foto der Täter zur Beweissicherung mit seinem Handy aufnehmen. Der Jüngere erkannte das EU-Datenschutzwidrige Vorhaben, hielt den Busfahrer auf und schlug nach Zeugenaussagen auf ihn ein. (Mainstream: „ohrfeigte ihn“)

Die 17-Jährige wurde bei der hinterlistigen Straftat schwer verletzt. Der „mutmaßliche Angreifer“ konnte später in Tatortnähe festgenommen werden, er sitzt derzeit noch in Untersuchungshaft. Ein Sprecher der Polizei Minden-Lübbecke bestätigte den Vorfall, der „mutmaßliche Täter“ stamme ursprünglich aus „Porta Westfalica“ – das wohl neuerdings am Hindukusch liegt.

Aus dem Polizeibericht [41] der Polizei Minden-Lübbecke, Stand Dienstag 18:00 Uhr:

„Die junge Frau wurde nach notärztlicher Behandlung schwerverletzt ins Klinikum Minden eingeliefert. Der 22-Jährige konnte nach Zeugenhinweisen in Tatortnähe festgenommen werden, während der 21-jährige Begleiter die Amtshandlungen der Beamten störte. Er wurde in Gewahrsam genommen. Beide Männer standen unter Alkoholeinfluss.

Dem Hauptaggressor entnahmen die Beamten auf der Mindener Polizeiwache eine Blutprobe. Zudem wurde er am nächsten Tag dem Amtsgericht vorgeführt. Sein Bekannter wurde am Sonntagmorgen nach Ausnüchterung aus dem Gewahrsam entlassen“.

Zeugenhinweise sind erbeten an: Polizei Minden-Lübbecke | Telefon: 0571/8866-0

Erst auf dezidierte Nachfrage der stets gut informierten „Jungen Freiheit [42]“ konnten die „NRW-Sicherheitsbehörden“ die „mutmaßliche Täterherkunft“ wohl nicht mehr unter den Teppich kehren. Wie auch zahlreiche Augenzeugen bereits am Wochenende bestätigten, handelt es sich bei dem „22-jährigen Jungen“ um einen Afghanen. Überraschung!

Der „Nebenaggressor“, der laut Polizei ebenfalls nicht-deutscher Herkunft ist und kausal zum tragischen Tatausgang beitrug, die Mädchen belästigte, auf den Busfahrer einschlug – und auch auf die Polizisten – ist bereits wieder kultursensibel-haftunverträglich auf freiem Fuß!

Gegen den Haupttäter („Junge“) soll „wegen Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ ermittelt werden. Allerdings nicht wegen versuchten Totschlags oder Mordversuchs.

Die WeLT [43] berichtet unter „Regionales“ über den Mordversuch unter: „Von Angreifer bedrängt“, nicht ohne zuvor sicherheitshalber ihren Kommentarbereich zu deaktivieren.

Auch die BILD [44] titelt geheimnisvoll:

„Sie wollte einem betrunkenen Mann entkommen – Fliehende Schülerin von Bus überrollt!“

 Der GEZwangsfinanzierte WDR [45] rätselt am Dienstagabend über das Tatmotiv:

 Der 22-jährige mutmaßliche Täter flüchtete zunächst, wurde aber festgenommen und ist in Untersuchungshaft. Sein Motiv ist laut Polizei weiterhin unklar.“

Die regionalen Schaumburger Nachrichten [46] / Minden „enthüllen“: „22-jähriger Protaner“

Eine 17-jährige Schülerin ist am Samstagabend am Mindener ZOB von einem 22-Jährigen aus Porta Westfalica attackiert worden. […] Der 22-Jährige wurde nach Zeugenhinweisen in Tatortnähe festgenommen. Der 21-jährige Kumpan behinderte die Beamten dabei. Er wurde in Gewahrsam genommen. Beide Männer waren betrunken. Der 22-jährige Portaner wurde am Sonntag dem Amtsgerichtvorgeführt. Sein Bekannter wurde am Sonntagmorgen nach Ausnüchterung aus dem Gewahrsam entlassen.

Ein Augenzeuge aus Minden schrieb im derzeit noch nicht gesperrten Kommentarbereich [47] des FOCUS – der die Tat passend unter „Aus aller Welt [48]“ platzierte:

„Warum nennt ihr hier nicht die Herkunft?!?! Ich mein, der ganze Bahnhof hat gesehen wer das war!!!! Das ist ein weiteres Opfer, dessen restliches Leben zerstört wurde wegen eure Entscheidung Millionen fremder verrohter Menschen, welche nicht über den IQ von 50 kommen!!!“

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Kultursensibles Urteil: Freispruch für Totstecher Seyed M. („18“)

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | 218 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Das Willkommens-sensible Urteil der „Jugendstrafkammer“ des Landgerichts Münster vom Montag verbreitete sich wie ein Lauffeuer auf den vielsprachigen Smartphone-WhatsApp-Gruppen der multikulturellen Neubürger mit archaischem Kulturhintergrund: Der afghanische Asylbewerber Seyed M. darf den Gerichtssaal als freier Mann verlassen – nachdem er im Mai einen Bekannten seiner Stalking-Auserwählten mit einem 25-cm langen Küchenmesser ins Herz stach und ihn tödlich verletzte. Das Gericht erkannte bei der Tathandlung des Schutzbedürftigen „Notwehr“ als Schuldausschließungsgrund an.

Der laut eigenen Angaben 18-jährige Afghane (geb. „1.1.2001“) war im November 2015 mit seinem Vater „vor der Gewalt in seinem Heimatland geflüchtet“. In Deutschland angekommen, stellte Asylbewerber Seyed M. wiederholt einer Bekannten des engagierten Flüchtlingshelfers José Miranda (†20) aus Ochtrup [49] (Münsterland) nach. Merkel-Gast Seyed M. konnte offenbar nicht akzeptieren, dass das Mädchen nichts von seinen plumpen Annäherungsversuchen und vielfachen Belästigungen hielt.

Als der Afghane das verängstigte Mädchen weiterhin bedrängte und auf dem Heimweg verfolgte, stellte der im Ort beliebte José den aufdringlichen Flucht- und Frauensuchenden zur Rede. Der portugiesisch-stämmige Helfer José war Vorsitzender des Jugendparlaments von Ochtrup, war engagiert und hilfsbereit – viele Jugendliche kamen mit ihren Problemen zu ihm – er half allen. Bei einer emotional aufgeschaukelten Aussprache am Tattag gab es zunächst Streit, „Schubsereien und Schläge [50]“. Der Afghane drohte daraufhin, José werde schon sehen, was er davon habe.

Der Show-Down zwischen dem örtlichen Jugendhelfer und dem Asylbewerber erfolgte am Pfingstmontag, dem 20. Mai, nach Mitternacht im Stadtpark von Ochtrup vor mehreren Augenzeugen. Miranda schlug Seyed M. mit der Faust ins Gesicht, der zerschlug daraufhin seine islam-nonkonforme Bierflasche auf dem Kopf des Angreifers – der ihn dann laut Gerichtsurteil möglicherweise „in den Schwitzkasten nahm“.

Bei der „anschließenden Rangelei“ zückte Seyed heimtückisch sein traditionelles Küchenmesser mit 14-Zentimeter-Klinge und stach damit sechsmal kurz hintereinander auf den Oberkörper seines Kontrahenten ein. Ein Notarzt konnte später nur noch seinen Tod feststellen. Ein gezielter Stich des Merkel-Gastes hatte das Herz getroffen.

In ihrem Plädoyer betonte Staatsanwältin Nicole Karweger:

„Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt und ein Küchenmesser dazu einstecken?“

Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft wegen Totschlags gefordert – nicht wegen Mordes, der im Jugendstrafrecht faktisch nicht existiert. Der Angeklagte gab Taqiyya-mäßig im Polizeiverhör an, er hätte nur mit der unreinen Bierflasche zugestochen. Nach der Tat hatte er die Tatwaffe, das Küchenmesser, sogleich in einem Teich entsorgt.

„Milderes Mittel“: Richter hebt Haftbefehl gegen schutzsuchenden Totstecher auf

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Münster, Michael Beier, führte danach eine halbe Stunde die Begründung seines Freispruchs aus – merklich zur Erleichterung des Willkommensgastes: „Ein rechtswidriger Angriff des Geschädigten ist zu bejahen, er wollte den Angeklagten verprügeln.“ Daraufhin habe dieser mit der Flasche zugeschlagen – und damit zunächst das „mildere Mittel“ zur Verteidigung eingesetzt. Die Kammer war am Ende überzeugt, dass José Miranda Seyed M. entgegen der Zeugenberichte doch „in eine Art Schwitzkasten nahm“.

In einem „dynamischen Geschehen“ habe er schließlich sechsmal kurz hintereinander zugestochen, um den Angriff abzuwehren. Das sei geboten gewesen und somit legitim.

Richter Michael Beier: Küchenmesser sei „sozial-ethisch fraglich“

„Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“

Der Richter erklärte auch, das Urteil sei sicher „für die Angehörigen nicht nachvollziehbar. Aber wir müssen als Richter den Fall neutral und emotionslos prüfen.“ Josés Eltern wollen als Nebenkläger Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Josés Mutter Maria – ein bemerkenswertes Bekenntnis:

„José war in der Flüchtlingshilfe aktiv, hat immer gesagt: ‚Mama, die Flüchtlinge haben so schreckliche Dinge erlebt, wir müssen ihnen helfen’. Und dann wurde er ausgerechnet von einem Flüchtling umgebracht. Er wusste, dass er meinem Sohn weh tun wollte. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin selbst Ausländerin. Ich komme aus Portugal, und ich denke: Flüchtlingen muss geholfen werden. Man kann diese vom Krieg traumatisierten Menschen nicht sich selbst überlassen, sonst kommt es zu diesen Gewalttaten. Keine Mutter sollte ihren Sohn begraben müssen […].

„Wir müssen auch noch gucken, wie seine Kindheit war“

Vor Gericht traf Josés Mutter Maria M. dann zum ersten Mal auf den Killer ihres Sohnes, denn sie hatte sich geweigert, ihn auch nur auf einem Foto anzusehen. Über die Begegnung und die Gefühle, die sie dabei empfand, berichtet sie gegenüber BILD:

Ich habe die ganze Nacht kaum ein Auge zubekommen. Ich habe immer wieder daran denken müssen, wie es sein wird, wenn ich den Mörder meines Sohnes zum ersten Mal sehen werde. Was sagt er? Was macht er? […] Der Tag war wirklich schlimmer als die Beerdigung meines Sohnes. Als wir im Gerichtssaal später darauf warteten, dass der Angeklagte endlich in den Raum kommt, war ich so angespannt, ich hab am ganzen Körper gezittert.

Auf einmal kommt er rein. Diese Wut in dem Moment, so einen kleinen Mann zu sehen, der aber so groß tut. Der dann auch noch die Frechheit hat, allen Leuten in die Augen zu schauen und bei mir haften bleibt. Ohne Regung, ohne Reue, ohne den Blick nach unten, wenn man etwas gemacht hat, was man nicht machen darf. Was hat er gedacht? Ich darf es wieder tun? Warum?

Und dann verstehe ich den Richter auch nicht, der sagt, wir müssen auch noch gucken, wie seine Kindheit war. Hat mich jemand gefragt, wie es uns erging? Wir hatten auch eine schwere Kindheit, wir sind mit vier Koffern nach Deutschland gekommen, uns hat keiner geholfen. Aber wir haben uns ein Haus, eine kleine Firma erarbeitet. Wir haben nichts geschenkt bekommen, von morgens bis abends gearbeitet.

Er hat meinem Sohn ins Herz gestochen, sechs Mal hat er zugestochen, so etwas macht doch keiner, warum hatte er das Messer überhaupt dabei? Ich hab damit gerechnet, dass er mir nicht in die Augen schauen kann, dass er einfach sagt, es tut mir leid. Ich wollte es nicht.

Ich bin gläubig, aber ich kann ihm nicht verzeihen.

Aber eine Entschuldigung, ein ‚Es tut mir leid‘ wäre wenigstens eine kleine Erleichterung gewesen. Dass er nichts sagt, nicht einmal ein ,Ich wollte es nicht‘, nichts – so wie er mich angeschaut hat, wollte er etwas sagen.

Jeden Abend frage ich mich, wo mein Sohn ist. Er ist weg, für immer. Weil er sich für ein Mädchen eingesetzt hat. Was mich heute aber sehr gefreut hat und mir so viel Kraft gibt: dass so viele Freunde meines Sohnes da waren. Sie können uns den Schmerz nicht nehmen, aber sie zeigen uns: Wir sind da, wir stehen euch bei. Und das tut so gut, dafür möchte ich mich sehr bedanken.“

Freifahrtschein-Urteil“: Josés Mutter nach dem Freispruch: „So ein Urteil ermutigt die Falschen“

„Die Gründe, die der Richter für Notwehr genannt hat, die sind lächerlich. Ich kann es immer noch nicht fassen. Es hat jetzt wirklich einen Freifahrtschein gegeben. Demnach darf jetzt jeder Mensch ruhig ein Küchenmesser mit sich tragen, weil es keine Waffe ist.

So ein Urteil ermutigt genau die Falschen. Ganz nach dem Motto: Ihr dürft rausgehen, nehmt euch ein Messer mit, bewaffnet euch. Sobald ihr bedroht werdet, klärt das nicht wie damals mit Händen und Füßen und geht hinterher ein Bierchen trinken – nein, nehmt ruhig ein Messer und stecht zu.

Es war Notwehr. Nein, das war es nicht. Schon in der Schule wird Kindern erklärt, dass man sich nicht bewaffnen soll. Ich als Mutter habe jetzt das Gefühl, dass auch ich etwas falsch gemacht habe. Ich habe meinen Kindern immer erklärt, das sind Waffen. Passt auf, ihr schneidet euch, ihr tut jemandem damit weh. Deshalb hat mein Sohn natürlich kein Messer bei sich getragen.

Ich gehe in Revision. Der Richter wollte nicht mal wissen, wie alt der Täter ist. Man stelle sich mal vor, er ist älter als 21, dann hat dieser Richter doch gar nichts zu sagen, es wäre das falsche Gericht.“

Sozialprävention!

Die Strafzwecktheorie beschäftigt sich mit der Legitimation von Strafjustiz und dem Sinn und Zweck staatlicher Sanktionen. Die  so genannte positive Generalprävention „soll das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsordnung stärken“. Ziel ist dabei „die Einübung der Rechtstreue als Lerneffekt“, der Vertrauenseffekt, der sich ergibt, wenn der Bürger sieht, dass das Recht sich durchsetzt und der Befriedigungseffekt auf das Rechtsbewusstsein der Zivilgesellschaft.

Josés Mutter:

„Wie viele von unseren Kindern sollen denn noch sterben, bevor die Politiker endlich kapieren, dass sie viel mehr für die Integration der Flüchtlinge tun müssen?

Das Schlimmste ist: Ich beneide den Täter. Er war der Letzte, der meinen Sohn lebend gesehen, seine letzten Worte gehört, seinen letzten Atemzug gesehen hat. Ich wäre so gerne da gewesen, hätte José festgehalten und ihm gesagt: Ich liebe Dich“.

Wie würde wohl im Umkehrschluss das Urteil im Lichte afghanischer Sozialprävention [51] ausfallen?

Nachtrag:

Kleiner Strafrechtsexkurs speziell für Richter Michael Beier aus Münster in NRW von PI-NEWS-Autor Johannes Daniels, Wirtschaftsjurist, Strafrecht, LMU München:

In einem umfassenden Gutachten sollte zunächst die grundsätzliche Zuständigkeit der „Jugendstrafkammer“ bei dem laut eigenen Angaben „18-jährigen Täter“ festgestellt werden. An die Rechtmäßigkeit des „Schuldausschließungsgrundes“ sind dann erhöhte Beurteilungsmaßstäbe anzulegen.

Intensiver Notwehrexzess:

Eine Notwehr im Sinne des § 32 StGB [52] liegt vor, wenn eine gebotene Verteidigungshandlung erforderlich ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Die Rechtsprechung beschränkt den Anwendungsbereich des § 33 StGB [53] („überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken“) auf einen gegenwärtigen Angriff, bei dem das erforderliche Maß der Verteidigung überschritten wird. Ist ein intensiver Notwehrexzess gegeben, liegt die eigentliche Notwehrlage objektiv vor, das heißt, Notwehr wäre im konkreten Fall angemessen. Überschreitet jedoch der Täter das dafür erforderliche Maß (25-cm-Messer aus Jackentasche), liegen KEINE Schuldausschließungsgründe vor – der Täter ist nach deutschem Strafrecht schuldig.

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