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Roger Beckamp: Bundesregierung will weitere 50.000 Afghanen aufnehmen!

Die Zahl der sogenannten afghanischen Ortskräfte ist in den letzten Wochen sprunghaft und wie von Zauberhand angestiegen – von 576 auf über 50.000. Diese sollen nun vorrangig – wer hätte es gedacht – in Deutschland untergebracht werden. Näheres dazu im Video [1] von Roger Beckamp (AfD).

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Schüsse und Prügelfolklore: Afghanen und Türken bekriegen sich

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Bunte Republik,Einzelfall™,Siedlungspolitik | 131 Kommentare

Am vergangenen Samstag explodierte einmal mehr die Buntheit im Land. Im Baden-Württembergischen Rastatt gingen gegen 14.30 Uhr mehrere Anrufe bei der Polizei ein, die von Schüssen und Gewalttätigkeiten im Schlosspark, bzw. im Bereich des Bahnhofs berichteten. Ersten Meldungen zufolge sollen etwa 20 Personen an den kulturellen Darbietungen beteiligt gewesen sein. Laut Polizeibericht [2] wurden beim Eintreffen der Beamten nur noch ein 21-jähriger Afghane und ein 33 Jahre alter Türke angetroffen. Um etwa 16.15 Uhr gab es erneut Alarm. Am Bahnhof würden sich geschätzt 30 Personen prügeln. Das Video oben zeigt eine der leider nun in Deutschland üblichen „südländischen Mediation“ mit diversen Schlaggegenständen.

Diesmal waren noch nicht alle geflohen. Die Bundespolizei traf laut Bericht mehrere Männer an – zwei davon mit Verletzungen, die behandelt werden mussten. Insgesamt seien dann 20 Personen, „die mit den Vorfällen in Zusammenhang stehen könnten“, kontrolliert worden. Die ebenfalls üblichen Platzverweise wurden erteilt. Was im besten Fall heißt, die nächste Gewaltorgie findet eben zwei Straßen weiter statt.

Außerdem seien „diverse Beweismittel“ und Patronenhülsen einer Schreckschusswaffe sichergestellt worden. Die beteiligten Personen seien „mit Auskünften eher zurückhaltend, was die Ermittlungen zum Hintergrund der Auseinandersetzungen erschwere“, teilt die Polizei mit.

Bereits am Sonntagmorgen ging es aber munter weiter. In der S 8 von Karlsruhe nach Freudenstadt kam es zu einer „Auseinandersetzung“ zwischen fünf bis sechs „Personen“. Aber auch hier waren die Täter leider schon weg, als mehrere Streifen von Landes-und Bundespolizei beim Zughalt im Bahnhof Ötigheim eintrafen. Es seien Videoaufzeichnungen des betreffenden Wagens gesichert worden.

Jetzt kann man sagen, wenigstens bekriegen sie sich hierbei nur untereinander. Dennoch bleibt es ein Krieg auf deutschem Boden, dessen Höhepunkt mit Sicherheit noch lange nicht erreicht ist. Eine vor 2015 kaum bekannte Welle der Gewalt bricht sich über einem Land, in dem man noch vor einigen Jahren auf Bahnhöfen bestenfalls beklaut oder von Betrunkenen mal angepöbelt wurde. Heute sind Bahnhöfe für den normalen unbewaffneten Bürger teils hochgefährliche Zonen. Von Parks und stark bereicherten Stadtvierteln ganz zu schweigen. (lsg)

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Nach Misshandlung von bissigem MUFL: Gehaltskürzung für Polizist

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Bunte Republik,Deutschland,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei,Siedlungspolitik | 251 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wenn in Deutschland ein „normaler Bürger“ einer Straftat überführt wird, erhält er eine Geld- oder Freiheitsstrafe und das war es dann. Bei einem Polizeibeamten ist das anders: Zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe beantragt der Dienstherr beim Verwaltungsgericht eine Disziplinarstrafe, macht den Beamten zum Pendler, indem er ihn strafversetzt und seine Beförderungsaussichten sind für viele Jahre gleich Null.

Dieses „volle Programm“ wurde einem Landshuter Polizeihauptkommissar, der in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt eine Dienstgruppe leitete, jetzt zuteil. Zu verdanken hat er das seinem eigenen Fehlverhalten, das zwar menschlich verständlich, aber rechtswidrig war; sowie einer völlig außer Rand und Band geratenen Gruppe minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (Mufl) aus Afghanistan. Diese hatten bereits realisiert, dass Deutschland ein Nachtwächterstaat ist, in dem man die Staatsdiener folgenlos wie Kasper behandeln kann.

Aggressive minderjährige Flüchtlinge auf der Polizeiwache

Im August 2015 wurden von der Bundespolizei in einem Zug nach Landshut drei afghanische Schwarzfahrer im Alter von 13 bis 15 Jahren aufgegriffen und der Landshuter Polizei übergeben. Das Trio war aus einer Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Landau/Isar ausgerissen. Die „Schutzsuchenden“ zeigten sich auf der Wache hochgradig aggressiv. Sie weigerten sich nicht nur, ihre Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung abzugeben, sondern randalierten, schlugen mit Händen und Füßen um sich und bissen zu. Eine Polizeibeamtin erlitt eine blutende Bissverletzung, bevor es mit den vereinten Kräften aller in der Wache anwesenden Beamten gelang, die Flüchtlinge zu fesseln und zu fixieren.

Dem Widerstandswillen der drei jungen Afghanen gegen die erkennungsdienstliche Behandlung tat die Fesselung jedoch keinen Abbruch. Eine 27-jährige Polizistin rief deshalb den Dienstgruppenleiter zu Hilfe. Der damals 46-jährige Beamte, 190 cm groß und 130 kg schwer, versuchte es zunächst im Guten und forderte den 15-Jährigen in Deutsch und Englisch auf, sich die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.

„I won’t give my fingerprints“ – da kam die Sache in Rollen

„I won’t give my fingerprints“ (ihr kriegt von mir keine Fingerabdrücke) war die Antwort. Der Hauptkommissar zog den Afghanen am Kragen vom Stuhl hoch und schüttelte ihn, was den Jugendlichen jedoch nicht sonderlich beeindruckte. Um das zu ändern, zog der Dienstgruppenleiter ein von ihm gewohnheitsmäßig am Gürtel getragenes Messer aus dem Holster, hielt es dem „Flüchtling“ vor das Gesicht und sagte: „Give me your fingerprints or I’ll take it“ (gib mir Deine Fingerabdrücke oder ich nehme sie mir). Die schlichte Antwort darauf: „No“. Daraufhin steckte der Polizeihauptkommissar das Messer wieder ein.

Was für ein blamabler Vorgang, vom Authoritätsverlust ganz zu schweigen! Man sollte nie mit etwas drohen, das man anschließend nicht wahrmachen kann. Auf einer Polizeiwache in Afghanistan wären die Finger jetzt ab. In Deutschland nicht – und das wusste der Afghane.

Dann versuchen wir es eben beim nächsten, hat sich der Dienstgruppenleiter wohl gedacht. Er packte einen der jüngeren Afghanen am Oberarm und zog ihn zum Schreibtisch, auf dem der Fingerabdruckscanner stand.

„Not prints“ (sic), schrie der 13-jährige „Flüchtling“ und wehrte sich vehement, was ihm einen Klaps mit der flachen Hand auf den Kopf einbrachte. Anschließend setzte sich der Hauptkommissar mit seinen 130 Kilo Körpergewicht auf den rechten Arm des Jugendlichen, damit die Abdrücke genommen werden konnten.

Aber wie das so ist an so einem Tag, funktionierte der Scanner nicht. Deshalb blieb nichts anderes übrig, als das Trio ein Stockwerk höher zum Ersatzgerät zu bringen.

Afghanen am Kopf hochgezogen und weitere Grobheiten

Der ältere Afghane kam als erster dran. Der Dienstgruppenleiter packte den mit Handschellen und Klettfesseln fixierten Mufl am Kopf und zog ihn vom Stuhl in die Höhe. Als der Randalierer vor Scherzen schrie, ließ ihn der Polizeibeamte zu Boden fallen. Der 15-Jährige lag nun mit  auf den Rücken gefesselten Händen in Bauchlage auf dem Boden. Jetzt packte der Hauptkommissar den Afghanen an den Handschellen und zog dessen Arme bis zum Anschlag der Schultergelenke nach hinten, so dass sich der Oberkörper des Fingerabdruckverweigerers in der Luft befand. Auf seine Schmerzensschreie hin, fassten ihn dann zwei Beamte unter den Achseln und erlösten ihn aus seiner misslichen Lage, nachdem sie den Dienstgruppenleiter lautstark aufgefordert hatten, er möge aufhören.

Trotz der rüden Behandlung und auch nachdem er von drei Beamten in den ersten Stock getragen worden war, besserte sich das Verhalten des Mufls nicht. Im Gegenteil, er biss noch einen weiteren Beamten und den Dienstgruppenleiter, bevor ihm endlich die Fingerabdrücke abgenommen werden konnten.

Nachspiel vor Gericht

Die Sache hatte dann auch noch ein Nachspiel vor Gericht. Allerdings nicht für den Afghanen (der kann nicht belangt werden, weil er gegenwärtig „irgendwo in Schweden“ [3] ist), sondern für den Dienstgruppenleiter. Wer nun jedoch glaubt, dass die Anzeige auf den Mufl zurückgeht, der irrt. Es war die 27-jährige Kollegin, die den Hauptkommissar zu Hilfe geholt hatte. Die Polizistin wandte sich, geplagt von ihrem Mitteilungsbedürfnis, an den Vorgesetzten des Dienstgruppenleiters [4] und machte dessen Vorgehen aktenkundig.

Bei der Verhandlung im September 2016 vor dem Amtsgericht Landshut wegen Körperverletzung im Amt und Nötigung  hatte der Hauptkommissar schlechte Karten. Die eingesetzten Beamten, 13 an der Zahl und insbesondere die Polizistin, sagten geschlossen gegen ihn aus. Ein Angebot des Richters [5], ein umfassendes Geständnis abzulegen und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Euro zu akzeptieren, lehnte der angeklage Hauptkommissar ab. Er vertraute auf seine Unschuld. Es kam wie es kommen musste: Der Angeklagte wurde vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt [6]. Das akzeptierte er nicht und ging in Berufung. Im April 2017 räumte der inzwischen ehemalige Dienstgruppenleiter vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut einen „Fehler“ ein und kam letztendlich mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro (150 Tagessätze à 40 Euro) davon. Das Gericht hatte nunmehr einen minder schweren Fall zugrunde gelegt, da von dem Afghanen erhebliche Widerstandshandlungen ausgegangen waren und dieser trotz der rüden Behandlung des Polizeibeamten keine Verletzungen davon getragen hatte.

Nach der Strafe ist vor der Strafe

Anschließend folgte noch das Disziplinarverfahren, das der Freistaat Bayern gegen seinen Beamten mit dem Ziel der Degradierung einleitete. Dieser letzte Akt der Tragödie fand vor einigen Tagen am Verwaltungsgericht Regensburg seinen Abschluss.

Von Anfang an machte der Verwaltungsrichter klar, dass er sich an die Feststellungen des Strafgerichts zu halten hat. Der Fall würde hier also nicht neu aufgerollt, sondern nur geprüft, ob das Fehlverhalten des Beamten mit einer Degradierung oder einer milderen disziplinarischen Maßnahme zu ahnden sei. Am Ende entschied das Gericht, die Bezüge des Beamten 18 Monate lang um zehn Prozent zu kürzen. Dass ihn sein Dienstherr inzwischen zur Verkehrspolizei nach Deggendorf versetzt und somit zum Pendler gemacht hat, gilt offiziell nicht als Strafe, obwohl das wohl die am meisten einschneidende Folge seines Handelns sein dürfte.

Kommentar:

Der geschilderte Sachverhalt wird bei manchen Kopfschütteln ausgelöst haben, bei anderen vielleicht auch Entsetzen. Im gemütlichen Wohnzimmersessel ist so ein Werturteil leicht zu treffen. An der „Front“ sieht die Sache jedoch anders aus. Die Hektik, der Stress, sowie die Aggressivität und die Provokationen der Delinquenten zerren am Nervenkostüm der Polizisten, die Menschen sind und keine Maschinen. Sie haben ihre psychische Belastungsgrenze. Und aus welchem Holz der 15-jährige „Flüchtling“ aus Afghanistan geschnitzt ist, hat seine Reaktion auf die rüde Behandlung offenbart: Er zeigte sich völlig unbeeindruckt, da er in einer Umgebung voller Gewalt aufgewachsen ist. Was ihm da in Landshut auf der Wache widerfahren ist, hat ihm keine Angst eingejagt, denn sonst hätte er sich anders verhalten.

Die Art des Einschreitens der Polizei ist in jedem Land auf die Mentalität und das Verhalten seiner Bewohner zugeschnitten. Wir haben in Deutschland eine Lämmerpolizei für die Lämmer, die bisher das Gros der hiesigen Bevölkerung gebildet hat. Leider ist diese Polizei nicht darauf vorbereitet, dass sie es immer häufiger mit Wölfen zu tun hat, die neu in unser Land gekommen sind. So blieb es bei dem erbärmlich misslungenen Versuch des Lämmerpolizisten, den Afghanen mit „Wolfsgehabe“ zu beindrucken. Wir werden alle noch erleben, dass wir dieser Sorte Menschen nicht gewachsen sind, wenn wir uns und unsere Gesetze nicht der neuen Wirklichkeit anpassen.

Und die Polizistin, die den Fall zur Anzeige brachte? Für manche ist sie eine pflichtbewußte, vorbildliche Beamtin, für andere eine miese Verräterin. Das soll jeder Leser für sich selbst entscheiden.

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Festgenommen – ins Ankerzentrum gebracht – und wieder verschwunden

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bunte Republik,Deutschland,Siedlungspolitik | 115 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Das Leben eines illegalen Migranten ist hart, allerdings nur so lange er sich in den Fängen der Schleuser befindet. Hat ihn erst einmal die deutsche Polizei aufgegriffen, wird es schlagartig besser. Diese Erfahrung konnten kürzlich acht Männer machen, die von Afghanistan über die Türkei und Serbien nach Bulgarien gekommen waren. Die letzte Etappe bis nach Deutschland legten sie eingesperrt im Laderaum eines LKW zurück. Zwei Tage und drei Nächte waren die acht Männer bei kalten Temperaturen in dem Lastwagen eingepfercht. Als es langsam kritisch wurde, schlugen die illegal eingeschleusten Migranten auf dem Parkplatz Wernberg-Köblitz in der Oberpfalz laut von innen gegen die Bordwand des LKWs. Weise geworden durch die schlechten Erfahrungen seiner Schlepper-Kollegen aus der Vergangenheit, wo die Ladung gelegentlich ihr Ziel nicht lebend erreicht hatte, öffnete der Fahrer den Laderaum und ließ die Illegalen heraus. Diese flohen, ohne zu wissen, wo sie sich eigentlich befinden.

Wie üblich: Kein Ausweis, aber ein Handy

Es galt nun, einen kühlen Kopf zu bewahren und zu überlegen. Was brauchen wir als erstes? Natürlich, eine SIM-Karte fürs Handy! Dummerweise wurde der Inhaber des Ladens, in dem sie die Prepaid-Karten kauften, misstraurisch und rief die Polizei. Dieser gelang es, die Hälfte der Ladung, vier Afghanen, gleich an Ort und Stelle festzunehmen. Aber auch die anderen vier konnten sich nicht lange ihrer Freiheit erfreuen, denn nach Hinweisen aus der Bevölkerung wurden sie schnell gefasst. Einen Ausweis hatte keiner von ihnen, aber selbstverständlich jeder ein Handy.

Wohin also mit den illegal eingereisten Personen, sprich: Straftätern, die sich nicht ausweisen können und deren Identität nicht feststeht. Ein sicherer Ort muss her.

Aus irgendwelchen Gründen, die sich dem Autor nicht erschließen, betrachteten die Beamten der Bundespolizei wohl das Ankerzentrum Regensburg als richtige Adresse für Illegale mit unbekannter Identität.

Ankerzentrum statt Gefängnis = schlechte Idee

Die Ankerzentren, der Stolz der CSU. Die eierlegende Wollmilchsau, die man reiten kann, der Stein der Weisen, was die Lösung der Flüchtlingskrise betrifft. Das Ankerzentrum in Regensburg ist nach Manching und Bamberg ein weiteres, das auf dem sogenannten Migrationsplan von Bundesinnenminister Horst Seehofer mit der Überschrift „Ankunft, Entscheidung, Rückführung“ beruht. Die Idee dahinter: Migranten ohne Bleibeperspektive sollten dort zentral untergebracht werden, damit alle Behörden schnell am Abschluss des Asylverfahrens arbeiten können.

Wie die Erfahrung aus der Vergangenheit [7] zeigt, haben diese Einrichtungen zwei entscheidende Nachteile:

  1. Sie sind tickende Zeitbomben, überwiegend gefüllt mit Sprengstoff aus desillusioniertem, aggressivem Testosteron mit dem Aufdruck „Flüchtling“
  2. Man kann sie zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Nimmerwiedersehen verlassen

Es hat nicht lange gedauert, bis unsere acht festgenommenen Migranten Punkt 2 verstanden hatten. Als ihnen dieser Umstand gewahr wurde, spazierten sieben der acht Illegalen aus dem Ankerzentrum und sind seither nicht mehr auffindbar.

Der Kostbarste blieb uns erhalten

Glücklicherweise ist uns ausgerechnet der Kostbarste erhalten geblieben: Ein 15-jähriger Jugendlicher. Dieser fällt unter die Kategorie „minderjähriger unbegleiteter Flüchtling“, kann somit nicht abgeschoben werden und kostet den Steuerzahler monatlich über 5000 Euro, weil er das Rundum-Sorglos-Päppelpaket erhält. Seien Sie ehrlich, lieber Leser, da wären Sie auch geblieben, oder?

Wie sich herausgestellt hat, waren drei der Männer bereits im Europäischen Identifizierungssystem für Asylbewerber (Eurodac) gespeichert. Möglicherweise sind sie nach einer bereits erfolgten Abschiebung erneut eingereist. Nach dem Kreislauf des Wassers und des CO2 haben wir also jetzt auch noch den Asylbewerber-Kreislauf.

Dieser Fall zeigt, wie prekär die Sicherheitslage in Deutschland ist. Personen mit unbekannter Identität können zu Hunderttausenden [8] illegal einreisen und anschließend ohne Probleme wieder untertauchen. Und dann wundern wir uns, wenn wir wieder nur knapp einem Terroranschlag entgangen sind, der nur deshalb verhindert werden konnte, weil

a.) die Dschihadisten häufig nicht die hellsten Kerzen im Leuchter sind und
b.) die Sicherheitskräfte trotz der politischen Situation noch gut funktionieren.

Es ist höchste Zeit, etwas zu ändern. Sonst wird die Anzahl der Menschen in unserem Land, von denen wir weder wissen, wer sie sind, noch wo sie sind, irgendwann in die Millionen gehen.

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Augsburg: Fünf Afghanen vergewaltigen 15-Jährige

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Islamisierung Deutschlands,Migrantengewalt | 293 Kommentare

Von MAX THOMA | Die Gruppenvergewaltigung gehört zu Deutschland. Neben Ehrenmorden, staatlich anerkannten Kinderehen und Mehrfach-Ehen, Drogenhandel und brutalsten Gewaltdelikten ist der Taharrush eine der wichtigsten kulturellen Ergänzungen durch Merkels illegal importierten Messerakrobaten seit ihrem historischen Blutherbst 2015.

Heimtücke im Heim

Wie am Donnerstag bekannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg [9] mit Hochdruck gegen mehrere „junge Männer“, die eine 15 Jahre alte Schülerin mehrfach vergewaltigt haben – mindestens eine der Taten hat sich in einem Flüchtlingsheim in der Proviantbachstraße ereignet. Demnach sitzen seit gestern nun insgesamt fünf Afghanen in Untersuchungshaft, gegen weitere wird ermittelt. Der ungeheure Vorwurf an die „Schutzsuchenden“: Gemeinsame heimtückische Gruppenvergewaltigung an einer Minderjährigen.

Hilflose Lage der Schülerin „schamlos“ ausgenutzt – „Kinderklinik“

Das 15-jährige Mädchen hatte im Juli nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Augsburg einen „zwei Jahre älteren Afghanen“ (Offizielles Geburtsdatum: 1.1.2001, Sternzeichen Steinbock) in der Unterkunft besucht. Er verleitete die Minderjährige „harmlose Drogen“ zu konsumieren oder benutzte zusätzlich k.o.-Tropfen, wie mittlerweile übliche Praxis. Nach dem Konsum nur einer Haschisch-Zigarette habe die 15-Jährige dann einen „Filmriss“ erlitten und vom weiteren Geschehen nichts mehr mitbekommen, so die Aussage der Ermittler.

Stunden später wurde das Mädchen hilflos und unter Schock von Passanten auf offener Straße in Lechhausen gefunden und in die Kinderklinik gebracht. Erste Untersuchungen ergaben den Verdacht auf eine schwere Vergewaltigung. Die ersten Sexualstraftäter, ein 17-jähriger und ein 20-jähriger Afghane, wurden daraufhin in Untersuchungshaft in die JVA Augsburg verbracht.

DNA führt zu weiteren drei Tätern

Die schwäbischen Ermittler nahmen dann – relativ zeitnah und kultursensibel – drei Monate nach der ersten Gruppenvergewaltigung DNA-Proben von etlichen Bewohnern der Unterkunft sowie einer weiteren „Asylresidenz“ in Friedberg bei Augsburg, um die heimtückische Sexualstraftat aufzuklären. Nach der DNA-Reihenuntersuchung kam zunächst ein weiterer tatverdächtiger Afghane dazu. Die Beamten kamen bereits um 5 Uhr morgens, um diese Uhrzeit ist die Chance am größten, möglichst viele Bewohner anzutreffen, die sonst nachts meist in der Augsburger Innenstadt „agieren“.

Am Mittwoch wurden jetzt zwei weitere junge Männer aus Afghanistan im Alter von 18 bis 20 Jahren unter dringendem Tatverdacht „einer weiteren bekanntgewordenen Vergewaltigung“ des Mädchens verhaftet. Wann und wo diese Tat stattgefunden haben soll, sagt die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht – auch weitere Angaben zu Opfer und Tätern wurden nicht veröffentlicht.

Wie sich der Fall genau abgespielt haben soll und wie viele Verdächtige womöglich noch beteiligt gewesen sind, dazu gibt es seitens der Ermittler bisher noch keine Angaben. Die Behörden sprechen in ihrer offiziellen Mitteilung bisher vom dringenden Tatverdacht des Missbrauchs durch „mehr als einen Bewohner“ der Unterkunft.

Das Asylheim an der Proviantbachstraße ist vor einigen Jahren schon einmal wegen Straftaten in die Schlagzeilen geraten. Damals ging es allerdings nicht nur um Sexualstraftaten, sondern auch um Drogenhandel – Kunden waren auch viele Minderjährige. Es hat sich nicht sehr viel geändert.

Im vergangenen Jahr wurden bei der Augsburger Polizei 34 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung angezeigt. Im Jahr 2016 waren es 23 Delikte. „Fachleute“ erklären sich laut Augsburger Allgemeiner [10] die Steigerung insbesondere damit, „dass das Sexualstrafrecht in dieser Zeit verschärft worden ist“.

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Brandenburg: Afghanen vergewaltigen 15-Jährige – Polizei verschweigt die Tat

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Polizei,Rapefugees,Vergewaltigung | 138 Kommentare

Bereits am Dienstag vergangener Woche sollen zwei Afghanen in Königs Wusterhausen, einer Stadt in Brandenburg, ein 15-jähriges Mädchen missbraucht haben. Die Rapefugees sollen ihr Opfer auf einem Spielplatz an der Schloßstraße auf eine Toilette gezerrt haben, wo es von wenigstens einem der beiden vergewaltigt worden sei.

Die 15-Jährige sei so traumatisiert gewesen, dass sie erst rund 48 Stunden später wagte mit Angehörigen zur Polizei zu gehen. Eine weitere Befragung sei aufgrund des psychischen Zustandes des Mädchens dann aber erst am Freitag möglich gewesen.

Nach Medienanfrage, ob der fehlenden Veröffentlichung dieser weiteren grausamen Tat durch importierte Gewalt-Afghanen seitens der Behörden hieß es, eine frühere Presseveröffentlichung hätte „keinen Sinn gemacht“, da der/die Täter ja noch nicht namhaft gemacht hätten werden können. Wir leben in einer Zeit, wo ohnehin kaum jemals ein Täter namentlich genannt wird, es handelt sich meist ja nur um „Männer“ in den Polizeiberichten – also, kann diese Begründung als dumme Ausrede ad acta gelegt werden.

Mittlerweile gibt es aber einen Namen zu einem der beiden der Tat dringend Verdächtigen. Der angeblich 21-jährige Mohammad F. wurde am Freitag in einer Flüchtlingsunterkunft festgenommen. Offenbar kannte das Opfer den Afghanen namentlich.

Gegenüber der BILD-Zeitung [11] ließ sich später ein Polizist zum wahren Grund der Tatverschleierung durch die Behörden ein: Der Vorfall sei von Stadt und Polizeileitung unter Verschluss gehalten worden, weil man „Reaktionen wie damals in Freiburg“ befürchtet habe. Gemeint war die bestialische über mehrere Stunden dauernde Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau durch Gäste der Kanzlerin im Oktober (PI-NEWS berichtete [12]). Danach gab es verständlicherweise Demonstrationen gegen diese Bestien und ihre atavistische „Kultur“.

Nach dem zweiten Täter, bei dem es sich um einen angeblich 18-jährigen Freund von Mohammad F. handeln soll, wird noch gefahndet. Er soll das Mädchen während der Tortur festgehalten haben. Wieder einer, der als angeblich minderjähriger unbegleiteter Flüchtling (MUFL) nach Deutschland kam und wieder einer, der bereits wegen Körperverletzungen polizeibekannt sein soll.

Hier wurde also einmal mehr eine Tat der Lieblinge der Kanzlerin mit aller Anstrengung unter der Decke gehalten. Der Kampf gegen Rechts hat sichtlich Priorität und steht weit über der Pflicht solche Taten aufzuklären und die Täter dingfest zu machen. Man hat „Angst“ vor dem Volk, dass es seinen Zorn über die Zustände im Land auf die Straße tragen könnte und hält es daher lieber unwissend über die tatsächlichen Ausmaße, die die Gewalt durch diese Täterklientel, besonders gegen Mädchen und Frauen, schon angenommen hat. (lsg)

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Köthen: Deutscher bei Streit mit Afghanen getötet

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Siedlungspolitik | 735 Kommentare

In der Nacht zum Sonntag zwischen 22 und 23 Uhr wurde auf einem Spielplatz in Köthen (Sachsen-Anhalt) ein 22-jähriger Deutscher so schwer verletzt, dass er kurz darauf im Krankenhaus an einer Hirnblutung verstorben sein soll. Laut Informationen der Deutschen Presseagentur soll es einen Streit unter „mehreren Männern“ um die Schwangerschaft einer jungen deutschen Frau gegeben haben.

Ersten Mitteilungen zufolge sollen sich zwei Afghanen mit der schwangeren Deutschen bezüglich der Vaterschaft gestritten haben, als zwei Deutsche hinzugekommen seien und vermutlich schlichten wollten. Dabei sei der Streit in einem schweren Angriff auf das zu Tode gekommene Opfer eskaliert.

Die Polizei soll schnell vor Ort gewesen sein und die beiden afghanischen Goldstücke wegen des Verdachts des Tötungsdelikts festgenommen haben.

Man darf jetzt schon gespannt sein, was die genaue Identitätsüberprüfung der beiden wieder alles an Unregelmäßigkeiten und Schlampereien zutage fördern wird.

Sippenhaft zur Relativierung eines Tötungsdeliktes

Die BILD-Zeitung [13] will wissen, dass der Bruder des Toten ein „vorbestrafter rechtsextremer Intensivtäter“ sei. Offiziell bestätigt ist diese Aussage noch nicht, aber als Meldung seitens der System-Medien enorm wichtig, um die Tötung eines Deutschen durch Ausländer aus Sicht der Täter „verständlicher“ darzustellen. Angesichts dieser Berichterstattung stellt sich die Frage, ob wir hier in Deutschland inzwischen schon mediale Sippenhaft haben. Besonders entlarvend ist, dass diese Information bereits in der Erstberichterstattung lanciert wird. Die Leiche ist noch nicht einmal richtig kalt, schon suchen die Systemmedien händeringend nach Möglichkeiten, dieses mörderische Verbrechen nach besten Kräften zu relativieren.

Das Motiv für diese schäbige Art der Berichterstattung ist in der äußerst unerwünschten Täter-Opfer Konstellation zu suchen. Die Tatverdächtigen sind vermutlich wieder „Flüchtlinge“, das Opfer schon wieder ein Deutscher.

Aber den Bruder eines „Rechtsextremen“ zu töten gilt offenbar als eine Art Saubermachen durch Fachkräfte – ob’s stimmt ist dabei auch egal. Frei nach linker Tradition: Ein Deutscher weniger – passt schon! (lsg/hsg)

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Return to sender: Von den Norwegern lernen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Justiz,Skandinavien | 72 Kommentare

Von LUPO | Abschiebung anders rum à la Merkel-Deutschland: Gelsenkirchener Verwaltungsrichter haben gerade die Stadt Bochum zu 10.000 Euro Zwangsgeld [14] verdonnert, wenn die zuständige Behörde nicht bis Dienstag Osama bin Ladens abgeschobenen Ex-Leibwächter Sami Al-Mujtaba [15] aus Tunesien wieder zurückholt. Wie Abschiebung in die richtige Richtung geht, macht uns das kleine und reiche Norwegen bei der Abschiebepraxis [16] ins angeblich bürgerkriegsbedrohte Afghanistan vor.

Das auf Ölmilliarden basierende Königreich im Norden Europa zählt weltweit zu den Ländern mit den höchsten Sozialstandards und den höchsten Pro-Kopf-Einkommen. Und übt damit starke Anziehungskraft für Migranten aus aller Welt aus. Doch bei irregulärer und illegaler Migration haben die per se sozial eingestellten Norweger einen Igel in der Tasche: wer straffällig wird oder nicht schutzberechtigt ist, muss fest mit „return to sender“ rechnen. Selbst wenn er aus Afghanistan kommt.

Ein Tropfen auf den blutroten heißen Stein

Ein paar harte Zahlen verdeutlichen den Unterschied von norwegischer zu deutscher Abschiebepraxis am Beispiel afghanischer Zuwanderer. Von Anfang Januar 2015 bis Ende Juni 2018 hat Norwegen die Asylanträge von 3670 Afghanen abgelehnt. Von ihnen wurden immerhin 796 Asylbewerber in ihr Herkunftsland abgeschoben. Das entspricht einer Abschiebungsquote von 22 Prozent.

Im selben Zeitraum hat Deutschland 86.977 afghanische Asylbewerber abgelehnt,  aber bis Ende Juni laut offizieller Statistiken lediglich 347 Abschiebungen nach Afghanistan vorgenommen. Die Abschiebequote liegt damit bei sagenhaft niedrigen 0,4 Prozent.

Ein Tropfen auf dem heißen Stein. Gemessen an norwegischen Verhältnissen hätten rund 19.134 Afghanen abgeschoben werden müssen. Ist Deutschland damit etwa noch moralischer als Norwegen, das von sich behauptet „es ist typisch norwegisch, gut zu sein“? Oder ist Norwegen ein Volk von Rassisten, Faschisten, Fremdenfeinden? Wo bleibt der Aufschrei der deutschen Abschiebeverhinderer in Politik, Justiz und Kirchen zur restriktiven norwegischen  Zuwanderungs-Linie, die ja ansonsten u.a. an Ungarn, Polen, und anderen Visegradstaaten sowie Italien ihr Mütchen kühlen?

Und es wirkt …

Die strikte norwegische Abschiebepolitik mit den geringen Bleibechancen im Wohlfahrtsstaat hat sich herumgesprochen. So kommen immer weniger Zuwanderer ins Königreich, kaum noch Afghanen. Waren es 2015 noch 31.000 Asylanträge, so sank die Zahl in der ersten Jahreshälfte 2018 auf 1.500. Im Gegensatz zu Deutschland, wo es politischen Streit um Abschiebungen in das „Bürgerkriegsland“ Afghanistan gibt, steht die norwegische Gesellschaft mehrheitlich hinter dem konsequenten und scharfen Abschiebekurs von Ministerpräsidentin Erna Solberg von der konservativen Partei Hoyreder.

Den deutschen Regierungspolitikern wäre zu empfehlen, sich an Volkes Stimme zu orientieren. 88 Prozent der WeLT-Leser halten Abschiebungen nach Afghanistan für vertretbar.

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Hamburg: Afghanenschießerei vor Fitnessstudio – ein Toter

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Siedlungspolitik | 151 Kommentare

Am Freitagnachmittag machten zwei uns „geschenkte [17]“ afghanische „Rentenzahler“ den Parkplatz des Fitnessstudios McFit in Hamburg-Steilshoop zu Klein-Kabul. Ersten Mitteilungen zufolge habe ein 23-jähriger „Deutsch-Afghane [18]“ (?) auf sein ihm heimatlich verbundenes 26-jähriges Opfer, das auf dem Parkplatz in seinem Auto gesessen habe, gegen 16.20 Uhr mehrere Schüsse abgegeben. Anschließend sei er mit einem Auto weggefahren. Der 26-Jährige erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Am Samstagnachmittag konnte die Polizei im Hamburger Stadtteil Winterhude des Tatverdächtigen habhaft werden. Hintergrund der Tat soll organisierte Kriminalität im Rotlichtmilieu [19] sein, heißt es.

Deutschland kann eben auf kein Talent verzichten, egal worin die Fähigkeiten bestehen.

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Nach Todesschuss auf Gewalt-Afghanen tobt der Moslemmob

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Islamisierung Deutschlands,Polizei,Video | 234 Kommentare

Von L.S.GABRIEL | Am vergangen Freitag attackierte ein afghanisches Goldstück Angestellte einer Fuldaer Bäckerei und Polizeibeamte mit Steinen und einem Schlagstock und verletzte diese zu Teil schwer.

Nachdem neben einem Lieferanten auch ein Polizist verletzt worden war, wurde der tobende und äußerst aggressive „sich nach Frieden Sehnende“ von der Polizei erschossen (PI-NEWS berichtete [20]).

Doch Deutschland und seine Bürger zu beschützen bedeutet für die Invasoren aller Herren Länder Widerstand gegen die Eroberer.

Deshalb zog ein Afghanenmob, afghanische Flaggen vor sich hertragend und Allahu akbar-rufend, am Sonntag durch Fuldas Straßen, plärrte gegen die deutsche Staatsmacht an und forderte „Gerechtigkeit“ – vermutlich nach Sharia-Law, weil einer ihrer Krieger nach einem bewaffneten Angriff auf deutsche „Ungläubige“ getötet wurde.

Demonstration in Fulda [21]

Die Demonstranten zogen am Sonntagnachmittag durch Fulda. Sie stellen das Handeln eines Polizisten in Frage, der am Freitag einen 19-jährigen Afgahnen erschossen hatte.

Posted by Osthessen-Zeitung [22] on Sunday, April 15, 2018

Abdulkerim Demir, Vorsitzender des Invasionsbeirats (polit. korrekt: Ausländerbeirat) in Fulda erklärt, der Agro-Afghane wollte doch nur Brötchen kaufen – in Hausschuhen, mit Schlagstock!

In der Bäckerei ging dem Versorgungsfordernden alles zu langsam, denn die Kasse war wohl noch gar nicht geöffnet an diesem Morgen, der Lieferfahrer offenbar erst angekommen. Dass die deutschen Köter ihm nicht augenblicklich zu Diensten sind, verträgt so ein islamischer Herrenmensch aber schlecht und so warf der afghanische Merkelgast mit Steinen, schlug auf Angestellte ein und attackiert den Lieferanten mit einem Stein. Das findet Demir zwar „nicht gut“, aber man hätte ihn doch einfach einfangen können, argumentiert der Invasionsvorsitzende [23] und wirft der Polizei Mord vor. Es sei untragbar, dass ein „junger Mensch in Deutschland, der nur zwei Brötchen kaufen wollte“, erschossen worden sei, heißt es.

Die Polizei musste den Aufmarsch gegen sie selbst auch noch, wie jede Demo, schützen – im Sinne des Versammlungsrechts und der freien Meinungsäußerung.

Auch sehr demaskierend und ein Zeichen der sich wohl kaum auch nur anbahnenden Integration, dass die Eindringlinge bei uns auf Kosten der Deutschen ein schönes Leben fordern, weil angeblich daheim in Afghanistan alles so schrecklich ist, sie aber hier ihre Landesflagge wie ein Schutzschild oder eine Drohung vor sich hertragen.

Wer bewaffnet in Deutschland Menschen bedroht und sie verletzt, sollte folgerichtig damit rechnen müssen, dass er aufgehalten wird – wenn nötig auf diese Weise. Denn dafür haben wir die Ordnungsmacht!

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Münchner quer durchs Viertel geprügelt

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei | 148 Kommentare

Wie erst jetzt bekannt wurde, ist am Montag, dem 15. Januar gegen 23.30 Uhr, ein 31-Jähriger in München von fünf Männern brutal zusammengeschlagen [24] worden.

Der Geschädigte war in der Schillerstraße / Adolf-Kolping-Straße von der Personengruppe angehalten und nach einem Feuerzeug gefragt worden.

„Ich habe keines“, war offensichtlich die falsche Antwort, denn daraufhin hagelte es Faustschläge. Eine Flasche wurde mit solcher Heftigkeit als Schlagwerkzeug benutzt, dass sie zerbrach. Dem 31-Jährigen gelang die Flucht in eine Gaststätte in der Sonnenstraße. Die dortigen Türsteher konnten den Prügeltrupp jedoch nicht aufhalten. Im Lokal schlugen und traten die fünf Personen weiterhin auf den Geschädigten ein. Einer aus der Gruppe stach mit einem Taschenmesser in Richtung des 31-Jährigen, verfehlte ihn jedoch, weshalb glücklicherweise nur die Hose augeschlitzt wurde.

Die Härte des Rechtsstaates

Inzwischen hatten die Türsteher die Polizei verständigt. Als diese eintraf, flüchtete die Gruppe. Es gelang den Beamten, einen 16-jährigen Afghanen mit Wohnsitz in München, sowie ein 27-jährigen Afghanen mit Wohnsitz in Gräfelfing festzunehmen.

Die anderen Täter sind bisher nicht bekannt. Es gilt als jedoch wenig wahrscheinlich, dass sie Hans, Karl und Josef heißen.

Den Festgenommenen wurde die volle Härte des deutschen Rechtsstaat zuteil: Nach der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-Jährige entlassen und der  16-Jährige an eine Jugendschutzstelle überstellt.

Studie bestätigt Anstieg der Gewaltkriminalität durch Flüchtlinge

Wie aus einer Studie [25] hervorgeht, hat sich Anzahl von Gewalt- und Rohheitsdelikten nach einem Rückgang in früheren Jahren in 2014 und 2015 um rund zehn Prozent erhöht. Die Analyse zeigt, daß der Anstieg zu 92,1 Prozent Einwanderern zuzurechnen ist.

Wie wir alle wissen, ist es seither noch schlimmer geworden. Und zwar so schlimm, dass man sich als Autor schon überlegt, ob so ein Angriff wie dieser überhaupt noch berichtenswert ist. Schließlich sind solche Vorfälle inzwischen an der Tagesordnung.

Wie soll das weitergehen? Viele Frauen fühlen sich bereits wie Freiwild und gehen zu später Stunde nur noch mit einem unguten Gefühl auf die Straße und auch für Männer gilt: Ja keinen Blickkontakt, wenn man das Pech hat, den Weg einer solche Rotte zur falschen Zeit und am falschen Ort zu kreuzen.

Bald ist man nirgendwo mehr sicher

Die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Vorfall steigt immer weiter an, weil man solchen gewaltdurstigen Rudeln inzwischen überall begegnen kann und sie immer frecher und aggressiver werden. Sie haben inzwischen kapiert, dass sie hier nicht wie zuhause über den Haufen geschossen werden, wenn sie sich so aufführen. Sie sind auch nie alleine unterwegs, sondern grundsätzlich in Mannschaftsstärke. Das deutsche Prinzip: „Zwei gegen einen ist feige“ ist ihnen völlig unbekannt. Hier geht es nach der Maxime von Hyänen: Je mehr auf einen einzelnen einschlagen, umso besser ist es und umso geringer sind dessen Chancen.

Ja, man kann von solchen „Männern“ einiges lernen, was Niedertracht, Erbärmlichkeit und jegliches Fehlen von Mitleid betrifft.

Kommen bald die Bürgerwehren?

Es wäre nicht verwunderlich, wenn die kommende GroKo als jene in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen würde, unter deren Ägidie sich massenhaft Bürgerwehren gegründet haben. Jedes Jahr eine Großstadt von Männern im kampffähigsten Alter aus einem Kulturkreis, in dem häufig das Faustrecht herrscht, das wird nicht gut gehen.

Markus Söder weiß das, deshalb hat er darum gebeten, nicht an den Koalitionsverhandlungen teilnehmen [26] zu müssen.  So kann er bei der kommenden Landtagswahl in Bayern seine Hände in Unschuld waschen, was die staatszerstörischen Vereinbarungen betrifft, die der kommende Koalitionsvertrag enthalten wird. (hsg)

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