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Memmingen: Kriminologe findet Entschuldigung für Serienvergewaltiger

Von EUGEN PRINZ | Vor dem Landgericht Memmingen wird derzeit gegen einen Flüchtling aus Eritrea verhandelt, dem eine ganze Serie von Vergewaltigungen vorgeworfen wird. Die  Anklageschrift liest sich wie eine Zusammenstellung der schlimmsten Befürchtungen jener, die bereits bei Beginn des Flüchtlings-Tsunamis vor einer „German Rape Wave“ gewarnt hatten. Der 26-jährige Schwarzafrikaner hat eine „Bilderbuchkarriere“ als Flüchtling hinter sich: Er ist 2015 als armer, halbertrunkener Bootsflüchtling in Italien eingetroffen und danach aus den bekannten Gründen gleich nach Deutschland weitergereist, um dieses Land zu zieren.

Widmen wir uns nun den Anklagepunkten:

Fall 1: 

Am 3. Dezember 2018 soll der Eritreer in Egg an der Günz (Kreis Unterallgäu/Bayern) über eine Spaziergängerin hergefallen sein, die mit ihrem Hund unterwegs war. Das Opfer wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Die Frau berichtet, dass sie zunächst in ein Gespräch verwickelt worden sei, dann habe sie der Mann zu Boden gestoßen und auf einer Wiese 75 Minuten lang vergewaltigt und sexuell missbraucht. Dem Zuwanderer wird unter anderem vorgeworfen, das Opfer in die Brust gebissen und einen Finger in dessen Scheide eingeführt zu haben.

Fall 2: 

Laut Anklage betrinkt sich Ali A. zwei Tage später, am 5. Dezember, in einem Café. Er geht auf die Damentoilette und rüttelt an der Türe einer besetzten Kabine, in der eine Bedienung des Lokals gerade ihre Notdurft verrichtet. Da die Frau – eben fertig geworden – annimmt, eine Geschlechtsgenossin würde hereinwollen, öffnet sie die Toilettentür und schickt sich an, die Kabine zu verlassen. Der Täter packt sie an den Handgelenken, drückt sie zurück und versucht, sie zu vergewaltigen. Die Bedienung kann sich losreißen. Unfassbar: Anschließend hat sie noch die Nerven, den Angreifer abzukassieren.

Fall 3: 

Nachdem er nicht zum Ziel gekommen ist, soll der Eritreer bereits eine Stunde später auf einem Fahrrad nach weiteren Opfern Ausschau gehalten haben. Eine Frau war gerade mit ihrem Hund Gassi gegangen und schickte sich an, in ihr Auto zu steigen. Ali A. soll sie laut Anklage ins Auto gedrückt, gewürgt, vergewaltigt und in die Unterlippe gebissen haben.

Und jetzt kommt der Intelligenzquotient des Täters in Spiel. Er fasst den Entschluss, mit der Frau noch irgendwohin zu fahren, um dort in Ruhe weiter seinen Gelüsten nachgehen zu können. Da er aber sein Fahrrad nicht stehen lassen will, steigt er aus, um es ins Auto zu laden. In diesem Moment verriegelt die Frau die Türen und gibt Gas. Da das Genie bereits seinen Rucksack im Fahrzeug verstaut hat, versucht laut Anklage der Eritreer, das Fahrzeug anzuhalten, indem er auf die Motorhaube springt und sich am Dach festhält. Das gelingt ihm allerdings nicht allzu lange. Er landet auf dem Boden und kann seinem geliebten Rucksack, der ihn später vor Gericht bringen wird, nur noch nachwinken.

Fall 4: 

Der Serien-Vergewaltiger hatte offenbar einen starken sexuellen Appetit, denn laut Anklageschrift war unmittelbar nach diesem Vorfall das Opfer Nummer vier an der Reihe: Eine Frau will sich an einem bewaldeten Weiher, der im Sommer zum Baden benutzt wird, Tannenzweige für einen Adventskranz abschneiden. Der Täter macht sich den Umstand, dass es dort Umkleidekabinen gibt, zunutze und zerrt das sich heftig wehrende Opfer in eine der Kabinen. Dort versucht er, sich an der Frau zu vergehen. Sie sticht mit der mitgebrachten Schere auf ihn ein, ohne eine Wirkung zu erzielen. Er nimmt das Opfer in den Schwitzkasten, beißt ihm in die Wange und schleudert es, immer noch im Schwitzkasten, herum. Glücklicherweise kommt ein Spaziergänger, der einschreitet, worauf der Vergewaltiger die Flucht ergreift. Das Opfer ist jetzt, neun Monate nach der Tat, immer noch nicht vernehmungsfähig.

Leugnen bis zum geht nicht mehr

Wie bereits angedeutet, führt der Rucksack direkt zum Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Festnahme dummerweise auch noch an den Stichwunden von der Schere aus Fall Nummer vier laboriert. Der Staatsanwalt nennt die Beweislage erdrückend. Das ist jedoch für den Angeklagten kein Grund, ein Geständnis abzulegen. Offenbar ist er der Meinung, dass hierzulande in so einem Fall nur eine Verurteilung erfolgt, wenn man von der Polizei nackt und mit eingeführtem Glied auf dem Opfer liegend erwischt wird.

„Ich war mit dem Fahrrad unterwegs, dann kam mir das Auto entgegen, hat mich angestoßen. Ich fiel runter vom Rad, meine Ta­sche fiel durchs geöffnete Fenster ins Auto rein.“

(Erklärung des Angeklagten, wie sein Rucksack ins Auto von Opfer Nummer drei gekommen ist).

Er bezeichnet sich als „Wasserverkäufer“, der weder lesen noch schreiben könne und nach Deutschland gekommen sein will, „weil man hier gut leben kann“. Na wunderbar.

In Egg an der Günz (Fall 1) sei er nie gewesen, er habe auch nie jemanden geschlagen, behauptet der Eritreer.

Jetzt wird das Gericht sauer: Der Vorsitzende Christian Liebhart zum Angeklagten: „Sie brauchen nicht zu glauben, dass wir Ihnen alles glauben müssen, was Sie hier erzäh­len.“ Und der Staatsanwalt droht mit Sicherungsverwah­rung, wenn Ali A. den Frauen nicht eine Aussage erspart. Der Eritreer bleibt hart: „Ich kann auch noch 1000 Jahre im Gefängnis sitzen, aber ich kann nur die Wahrheit sagen.“ Dann  kommt ganz großes Kino:

„Ich habe Angst in Gegenwart von Frauen. Ich kann nicht einfach so mit ihnen reden“

Diese Aussage des Angeklagten ist ein gefundenes Fressen für den Kriminologen Christian

[1]
Linker Kriminologe und Flüchtlingsversteher Christian Pfeiffer

Pfeiffer, seines Zeichens SPD-Mitglied, Dauer-Talkshowgast und Flüchtlings-Versteher. Er hat einen Erklärungsansatz:

„Unter den Zuwanderern sind kaum gleichaltrige Frauen, die dieselbe Sprache sprechen und die Kultur verstehen. Der Mangel an Chancen mit Frauen in Kontakt zu treten, kann ein erhöhtes Risiko hervorrufen, übergriffig zu werden.“

„Übergriffig“. Welch verniedlichendes Wort für die Torturen, die eine Frau in so einem Fall durchleiden muss. Eine derartige Wortwahl kann in so einem Zusammenhang auch nur einem in der Wolle gefärbten Sozen einfallen.

Pfeiffer war von 2000 bis 2003 Justizminister in Niedersachsen. Es ist also keineswegs verkehrt, ihn als „systemnah“ zu bezeichnen. Wenn also nun ein „systemnaher“ Kriminologe einräumt, dass bei Zuwanderern ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie „übergriffig“ werden, warum flutet man dann das Land auf Kosten unserer Frauen weiterhin mit dieser Risikogruppe und vertuscht die Nebenwirkungen, indem man eine Klimadebatte vom Zaun bricht? Das würde der Autor wirklich gerne wissen.

PI-NEWS wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.


[2]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [3] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [4] und den Blog zuwanderung.net [5]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [6] oder Twitter. [7]

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