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„Menschen, die schwanger werden können“ und „gebärfähige Körper“

Von DER ANALYST | Wie es scheint, löst eine längere Periode des Friedens, des Wohlstands und der Freiheit bei einer gewissen Anzahl von Individuen eines Volkes Degenerationserscheinungen aus, die jene, die davon betroffen sind, für die normal Gebliebenen wie behandlungsbedürftige Irre aussehen lässt.

Der  Beweis für diese These wurde am Donnerstag, dem 4. März 2021, im Deutschen Bundestag bei der Beratung über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“, erbracht.

Die Paragrafen 218, 218a, b und, c sowie die Paragrafen 219, 219 a und b zum Schwangerschaftsabbruch sollen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das heißt: Abtreibung möglich bis 5 Minuten vor der Geburt (überspitzt ausgedrückt). Weitere Forderungen: Die Bundesregierung soll einen Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorlegen, der auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt. Zudem sollen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe zur Empfängnisverhütung ohne Alters- und Indikationseinschränkungen durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernommen werden.

Die Kassen sollen Budgets bilden, aus denen auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome erstattet werden. Ebenfalls sollen Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

In dem Antrag finden sich Formulierungen wie „Menschen, die schwanger werden können, in der überwiegenden Mehrzahl Frauen“ und „gebärfähigen Körpern, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper“. Zudem wird davon gesprochen, dass „die biologischen Eltern immer mehr an Bedeutung verlieren“

Beatrix von Storch stellt die richtige Diagnose

Hier braucht es keinen Psychiater für die Diagnose, dass die Verfasser des Antrags nicht mehr bei klarem Verstand sind.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, findet in ihrem Redebeitrag dazu die richtigen Worte, wo es anderen, darunter auch dem Autor, die Sprache verschlägt. Von Storch bescheinigt der Fraktion Die Linke:

„Was Sie schreiben, ist einfach nur irre. Anders ist es nicht zu bezeichnen.“

und

„Wie müssen die Linken ihre eigenen Mütter hassen, um sie derart zu entmenschlichen? Von Kindeswohl ist kein einziges Mal zu lesen, dieses existiert in der kranken, kaputten linken Welt überhaupt nicht mehr. Für die Linken sind Kinder Katalogware kulturloser Großstadt-Neurotiker, die nach Kiffen, LSD und Darkroom ihre innere Leere mit einem Kind füllen wollen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Sollte es nach der Bundestagswahl im Herbst eine Mehrheit für Rot-Rot-Grün geben, bleibt nur noch die Flucht ins Ausland.


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Miazga: Sterne in EU-Flagge durch Hammer und Sichel ersetzen

geschrieben von Eugen Prinz am in Alternative für Deutschland (AfD),Deutschland | 40 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion [3] abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, in Brüssel Klage gegen eine EU-Richtlinie zu erheben, weil diese gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

Es handelt sich dabei um die EU-Richtlinie 2019 / 1937 vom 23. Oktober 2019 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, besser bekannt unter ihrem Trivialnamen „Whistle-Blower-Richtlinie“.

Zuträger für Brüssel unter Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

Offiziell zielt sie darauf ab, Personen zu schützen, die auf Verstöße gegen EU-Recht hinweisen. In Wirklichkeit dürfte es dem undemokratischen Moloch Brüssel darum gehen, sich ein Heer von Zuträgern heranzuziehen. Diese gewährleisten dann nach Stasi-Art eine effiziente Überwachung der Mitgliedsstaaten auf Einhaltung nicht nur des Unionsrechts, sondern auch der Unionspolitik. Zu diesem Zweck sollen für die Denunzianten sogar „Meldetelefone“ eingerichtet werden.

Die AfD sieht in dieser Richtlinie eine Verletzung der Grundsätze der Subsidiarität und bestreitet die Zuständigkeit der EU-Kommission, hier regelnd tätig zu werden. Das Subsidiaritätsprinzip schreibt vor, dass die jeweils größere staatliche Einheit nur dann regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen darf, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist. In diesem Fall kann jedoch die effiziente Durchsetzung des EU-Rechts problemlos auf nationalstaatlicher Ebene erreicht werden.

Wieder eine fulminante Rede von Miazga

Als Mitglied des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten, oblag es der AfD-Bundestagsabgeordneten und bayerischen Landesvorsitzenden Corinna Miazga, dem Plenum den Standpunkt ihrer Partei vorzutragen.

Miazga zitierte aus einem Beschluss des bayerischen Landtags, in dem sich dieser gegen „den mit dem Richtlinienvorschlag implizierten Generalverdacht gegen die Behörden in den Mitgliedsstaaten“ verwahrt. Der Bundesrat hatte die Bedenken Bayerns aufgegriffen und sogar noch erweitert. Sie forderte die Abgeordneten der Altparteien auf, mit der AfD für eine Annahme des Antrags zu stimmen, beim EUGH eine Subsidiaritätsklage gegen die Richtlinie einzureichen.

„Ganz ehrlich, wenn Sie heute der Subsidiaritätsklage nicht zustimmen, dann sollten Sie, bevor Sie hier Strafgesetze zum Schutz der EU-Flagge vor Verunglimpfung verabschieden, das Design eben dieser Flagge einmal überdenken. Entfernen Sie die Sterne und setzen Sie Hammer und Sichel drauf, damit auch dem letzten klar wird, welchem Regime Sie hier eigentlich nacheifern.“

Dann setzte sie noch einen drauf: „Von der Europäischen Union zur Währungsunion, zur Umverteilungsunion, zur Überwachungsunion, zur Meldeunion – nein danke, das braucht in Europa wirklich niemand.“

Der Antrag wurde – wie alles, was von der AfD kommt – von den Abgeordneten der Altparteien geschlossen abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 550 Abgeordneten dagegen, nur 83 unterstützten ihn.


[4]Eugen Prinz [5] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [8]

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Mieses Spiel der CSU: Antrag der AfD erst abgelehnt, dann kopiert

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Politik | 77 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat sich vorgestern für ein gesetzliches Verbot von Negativzinsen ausgesprochen. Sollte sich dieses politisch nicht durchsetzen lassen, plädiert Söder dafür, die Strafzinsen steuerlich absetzbar zu machen. Interessanterweise hatte die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag bereits im Mai einen Dringlichkeitsantrag im Plenum eingebracht, in dem gefordert wurde, dass Negativzinsen als negative Einnahmen steuerlich berücksichtigt werden. Die CSU-Fraktion stimmte damals gegen den Antrag, die anderen Parteien folgten diesem erbärmlichen Beispiel. Und nun kopiert die CSU den Antrag der AfD, bringt ihn selbst und will damit Punkte beim Wähler sammeln. Dazu sagt Katrin Ebner-Steiner, Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag:

„Die CSU betreibt Wählertäuschung. Im Plenum lehnt sie unseren Antrag ab, nur um ein paar Monate später das Thema selbst aufzugreifen. Da braucht man sich nicht mehr über die hohe Politikverdrossenheit der Bürger zu wundern. Der CSU-Landtagsabgeordnete Wolfgang Fackler warf uns damals in der Aussprache zum Antrag ‚Provokation und Populismus‘ vor. Angeblich hätte es sich auch nicht um ‚ein flächendeckendes strukturelles Phänomen‘ gehandelt. Offensichtlich sieht das Ministerpräsident Söder anders. Wir treiben ihn inhaltlich vor uns her. Populistisch geht in der Sache allein die CSU vor. Die AfD-Fraktion unterstützt im Plenum sinnvolle Vorhaben anderer Fraktionen und schmückt sich nicht mit fremden Federn. Alle, die behaupten, die AfD provoziere nur, werden hier Lügen gestraft.“

 

Sparen darf nicht bestraft werden

In dem Antrag der AfD vom 7. Mai 2019 hieß es zurecht: Vor dem Hintergrund der EU-rechtlich ohnehin äußerst zweifelhaften Niedrigzinspolitik unter massenhaftem Aufkauf notleidender Staatsanleihen ist es unzumutbar, dem deutschen Sparer auch noch die steuerliche Geltendmachung von Verlusten zu versagen.
Hinzu kommt, dass ein Ausweichen in andere Kapitalanlagen ohne Risiko unmöglich
ist. Viele Sparer in Deutschland legen daher trotz dieser Geldpolitik immer noch große Beträge in Termin-, Sicht- oder Spareinlagen an und können von dieser Entscheidung der Finanzverwaltung in absehbarer Zeit negativ betroffen sein.
Zum Schutz der deutschen Sparer und des deutschen Volksvermögens vor Enteignung
und Altersarmut ist rasches und entschlossenes Handeln geboten.

[9]
Der Dringlichkeitsantrag der AfD wurde im bayerischen Landtag abgelehnt.

Obwohl man die Vorgehensweise der CSU und des Ministerpräsidenten Söder nur als erbärmlich und kleingeistig bezeichnen kann, hat die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag mit ihrer Vorsitzenden Katrin Ebner-Steiner zumindest einen Trost: Die AfD im bayerischen Landtag wirkt!


[4]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [10] oder Twitter. [8]

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Jungfernrede von Corinna Miazga im Bundestag

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Deutschland,Frauen | 70 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Während der Landtag in Brandenburg beschlossen hat, bei künftigen Wahlen eine Frauenquote von 50 Prozent einzuführen, hat die AfD solche Mätzchen nicht nötig. Die Powerfrauen dieser Partei sind aus eigener Kraft in herausgehobene Positionen gelangt und nicht mit einer Quoten-Krücke dorthin gehumpelt.

Wie zum Beispiel die Straubinger AfD-Bundestagsabgeordnete Corinna Miazga, ein rhetorisches Naturtalent, das inzwischen durch reichlich Übung zur Perfektion gelangt ist.

Es gibt nicht so viele Debatten, die speziell ihren Fachbereich als Mitglied des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten betreffen, deshalb war ihre Rede vom 31. Januar gleichzeitig auch ihre „Jungfernrede“ im Deutschen Bundestag.

Miazga nimmt Antrag der Grünen auf „Wahrheitsministerium“ ins Visier

Gegenstand der Debatte war ein Antrag jener Partei, in der sich zwei Personen einen Schulabschluß teilen, also der Grünen. Sie fordern eine „unabhängige Rechtsstaatskommission“, die alle Mitgliedsstaaten regelmäßig überprüft. Einen EU-Big Brother gewissermaßen. Und ein Wahrheitsministerin nach Orwell´schem Vorbild gleich mit dazu. Nur heißt es bei denen ein wenig anders, nämlich „Kommissions-Arbeitsgruppe für strategische Kommunikation“.

Aber lassen Sie es sich von den Grünen selbst erklären. Sie waren so freundlich, ihren Antrag mit sieben Seiten voller begnadeter Einfälle für den Autor kurz zusammenzufassen [11], damit ihm diese mühselige Arbeit erspart bleibt. Hier ist also deren Weisheit letzter Schluß:

Wir (Anm. des Autors: Die Grünen) fordern deshalb in unserem Antrag „Für eine wehrhafte Demokratie in Europa – Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in den Mitgliedstaaten der EU stärken [12]“ eine neue unabhängige Rechtsstaatskommission, die alle Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft. Bei Demokratie und Rechtsstaatsverletzungen sollen EU-Gelder storniert und in Demokratie-Programme umgeleitet und direkt an Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure vergeben werden. Zudem wollen wir, dass Verteidigerinnen von Menschenrechten und Demokratie, Hinweisgeberinnen, aber auch Bürgerdialoge mehr und unbürokratischer gefördert und geschützt werden. Desinformation und Falschnachrichten sollen durch EU-weite Netzwerke für Faktenchecks und den Ausbau der Kommissions-Arbeitsgruppe für strategische Kommunikation bekämpft werden.

Was der Autor in dem Antrag noch vermisst hat, sind Umerziehungslager für politisch Andersgläubige. Die kommen wohl erst im nächsten.

Corinna Miazga wusste jedenfalls die richtige Antwort auf das Ansinnen der Grünen und fuhr wie ein verbaler Güterzug in die Reihen jener, die von bösen Zungen als „Kinderschänderpartei [13]“ bezeichnet werden. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen, die ausgerechnet an diesem Tag den Vorsitz hatte, konnte die Rede von ihrem Platz an der Sonne aus nächster Nähe genießen.

Ein Antrag der FDP (was immer da auch drin stand) wurde von Miazga mit einem Halbsatz abgekanzelt, indem sie an die Grünen gewandt sagte: „Wir lehnen Ihren Antrag ab…“ und dann fortfuhr: „… und das belanglose Papier der FDP sowieso. Vielen Dank.“

Und ja, auch das darf gesagt werden: Bei Corinna Miazga ist das rhetorische Talent auch noch in einer ansprechenden Verpackung. Ein Balsam für die geschundenen Augen nach dem Anblick von Merkel [14], Roth [15], Högl [16] und Co.

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Deutsche Familie beantragt Leistungen beim BAMF

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Satire,Siedlungspolitik,Zivilcourage | 167 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Es ist nicht mehr zu leugnen, dass die Lage in unserem Land nur noch mit einer gehörigen Portion von Zynismus und/oder Galgenhumor zu ertragen ist. Auch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass wir auf dem besten Weg sind, „Flüchtlinge vor den Flüchtlingen“ zu werden.

Zu dieser Einsicht gekommen stellte Frau Peggy Schwarzer, die Ehefrau von Dr. Norbert Schwarzer [17], beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgerichtig einen Antrag auf Übernahme der Kosten zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diesen wohlbegründeten Antrag wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten:

Absender:
Verfolgte deutsche Familie
mit 4 kleinen Kindern
Rügen

An das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Betreff: Zuwendungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut unsere hochgeschätzten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist „jeder, der in diesem Land lebt“ das Volk. Bezugnehmend auf diese Aussage, sowie den Artikel 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der sich mit den Grundrechten und der Gleichheit beschäftigt, übersende ich Ihnen heute eine Anfrage zur Übernahme der Kosten zur „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ für meine 4 Kinder [1. Kind J. (10 Jahre), 2. Kind L. (8 Jahre), 3. Kind F. (7 Jahre) und 4. Kind F. (5 Jahre).

Die Aufstellung der monatlichen Kosten ergibt sich wie folgt:

  1. Musikunterricht für Kind 1 mtl. 50,-€
  2. Musikunterricht für Kind 2 mtl. 40,-€
  3. Musikunterricht für Kind 3 mtl. 37,50€
  4. Reitunterricht für Kind 2 mtl. 60,-€
  5. Kosten für Selbstverteidigungskurse Kind 1-4 mtl. 280,-€
  6. Kindergartenkosten für Kind 4 (Teilzeit) mtl. 95,03€
  7. Hortkosten für Kind 3 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  8. Hortkosten für Kind 2 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  9. Verpflegungskosten für Schul-/KiTa-Essen mtl. 154,-€ (3,10€ pro Schul-/
  10. Kita-Essen pro Wochentag, plus KiTa-Zusatzverpflegung 0,50€ pro Tag)
  11. Krankenversicherungskosten für Kind 1-4 mtl. 410,36€

Das Kindergeld, welches ich in Höhe von etwa 200Euro pro Monat und Kind vom deutschen Staat erhalte, verwende ich zur „Deckung des notwendigen Bedarfs“ wie z.B. weitere Nahrung, Kleidung und Körperpflegekosten der Kinder. Ich verzichte daher darauf weitere Kosten geltend zu machen. Auch Miet- oder Wohngeld werde ich aus Kulanz ebenso wenig abfordern wie Sachleistungen, Handykosten, Taschengeld oder medizinische Leistungen für mich und meinen Mann.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen meine Kinder ebenso viel wert sind wie die Kinder unserer ausländischen Mitbürger- und Bürgerinnen, und bitte Sie daher mir die oben aufgeschlüsselten Gesamtkosten in Höhe von 1.240,53€ monatlich in Zukunft bis zum 3. eines jeden Monats auf mein Konto zu übermitteln.

Außerdem wäre ich dazu bereit Deutschland freiwillig zu verlassen. Mit welchen Mittel kann ich in diesem Fall von Ihnen rechnen? In Anlehnung an die sogenannten REAG/GARP- Programme, die durch die IOM und die Bundesländer durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass Sie unter diesen Umständen die Flugkosten für meine 6-köpfige Familie übernehmen und rechne außerdem mit einer finanziellen Start- und Reisebeihilfe für einen leichteren Neustart.

Ich danke Ihnen für Ihre wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peggy Schwarzer 

PS: Sollten Sie erwägen meinen Antrag ohne Prüfung mit dem Hinweis, dass es sich bei meiner Familie nicht um Migranten oder Flüchtlinge, sondern um eine deutsche Familie handelt, abzulehnen, so erinnere ich Sie noch einmal an den 3. Artikel im deutschen Grundgesetz. Sollte Ihnen dies nicht genügen, so teile ich Ihnen mit dass ich mich inzwischen als Fremder im einst eigenen Land fühle, und gelte damit quasi als „Flüchtling vor den Flüchtlingen“.

Anderenfalls: bitte teilen Sie uns mit ob mein Antrag größere Aussicht auf Erfolg hat wenn ich unsere Pässe wegwerfe und uns als 6 minderjährige rüganer Kriegsflüchtlinge erneut bei Ihnen melde.

PPS: Kopien der entsprechenden Verträge (KiTa, Sport- und Musikunterricht, Essengeldabrechnungen aus Schule und Kindergarten, sowie Krankenversicherungsnachweise) übersende ich Ihnen gern nach Aufforderung an die entsprechende Stelle.

Es zeugt von den chaotischen Zuständen und der Arbeitsüberlastung beim BAMF, dass der im März 2017 gestellte, wohlbegründete Antrag bis heute nicht bearbeitet wurde. Nicht einmal eine Anhörung hat stattgefunden. Wir empfehlen der verfolgten deutschen Familie auf Rügen daher, dem BAMF mit einer Untätigkeitsklage [18] DAMPF zu machen.

PS: Es ist die Frage aufgetaucht, ob das Schreiben als Vorlage für Nachahmer verwendet werden darf. Klare Antwort von Peggy Schwarzer: Ja!

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