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Gefährder Ayman N. kostet Deutschland über 5 Mio. € – bislang …

Von JOHANNES DANIELS | Während zehntausende deutsche Rentner ihren Lebensunterhalt mit Flaschensammeln aufbessern müssen, um einigermaßen über die Runden zu kommen und aus dem Steuerpflichtigen jeder Cent herausgepresst wird, kostet ein illegaler Merkelgast aus Syrien die deutsche Gemeinschaft über 5.000.000 Euro – bislang.

Seit drei Jahren überwachen Landespolizisten in Sachsen-Anhalt einen IS-Gefährder in Bitterfeld-„Friedersdorf“ auf Schritt und Tritt. Ein Ende „der Party“ ist definitiv nicht in Sicht. Die Magdeburger Volksstimme berichtet [1] detailliert:

Den Bewohnern eines 2000-Seelen-Dorfes in Anhalt-Bitterfeld bietet sich fast täglich ein skurriles Bild. Wenn der 19-jährige Syrer Ayman N. im Ort einkaufen will, folgen ihm in Zivil vier Polizisten mit zwei Fahrzeugen in wenigen Metern Abstand. Weiter, als bis zum Supermarkt, darf er seine Unterkunft ohnehin nicht verlassen. Das kontrolliert auch eine elektronische Fußfessel an seinem Bein.

Nach aktuellen Informationen summieren sich so seit 2017 bereits 95.000 Mann-Stunden für die Bewachung des Terror-Goldstücks. Bei einem Stundensatz von 52 Euro pro Beamten macht das bislang fünf Millionen Euro zu Ungunsten des Steuerzahlers und der deutschen Rentner aus, Fahrzeugkosten oder andere Sachmittel noch nicht mit einberechnet. Vier Mann werden aktuell pro Schicht für die Überwachung des Syrers eingesetzt, pro Tag also zwölf Beamte, die meist von Magdeburg anreisen müssen. Ayman N. ist als islamischer Gefährder eingestuft und „wartet auf die Fortführung seines Prozesses vor dem Berliner Kammergericht“.

MUFL sucht Bauanleitungen für Kalaschnikow und Bomben

Im August 2017 hatte zunächst das Landgericht Halle den Prozess wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ eröffnet. Der IS-Sympathisant, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (MUFL) im Herbst 2015 eingereist war, wohnte bis Januar 2017 im Osternienburger Land und nahm im Internet Kontakt mit Gleichgesinnten auf. Laut Anklage habe er sich eine Bauanleitung zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen erhält und wie man einen Sprengstoffgürtel herstellen könne. Gegenüber einem verdeckt arbeitenden Verfassungsschützer behauptete der Syrer auch, dass er „etwas Größeres“ plane. Von einem Anschlag in Berlin war die Rede.

Unfähige Gerichte erklären sich als „nicht zuständig“

Das Landgericht erklärte sich nach dem dritten nichtöffentlichen Verhandlungstag im September 2017 für nicht mehr zuständig und verwies den Fall an das Kammergericht Berlin. Der Grund: Es gab neue Vorwürfe hinsichtlich der Mitgliedschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Doch auch das Kammergericht Berlin setzte nach dem vierten Verhandlungstag im Dezember das Verfahren vorübergehend aus. Gerichtssprecherin Lisa Jani: „Weil noch Nachermittlungen erforderlich waren.“ Zuständig sei jetzt im Übrigen die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.

Deren Sprecher Klaus Tewes bestätigt: „Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, ist noch offen.“ Die „Überwachung“ sei eine reine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Das Innenministerium will sich zum Fall nicht äußern. Die Polizeigewerkschaften zeigen sich angesichts des Dauereinsatzes „verärgert“. Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Bachmann, spricht von einer „äußerst misslichen Sache“. Sein Kollege vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Peter Meißner:

„Wir können ihn ja nicht ewig bewachen. Diese Dauerüberwachung bindet Kräfte, die an anderen Stellen dringend gebraucht werden.“

Terrorist Ayman N. erklärt dazu: „Die ganze Sache mit der Polizei nervt.“ In einem Chat mit einem verdeckt arbeitenden Verfassungsschützer schreibt der syrische Gast der Systemparteien:

„Ich bin nicht nach Deutschland eingereist, um hier zu leben. Auch nicht, um hier mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu töten. Ich habe Größeres vor?…“

Ein deutscher Justizsprecher:

„Er tat kund, dass er einen Anschlag gegen das Leben vieler in Deutschland lebender Menschen verüben wolle.“

Ein Ende der Dauerbewachung ist allerdings nicht in Sicht, eine Abschiebung des Kulturbereicherers schon zweimal nicht.

[2]

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