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Beate Bahner: „Lest keine rechte Lügenpresse, glaubt es nicht!“

Von EUGEN PRINZ | Heute kommen wir zum dritten und letzten Teil unserer „Beate-Bahner-Serie“ mit dem Finale des Krimis um eine Fachanwältin für Medizinrecht, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Verordnungen geklagt hatte, wegen eines Demonstrationsaufrufes Besuch vom Staatsschutz erhielt und anschließend von einer Polizeistreife zwangsweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert worden war. Gewürzt wurde das spannungsgeladene Drama mit einer Sprachnachricht [1] der Juristin aus der geschlossenen Abteilung, in der sie von Misshandlungen durch die Polizei bei der Ingewahrsamnahme berichtete. Wer die vorangegangen Beiträge noch nicht gelesen hat, kann das hier [2] und hier [3]nachholen.

Der dritte und letzte Teil des Dramas spielte sich gestern Nachmittag vor dem Dienstgebäude der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in der Römerstraße ab. Die Rechtsanwältin war einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß §111 StGB gefolgt und gab anschließend vor dem Dienstgebäude gegenüber einer Gruppe von etwa 150 Sympathisanten, die sich dort versammelt hatten, eine Erklärung ab.

Bahners Sympathisanten trauen ihren Ohren nicht

Zur Überraschung der versammelten Anhänger dementierte sie, von der Polizei misshandelt worden zu sein. Sie habe sich bei den Beamten für den ganzen Aufruhr entschuldigt. Weiter berichtete sie, dass sie in den letzten beiden Wochen Urlaub gemacht habe. In Berlin sei sie in einer Oper gewesen, hätte in Paris den Louvre besichtigt und in London das Royal Opera House besucht.

(Anmerkung des Verfassers: Und das alles während des Shutdowns…)

Die Verletzungen hätte sie sich vor einigen Tagen im angeheiterten Zustand nach einem Umtrunk mit Freunden auf den „seit zwei Wochen rappelvollen Neckarwiesen“ (Anmerkung des Verfassers: Während des Shutdowns…) bei einem Sturz mit dem Fahrrad zugezogen.

Es folgte eine ganze Reihe weiterer erstaunlicher Aussagen, die im Folgenden Auszugsweise zitiert werden:

„Da kursieren Gerüchte in der rechten Lügenpresse, ich sei von der Polizei misshandelt worden (…) Es muss im Netz rumgehen und in der rechten Lügenpresse und so Verschwörer, weißte, in der normalen Presse liest man es auch nicht. Nee, so isses nicht. Ich möchte das gerne klarstellen, es war ganz anders“.

(Beitrags-Video bei 05:10) 

Den von Zuhörern mehrmals laut geäußertem Hinweis auf die Audiodatei [1], in der sie von den Misshandlungen berichtet hatte, konterte sie schließlich mit den Worten:

„Alles Fake, alles Fake“

(Beitrags-Video bei 07:50)

Aus der zunehmend verwirrten Menge kam schließlich der Einwand, dass die Worte wohl ironisch gemeint seien, was Beate Bahner zunächst mit einem Lächeln kommentierte und dann meinte:

„Es wird Zeit, dass ihr das mal lernt, ein bisschen einen anderen Duktus“.

(Beitrags-Video bei 08:05) 

Bevor die Anwältin die eigentlich rechtswidrige Versammlung verließ, die unter Missachtung der derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus stattfand, verlas sie noch ein Manifest, das mit den Worten beginnt: „Steh auf und schüttle Dich. Schüttle Dich nochmal.“ Zu hören in diesem Video [4] ab Minute 08:00.

Nach dem Verlesen, umarmte die Medizinrechtlerin noch einige Anhänger, bevor sie sich entfernte. Die Menge zerstreute sich, die Polizei hatte trotz des Versammlungsverbotes darauf verzichtet, einzuschreiten.

Es darf spekuliert werden

Es bleibt jedem Leser selbst überlassen, aus dem, was in den beiden Videos zu sehen und zu hören ist, seine eigenen Schlüsse zu ziehen.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Beate Bahner hat ihre Sinne nicht mehr ganz beieinander
  2. Ihr Statement war ein geschickter Protest gegen das herrschende System, bei dem sie die Überspitzung als rhetorisches Mittel einsetzte
  3. Ihre Aussage erfolgte aus Angst, von den Mühlen des Systems zermalmt zu werden

Wir freuen uns auf die Gedanken der Leser dazu im Kommentarbereich.

Anfrage beim Pressesprecher

[5]Was die Ingewahrsamnahme der Anwältin Frau Bahner betrifft, hat PI-NEWS gestern beim Pressesprecher der Polizei Heidelberg nachgefragt. Dieser gab an, dass die beiden Polizeibeamten, die zu dem Einsatz fuhren, nicht gewusst hätten, um wen es sich bei Beate Bahner handelt. Die Anwältin habe beim Eintreffen der Streife einen verwirrten Eindruck gemacht und versucht, sich vor Klärung des Sachverhalts zu entfernen, weshalb die Beamten sie in Gewahrsam nehmen mussten.

Dagegen habe Bahner Widerstand geleistet und nach den Beamten getreten, worauf diese sie gefesselt hätten. Um festzustellen, ob gesundheitliche Gründe gegen den Polizeigewahrsam sprechen, war die Anwältin dann einem Facharzt vorgestellt worden. Von diesem Zeitpunkt an, sei die Verantwortung für den weiteren Verbleib von Beate Bahner auf den Mediziner übergegangen, so der Polizeisprecher. Zur Rechtsgrundlage für den Gewahrsam wollte er sich nicht äußern.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Die aktuelle Entwicklung im Fall Beate Bahner – Patientin wurde entlassen!

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona | 141 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | UPDATE AM ENDE DES BEITRAGS | Wie versprochen, bleibt PI-NEWS dran, am Fall Beate Bahner. Die Medizinrechtlerin, die beim Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Verordnungen geklagt hatte, war am Sonntagabend zwangsweise in eine psychiatrische Klinik [2] eingeliefert worden.

Inzwischen liegt eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim vor. Darin heißt es:

„Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln. 

In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.“

Ein Blick ins Unterbringungsgesetz

Für diejenigen, die mit der Materie der polizeilichen Zwangseinweisung vertraut sind, enthielt die Pressemitteilung nichts Neues. Die Rechtsgrundlage für die zwangsweise Unterbringung der Anwältin dürfte auf §16 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) beruhen.

Darin heißt es:

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen, und erscheint eine sofortige Unterbringung erforderlich, so kann eine anerkannte Einrichtung eine Person aufnehmen oder zurückhalten, bevor die Unterbringung beantragt oder angeordnet ist.

(2) Die dringenden Gründe für die Annahme einer Krankheit und der Unterbringungsbedürftigkeit müssen vor der Aufnahme in der anerkannten Einrichtung durch ein ärztliches Zeugnis belegt werden, wenn der Einholung eines solchen Zeugnisses keine besonderen Gründe entgegenstehen. Ein besonderer Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn die vorherige Einholung eines ärztlichen Zeugnisses nicht ohne wesentlichen Aufschub möglich ist und hierdurch eine unmittelbare Gefahr für Rechtsgüter von erheblichem Gewicht der betroffenen oder einer dritten Person besteht.

(3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen.

Kurz zusammengefasst bedeutet das: Die Polizei stellt bei einem Einsatz fest, dass die betreffenden Person aufgrund des Verdachts auf eine psychische Erkrankung entweder eine Gefahr für sich selbst („Ich bringe mich um“) oder für andere darstellt. Die Person wird deswegen dann zwangsweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert und dort von einem Facharzt untersucht. Kommt er zum selben Ergebnis, bleibt die Person in der Klinik.
Anschließend stellt die zuständige Verwaltungsbehörde, also das Gesundheits- oder Ordnungsamt, beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Unterbringung. Über diesen entscheidet dann ein Richter.

Welche Ereignisse zur letztendlich zur Unterbringung von Frau Bahner geführt haben, ist zur Stunde nicht bekannt. Möglicherweise wird das aus Datenschutzgründen seitens der Behörden auch künftig nicht bekannt gegeben.

Frau Bahner wurde jedoch inzwischen von einem Facharzt untersucht und dieser ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterbringung erforderlich ist. Das Ordnungsamt wird nun beim Amtsgericht die Unterbringung beantragen. Die letzte Entscheidung trifft, wie bereits ausgeführt, ein Amtsrichter.

AfD-Anfrage in Sachen Beate Bahner

Nachdem das Ordungs- oder das Gesundheitsamt Heidelberg die zuständige Antragsbehörde für die Unterbringung von Beate Bahner sein dürfte, ist es nur folgerichtig, dass der Heidelberger AfD-Stadtrat Timethy Bartesch eine offizielle Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet hat:


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie im Rahmen der Fragezeit des Gemeinderats folgende Frage zu beantworten:

In mehreren Presseartikeln wird übereinstimmend berichtet, dass die Heidelberger Bürgerin Frau Bahner in die Psychiatrie eingewiesen wurde (vgl. https://www.n-tv.de/…/Klage-gegen-Corona-Regeln-Anwaeltin-i… [11]https://www.t-online.de/…/corona-polizei-bringt-coronoia-an… [12]https://www.tichyseinblick.de/…/corona-update-zum-14-april…/ [13]).

Dazu kursiert in den sozialen Medien eine Tonaufnahme, die von Frau Bahner stammen soll, in der sie einige harte Vorwürfe äußert: „Die Polizei kam, sie hat mir Handschellen angelegt, hinten, mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewandt…dann haben sie mich in die Psychiatrie gebracht, dann habe ich sie gebeten, mich hinsetzen zu dürfen, dann sagt der Polizist, setzen Sie sich, hier ist eine Bank, dann hat er mich auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt, ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt…dann haben sie mich zu viert getragen zur Ärztin… Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen…dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie… da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts..“ (https://www.reitschuster.de/post/sehr-verwirrter-eindruck [14])

  1. Ist der Stadt Heidelberg die Audiodatei bekannt?
  2. Spricht nach Kenntnis der Stadt Heidelberg auf der Audiodatei Frau Bahner?
  3. In der Audiodatei ist von Polizeigewalt die Rede, so soll ein Polizist den Kopf von Frau Bahner aus einem Meter Höhe den Kopf auf den Steinboden geknallt haben. Bitte hierzu, soweit der Stadt Heidelberg bekannt, Auskunft geben.
  4. Hat Frau Bahner eine Wunde am Kopf (wenn ja, wann wurde diese Wunde medizinisch versorgt)?
  5. Entspricht es den Tatsachen, dass Frau Bahner mehrere Stunden in einem Raum ohne Toilette, ohne Waschbecken, ohne Seife und ohne Handtuch untergebracht war?
  6. Wurde Frau Bahner in Handschellen abgeführt? Wenn ja, bitte die Gründe, soweit bekannt, ausführlich darlegen.
  7. Wurde Frau Bahner in eine psychiatrische Klinik gebracht? Wenn ja, bitte die Gründe, soweit bekannt, ausführlich darlegen.
  8. Ist die Information korrekt, dass Frau Bahner bezüglich eines Ermittlungsverfahrens wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB, als Beschuldigte vorgeladen wurde?
  9. Wann hat der in Frage 8 gestellte Termin stattgefunden?
  10. Welchen Einfluss haben die neusten Entwicklungen auf das in Frage 8 erwähnte Ermittlungsverfahren?

Mit freundlichen Grüßen
Timethy Bartesch
Stadtrat

Auf die Antworten darf man gespannt sein, einige Fragen fallen jedoch nicht unter die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters und werden daher wohl von ihm unbeantwortet bleiben.

Jedenfalls wird Beate Bahner nicht allein gelassen. Die Freien Medien werden diesen Fall aufmerksam weiter verfolgen. Der Autor erwartet, dass die Anwältin nicht allzu lange gegen ihren Willen untergebracht sein wird. Seit dem Fall Gustl Mollath [15] sind die Behörden sehr zurückhaltend auf diesem Gebiet.

UPDATE 15.04.20, 12.40 Uhr

Die Plattform t-online meldet [16], dass Beate Bahner aus dem Universitätsklinikum Heidelberg entlassen wurde. Ein Sprecher des Krankenhauses:

„Ich kann bestätigen, dass sie heute nicht mehr stationär Patientin ist.“

Weitere Auskünfte sind von der Universitätsklinik aufgrund des Datenschutzes und der Patientenrechte nicht zu erhalten. Ein Telegram-Kanal „Beate Bahner“ hatte verbreitet, dass Bahner bereits am Dienstagabend entlassen worden sei. Bahner hat an diesem Mittwoch eine Vorladung zur Polizei, die gegen sie wegen Aufrufs zu strafbaren Taten ermittelt.

PI-NEWS wird dennoch der Frage der Rechtmäßigkeit der Unterbringung noch nachgehen.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
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Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Medizinrechtlerin Beate Bahner zwangsweise in Psychiatrie eingeliefert

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona | 211 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, die beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Corona-Verordnungen eingereicht hatte (PI-NEWS berichtete [17]), ist seit Sonntagabend zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung äußerte ein Polizeisprecher, dass sie „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht habe“.

Mittlerweile geht eine Sprachnachricht (siehe Beitragsvideo) in den sozialen Netzwerken viral, die Bahner am Ostermontag in der Klinik aufgenommen und an ihre Schwester geschickt hat.

Chronologie der Ereignisse

Leben wir jetzt in einem totalitären Staat, in dem Kritiker in der Psychiatrie landen? Ist Beate Bahner ein unschuldiges Opfer eines Willkür-Regimes? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich ansehen, was die Anwältin in den letzten eineinhalb Wochen durchlebt hat.

Wie viele, sieht sie sich durch die gesetzlichen Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierungen im Zuge der Corona-Pandemie ihrer Grundrechte beraubt. Als engagierte Juristin hat sie das wohl besonders getroffen, weshalb sie, man kann es nicht anders formulieren „in den Krieg zog“. Und hier holte sie sich eine blutige Nase nach der anderen:

BVG lehnt Eilantrag Bahners ab

Als erstes lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) ihren Eilantrag, die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug zu setzen, da sie „geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden“, ab.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass zuerst andere Gerichte – in diesem Fall das Verwaltungsgericht – zuständig seien.

Besuch vom Staatsschutz

Vergangenen Mittwoch bekam Bahner dann Besuch von der Kriminalpolizei, Abteilung Staatschutz, weil sie auf ihrer Internetseite zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen und zu Demonstrationen aufgerufen hatte. Der Tatvorwurf laut Staatsanwaltschaft Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraph 111 Strafgesetzbuch [18].

Internetseite abgeschaltet

Einen Tag später der nächste Schlag:  Zur „Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit“ ersuchte die Polizei Mannheim den Provider der Internetseite der Anwaltskanzlei von Beate Bahner um die „vorübergehende Abschaltung“ der Seite. Diesem Ersuchen kam der Provider nach. Ab Freitag war die Seite jedoch dann wieder erreichbar.

Wurde es zuviel für Beate Bahner?

Aus Interesse hatte der Autor am Karsamstag die Internetseite der Anwältin besucht und darauf die „Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020, erlassen durch Beate Bahner [19]“ gefunden.

Dieses vier Seiten lange Werk hat beim Verfasser den Eindruck hinterlassen, dass die Ereignisse der vergangen eineinhalb Wochen wohl etwas zu viel für die mentale Stabilität der Fachanwältin waren.

[20]Der letzte Eintrag auf ihrer Internetseite [21] stammt vom Ostersonntag, dem 12. April 2020, 19 Uhr. Danach wurde Beate Bahner im Bereich ihrer Wohnung von der Polizei festgenommen und zwangsweise in der psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik Heidelberg untergebracht. Eine solche Maßnahme ist nur zulässig, wenn die betreffende Person selbst- oder gemeingefährlich ist.

Man sollte sich aber hüten, nun voreilige Schlüsse zu ziehen. Die Sprachnachricht der Anwältin stellt ihre subjektive Sichtweise der Dinge dar und bietet keine Gewähr, dass hier der tatsächliche Ablauf der Ereignisse korrekt dargestellt wurde. Wenn Beate Bahner durch die enorme Last der Ereignisse tatsächlich mental zusammengebrochen ist, muss ihr medizinische Hilfe zuteil werden. Oft fehlt in so einem Fall die Einsicht des Patienten.

Nichtsdestotrotz gilt es, den weiteren Verlauf genau zu beobachten und im Falle eines staatlichen Willküraktes Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, damit Beate Bahner Gerechtigkeit widerfährt.

Dass die Behörden durch ihr hartes Vorgehen und nicht zuletzt die Mainstream Medien mit ihrer Hetzjagd auf die Anwältin ihren Teil dazu beigetragen hat, dass Beate Bahner über ihre Belastungsgrenze getrieben wurde, steht außer Zweifel. Wir werden sehr genau hinsehen, was weiter passiert! PI-NEWS hält Sie auf dem Laufenden.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
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Medizinrechtlerin klagt gegen das Kontaktverbot

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona | 157 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“ Das fordert Beate Bahner, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Die Fachanwältin für Medizinrecht war bereits dreimal vor dem Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit erfolgreich.

Nun hat sie eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angekündigt. Ihrer Rechtsauffassung nach, sind die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürger. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis düsterster Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig, so Beate Bahner.

Juristin fährt schwere Geschütze auf

Die vorliegenden Zahlen und Statistiken, so die Fachanwältin, würden zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt, ist Bahner überzeugt.

Ihrer Meinung nach verletzt der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Bahner weiter:

„Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Gegenvorschläge zu den staatlich verordneten Maßnahmen

Die Fachanwältin für Medizinrecht klagt nicht nur gegen die ihrer Meinung nach falschen Maßnahmen des Staates, sondern macht auch Vorschläge, wie man stattdessen vorgehen sollte:

„Es braucht mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit Hunderten Menschen Kontakt haben.
Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vor allem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!“

Bleibt noch zu erwähnen, dass die Medizinrechtlerin Beate Bahner dem Autor aus der Seele spricht.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
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Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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