- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Staatsanwaltschaft Essen stellt Verfahren gegen Polizei-Einsatzleiter ein

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 21. Juni in Gelsenkirchen über den Politischen Islam gab es ein knappes Dutzend heftiger Beleidigungen, Morddrohungen, Flaschen- und Eierwürfe (PI-NEWS berichtete [1]). Der Polizei-Einsatzleiter hatte sich auf meine direkte Ansprache hin geweigert, die Personalien eines Moslems aufzunehmen, der mich als „dreckigen Bastard“ und „Hurensohn“ diffamiert hatte. Mit der unfassbaren „Begründung“, dass es laut § 163 der Strafprozessordnung ganz alleine ihm obliege, wie er die Strafverfolgung durchführe. Er meinte allen Ernstes, dass er nun im Sinne der De-Eskalation nicht die Personalien aufnehmen werde, sondern nur ein Foto, um dann eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, in deren Folge der Täter „vielleicht“ ermittelt werde. Der gesamte skandalöse Vorgang ist in dem Video oben dokumentiert.

Aber wer glaubt, dass damit der Gipfel der Polizei-Willkür erreicht sei, sieht sich hier eines Besseren belehrt: Als ich nach dem Ende der Kundgebung diesen Einsatzleiter fragte, ob er die Personalien des Moslems aufgenommen habe, der mir im späteren Verlauf mit Ermordung gedroht hatte, meinte er mit grimmigem Blick, dass er dies nicht getan habe, da ich den „jungen Mann“ schließlich „provoziert“ hätte. In diesem Video der Kundgebung [2] (bisher 226.000 Zuschauer) ist zu sehen, dass diese Unterstellung eindeutig nicht zutrifft. Ich hatte diesem „jungen Mann“ auf seinen Wunsch hin ganz ruhig die Möglichkeit gegeben, sich über unser Mikrofon zu äußern. Daraufhin steigerte er sich im Zuge seiner Ausführungen immer weiter in eine Schimpftirade hinein, bezeichnete mich als „Dreck“, ich sei ein „Teufel“, er werde mich „abstechen“ und „töten“. Dies wurde daraufhin auch noch von Dutzenden umherstehenden Moslems beklatscht und bejubelt.

Der Einsatzleiter hätte die Personalien dieses Mannes aufnehmen müssen. Aber es lag offensichtlich überhaupt nicht im Interesse dieses „Staatsdieners“. Ich bestand aber darauf, dass ich gegen all die Personen, die an diesem Tag straffällig wurden, Strafantrag stelle. Daraufhin fragte der Beamte lustlos seine umstehenden Kollegen, ob einer einen Strafantrag dabeihabe, was zunächst verneint wurde. Als ich weiter darauf beharrte, kramte einer schließlich einen winzigen Zettel mit einer Pro-Forma-Erklärung zur Stellung eines Strafantrages hervor, die keine nähere Bezeichnung des Sachverhaltes enthielt. Man wollte mich ganz offensichtlich abwimmeln.

Am 27. Juni stellte ich bei der Staatsanwaltschaft Essen daher einen Strafantrag gegen diesen Polizei-Einsatzleiter wegen des Verdachtes auf Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB.

Mit Schreiben vom 24. Juli stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der „Begründung“ ein, dass nach den durchgeführten Ermittlungen meine Anzeigen in Bearbeitung wären. Es seien mehrere Strafanzeigen, zwei wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, zwei wegen Beleidigung und eine wegen Bedrohung eingeleitet worden, so dass der Tatbestand einer Strafvereitelung nicht gegeben sei und der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne. Wörtlich:

Dieser erfordert nämlich zudem auf der inneren Tatseite, das heißt dem Vorsatz, dass Wissen des Täters, dass er, obwohl zum Tun amtlich verpflichtet, jemanden bewusst der gesetzlichen Strafe rechtswidrig entzieht. Bedingter Vorsatz reicht insoweit nicht aus (vgl. Fischer, 65. Auflage, § 258 a Rd.-Nr. 6 mit weiteren Nachweisen m.w.N.). Ein solcher Strafvereitelungsvorsatz kann hier aber aufgrund der objektiven Umstände nicht angenommen werden. Insbesondere gibt es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte eigene politische Motive verfolgt hätte.

Nun ist es aber so, dass während der Kundgebung ein Kripobeamter in einer Pause auf mich zukam und mir mitteilte, dass einige Anzeigen aufgenommen worden seien. Dies schien aber nicht über diesen Einsatzleiter gelaufen zu sein. Daher werde ich jetzt eine Beschwerde gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft einreichen und erfragen, ob die zwei oben dargestellten Anzeigen aufgenommen wurden und wenn ja, durch wen. Denn dieser Einsatzleiter hatte sich während und nach der Kundgebung in zwei Fällen nachweislich geweigert, Anzeigen aufzunehmen.

Im Zuge unserer Aufklärungsarbeit ist es enorm wichtig, dass wir jeglicher Art von staatlichem Unrecht nachgehen und uns nichts, aber auch gar nichts an Willkürmaßnahmen gefallen lassen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [3] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [4]

Like

Amtsgericht München geht überaus schonend mit beleidigendem Moslem um

geschrieben von byzanz am in Islamisierung Europas,Video | 85 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 22. September des vergangenen Jahres hielt die AfD am Münchner Stachus eine Kundgebung zur bevorstehenden Landtagswahl ab. Ich war als Journalist vor Ort und filmte gerade die Rede des Bundestagsabgeordneten Wolfgang Wiehle, als ich bemerkte, dass der AfD-Kreisvorsitzende München-Ost Wilfried Biedermann Flyer am Absperrgitter verteilte. Ich ging mit der Kamera hinzu und bekam vor meine Linse, dass ein linker Gegendemonstrant den Flyer zerreissen wollte. Der neben ihm stehende Moslem streckte ebenfalls den Arm aus, um an die Flyer zu kommen.

Wilfried Biedermann fragte die beiden, was sie für eine Kinderstube hatten. Ich fügte hinzu, dass wir uns in einem zivilisierten Land befinden. Daraufhin rastete der Moslem aus und begann eine Beschimpfungstirade, wie ich sie in dieser komprimierten Form noch nie erlebt habe (siehe Video oben). Das bedeutet viel, denn ich habe seit neun Jahren bei bisher knapp 350 Kundgebungen mit einer Menge äußerst „lebhafter“ Gegendemonstranten zu tun. In dem Video verpixelte ich die Gesichter der beiden Akteure, obwohl ich es eigentlich nicht müsste. Aber es kam jetzt zu dem Gerichtsverfahren, in dessen Zuge persönliche Einzelheiten über diese Person bekannt wurden.

Wie in dem Video zu sehen und zu hören ist, beleidigte der Afghane den AfD-Kreisvorsitzenden und mich mit dem Absprechen des Menschseins („Ihr seid doch keine Menschen“, „Ihr seid verfluchte Menschen“). Dazu kamen Beleidigungen („Wichser“, „Verpisst Euch“, „Halts Maul“). Zusätzlich spuckte er drei Mal in Richtung meines Unterkörpers.

Am Donnerstag Nachmittag kam es dann zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der Afghane hatte einen Dolmetscher dabei, obwohl er sich im vergangenen September mit Beleidigungen in der deutschen Sprache schon bestens ausgekannt hatte. Außerdem war ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe anwesend. Er berichtete, wie schwer es der junge „Schiite“ bisher gehabt habe. So sei er ein Jahr alt gewesen, als die Familie nach Kabul gezogen sei. Dort habe er die Schule bis zur 5. Klasse besucht. Eine Weiterführung der schulischen Ausbildung habe der „Onkel“, aus welchen Gründen auch immer, untersagt. So habe Mustafa B. seine Freizeit „im Haus“ verbringen müssen.

Schließlich habe seine Mutter für ihn die Fluchtentscheidung getroffen. Er sei drei Monate von Afghanistan über Pakistan, Griechenland, die Balkanroute und Österreich nach Deutschland unterwegs gewesen, wo er im August 2015 angekommen sei. Dort habe er in der Bayernkaserne und in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt. In der Zeit habe der Heranwachsende – er sei zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt gewesen – fünf Monate lang Deutschkurse besucht und den Mittelschulabschluss gemacht. Bis Juli 2018 habe er eine Ausbildung als Koch versucht, bevor er im August 2018 ins Hotelfach gewechselt sein. Gleichzeitig sei er in einer psychologischen und psychiatrischen Betreuung, u.a. wegen „posttraumatischen Belastungsstörungen“.

Obwohl der Afghane zum Zeitpunkt der Beleidigungen 20 Jahre gewesen sein soll, plädierte der Herr von der Jugendgerichtshilfe auf eine Beurteilung nach dem Jugendstrafrecht, da durch die Flucht eine „Verzögerung der Reife“ nicht auszuschließen sei. 2016 habe Mustafa zwar schon einmal wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden, aber das sei jetzt immerhin drei Jahre her und es habe seitdem keine Straftaten mehr gegeben.

Der Schiite gab zu seiner „Verteidigung“ an, dass er zuvor von einer an der AfD-Kundgebung teilnehmenden Frau angeblich „provoziert“ worden sei, was aber weder Herr Biedermann noch ich mitbekommen haben. Dazu forderte er mich auch noch auf, das Video zu löschen. Diesbezüglich hatte er laut Aussage des Staatsanwaltes sogar eine Anzeige wegen vermeintlichen Verstoßes gegen das „Kunsturheberrecht“ gegen mich gestellt, die aber eingestellt wurde. Er entschuldigte sich bei mir auch mit keinem Wort für die am Stachus geradezu maschinengewehrhaft gegen uns vorgetragenen Beleidigungssalven.

Der Staatsanwalt folgte dem Antrag auf Beurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Für das Anspucken als „tätliche Beleidigung“ forderte er einen Freizeitarrest und die Teilnahme an dem „Leseprojekt Kontext 2“, das von der Hochschule München durchgeführt wird [5]. Die anderen massiven Beleidigungen erwähnte er nicht. Von einer Kostenauferlegung wolle er aufgrund der prekären finanziellen Situation des Afghanen absehen.

Die Richterin folgte dem bis auf das verhängen eines Freizeitarrestes und legte dem Afghanen im Sinne von erzieherischen Gesichtspunkten dieses Leseprojekt auf. Falls er dem nicht nachkäme, könne ein Strafarrest von bis zu vier Wochen verhängt werden.

Nach der Verhandlung habe ich auf Facebook einen Live-Kommentar [6] zu dem Vorgang abgegeben. Man würde sich so eine verständnisvolle, zuvorkommende und wohlwollende Behandlung bei manchen Biodeutschen wünschen, die wegen weitaus geringerer Vergehen viel strenger bestraft werden.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [3] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [4]

Like

Der Unterschied zwischen Lizzy Aumeier und der Gruberin

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Bunte Republik,Dummheit,Fake News | 74 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Die Politik von Angela Merkel hat Deutschland gespalten. Nicht wenige in unserem Land machen sich große Sorgen um ihre Zukunft. Da ist es nur verständlich, dass man sich wenigstens einmal am Tag von den bestehenden Problemen ablenken will. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Konsum von Unterhaltungsprogrammen ist eine davon. Die öffentlich-rechtlichen Medien sorgen jedoch dafür, dass diese „kleine Flucht“ inzwischen nicht mehr möglich ist. Ob Tatort, Sportübertragung, Fernsehspiel, Samstag Abend Show oder Comedy, überall wird die Regierungspoltik (Flüchtlinge=gut, AfD, Pegida und Trump=pfui+böse) mehr oder weniger offen transportiert.

Wer glaubt, diese Indoktrination würde nur in Sendungen verpackt, die mit Politik zu tun haben, der irrt. Dem Fernsehzuschauer oder Radiohörer wird durch eine programmübergreifende Gehirnwäsche gar nicht die Möglichkeit gelassen, der Gesinnungsdiktatur zu entkommen.

GEZ-Gebühren für Gehirnwäsche

In der finstersten Zeit Deutschlands war Gehirnwäsche wenigstens noch kostenlos, jetzt zahlt man dafür GEZ-Gebühren. Wer nicht auf seichte Unterhaltung aus dem Flimmerkasten verzichten möchte, ohne mit Ausnahme des Wetterberichts in jeder Sendung mit Regierungspropaganda behelligt zu werden, dem bleibt nur die Flucht zu Netflix oder Amazon Prime.

Leider kommt man beim Einschalten des Fernsehapparates nicht umhin, aus technischen Gründen für einige Sekunden das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu erdulden, bevor der Kanal für Netflix gewählt werden kann. In so einer Situation hatte der Autor am 25.10.18 die Comedy – Sendung „Ladys Night [7]“ der ARD auf der Mattscheibe. Im Programm war gerade Lizzy Aumeier, eine Komödiantin aus der Oberpfalz. In ihren Programmen kokettiert sie grundsätzlich mit ihrer Adipositas und fällt normalerweise nicht durch politische Botschaften auf.

Der Autor war zu einer Zeit, als deren Protagonisten noch nicht Maulhuren der Merkel-Regierung waren, der Comedy nicht abgeneigt. Deshalb entschloss er sich, dem Programm von Lizzy Aumeier eine Weile zuzusehen, da er hoffen konnte, bei ihr von Anti-AfD und Anti-Trump Propaganda verschont zu bleiben. Zunächst wurde diese Hoffnung auch erfüllt. Wie üblich machte Lizzy Aumeier Späßchen über ihre Speckrollen und Fettpolster. Nicht wirklich lustig, aber gut, für ein Schmunzeln reicht es. Dann schäkerte sie mit einem männlichen Zuschauer in der ersten Reihe und machte eine Show daraus, ihm zuzublinzeln.

Lizzy Aumüller: Politische Propaganda zur Arbeitsplatzsicherung?

Und dann, wie aus dem Nichts und völlig zusammenhanglos, hatte sie jene Szene in ihren Auftritt eingebaut, die offenbar dazu dienen soll, ihr weitere Bildschirmpräsenz im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu sichern (ab 07:40). Hier diese „künstlerische Glanzleistung“ zum Nachlesen:

„Das letzte Mal, als ich versucht habe, sexy zu blinzeln, bin ich mit Verdacht auf Schlaganfall in der Klinik gelandet. Müssen Frauen immer blond sein und immer dünn? Es gibt eine Frau die ist blond und so hohl, in meinen Augen die blödste Kuh von allen, Alice Weidel!“

(Kurze Kunstpause, um den handverlesenen hirn- und charakterlosen Klatsch-Statisten in der Sendung die Gelegenheit zu geben, beifällig zu johlen).

„Alice Weidel lebt in der Schweiz in einer homosexuellen Beziehung und hier in Deutschland ist sie Fraktionsvorsitzende der AfD und gegen Schwule und Lesben. Wie hirnamputiert ist denn das?“

(Kurze Kunstpause, um den handverlesenen hirn- und charakterlosen Klatsch-Statisten in der Sendung die Gelegenheit zu geben, beifällig zu johlen).

„Ja, wirklich, oder? Und dann versuch´ ich, immer gnädig zu denken, vielleicht hat sie eine schwere Kindheit gehabt, vielleicht hat sie immer nur die Verpackung von den Fruchtzwergen gegessen.“

(Kurze Kunstpause, um den handverlesenen hirn- und charakterlosen Klatsch-Statisten in der Sendung die Gelegenheit zu geben, beifällig zu johlen).

„Vielleicht ist sie ja in einem Viertel aufgewachsen, wo man die Schaukel zu nahe an der Hauswand… ähhh … gebaut hat. Ist ja möglich.“

Wie witzisch…. und so eine geschickte Überleitung…

Der Autor ist keiner, der einen Menschen nach seinem Aussehen beurteilt. In diesem Fall ist er jedoch zu dem Schluss gekommen, dass der Charakter von Lizzy Aumeier ihrem Äußeren entspricht. Wäre es anders, würde sie nicht vor einem Millionen-Publikum die glatte Lüge verbreiten, das Alice Weidel (ausgerechnet die Weidel!) gegen Schwule und Lesben ist.

Der richtige Platz für Satire über Politik ist im übrigen nicht Comedy, sondern das politische Kabarett. Die legendäre Münchner Lach- und Schießgesellschaft [8] mit dem genialen Dieter Hildebrand [9], das war ein herausragendes Beispiel für gelungenes politisches Kabarett!

Lügen und Verbalinjurien, wie sie Lizzy Aumeier in ihrem Programm zum Schlechtesten gibt, sind nicht lustig, sie sind ein Fall für den Staatsanwalt. Dieser lässt jedoch bekanntermaßen seine Finger von solchen „Künstlern“, da diese in unserem Land Narrenfreiheit genießen, solange sie die Gegner der Regierung aufs Übelste beschimpfen.

Mit diesem auf peinliche Art und Weise vollzogenen Wechsel in das Lager der merkeltreuen Maulhuren hat sich Lizzy Aumeier jedenfalls aus der Liste der ernst zu nehmenden deutschen Comedians verabschiedet.

Abmarsch aus den Instanzen

Die 68er Generation hat bekanntermaßen alle Bereiche des öffentlichen und kulturellen Lebens in Deutschland durch den „Marsch durch die Institutionen [10]“ unter ihre Kontrolle gebracht, darunter auch die „Kleinkunstszene“. Es ist jedoch zu erwarten, dass die weitere Entwicklung in Deutschland in der kommenden Dekade zu einem radikalen Umdenken in der Gesellschaft führen wird. Dann wird sich der Vorgang umkehren und diesen Gesellschaftszersetzern blüht der „Abmarsch aus den Instanzen“. Und wir können darauf  hoffen, dass alle, die gegenwärtig dabei mitwirken, Deutschland jeden Tag dem Abgrund ein Stück näher zu bringen, in Zukunft nirgendwo mehr eine Rolle spielen werden. Daran sollte auch Lizzy Aumeier denken, wenn sie und ihresgleichen im Deutschland nach der „zweiten Wende“ brotlos werden.

Monika Gruber, der Stern am Comedy Himmel

Gegenwärtig ist die Luft ziemlich dünn für gute deutsche Komödianten, die sich nicht auf diese Weise prostituieren wollen. Ein Stern leuchtet jedoch noch: Monika Gruber aus dem Landkreis Erding. Sie gehört zur Elite der deutschen Comedians und hat es bisher vermocht, sich immer wieder prominente Sendeplätze zu sichern, ohne sich für das Meinungsdiktat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu prostituieren. Gruberin, mach weiter so und lass Dich nicht verbiegen!

 

Like