Am 27. November hat Merkels minderjähriger Gast Abdul Dawodzai einem Mitschüler mit der Faust die Brille im Gesicht zertrümmert. Am 27. Dezember hat der mit einem Abschiebungsverbot dekorierte papierlose Mädchenstalker, angeblich aus der Provinz Kabul, der 15-jährigen Mia ein Messer ins Herz gerammt. Die Staatsanwaltschaft Landau hat mittlerweile das Obduktionsergebnis bekannt gegeben. Demnach hat der Afghane mehrfach zugestochen. Der Stich in das Herz war tödlich. Wer einem anderen Menschen ein Messer ins Herz rammt, hat die Absicht, zu töten, oder nicht? Dass der 36 Kilometer entfernt in Neustadt wohnende Afghane sich in den Schulferien in Kandel aufhielt und dort Mia ausfindig machte, soll „Zufall [1]“ gewesen sein. Zufällig hatte er ein Messer dabei. Zufällig traf dieses Messer das Herz.
Am Vormittag jenes verhängnisvollen 27. Dezember hatte die Polizei den Afghanen noch aufgesucht, um ihm eine Vorladung persönlich zuzustellen. Er hatte bis dahin mehrfach nicht auf Vorladungen reagiert. Wo hatte die Polizei die Vorladungen hingeschickt? An die Wohnadresse des Afghanen in Neustadt oder an den Vormund beim Jugendamt in Germersheim? Dazu gibt es in der Presse noch keine Angaben. Fest steht nur eins: Das örtliche Jugendamt am Wohnort des Afghanen in Neustadt ist fein raus, denn es ist nicht zuständig für das eingeflogene Findelkind.
Die Frage der Weitergabe lebenswichtiger Informationen spielt im vorliegenden Fall eine besondere Rolle. Im Normalfall gehen amtliche Schreiben an den gesetzlichen Vormund. Dieser trug offenbar nicht Sorge dafür, dass Abdul bezüglich der Anzeigen von Mia (15.12.) und ihrem Vater (17.12.) bei der Polizei erschien. Blieb die Post liegen? War der Vormund, der sicherlich mehr als ein orientalisches Mündel an der Backe hat, schlichtweg überlastet? Gibt es jeden Tag solche Probleme, dass man langsam abstumpft?
Auch die Polizei gibt Fragen auf. Die einzigen Kontakte zwischen der Polizei und dem Afghanen fanden bis zum Mordtag am 17.12. (telefonisch) und 18.12. (in der Schule) statt. Warum hat die Polizei nicht schon am 15. 12. reagiert? Ist die Anzeige der 15-Jährigen ignoriert worden? Ist evt. auch die Polizei überlastet? Jedenfalls hat man erst am 17.12. reagiert, als sich zusätzlich der Vater einschaltete. Direkt nach der Anzeige des Vaters hat die Polizei eine telefonische Gefährderansprache abgesetzt. Ob das eine ausreichende Maßnahme ist, um einen jungen Ausländer von seinem gefährlichen Treiben abzuhalten? Offenbar ließen sich von Kandel aus in Neustadt keine Kollegen finden, die mal eben in der MUFL-WG auftauchen. Außerdem war Sonntag. Vielleicht war der Zögling auch ausgeflogen.
Am nächsten Tag, Montag 18.12., also drei Tage nach Mias Anzeige, bekam die Polizei einen Anruf der Schule in Kandel. Die Schulleitung war offenbar mit den Betreuerinnen wegen des Vorfalls vom 27.11. verabredet. Aus Sicht der Betreuerinnen kam die Polizei „unangemeldet“. Sie wurden Zeugen, dass das Handy des Afghanen eingezogen wurde (bei der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der bisherigen Mordermittlungen wurden zwei weitere Handys einkassiert). Die Betreuerinnen erfuhren nicht nur, dass ihr Zögling beim Hauswirtschaftsunterricht aus Eifersucht zugeschlagen hatte, weil ein Mitschüler Mia am Küchenherd „zu nahe kam“. Die Attacke auf das Auge wurde noch am selben Tag, dem 27.11., von dem geschädigten Schüler angezeigt. Die Betreuerinnen erfuhren auch von ehrverletzenden Bildern, die der Afghane von Mia verbreitet hatte. Und davon, dass Abdul dem Vater gedoht hatte, seine Tochter „abzupassen“. Sie efuhren, dass Mia den Afghanen angezeigt hatte. Da hätten sämtliche Alarmglocken schrillen müssen. Das Jugendamt bestreitet aber bis heute, dass jemals von der Polizei über eine „Gefahr für Leib und Leben“ informiert worden sei. Was den Sozialarbeiterinnen fehlt, sind offenbar Pflichtpraktika in Afghanistan.
Damit steht fest, dass Mia und ihr späterer Mörder in die gleiche Klasse gingen. Und noch mehr wird klar: Spätestens Ende November muss die Schule darauf aufmerksam geworden sein, dass es ein gravierendes islamtypisches Problem in der Klasse gab. Wurde das Problem sozialpädagogisch aufgearbeitet? Und was wurde in der MUFL-WG unternommen? Wurde ein Termin beim kinderspychiatrischen Notdienst gemacht, um den aggressiven Afghanen begutachten zu lassen? Was unternahm der amtlich eingesetzte Vormund, der gleichzeitig Mitarbeiter im Jugendamt ist? Dachte er über eine andere Schule für Abdul nach? Es ist ja ohnehin kaum nachzuvollziehen, dass jemand, der in Neustadt wohnt, in Kandel zur Schule geht.
Das Jugendamt Germersheim behauptet nach wie vor, eine Bedrohungslage für Mia sei am 18.12. in der Schule nicht thematisiert worden. Zwischen Polizei und Jugendamt spinnt sich derzeit über den Informationsfluss ein ausgiebiger Streit, der wegen des hohen Interesses der Öffentlichkeit in den Lokalmedien ausgetragen wird. Die Polizei will nicht nur in der Schule mit den Betreuerinnen gesprochen haben, sondern auch am 18. und 19. Dezember mit dem Vormund. Dabei sei die Lage hinsichtlich der vorliegenden drei Anzeigen vollständig thematisiert worden.
Es geht um die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Abdul offenbar weiter unbehelligt Druck auf Mia ausüben konnte und ihm keiner Zügel anlegte oder ihn aus dem Verkehr zog. Für Mias Eltern muss es unerträglich sein, dass der Afghane, der zunächst an eine Schule in Wörth gehört hätte und dann in Neustadt hätte beschult werden müssen, ausgerechnet in eine Klasse in Kandel kam. Kandel war zu keiner Zeit sein regulärer Schulbezirk.
Irritierend ist auch, dass das Jugendamt Germersheim für den Afghanen zuständig ist, obwohl er längst in Neustadt wohnte. Eine interessante Frage ist auch: Wieso wurde er überhaupt an eine Einrichtung in Neustadt überstellt? Er war einer der ersten MUFL, die in ein frisch eingerichtetes Heim in Wörth einzogen. Wieso musste er nach vier Monaten raus?
Wie kam Abdul Dawodzai nach Deutschland und welchen Status hat er hier?
„Der Afghane war im April 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in Hessen eingereist“, heißt es bei der Bildzeitung [2] über den Messermörder Abdul D.. In Hessen eingereist? Interessant. Um von Kabul nach Hessen einzureisen, muss man im Flieger kommen. Um in einen Flieger zu gelangen, braucht man einen gültigen Reisepass und ein Visum für das Zielland. Als Minderjähriger [3] zusätzlich eine Vollmacht der Eltern. Trotzdem muss es eine Fluglinie gegeben haben, die den MUFL nach Deutschland einschleuste, denn er kam illegal [4]. Und zwar ohne Papiere [5]. Zusammen mit seinem Cousin [6]. Und es muss deutsche Beamte gegeben haben, die der Fluglinie den illegalen Kindertransport bereitwillig abgenommen haben anstatt ihn in der Zuständigkeit von Turkish Airways oder Emirates oder einer anderen komplett verlotterten Fluggesellschaft zu belassen.
Der Asylantrag des Afghanen wurde im Februar 2017 abgelehnt [5]. Das BAMF sprach eine Duldung aus, was vor allem mit der abenteuerlichen Altersangabe zu tun haben dürfte.
Wie alt ist der Mörder?
Afghanische Papiere sind bezüglich Altersangaben wertlos. In dem failed state erfolgt die Altersangabe für Ausweise anhand des Aussehens [7]. So wie auch in unserem failed state. „Die Rheinpfalz [8]“ berichtet über die vorsintflutliche Datengewinnung:
Zu der Einschätzung, dass der Inhaftierte erst 15 Jahre alt sein soll, kam das Jugendamt in Frankfurt, wie die Kreisverwaltung Germersheim informiert. Und zwar durch „Inaugenscheinnahme“ und durch ein „ärztliches Erstscreening“. Außerdem habe sich ein Familienrichter den Afghanen angeschaut. Das Alter sei dort nicht in Frage gestellt worden. Dass der Täter volljährig – also 18 Jahre alt– sei, „wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen“. Aus dem Ausländerzentralregister ergibt sich nach Informationen der RHEINPFALZ ein Geburtsdatum 1. Januar 2002, Geburtsort Kabul.
Abdul gab sein Alter mit 14 (!) an, wie mittlerweile bekannt wurde. Als Geburtsdatum diente der 1.1.2002. Demnach hat der Knabe gerade im deutschen Jugendkuschelknast seinen „16. Geburtstag“ gefeiert. Der Vater des Mädchens sagte allerdings der „Bild“: „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt.“ Optische Altersbestimmungsprogramme im Netz kommen auf 26-30 Jahre.
Inzwischen gibt es neue Informationen zu der ominösen „Inaugenscheinnahme“ [9] durch das Jugendamt der Stadt Frankfurt, wo die „Daten“ des Afghanen erhoben wurden. Sehr aufschlusseich, bitte im Sitzen lesen:
Die Stadt Frankfurt hat erstmals Angaben zur Altersfeststellung bei dem Verdächtigen gemacht, der in Kandel (Rheinland-Pfalz) ein Mädchen getötet haben soll. Der Leiter der Jugendgerichtshilfe, Rainer Johne, erklärte auf Anfrage von hr-iNFO, das Jugendamt der Stadt habe im Mai 2016 einen unbegleiteten Flüchtling vorläufig in Obhut genommen, auf den die Personalien des Tatverdächtigen von Kandel zutreffen könnten.
Daraufhin sei das Alter, damals 14 Jahre, durch eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ festgestellt worden. Darunter sei ein Gespräch mit Dolmetscher und zwei Sozialpädagogen des Jugendamtes zu verstehen. Allerdings will die Stadt Frankfurt nicht sicher bestätigen, dass es sich um den Tatverdächtigen handelt, denn der Stadt liegt nach eigenen Angaben nicht dessen kompletter Name vor.
Johne betont, dass die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ das übliche Verfahren zur Altersfeststellung sei. Es würden die Angaben des Flüchtlings zu Biografie, Schulbesuch und Fluchtweg ebenso begutachtet wie das äußere Erscheinungsbild und der Gesamteindruck. Ein medizinisches Altersgutachten erstellen zu lassen, sei kostenintensiv und liefere auch kein eindeutiges Ergebnis.
Durch einfache Inaugenscheinnahme solch durchsickernder Informationen kann man auf jeden Fall ein komplettes Staatsversagen attestieren.
Wo hielt sich der Mörder auf?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufschlagen eines MUFL [10] muss ein Jugendamt für ihn für zuständig erklärt werden. Die Registrierung und das „Erstscreening“ fanden noch in Frankfurt statt. Ab Mai 2016 [11] wurde das Mündel dem Kreis Germersheim in Rheinland-Pfalz überstellt. Er bekam einen Mitarbeiter des Jugendamtes als Vormund. Der Vormund ist in solchen Fällen meist für den Papierkram zuständig und entscheidet über die Unterbringung. Die eigentliche Betreuung und Erziehungsarbeit leisten Sozialarbeiter in den Wohnheimen. Zunächst kommen die MUFL dazu in ein „Clearinghaus“.
[12]Im April 2016 [13] eröffnete das DRK den Anwohnern der Gemeinde Wörth am Rhein, dass das ehemalige Hotel „Insel“ zur „Insel der Zuversicht“ umfunktioniert wird und fortan der MUFL-Unterbringung dient. In dem Hotel [8] soll Abdul ab Mai 2016 als einer der Ersten gewohnt haben. In diesem Heim für Minderjährige am Rhein hat er dann wohl sein Clearingverfahren durchlaufen. Der Afghane ist in die „Integrierte Gesamtschule“ im Nachbarort Kandel eingeschult [8] worden, obwohl es in Wörth [14] ebenfalls eine Gesamtschule gibt.
[15]Bis Dezember 2016 wurde das ehemalige Hotel mit weiteren MUFLn gefüllt. Zu der Zeit wohnte Abdul D. aber bereits in Neustadt an der Weinstraße. Denn im September wurde er in eine WG [2] nach Neustadt verlegt. Obwohl er nun im 36 km entfernten Neustadt wohnte, ging er weiter in Kandel zur Schule.
Dort lernte er Mia kennen.
Das Foto, auf dem der Afghane mit Hemd und Fliege posiert, stammt von dem Parkplatz an der Bienwaldhalle neben dem Schulgelände in Kandel.
Der andere MUFL hat ein Zeugnis bei sich, so dass die Aufnahme vermutlich am letzten Schultag vor den Sommerferien gemacht wurde.
[17]Mitte Juli 2016 wurde die DRK-MUFL-Einrichtung in Wörth mit Spenden bedacht. Wer die Vergleichsfotos aus dem FB-Account des Mörders nutzt hat Abdul auf dem Zeitungsbild [18] von der Spendenübergabe schnell ausgemacht. Der Mädchen-Mörder von Kandel trägt an jenem Tag keine Fliege, sondern goldene Sandaletten.
Ein paar Wochen später häuften sich Anwohnerklagen [20] über nächtliche Lärmbelästigungen [21]. Offenbar hatten De Norre [22] & Kollegen den Laden nicht ganz im Griff.
Warum verlegt man einen 15-Jährigen von einem frisch eröffneten Heim für Minderjährige in eine mehr als 30 Kilometer entfernte WG?
[23]Wie man im Foto vom Zeugnistag sehen kann, verstand sich Abdul gut mit seinem Betreuer. Wieso wurde er aus seiner gewohnten Umgebung gerissen und nach Neustadt verfrachtet?
Wenn er Probleme im Heim hatte, hätte man eine Pflegefamilie vor Ort als Bleibe für die nächsten Jahre finden können. Das hat man nicht getan. Es ging also darum, Abdul an einen anderen Ort zu verfrachten. Man hat ihn ab September 2016 im 36 Kilometer entfernten Neustadt untergebracht. Vom Heim in eine WG. Ein ungewöhnlicher Vorgang für einen 15-Jährigen. Hielt man ihn für älter? Keinesfalls [24]! Er sollte offenbar einfach weg.
Es kann nur einen nachvollziehbaren Grund für diese Maßnahme gegeben haben: Den Betreuern war die Verbindung mit der Schülerin Mia (15) aus dem Nachbarort Kandel bekannt. Sie wollten nichts riskieren. Wenn ein Minderjähriger, der unter der Obhut des Jugendamts steht, ein minderjähriges Mädchen schwängert, gibt es nicht nur Schlagzeilen wegen Kuppelei, sondern auch Unterhaltsforderungen. Es muss auf jeden Fall rumort haben innerhalb der Betreuerszene, denn die „Rheinpfalz [25]“ schreibt, dass man Bauchschmerzen hinsichtlich der Überstellung an die „Verselbstständigungsgruppe“ hatte, dies aber als „notwendig“ erachtete:
In diesem speziellen Fall gab es nach RHEINPFALZ-Informationen außerdem Zweifel von Fachkräften, einer Verlegung des Afghanen in eine Verselbstständigungsgruppe zuzustimmen. Nach Angaben der Kreisverwaltung Germersheim wurde diese Wohnform „im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte als mittelfristige adäquate Hilfeform als notwendig und geeignet eingerichtet“.
190 Quadratmeter Wohnfläche für vier MUFL
Abdul Dawodzai kam in eine Luxusunterkunft. Mit drei anderen Jugendlichen breitete er sich auf 190 Quadratmetern aus. Die großzügige Bleibe hat der Träger „MIO Kinder- und Jugendhilfe“ (ansässig in Maikammer) organisiert. Bei der „Rheinpfalz [8]“ kann man staunend lesen, wie man in Deutschland untergebracht wird, wenn man keinen Bock mehr auf Kabul hat und stattdessen in Deutschland Mädchen aufreißen will:
Die Wohnung, in der offenbar bis Mittwoch der Tatverdächtige lebte, wird als 190 Quadratmeter großes „schönes Einfamilienhaus mit vier eingerichteten Einzelzimmern mit Garten, Gartenhaus und Garage“ beschrieben. Laut Kreisverwaltung wurde die Wohngruppe, in der der Afghane untergebracht war, von drei „Bezugserziehern“ des freien Trägers „MIO“ mit mindestens zehn Stunden pro Woche betreut.
10 bis 40 Stunden pro Woche betreut
Das Jugendamt legt Wert darauf, am 3. Januar mitzuteilen [26]:
Die „umA“ werden dort zusätzlich zum Schulbesuch mit insgesamt 40 Wochenstunden im Direktkontakt betreut. Es handelt sich um ein übliches Konzept für Jugendliche ab 15 Jahren.
Eine Woche hat 168 Stunden. Macht 128 bis 158 Stunden sturmfreie Bude. Sehr geil. Fehlen halt nur noch die Mädels und der Benz vor der Tür – und alle Schlepperversprechen werden wahr…
[27]Von Kandel bis Neustadt braucht man mit öffentlichen Verkehrsmitteln 70 Minuten. Offenbar war diese Strecke kein Hindernis. Ganz im Gegenteil: Abdul fuhr diese Strecke zwei mal pro Tag, denn er ging ja weiterhin in Kandel zur Schule [28]. So konnte er weiterhin in Mias Nähe sein. Hat sie ihn auch in der WG besucht? Eine Freundin berichtet, Mia habe mit ihm Deutsch geübt.
Das Ende
Anfang Dezember 2017 beendete Mia die Beziehung. Welche Zukunft sollte diese Beziehung auch haben? Ein illegal eingereister Afghane mit Asyl-Ablehnungsbescheid [29], der zudem Stress in der Schule und mit der Polizei hatte, bietet keinerlei Perspektive. Aber wenn so einer keine Zukunft hat, soll das Objekt seiner Begierde wohl auch keine haben… Fest steht: Für jeden Afghanen wäre es das Nonplusultra, würde er hier eine heiratswillige Einheimische finden. Den Angaben Mias Vater zufolge wurde er aufgenommen „wie ein Sohn“. Und dann machte ihm Mia nach dem Vorfall in der Schulküche einen Strich durch die Rechnung…
Nur österreichische Medien [6] berichten, was die Bildzeitung für ihre Bezahlkundschaft herausgefunden hat:
„Der Abdul war immer so eifersüchtig und fies“, erzählen Freundinnen von Mia der „Bild“-Zeitung. „Er hat sie gestalkt, war eifersüchtig“, sagt ihr Vater. Immer wieder passte Abdul das Mädchen an einer Bushaltestelle ab und drohte ihr.
Der junge Afghane sitzt in Untersuchungshaft. Freunde von Mia hatten ihn kurz nach der Tat überwältigt und der Polizei übergeben. Er habe dabei „dreckig gegrinst“, erzählt Kundin Diana J., die gerade im Drogeriemarkt einkaufen war.
„Sie hat ihm geholfen, Deutsch zu lernen“, erzählt eine Freundin.
Vor Gericht wird ihm der deutsche Steuerzahler trotz Mias tödlich endenden Bemühungen einen gut bezahlten Dolmetscher zur Seite stellen. Verhandelt wird hinter verschlossenen Türen, damit die Öffentlichkeit keine unschönen Bilder von einem dreckig grinsenden Afghanen sieht. Das Interview mit Diana J. gibt es hier [30]. Sie hörte die Schreie und ging in den Gang, wo Mia auf dem Boden lag. Freundinnen drückten Mia ein Tuch auf die Wunden und riefen „Bleib wach!“. Das Messer lag auf dem Boden. Dann kam ein Junge zu ihr und sagte, dass er Mias Freund sei. Es sei der Ex-Freund gewesen, der sie abgestochen habe. Der Täter stand teilnahmslos herum und machte nichts außer dreckig zu grinsen.
Wer ist verantwortlich?
[31]Wenn Eltern zu Hause Waffen unverschlossen herumliegen lassen und ihr Sprößling damit killen geht, tragen sie eine Mitverantwortung. Jedes Küchenmesser mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm stellt gesetzlich gesehen eine verbotene Waffe dar, die man nicht mit sich herumtragen darf. Wer ist dafür verantwortlich, wenn ein von den Behörden als minderjährig eingestufter illegal eingereister Afghane ein 20 cm langes Messer aus seiner Luxus-WG-Küche mitnimmt um damit seine Ex-Freundin abzustechen?
An erster Stelle natürlich Merkel. Die „Welt [29]“ nimmt diesmal kein Blatt mehr vor den Mund:
Die Tötung der 15-jährigen Mia durch einen Afghanen in der Pfalz wirft Fragen zur Migrationspolitik der Bundesregierung auf. (…) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein junger polizeibekannter Afghane in Deutschland ein Mädchen erstechen kann, ist beeinflussbar durch politische Entscheidungen. Erhöht wurde das Risiko dadurch, dass Deutschland zum Hauptzielland sogenannter unbegleiteter minderjähriger Ausländer wurde, inzwischen sind es mehr als 50.000. Dass mehr dieser Migranten nach Deutschland kommen als in jedes andere Land, hängt neben der intensiven Betreuung in Einrichtungen der Jugendhilfe auch mit der laxen Altersfeststellung zusammen. (…)
Dass der Afghane überhaupt ein Mädchen umbringen konnte, wurde auch durch die politische Entscheidung ermöglicht, jeden Ausländer unerlaubt einreisen zu lassen, der glaubhaft angibt, Schutz zu suchen. Dass darunter auch Gewalttäter sind, lässt die Bundesregierung bis heute nicht von ihrem bisherigen Kurs abweichen. Auch dass durch diese auf illegaler Einreise bestehenden Flüchtlingspolitik, kein einziger Afghane aus Afghanistan gerettet wird, sondern aus Österreich oder anderen Nachbarländern, ist für die Bundesregierung kein hinreichender Grund für einen Kurswechsel. Nach dem Willen der Bundesregierung werden Schutzsuchende, sogar wenn sie sich als gewalttätig erweisen, nur in Ausnahmefällen abgeschoben oder eingesperrt. Wie die Zeitung „Rheinpfalz“ berichtete, soll der Asylantrag des angeblich 15-Jährigen schon abgelehnt worden sein. Doch ob ein unerlaubt eingereister Migrant schutzbedürftig ist oder nicht, ist für den Verbleib in Deutschland ohnehin zweitrangig – solange er als unbegleiteter Minderjähriger eingestuft wird. In diesem wie auch den vergangenen Jahren wurde laut Bundesregierung kein einziger Angehöriger dieser Gruppe in sein Herkunftsland abgeschoben.
Merkel fühlt sich wie üblich nicht angesprochen. Sie wird das Geschehen in Kandel geflissentlich ignorieren, so wie andere „Einzelfälle“ auch. Sie hat ja bislang alles richtig gemacht und weiß nicht, was man ändern könnte.
Die Elite von Rheinland-Pfalz fühlt sich auch nicht zuständig. Alles, was Rang und Namen hat, steckt den Kopf in den Sand [32].
Zum Schluss wegen der Informationsfülle und des Behördenstreits noch chronologischer Überblick:
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- Vermeintliche Herkunft von Abdul Dawodzai: Afghanstan, Provinz Kabul [33]
- Im April 2016 illegal und nach eigenen Angaben ohne Papiere [33] mit einem Cousin über Frankfurt eingereist.
- Im Mai 2016 Zuweisung an das Jugendamt Germersdorf. Ins Hotel „Insel“ in Wörth am Rhein eingezogen, ein frisch eingerichtetes Heim des DRK für Minderjährige. Einschulung im Nachbarort Kandel an der Gesamtschule, offenbar in Mias Klasse.
- Im September 2016 in eine WG nach Neustadt an der Weinstraße umgezogen. Keine Umschulung. Neuer Schulweg: 36 km. Zuständigkeit verblieb beim Jugendamt Germersheim.
- Im Februar 2017 Ablehnung des Asylantrags. Ab da Duldungsstatus aufgrund Abschiebeverbots [34] nach § 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes.
- Im November 2017 [1] wurde die Polizei eingeschaltet. Der Täter ist den Polizeibehörden seitdem als gewalttätig bekannt. Nach einer Beleidigung soll er mit der Faust zugeschlagen [11] haben. Die Mutter des angegriffenen Jungen: „Er hat meinen Sohn oft bedroht [5] und gesagt, er solle sich von Mia fernhalten. Als mein Sohn sagte, dass er beim Hauswirtschaftsunterricht mit Mia ja wohl kaum die Schulküche verlassen kann, hat Abdul ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen, die Brille meines Sohnes kaputt gemacht.“ Die Tat geschah am 27.11. [34], wurde noch am gleichen Tage von dem Geschädigten angezeigt und durch die Polizei dem Vormund des afghanischen Asylbewerbers mitgeteilt.
- Anfang Dezember beendete Mia die Beziehung. Danach soll Abdul sie immer wieder auf der Straße, telefonisch und über soziale Netzwerke bedrängt [29] haben.
- Polizeisprecher Michael Baron: „Die beteiligten Stellen wurden darüber informiert, dass der Beschuldigte dem Mädchen drohte [5], sie am Bahnhof Kandel ,abzupassen‘ und dass er ihr drohte, dass sie in Zukunft ,aufpassen‘ müsse.
- Die erste Anzeige bei der Polizei wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte stammt vom 15. Dezember [28]. Sie wurde von Mia persönlich erstattet. Mit „Nötigung“ kann ein sexueller Übergriff gemeint sein. Bei der Verletzung der persönlichen Rechte geht es um ehrverletzender Bilder [5], die Abdul öffentlich zugänglich gemacht hat.
- Die Polizei hätte nach dieser Anzeige sofort das Jugendamt einschalten müssen sowie alle beteiligten gesetzlichen Vertreter der beiden Minderjährigen kontaktieren müssen, also Mias Eltern und den Vormund des Afghanen. Der Vormund und das Jugendamt wiederum hätten neu über die weitere Unterbringung des Afghanen entscheiden [1] müssen. Zum Beispiel in eine geschlossene Einrichtung, in der auch eine psychiatrische Begutachtung möglich gewesen wäre.
- Die Polizei ist erst zwei Tage später tätig geworden. Und zwar erst als Mias Vater Anzeige erstattete. Der Vater hatte mit Abdul telefoniert [28]. Dabei soll der Afghane Drohungen vom Stapel gelassen haben. Er wolle Mia „abpassen“, „schlagen“ und „man müsse in Zukunft aufpassen“. Der Vater hat daraufhin am 17. Dezember [28] Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung [29]erstattet.
- „Unmittelbar danach“ soll dann am 17. Dezember [1] eine „fernmündliche Gefährderansprache“ stattgefunden haben – ein Telefongespräch, in dem der Afghane von Polizeibeamten warnend auf strafrechtliche Konsequenzen hingewiesen wurde, sollte er seine Drohungen nicht unterlassen. (Allgemeine Info zu Gefährderansprachen bei Jugendlichen hier [35])
- Am 18. Dezember wurde der Afghane von Polizeibeamten persönlich in der Integrierten Gesamtschule Kandel [28] aufgesucht und verwarnt. Dazu das Jugendamt: „Nach unserer Information kam dann die Polizei am 18. Dezember unangekündigt an die Schule und verwarnte den umA [26] (unbegleitete minderjährige Ausländer) deutlich. Über eine direkte Bedrohung des Mädchens wurde nicht informiert. Zugleich wäre das Handy des umA eingezogen worden.
- Bei dieser Gefährderansprache am 18.12.2017 in der Schule [28] sind zwei Betreuerinnen [5] aus der WG anwesend gewesen sein. Zwei Polizeibeamte suchten IGS Kandel auf [34], nachdem sie kurz vorher von der Schulleitung darüber informiert worden war, dass sich der Afghane in der Schule befinden würde. Er habe sich in Begleitung von zwei Betreuerinnen, die für ihn in der Wohngruppe in Neustadt zuständig waren, befunden. Im Beisein der Betreuerinnen wurde er laut Polizei zunächst belehrt; danach fand eine Gefährderansprache statt. Dabei wurde ihm wurde vorgehalten, dass er in sozialen Netzwerken Bilder des Mädchen anderen zugänglich gemacht, sie beleidigt und ihr gedroht zu habe, sie „abzupassen“.„Dem Beschuldigten wurde erläutert, dass er eine Vorladung zur Polizei erhalten werde und er sich zu den Vorwürfen äußern könne. Sein Handy wurde sichergestellt“, so die Polizei.
- Am 18.12.2017 [28] soll auch der Vormund beim Jugendamt von der Polizei über die Sachlage informiert worden sein. Eine Sprecherin der Kreisverwaltung dementierte [28] dies. Der Vormund sei am 18. Dezember lediglich über die Schulhofschlägerei informiert worden und dass Abdul Bilder, die Mias persönliche Rechte verletzen könnten, auf seinem Handy habe. „Von einer direkten Bedrohung des Mädchens waren wir noch nicht informiert [1]„, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. In dem Telefonat habe es zwar Informationen zu den Strafanzeigen gegeben, „nicht jedoch mit dem Inhalt der Bedrohung des Mädchens [36]“. Darüber, dass das Mädchen direkt bedroht wurde, sei weder der Vormund noch die mit diesem Fall bei der Kreisverwaltung befasste Sachbearbeiterin von der Polizei unterrichtet worden. Was zwischen Polizei und Vormund an diesem Tag besprochen wurde, ist nach wie vor strittig. Nun heißt es seitens des Jugendamts: „Zu keiner Zeit [11] gab es für die Mitarbeiter des Jugendamtes oder für die Mitarbeiter der Einrichtung Indizien, die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse.“
- Ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums wies darauf hin, aus den Unterlagen der Polizei sei zu schließen, dass der Vormund am 18. Dezember [8] auch über die Anzeige der Eltern informiert worden sei. Das Jugendamt habe daher eine Pflicht gehabt, eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos zu veranlassen. Dies ist offenbar nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erfolgt.
- Die Verpflichtung zu einer Risikoabschätzung durch das Jugendamt ergibt sich aus den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, doch eine solche Risikoabschätzung in einer Konferenz aller Beteiligten wurde nicht vorgenommen. „Die gab es in dieser klaren Form nicht [25]“, sagt Polizeivizepräsident Weber. Die Drohungen seien nach Einschätzung der Polizei aber „äußerst niederschwellig“ gewesen.
- Die Polizei bekräftigte am Mittwoch (3.1. [33]) ihre Darstellung, dass sie am 18. Dezember – und damit neun Tage vor den tödlichen Messerstichen – das Jugendamt des Kreises Germersheim umfassend über die Vorwürfe gegen den afghanischen Flüchtling informiert habe. Die Kreisverwaltung bestreitet weiterhin, vor der Tat über eine Bedrohung des Mädchens informiert gewesen zu sein. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums sagte dazu, der Sachbearbeiter habe dem Vormund des Afghanen am 18. und erneut am 19. Dezember mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich gemacht habe und dem Mädchen gedroht habe, sie am Bahnhof Kandel „abzupassen“. Außerdem habe er mit Blick auf das Mädchen gesagt, sie müsse in Zukunft „aufpassen“. Die Kreisverwaltung hatte dagegen am Dienstagabend erklärt, zu keiner Zeit habe für die Mitarbeiter des Jugendamtes oder für die Mitarbeiter der Einrichtung, in der der Afghane untergebracht war, Indizien gegeben, „die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse.“
- Die Polizei konkretisiert [37] ihre Darstellung zum Sachverhalt noch einmal: Zunächst habe der Sachbearbeiter der Polizei am Nachmittag des 18. Dezember den Vormund des Beschuldigten beim Jugendamt Germersheim in einem Telefonat erstmals über die gegen den Afghanen vorliegende Strafanzeige vom 15.12. (Mias Anzeige) und den Tatvorwürfen vom 17. und 18.12.2017 (Anzeige des Vaters) informiert. Dieses Telefonat sei als Maßnahme im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem dokumentiert. Der Sachbearbeiter habe dem Vormund mitgeteilt, dass der Beschuldigte ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen öffentlich zugänglich machte, dem Mädchen drohte, sie am Bahnhof Kandel „abzupassen“ und, dass sie in Zukunft „aufpassen“ müsse.
- Auch am 19.12. [33] hat die Polizei mit dem Vormund beim Jugendamt über den Fall gesprochen. Es sei ein weiteres Telefongespräch [34] zwischen dem Sachbearbeiter der Polizei und dem Vormund beim Jugendamt geführt worden. Auch dieses Telefonat sei dokumentiert. Neben dem Hinweis auf die Sicherstellung des Handys habe der Polizei-Sachbearbeiter die Straftaten erneut detailliert dargestellt, insbesondere ausgesprochenen Drohungen bezüglich „abpassen“ und „aufpassen“ in der Zukunft.
- Der Afghane ist einer Vorladung der Polizei mehrmals nicht gefolgt. Derartige amtliche Post wird in der Regel über den Vormund zugestellt.
- Nachdem der Afghane in der dritten Dezemberwoche einer Vorladung zur Polizei wieder nicht gefolgt ist, ist er am 27. Dezember [1] erneut von der Polizei aufgesucht und verwarnt worden. Dabei wurde ihm am Vormittag [2] die Vorladung persönlich ausgehändigt.
- Abdul hat seine Ex-Freundin nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau „zufällig [1]“ am Nachmittag des 27. Dezember in Kandel getroffen und in den Drogeriemarkt verfolgt. Dort stach er auf die 15-Jährige mehrfach mit einem Messer ein. Zwölf Tage nach ihrer Anzeige verblutete Mia trotz Einschreitens von Helfern im Krankenhaus. Ein Stich ins Herz [33] war tödlich.
- Wie die Betreuungssituation in der MUFL-WG konkret zwischen dem 15. und 27. Dezember [25] aussah, ist eine der Fragen, die von der Kreisverwaltung bisher nicht beantwortet wurde.
- Gegen den Afghanen erging Haftbefehl wegen Totschlags, die Ermittler wollen auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Für das Strafmaß macht dies keinen Unterschied. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Messer [11] hat der Jugendliche nach bisherigen Ermittlungen in den Markt mitgebracht. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu der Tat geäußert.
- Die Frage, welche Behörden die Polizei [1] über die Anzeige informiert hat, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.
- Die Ausländerakte [8] des Abdul liegt den Ermittlern noch nicht vor.
- Immerhin, die SPD wacht auf: Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, fordert die Abschiebung des Täters [11]. Diese sei „sowohl völkerrechtlich als auch nach deutschen Gesetzen grundsätzlich möglich“.
Was alles nach deutschen Gesetzen möglich ist, hat die AfD bereits tausend Mal gesagt. Es hat keinen an den Machthebeln interessiert. Auch in Darmstadt rätselt man über das Alter eines „16-Jährigen Flüchtlings [9]„, der ein 17-jähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt hat. In Hattersheim hat gerade ein Syrer einen Afghanen erstochen [38]. Das Stechen und Morden geht weiter. Und das Vergewaltigen [39]. Die Kriminologie-Pfeife Christian Peiffer schlägt vor, dass präventiv für die testosterongesteuerten Illegalen Frauen nachgeholt [40] werden sollen. Damit die Frauenhäuser aus allen Nähten platzen?
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- Inzwischen gibt es beim Pfalz-Express [41] eine ausführliche Stellungnahme von Matthias Joa, dem AfD-Landtagsabgeordneten für den Kreis Germersheim, die es in sich hat!
Leiterin des Jugendamtes Germersheim
Sabine Heyn
17er- Straße 1
76726 Germersheim
Tel.: 07274 53-430
Mail: s.heyn@Kreis-Germersheim.de