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Nach Messerattacke auf Elfjährigen: Volksbeschwichtung oberstes Gebot!

Von EUGEN PRINZ | Wenn ein 25-jähriger „schutzbedürftiger“ Schwarzer aus Eritrea völlig grundlos mit einem Messer auf einen 11-jährigen deutschen Buben losgeht und ihn lebensgefährlich verletzt (PI News berichtete [1]), bringt das die Volksseele zum Kochen. Das ist umso verständlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass man in diesem Alter schlicht und einfach noch ein Kind ist, wie dieses Foto zeigt:

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Anschauungsmaterial: 11-jähriger Bub mit seinem erwachsenen Bruder. Ein Kind dieser Größe hat der Schwarzafrikaner mit einem Messer grundlos in Mordabsicht lebensgefährlich verletzt.

Gift für die Willkommenskultur

Vorfälle wie diese kommen den Betreibern und Profiteuren einer weiterhin ungebremsten Zuwanderung natürlich sehr ungelegen, weil die Aufmerksamkeit der Bürger zu sehr auf jene Fakten gelenkt wird, die sie nicht wahrhaben sollen. Deshalb war im Fall von Vilshofen dringend Schadensbegrenzung angesagt.

Von wegen „künftige AfD – Wählerin“
Diejenigen, die in der Mutter des lebensgefährlich verletzten Jungen hämisch eine künftige AfD – Wählerin vermutet haben, konnten nicht mit der Durchtriebenheit jener rechnen, deren erklärtes Ziel die Vermischung der europäischen Völker mit Millionen von kulturfemden Menschen aus den gewaltaffinen afrikanischen und asiatischen Armuts- und Krisenregionen ist.

Zur Schadensbegrenzung instrumentalisiert

Das Straubinger Tagblatt vom 30. Juli widmet der Messerattacke auf das Kind einen ausführlichen Artikel.

Beim Lesen merkt man sehr schnell, das Schadensbegrenzung eines der Ziele der Berichterstattung ist, denn diese Mordattacke bedeutet natürlich einen publicity-technischen Supergau für die Zuwanderungsverfechter. Es entsteht auch der Eindruck, dass die Zeitung Tina K., die Mutter des schwerverletzten Tatopfers für diesen Zweck instrumentalisiert.

„Gute“ und „böse“ Eritreer

Wir erfahren aus dem Bericht, dass sich die Bluttat in einem Zweifamilienhaus abgespielt hat. Darin wohnen neben dem alleinstehenden Täter auch noch die Eltern des Tatopfers mit ihren zwei Söhnen Simon (11, Tatopfer) und Rafael (15), sowie ein junges, ebenfalls aus Eritrea stammendes Flüchtlingsehepaar mit ihren Kindern.

Gleich im ersten Absatz des Artikels beteuert die 33-jährigen Tina K. ihre Freundschaft zu dieser Familie. Später erfahren wir noch, dass sie keine Probleme mit Ausländern hat und sich an ihrer Beziehung zu der Familie aus Eritrea durch die Tat nichts geändert habe. Vielmehr hätte sie ihre Nachbarn gleich nach dem schrecklichen Vorfall besucht. „Wir sind eine Familie“, untermauert der eritreische Familienvater Zelalem S. die Aussage seiner deutschen Nachbarin. Man isst gelegentlich gemeinsam, man geht zusammen zum Einkaufen.

Tatverdächtiger ist muslimischen Glaubens

In dem Bericht wird noch erwähnt, dass es sich bei der Flüchtlingsfamilie um orthodoxe Christen und bei dem messerstechenden Eritreer um einen Moslem handelt. Wie groß muß das Unbehagen über den Vorfall bei den Medien sein, wenn sie entgegen ihrem eigenen  Pressekodex dieses Detail preisgeben:

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

 

Faule Äpfel morden nicht, gefährliche Flüchtlinge schon

Natürlich gibt es Fälle, bei denen die Integration Zugewanderter gut gelingt, insbesondere, wenn es sich um Christen handelt. Und natürlich sind wir froh und glücklich über jeden, bei dem am Ende der beiderseitigen Integrationsbemühungen die Assimilation in unser Volk steht. Aber der Preis, den wir für solche gelungenen Fälle zahlen, ist eindeutig zu hoch. Wenn Sie im Supermarkt Äpfel kaufen und sehen auch nur einen angefaulten im Beutel, dann nehmen sie diesen nicht. Und wir bekommen mit den guten Äpfeln soviel angefaulte, dass es uns mittlerweile in vielerlei Hinsicht schon richtig zusetzt. Die Gutmenschen werden jetzt einwenden, dass man „schutzbedürftige Menschen“ nicht mit faulen Äpfeln vergleichen darf. Das stimmt, denn faule Äpfel morden nicht, sie verletzen nicht, sie stechen nicht mit dem Messer und sie vergewaltigen nicht. Aber ein viel zu großer Anteil der Zugewanderten tut das!

Der Preis ist zu hoch

Und so müssen wir für solche lobenswerte Beispiele wie die eritreische Familie in Vilshofen eine überproportional hohe Anzahl von Straftätern, Hartz IV – Empfängern, sowie Integrationsverweigerern mit bildungsfernen Kindern, die unser Schulsystem überlasten und sich negativ auf den schulischen Fortschritt unserer eigenen Sprößlinge auswirken, in Kauf nehmen, ob wir wollen oder nicht. Wir werden nicht gefragt, nur manipuliert. Das sollte auch die Mutter des Tatopfers bedenken, wenn sie sich für eine solche PR – Aktion zugunsten einer  weiteren Zuwanderung hergibt. Allerdings braucht es nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie die Presse an die von ihr gewünschten Aussagen der Frau gekommen ist. Es ist schwer, den Journalisten andere Antworten zu geben als jene, von denen man weiß, dass sie „sozial erwünscht“ sind.

Warum kam der Vater des schwerverletzten Kindes nicht zu Wort?

Erstaunlicherweise ist vom Vater des Tatopfers in dem Artikel nur insofern die Rede, als das er existiert. Warum hat er sich nicht zu Wort gemeldet? Oder hat man ihm dazu nicht die Gelegenheit gegeben? War er vielleicht nicht willig, für die Presse den Beschwichtiger zu geben, während sein Sohn schwerverletzt im Krankenhaus liegt? Wir wissen es nicht und werden es wohl nie erfahren, es denn, er meldet sich bei uns, dann werden wir ihm eine Plattform für seine Meinung geben.

Staatsanwaltschaft ist sich bezüglich der Identität des Tatverdächtigen nicht sicher

Was wir auch noch nicht erfahren haben, ist der Aufenthaltsstatus des 25-jährigen Messer-Eritreers. Diesen kennt auch die Staatsanwaltschaft nicht, weil sie momentan der Frage nachgeht, ob der Name, den der Täter bei den deutschen Behörden angegeben hat, überhaupt stimmt. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie verrückt die Zustände in diesem Land mittlerweile sind, hier ist er.

 

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