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Plattling: Senegalese fängt sich in Fallstricken der deutschen Justiz

Von EUGEN PRINZ | Erst vor einigen Tagen musste PI-NEWS darüber berichten, wie leicht man mittlerweile in Deutschland zur falschen Zeit am falschen Ort [1] sein und Opfer einer Straftat werden kann. Nicht selten handelt es sich bei den Tätern um jene, von denen man uns sagte, sie wären die Fachkräfte, die unser Land so dringend benötigt.

Vier Jahre und zwei Millionen Menschen später hat sich der Fachkräftemangel noch weiter verschlimmert, insbesondere im Handwerk und in den Pflegeberufen. Und keiner von denen, die damals den Mund so voll genommen haben mit den „geschenkten Menschen [2]“ (Katrin Göring-Eckardt), die „wertvoller sind als Gold [3]“ (Martin Schulz) und das nächste deutsche Wirtschaftswunder bewirken [4] würden (Dieter Zetsche) hat den Mut gefunden, sich von dem Schwachsinn zu distanzieren, den sie verzapft haben.

Geschenkte Menschen, wertvoller als Gold – derartige Aussagen müssen wie Hohn klingen in den Ohren jener, die mit Verbrechern unliebsame Bekanntschaft gemacht haben, die bei Einhaltung geltenden Rechts eigentlich gar nicht im Land sein dürften.

Senegalesischer Asylbewerber hält Plattlinger Polizei auf Trapp

Im niederbayerischen Plattling hat am Dienstag ein 22-jähriger Asylbeweber aus dem Senegal dafür gesorgt [5], dass gleich eine ganze Reihe einheimischer Bürger zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Da ist zum einen die 20-jährige Frau, der er um 15.20 Uhr im Nordpark mit Gewalt das Fahrrad entreißen wollte. Glücklicherweise traf die Polizei schnell am Tatort ein und konnte die Situation bereinigen. Der Senegalese hat wohl die Aktion in Unkenntnis der deutschen Rechtslage als „Larifari-Fahrraddiebstahl“ betrachtet, in Wirklichkeit ist jedoch der Tatbestand des versuchten Raubes erfüllt:

§ 249
Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Da der Senegalese offenbar einen festen Wohnsitz hatte, lag zu diesem Zeitpunkt noch kein Haftgrund vor und die Beamten mussten ihn laufen lassen.

Zwei Stunden später ließ der Asylbewerber jedoch erneut bei der Polizei arbeiten. Er hatte versucht, in einer Gaststätte am Bahnhof eine Flasche Bier zu stehlen. Dabei bedrohte er einen Mitarbeiter. Auch hier reichte es noch nicht für einen Haftantrag. Aber trösten Sie sich, liebe Leser, das Happy-End kommt noch.

Etwas später entwendete nämlich der Senegalese aus einem Supermarkt zwei Flaschen Bier und schlug dabei einer Person mit der Faust ins Gesicht. Beim Eintreffen der Polizei flüchtete der dunkelhäutige Asylbewerber und schlug dabei noch einer weiteren Person ins Gesicht. Als ihn Beamte der Landes- und Bundespolizei mit vereinten Kräften im Nordpark festnehmen wollten, leistete er heftigen Widerstand. Mit einer guten Portion Pfefferspray konnte diesem Umstand abgeholfen werden.

Wenn Sie nun glauben, bei dem Diebstahl dieser zwei Flaschen Bier würde es sich um einen lausigen Ladendiebstahl handeln, dann täuschen Sie sich, liebe Leser. Das hat der Senegalese wohl auch geglaubt, nach dem Motto: Alles nicht so schlimm. Denkste! Hier hat das deutsche Strafrecht Finessen:

§ 252
Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

Wenn also jemand zwei Flaschen Bier entwendet und zur Sicherung der Beute denjenigen, der ihn daran hindern will, mit einem Faustschlag außer Gefecht setzt, wird das wie ein Raub geahndet. Und der Raub ist ein Verbrechenstatbestand. Und da diese senegalesische Heimsuchung an einem Tag zweier Raub-Delikte verdächtig war, bot sich ein Haftgrund an: Die Wiederholungsgefahr. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sperrte die Polizei den Asylbewerber ein und führte ihn am Dienstag Vormittag dem Ermittlungsrichter vor. Laut Auskunft der Polizeiinspektion Plattling erließ dieser Haftbefehl.

Somit ist jetzt – zumindest für einige Zeit – sichergestellt, dass wegen dieses „Facharbeiters“ niemand mehr zur falschen Zeit am falschen Ort ist.

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Jubiläumsbier zu Israels „70.“

geschrieben von dago15 am in Israel | 104 Kommentare

Von SARAH GOLDMANN | Es gibt nicht nur schlechte Nachrichten, es gibt auch gute. Eine ist, dass Israel dieses Jahr sein 70-jähriges Bestehen feiern konnte. Am 14. Mai 1948 verlas David Ben Gurion die israelische Unabhängigkeitserklärung.

Am selben Tag erfolgte der erste Angriff der Araber auf den jüdischen Staat, der sich seitdem mehrfach gegen äußere Angriffe zur Wehr setzen musste. Auch die Versuche der Araber, es von innen zu arabisieren und zu islamisieren, schlugen fehl.

Ein Heulen der Empörung begleitete das Gesetz, das Hebräisch zur alleinigen Amtssprache [6] des jüdischen Staates erklärte.

Die bestehende deutsch-israelische Freundschaft und der kulturelle Austausch zwischen beiden Ländern haben anlässlich des Staatsjubiläums zu einer netten kleinen Idee geführt. Eine israelische und eine deutsche Brauerei fanden sich zusammen, um zum 70jährigen Bestehen des Staates Israel ein gemeinsames Jubiläumsbier dort im Lande zu brauen.

Die Jüdische Allgemeine [7] schreibt:

Es heißt schlicht »70« und ist doch ein ganz besonderer Tropfen: das Bier, das eine deutsche und eine israelische Brauerei gemeinsam aus Anlass des 70. Geburtstages des Staates Israel gebraut haben. Im Garten der Residenz des deutschen Botschafters in Israel, Clemens von Goetze, wurde es jetzt zum ersten Mal ausgeschenkt.

Der israelische Partner des Projekts ist »Alexander Beer«, eine Mikrobrauerei in Emek Hefer im Norden des Landes. Deutschland wird von der Faust-Brauerei vertreten, die seit über 360 Jahren im unterfränkischen Miltenberg produziert. Beide Brauereien sind weit über ihre Landesgrenzen hinaus bekannt und haben nationale wie internationale Preise gewonnen.

»70« ist ein Festbier und wurde ganz nach deutscher Brautradition und dem Reinheitsgebot gebraut. Es beinhaltet auch Wasser aus dem Kinneret und einen kleinen Anteil israelischen Weizens und ist so ein durch und durch deutsch-israelisches Produkt. Das Projekt entstand auf Initiative »und mit der begeisterten Unterstützung« der deutschen Botschaft in Tel Aviv, wie die Bediensteten selbst sagen.

»Das Bier steht symbolisch für die Freundschaft zwischen Israelis und Deutschen«, meinte der Braumeister der Alexander-Brauerei, Ori Sagy, beim ersten Probieren und fügte mit einem Schmunzeln hinzu: »Ich sage immer, wenn die Menschen im Nahen Osten mehr Bier trinken würden, verstünden sie sich sicher auch besser.«

Genau so ist es. Doch statt sich an den Möglichkeiten der deutschen Braukultur und der ausgezeichneten israelischen Brauereien zu erfreuen, lassen Araber Feuerdrachen aus Gaza steigen, um die Früchte menschlicher Arbeit zu vernichten, die letztendlich sie selbst ernähren.

Es stimmt: Sie sollten mehr Bier trinken, als sich abartigen Aggressionen hingeben, die sie sich selbst und ihrer Menschlichkeit entfremden. Doch dazu müssten sie den frei erfundenen Irrglauben erkennen, der sie an einem besseren Leben hindert, einen Ausgang finden aus ihrer selbst verschuldeten Blindheit und Unmündigkeit.

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