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EU-Vertrag nicht unterschrieben

Der von den irischen Wahlberechtigten zurückgewiesene EU-Vertrag mit Verfassungsstatus, der von deutschen Abgeordneten ohne Rücksicht auf das Wahlvolk ratifiziert wurde, wird von Bundespräsident Köhler noch nicht unterzeichnet. Grund sind noch ausstehende Gerichtsentscheidungen über mehrere Klagen gegen den Vertrag.

Die Welt berichtet [1]:

Der EU-Reformvertrag liegt in Deutschland vorerst auf Eis. Bundespräsident Horst Köhler will bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen den Vertrag die Ratifikationsurkunde nicht unterzeichnen. „Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts“, teilte das Präsidialamt in Berlin mit. Gegen den EU-Reformvertrag haben der CSU- Abgeordnete Peter Gauweiler und Die Linke Klagen in Karlsruhe eingereicht.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sagte zur Entscheidung Köhlers: „Das ist ein erster Erfolg der Linksfraktion bei ihrer Klage gegen den Lissabon-Vertrag.“

Das Bundesverfassungsgericht will das Verfahren zum sogenannten Lissabon-Vertrag beschleunigt betreiben. Noch sei nicht entschieden, ob und wann eine mündliche Verhandlung angesetzt werde, hieß es in Karlsruhe. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bundestag und Bundesrat haben den Reformvertrag jeweils mit großer Mehrheit gebilligt.

Köhler hatte schon 2006 mit derselben Begründung seine Unterschrift nicht unter den dann gescheiterten EU-Verfassungsvertrag gesetzt. Auch damals hatten Gauweiler und andere dagegen geklagt. Die Partei Die Linke hatte in der vergangenen Woche zwei Klagen in Karlsruhe eingereicht. Sie sieht durch den Lissabon-Vertrag das Demokratieprinzip und die Rechte von Abgeordneten verletzt.

Was ausgerechnet die Linkspartei an einer EU-Diktatur auszusetzen hat, ist nicht ersichtlich. Schließlich würde die Entrechtung der nationalen Parlamente zugunsten einer sozialistischen Zentralregierung durch Brüsseler Bürokraten Europa doch wieder ein Stück weiter in Richtung eines neuen „Ostblocks“ bringen.

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Künftig Scharia-Urteile in der EU gültig?

geschrieben von PI am in EUdSSR | Kommentare sind deaktiviert

Die EU-Kommission denkt nach. Das ist grundsätzlich schon mal schlecht. Diesmal möchte man die Mitgliedsstaaten zwingen, Schariaurteile künftig innerhalb der Union als gültig anzuerkennen [2]. „Bisher ist es möglich, Entscheidungen, die gegen Grundrechte verstoßen, hierzulande nicht anzuerkennen.“

Dass in der EU darüber nachgedacht wird, auf diesen nationalen Vorbehalt zu verzichten, erscheint erstaunlich. Schließlich heißt es auch im gerade von Bundestag und Bundesrat gebilligten EU-Reformvertrag, die Gemeinschaft achte die nationale Identität der Mitgliedstaaten. Die Union hat nur die Zuständigkeiten, die ihr ihre Mitglieder übertragen haben. Außerdem gilt weiterhin das bei keiner Festrede fehlende Subsidiaritätsprinzip: Die EU darf von ihren Kompetenzen nur Gebrauch machen, wenn politische Beschlüsse durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und wenn die Union es besser kann.

Wenn es nach den Vorstellungen der Union geht, darf also künftig kräftig gegen Grundrechte verstoßen, wer sich auf ein „legitimes“ Scharia-Urteil berufen kann.

(Spürnasen: Bernd und Wolf H.)

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Ein Terrorist und Hassprediger als Kadertrainer

geschrieben von PI am in Großbritannien,Hamas,Israel,Linksfaschismus,Nahost,Schweiz,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

Die Skandale um die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey lassen nicht nach. Jetzt wurde sogar bekannt, dass Azzam Tamimi (Foto), ein in Großbritannien als Hassprediger bekannter Terror-Befürworter und gebürtiger Palästinenser, zweimal als Experte zu Kaderseminaren des Bundes in der Schweiz eingeladen wurde. Das EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten), dem Bundesrätin Calmy-Rey (SP) vorsitzt, hat dies bereits bestätigt.

Tamimi ist in Großbritannien indessen kein Unbekannter: Ihn einzuladen ist nach Einschätzung von Menschenrechtlern ein „Affront gegen die Demokratie“. Auch die Christlichdemokratische Volkspartei CVP zeigte sich mittlerweile besorgt über Calmy-Reys „einseitige und ‚verschleierte [3]‚ Nahostpolitik“.

20 Minuten berichtet über den EDA-Terror-Skandal [4]:

Der umstrittene Hamas-Sympathisant Azzam Tamimi, der am Sonntag in Genf auftreten soll, ist zweimal vom Außendepartement (EDA) als Experte zu Kader-Seminaren ein­geladen worden. Dies bestätigte EDA-Sprecher Jean-Philippe Jeannerat. ­Anders als von Tamimi verbreitet, sei er aber nie als ­Berater des Bundesrates tätig gewesen.

Vorfälle wie dieser führen dazu, dass sich mittlerweile alle großen Schweizer Parteien – mit Ausnahme der SP und der Grünen – mehr und mehr von der Außenministerin distanzieren:

Tamimi ist bekennender Befürworter von Selbstmordattentaten gegen Israel. Entsprechend groß ist das Unverständnis für die Einladungen des Bundes: „Das belegt die These einer unausge­wogenen Außenpolitik“, sagt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP, Bern). Das Thema werde bei der nächsten Sitzung der Außenpolitischen Kommission diskutiert. „Skandalös“, sagt SVP-Sprecher Alain Hauert. „Für uns ist es unhaltbar, dass mit solchen Leuten zusammengearbeitet wird.“ Deutlich auch die CVP, die laut Sprecherin Marianne Binder eine Erklärung von Calmy-Rey erwartet: „Ihre einseitige und ‚verschleierte‘ Nahostpolitik verfolgen wir schon länger mit Sorge. Schließlich soll die Außenministerin die Schweiz vertreten. Sie hat keine Sendung in eigener Sache.“

In Großbritannien ist Tamimi berühmt-berüchtigt. Sogar im Land der „political correctness“ gilt er klar als „Hassprediger“ – so bezeichnet ihn auch die Times [5].

Er selber macht aus seiner Faszination für islamistische Heldenfantasien kein Geheimnis – er würde selber am liebsten als Märtyrer sterben. 20 Minuten zitiert ihn aus ­einem Interview mit der BCC. Dort sagte er:

„Es wäre eine noble Sache, mich für Palästina zu opfern. Es ist der direkte Weg, Gott zu gefallen und ich würde es tun, wenn ich die Gelegenheit hätte.“

Der britische Menschenrechtsaktivist Peter Tatchell kritisierte gegenüber 20 Minuten die Rolle, die Tamimi mit den ­Seminaren des Bundes gegeben wurde, mit scharfen Worten:

„Die Einladungen in die Schweiz sind ein Affront gegenüber der Demokratie, den Menschenrechten und moderaten Muslimen. Es gäbe genügend fortschrittliche Muslime, die den Terror nicht unterstützen und die dafür passender und besser qualifiziert wären.“

(Spürnasen: Jann-Andrea T. und Sonar)

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Blocher: Am wichtigsten ist Meinungs-Konkurrenz

geschrieben von PI am in Migrantengewalt,Multikulti,Rechte,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert


Der unter mysteriösen Umständen abgewählte [6] Schweizer Ex-Justizminister Christoph Blocher sprach gestern Abend in Emmen bei Luzern und stand Interessierten Rede und Antwort. Er äußerte seine Meinung zur Einbürgerungsinitiative [7], die in der Schweiz am 1. Juni zur Abstimmung kommen wird und seine Besorgnis über die Meinungsmache der MSM: „Am wichtigsten ist Konkurrenz bei den Meinungen.“

Blocher sprach gestern vor einem Saal versammelter Fans und Feinden über die von der SVP initiierte umstrittene Volksabstimmung über die Einbürgerungen in der Schweiz, nach der wie vor dem Jahr 2003 wieder die Gemeinden endgültig bestimmen sollen, ob jemand eingebürgert werden soll oder nicht.

Unternehmer Blocher begann mit einem Beispiel aus der Wirtschaft: Große Firmen in Deutschland (Beispiel Hoechst) und in der Schweiz (Beispiel Viscosuisse) haben sich in der Vergangenheit auf ihre Größe verlassen, stetig expandiert und immer mehr ihr Kerngeschäft verlassen. Wichtiger als die Expansion ist allerdings die Unabhängigkeit. Andere, kleinere Firmen (wie Blochers Ems-Chemie) stehen heute besser da, weil sie kleiner waren und bei ihren eigenen Stärken geblieben sind:

„Wer nichts Besonderes produziert, hat auf der Welt keine Chance. Was zählt sind Werte wie Leistung, Qualität und Zuverlässigkeit.“

Auf diesen Werten baut die Schweiz als kleines Land ohne natürliche Reichtümer und Bodenschätze.

Ein besonderes Privileg der Schweizerinnen und Schweizer ist, dass Sie sich zu wichtigen Fragen mit einer Volksabstimmung zu Wort melden können. Das Volk ist in der direkten Demokratie der Souverän. Das vom Volk gewählte Parlament dient dem Volk und der Bundesrat dient dem Parlament. So rum funktioniert die Demokratie und nicht umgekehrt. So, erklärte Blocher mit einem Schmunzeln, sei er von der untersten Stufe (Bundesrat) durch seine Zwangsabwahl gleich express wieder auf die oberste Stufe (Volk) befördert worden.

Gemäß der schweizerischen Bundesverfassung von 1848 konnten stets die Schweizer Bürger bestimmen, wer Schweizer sein darf und unter welchen Bedingungen. Seit Einführung der erleichterten Einbürgerungen im Jahr 2003 sei es jedoch vermehrt zu Masseneinbürgerungen und zu Einbürgerungen von Leuten gekommen, die man nicht hätte einbürgern sollen.

„So heißt es heute oft, wenn einer ein Verbrechen begeht, das war ein Schweizer. Eine halbe Seite weiter unten steht dann irgendwo ‚frisch eingebürgert'“.

Viel zu wenig abgeklärt wird nach Blocher gerade bei Jugendlichen oft der Kriminalitätsaspekt.

In der Schweiz werden gemessen an der Bevölkerungszahl pro Kopf am meisten Menschen eingebürgert. Eingebürgert werden sollten nur Menschen, die in der Schweiz sozialisiert sind, die integriert sind, auf eigenen Beinen stehen und im Land bleiben wollen. In einer direkten Demokratie ist dies umso wichtiger, weil die Eingebürgerten auch über die Zukunft des Landes mitbestimmen dürfen. Es gibt eine große Zahl an eingebürgerten Menschen, denen das Schicksal der Schweiz am Herzen liegt und gerade diese unterstützen nicht selten selbst die SVP.

Das Problem heute ist, dass im Zweifelsfall eingebürgert wird, weil die Gemeinden einen teuren Rechtsstreit fürchten. Man gibt um des lieben Friedens Willen nach, um keine Scherereien zu haben.

„Eine Lehrerin erzählte, in ihrer Klasse wären 20 Schüler, auf dem Papier seien nur drei davon Ausländer, aber nur fünf in der Klasse sprächen deutsch.“

Am wichtigsten für die Integration sei die Sprache. Bei Schülern läuft die Integration über die Sprache und die Schule, bei Erwachsenen über die Schule und die Arbeit. Es reicht nicht aus, einen Sprachkurs besucht zu haben. Gefordert werden müssen strengere Abschlussprüfungen. Ein Pass ist schließlich kein Führerschein.

Gelten soll in Zukunft wieder der Einbürgerungsentscheid der Gemeinde und nicht Rücksichtnahme auf fremde Gesetze, wie es schon vorgekommen ist. Dass ein Vater eines Mannes beispielsweise in Abwesenheit eine 15-jährige in der Schweiz heiraten konnte, um in die Schweiz kommen zu können, und das Bundesgericht die Ehe als rechtsgültig anerkannt hat, weil es im Heimatland des Bräutigams zulässig sei. So etwas dürfe es nicht mehr geben.

„Was ist dann, wenn einer mit drei Frauen kommt?“

Blocher benutzt das Wort „Islam“ in seine Rede kein einziges Mal. In welcher Richtung die Probleme liegen, wird aber unmissverständlich deutlich.

In der anschließenden Diskussion wehrte sich Blocher gegen Rassismusvorwürfe, die zum Teil soweit gingen, dass man die „Machenschaften“ der SVP mit der Judenverfolgung der Nazis im dritten Reich verglichen hat. Blocher hat darauf unmissverständlich geantwortet, dass er in keiner Weise ein Rassist sei, sondern lediglich kritisch gegen Leute ist, die Auffassungen vertreten, die mit mit den schweizerischen Grundrechten nicht vereinbar sind, dass es ihm aber in keinem Fall gegen die Menschen an sich geht.

In seinem Schlusswort wandte sich Blocher in PI-Weise direkt an die versammelte Presse mit einem Vorwurf und einer darin verborgenen Bitte:

Die meisten Medien haben heute auch noch ihren eigenen Radio- und TV-Sender. Daneben gibt es nur eine einzige staatliche Fernsehanstalt (SF). Alle diese Medien sind (schlechterweise) direkt abhängig vom Bundesrat, da der Bundesrat direkt bestimmt, welches Medium welches Sendegebiet zugeteilt bekommt.

„Regierungskritik wird dadurch abgeschafft. Staatliche Meinungsmachung ist gefährlich. Am aller wichtigsten ist die Konkurrenz bei den Meinungen. Meinungsvielfalt ist wichtig, es darf auch ruhig einen Diskurs geben. Schlimm sind staatlich verordnete Meinungen.“

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Wer darf Schweizer sein?

geschrieben von PI am in Migrantengewalt,Multikulti,Rechte,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert


Die Schweizer wollen mehr Mitbestimmungsrecht dabei, wer Schweizer werden darf und wer nicht. Deswegen wurde eine politisch inkorrekte Volksinitiative ins Leben gerufen, welche die nötigen Unterschriften erhielt und am 1. Juni zur Abstimmung kommen wird. Bereits wird eifrig dazu aufgerufen, man möge dieses „bedenkliche“ Volksbegehren doch verwerfen. Doch, oh Schreck, gemäß Umfragen sind die Schweizer geneigt, der Initiative zuzustimmen.

Nach Angaben von SF-Tagesschau [8] unterstützen das Volksbegehren „Für demokratische Einbürgerungen [9]“ eine relative Mehrheit von 48 Prozent der Befragten, 37 Prozent sprechen sich dagegen aus. 15 Prozent haben sich noch keine Meinung dazu gebildet. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung des Forschungsinstituts gfs.bern [10] hervor.

Was so dermaßen schockierend an der Initiative ist, erklärt ihr Wortlaut:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 würde, falls die Schweizer Bürger dem Begehren zustimmen, wie folgt geändert:

Art. 38 Abs. 4 BV (neu)

4 Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig.

Man fürchtet also, die bösen verantwortungslosen Bürger könnten Einbürgerungsgesuche ablehnen, wenn ihnen bei einem Bewerber „die Nase nicht passt“ und dieser Entscheid wäre dann endgültig.

Obwohl der Entscheid, ob jemand Bürgerrecht erhalten sollte oder nicht, tatsächlich nicht nach Nasenkriterien gefällt werden sollte, ist es wohl auch nicht ganz verkehrt, dem Volk die Fähigkeit vernünftiger Entscheidungen zuzugestehen. Mit so etwas muss man in einer direkten Demokratie eben rechnen, die sicher nicht die schlechteste aller Staatsformen darstellt.

Was wäre wohl in Europa los, gäbe es hier und dort ab und zu zu brennenden Fragen eine Volksabstimmung? Das Chaos, wie die EU-Politiker der Bevölkerung weis machen wollen? Wohl kaum: Man zähle einmal die Schreckens-Regimes der Vergangenheit auf, die direkte Demokratien waren…

Lanciert hat die „böse“ Volkabstimmung in der Schweiz die SVP. Sie begründet [11] das Begehren mit der stetig zunehmenden Zahl der Einbürgerungen, der Migrantengwalt und den schleichenden Anpassungen an EU-Bestimmungen:

Nicht nur die Zahl der ordentlichen Einbürgerungen hat zugenommen. Auch die Zahl der erleichterten Einbürgerungen hat sich mit der Revision des Bürgerrechts von 1992 vervielfacht. Im Schnitt sind es aktuell jährlich rund 10’000 Einbürgerungen, über die Bundesbern allein entscheidet. Dabei spielte die Integration ebenso wenig eine Rolle wie allfällige Vorstrafen oder auch nur die Kenntnisse einer Landessprache. Die Heirat mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger genügte. Die Scheinehen liessen nicht auf sich warten. Dass die Revision von damals vor allem den Missbrauch förderte, dürfte inzwischen klar geworden sein. …

Wir haben es weit gebracht in unserem Land. Die täglichen Medienberichte über die stetig wachsende Zahl an Verbrechen zeigt es. Da steht längst nicht mehr, welcher Nationalität ein Täter war. Weil von oben diktiert wird, man solle die Leute im Ungewissen lassen, damit die Missstände unerkannt bleiben. Und das Bundesgericht ging noch weiter mit der Verteilung von Maulkörben. Wir sind auf dem besten Weg zu einem Recht auf Einbürgerung, einem Recht auf Entmündigung der Schweizerinnen und Schweizer. Das können wir nicht länger zulassen.

Der Wille des Volkes scheint der SVP Recht zu geben, auch wenn dies dem Bundesrat ganz und gar nicht passt.

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Deutschland ist ein Unrechtsstaat

geschrieben von PI am in Deutschland,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

Schweizer haben die „gleiche“ Sprache und ticken ähnlich wie die Deutschen. Das macht die Schweiz für arbeitende und pensionierte Zuwanderer attraktiv zum Missmut des deutschen Staates. Im Grunde ist Deutschlands Fiskalstaat ein Unrechtsstaat und deshalb die Kapitalflucht ein Akt der Notwehr, findet Konrad Hummler, Teilhaber der St. Galler Privatbank Wegelin, im Interview mit der Weltwoche [12]. Hier ein Auszug:

Wie dramatisch sind die Fronten, die jetzt heraufziehen: deutsche Angriffe aufs Bankgeheimnis, Steuerstreit mit der EU?

Es geht ans Eingemachte. Oberflächlich haben wir keinen Handlungsbedarf aufgrund der rechtlichen Lage. Faktisch aber sieht es düster aus. Deutschland erlebt einen Linksruck. Der Angriff auf die Schweiz ist da hochwillkommen. Die scheinbürgerliche Regierung kann sich als Rächerin der Besitzlosen aufspielen.

Sie haben in einem Ihrer Anlagekommentare festgehalten, nicht hohe Steuersätze treiben Kapital in die Schweiz, sondern die Aussicht auf das kollabierende europäische Sozialmodell. Die Leute wollen ihren Sparbatzen in der Schweiz sicher vergraben.

Aufgrund der desolaten Situation des Sozialstaats wird sich der Druck verstärken. Es fehlt die Kraft, die Misere selber zu drehen. Mehr als 60 Prozent der deutschen Wähler leben vom Staat. Sie finden keine Mehrheiten für Staatsabbau mehr.

Was kommt auf uns zu?

Stellen Sie sich darauf ein, dass es sehr ungemütlich wird. Die Schweiz ist aufgrund der geografischen und handelspolitischen Situation angreifbar. Alle Symptome weisen darauf hin.

Woran denken Sie?

Man muss das große Bild sehen. Sie können ein Land auf drei Arten verlassen. Physisch, wenn Sie auswandern. Juristisch, wenn Sie Ihre Firma außer Landes bringen. Virtuell, wenn Sie Vermögensteile verschieben. Alle drei Bewegungen finden derzeit aus Deutschland Richtung Schweiz statt. Wir sind interessant. Wir haben die gleiche Sprache und ticken ähnlich. Vielleicht. Außerdem haben wir gute Steuersätze für arbeitende und pensionierte Zuwanderer. Als Firmenstandort sind wir sensationell attraktiv. Umgekehrt profitiert die Schweiz durch diesen Zustrom an Geld und qualifizierten Leuten.

Die DDR versuchte, solche Bewegungen durch eine Mauer zu beenden. Die Bundesrepublik versucht es mit juristischen Mitteln und politischem Druck. Subtiler Mauerbau.

So würde ich es sehen.

Wie muss man dem Problem begegnen?

Lassen Sie uns zuerst die virtuelle Wanderung genauer anschauen. Sie können Vermögen in liechtensteinische Stiftungen oder angelsächsische Trusts verschieben. Das ist die teure, aufwendige Variante mit Treuhändern und Anwälten. Daneben gibt es die sehr schlanke Schweizer Lösung. Wir haben eine andere Regelung des Steuerstrafrechts. Aufgrund der doppelten Strafbarkeit ist eine einfache Steuerhinterziehung kein Grund, Geld nicht anzunehmen. Gekoppelt mit dem Bankgeheimnis, ist das ein Schema, das selbst für kleine Vermögen eine Ersparnisbildung außerhalb der sich zuspitzenden Fiskalsysteme erlaubt. Das Schweizer Bankgeheimnis ist eine enorm soziale Institution.

Jetzt sagen Ihnen Deutsche, aber auch viele Schweizer: Das ist genau das Problem. Wir sind ein Fluchthafen für illegal am Fiskus vorbeigeschleuste Gelder aus dem Ausland.

Das ist der wesentliche Punkt. In dieser Diskussion hat man keine Chance, wenn man nur Legalität versus Legalität stellt. Rechtssysteme sind immer Ausdruck von Machtverhältnissen und Standpunkten.

Wie wäre zu argumentieren?

Man muss übergeordnet die Frage stellen: Ist es denn legitim, wenn ein System, das offensichtlich auf ein finanzpolitisches Desaster zusteuert, seine eigenen Bürger daran hindert, individuelle Vorsorge außerhalb dieses kollabierenden Systems zu treffen?

Überspitzt sagen Sie: Deutschlands Fiskalstaat ist ein Unrechtsstaat . . .

. . . genau, und deshalb ist die Kapitalflucht Notwehr.

Aber Sie können doch Deutschland nicht als Unrechtsstaat bezeichnen.

Bewegt sich denn ein Rechtsstaat noch auf der Grundlage der Legitimität, wenn er beispielsweise eine Staatsverschuldung produziert, die auf Generationen hinaus die Noch-nicht-Geborenen belastet? Für mich gibt es da keinen Zweifel.

Aber Steuerhinterziehung ist doch ein Problem.

Steuerhinterziehung wird zum Problem hochstilisiert. Wenn man den Vorsorgegedanken außerhalb des Systems zu Ende bringt, ist Steuerhinterziehung ja nicht das Ziel, sondern lediglich Mittel zum Zweck der Vorsorgebildung. Man muss sich vor einem Fiskalsystem in Sicherheit bringen dürfen, ohne physisch auszuwandern, weil Fiskalsysteme falsch gebaut sein können. Das erfordert einen Bruch mit der Legalität. Es ist Notwehr.

Mit diesem Argument werden Sie das schlechte Gewissen vieler Schweizer nicht beseitigen.

Ich frage Sie: Wäre es moralisch vorteilhafter, die Schweiz würde sich zum Helfer dieses europaweiten finanzpolitischen Desasters machen? Die Alternative ist Beihilfe, damit die europäischen Staaten ihre eigenen Bürger noch mehr auspressen im Namen maroder Finanzsysteme. Ich habe das weitaus weniger schlechte Gewissen, wenn wir etwas Geld des produktiven deutschen Mittelstands aufbewahren, als wenn wir den Berliner Politikern die Taschen füllen. Wir sind nicht verpflichtet, das Desaster mitzumachen.

Zusammengefasst: Der deutsche Staat verstößt gegen Treu und Glauben, indem er seinen Bürgern vorgaukelt, durch Abgaben ihre Altersvorsorge zu sichern. Tatsächlich aber ist er dazu gar nicht mehr in der Lage, ergo leisten die Bürger ihre private Vorsorge in Notwehr außerhalb des eigenen Systems.

Genau.

Das ist doch eine amoralische Position. Die deutschen Politiker sagen: Wenn einem unsere Fiskal- und Vorsorgesysteme nicht passen, kann er sich politisch dagegen engagieren, oder aber er soll auswandern.

Es gibt doch weltweit unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir würden auch keine Rechtshilfe leisten, wenn ein zur Steinigung wegen Ehebruchs verurteilter Saudi-Araber in die Schweiz flüchtet.

Was empfehlen Sie dem Bundesrat?

Man soll Frau Merkel im April mit dem nötigen Respekt empfangen, aber immer mit dem Wissen im Hinterkopf, dass es sich um eine machtorientierte Verwalterin eines sozialstaatlichen und finanzpolitischen Desasters handelt. Mit diesem Mindset wird man keinen Fehler begehen.

Sind wir strategisch stark genug? Haben Sie Vertrauen in die Landesregierung?

Wir haben die Frage zu lange tabuisiert. Man war sich der strategischen Bedeutung unseres Bankgeheimnisses für Steuerhinterziehung als eine Art Notwehr nicht bewusst.

Gerade die Großbanken haben lange behauptet, Steuerhinterziehung sei für uns kein wichtiges Geschäft mehr.

Das ist Lug und Trug.

Auch für Großbanken?

Aber sicher. Meinen Sie denn, die enorme Platzierungskraft unserer Großbanken komme aus anderen Geschäftsfeldern? Die Antwort ist klar: nein.

Warum behaupten sie das Gegenteil?

Weil es für international tätige Banken natürlich eine heikle Position ist, Praktiken zu verteidigen, die im einen Land als schwer illegal gelten, im anderen aber nicht. Es ist eine angenehme Lebenslüge.

Das Bankgeheimnis bleibt ein Lebensnerv unseres Finanzplatzes?

Absolut.

Weil es Steuerhinterziehung deckt?

Nicht nur, es gibt noch andere wichtige Felder, aber natürlich ist die Eigentumssicherung wichtig. Nicht nur der Staat greift nach Privatvermögen, es können auch Verwandte sein oder kriminelle Banden.

Gehen wir richtig in der Annahme, dass Sie den Staat nicht ausschließlich als segensreiche Einrichtung empfinden?

Das sehen Sie richtig. Politökonomisch betrachtet, gibt es viele Ähnlichkeiten zwischen der Mafia in Palermo, die Schutzgelder einsammelt, und einem Staat, der unter Gewaltandrohung Steuern einzieht. Für das Individuum sind das geringfügige Unterschiede.

Der Staat leistet immerhin Schutz und Sicherheit.

Das macht die Mafia auch. Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie das zitieren. Es wird leicht falsch verstanden, vor allem wenn ich noch hinzufüge: Ich würde sogar meinen, dass die Hege und Pflege durch gewisse Mafiaorganisationen besser ist als durch den Staat. Der Fall Zumwinkel in Deutschland zeigt, wie das hirnrissige System die eigene Basis zerstört. Zumwinkel war ja ein guter Steuerzahler. Vielleicht ist das typisch deutsch. Die Deutschen haben Mühe mit dem Pragmatismus. Der Sozialstaat reagiert sehr unterschiedlich in Europa auf seinen drohenden Kollaps. Die Italiener flüchten sich ins Chaos, die Franzosen haben eine gewisse frivole Nonchalance. In Deutschland wird es sehr aggressiv. Im Fall Zumwinkel ging es um totale Zerstörung.

Die Zumwinkel-Verhaftung vor laufenden Kameras ohne Unschuldsvermutung hatte totalitäre Züge.

So empfand ich das.

(Spürnase: Herakleitos)

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Antwort auf den Schweizer Bundes-Verrat

geschrieben von PI am in Rechte,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

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Die Schweizer Bevölkerung schätzt Verräter nicht besonders. Seit Anfang März ist es sicher: Christoph Blochers Abwahl aus dem Bundesrat war ein abgekartetes Spiel. Die Beteiligten an der Affäre sind auch noch großenteils Stolz auf ihren Coup. Doch die Bevölkerung schätzt ein solches Vorgehen gar nicht. Sie präsentierte in St. Gallen und Schwyz heute die Quittung mit deutlichen Resultaten zu Gunsten der SVP. Weitere ähnliche Ergebnisse könnten Folgen.

Bei den National- und Ständeratswahlen im Oktober 2007 konnte die Schweizerische Volkspartei SVP deutlich zulegen. Dennoch wurde Bundesrat Christoph Blocher am 12. Dezember aus dem Bundesrat abgewählt. Wie konnte das passieren? Indem hinter dem Rücken der Parteiführung mit einer Gegenkandidatin aus der SVP selbst intrigiert wurde – der jetzigen Bundesrätin und Nachfolgerin Blochers, Eveline Widmer-Schlumpf. Noch am Morgen der Wahl hatte sie, nachdem erste Gerüchte über eine mögliche Intrige durchgedrungen waren, versichert, sie glaube nicht, dass sie zur Wahl aufgestellt werde und wenn doch, würde sie eine Wahl zur Bundesrätin niemals annehmen. Der damalige Parteipräsident, Ueli Maurer, glaubte ihr, und so nahm das Unheil für die SVP seinen Lauf. Die von der eigenen Partei nicht akzeptierte Justizministerin, Eveline Widmer-Schlumpf und ihr Parteikollege, Verteidigungsminister Samuel Schmid, wurden am 12. Dezember zu Bundesräten ohne Fraktion.

Dass Eveline Widmer-Schlumpf gelogen hat, kann spätestens seit am 6. März eine Dokumentation im Schweizer Fernsehen SF zu den Ereignissen 12. Dezember mit Geständnissen der Beteiligten ausgestrahlt wurde, als gesichert gelten. Nur Frau Widmer-Schlumpf selbst hat nicht gestanden und fühlt sich bis heute unschuldig.

Die Sendung DOK mit den Gegenbeweisen sehen Sie hier:

Was das Volk von solchen Machenschaften hält, hat es heute in zwei Kantonen gezeigt, in St. Gallen und Schwyz. Gemäß Angaben von swissinfo.ch [13] konnte die SVP in den heutigen Kantonalwahlen besonders gut abschneiden.

Trotz einer Reduktion der Sitze im St. Galler Kantonsparlament von 180 auf 120 machte die SVP mit 41 Mandaten im Vergleich zur Konkurrenz einen großen Sprung nach vorne.

Der neue SVP Parteipräsident, Toni Brunner, wertet die Wählerstimmen klar als Antwort auf den 12. Dezember:

Toni Brunner, Präsident der kantonalen SVP und seit zwei Wochen Präsident der SVP Schweiz, zeigte sich ob dem Abschneiden seiner Partei überaus erfreut. „Dieser Tag geht in die Geschichte der St. Galler SVP ein“, sagte der Toggenburger. Die CVP sei für ihre Rolle bei der Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher im vergangenen Dezember bestraft worden.

Zu einer „historischen Wende“ kam es auch im Schwyzer Parlament

Die SVP gewann 14 Parlamentsmandate dazu und löst die CVP als stärkste Partei ab. Neben der CVP verlor auch die FDP Mandate. Die SP brach regelrecht ein.

Der Parteipräsident der SP ist enttäuscht:

Christian Levrat, der neue Präsident der SP Schweiz, reagierte auf die Niederlagen seiner Partei in beiden Kantonen enttäuscht, aber nicht überrascht. Die SP stehe prozentual ungefähr dort, wo sie im letzten Oktober bei den nationalen Wahlen gelandet sei, sagte Levrat.

Das Debakel für die SP ist möglicherweise noch lange nicht zu ende, denn weitere Kantonalwahlen folgen.

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Amtlich: Schweiz ist islamfeindlich!

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Satire,Schweiz,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

zottel200.jpgHerzlichen Glückwunsch! Wegen der Initiative zum Verbot von Minaretten [14] ist die Schweiz jetzt von der Organisation islamischer Länder, der 57 muslimische Folterstaaten angehören, mit der Aufnahme in den Kreis der „islamfeindlichen Länder“ geehrt worden. Sie befindet sich dort in bester demokratischer Gesellschaft mit Dänemark (wg. Mohammedkarikaturen) und den Niederlanden (weil sich dort noch niemand gefunden hat, um Geert Wilders wie Theo van Gogh zu schlachten).

Viele echte Nachkommen Wilhelm Tells und mindestens einen Ziegenbock namens Zottel (Foto) wird die Auszeichnung mit stolzer Freude erfüllen. Weniger begeistert zeigte sich die Schweizer Regierung, die sich sputete, durch ihren Botschafter in Saudi-Arabien den dortigen Halsabschneidern ausrichten zu lassen, dass sie ebenso wenig mit dem freiheitsliebenden Volk der Schweizer zu tun hat wie der Islam mit dem Islam.

Auch der Schweizer Blick fürchtet sich [15] mit zitternder Stimme:

Gerät jetzt auch die Schweiz ins Visier islamischer Proteste? Im von der Organisation islamischer Länder (OIC) vorgestellten Bericht wird die Initiative speziell erwähnt. Zusammen mit islamfeindlichen Karikaturen in mehreren Ländern und dem Koran-feindlichen Kurzfilm eines niederländischen Abgeordneten.

Die 57 islamischen Länder der OIC werden darüber informiert, dass der Generalsekretär Ekmeleddin Ihsanoglu von der Schweizer Botschaft in Saudi-Arabien über die Hintergründe der Initiative aufgeklärt worden sei.

«Vier von sieben Mitgliedern des Bundesrates sowie eine bedeutende Zahl von Parteien, Vereinigungen und Gruppen» hätten das Vorhaben kritisiert, teilte die Schweizer Botschaft dem OIC-Bericht zufolge am 5. Januar mit.

Dabei sei versichert worden, die Schweizer Regierung unterstütze das Ansinnen nicht. Die Initiative war in der Vergangenheit auch schon von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie von der UNO kritisiert worden.

Die Beobachtungsstelle der OIC kommt in ihrem 70-seitigen Bericht zum Schluss, dass die Islamfeindlichkeit im Westen seit dem 11. September 2001 «alarmierende Ausmasse» angenommen habe. Feinde des Islams könnten bisher ungehindert ihre Angriffe ausführen, unter Missbrauch der Meinungsfreiheit, heisst es in dem Bericht.

Ob der Schweizer Botschafter zum Abschied noch den Turban des muslimischen Landvogts grüßen musste, ist nicht überliefert.

(Spürnasen: Smakager, Herakleitos)

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Bau von Minaretten ein „Grundrecht“?

geschrieben von PI am in Dhimmitude,DiaLÜG,Islamisierung Europas,Saudi-Arabien,Schweiz,Weltanschauung | Kommentare sind deaktiviert

minarette.jpgWenn der Bau von Moscheen schon bald ins Grundgesetz gehört, müssen wir uns vielleicht überlegen, einen unserer Grundsätze zu hinterfragen. Ekmeleddin Ihsanoglu, der Generalsekretär der Organisation islamischer Staaten (OIC) findet, der Bau von Minaretten sei ein „Grundrecht, das niemandem verwehrt werden sollte“.

Der Türke Ihsanoglu, seit 2005 Generalsekretär der OIC, die ihren Sitz im saudischen Jidda hat, ist Professor für Wissenschaftsgeschichte. Er erwartet vom Schweizer Bundesrat, dass er Stellung gegen die umstrittene Minarett-Initiative (Bild: Wahlplakat SVP) bezieht. Ein Volksbegehren, das den Bau von Minaretten, nicht einmal der Moscheen selbst untersagen will. Aber der Generalsekretär findet, nach Bericht von 20 Minuten [16], man könne den Bau von Minaretten gar nicht verbieten.

Immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit islamische Staaten glauben, im Westen ihre Meinung als Gesetz einführen zu können, meistens verpackt mit einer Drohung:

„Es werde sehr wichtig sein, welche Position die Regierung einnehme“,

sagte Ihsanoglu.

Seine Organisation erwarte, dass der Bundesrat die Bevölkerung darüber aufkläre, meinte Ihsanoglu in einem in der Printausgabe des Tages-Anzeigers vom 1. März erschienen Interview.

Hier daraus einige Auszüge:

Weshalb hat Ihre Organisation dieses Thema aufgegriffen?

Wir wurden von Muslimen angegangen, die in der Schweiz leben und von diesem Verbot betroffen wären. Sie haben das Gefühl, ihr Recht der Glaubensausübung werde verletzt. Auch wir sind der Auffassung, dass diese Frage Grundrechte der Muslime in der Schweiz berührt. Die Charta der OIC verpflichtet uns, bei solchen Problemen zu reagieren. In einer Welt, in der das Interesse am Dialog der Zivilisationen steigt, muss man sich mit der Frage zu befassen, warum diesen Menschen ein solch fundamentales Recht genommen werden soll. Das ist wirklich schwierig zu verstehen.

Die OIC hatte im Januar den Schweizer Botschafter nach Riad zitiert, um Auskunft über die Initiative zu verlangen, nachdem sich in der Schweiz lebende Muslime an sie gewendet hatten.

Welche Schritte haben Sie unternommen?

Wir haben die Schweizer Botschaft in Riad kontaktiert und eine sehr gute Antwort bekommen. Dann hatte ich auch ein Treffen mit Außenministerin Micheline Calmy-Rey im Januar in Madrid. Das war ein fruchtbarer Meinungsaustausch, und nun verstehen wir einander besser.

Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn man die Politik von Islamversteherin Camly-Rey kennt, die von Anfang an gegen das Minarettbau-Verbot war.

Ein Teil der Befürworter eines Minarett-Verbots argumentiert damit, dass zum Beispiel in Saudi-Arabien, wo rund eine Million Christen leben, die öffentliche Ausübung anderer Religionen als des Islam überhaupt verboten ist und keine Kirchen gebaut werden dürfen. Was geben Sie ihnen zur Antwort?

Das ist nicht eine Frage der Analogie. Es ist eine Frage, ob die Grundfreiheiten gewährt werden oder nicht. Saudi-Arabien ist aber ein Spezialfall, mit seinen heiligen Stätten ist es wie der Vatikan der muslimischen Welt. In der Nähe des Petersdoms könnte man wahrscheinlich auch keine Moschee bauen. Aber in andern muslimischen Ländern, beispielsweise in Ägypten oder der Türkei, gibt es viele Kirchen. In Istanbul, wo ich lebe, bin ich umgeben vom Geläut der Kirchenglocken. In der Nähe gibt es auch eine Synagoge. Gläubige kommen und gehen, und niemand stört sie.

Eine interessante Verdrehung der Tatsachen. Man beachte dazu beispielsweise den Christenverfolgungsindex [17].

Was heißt für Sie denn Meinungsfreiheit?

Niemand ist gegen Meinungsfreiheit. Aber sie war nie gleichbedeutend damit, andere beleidigen zu dürfen. Wir können nicht verstehen, dass Regierungen in europäischen Ländern sagen, sie hätten keine Macht einzugreifen. Es sollte einen Verhaltenskodex geben. Wenn Intellektuelle, gebildete Leute und Künstler keinen Respekt haben und diese unzivilisierten Aktionen unterstützen – was soll man denn von Ungebildeten in anderen Teilen der Welt erwarten? Auf beiden Seiten der Welt sollten wir uns nicht von Radikalen als Geiseln nehmen lassen.

Das bedeutet, Meinungen sind frei, solange sie dem Islam nicht widersprechen.

(Spürnase: SchweizerEidgenosse)

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Roman Reusch: Migration und Kriminalität

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

Reusch Luft [18]Selten hat ein Vortrag eines deutschen Staatsanwalts so ein großes Medienecho [19] hervorgerufen wie der von Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Foto l. mit Dr. Stefan Luft [20]) – gehalten Anfang Dezember 2007 [18]vor der Hanns-Seidel-Stiftung im bayrischen Kloster Banz [21]. Dabei werden sich viele den sehr fundierten Bericht zur Problematik „Migration und Kriminalität“ womöglich noch gar nicht in voller Länge durchgelesen haben. PI veröffentlicht ihn daher nachfolgend noch einmal im Wortlaut:

Migration und Kriminalität – Rechtstatsächliche und kriminologische Aspekte und Lösungsansätze für eine erfolgreiche Integration

I. Historisches:
Zu Beginn der derzeit noch andauernden Einwanderung nach Deutschland in den 50iger und 60iger Jahren scheinen hieraus nennenswerte Probleme für die öffentliche Sicherheit nicht entstanden zu sein. Vielmehr scheint es sich bei der Masse der damals noch Gastarbeiter genannten Zuwanderer um „kreuzbrave“ Menschen gehandelt zu haben.

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gab es seit alters eine Spezialabteilung mit Zuständigkeit für allgemeine Strafsachen von Ausländern. Es schien unseren Altvordern wohl sachgerecht zu sein, für derlei Fälle eine Spezialabteilung vorzuhalten, da wegen der geringen Zahl der von Ausländern zu verantwortenden Straftaten ohne eine Spezialisierung das erforderliche ausländerrechtliche Wissen sich bei den jeweiligen Sachbearbeitern nur schwer hätte herausbilden können. Bei diesem aus heutiger Sicht geradezu paradiesischen Zustand blieb es aber nicht. Mit der Verweildauer der Zuwanderer und vor allem mit ihrer Zahl stieg auch die von ihnen ausgehende Kriminalitätsbelastung.

Anfang bis Mitte der 80iger Jahre entstand in den Innenstadtbezirken West-Berlins mit hohem Ausländeranteil die Unsitte des sogenannten „Jacken-Abziehens“, d.h. es wurde unter Jugendlichen geradezu modern, anderen Jugendlichen von diesen getragene modische Kleidungsstücke zu rauben. Die Täter waren – so berichten es damals schon tätige Kollegen – im Regelfall Ausländer, die Opfer im Regelfall Deutsche.

Im Jahre 1988 wurde die bis dato bestehende Sonderzuständigkeit für allgemeine Straftaten von Ausländern sang- und klanglos abgeschafft, die einen sagen, aus ideologischen Gründen, die anderen, weil die Fallzahlen für eine einzige Abteilung zu hoch geworden waren. Zumindest in der Wahrnehmung der in der Strafverfolgung tätigen Personen nahm die Anzahl ausländischer Beschuldigter bzw. von Beschuldigten mit ausländischen Namen immer stärker zu.

Anfang der 90iger Jahre erschienen im „der kriminalist“, der Fachzeitschrift des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die Beiträge der damaligen Leiter der kriminalpolizeilichen Fachkommissariate für Jugendgewalt in München und Frankfurt/Main. Nach deren übereinstimmenden Angaben waren rund 70% der Tatverdächtigen in diesem Bereich Ausländer, 30% Deutsche. Hingegen waren 70% der registrierten Opfer Deutsche und nur 30% Ausländer. Diese Berichte nahm ich zum Anlass, mein eigenes Dezernat – ich bearbeitete seinerzeit Tötungsdelikte – hinsichtlich der Staatsangehörigkeiten der Täter durchzusehen. Ich kam zu dem Ergebnis, dass 35% der von mir angeklagten Personen ausländische Staatsangehörige waren.

In den Folgejahren drängten Ausländer bzw. Personen nichtdeutscher Herkunft in vielen Deliktsbereichen immer weiter nach vorne und dominierten sie schließlich, insbesondere im Rauschgift- und im Gewaltbereich.

Im Frühjahr 2003 kam es in Berliner Lokalmedien zu einer Pressekampagne, die sich an der kriminellen Laufbahn zweier junger Männer entzündete. Bei einem von beiden handelte es sich um einen Palästinenser, bei dem anderen um einen Halb-Iraner. In der Presse wurde der Vorwurf erhoben, beide könnten massenhaft Straftaten begehen, ohne dass die Justiz ernsthaft gegen sie vorgehe. Diese Kampagne führte dazu, dass die seinerzeitige Berliner Justizsenatorin öffentlich darüber nachdachte, die Staatsanwaltschaft Berlin anzuweisen, Sonderdezernate für junge Intensivtäter einzurichten. So geschah es dann auch und auf diese Weise kam ich zu dem Auftrag, zum 1. Juni 2003 mit meiner damals für allgemeine Strafsachen zuständigen Abteilung mit der Intensivtäterverfolgung zu beginnen. (Intensivtäter werden gemäß der Gemeinsamen Richtlinie der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz wie folgt definiert: „Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind A. den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub-, Rohheits- und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben oder B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“)

II. Befunde:

1. Die Täter:
Mit Stand vom 4. Dezember 2007 sind 495 Personen als Intensivtäter (IT = Intensivtäter) eingetragen. Hiervon sind lediglich 12 weiblichen Geschlechts. Ihre Altersklassen ergeben sich aus dem nachfolgenden Diagramm.

altersklassen.jpg

Die Verteilung der eingetragenen Intensivtäter auf die einzelnen Berliner Bezirke ergibt sich aus nachfolgendem Schaubild.

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Es fällt auf den ersten Blick die Konzentration auf die westlichen Innenstadtbezirke Neukölln, Wedding, Kreuzberg und Tiergarten auf, wobei das Gros der in Neukölln beheimateten Täter aus Neukölln-Nord stammt, einem alten Berliner Arbeiterbezirk, und nicht etwa aus dem Süden Neuköllns, der eine überwiegend bürgerliche Siedlungsstruktur aufweist. Ebenso fällt auf, dass sogenannte bevorzugte Wohngegenden wie z.B. Zehlendorf oder Mitte nur vereinzelt mit Intensivtätern zu tun haben.

Die Verteilung der anzutreffenden Nationalitäten ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm:

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Es sind somit nur wenige Nationalitäten „führend“: Nach den deutschen Staatsangehörigen folgen die Türken sowie Personen unbekannter bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen es sich überwiegend um libanesische Kurden bzw. um Palästinenser handelt, Libanesen und Staatsangehörige jugoslawischer Nachfolgestaaten. Alle anderen Nationalitäten stellen Einzelfälle dar.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich jedoch bei Zugrundelegung der ethnischen Herkunft, wobei, den üblichen Gepflogenheiten folgend, von nichtdeutscher Herkunft bereits dann ausgegangen wird, wenn ein Elternteil aus dem Ausland stammt.

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Die Masse der Intensivtäter wird demnach von orientalischen (verwendet wird hier die kulturelle Definition nach Wikipedia) Migranten gestellt. Bei den ethnischen Deutschen sind wiederum die aus dem ehemaligen Ost-Berlin bzw. der ehemaligen DDR stammenden Intensivtäter stark überrepräsentiert.

Aber auch innerhalb der Gruppe der Migranten finden sich bemerkenswerte Unterschiede:

herkunft2.jpg

Nicht etwa die Türken als kopfstärkste Migrantengruppe stellen die relativ meisten Täter, sondern die Araber, die an der Berliner Bevölkerung nur einen verschwindend geringen Anteil haben. Diese wiederum setzen sich überwiegend aus den bereits erwähnten Palästinensern sowie Angehörigen hochkrimineller Großfamilien mit türkisch-kurdisch-libanesischen Wurzeln zusammen, die arabische Muttersprachler sind und in Berlin weite Bereiche des organisierten Verbrechens beherrschen. (Wer an näheren Informationen zu dieser Personengruppe interessiert ist, dem sei der Beitrag von Henninger, „Importierte Kriminalität“, empfohlen, veröffentlicht hier [22]) Ausgerechnet bei der kriminell aktivsten Gruppe der Migranten, nämlich den Arabern, ist auch der Einbürgerungsanteil mit knapp 44% am höchsten. Zum Vergleich liegt er bei den Türken bei knapp 35%.

Insgesamt haben knapp 80 % aller eingetragenen Intensivtäter einen Migrationshintergrund. Der Anteil der ethnischen Deutschen liegt nach Abzug der Russland- Deutschen bei rund 17%, bei Zuzählung derselben bei rund 20%.

Der Annahme, dass es ohne die Migrationsbewegungen der letzten Jahrzehnte kein nennenswertes Intensivtäterproblem gäbe, könnte somit schwerlich widersprochen werden.

Legt man die Diagramme betreffend die bezirkliche Verteilung und die Herkunft der Täter quasi übereinander, so erhält man schlaglichtartig einen Blick auf die sozialen Gegebenheiten, die das Intensivtäterphänomen in seiner Berliner Ausprägung förmlich hervorbringen und die gemeinhin mit sozialer Entmischung, Bildung ethnischer Kolonien, Bildungsnotstand und Perspektivlosigkeit umschrieben werden. (Zur sozialen Lage der westlichen Innenstadtbezirke Berlins vgl. Luft, Abschied von Multikulti, Resch-
Verlag, 1. Aufl. 2006, S. 156ff.)

Die Täter stammen – jedenfalls aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – von wenigen Ausnahmen abgesehen aus sozial randständigen Familien, insbesondere solchen mit bildungsfernem Hintergrund. Gleichwohl finden sich je nach ethnischer Herkunft erhebliche Unterschiede. So stammen die ethnischen Deutschen regelmäßig aus Familienverhältnissen, welche üblicherweise als kriminalitätsfördernd beschrieben werden. Alkoholmissbrauch, fehlende Zuwendung für die Kinder, Gewalt innerhalb der Familie etc. bestimmen das Bild und damit die Kindheit und Jugend der dort aufgewachsenen Täter. Hiervon unterscheiden sich die Familienverhältnisse der orientalisch stämmigen Täter meist deutlich. Hier findet man vorwiegend Familien vor, die sich selbst keineswegs als irgendwie auffällig empfinden oder gar beschreiben würden, sondern die sich mehr oder minder nahtlos in die übrigen Migrantenfamilien ihres Wohngebietes einordnen und die – gemessen an den eigenen Maßstäben – meist auch über halbwegs intakte familiäre Strukturen verfügen. Übereinstimmendes Merkmal zwischen den verschiedenen orientalischen Ethnien dürfte die Gewaltanwendung des männlichen Familienoberhauptes gegenüber seiner Familie sein. Körperliche Züchtigungen, auch heftige Schläge, sind, wie die jungen Migranten immer wieder berichten, gängige Erziehungspraxis. Dem devianten Verhalten ihrer Söhne stehen diese Familien teils unwissend, teils verharmlosend, aber auch hilflos gegenüber. Die heimatliche Tradition verbietet es geradezu, Hilfen von außerhalb, noch dazu eine solche des fremden Staates, zuzulassen oder gar zu erbitten. Bei den bereits beschriebenen türkischkurdisch-libanesischen Großfamilien muss zudem davon ausgegangen werden, dass dort keineswegs selten eine konsequente Erziehung zur professionellen Kriminalitätsausübung stattfindet. Aus Berichten von Mitarbeitern der Jugenduntersuchungshaftanstalt Kieferngrund wissen wir, dass Jugendliche aus solchen Familien schildern, wie sie von Kindesbeinen an von ihren Müttern bereits zum Stehlen angehalten wurden und z.B. erst nach Hause zurückkehren durften, wenn eine bestimmte Mindestbeutesumme erreicht war. In diesen Familien gilt seit je her – wie vor einiger Zeit die Geschäftsführerin des Arabischen Frauenvereins „Al-Dar“, Frau Abul-Ella, auf einer Diskussionsveranstaltung erläuterte – der Leitsatz: „Knast ist für Männer“. Bei diesen Familien wird somit als völlig normale Gegebenheit vorausgesetzt, dass ihre Männer früher oder später Haftstrafen zu verbüßen haben, dies ist Teil des „Geschäftskonzepts“. Jugendliche aus solchen Familien dazu anzuhalten, zu lernen und zu arbeiten, kommt dem Versuch gleich, Wasser mit einem Sieb aufzufangen. Sie erleben schließlich, dass ihr Vater, die älteren Brüder, Cousins, Onkel etc. ebenfalls kaum lesen und schreiben können und trotzdem „dicke Autos“ fahren.

Generell wachsen die meisten der bei uns geführten Täter in einem Umfeld auf, indem – jedenfalls für junge Männer – die Begehung auch schwerster Straftaten zur völligen Normalität gehört (Es gibt Jugendrichter, die deshalb auch schon vom Straßenraub als einem „jugendtypischen“ Delikt sprechen), weshalb die meisten auch schon in strafunmündigem Alter delinquent werden. Sie wissen zwar, dass ihr Handeln grundsätzlich verboten ist, dies schert sie jedoch wenig. Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen. Ihre Taten dienen in erster Linie der Finanzierung eines aufwendigen Lebensstils, den sie sich bei ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand durch Arbeit nie leisten könnten. Außerdem erlangen sie durch ihr „Gangstertum“ in ihrem Umfeld ein durch Arbeit ebenfalls nicht erlangbares Sozialprestige. Sie mieten sich hochwertige Autos, wofür sie in bar zahlen, und fahren an Schulen und anderen Jugendtreffpunkten vor, um mit ihrem Lebensstil anzugeben. Bei Begehung der Taten legen sie auch stets Wert darauf, ihre Opfer zu demütigen und zu erniedrigen, woraus sie für sich selbst ein weiteres Mal Bestätigung ziehen. Auch in ihrem Tagesablauf führen sie sich fast schon als Protagonisten der Spaßgesellschaft auf: Sie beginnen den Tag mit Ausschlafen, da sie im allgemeinen den Schulbesuch seit längerer Zeit aufgegeben haben, lassen sich von den weiblichen Angehörigen ihrer Familie bedienen und machen den Rest des Tages „´nen dicken Otto“, haben also jede Menge Spaß.

Dies macht die Größe der Aufgabe deutlich, die sich allen stellt, die von Berufs wegen mit dieser Form jugendlicher Devianz befasst sind.

2. Die Taten und die Opfer:
Bevorzugtes Delikt „unserer“ Täter ist der Raub in öffentlichen Räumen, also auf der Straße, in Verkehrsmitteln, auf Spielplätzen etc., da dort am leichtesten willkürlich ausgesuchte Opfer zu finden sind. Daneben werden aber auch handfeste bewaffnete Raubüberfälle auf Geschäfte aller Art, Lokale etc. sowie Einbrüche begangen.

Örtlich am meisten heimgesucht werden die Wohnbezirke der Täter selbst, hier kennen sie sich aus, haben jederzeit halbwegs sichere Rückzugsräume, genießen „Respekt“, d.h., man fürchtet sie. Einzig entlang von U- und S-Bahn-Linien werden auch einmal „gutbürgerliche“ Gegenden aufgesucht, was dazu führt, dass auch Kinder des liberalen Bildungsbürgertums einmal eine für sie zweifellos verzichtbare Bekanntschaft mit „Ghettokids“ machen dürfen.

Opfer sind ganz überwiegend Nichterwachsene. Nach den Feststellungen der zuständigen Dienststelle des Berliner Landeskriminalamtes haben in Berlin Jugendliche ein 40fach höheres Risiko als über 60-jährige, Opfer einer Gewalttat zu werden. Für dieses Risiko zeichnen u.a. die von uns bearbeiteten Täter verantwortlich. Erwachsene werden nur vereinzelt und meist auch nur dann Opfer, wenn sie konstitutionell in ihrer Abwehrfähigkeit herabgesetzt sind, wie z.B. alte Menschen oder aber auch Betrunkene. Mädchen und junge Frauen, die diesen Tätern im wahrsten Sinne des Wortes in die Hände fallen, müssen immer auch damit rechnen, Opfer sexueller Übergriffe zu werden, meist einhergehend mit wüsten Beschimpfungen wie „deutsche Schlampe, deutsche Hure etc.“. Gerade solche Taten sind häufig von einer Anmaßung und Menschenverachtung seitens der Täter geprägt, die ihre Wurzeln meist im national-religiösen Überlegenheitswahn muslimischer Jungkrimineller haben, welcher sich gerade gegenüber „ungläubigen“ Frauen und Mädchen in besonders abstoßender Weise äußert. Die diesen Taten zugrundeliegende Einstellung kommt auch darin besonders deutlich zum Ausdruck, dass der größte Vorwurf, der einem muslimischen Mädchen gemacht werden kann, der ist, sie benehme sich wie eine Deutsche. Generell ist zu konstatieren, daß in jüngerer Zeit ausgesprochen deutschfeindliche – wie übrigens auch antijüdische – Übergriffe zunehmen.

In der ethnischen Zusammensetzung der Opfer bildet sich diese Entwicklung allerdings nicht so deutlich ab. Zwar sind nach wie vor ethnisch deutsche Nichterwachsene die bevorzugten Opfer, die demographische Entwicklung hat aber auch hier Konsequenzen, indem in den „Kiezen“, in denen die Taten vor allem begangen werden, nur noch wenige Deutsche leben. Deshalb greifen vor allem arabische Täter gerne auch auf türkische Opfer zurück, die ihnen dadurch unangenehm auffallen, dass sie z.B. regelmäßig die Schule besuchen, eine Ausbildung machen etc.

3. Die Effektivität staatlicher Gegenmaßnahmen
Nach nunmehr viereinhalbjähriger Tätigkeit der Intensivtäterabteilung ist resümierend festzustellen, dass die Lage in dem hier bearbeiteten Kriminalitätsspektrum sich zwischenzeitlich als weitaus ernster herausgestellt hat, als dies noch im Jahre 2003 angenommen wurde. Wurde zu diesem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit der Kriminalpolizei davon ausgegangen, dass zwischen 200 und 300 Personen als mögliche Intensivtäter in Betracht kommen könnten, so hat sich diese Schätzung als deutlich zu niedrig herausgestellt. Nach den inzwischen erlangten Erkenntnissen ist vielmehr davon auszugehen, dass es mehrere 1000 Personen gibt, die aufgrund
ihrer Bedenkenlosigkeit und sonstigen Grundeinstellung jederzeit bereit wären, ihnen sich anbietenden Führungsfiguren zu folgen und serienweise auch schwerste Straftaten zu begehen.

Einer der Hauptursachen hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass die zahlenmäßig größte Tätergruppe, nämlich junge männliche Kriminelle orientalischer Herkunft, in einer Sozialisation heranwachsen, in welcher – außerhalb der Familie – das Bestehen eines gänzlich gesetzlosen Lebenskonzeptes zur weitverbreiteten Normalität gehört. Die Angehörigen dieser Tätergruppe zeichnen sich denn auch insbesondere durch völlig fehlende Unrechtseinsicht und weitgehende Resistenz gegen polizeiliche und justizielle Maßnahmen aus. War dies früher nur ein sich aufdrängender Eindruck, so ist nunmehr in zahlreichen Fällen durch Erstellung der Lebensläufe bewiesen, dass weder polizeiliche Vorladungen und Vernehmungen noch gerichtliche Hauptverhandlungen für sich genommen auch nur den geringsten Eindruck auf diese Täter zu machen scheinen. Selbst kurzzeitige Freiheitsentziehungen wie vorläufige Festnahmen und Arreste gehen scheinbar spurlos an ihnen vorbei. Nicht einmal der Erlass von Haftbefehlen mit sofortiger Haftverschonung oder die drohende Verurteilung zu einer Jugendstrafe mit Bewährung respektive Vorbewährung kann die übergroße Mehrheit von ihnen von weiterer serienmäßiger Begehung schwerer Straftaten abhalten. Selbst in einer solchen Lage lassen sie die Hauptverhandlungen in gelangweilt-belästigter Attitüde über sich ergehen und sind von ihren Verteidigern nur unter großen Mühen zu einigen Floskeln des Bedauerns und vorgetragener Einsicht zu bewegen. Es gibt nur eine einzige Maßnahme, die sie wirklich beeindrucken könnte, nämlich die Haft. So entspricht es polizeilichen Erfahrungen, dass Täter, die bereits einige Monate Untersuchungshaft hinter sich haben, in ihrem Auftreten und Verhalten deutlich vorsichtiger geworden sind. Dem entsprechen die hiesigen Erfahrungen mit diesem Täterkreis, die darauf hindeuten, dass die Wirkung vollzogener Untersuchungshaft meist mehrere Monate anhält und ggf. auftretende Rückfälligkeit sich meist in eher leichteren und deutlich weniger Taten niederschlägt.

Damit stellt die Tätergruppe junger Männer orientalischen Ursprungs die Anwender des JGG (Jugendgerichtsgesetzes) vor das Dilemma, dass dessen abgestuftes Sanktionenkonzept bei dieser Zielgruppe schlicht nicht wirkt; will man bei ihnen erzieherische Wirkungen erzielen, muss man sie hierfür erst durch Vollzug mehrmonatiger Haft bereit machen. Dies bedeutet aber weiter, dass eine spürbare, insbesondere sich statistisch auswirkende Verringerung der Fallzahlen in den von den hier bearbeiteten Tätern bevorzugten Deliktsfeldern erst dann erzielbar erschiene, wenn es möglich wäre, die Täter schon nach Begehung ihrer ersten schweren Tat in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese Möglichkeit wird vom geltenden Recht jedoch derzeit nicht geboten.

Etwa Ende des Jahres 2005 begann die Mitarbeiter der Abteilung das Gefühl zu beschleichen, einem Fass (oder besser wohl: Sumpf) ohne Boden gegenüberzustehen. Zugleich hatte die Arbeitsbelastung, vor allem durch Sitzungsdienste und Hafttermine aller Art, einen Umfang angenommen, welcher es geboten erschienen ließ, sich Klarheit über das Täterpotential zu verschaffen. Das zuständige Referat der Generalstaatsanwaltschaft wurde daher gebeten, eine Liste mit allen Tätern zu erstellen, die wenigstens fünf Eintragungen wegen „einschlägiger“ Gewalttaten (§§ 223ff., 249ff StGB) in AStA (Registratursystem der StA Berlin) hatten, wobei Doppelvergaben, also interne Abgaben, herausgefiltert werden sollten.

Im Mai 2006 wurde die gewünschte Liste vorgelegt. Daraus ergab sich, dass es insgesamt 3608 Personen gab, die die genannten Voraussetzungen erfüllten, darunter 613 Personen, die zehn und mehr und 144 Personen, die fünfzehn und mehr solcher Verfahren aufwiesen.

Diese Zahlen hatten im Sommer des Jahres 2006 zu einer grundsätzlichen Begrenzung der Zuständigkeit der Abteilung auf solche Täter geführt, die mindestens zehn Gewalttaten begangen hatten, während bis dahin keine feste Untergrenze gegolten hatte. In früheren Zeiten nannte man ein solches Vorgehen „Frontbegradigung“.

Der diesjährige Suchlauf führte am 14. Juni zu dem Ergebnis, dass nunmehr 4330 Täter mit fünf und mehr, 847 Täter mit zehn und mehr und 239 Täter mit fünfzehn und mehr Taten registriert waren. Dies entspricht Zunahmen um ca. 20% bei den „Fünfern“, 38% bei den „Zehnern“ und gar 66% bei den „Fünfzehnern“.

Nur ein Quartal später wurde der Suchlauf wiederholt und zeigte auf, wie dramatisch sich die Kriminalitätsentwicklung im Gewaltbereich insbesondere bei den sehr jungen Tätern tatsächlich gestaltet: Am 14. Juni 2007 waren es noch 2191 Nichterwachsene, darunter 31 Kinder, am 28. September 2007 waren es bereits 2363, darunter 46 Kinder. Innerhalb von gerade mal drei Monaten stieg die Zahl der jungen Täter mit wenigstens fünf in AStA verzeichneten Gewalttaten somit um 172.

Alle Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden haben es somit nicht vermocht, dem rasanten Anstieg der Täterzahlen spürbar entgegenzuwirken.

Auch außerhalb des Bereichs von Polizei und Justiz, insbesondere bei Schul-, Sozial- und Jugendbehörden, treffen die Ergebnisse der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte auf eine staatliche Maschinerie, die seit langem auf Hochtouren mit Drehzahlen weit im „roten Bereich“ läuft. Geschaffen für eine Welt, in der Jugenddelinquenz eher als Ausnahme auftritt, leidet sie an einem schwerwiegenden Problem, nämlich dem Mengenproblem. Es gibt zu viel Auffällige und viel zu Wenige, die intervenieren könnten und erst recht zu wenig Möglichkeiten, das Nötige zu tun.

Am Mengenproblem gälte es daher anzusetzen.

III. Schlussfolgerungen:
Nachdem mittlerweile Täter mit Migrationshintergrund bzw. Ausländer den Löwenanteil der sog. gewöhnlichen Kriminalität, insbesondere der Straßen- und Drogenkriminalität, stellen, bedarf es daher speziell auf diesen Personenkreis abgestimmter Maßnahmen, wenn man ein weiteres Ausufern der von ihm getragenen Kriminalitätsspektren verhindern oder gar ein Zurückdrängen erreichen will. Dies wäre aber zugleich die Grundvoraussetzung für die Integration des gegenwärtig problematischen Teils der Zugewanderten in die im Werden begriffene neue deutsche Gesellschaft, was weiterhin scheitern wird, wenn dieser fortfährt, das Gros der Jungkriminellen hervorzubringen.

1. Bekämpfung der Symptome:
Zunächst muss es darum gehen, die öffentliche Sicherheit in den unsicher gewordenen Gebieten wieder herzustellen und sie im übrigen zu bewahren. Integrationsfördernde Maßnahmen welcher Art auch immer werden ihr Ziel verfehlen, wenn die Bewohner bestimmter Stadtteile nicht angstfrei ihrem Alltagsleben nachgehen können. Benötigt wird daher die Möglichkeit, die Begehung schwerer Taten zuverlässig auf das nie verhinderbare Mindestmaß zurückzudrängen. Hierzu bedarf es einschneidender Maßnahmen.

a) polizeiliche Mittel
Hilfreich und vor allem sofort wirksam wäre bereits der Einsatz von mehr „Grün“ auf der Straße. Die öffentlichen Räume in den betroffenen Gebieten müssen der Herrschaft krimineller Jugendlicher deutlich sichtbar für alle wieder entrissen werden. Hierzu ist der Einsatz verdeckt operierender Kräfte nicht ausreichend. Schulen, an denen es zu einer Häufung von Gewalttaten durch zumeist schulfremde Personen kommt, müssen zur Not unter Polizeischutz gestellt werden etc. Wer hier finanzielle Engpässe als Entschuldigung für das Unterlassen des Erforderlichen heranzieht, lässt außer Acht, dass ein „weiter so“ schon aus volkswirtschaftlicher Sicht, nämlich bei Berücksichtigung der von den Kriminellen angerichteten Schäden, zu weitaus höheren Kosten führen wird als die nötige Polizeipräsenz je kosten könnte. Darüber hinaus kämen die sozialen Folgen uns alle ausgesprochen teuer zu stehen.

b) strafrechtliche Instrumente
Angesichts der entstandenen Lage weiter darauf zu setzen, die immer stärker werdende Neigung zu Gewalttaten insbesondere junger Männer orientalischer Herkunft werde sich wieder von alleine geben, sich gewissermaßen „auswachsen“, wäre mehr als realitätsfern. Auch sollte niemand erwarten, dass „hungrige“ junge Männer, die seit Kindertagen an ein delinquentes Leben gewöhnt sind und die schon auf Grund ihrer nicht vorhandenen Qualifikationen in der Legalität niemals das von ihnen erstrebte Lebensniveau erreichen könnten, freiwillig bereit wären, dieses ihnen zudem verachtenswert erscheinende legale Leben zu führen. Vielmehr bilden sie ein ideales Reservoir für die Fußtruppen des organisierten Verbrechens. Diese Mechanismen aufzubrechen ist erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte möglich. Hierzu muss das Haftrecht in der Art geändert werden, dass bereits die Begehung einer solchen Tat – insbesondere eines Verbrechens (Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) – als Haftgrund ausreicht, und zwar auch – und gerade – bei nichterwachsenen Tätern (Wegen der rechtstechnischer Einzelheiten vgl. Verf. in: der Kriminalist 05/06, S. 205ff., (210)). Ein solches Haftrecht gäbe Polizei und Justiz endlich die Möglichkeit, in der erforderlichen Schnelligkeit und Deutlichkeit zu reagieren, was eine Verfestigung delinquenter Verhaltensmuster bei den Tätern im Regelfall erst gar nicht zuließe, abschreckend auf das Umfeld weiterer tatbereiter Personen wirken und als Konsequenz das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Raum zunehmend verbreiten würde. Den Tätern würde hierdurch schließlich die Möglichkeit genommen, sich scheinbar risikolos auf ein Leben außerhalb der Legalität einzustellen und demzufolge auch den Themenfeldern Schule und Arbeit mit Gleichgültigkeit bis Ablehnung gegenüberzustehen.

Polizei und Strafjustiz alleine würden aber wohl auch mit den vorstehend skizzierten Möglichkeiten nur eine Beruhigung der Täter und dadurch mittelbar auch der Lage erreichen können, der Druck könnte und müsste flankierend durch weitere Maßnahmen verstärkt werden, wollte man ernstlich einen Durchbruch erzielen.

c) öffentlich-rechtliche Instrumente
Es muss erreicht werden, dass besonders auffällige ausländische Kriminelle außer Landes geschafft oder sonst „aus dem Verkehr“ gezogen werden können, damit sie – insbesondere für nachwachsende Kinder und Jugendliche – kein Beispiel mehr geben und andere zur Nachahmung animieren können. Als abschreckendes Beispiel würden sie hingegen präventiv wirken. (Nach meinen Informationen wurde dies am Beispiel des berühmten „Mehmet“ aus München überdeutlich.)

Hier gibt es derzeit erhebliche Defizite.

aa) Verfahrensrechtliches
Zur Abkürzung des überaus komplizierten und langwierigen Ausweisungsverfahrens sollte die Ausweisung in den Katalog der „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ des StGB (§§ 61ff.) aufgenommen werden. Niemand kann schließlich besser beurteilen, ob ein Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, als der Strafrichter, der ihn soeben verurteilt hat. Mit der Rechtskraft des Strafurteils hätte man so zugleich eine bestandskräftige Ausweisung, wodurch schon eine bedeutende Abkürzung des Verfahrens erreicht wäre. (Ganz nebenbei hätte man hierdurch auch einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Justiz geleistet, da der Verwaltungsrechtsweg gegen die verhängte Ausweisung erspart würde.)

bb) Abschiebungshindernisse
Die Abschiebbarkeit der ausländischen IT stellt sich gegenwärtig (Quelle: LABO Berlin, Stand: 05.12.2007) wie folgt dar:

abschiebungshindernisse.jpg

Mehr als 72% aller noch nicht eingebürgerten IT können somit nicht abgeschoben werden.

Der Löwenanteil von ihnen genießt innerstaatlichen gesetzlichen Ausweisungsschutz, der aus den Regelungen der §§ 53ff. AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) folgt. Das Gesetz unterscheidet zwischen der zwingenden Ausweisung (§ 53), der im Regelfall (§54) und der nach Ermessen (§ 55). Für eine zwingende Ausweisung verlangt das Gesetz grundsätzlich eine Verurteilung zu mindestens drei Jahren (Gegenwärtig macht das Gesetz hier keinen Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe, obwohl die verhängten Strafen im Jugendbereich für vergleichbare Taten deutlich niedriger sind als im Erwachsenenbereich. Damit soll wohl auf das jugendliche Alter der Täter Rücksicht genommen werden. Dies ist für eine der Gefahrenabwehr dienende Vorschrift ein merkwürdiger Gedanke; schließlich macht es für die Opfer keinen Unterschied, ob sie von einem Erwachsenen oder einem Nichterwachsenen beraubt, zusammengeschlagen, vergewaltigt etc. werden.) und für die Regelausweisung eine solche von zwei Jahren ohne Bewährung (Lediglich bei einigen wenigen Straftatbeständen löst sich der Gesetzgeber im Katalog der Regelausweisungstatbestände von der Kopplung an eine strafrechtliche Verurteilung. Dies betrifft neben den terroristischen Aspekten (Aufruf zur Gewaltanwendung, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland usw.) auch den Btm-Handel.); alles andere fällt unter die Ermessensausweisung. Diese Grundregeln werden für sogenannte privilegierte Ausländer, wie z.B. im Inland geborene oder aufgewachsene Minderjährige mit rechtmäßigem Aufenthalt durch § 56 weiter eingeschränkt mit der vorstehend dargestellten Konsequenz.

Es wären deshalb die Ausweisungstatbestände zu ver- bzw. die Ausweisungsschutztatbestände zu entschärfen, indem die erforderliche Verurteilung in § 53 Nr. 1 AufenthG auf ein Jahr Freiheitsstrafe (im weiteren FHS) oder zu Jugendstrafe (im weiteren JS) wegen eines Verbrechens (!) reduziert wird und diejenige in § 54 Nr. 1 AufenthG auf unbedingte FHS von einem Jahr oder JS schlechthin. Die Ausnahmeregelung vom besonderen Ausweisungsschutz des § 56 Abs.1 S.1 AufenthG in Abs. 2 S. 3 dieser Vorschrift wäre auch auf Minderjährige zu erstrecken. Dementsprechend ist die Vorschrift des § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG (= Ausnahme vom Abschiebungsverbot) dahingehend anzupassen, dass FHS von einem Jahr (wegen einer Vorsatztat) und JS genügt.

Seit einer Entscheidung des BVerwG vom 03.08.2004 (BVerwGE 121, 315-324) entfaltet Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, in dem Fragen der Arbeitserlaubnis etc. geregelt wurden (im weiteren Art. 7 ARB 1/80), insofern Ausweisungsschutz, als unter die Regelungen dieses Beschlusses fallende türkische Staatsangehörige nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden können. Mithin entfallen bei diesen Personen die zwingende und die Regelausweisung. Der Status als von Art. 7 ARB 1/80 geschützter Person scheint sinnigerweise auch de facto vererbbar zu sein, was nicht nur dazu geführt hat, dass „Mehmet“ wieder zurück nach Deutschland durfte, sondern auch dazu, dass fast 17% der ausländischen IT darunter fallen oder dies wenigstens in Betracht kommt, weshalb sie nicht ausgewiesen werden können.

Dieser Zustand ist nun kein gottgegebener, sondern beruht letztlich auf der Rechtsprechung des EuGH (Selbst eine (längere) Straf-, geschweige denn Untersuchungshaft vernichtet das einmal erworbene Recht nach Art. 7 ARB 1/80 für Kinder türkischer Arbeitnehmer nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene nach der Haftentlassung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes wieder eine Erwerbstätigkeit findet, es genügt lediglich das Lippenbekenntnis, irgend wann einmal arbeiten zu wollen [EuGH Urteil vom 07.07.2005 – C 373/03 – ). Das einmal erworbene Aufenthaltsrecht geht auch nicht dadurch verloren, wenn der Begünstigte ein von seinen Eltern völlig unabhängiges Leben führt und mithin von einer Eltern-Kind-Beziehung keine Rede sein kann [EuGH Urteil vom 18.07.2007 – C 325/05 – für einen 21-jährigen türkischen Staatsangehörigen].), die das BVerwG übernommen hat. Es wäre daher die Rechtsquelle zu ändern, wollte man zur früheren, deutlich vernünftigeren Rechtslage zurückkehren. Hierzu müsste also z.B. eine EU-Richtlinie geschaffen oder besser noch zwischen der EU und der Türkei ein Vertrag geschlossen werden, in dem Ausweisungstatbestände geregelt werden. Dies bedürfte einer Initiative mindestens einer der beteiligten Regierungen, z.B. der Bundesregierung. Gehört habe ich jedenfalls noch nichts davon, dass derlei auch nur beabsichtigt wäre.

Schließlich stellt auch die Passlosigkeit, häufig verbunden mit Verbergen der wahren Identität, ein beträchtliches Abschiebungshindernis dar.

Erfahrungen bayerischer Ausländerbehörden, die, gestützt auf die Vorschrift des § 54a AufenthG – libanesische Rauschgifthändler aus Großstädten wie München in winzige Orte des Bayerischen Waldes „verbannt“ haben, was dazu führte, dass davon Betroffene beim Schwammerlsuchen ihre verloren geglaubten Papiere wiederfanden und sich zur Ausreise bereit erklärten, zeigen, dass durch Entfaltung
entsprechenden Drucks auch hier Erfolge möglich sind. Nun ist allerdings den Bewohnern des Bayerischen Waldes oder vergleichbarer Gebiete nicht zuzumuten, die tausenden und abertausenden ausländischen Kriminellen Deutschlands ohne bekannte Papiere aufzunehmen, zumal die abschreckende Wirkung hierdurch deutlich leiden dürfte; es sind also andere Wege zu beschreiten.

Zur besseren Durchsetzbarkeit einer bestandskräftig verhängten Ausweisung müsste daher in den Fällen, in denen die Abschiebung an der mangelnden Mitwirkung des Ausländers scheitert, z.B. am fehlenden Passantrag, die Möglichkeit der Erzwingungshaft bestehen. Es ist schließlich nicht einzusehen, weshalb in anderen Fällen, in denen Bürger ihren Rechtspflichten nicht nachkommen, dies auch durch Anordnung von Haft durchgesetzt werden kann und ausgerechnet die aufgrund Straffälligkeit ausgesprochene Ausweisung nicht.

Ferner müsste für diejenigen generell nicht abschiebbaren Ausländer schlussendlich – soweit sie gefährlich sind – über Sicherungshaft nachgedacht werden, die im Falle freiwilliger und kontrollierter Ausreise aufzuheben wäre.

cc) Verhinderung der Einbürgerung Krimineller
Es gilt ferner zu verhindern, dass immer mehr ausländische Kriminelle schon deshalb vor Ausweisung sicher sind, weil sie deutsche Staatsangehörige werden. Hierbei handelt es sich, wie die bereits genannten Einbürgerungsquoten von IT nichtdeutscher Herkunft zeigen, keineswegs um ein Randproblem.

Hierzu sind zunächst die kriminalitätsbezogenen Ausschlussgründe für die Einbürgerung deutlich zu verschärfen.

Zwar bestimmt § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz), dass der Einbürgerungsbewerber nicht wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft worden sein darf. Allerdings erklärt das Gesetz das von ihm aufgestellte Erfordernis der bisherigen Unbestraftheit schon drei Paragraphen weiter, nämlich im § 12a StAG, für null und nichtig, indem es zahlreiche geringere Bestrafungen ausdrücklich davon ausnimmt, womit letztlich der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG leerläuft. Statt auf verhängte Strafmaße abzustellen, sollte die potentielle Gefährlichkeit des Einbürgerungsbewerbers geprüft werden dürfen und müssen, indem z.B. die Art der begangenen Tat(en) gewürdigt wird, also z.B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Tat aus dem Bagatellbereich (= Höchststrafe 1 Jahr) etc., wobei allerdings eine Verurteilung zu einer FHS von einem Jahr oder JS wegen einer Vorsatztat in jedem Fall einen Ausschlussgrund darstellen sollte.

Probleme scheint es auch bei der sog. Minderjährigeneinbürgerung zu geben, also der Einbürgerung von Kindern als Folge der Einbürgerung ihrer Eltern. Nach der Erfahrung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde Berlin ist es für kriminelle minderjährige Ausländer häufig einfacher, eingebürgert zu werden als eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Auch in meiner Abteilung musste ein solcher Fall registriert werden.

Von interessierter Seite wird auch die Adoption genutzt, um junge Kriminelle zu deutschen Staatsbürgern zu machen. Ermöglicht wird dies durch die Regelung des § 6 StAG, die Minderjährigen bei Annahme als Kind durch einen Deutschen ohne weitere Prüfung die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht. Dies gälte es durch Einführung einer Ausnahmeregelung bei Straffälligkeit des Adoptierten zu ändern.

Eminent wichtig wäre es auch, den familiären Hintergrund des Einbürgerungsbewerbers berücksichtigen zu dürfen. So ist der von uns festgestellte hohe Einbürgerungsgrad ausgerechnet der Angehörigen hochkrimineller Familien mit arabischem Hintergrund das Ergebnis einer von diesen Familien gefahrenen regelrechten Einbürgerungsstrategie. Deren Frauen, die in strafrechtlicher Hinsicht kaum jemals auffallen, gelang es zumindest vor der Einführung des Erfordernisses von Deutschkenntnissen häufig problemlos, eingebürgert zu werden, womit dann ihre Angehörigen, insbesondere kriminelle Ehemänner und Söhne, wegen Art. 6 GG nicht nur einen erhöhten Ausweisungsschutz erlangten, sondern wodurch ihre weiteren Nachkommen natürlich ebenfalls Deutsche wurden und werden.

Dies gälte es zu vermeiden, indem ein entsprechend formulierter Ausschlussgrund in den § 10 StAG eingefügt wird.

Einklagbare Einbürgerungsansprüche sind schließlich generell ein Freifahrtschein für Kriminelle in den gesicherten Aufenthaltsstatus, weil häufig zwar Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen, die vernünftigerweise klar gegen eine Einbürgerung sprechen würden, sich aber nicht gerichtsfest belegen lassen. Wer an dieser Stelle sofort die Unschuldsvermutung ins Feld führt, übersieht, dass die Versagung der Einbürgerung keine staatlich verhängte Strafe darstellt. Auch ist die Einbürgerung weder ein Menschen- noch ein Grundrecht, sondern der Akt der Einbürgerung wird – soweit mir bekannt ist, weltweit – traditionell nur denen zuteil, die willkommen sind. Sie sollte deshalb auch künftig wieder denjenigen vorbehalten bleiben, die wir guten Gewissens und aus voller Überzeugung unsere Mitbürger nennen wollen. Diejenigen, die uns nicht willkommen sind, müssen wir auch ablehnen können.

Aus demselben Grund müsste die Vorschrift des § 4 Abs. 3 StAG, die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt auch den Kindern hier lebender Ausländer verleiht, dringend wieder gestrichen werden, sie ermöglicht Einbürgerung ohne Ansehen der Person, also – quasi blind – u.U. auch den Kindern krimineller Sippen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihrerseits kriminell werden!

Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der zahllosen bereits eingebürgerten Kriminellen. Hier sollte nach dem Vorbild des § 25 StAG ein automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten, sobald der Betreffende innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung einen Ausweisungstatbestand nach §§ 53f. AufenthG erfüllt.

Zu Strafhaft verurteilten Doppelstaatlern sollte schließlich der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Angebot der anschließenden Ausweisung und großzügigem Gebrauch von § 456a StPO (= Absehen von der Vollstreckung bei Ausweisung und Auslieferung) schmackhaft gemacht werden.

2. Bekämpfung der Ursachen
Geht man von der These aus, dass die wichtigsten kriminogenen Verhältnisse in Ghettobildung, mangelnder Integration bei fehlender Mehrheitsgesellschaft, abweichenden Wertevorstellungen, gänzlich unzureichender Sprachkenntnis sowohl im Deutschen als auch in der Muttersprache, unzureichender Alphabetisierung und daraus folgender weitgehender Chancen- und Perspektivlosigkeit zu suchen sind, wird klar, dass die weitere Ausbildung der vorgenannten Erscheinungen verhindert und jene – falls irgend möglich – weitestgehend zurückgedrängt werden müssen, zumal sie auch künftige Integration mindestens erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.

Es führt schließlich kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die entstandenen kriminalitätsfördernden Verhältnisse auch mit der schieren Zahl von Ausländern bzw. Migranten in den hochbelasteten Quartieren zu tun haben sowie mit der „Qualität“ derselben, insbesondere ihrer sozialen Herkunft, ihrer Integrationsfähigkeit und –willigkeit etc. Hieraus folgt zwingend auch die Lösung, nämlich Reduzierung der Zahl der nicht integrierbaren Ausländer auf ein verkraftbares Maß.

Schon die Umsetzung der oben zu 1. vorgeschlagenen symptomatischen Maßnahmen würde hier eine gewisse nicht gering zu erachtende Erleichterung bringen.
Darüber hinaus ist in allererster Linie darauf hinzuwirken, dass die Zahl sozial randständiger Ausländer aus den bereits stark überrepräsentierten Ethnien sich wenigstens nicht noch ständig erhöht. Hierfür hauptverantwortlich war zumindest der trotz Anwerbestopp schon vor mehr als drei Jahrzehnten seitdem weitergeführte Familien- und Ehegattennachzug (§§ 27ff. AufenthG), der – nebenbei bemerkt – auch conditio sine qua non für die bei hier lebenden orientalischen Familien häufig anzunehmenden Zwangsehen ist. Dieser Nachzug ist daher für überrepräsentierte Nationalitäten bzw. Ethnien auf Ausnahmefälle zu beschränken. Dem Ziel der Beschränkung dient die jüngst beschlossene Änderung des § 30 AufenthG, wodurch u.a. das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse bei dem nachziehwilligen Ehegatten eingeführt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob sich hierdurch eine Entlastung ergeben wird.

Eine grundlegende Änderung würde aber wohl nur durch ein Umsteuern in dem Sinne bewirkt werden können, dass das gesetzgeberische Ziel der Integration der Zugewanderten durch Einführung des Prüfsteins der Integrationswilligkeit- und fähigkeit durchgesetzt würde.

Ein Ausländer dürfte somit erst dann die Niederlassungserlaubnis, also den zum unbefristeten Aufenthalt berechtigenden Titel (§ 9 AufenthG) erhalten, wenn er die Gewähr böte, sich zumindest künftig erfolgreich zu integrieren. Bei allen anderen wäre nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis auf eine Beendigung ihres Aufenthalts hinzuwirken. (Ist es wirklich ein revolutionärer Gedanke, dass ein befristeter Aufenthalt endlich ist?)

Zum Zwecke der Ertüchtigung möglichst vieler Migranten zum Leben in einer modernen Gesellschaft wäre der mit dem AufenthG zaghaft begonnene Weg der Integrationsförderung (vgl. §§ 43ff. AufenthG) konsequent fortzusetzen. Ziel muss es sein, alle hier lebenden Ausländer, die einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, zu Integrationskursen zu verpflichten – und zwar auf eigene Kosten -, sofern sie dessen bedürfen; im Falle für die Beschulung ungenügender Deutschkenntnisse von Kindern sind die Eltern auf ihre Kosten zur Nachschulung zu verpflichten. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wäre der Aufenthaltstitel zu widerrufen. So wäre auch zu verfahren in allen Fällen, in denen sich die mangelnde Integrationswilligkeit bzw. –fähigkeit hier lebender Ausländer durch deren Verhalten herausstellt. So erscheint z.B. der weitere Aufenthalt einer Familie, die eines ihrer Mitglieder zur Wahrung der Familienehre ermorden lässt, nicht hinnehmbar. (Diese Auffassung hat auch der Berliner Innensenator nach dem Fall Sürücü öffentlich vertreten, wobei ihm sicherlich klar war, dass die gegenwärtige Rechtslage eine Aufenthaltsbeendigung nicht zulässt. Von einer Berliner Bundesratsinitiative zur Herstellung einer dies ermöglichenden Rechtslage hat man indes noch nichts gehört.) Auch der Aufenthalt von Familien, von deren drei Söhnen zwei bereits kriminell auffällig geworden sind und der dritte nur deshalb nicht, weil er erst sechs Jahre alt ist, erscheint unter Integrationsgesichtspunkten als nicht sonderlich aussichtsreich und wäre zu beenden.

Noch vor kurzer Zeit wären solche Vorschläge als „Zwangsgermanisierung“ verunglimpft worden. Die Ereignisse in Holland, Frankreich und nicht zuletzt in London haben jedoch gezeigt, dass das Unterlassen einer sei es auch erzwungenen Integration sogar geeignet ist, den Weg zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu bereiten. Mindestens ist aber zu erwarten, dass bei ungehindertem Fortschreiten der gegenwärtigen Entwicklung innerhalb weniger Jahre immer größer werdende Bereiche Berlins und anderer Ballungsräume zu „no-go-areas“ verkommen würden. Es besteht somit keine Alternative.

IV. Realisierung?
Juristenkollegen, die sich, ohne zu kollabieren, bis hierhin durchgekämpft haben, werden spätestens jetzt mit letzter Kraft hervorstoßen, dass die Vorschläge ja alle verfassungswidrig sind.
Ich weiß, ich weiß, da gäbe es gegenwärtig in Karlsruhe sicher das eine oder andere Problem. Allerdings ist zur Frage der Verfassungswidrigkeit darauf hinzuweisen, dass es keineswegs die Verfassung ist, die z.B. postuliert, dass ein im Ausland lebender Ausländer, der im Ausland einen im Inland lebenden Ausländer heiratet, hierdurch u.U. ein Aufenthaltsrecht im Inland erwirbt. Es sind vielmehr die Verfassungsrichter, die derlei Aussagen treffen und sich zur Begründung ihrer Auffassung auf die Grundrechte berufen („Art 6 Abs. 1 (GG) umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung und das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben im tatsächlichen Sinne und begründet insoweit eine aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung von Art 6, die durch Nachzugsregelungen und Warteregelungen berührt wird“, BVerfGE 76, 1-83). Sie sind es schließlich, die die alleinige Deutungshoheit über die Verfassung haben.

Nun ist es jedoch für Juristen keine neue Erkenntnis, dass Gerichte – auch höchste Gerichte – hin und wieder ihre Rechtsprechung ändern. Das BVerfG macht hier keine Ausnahme; was gestern von Verfassungswegen nicht zu beanstanden war, kann heute ohne weiteres dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit unterfallen und umgekehrt, ohne dass die Verfassung auch nur im Geringsten geändert worden wäre. Geändert haben sich die Auffassungen der entscheidenden Personen bzw. – in solchen Fällen häufiger – es wurden die Personen ausgetauscht. Es ist also keineswegs gesagt, dass die hier unterbreiteten Vorschläge nicht morgen der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnten.

Hierzu könnte es hilfreich sein, Verfassungsrichter zum Zwecke der Weiterbildung z.B. eine Nacht mit Kräften der OGJ (Operative Gruppe Jugendgewalt, spezialisierte Einsatzkräfte der Berliner Polizei) im „Kiez“ verbringen zu lassen; die hierbei gemachten Erfahrungen und gewonnenen Einsichten könnten bereits geeignet sein, die eine oder andere Frage in neuem Licht zu betrachten.

Entscheidend für die Realisierung ist freilich der politische Wille. Ein dahingehender ist derzeit nicht in Sicht. Auch dies kann sich aber ändern, z.B. dadurch, daß die Größe des Problems in immer weiteren Kreisen der Öffentlichkeit bekannt wird und sich auf diese Weise Druck aufbaut, dem sich die Politik schließlich nicht mehr entziehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass dies geschieht, bevor das Problem in vornehmen Villenvororten – den bevorzugten Wohnorten unserer Entscheider in Staat und Gesellschaft – spürbar geworden ist, denn dann hätten wir in den „Kiezen“ bereits Bürgerkrieg.

» Der Vortrag von Roman Reusch im pdf-Format [23]

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Koch: Stich ins Wespennest

geschrieben von am in Deutschland,Gutmenschen,Linksfaschismus,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

gang2_kurz.jpgNach Claudia Roth [24] sind nun auch die übrigen üblichen Verdächtigen wach geworden, und prügeln auf Hessens Ministerpräsident Roland Koch ein, der gefordert hatte [25], die Bevölkerung vor ausufernder Ausländerkriminalität besser zu schützen. Wie üblich haben die schlimmsten Integrationsversager wieder die größte Klappe.

Die Welt zitiert [26] den Chor der berufsbetroffenen Empörten:

Vizekanzler Steinmeier:

Die Richter hätten jede Menge scharfe Instrumente, um auf solche Verbrechen zu reagieren, betonte der stellvertretende SPD-Vorsitzende. Dies schließe Abschiebungen ein, sagte Steinmeier. Koch solle sich deshalb lieber um die Integration ausländischer Jugendlicher kümmern, statt die Menschen gegeneinander aufzubringen.

Steinmeier hat gut reden. Nicht jedem ist genug Charakterlosigkeit gegeben, um sich mit türkischen Faschisten gemein zu machen [27]. Und vielleicht kann Koch ja auch nicht singen?

Grünen-Chef Bütikofer:

Er sagte der „Passauer Neuen Presse“, Koch versuche, „sein landespolitisches Scheitern durch Ausschlachtung dieses schlimmen Vorfalls zu überspielen“.

Justizministerin Zypries (SPD):

Die von Koch kritisierte Zypries nannte es in der „Frankfurter Rundschau“ unseriös, den Eindruck zu erwecken, das Jugendstrafrecht sei nichts anderes als „Kuschelpädagogik“. Zudem sei es irreführend zu behaupten, man müsse Jugendliche schneller in Haft nehmen, um vor weiteren Straftaten abzuschrecken. „Jugendliche, die Haftstrafen verbüßt haben, weisen eine höhere Rückfallquote aus, als jene, die mit anderen Sanktionen bestraft wurden“.

Was nicht gerade für den Jugendstrafvollzug spricht, den Zypries zu verantworten hat. Koch hatte die Ministerin vor allem dafür kritisiert, Vorschläge des Bundesrates zu einer Verschärfung des Strafrechts regelmäßig zu blockieren.

Ludwig Stiegler (SPD):

„In seiner Not greift Roland Koch wieder gnadenlos in die alte Kiste der Ausländerfeindlichkeit“

Soweit wir wissen, sprach Koch ausdrücklich von kriminellen Ausländern. Was haben die vielen anständigen Ausländer mit denen zu schaffen, Herr Stiegler?

Der Berliner Innensenator Körting (SPD):

Fast die Hälfte der Gewalt durch Jugendgruppen gehe auf deutsche Täter zurück, sagte Körting der „Berliner Zeitung“. Er lehnte die von Koch geforderte Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Vielmehr müssten die Gesetze vernünftig angewendet werden. Die zentrale Frage sei zudem, welche Perspektive Deutschland einem 18-Jährigen biete, der „mit Ach und Krach seinen Hauptschulabschluss gemacht hat? Ich finde, es bietet keine“, sagte der Innensenator. „Es gibt eine Bereitschaft, Konflikte mit Gewalt auszutragen oder durch Raub und Erpressung am Wohlstand der Gesellschaft teilzuhaben“. Dies betreffe nicht nur Familien von Migranten.

Ein ausgewiesener Experte: In Körtings Zuständigkeitsbereich, Berlin, gehen rund 80% der Gewaltdelikte auf das Konto türkischer und libanesischer Bandenkrimineller.

Mehmet Kilic, Vorsitzender des Bundesausländerrates:

… bezeichnete die Aussagen Kochs laut „Frankfurter Rundschau“ dem Blatt zufolge als puren Populismus. Kriminalität sei kein ethnisches Problem. Mangelnde Bildung und Arbeitslosigkeit führten zu Kriminalität – ob bei Deutschen oder Ausländern.

Pech, dass es gerade den Migranten aus dem muslimischen Kulturkreis so besonders oft an Bildung mangelt.

Unterstützung für Koch gibt es dagegen von seinem Pressesprecher Dirk Metz:

„Mit dem dümmlichen Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit als üblichem rot-grünen Reflex löst man die Probleme, um die jedermann weiß, jedenfalls ganz sicher nicht“, sagte er in Wiesbaden. Die Gewaltkriminalität in Deutschland sei in den vergangenen zehn Jahren um 16 Prozent gestiegen. „Diese Entwicklung, an der junge ausländische Gewalttäter einen erschreckend hohen Anteil haben, lässt sich doch nicht leugnen und darf nicht zum Tabu erklärt werden.“

In einer Onlineabstimmung zum Artikel [26] stellen sich 78% der Weltleser hinter die Aussagen des hessischen Ministerpräsidenten. (Samstag, 18 Uhr). Wohlbemerkt, bevor PI seine Leser hiermit auf die Abstimmung aufmerksam macht.

Einen ausgewogenen Kommentar von Gospotin Gogol [28] mit Innenansichten der multikulturellen Wirklichkeit – ganz ohne „ausländerfeindliche“ Töne – empfehlen wir unseren Lesern in der ZEIT.

(Vielen Dank an die zahlreichen Spürnasen)

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