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Türkische Verbände drohen und fordern

Drei Tage vor der geplanten Inszenierung der Dialogshow „Integrationsgipfel“ [1] fletschen die Migrantenverbände die Zähne, weil die gewählten Parlamente ein neues Zuwanderungsgesetz verabschiedet haben, ohne die Genehmigung der türkischen Verbände einzuholen. Die sind darüber ein ganzes Stück weit empört und demonstrieren ihr Verständnis von Demokratie, indem sie dreist vom Bundespräsidenten verlangen, seine Unterschrift zu verweigern [2] und mit dem Boykott des Integrationsgipfels drohen [3], wenn er nicht pariert.

Die Rede ist von der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) und der Türkischen Gemeinde Deutschland. Beide hatten mit dem Rückzug aus dem Integrationsgipfel gedroht, sollte gegen ihren erklärten Willen das Zuwanderungsgesetz verabschiedet werden.

„Ein dunkler Tag für die Demokratie“, eine „Schande für Deutschland“: Vor dem Integrationsgipfel im Kanzleramt verhärten sich die Fronten zwischen türkischen Verbänden und der Regierung. Der Grund – die Verabschiedung des geänderten Ausländerrechts im Bundesrat. (…) Bereits morgen will Kenan Kolat Bundespräsident Horst Köhler konsultieren. „Wir fordern ihn auf, seine Unterschrift nicht unter das Gesetz zu schreiben, denn es ist klar verfassungswidrig“, so Kolat. Man müsse jetzt für mehr Demokratie in Deutschland kämpfen.

Gut, dass die türkischen Verbände uns erklären, was verfassungsgemäß ist und was nicht. Und für Demokratie kämpfen heißt auf türkisch: Das von der Verfassung für die Gesetzgebung vorgesehene Parlament ist zu dieser nicht befugt, wenn nicht vorher die selbsternannten Vertreter einer zugewanderten Minderheit ihre Zustimmung gegeben haben.

(Spürnasen: spital8katz und Marquis)

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Schächten – „schonend ausgeglichen“

geschrieben von PI am in Islam | Kommentare sind deaktiviert

Die mit dem Einzug der Scharia einhergehende Aushöhlung unserer Gesetze soll jetzt zumindest im Bereich des Tierschutzes gebremst werden [4]. Die von Tierärzten seit langem geforderte [5] Einschränkung des betäubungslosen Schlachtens soll endlich in Gesetzesform gegossen werden.

Der Bundesrat will die Anforderungen an die Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Tieren verschärfen. Ein von Hamburg und Hessen vorgestellter Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Länderkammer in den Bundestag eingebracht werden. Demnach soll eine Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten von Tieren nur noch erteilt werden, wenn sie nachweislich erforderlich ist, um den Bedürfnissen von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Tierschützer begrüßten die Entscheidung. (…) Es müsse gewährleistet sein, dass bei dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen oder Leiden, auftreten, heißt es in dem Antrag. Dafür haben die Länder eine Änderung des Tierschutzgesetzes ins Auge gefasst. Hintergrund ist die stärkere Nutzung der Möglichkeit der reversiblen Elektrokurzzeitbetäubung, durch die das Tier schnell in einen Zustand vollständiger Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt wird. Diese Methode werde etwa in Neuseeland bereits praktiziert.

Das Schächten von Tieren ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 müssen Behörden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn ein Antragsteller persönlich der Überzeugung ist, dass sein Glaube das Schächten erfordert. Eine solche individuelle Einstellung reiche aber nicht aus, argumentieren die zwei Bundesländer. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wertete den Beschluss als „überfälligen Durchbruch“.

Wir sind gespannt, wie man einen „schonenden Ausgleich zwischen den Verfassungsgütern Religionsfreiheit und Tierschutz [6]„, erreichen will.

(Spürnasen: Bernd v. S. und Koltschak)

Weitere PI-Beiträge zum Thema „Schächten“ findet man hier [7].

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Integrationsgipfel: Dialog ohne Dialogpartner?

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Hoffte man vor wenigen Tagen noch, das Wettern gegen die Islamkonferenz [8] habe seine Ursache in einer gewissen extremistischen Sichtweise, so werden nun alle Euro-Islam-Gläubigen eines Besseren belehrt – und zwar von den „gemäßigten“, den „moderaten“ Dialogpartnern. Moslemverbände drohen mit einem Rückzug vom Integrationsgipfel [9], weil sie sich über das neue Zuwanderungsgesetz [10] ärgern.

Neben der Erhöhung des Nachzugsalters [11] für Importbräute ärgern sie sich über die Forderung nach minimalen Sprachkenntnissen sowie darüber, dass man von den Herziehenden verlangt, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Außerdem bemängeln sie, der Mangel an Demokratieverständnis ist kaum zu überbieten, nicht an der Gesetzgebung beteiligt worden zu sein. Man habe vergessen, die Genehmigung der Migrantenverbände einzuholen. Und wir dachten in unserer Naivität, Gesetzgeber sei hierzulande ein vom Volk gewähltes Parlament.

Die wunderbare Necla Kelek gibt in der faz die passende Antwort [12] und verteilt gleich noch ein paar Hiebe an die nützlichen Idioten aus der deutschen Politik.

„Süß reden“ wollte Bekir Alboga zu Beginn des Integrationsgipfels vor einem Jahr und verteilte türkisches Gebäck, das mit Zuckerwasser gesüßt wird. Inzwischen zeigt der Dialogbeauftragte der türkisch-islamischen Moscheevereine, Ditib, die Zähne. Die Ditib überlege, an der nächsten Integrationskonferenz – sie findet am kommenden Donnerstag in Berlin statt – nicht teilzunehmen, weil die Bundesregierung ein „Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ ohne Mitwirkung der Migranten-Verbände auf den Weg gebracht hat.

Alboga ist sich mit dem Türkischen Bund und den anderen Vereinen einig, alle empfinden die neuen Richtlinien als „diskriminierend“ und eine „fast hinterhältige Politik“. Denn sie beklagen, in die Gesetzgebung nicht einbezogen worden zu sein. (…)

Die Bundesregierung hat eine Gesetzesinitiative beschlossen, die das Zuzugsalter bei Familienzusammenführung von sechzehn auf achtzehn Jahre heraufsetzt und von den Zuziehenden einfache Deutschkenntnisse und wirtschaftliche Unabhängigkeit verlangt. Diese Maßnahme richtet sich darauf, den leidigen Tatbestand der „Importbräute“ zumindest einzudämmen. Gerade der Zwang zur (frühen) Heirat und die völlige Abhängigkeit junger Frauen aus Anatolien von den Familien ihrer meist in Deutschland geborenen Männer, die völlige Unkenntniss der Sprache und Kultur ihrer neuen Heimat haben in den vergangenen Jahren zum weitgehenden Scheitern der Integration und zur Zuwanderung in die Sozialsysteme geführt. Diese Frauen führen in den Familien in Deutschland ein separiertes, ihrer anatolischen Tradition verpflichtetes Leben, sie erziehen Kinder nach den Vorgaben dieser Kultur, sprechen mit ihnen nur türkisch.

Die Folge sind Segregation und Schulversagen der Migrantenkinder. Immer wieder wird so eine erste Migrantengeneration produziert. Wir haben bereits Hunderttausende so lebende Frauen in Deutschland. Weder Islam- noch Türkenverbände haben auch nur eine Hand gerührt, um die Lage dieser Frauen zu verbessern, sondern immer nur ihr Recht und ihre Kultur verteidigt. Das Gesetz ist deshalb dringend nötig. Wie schon in anderen Fällen – wie beispielsweise der Vereinbarung, während der Schulzeit deutsch zu sprechen – wird von den türkischen Verbänden, ob säkular oder religiös, und auch von den türkischstämmigen Politikern und ihren Fürsprechern (gegrüßt sei stellvertretend Claudia Roth) jeder Ansatz zur Eingliederung der Migranten in die deutsche Gesellschaft als Diskriminierung, Bevormundung oder gar als unnötig empfunden.

Unsere Spürnase Zimmermann bringt die Sache so auf den Punkt: Jetzt ist es schon soweit, daß die verfassungsfeindliche Ditib verlangt in ein Gesetzgebungsverfahren miteinbezogen zu werden. Aber: das ist ja nur der erste Schritt. Zuerst wird Ditib gefragt wie das neue Gesetz auszusehen hat, im nächsten Schritt wird der Bundestag bei Ditib anfragen, ob die Gesetzgebung in Ordnung ist und im 3. Schritt wird die Scharia eingeführt.

(Spürnasen: Zimmermann und Hojojutsu)

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Bundesrat stimmt Gesetzesänderungen zu

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bundesrat_200.jpgDer Bundesrat in Berlin hat heute der Reform des Zuwanderunsgesetzes zugestimmt, die insbesondere den unkontrollierten Nachzug von minderjährigen „Importbräuten“ aus Nicht-EU-Ländern erschweren soll. Integrationsverweigerung soll künftig härter sanktioniert werden können während gleichzeitig die Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber auf ein Aufenthaltsrecht verbesssert werden. In einer eigenen Gesetzesinitiative verlangt die Ländervertretung weiterhin, das betäubungslose Schächten von Schlachttieren einzuschränken.

RP-online [13] fasst zusammen:

Zuwanderungsrecht: Der Bundesrat hat der umfassenden Reform zugestimmt. Das am Freitag in Berlin abschließend gebilligte Gesetz sieht für Ausländer schärfere Auflagen für die Familienzusammenführung und Strafen bei der Verweigerung von Integrationsmaßnahmen vor. Mehrere zehntausend abgelehnte Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz aber auch die Chance auf einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland.

Das Gesetz, das elf EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht umsetzt, erschwert unter anderem den Nachzug von Ehepartnern aus Nicht-EU-Staaten. Sie müssen künftig mindestens 18 Jahre alt sein und einfache Deutschkenntnisse vorweisen. Damit sollen Zwangsehen vermieden werden.

Darüber hinaus soll die Verweigerung der Teilnahme an Integrationskursen mit Sanktionen wie dem Kürzen der Sozialleistungen geahndet werden. Wenn Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, müssen sie sich aktiv integrieren und die Werteordnung des Grundgesetzes anerkennen. Bei der Visavergabe sollen Ausländer- und Sicherheitsbehörden künftig enger zusammen arbeiten.

Im Gesetzespaket ist ebenfalls eine Bleiberechtsregelung enthalten. Abgelehnte Asylbewerber, die in Deutschland nur geduldet sind, können einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen. Sie müssen sich dafür seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, Deutsch sprechen und nicht straffällig geworden sein. Für Familien mit Kindern gelten sechs Jahre. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen und hat bis Ende 2009 Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden.

In einer Entschließung forderten die Länder erneut, die gezielte Zuwanderung von Hochqualifizierten im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erleichtern. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, kündigte an, die Regierung werde dafür in absehbarer Zeit einen vernünftigen und ausgewogenen Entwurf vorlegen. Die Länder regten darüber hinaus an, die für ausländische Investoren für eine Aufenthaltserlaubnis erforderliche Mindestinvestitionssumme von 500.000 Euro noch weiter zu senken. Bislang war eine Million Euro erforderlich.

Schlachten von Tieren: Der Bundesrat dringt darauf, die Grenzen für das umstrittene Schächten von Tieren künftig enger zu fassen. Das betäubungslose Schlachten von Tieren soll nur gestattet sein, wenn „zwingende Vorschriften“ einer Religionsgemeinschaft dieses vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen, heißt es in einer von der Länderkammer am Freitag beschlossenen Gesetzesinitiative. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass gegenüber einer herkömmlichen Schlachtung bei dem Tier „keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten“. Dafür soll eine Elektrokurzzeitbetäubung vorgenommen werden. Die Initiative war vom Land Hessen eingebracht worden.

Das Schächten, das insbesondere auch von Muslimen praktiztiert wird, ist in Deutschland seit längerem umstritten. Das Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten ohne Betäubung, lässt aber Ausnahmen aus religiösen Gründen zu. Im November 2006 hatte das Bundesverwaltungsgericht einem muslimische Metzger das Schächten erneut gestattet. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte das Schächten aus religiösen Gründen mit einem Urteil Anfang 2002 erlaubt. Allerdings ist inzwischen der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen worden.

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Schweiz: Die Angst vor der Friedensreligion

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In der Schweiz haben sich konservative Kräfte gebündelt, um über einen Volksentscheid ein Verbot für den Bau von Minaretten [14] zu erreichen. Am Erfolg gibt es kaum Zweifel. Nun geht die Angst um unter den Gutmenschen, die Vertreter der Friedensreligion könnten böse und gewalttätig werden. Es beginnen peinliche Unterwerfungsgesten [15].

Für die Bundesratsmitglieder und alle Schweizer Botschafter gelte eine vom Bundesrat erlassene Sprachregelung in Bezug auf die Minarett-Initiative, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete. Zudem würden die Nachrichtendienste laufend die Lage in islamisch geprägten Kreisen und in den in- und ausländischen Medien verfolgen.

Initiative und mögliche Auswirkungen auf die Sicherheit haben ferner bereits den bundesrätlichen Sicherheitsausschuss sowie die hochkarätige Lenkungsgruppe Schweiz beschäftigt.

Konkrete Indizien, dass die terroristische Bedrohung seit der Lancierung der Initiative gestiegen sei, lägen derzeit zwar keine vor, so der Direktor des Bundesamts für Polizei, Jean-Luc Vez. «Allerdings muss man die Situation im Auge behalten, weil sich das rasch ändern kann, wie bereits der Karikaturenstreit gezeigt hat», sagte er.

Islam ist Frieden und deshalb haben alle Angst – vor dem Frieden.

Christoph Mörgeli schreibt in der Weltwoche (nur für Abonnenten):

Hisham Maizar ist ein freundlicher Mann und hält darum auch gute Ratschläge bereit. So tadelt er: «Die Initianten haben die Lektion aus dem Karikaturenstreit nicht gelernt.» Erinnern wir uns an die erteilte Lektion: Nachdem eine dänische Zeitung ein paar Mohammed-Karikaturen veröffentlicht hatte, brannten Botschaften und Flaggen, zog der muslimische Mob demonstrierend durch die Strassen, erliessen islamische Staaten Boykottaufrufe gegen dänische Firmen, wurde eine katholische Nonne erstochen. Vielleicht darf ich an dieser
Stelle einen freundlichen Widerspruch wagen: Offenbar haben die Initianten des Minarettverbots sehr wohl aus dieser Lektion gelernt.

»NZZ: Erhöhte Alarmbereitschaft wegen Minarett-Initiative [16]

(Spürnasen: Urs Schmidlin, Ludwig St., Mr. Fugo und Manuel Sch.)

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Jugendgewalt vor allem Ausländerproblem

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Während man in Deutschland krampfhaft mit dem erkennbar zum Scheitern verurteilten Versuch fortfährt, mit Verständnis, Belohnung und? kumpelhafter Anbiederung [17], die Jugendgewalt mit Migrationshintergrund eindämmen zu wollen, gibt die direkte Demokratie den Schweizern andere Möglichkeiten in die Hand. Die SVP hat auf der Delegiertenversammlung in Liestal beschlossen, eine Volksinitive zur Ausweisung krimineller Ausländer [18] zu starten.

Dabei werden Dinge gesagt [19], die bei uns mit absolutem Rede- und Denkverbot tabuisiert sind.

Für Bundesrat Christoph Blocher ist das Problem der Jugendgewalt in erster Linie ein Ausländerproblem. In einem Massnahmenpaket schlägt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) als Sofortmassnahme vor, straffällige Ausländer konsequenter wegzuweisen.

Bei uns ist es natürlich nicht anders, wie Berlins Innensenator Körting erst gerade erklärte [20].

Als besorgniserregend bezeichnet Innensenator Ehrhart Körting (SPD) den steigenden Anteil von Tätern nicht deutscher Herkunft. Er liegt in einigen Bezirken inzwischen bei 80 bis 90 Prozent.

Die Schweizer Volksinitiative soll für Gesetze sorgen, die die Ausweisung nach folgenden Straftaten ermöglichen:

– Mörder
– Vergewaltiger
– Drogenhändler
– Menschenhändler
– Sozialhilfebetrüger
– sonstige Kriminelle

Außerdem sollen die Voraussetzungen für Einbürgerungen überprüft werden und verbindliche Richtlinien enthalten. Die Schweizer haben die Möglichkeit, durch Volksinitiativen das Schlimmste abzuwehren. Wunschträume für deutsche Verhältnisse. Hier brechen Politiker schon am Wahlabend ihre Versprechen und können dann vom Volk ungestört bis zur nächsten Wahl weiter das Land ruinieren.

(Spürnase: Ludwig St.)

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„EU-Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz“

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schachtschneider.jpg [21]Was bedeutet die EU-Verfassung? Wird darüber aufgeklärt? Was weiß der Parlamentarier, was der normale Bürger? Karl Albrecht Schachtschneider [22] (Foto) ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen. Er hat für den CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag eingelegt. Das monströse Werk enthält zutiefst undemokratische Regelungen, die Angst machen. Schachtschneider ist der Ansicht, „dass die meisten Parlamentarier des Deutschen Bundestags wohl nicht im Ansatz wussten [23], was für einer Monster-Verfassung sie da zustimmten.“ Der Verfassungsvertrag ist ein Ermächtigungsgeset [24]z, das „von bösartigen Kräften benutzt werden will – und die deutschen Politiker sehen weder Gefahren und Unheil, das auf uns in diesem Zusammenhang mit der EU-Verfassung zukommt.“

Die Informationen aus dem Interview mit Professor Schachtschneider [24] sind für jeden Bürger der EU essentiell! So enthält der Verfassungsvertrag beispielsweise die Möglichkeit,

der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!

Frage: Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?

Schachtschneider
: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.

Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluss der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluss, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.

Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluss „tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft“. Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.

Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluss ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.

Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.

Frage: Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.

Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert (…)

Frage: Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. – In Ordnung.

Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.

Kurz gesagt: Die EU-Verfassung ermöglicht die Abschaffung der Demokratie und die Bildung eines „Willkür- und Tyrannenstaates, ja eine Diktatur eines kleinen Kreises von EU-Politikern, der nicht einmal gewählt, sondern nur berufen wurde.“

» PI: Es grüßt die totalitäre Vision – EU auf dem schnellsten Weg zur EUSSR [25]
» Fakten & Fiktionen: EU-Verfassung "ein Haufen Scheiße" [26]

(Spürnase: b. jellyfish)

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