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Roman Reusch fordert Strukturänderungen im Justizgebaren

AfD-MdB Roman Reusch kennt sich als ehemals leitender Berliner Oberstaatsanwalt aus mit Recht und Gesetz und vor allem aber auch mit den zähen, oft unnötig langen Abläufen und vielfach unbefriedigenden Ergebnissen unserer Gerichtsbarkeit. Er weiß, wo der Sand im Getriebe der Justizmühlen steckt zwischen dem meist die Opfer aufgerieben werden. Reusch möchte endlich durch echte Strukturänderungen den Verfahrensstau auflösen, Abläufe sinnvoll verkürzen und er verweist darauf, dass sich seit „Kaisers Zeiten“ gerade in den letzten Jahren so einiges geändert habe, auf das man endlich entsprechend reagieren müsse.

Reusch:

„Wir haben den Straßenraub, der eine wahre Pest geworden ist. Wir haben Messerattacken, die dramatisch zugenommen haben, in einem früher nie gekannten Umfang. Es ist den Geschädigten nicht vermittelbar, wenn der Täter, der vielleicht sogar noch auf frischer Tat erwischt worden ist, nach Feststellung seiner Personalien wieder laufen gelassen werden muss, weil kein Haftgrund besteht. Deswegen brauchen wir einen Haftgrund für solche Fälle; denn Messerstecher und Straßenräuber gehören in den Knast. Wir schreiben die entsprechenden Delikte in § 112 Absatz 3 StPO, und schon ist die Kugel rund“.

Immer wieder kämen brandgefährliche Täter frei, weil die Justiz es nicht geschafft habe oder einfach weil Fehler gemacht wurden. Das sei künftigen Opfern gegenüber unverantwortlich.

Sobald Wiederholungsgefahr im Sinne von § 112a Absatz 1 StPO bestünde, dürfe es keine Freilassung geben, so Reusch.

Auch den Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern möchte der Jurist anders gestalten. Wie man derzeit verfährt sieht Reusch nicht ein:

„Hier ergeht ein Strafurteil. Wenn es rechtskräftig geworden ist, wird es der Ausländerbehörde geschickt. Diese leitet das ganze Verwaltungsverfahren ein. Irgendwann haben wir nach Jahren, wenn wir den Verwaltungsrechtsweg hinter uns gebracht haben, einen bestandskräftigen Ausweisungstitel. So weit, so schön, das könnte man abkürzen, indem man dem Strafrichter bereits die Ausweisung verhängen lässt.

Es wundert sich niemand, wenn der Strafrichter die Fahrerlaubnis oder die Gewerbeerlaubnis kassiert. Da liegt es doch im System, dass auch die Aufenthaltserlaubnis kassiert werden kann.“

Da Reusch immer mit gesundem Menschenverstand und vor allem mit Blick auf die „schon länger hier Lebenden“ agiert, eilt ihm bei den geistigen Bewohnern von „Hell- und Buntdeutschland“ der Ruf als Justiz-Hardliner voraus. Damit kann der erfahrene Jurist aber wohl ganz gut leben. Auch ist er es schon von Berufs wegen gewohnt, sich und seine Standpunkte zu verteidigen, sie wenn möglich durchzusetzen – da kann der Gegner (wie auch bei seiner Rede hier im Bundestag) pöbeln so viel er will.

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