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Wuppertals Sozialdezernent hält Begriff „MUFL“ für faschistisch

Was „minderjährige unbegleitete Flüchtlinge“ (MUFL) so alles anrichten, musste Deutschland erst dieser Tage wieder blutig im pfälzischen Kandel erfahren, wo ein angeblich 15-jähriger afghanischer MUFL ein deutsches Mädchen in einem Drogeriemarkt brutal mit einem Messer abgeschlachtet hat.

Zu Zehntausenden werden überall im Land MUFLs unter horrendem finanziellen Aufwand nach den Bestimmungen des deutschen Jugendschutzes versorgt und alimentiert.

Die Dankbarkeit der angeblich minderjährigen Schutzsuchenden hält sich bekanntlich in engen Grenzen. Stattdessen neigen nicht wenige der mitunter schon vollbärtigen oder leicht ergrauten „Jugendlichen“ zu schweren Straftaten.

Das wohl bekannteste Beispiel dafür ist der Vergewaltiger und Mörder Hussein K. aus Freiburg, der in Wirklichkeit schon 33 Jahre alt sein soll, aber von den zuständigen Jugendämtern nach dem Augenscheinprinzip als „minderjähriger Flüchtling“ durchgewunken wurde.

[1]
Claudia Bötte (PRO/REP-Fraktion) mit Gauland-Krawatte.
Genau diese fahrlässige Praxis deutscher Behörden prangerte in der letzten Sitzung des Wuppertaler Stadtrates am 18. Dezember auch die parteilose Stadtverordnete Claudia Bötte (Fraktion PRO/REP) [2] in deutlichen Worten an – im Videomitschnitt der Sitzung [3] zu sehen ab 4:54:25 Stunden.
 
Dabei kritisierte Bötte nicht nur die immensen jährlichen Kosten, die die MUFLs allein in Wuppertal produzieren, sondern beantragte für ihre Fraktion auch gleich noch Ortstermine in entsprechenden Einrichtungen, um die offenbar nur allzu großzügigen Altersbestimmungen der Jugendämter nach dem Augenscheinprinzip auch einmal weniger gutmenschlich-blauäugig überprüfen zu lassen.
 
[4]
Der MUFL-Antrag.
Statt des gebotenen Problembewusstseins zeigte der zuständige Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn [5] (SPD) im Anschluss bei 4:59:48 Stunden an Böttes Rede jedoch idealtypisch die politische Dreistigkeit der linksversifften bundesrepublikanischen Sozialindustrie und -bürokratie.
 
Sämtliche vorgetragenen Fakten und Kritikpunkte ignorierend, ließ Kühn stattdessen ein oberlehrerhaftes politisches Statement vom Stapel, das der Aufgabe eines Verwaltungsbeamten Hohn sprach.
 
Nicht die zum Teil grotesken Altersangaben und horrenden Kosten für den Steuerzahler waren dabei für Kühn das Problem, sondern die angeblich „faschistische Wortwahl“ der Stadtverordneten Bötte. Kühn wörtlich:
 

„Auch Sprache kann ein Angriff auf die Würde von Menschen sein. Und deswegen erlaube ich mir den Hinweis, dass wir über „Unbegleitete Minderjährige Ausländerinnen und Ausländer“ sprechen – UMAs. Denn Würde kommt auch in Sprache zum Ausdruck und Sprache kann ein Angriff auf die Würde von Menschen sein. Zweitens: Die eben genannten Zahlen der Kosten stimmen überhaupt nicht. Drittens: Nach unserer rechtlichen Einschätzung verstößt die Formulierung dieses Antrags ausdrücklich gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, die für alle Menschen gilt. Und diese Unverletzlichkeit der Wohnung fußt auch und gerade auf den Erfahrungen des Faschismus und den Verbrechen dieser Diktatur, hat deswegen einen extrem hohen Wert. Und das gilt auch für die Gewaltenteilung. Auch die ist auf Basis der Verbrechen des Faschismus für uns ganz wichtig und den Redebeitrag an dieser Stelle verstößt gegen die Gewaltenteilung in unserem Land.“

So also die Ansicht des Wuppertaler Universalgelehrten für Demokratie und Menschenwürde, Dr. Kühn. Dass er vom Wuppertaler Steuerzahler eigentlich für andere Aufgaben fürstlich entlohnt wird und vielmehr er die Gewaltenteilung mit seinem dreisten Verhalten nicht respektierte, kam dem guten Mann natürlich nicht in den Sinn. Wen interessiert schon korrektes Verwaltungshandeln, wenn man viel schöner seine persönliche politische Meinung und geschichtliches Halbwissen unters Volk bringen kann?

Diskussionsbeiträge zu diesem Thema können direkt hier entrichtet werden:

» stefan.kuehn@stadt-wuppertal.de [6]

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NRW: Richterliche Stärkung wichtiger Oppositionsrechte

geschrieben von PI am in Altparteien,Justiz,Politik | 68 Kommentare

Von MARKUS WIENER | Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal hat sich innerhalb weniger Wochen gleich mehrere schallende Ohrfeigen durch Verwaltungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen eingehandelt: Sowohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht Münster erklärten in ihren insgesamt drei Entscheidungen vom 14. September und 20. Oktober, die PI-NEWS vorliegen, verschiedene Ordnungsrufe von SPD-Oberbürgermeister Andreas Mucke gegen die patriotisch-freiheitliche Ratsfrau Claudia Bötte [7] für rechtswidrig.

Die mutige 34-jährige Oppositionspolitikerin hatte zuvor im Wuppertaler Stadtrat mit scharfen Worten die undemokratische Pfründepolitik der Altparteien, Verstrickungen der lokalen Obrigkeit mit der linksextremen Szene und die durch unkontrollierte Zuwanderung verschlechterte Sicherheitslage in der Stadt angeprangert.

Alles Themen, bei denen OB Mucke und die Wuppertaler Altparteien nicht nur auf beiden Ohren taub sind, sondern gleich gänzlich jede Diskussion darüber gerne verhindern würden. Zur Not eben auch unter Missbrauch des oberbürgermeisterlichen Ordnungsrechtes in Stadtratssitzungen, wie nun mehrfach richterlich festgestellt worden ist. Einer der Schlüsselstellen in allen drei Urteilsbegründungen bringt das treffend auf den Punkt:

„Die Ordnungsgewalt des Ratsvorsitzenden ist in Anbetracht dieser Bedeutung und Reichweite des Rederechts kein Instrument zur Ausschließung bestimmter inhaltlicher Positionen aus der Debatte. Vielmehr ist der Rat wie die Parlamente das Forum des Austragens inhaltlicher Meinungsverschiedenheiten. Das Ordnungsrecht des Ratsvorsitzenden dient nicht der Sicherstellung der ‘Richtigkeit‘ oder Korrektheit bestimmter inhaltlicher Positionen oder der Sicherung eines gesellschaftlichen Konsens. Der Rat ist ebenso wie ein Landtag oder der Bundestag ein konstitutioneller Rahmen für die Austragung von Meinungsverschiedenheiten, die Darstellung von Positionen von Minderheiten, die Formulierung anderer, von  der Mehrheit nicht getragener Sichtweisen. Diese sind solange hinzunehmen, wie ihre Darstellung nicht in einer Weise geschieht, die die Arbeit des Rates in Frage stellt. Die Grenze zur Verletzung der Ordnung in der Volksvertretung ‚Rat‘ ist dort erreicht, wo es sich nicht mehr um eine inhaltliche Auseinandersetzung handelt, sondern eine bloße Provokation im Vordergrund steht oder wo es um die schiere Herabwürdigung anderer oder die Verletzung von Rechtsgütern Dritter geht.“

Verteidigung der Pfründe

Letzteres sahen das Oberverwaltungsgericht Münster und das Verwaltungsgericht Düsseldorf bei den Redebeiträgen der oppositionellen Ratsfrau Bötte eben nicht gegeben. Weder als Bötte ihre Kritik an der Einführung einer kommunalen Sperrklausel für kleine Parteien in den Worten gipfeln ließ: „Ja, da haben wir es ja endlich, das wahlpolitische Ermächtigungsgesetz der Altparteien, die vor allem auf die Verteidigung ihrer Pfründe bedacht sind“. (OVG Münster 15 A 2785/15)

Noch bei Böttes anklagenden Worten zur Verstrickung der Wuppertaler Antifa-Szene mit den Altparteien und Teilen der Stadtverwaltung, als die zweifache Mutter u.a. dem Fraktionschef der Grünen vorwarf, die „roten SA-Kampfgruppen“ medial zu unterstützen und in die Richtung von Stadtdirektor Kühn anmerkte: „Und auch der Herr Dr. Kühn sieht keine Veranlassung, das autonome Zentrum zu schließen. Das spricht einmal mehr für sich und zeigt so offenkundig, dass nicht nur Teile der Politik, sondern auch der Verwaltung das faschistische Treiben autonomer Kreise womöglich goutieren.“ (VG Düsseldorf 1 K 15366/17)

Ebenso bewerteten die Verwaltungsrichter bzgl. einer Sondersitzung des Stadtrates „zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Karneval und andere Großveranstaltungen“  das Recht der Ratsfrau Bötte höher, auf die Hintergründe der gestiegenen Gefährdungslage hinzuweisen – Stichwort Kölner Silvesternacht und kriminelle ‚Flüchtlinge‘ – als das Bedürfnis des Oberbürgermeisters, diese politisch unkorrekten Erörterungen schnellstmöglich abzuwürgen, da angeblich „nicht zur Sache“ gesprochen würde. (VG Düsseldorf 1 K 2713/16)

Insgesamt haben diese eindeutigen Urteile verschiedener NRW-Verwaltungsgerichtsinstanzen unzweifelhaft eine Stärkung der Oppositionsrechte und der Meinungsfreiheit in den Kommunalparlamenten zur Folge. Auch und gerade für Politiker und Parteien, die derzeit (noch) nicht mehrheitsfähig sind und vom politisch-medialen Establishment nach Kräften diskriminiert und in ihrer Arbeit behindert werden. Ein wichtiger Meilenstein bei der politischen Rückeroberung unseres Landes, die auf parlamentarischer Ebene neben Bundestag und Landtagen auch in allen Kommunalvertretungen zu erfolgen hat.


Markus Wiener. [8]
Markus Wiener.
PI-NEWS-Autor Markus Wiener [9] schreibt bevorzugt zu tagespolitischen und Kölner Themen für diesen Blog. Der 41-jährige Politologe engagiert sich seit über zehn Jahren für die Bürgerbewegung Pro Köln im Kölner Stadtrat. Darüber und die Kölner Kommunalpolitik im Allgemeinen berichtet der gelernte Journalist auch auf dem Blog koeln-unzensiert.de [10]. Der gebürtige Bayer und dreifache Familienvater ist über seine Facebook-Seite [11] erreichbar.

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