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Christenverfolgung stoppen: Eine Unions-Abgeordnete stimmt mit der AfD

Von LUPO | Dazu gehört Mut und christliches Selbstvertrauen: die Bremer CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Motschmann stimmte als Einzige von 399 Mitgliedern [1] der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen gegen einen eigenen Regierungsantrag und indirekt für einen Antrag der AfD im Bundestag, die weltweite Christenverfolgung zu stoppen und zu sanktionieren.

Wer ist diese Frau? Sie ist evangelisch, verheiratet mit einem Pastor, hat drei Kinder und acht Enkel. Sie studierte Theologie, Romanistik und Pädagogik und trat 1976 in die CDU ein. Frau Motschmann kam über Schleswig-Holstein nach Bremen und war dort Mitglied in der CDU-Bürgerschaft sowie mehrere Jahre Staatsrätin für Sport und Kultur. Seit 2013 ist sie Mitglied des Bundestages, Mitglied im Bundesvorstand und seit 2018 Sprecherin der Unions-Fraktion für Kultur und Medien. Sie ist hochrangig verankert im Evangelischen Arbeitskreis und in der Frauenunion.

Der Antrag der AfD [2] ist hochaktuell und brandeilig. Die Anzahl verfolgter Christen wird weltweit auf 200 Millionen geschätzt. Christen sind die am meisten diskriminierte Religionsgemeinschaft. Die AfD hat seit April im Bundestag einen vorzüglich fundierten und begründeten Vorstoß unternommen, um die Rechte der mit Tod und Diskriminierung bedrohten Christen zu stärken und deren Verfolgung zu stoppen. Die anderen im Bundestag vertretenen Parteien gönnen der AfD offensichtlich ihren klugen und dringend notwendigen Maßnahmenkatalog zur Abwehr des Schreckens nicht. Ihre Taktik: verzögern, umformulieren, schließlich ablehnen und eigenen Antrag mehrheitlich durchbringen. Mussten Christen inzwischen leiden, weil man der AfD nicht den Erfolg gönnte?

„Das tut man nicht, wenn es um gekreuzigte Menschen in Syrien geht, um von Bomben zerfetzte Kopten in Ägypten“, hielt der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun den anderen Parteien am Freitag im Bundestag ihr Verhalten vor. Er meinte damit die monatelange Verzögerung durch „Aufklärungsbedarfe“, die dazu herhalten mussten, um den bereits im April eingebrachten AfD-Antrag mehrfach nicht in den zuständigen Ausschuss und ins Plenum zu bringen. „Dass diese Debatte heute überhaupt stattfindet, ist ein Erfolg der AfD“, so Braun:

Die AfD fordert in ihrem Papier eine härtere Gangart gegenüber Staaten, die sich weigern, die Religionsfreiheit von Christen und anderen religiösen Minderheiten zu achten. Zum Beispiel über die Kürzung/Streichung von Entwicklungshilfeleistungen. Man sollte die deutsche Marktmacht stärker in Anspruch nehmen und über EU-Ebene Druck auf Staaten ausüben, Rechte von Christen zu achten.

Braun:

„Sie haben das Thema viermal von der Tagesordnung abgesetzt, Sie haben diese bitter nötige Debatte um volle vier Monate verzögert.“

Nun endlich lägen zwei weitere Anträge vor von Union und SPD sowie von den Grünen. Was darin stehe, so Braun, sei auch nicht grundlegend falsch; aber es seien zwei Anträge voller überflüssiger Allgemeinplätze, viel zu gefällig, zu lau. Braun unter Bezug auf die Offenbarung des Johannes, Kapitel 3, Vers 16:

„Laue Christen sind halbe Heiden. Ein Antrag, der für alle und jeden passt, ist lau!“

Es gab am Schluss drei namentlich geforderte Abstimmungen: über einen Antrag der Regierungsfraktionen, über einen Antrag der Grünen und über eine Ausschuss-Beschlussempfehlung, den AfD-Antrag abzulehnen. Dabei wurde der Regierungs-Antrag [3] mehrheitlich angenommen, der Grünen-Antrag abgelehnt und die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen, den AfD-Antrag abzulehnen.

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