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EU-Sicherheitspapiertiger frisst Meinungsfreiheit

Am 14.3.2013 beschloss das Europaparlament mit großer Mehrheit eine Resolution [1] gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Homophobie, Antiziganismus, Hass-Verbrechen und Hass-Reden. Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, stärker gegen Hassverbrechen, diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen vorzugehen und eine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Hassverbrechen, durch Vorurteile motivierte Gewalt und Diskriminierung zu entwickeln. Auch wird die EU-Kommission aufgefordert, Homo- und Transphobie der Liste der von der EU unter Strafe gestellten Hassreden und Gewalttaten hinzuzufügen.

(Von L.S.Gabriel)

Über Letzteres freuen sich, in einem gemeinsamen Interview ganz besonders der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar und der Bundesvorsitzende der SoHo (Sozialdemokratische Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen Organisation in der SPÖ) Peter Traschkowitsch. Dittmar fordert aber auch gleichzeitig die Aufhebung der Blockade der Antidiskriminierungsrichtlinie durch Deutschland. Gegen diese Blockade hatte auch Amnesty International bereits 2010 protestiert: „Deutschland blockiert damit nicht nur die Verhandlungen über die Richtlinien im Rat. Es erlaubt auch anderen EU-Mitgliedstaaten, sich hinter dieser Haltung zu verstecken. Vor allem aber sendet Deutschland ein verheerendes Signal aus: Dass die EU nicht tätig werden muss, um eine Diskriminierung zu bekämpfen, die zur Wirklichkeit in Europa gehört“, äußerten sich Amnesty damals.

Silke Voß-Kyeck, EU-Expertin von Amnesty International, monierte, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwar festgestellt habe, dass die Freiheit von Diskriminierung zu den “unveräußerlichen Prinzipien” ihrer Menschenrechtspolitik gehöre, aber Versuche, dies europaweit zu verwirklichen, mit dem Hinweis auf Bürokratieabbau ablehne. Traschkowitsch sagte nun dazu: “Nur einheitliche in allen EU-Mitgliedsstaaten gültige gesetzliche Bestimmungen garantieren einen Schutz, alles andere ist mehr als kurzsichtig.”

2010 trat der „Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit” [2] vom November 2008 in sämtlichen EU-Staaten in Kraft. Rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen sollen in allen Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden und mit Freiheitsstrafe bedroht sein.

In Artikel 1 – Rassistische und fremdenfeindliche Straftaten, wurde damals beschlossen:

(1) Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende vorsätzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden:
a) die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe;
b) die Begehung einer der in Buchstabe a genannten Handlungen durch öffentliche Verbreitung oder Verteilung von Schriften, Bild- oder sonstigem Material.

Das kam schon de facto einem Redeverbot über den Islam gleich, besonders wenn man bedenkt, wie leicht man mit Kritik am Islam Gewalt erzeugen kann. Wie schnell Moslems sich „zu Gewalt und Hass aufgestachelt“ fühlen, das kann man, beinahe jedes Wochenende, in München beobachten, wenn Michael Stürzenberger Unterschriften für das angestrebte Bürgerbegehren der „Freiheit“ sammelt und zu diesem Zweck über die gefährliche Ideologie des Islams aufklärt.

Da aber der Kontrollzwang in der EU geradezu pathologisch ist und die Möglichkeit, jedes gesprochene Wort, jedes Schriftstück, jede Karikatur so auszulegen, dass es als diskriminierend, verhetzend oder hassvoll angesehen werden kann, nicht genügt, wurde nun noch eines draufgesetzt.

Punkt 11 der Resolution vom 14.3 verlangt, „dass die Rolle der für die Bekämpfung von Diskriminierung zuständigen nationalen Behörden gestärkt wird, damit Täter für die Verbreitung von Hassreden und die Anstiftung zu Hassverbrechen leichter zur Verantwortung gezogen werden können;“.

Punkt 12. fordert dazu auf, „Schulungsprogramme für Strafverfolgungs- und Justizbehörden und geeignete Stellen auf EU-Ebene zu unterstützen, um gegen diskriminierende Verfahren und Hassverbrechen vorzugehen und ihnen vorzubeugen;“

Punkt 13 will, „dass umfassendere, zuverlässige Daten über Hassverbrechen erhoben, d. h. mindestens Aufzeichnungen geführt werden über die Zahl von Zwischenfällen, die durch die Öffentlichkeit gemeldet und von den Behörden erfasst werden, über die Anzahl der Verurteilungen von Straftätern, die Gründe, warum diese Straftaten als diskriminierend erachtet wurden und die verhängten Strafen; fordert Erhebungen bei Kriminalitätsopfern zu Art und Umfang nicht angezeigter Verbrechen, den Erfahrungen der Opfer von Verbrechen mit der Strafverfolgung und den Gründen für das Unterlassen von Anzeigen sowie zu der Frage, ob die Opfer von Hassverbrechen ihre Rechte kennen;“

In Punkt 14 wird verlangt, „dass Mechanismen eingerichtet werden, um Hassverbrechen in der EU sichtbar zu machen und zu zeigen, dass durch Vorurteile motivierte Vergehen strafbar sind und als Straftaten ordnungsgemäß registriert und effektiv untersucht werden, dass Täter gerichtlich belangt und bestraft werden und dass den Opfern angemessene Hilfestellung, Schutz und Entschädigung angeboten werden und Opfer und Zeugen von Hassverbrechen so motiviert werden, Vorfälle zu melden;“

Der CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler gerät ob dieser Aussichten geradezu ins Schwärmen, was vermutlich daran liegt, dass er sich schon zu lange im Dunstkreis der Eurokraten aufhält und wie eben diese offenbar nur eine Seite der Medaille zu sehen in der Lage ist. Auf seiner Homepage martin-kastler.de [3] lässt er die Welt teilhaben an seiner beengten Sichtweise:

“hate crime” – unter diesem Stichwort hat das Europäische Parlament heute eine Resolution zur europaweiten Bekämpfung von Hassverbrechen verabschiedet. Diese Gewalttaten nehmen nach Angaben einiger Studien europaweit erschreckend zu und konzentrieren sich zu über 85 Prozent auf Christen. Das darf nicht totgeschwiegen werden.

In einem Schreiben an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich fordert er “endlich eine separate Erfassung von Hassverbrechen in der Polizeistatistik.”

Natürlich hat er damit nicht unrecht, da Gewaltakte gegen Christen, im Gegensatz zu antisemitisch begründeten Taten, in den Statistiken nicht gesondert aufgeführt werden. Nur, das gibt der Entschluss gar nicht her, wie Kastler selbst angibt: “Auf Drängen der Linken und Liberalen verurteilt unser Papier jede Form der “religiösen Intoleranz”, verpasst es aber, Christen als weltweit meistverfolgte Religion zu nennen.”

Fazit:

Der den EU-Bürgern 2010 verpasste Knebel soll ab sofort durch eigens geschulte Personen innerhalb der Exekutive und Justiz stetig auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Es sollen nicht nur angezeigte Zwischenfälle akribisch aufgearbeitet, erfasst und statistisch ausgewertet werden, sondern auch über gar nicht zur Anzeige gekommene Taten und die Gründe der Nichtmeldung Buch geführt werden. Die Arbeit dieser „Registrierungsbehörde“ soll einerseits der Abschreckung und andererseits der Anstiftung zur Denunziation dienen.

Mit diesem Beschluss wurde wieder einmal völlig undifferenziert alles über einen Kamm geschoren. Ohne Rücksicht auf die alltägliche Realität wird per se alles kriminalisiert, das irgendjemandem sauer aufstoßen könnte. In letzter Konsequenz sind wir mit diesem Beschluss wohl dem Überwachungsstaat wieder einen Schritt näher und er wird vermutlich nur dazu führen, dass noch weniger Menschen es wagen werden, sich offen der Islamisierung Europas entgegenzustemmen, aber er wird nicht eine einzige islamische Gewalttat verhindern.

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