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„Dringende Empfehlung“ statt Maskenpflicht für Bayerns MdLs

Von EUGEN PRINZ | Während das Verbot von Groß- und Tanzveranstaltungen zwar den Freizeitwert bei so manchem Bürger nachhaltig beeinträchtigt und sich bei dem einen oder anderen auch aufs Gemüt schlägt, hat das doch keine unmittelbare Auswirkung auf die Gesundheit. Von der  Maskenpflicht kann man das allerdings nicht sagen kann.

Obwohl ganze Regionen inzwischen „Corona-frei“ sind, wird man von den Landesregierungen trotzdem noch genötigt, beim Einkaufen die Stofffetzen zu tragen. So ziemlich jeder Kunde sieht zu, nach der Besorgung des Nötigsten so schnell wie möglich wieder ins Freie zu gelangen, um wieder durchatmen zu können.

Maskenpflicht – Tortur für Verkäuferinnen

Dabei ist man immer noch in einer deutlich besseren Position, als die zahlreichen Verkäuferinnen, die während ihrer körperlich anstrengenden Arbeit einen Mundschutz tragen müssen, dabei nuschelnd Kunden bedienen und von diesen genuschelte Antworten erhalten. Missverständnisse und häufige Rückfragen sind die Folge. Und wenn die geschundenen Werktätigen dann nach einem Achtstundentag Abends nach Hause kommen, sind sie geplagt von Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel. Arbeitstag für Arbeitstag.

Grund genug, am Beispiel von Bayern einmal den Blick auf jene zu richten, denen diese armen Teufel die persistierende Maskenpflicht zu verdanken haben: Die bayerische Staatsregierung und die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Wie sieht es eigentlich an deren „Arbeitsplatz“ mit der Maskenpflicht aus?

Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag

In einer Pressemitteilung des Bayerischen Landtags [1] vom 15.06.2020 heißt es dazu:

„Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Vorstand des Max von Pettenkofer-Instituts der LMU, dem Virologen Professor Oliver T. Keppler, das weitere Vorgehen hinsichtlich des Sitzungsbetriebes im Bayerischen Landtag nach den Pfingstferien und nach der Sommerpause besprochen. Als wichtiger Schritt zum Vollbetrieb wurde dabei die Einführung einer Maskenpflicht ab dem 15. Juni 2020.“

Na, das ist doch ein Wort, oder? Gleiches Recht für alle, so muss es sein. Beschlossen wurde das im Ältestenrat gegen die Stimmen der AfD.

„Dringende Empfehlung“ statt Maskenpflicht

Sind die „AfDler“ also wieder mal die Bösen? Nein. Denn nach der Lektüre des „Kleingedruckten [2]“ stellt sich der Beschluss ganz anders dar:

„Gemäß dem Beschluss gilt ab Montag nach den Pfingstferien für alle Abgeordneten in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen eine dringende Empfehlung (Hervorhebung durch den Autor) zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude gilt in diesen Bereichen eine Maskenpflicht. In den Sitzungssälen können die Masken bei den derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden.“

Das heißt, den Abgeordneten des Bayerischen Landtags wird nur „dringend empfohlen“, einen Mundschutz zu tragen, während alles andere, was in dem Gebäude noch kreucht und fleucht, dazu verpflichtet ist.

Verbalakrobatik zur Rechtfertigung

Offenbar ist man sich dessen bewusst, wie schlecht das in der Bevölkerung ankommen könnte, denn es werden wahre Verrenkungen unternommen, diese „Extrawurst“ für die Abgeordneten zu begründen.

In einer Mitteilung des Landtags [2] dazu heißt es:

„Hinsichtlich der unterschiedlichen Bestimmungen für Abgeordnete und andere Personen ist Folgendes festzuhalten: Nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung sind Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden. Im Interesse der Unabhängigkeit der Volksvertreter darf diese Freiheit des Mandates nicht beschränkt werden. Eine Pflicht, im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen, wäre mit der Rechtsstellung von Mitgliedern des Landtags nicht vereinbar, denn ohne Einhaltung der Maskenpflicht müssten die betreffenden Abgeordneten dann von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an parlamentarischen Beratungen und Abstimmungen gehört aber zum Kernbereich der Tätigkeit von Abgeordneten, ein Verbot, das Parlamentsgebäude zu betreten, weil keine Maske getragen wird, wäre demnach nicht durchsetzbar.“

So ist das also: Beim Plebs setzt man ohne mit der Wimper zu zucken, die Grundrechte reihenweise außer Kraft und bei den Landtagsabgeordneten tun sich angeblich  unüberwindliche juristische Hürden auf.

Eine faule Ausrede, die nicht zieht

[3]Hierzu muss man jedoch wissen, dass es die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags [4] bereits jetzt ermöglicht, einen Abgeordneten von bis zu zehn Sitzungen auszuschließen. Das ist in den §§ 116 bis 120 der Geschäftsordnung so geregelt.

Es wäre ein Leichtes gewesen, die Geschäftsordnung dahingehend abzuändern, dass auch Abgeordnete ohne Mundschutz von Sitzungen ausgeschlossen werden können.

Doch anscheinend ist es politisch nicht gewollt, Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Staatsregierung ähnliche Beschwernisse aufzuerlegen, wie den unteren Tanen.

Und so kann man erwarten, dass nach einer kurzen Schamfrist, im Maximilianeum das Tragen eines Mundschutzes durch die Abgeordneten davon abhängt, ob gerade ein Pressevertreter in der Nähe ist.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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