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Bremen: Zitterpartie für AfD und FDP

Neben den EU-Wahlen finden am Sonntag auch im Zwei-Städte-Staat Bremen Landtags- und Kommunalwahlen statt. Laut den Umfragen darf sich von den kleinen Parteien bisher nur Wutbürger-Chef Jan Timke freuen, der über die BIW-Hochburg Bremerhaven sicher in die nächste Bürgerschaft einziehen dürfte.

Was den Superwahlsonntag im Bundesland Bremen so besonders und spannend macht, ist neben der krachenden Niederlage, welche die dort seit mehr als 70 Jahren regierende SPD zu erwarten hat, auch die gesonderte Fünf-Prozent-Hürde in den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven. Denn um einen der insgesamt 84 Sitze in der Bremischen Bürgerschaft / Landtag zu erringen, reicht es im Zwei-Städte-Staat aus, auch nur in einer der beiden Kommunen die Sperrklausel zu überwinden.

Das ist seit den Wahlen im Jahre 2007 bereits drei Mal der Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW) um ihren Vorsitzenden Jan Timke im Wahlbereich Bremerhaven gelungen. Für die Seestadt sind 15 Sitze im Bremer Landesparlament reserviert.

Glaubt man den aktuellen Umfragen [1], muss die FDP mit landesweit 5 bis 6 Prozent, aber auch die AfD mit 6 bis 7 Prozent, um den Einzug ins Parlament bangen. Die BIW werden landesweit bei 3 bis 4 Prozent taxiert.

Die Wählervereinigung wird aber über ihre Hochburg Bremerhaven, wo die Wutbürger seit vielen Monaten stabil mit 9 Prozent plus X gehandelt werden und in den letzten Wochen und Monaten zusätzlich für reichlich politischen Wirbel gesorgt haben (PI-NEWS berichtete hier [2] und hier [3]), wohl sicher [4] in die nächste Bremische Bürgerschaft / Landtag einziehen. Beobachter rechnen sogar mit einem deutlich zweistelligen Ergebnis für die Timke-Truppe in der Seestadt.

Die derzeitige Schwäche der farblosen Liberalen in Bremen hängt nicht zuletzt auch mit den unbedachten Äußerungen [5] ihrer Vorsitzenden Lencke Steiner (33) zusammen, die sich gerne auch mal von „den migrantischen Jungs“ so richtig abfeiern lässt, wenn sie mit ihrem BMW 650i Cabriolet – „450 PS, mit ordentlich Bums“ – in Bremens Problembezirken durch die Gegend fährt. Das Problem bei dieser Clientel in den Problembezirken, vor der die FDP-Vorsitzende sich ab und zu mal aufplustert: sie nimmt wohl nicht in ausreichernder Anzahl an den Wahlen teil – was sich gerade in den Umfragen für die FDP niederschlägt.

Das schlechte Abschneiden der Bremer AfD, die in der Wählergunst bestenfalls halb so stark wie im derzeitigen Bundestrend der Partei gesehen wird, liegt wohl in der Hauptsache an den hausgemachten Problemen und „stärksten Fliehkräften“ innerhalb des äußerst zerstrittenen [6] Landesverbandes, wie selbst der stets AfD-nahe Compact-Chefredakteur, Jürgen Elsässer, in einem Beitrag [7] unlängst konstatiert hat. Bezeichnenderweise wurde auch der einzige Abgeordnete der Bremer AfD, Alexander Tassis [8], der in der Mutterpartei als gut vernetzt und beliebt gilt, auf der Landesliste nicht mehr aufgestellt.

Erschwerend für die Alternative kommt hinzu, dass die CDU um ihren Spitzenkandidaten, den Polit-Neuling und IT-Millionär Carsten Meyer-Heder (58), mehrfach eine Koalition mit der AfD und den Linken nach der Wahl ausgeschlossen [9] hat – die Bürger in Wut aber explizit nicht genannt wurden.

Ein starker bürgerlicher Block ist in Bremen derzeit allerdings wichtiger denn je – ganz besonders wenn die schwächelnde FDP als Koalitionspartner für die Christdemokraten ausfällt!

Die konservativen Bremer Wähler werden sich – leider – zwischen der Alternative und der Wählervereinigung Bürger in Wut entscheiden müssen.

Die CDU dürfte am Sonntag stärkste politische Kraft werden und der SPD droht in ihrer letzten Hochburg eine Schlappe historischen Ausmaßes.

Noch ist das Rennen allerdings völlig offen, denn 45 Prozent der Befragten gaben bei der letzten Erhebung am Donnerstag [10] an, in ihrer Wahlentscheidung noch unentschlossen zu sein.

Ein spannender Wahlsonntag wird es allemal…

 

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„Hohle-Gasse-Ghosting“: Magnitz-Video von Polizei manipuliert?

geschrieben von dago15 am in Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Rote SA | 189 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Es ist etwas faul im Stadtstaate Bremen – und was haben Staatsanwaltschaft und Polizei dabei auf dem „Kerbholz“ – respektive Kantholz ? Keine haarsträubende Verschwörungstheorie, sondern eine für jedermann mit bloßem Auge erkennbare Einzelbildanalyse zeigt, dass im „Beweisvideo“ zum Magnitz-Mordversuch [11] videotechnisch getrickst wurde. Erinnerung zur „AntiFa-Zeckenbiss-Video-Affaire“ aus Chemnitz werden wach. Daraus resultierte eine veritable Staatsaffaire. Aber warum wurde in dem Bremer „Überwachungsvideo“ so deutlich und offensichtlich manipuliert?

Die Fakten zum offiziell vorliegenden Magnitz-Video [12]:

In der Polizei-Pressemitteilung vom Freitag dazu heißt es: „Das Video zeigt (zum Teil in Zeitlupe) die relevanten Sequenzen des Ablaufs in ihrer Rohfassung, aufgenommen von zwei verschiedenen Kameras in der Sankt-Pauli-Passage beim Theater am Goetheplatz.“

Die Tat wurde auf zwei Überwachungskameras festgehalten. In der ersten Sequenz von Kamera 1 sieht man von Cuepunkt 0:00 bis 0:24 die Annäherung der Täter an Frank Magnitz hinter seinem Rücken und die Vermummung von zwei Angreifern zur Tatvorbereitung.

Bei 0:26 erkennt man nach dem Perspektivenwechsel bei Kamera 2 die menschenleere „Hohle Gasse“ der Sankt-Pauli-Passage, es sind noch keine Personen sichtbar.

Wie von Geisterhand befinden sich plötzlich bei Einzelbild-Cuepunkt 0:27 Täter und Opfer mitten im Bild der Gasse. In der Einzelbildanalyse noch deutlicher: Der vorherige Frame ist noch leer und im nächsten sind die Personen schon im Bild. In der Zeitlupe des Videos kann man diesen „Ghosting-Einblend-Effekt“ sogar mit bloßem Auge erkennen – bei 0:36: Aus dem leeren Überwachungsbild-Nichts tauchen plötzlich Täter und Opfer auf, mittels einfacher Kreuzblende geschnitten. Dazu braucht man nicht einmal ein Videoschnittprogramm, die YouTube-Pausentaste reicht vollkommen für die Evidenz der Fakten aus.

Bei 0:40 kann man in der Zeitlupe auch sehr deutlich einen helleren Schlaggegenstand erkennen, der für die starken Kopfverletzungen des Mordversuchs kausal war, ein Holz- oder Metallstück oder ein Schlagring, wie diese Argumentationshilfen gerne in AntiFa-Kreisen zum „Schlagabtausch“ (der Feine-Sahne-„Bundespräsident“ süffisant zum Fall Magnitz [13]) mit Andersdenkenden verwendet werden. Und ein starker Hinweis dafür, warum der Bundestagsabgeordnete sofort besinnungslos zusammengebrochen ist.

Das Video von Kamera 2 ist zu Beginn erkennbar mit einer Kreuzblende geschnitten worden. Möglicherweise eine Fehlfunktion der Überwachungskameras? Nein, im gesamten Bildverlauf gibt es sonst keine ähnlichen Drop-Outs oder Bloobers.

Auch der Youtuber „Actuarium“ beweist objektiv und sauber recherchiert [14] die Manipulation des Bremer Polizeivideos. Dieses Video ist derzeit auf der Seite der Bremer Polizei „Bremen – aber sicher!“ [15] dubioserweise nicht mehr abrufbar: hier der Screenshot vom Samstag.

[16]

„Actuarium“ kommentiert dazu:

„Leider hat die Bremer Polizei das Überwachungsvideo vom Anschlag auf den AfD-Politiker Frank Magnitz geschnitten, eine Kreuzblende eingefügt und so potenziell die Gerüchteküche angeheizt – in der Szene direkt vor dem Schlag.

Ich hoffe, dass das alles durch ein schnelles Statement geklärt wird und dass dieses Statement allen, die schon seit Tagen Verdächtigungen gegen die Bremer Polizei verbreiten und unseren Staatsorganen jede Glaubwürdigkeit absprechen wollen, den Wind aus den Segeln nehmen wird“.

Der investigative Videokommentar zur Bluttat wurde seit Freitag bereits mehr als 50.000 mal verbreitet.

Rätselhaft blieb dennoch, warum das Bild der zweiten Kamera nicht direkt an der Stelle startet, an dem man alle Personen in der Sankt-Pauli-Gasse sieht und warum sich gerade die Bremer „Sicherheitsbehörden“ bewusst den nicht mehr zu verleugnenden Manipulationsvorwürfen aussetzen. Warum wurde gerade an dieser – für den Tathergang scheinbar unwichtigen Stelle – geschnitten? Haben Polizei und Staatsanwaltschaft etwas zu verbergen? Allein das Rumgeeiere, Widersprechen und Einräumen von Tatsachen der Bremer Staatsanwaltschaft in den letzten Tagen veranschaulicht die Konfusion in den dortigen Behörden: „Daraufhin sei Magnitz gestürzt und offenbar ungebremst mit dem Kopf aufgeschlagen“, hieß es zunächst.

Wir gehen davon aus, [17] dass die gesamten Verletzungen allein dem Sturz geschuldet sind“, betonte Staatsanwaltschafts-Sprecher Frank Passade am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Am Tag danach wurde die Möglichkeit eines Schlaggegenstandes nicht mehr ausgeschlossen. Die Bremer Polizei ist dem SPD-Innensenator Ulrich Mäurer seit über zehn Jahren unterstellt, die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft dem SPD-Justizsenator Martin Günthner, SPD – seit neun Jahren. Er ist zugleich Vorsitzender der Bremerhavener SPD.

Doch die Staatsanwaltschaft bleibt „im Fall Magnitz“ nicht untätig: Seit Freitag ermittelt sie nun auch gegen den Bundestagsabgeordneten selbst – wegen des „Verdachts der Untreue“, so der gleiche Sprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade. Inhaltlich gehe es um Parteigelder, sagte er, ohne weitere Details zu nennen [18]. Die Staatsanwaltschaft habe den Bundestag über die Ermittlungen gegen Magnitz informiert. Innerhalb der Frist von 48 Stunden habe das Parlament die Immunität des Abgeordneten nicht wieder hergestellt, erläuterte Passade. „Dadurch ist ein ordnungsgemäßes Verfahren möglich.“

Günthner verurteilte den Anschlag und erklärte, er wünsche Magnitz eine rasche und vollständige Genesung. „Die zuständigen Behörden werden alles dafür tun, um den oder die Täter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen“, so der SPD-Vorsitzende von Bremerhaven.

Es ist an der Zeit, die Antifa als terroristische Vereinigung zu verbieten und ihre Mitglieder als Terror-Unterstützer entsprechend zu bestrafen, wie bereits in einigen Bundesstaaten der USA juristisch möglich [19]. Leider ist in der rot-grünen „Berliner Republik“ das Gegenteil der Fall: Die Linksstaat-Terroristen werden von Seiten der Bundes- und Landesministerien mit Steuergeldern in größerer dreistelliger Millionenhöhe unterstützt. Ihnen werden Räumlichkeiten auf Staatskosten zur Verfügung gestellt. Auch in Bayern – dort verhilft sogar die CSU der AntiFa [20] zu öffentlichen Steuermitteln. Im rot-grünen Bremen sowieso [21], dazu auch die Dokumentation „Der Linksstaat – Steuergeld und Verfassungsschutz als Waffen gegen die Opposition [21]“.

Die Antifa Bremen hatte sich auf dem Portal de.indymedia.org in einem Schreiben zu dem Anschlag bekannt [22]. Es enthält Passagen, die nahelegen, dass die heimtückische Tötung des Bundestagsabgeordneten aus niedrigen Beweggründen [23] geplant war: „Der Antifaschistische Frühling Bremen gibt bekannt, dass wir den AfD-Politiker F. Magnitz am Montag gegen 18.00 Uhr Ortszeit von seinem faschistischen Gedankengut befreien wollten.“ Magnitz gehöre „wie jeder andere Nazi mundtot gemacht. – Der Antifaschistische Frühling wird kommen, macht Euch bereit!“

Von der Veröffentlichung des manipulierten Videos erhofft sich die Polizei nun Hinweise zur Ergreifung der „unbekannten“ Täter. Für Informationen, die zur Ergreifung und Verurteilung der Täter führen, bietet die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3.000 Euro. Die Ermittler bitten um Hinweise unter der Rufnummer 0421 3623888 – oder direkt an die „Videokünstler“ von Innensenator Ulrich Mäurer.

In Zeiten der Relotius-Propaganda geht Glaubwürdigkeit anders: Die Bremer „Sicherheitsbehörden“ haben sich mit dem Schnitt ins eigene Fleisch geschnitten. PI-NEWS ist gespannt auf die Erklärung der Video-Fälschung.

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Überfall auf MdB Frank Magnitz – doch versuchter Mord?

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz | 341 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Nach einem Neujahrsempfang in der Bremer Kunsthalle wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz am Montag von drei vermummten Personen angegriffen [24] und schwer verletzt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war Magnitz vom einem der Unbekannten von hinten niedergeschlagen worden, wodurch er sich eine stark blutende Kopfverletzung zugezogen hatte. Auf Überwachungskameras ist die Tat festgehalten. Die Polizei Bremen hat die Aufnahmen jetzt veröffentlicht [25]. Der Schlag auf den Kopf von oben (bei 0:30) scheint mit einem harten Gegenstand ausgeführt worden zu werden. Ein starker Hinweis dafür ist die klaffende Kopfwunde sowie die Tatsache, dass das Opfer sofort besinnungslos zusammengebrochen ist.

Sehen wir uns einmal an, wie das ganze strafrechtlich zu bewerten ist.

Ein Ausflug ins deutsche Strafrecht

Im deutschen Strafrecht spielt der Wille des Täters bei der Tatbegehung die entscheidende Rolle.

Ein Beispiel: Herr Meier überfährt Herrn Huber mit seinem Auto. Herr Huber ist tot. Wenn der Vorfall aufgrund einer Unachtsamkeit des Fahrers geschah, liegt ein Vergehen der fahrlässigen Tötung vor und Herr Meier kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe davon. Handelt es sich jedoch bei Herrn Huber um den Liebhaber der Frau des Herrn Meier und dieser hat ihn aus Eifersucht in Tötungsabsicht überfahren, dann ist es Mord. In diesem Fall wartet eine lebenslange Freiheitsstrafe auf den Täter.

Es obliegt den Ermittlungsbehörden und dem Gericht, den Täterwillen zu ergründen.

Um eine Straftat zu begehen, muss man die Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Straftatbestandes erfüllen. Wir wollen dies nun anhand des Überfalls auf Frank Magnitz durchexerzieren.

Betrachten wir zunächst den § 223 StGB, die einfache Körperverletzung:

§ 223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Tatbestand ist erfüllt, da das Opfer körperlich mißhandelt und verletzt wurde. Als nächstes gilt es zu prüfen, ob ein speziellerer Tatbestand vorliegt. Und damit sind wir bei §224 StGB, der gefährlichen Körperverletzung:

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der §224 StGB enthält eine ganze Reihe von Tatbestandsmerkmalen, die von den Tätern erfüllt wurden. Der Überfall durch die Vermummten geschah hinterlistig, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem gefährlichen Werkzeug ausgeführt und es gab mehrere Beteiligte. Die Kopfwunde kommt eventuell als „das Leben gefährdende Behandlung“ in Betracht.

Die Erfüllung eines einzigen Tatbestandsmerkmales hätte bereits genügt, hier sind gleich mehrere zutreffend.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass es auch den Tatbestand der Schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB [26] gibt. Dieser verlangt jedoch einen schweren bleibenden Schaden beim Verletzten. Danach sieht es gegenwärtig bei Frank Magnitz Gott sei Dank nicht aus.

Von den Körperverletzungs- zu den Tötungdelikten

Und jetzt sind wir bei der alles entscheidenden Frage, die den großen Unterschied im Urteil ausmacht, falls die Täter gefasst und vor Gericht gestellt werden können: Lag eine Tötungsabsicht vor? Bevor auf diese Frage näher eingegangen wird, ein Blick auf die hier infrage kommenden Paragraphen. Da ist einmal der Totschlag gem. §212 StGB:

 

§212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Aus diesem Gesetzestext ergibt sich die Frage, was den Unterschied zum Mörder ausmacht. Darauf gibt der § 211 eine Antwort:

§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen [27],

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl über das Mordmerkmal der Heimtücke, als auch über die „niederen Beweggründe“ trefflich vor Gericht gestritten werden kann. Dazu gibt es auch jede Menge juristischer Kommentare. Es kann jedoch als gesichert gelten, dass „Hass“ ein niederer Beweggrund ist [28]. Am Hass der Täter aus politischen Motiven gibt es wohl keinen Zweifel. Somit wäre der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, wenn man eine Tötungsabsicht nachweisen kann. Mord und Totschlag sind Verbrechenstatbestände. Bei diesen ist der Versuch grundsätzlich strafbar.

Inzwischen hat sich die Antifa auf dem Portal de.indymedia.org in einem Bekennerschreiben [22] zu dem Anschlag bekannt. Das Schreiben enthält Passagen, die nahelegen, dass die Tötung des Bundestagsabgeordneten geplant war:

„Der Antifaschistische Frühling Bremen gibt bekannt, dass wir den AfD-Politiker F. Magnitz am Montag gegen 18.00 Uhr Ortszeit von seinem faschistischen Gedankengut befreien wollten.“

Die Formulierung „wollten“ drückt aus, dass es trotz der schweren Kopfverletzung des Opfers in den Augen der Täter nicht zur Vollendung der Tat gekommen ist. Das legt eine Tötungsabsicht nahe. Darauf deutet auch diese Aussage in dem Bekennerschreiben hin:

„(…) gehört wie jeder andere Nazi mundtot gemacht.“

Von der Rechtstheorie zur praktischen Seite

Gehen wir einmal davon aus, dass die Täter gefasst werden. Diese würden dann natürlich sofort die Hilfe von Anwälten in Anspruch nehmen und der erste Rat, den die Angreifer in so einem Fall von ihren Rechtsvertretern bekommen ist der, eine Tötungsabsicht abzustreiten.

Das wissen natürlich auch die Ermittlungsbehörden. Deshalb sind die Aussagen der Täter, bzw. Tatverdächtigen nicht das alleinige Entscheidungskriterium, ob wegen eines versuchten Tötungsdeliktes oder eines Körperverletzungdeliktes ermittelt wird. Der Tathergang (insbesondere die Benutzung eines gefährlichen Werkzeugs zur Gewalteinwirkung auf den Kopf) und das Bekennerschreiben bieten wichtige Hinweise auf die eigentliche Zielsetzung der Täter. Die forensische Medizin ist sicherlich auch in der Lage zu beweisen, dass die Kopfwunde vom Schlag mit einem gefährlichen Werkzeug herrührt.

Angesichts der gegenwärtigen Sachlage müsste der Staatsanwalt zu der Auffassung gelangen, dass es nur dem Auftauchen von Unbeteiligten geschuldet ist, dass Frank Magnitz nicht zu Tode getreten und geschlagen wurde. Insofern wären jetzt Ermittlungen wegen versuchten Mordes statt gefährlicher Körperverletzung folgerichtig.

Die Anwälte der Täter werden sich auf den Standpunkt stellen, dass keine Tötungsabsicht vorlag, nur einer der Beteiligten zugeschlagen hat, dass die Kopfwunde nicht so schlimm war (sonst hätte Magnitz nicht so schnell das Krankenhaus verlassen können) und das kein gefährliches Werkzeug zur Tatausführung benutzt wurde. Wenn sie es dann noch schaffen, die im §224 Absatz I, Satz 3 erwähnte „Hinterlistigkeit“ zu entkräften, sind wir wieder bei der einfachen Körperverletzung.

In Bremen, dem linken Schlußlicht aller Bundesländer und Stadtstaaten, ist alles möglich. Auch dass das Gericht dieser Argumentation folgt.

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Heimtückischer Magnitz-Anschlag – das Tätervideo

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD),Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Rote SA,Video | 258 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Die Staatsanwaltschaft Bremen hat heute das Überwachungsvideo veröffentlicht, das die Attacke auf den Bremer AfD-MdB Frank Magnitz zeigt. Auf dem linksradikalen Portal indymedia.org hatte sich am Mittwoch die AntiFa Bremen „Antifaschistischer Frühling Bremen [29]“ zu dem brutalen Anschlag auf einen deutschen Bundestagsabgeordneten bekannt, PI-NEWS berichtete [22] zuerst.

Aufgenommen wurde das Video aus zwei verschiedenen Kameraperspektiven in der Sankt-Pauli-Passage beim Theater am Bremer Goetheplatz. Zu sehen ist, wie Magnitz mit den Händen in den Jackentaschen die Passage durchläuft. Drei vermummte Personen folgen ihm. Dann ist zu sehen, wie einer der Unbekannten Magnitz von hinten anspringt und dem AfD-Politiker auf den Kopf schlägt, Magnitz stürzt daraufhin auf den Boden.

Der Schlag auf den Kopf von oben (bei 0:30) scheint mit einem harten Gegenstand ausgeführt zu werden, den der Täter zunächst in der linken Hand hält. Es ist von einem Schlagring, Totschläger oder einem Stück Metall auszugehen, das auch die tiefe Wunde erklärt.

Von der Veröffentlichung erhofft sich die Polizei Hinweise zur Ergreifung der Täter. Für Informationen, die zur Ergreifung und Verurteilung der Täter führen, bietet die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 3.000 Euro. Die erforderliche Anordnung dafür sei vom Amtsgericht Bremen erlassen worden. Das 66 Sekunden lange Video zeigt zwei Sequenzen: Zunächst, wie die Täter Magnitz folgen, ihre Gesichter vermummen. Eine Person attackiert dann Magnitz von hinten und rennt nach dem Schlag direkt weg. Daneben läuft eine zweite Person, die dritte folgt mit kurzem Abstand.

In der Polizei-Pressemitteilung heißt es: „Das Video zeigt (zum Teil in Zeitlupe) die relevanten Sequenzen des Ablaufs in ihrer Rohfassung, aufgenommen von zwei verschiedenen Kameras in der Sankt-Pauli-Passage beim Theater am Goetheplatz.“ Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ein PI-NEWS-Leser kommentiert: „Der Haupttäter hält irgenwas in der linken Hand, womit er Magnitz auf den Kopf schlägt. Aber das können Polizei und Justiz natürlich nicht sehen, da sie ja auf dem linken Auge blind sind.“

Ein „Kantholz“ wurde maßgeblich von den Handwerkern erwähnt, die Magnitz nach der Attacke fanden und die Polizei alarmierten. Dass dies so gewesen sein könnte, schloss auch die Staatsanwaltschaft Bremen nicht aus. Allerdings sollen die Handwerker mit dem Rücken zum Tatort gestanden haben. Egal ob Kantholz oder nicht, das Ergebnis, dass der feige Anschlag im politischen Klima der rot-grünen „Berliner Republik“ befeuert und klammheimlich gefeiert wird, ist allein schon mehr als tragisch.

AfD-Chef Jörg Meuthen hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, die Videoaufnahmen zu zeigen. Eine öffentliche Anschauung des vorhandenen Bildmaterials könne „jeder Spekulation die Grundlage entziehen“.

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AntiFa Bremen bekennt sich zu Anschlag auf AfD-Politiker Magnitz

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD) | 347 Kommentare

In einer mittlerweile gelöschten, aber verifizierten Nachricht auf indymedia.org bekannte sich das Terrorkommando „Antifaschistischer Frühling Bremen“ zu dem hinterhältigen Anschlag auf den Bremer AfD-MdB Frank Magnitz. Hier das Bekennerschreiben im Original [23].

Im Laufe des Tages versuchten durchwegs alle GEZ- und Mainstreammedien [30] den feigen Anschlag zu relativieren, zu beschönigen oder gar in Frage zu stellen.

Am Ergebnis einer der bislang brutalsten Attacken auf einen Politiker in der rot-grünen „Berliner Republik“ ändert dies jedoch nichts.

US-Medien wie der Sender „One American News Network“ [31] zeigen hohes Interesse am erneuten Aufbrechen linksfaschistischer Gewaltexzesse in Deutschland.

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Brutaler Mordanschlag auf Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Grüne,Gutmenschen,Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus,Rote SA | 540 Kommentare

Der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende des Bremer Ablegers der Alternative für Deutschland (AfD), Frank Magnitz (66), wurde am späten Montagnachmittag Ziel eines feigen Mordanschlags mitten im linksgrünbunten Bremen.

Nach einem Besuch beim Neujahrsempfang des Bremer Blattes Weser Kurier in der Kunsthalle befand sich Magnitz auf dem Rückweg, als er in der Nähe des Theaters am Goetheplatz plötzlich von drei Vermummten körperlich angegangen, mit einem Kantholz mehrfach brutal attackiert und schließlich bewusstlos geschlagen wurde.

Und auch als der Bundestagsabgeordnete bereits schwer verletzt, bewusstlos und wehrlos am Boden lag, traten und schlugen die Linksterroristen weiter unvermittelt auf den im Rentenalter befindlichen AfD-Politiker ein.

Wohl nur dem beherzten Eingreifen eines zufällig anwesenden Bauarbeiters ist es zu verdanken, dass Frank Magnitz, der mit schwerwiegenden Verletzungen in ein Bremer Krankenhaus eingeliefert wurde, diesen linkspolitisch motivierten Mordanschlag knapp überlebt hat.

Durch diese feige und widerwärtige Tat wurde eindeutig die nächste Eskalationsstufe der Gewalt gegen unliebsame Oppositionspolitiker in Deutschland im Jahre 2019 eingeläutet.

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Toten dieser – von den Altparteien und GEZ- sowie Mainstream-Medien gezielt geführten Hetzjagd – zu beklagen sind!

[32]
(Bildmontage: Henryk Stöckl) [33]

Die AfD-Bremen schreibt dazu:

Attentat auf Frank Magnitz, MdB

Unser Landesvorsitzender und Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz ist am Montag von drei vermummten Männern angegriffen worden. Sie lauerten ihm vor dem Theater am Goetheplatz auf, als er den Neujahrsempfang des Weser-Kuriers in der Kunsthalle verließ. Mit einem Kantholz schlugen sie ihn bewusstlos und traten weiter gegen seinen Kopf, als er bereits am Boden lag. Dem couragierten Eingriff eines Bauarbeiters ist es zu verdanken, dass die Angreifer ihr Vorhaben nicht vollenden konnten und Frank Magnitz mit dem Leben davongekommen ist. Er liegt nun schwer verletzt im Krankenhaus.

Der polizeiliche Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft Bremen ermitteln, da die Tat politisch motiviert gewesen ist. Wir werden in den kommenden Tagen die Reaktionen der Politiker anderer Parteien genau beobachten. Nicht nur die LINKEN, sondern auch SPD und die Grünen unterstützen die Antifa und ihre Angriffe. Ist es das, was die anderen politischen Kräfte wollen? Ist das Ihr Verständnis von Demokratie? Immer wieder steht die AfD im Fokus linker Angriffe, die von den anderen Parteien nicht verurteilt oder gar unterstützt werden.

Heute ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in Deutschland.
Die Polizei sucht dringend Zeugen: Wer hat den Vorfall im Bereich des Goetheplatzes beobachtet? Wer kann Hinweise geben? Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 zu melden.

Besonders das seit mehr als 70 Jahren von der SPD mit wechselnden Koalitionspartnern regierte „Bundesland“ Bremen gilt mittlerweile neben Göttingen, Berlin und Hamburg als eine der gewichtigsten Hochburgen und Brutstätten des Linksradikalismus und dem wieder erstarkenden Kommunismus in der Bundesrepublik.

[34]
Enthüllungsbuch „Der Links-Staat“ aus dem KOPP Verlag

Die Mitglieder der aktuellen Regierungskoalition aus SPD und den Grünen (Bremer Senat) werden mehrheitlich jeweils dem extrem linken Spektrum ihrer Parteien zugerechnet.

Als prominente Beispiele seien an dieser Stelle der seit dem 24. Februar 2010 im Amt befindliche Senator für Wirtschaft und Häfen sowie Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner (42, SPD), ein ganz klassischer „Kommunistenfan ohne Ausbildung [35]“, sowie der seit dem 7. Mai 2008 im Amt befindliche Senator für Inneres, Ulrich Mäurer (67, SPD), genannt.

Erst vor wenigen Monaten wurde dem Altlinken Ulrich Mäurer, der in etwa zeitgleich auch wegen antisemitischer Äußerungen bundesweit in der Kritik stand (PI-NEWS berichtete hier [36] und hier [37]), im Bremer Landtag völlig zurecht vorgeworfen, auf dem linken bis linksextremen Auge seit vielen Jahren blind zu sein (siehe hier [38] und hier [39]).

Aus gegebenem Anlass sowie um erneut zu verdeutlichen, wie und von wem diese stetig wachsende, linksradikale Szene seit vielen Jahren aufgebaut, unterstützt und vor allem geschützt wird – besonders aber um dem Steuermichel erneut vor Augen zu führen, dass er diesen aufkommenden Bürgerkrieg tatkräftig mit seinem hart erarbeitetem Steuergeld finanziert – werden nachfolgend die Dokumentarfilme mit dem Titel „Der Links-Staat“ eingebettet, welche schon jetzt als Dokumente der Zeitgeschichte gelten und zur besten Sendezeit im Abendprogramm gezeigt werden sollten:

Teil 1 („Der Links-Staat: Die kommunalen Netzwerke [40]“):

Teil 2 („Der Links-Staat: Antifa und Staatspropaganda [41]“):

Pressemitteilung [42] der Polizei Bremen, die es offenkundig bisher nicht für nötig hält, eine Ermttlungskommission einzusetzen:

Angriff auf Bundestagsabgeordneten und Landesvorsitzenden der AfD Bremen

Am 07.01.2019, gegen 17:20 Uhr, wurde im Bereich des Theaters am Goetheplatz der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der AfD Bremen von mehreren Personen angegriffen und verletzt. Aufgrund der Funktion des Geschädigten ist von einer politischen Motivation der Tat auszugehen. Der polizeiliche Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft Bremen haben die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei sucht dringend Zeugen: Wer hat den Vorfall im Bereich des Goetheplatzes beobachtet? Wer kann Hinweise geben? Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 zu melden.

Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Einsatzdauerdienst/PvD
Telefon: 0421/362-12114/-115
pressestelle@polizei.bremen.de

Abschließend bleibt nur zu konstatieren: Es wurde geliefert wie bestellt!

Aktueller [44] Facebook-Eintrag der SPD Bremen-Stadt (vom 7. Januar 2019):

[45]
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

Ob die für den Eintrag verantwortlichen Bremer Sozen zu jenem Zeitpunkt bereits Kenntnis von dem Anschlag auf Magnitz hatten, ist bisher noch unklar.


Programmtipp: Um 12 Uhr debattieren heute auf dem Youtube-Kanal von Oliver Flesch unter anderem PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger, Christian Jung (Autor von „Der Links-Staat“) und Alexander Tassis (AfD Bremen) zum Anschlag auf Frank Mantlitz.

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