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„Harte Urteile“ im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung?

Von HINNERK GROTE | „Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Täter zu harten Strafen verurteilt“. So oder so ähnlich liest man es in den Mainstreammedien, soweit sie es überhaupt erwähnen. Fakt ist: Nach immerhin fast zwei Jahren hat es die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zustande gebracht, die Täter der abscheulichen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2018 (PI-NEWS berichtete hier [1] und hier [2]) zu ahnden.

Und hier für diejenigen, die die damalige Berichterstattung nicht verfolgt oder bei denen der Fall in Vergessenheit geraten ist: Der jungen Frau war nach Feststellungen des Gerichts in einer Disco in Freiburg eine Ecstasy-Tablette angeboten worden, vermutlich von einem der Täter. Über Tattoos wären sie damals auf der Tanzfläche ins Gespräch gekommen. Anschließend sei ihr eine unbekannte Substanz – offenbar K.O.-Tropfen – ins Getränk gemischt worden. Als sie gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Majd H. die Disco verließ, soll er sie in ein Gebüsch gezerrt, ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie vergewaltigt haben, so Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt. Dann soll der 22-Jährige zurück in die Disko gegangen und die anderen Männer zu sexuellen Handlungen an ihr motiviert haben. Draußen liege eine Frau, „die man ficken könne“, soll H. gesagt haben. Teilweise hätten sich die Täter zeitgleich und ungeschützt an der jungen Frau vergangen, so der Staatsanwalt. Sie sei auch oral missbraucht worden. Mit ihren Fingernägeln und einem Stock versuchte sie sich gegen die Angreifer zu wehren – vergeblich.

Zunächst eine Auflistung der verhängten Strafen für alle Täter [3]:

Majd H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 5 Jahre und 6 Monate
Alaa A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
Timo P.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre Haft
Ahmed A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung und Handels mit Betäubungsmitteln, Jugendstrafe: 3 Jahre
Mustafa I.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Jekar D.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Mohamed H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre Haft
Yahia H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Jugendstrafe: 1 Jahr und 2 Monate
Muhanad M.: 11 Monate Jugendstrafe für Betäubungsmittelbesitz
Kosay A.: Verurteilt wegen Unterlassener Hilfeleistung, Haftstrafe: 4 Monate
Ayham A.: Verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung

Wie schon unschwer an den Vornamen erkennbar, handelt es sich bei so gut wie allen Verurteilten, bis auf einen, um Angehörige eines bestimmten, uns hinlänglich für gewalttätige Übergriffe auf Frauen bekannten Kulturkreises. Die meisten der zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alten und zum Teil mehrfach vorbestraften Männer sind sog. „Geflüchtete“: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Es liegt die Vermutung nahe, dass sie auch in ihren Heimatländern nicht gerade zivilisiertes Verhalten an den Tag gelegt haben und deshalb durchaus als „Geflüchtete“ oder vielleicht doch eher als „sich auf der Flucht Befindende“ bezeichnet werden dürfen. Auf der Flucht vor Strafverfolgung.

Dem Autor, selbst erfahrener Strafrechtler, sind nun weder die Prozessakten bekannt, noch hat er den Verhandlungen beigewohnt. Er geht jedoch davon aus, dass das Verfahren strafprozessual korrekt abgelaufen ist. Selbst die Verhandlung vor einer Jugendkammer, auch für deutlich dem Jugendalter entwachsene Angeklagte, ist in diesem Fall nach geltendem Recht nicht zu beanstanden, zumal auch die Jugendkammer normales Strafrecht, also das für Erwachsene, anwenden kann und es auch getan hat. Das Strafmaß für eine Vergewaltigung einer Deutschen durch einen Deutschen bewegt sich so um die vier Jahre bei einem Ersttäter. Es bleibt wenig Raum für Urteilsschelte.

Zu schelten ist jedoch die Äußerung des Richters, mit der er die Straftäter warnte und sagte, dass wenn sie ihr Leben nicht ändern würden, sie einen Großteil ihrer Zeit in Deutschland im Gefängnis verbringen werden. Da geht er offenbar und wohl in Kenntnis der derzeitigen politischen Situation davon aus, die Täter würden in Deutschland bleiben dürfen. Doch für derartige Straftäter kann und darf es keinerlei Zukunft in Deutschland geben, nicht im Knast und schon gar nicht in Freiheit. Wer unser Gastrecht missbraucht, hat sein Gastrecht verwirkt. Wirklich? So heißt es in § 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes:

Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

Vermeintlich konkretisiert wird das dann in § 54 des Aufenthaltsgesetzes, wonach das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist …, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten … gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,

Schließlich gibt es noch die sogenannte Ermessensausweisung gemäß § 55 Aufenthaltsgesetz. Insbesondere jede Straftat eines Ausländers eröffnet das Ermessen der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine Ausweisung, soweit diese nicht nur einen vereinzelten oder geringfügigen Verstoß darstellt (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).

Derart schwammige Vorschriften bedeuten nur eins: Wir werden die nie wieder los.

Und sie werden natürlich auch noch „ihr gutes Recht“ wahrnehmen und Revision einlegen, der der BGH stattgeben und das Verfahren an eine andere Kammer des LG Freiburg zurück verweisen wird, die dann zu dem gewünschten Ergebnis gelangt.

Und selbst wenn das nicht geschehen sollte: Unter Anrechnung der Untersuchungshaft dürften die Täter heute schon fast alle auf freiem Fuß sein.

Das ist Gerechtigkeit in Deutschland im Jahre 2020. Wie bestellt, so geliefert.

[4]

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Freiburg-Taharrush: Vier Stunden Qual! Vermutlich bis zu 15 polizeibekannte Täter!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt,Rapefugees | 322 Kommentare

Nach der brutalen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in der Nacht auf den 14. Oktober in Freiburg wird nun bekannt, dass es wohl bis zu 15 importierte Bestien waren, die über das davor unter Drogen gesetzte Mädchen nach dem Besuch des „Hans-Bunte-Areal/Velvet-Clubs“, herfielen. Acht Verdächtige – davon sieben Syrer und einer mit einem deutschen Pass – wurden bisher festgenommen (PI-NEWS berichtete [1]).

Einem Bericht der BILD-Zeitung [5] zufolge solle es sich beim Haupttäter um den 21-jährigen Majd H. handeln. Der Syrer sei in einem Gebüsch als erster über die wehrlose junge Frau hergefallen und habe danach seine Freunde zur Rapefugee-Party geholt. Bis zu vier Stunden soll das Martyrium gedauert haben.

Die 18-Jährige habe bei der Polizei ausgesagt, dass sie sich nicht bewegen oder um Hilfe rufen konnte.

Majd H., der seit 2014 in Deutschland lebt, soll mit Drogen gedealt haben und bereits per Haftbefehl gesucht worden sein.

Auf Facebook fand sich ein Foto, das der „Schutzsuchende“ wohl vor etwa zwei Jahren veröffentlichte und ihn mit einem Maschinengewehr zeigt. Darunter ist zu lesen:

„Ich bin Kurde und mein Herz ist eisern. Ich komme aus der Stadt Qamischli“.

Inzwischen hat sich der Vater des Hauptverdächtigen gegenüber BILD geäußert. Sein Sohn sei nach der „Flucht“ immer wieder aggressiv gewesen. Er habe Ärger mit der Polizei, sei sogar schon verurteilt, weil er jemanden anderen verletzt habe. „Wenn mein Sohn die Frau vergewaltigt hat, werde ich dafür sorgen, dass er nicht in Deutschland bleibt“, sagte er.

Nach der Tat soll Majd zur elterlichen Wohnung gegangen sein, wo er auch geschlafen habe. Die Eltern hätten ihn dann gegenüber den Ermittlern als Täter identifiziert.

Auch alle anderen bisher Festgenommen seien wegen anderer Straftaten bereits polizeibekannt, so  eine Polizeisprecherin. Sieben der acht Verdächtigen sind ebenfalls VIP-Gäste der Kanzlerin aus Syrien.

Díe Ermittlungen der 13-köpfigen Sondergruppe „Club“, laufen noch. Um Zeugenhinweise aus der Tatnacht wird gebeten. Stellt sich nur die Frage, warum man erst jetzt, fast zwei Wochen nach der Tat, darum ersucht? (lsg)

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Bestialische Gruppenvergewaltigung – sieben Syrer festgenommen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt,Rapefugees | 414 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Schon wieder eine brutale Gruppenvergewaltigung – und schon wieder Freiburg [6]. Wann begreifen die Deutschen endlich, dass Willkommensverbrecher, milliardenschwere Asylindustrie und die lügenverseuchte Täterschutzpresse die eigentlichen Täter und Mittäter in diesem perfiden Vergewaltigungs-Dschihad gegen das großzügige Gastland sind?

Sieben Syrer im Alter von 19 bis 29 Jahren [7] und ein 25-jähriger Deutscher sitzen jetzt unter dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft, weil sie eine junge Frau nach einer Technoveranstaltung gemeinsam vergewaltigt haben. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am heutigen Freitagnachmittag mit.

Das 18-jährige Opfer hatte nach üblichem Tatmuster in der Nacht auf den 14. Oktober im Freiburger „Hans-Bunte-Areal/Velvet-Club“ ein verdächtiges Getränk von einem Unbekannten erhalten, so die Behörden. Gegen Mitternacht verließ die 18-Jährige dann willfährig die Diskothek mit dem ihr Unbekannten. In einem nahe gelegenen Gebüsch kam es nach Angaben des Opfers sogleich zum ersten sexuellen Übergriff durch den ersten Täter – einem 21-jährigen Syrer, der seit 2014 in Deutschland ist. Der Täter ließ die wehrlose und betäubte Frau im Gebüsch liegen und informierte seine „Freunde“ in der Diskothek – jedoch nicht, um Hilfe zu holen. Nach ihm sollen dann auch die anderen sieben Männer das wehrlose Mädchen brutal vergewaltigt haben. Es könnten sich nach Polizeiangaben aber auch noch einige weitere Vergewaltiger aus dem Täterkreis an der bewusstlosen Frau zu schaffen gemacht haben …

Die acht dringend Tatverdächtigen konnten in Freiburg und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald festgenommen werden – die syrischen Verdächtigen leben überwiegend in Asylunterkünften und gelten als so genannte „Asylbewerber“ in Deutschland.

Täter wie immer „polizeibekannt“ – DNA-Spur führte zu den Tätern

Alle Tatverdächtigen seien polizeilich schon in Erscheinung getreten, unter anderem durch schwerere Körperverletzungsdelikte. Unmittelbar nach der Anzeige der Tat hatte die Kripo die Ermittlungsgruppe „Club“ gegründet – ausnahmsweise mit Erfolg. Am Freitag, 19. Oktober, erhielten die Ermittler vom Landeskriminalamt die Rückmeldung, dass eine DNA-Spur, die am Opfer gesichert werden konnte, zu einem Treffer in der DNA-Datenbank geführt hatte. Der syrische Staatsangehörige konnte dann am nächsten Tag in „seiner Freiburger Flüchtlingsunterkunft“ festgenommen werden. „Danach folgten hintereinander weg die weiteren Festnahmen“, so Polizeisprecherin Laura Riske.

Es folgten weitere intensive Ermittlungen, Vernehmungen, kriminaltechnische Untersuchungen und auch Observationen. Dies alles brachte die Kripo auf die Spur weiterer Verdächtiger. Am Donnerstag, 25. Oktober, konnten die Fahnder den letzten der bislang acht Tatverdächtigen in einer Flüchtlingsunterkunft in einer Umlandgemeinde festnehmen. Die Polizei könne derzeit nicht ausschließen, dass es noch weitere Beteiligte gegeben habe, so Sprecherin Riske. Die Ermittlungen laufen weiter, um Zeugenhinweise wird gebeten.

Zum konkreten Ablauf der Tat in der Nacht zum 14. Oktober hat die Kripo weitere Ermittlungen geführt. Die bisherigen Ergebnisse legen nahe, dass beim Opfer eine Beeinflussung durch berauschende Mittel vorlag. Art, Umfang und Ursache dieser möglichen Beeinflussung seien Gegenstand weiterer Untersuchungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg befinden sich sämtliche „Schutzbedürftige“ wegen des dringenden Verdachts der gemeinschaftlichen Vergewaltigung in Untersuchungshaft.

Überraschung: Freiburgs OB warnt vor „Pauschalurteilen“

In einer Pressemitteilung äußert nun auch Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn seine tiefe Bestürzung über diese abscheuliche Tat, „die er aufs Schärfste verurteile“, wie er schreibt: “Es gibt keinerlei Toleranz für solche widerwärtigen Verbrechen“, heißt es in der Mitteilung. Gleichzeitig warnte er vor vorschnellen Urteilen. Horn erklärte, ihn bestürze, dass unter den Tätern auch „Geflüchtete“ seien. Er betonte aber auch, dass die Straftaten nicht dazu dienen dürften, die in Freiburg lebenden „Geflüchteten pauschal zu verurteilen“.

Im Velvet-Club, einer der beiden Clubs an der Hans-Bunte-Straße, ist man erleichtert über die Festnahmen: „Wir freuen uns, dass der schlimme Fall so schnell geklärt werden konnte“, sagt einer der Betreiber. „Wir sind dankbar für die schnelle Ermittlungsarbeit der Polizei und hoffen, dass wir durch unsere Kooperation dazu beitragen konnten“, äußerte er sich weiter.

Parallelen zur bestialischen Gruppenvergewaltigung in Rom mit Todesfolge

Erst am gestrigen Donnerstag meldete PI-NEWS [8] als erstes deutsches Medium den Sexualmord an der 16-jährigen Römerin, Desirée Mariottini. Das Mädchen wurde von mehreren illegalen Asylinvasoren mit einem Drogencocktail betäubt und danach brutal vergewaltigt. Desirée verstarb an den Folgen des afrikanischen Taharrusch durch die illegal importierten Menschengeschenke. Der Teenager wurde in einem verlassenen Gebäude in der Nähe des Bahnhofs Rom-Termini unter Drogen gesetzt und in ohnmächtigem Zustand von mehreren Senegalesen und sonstigen afrikanischen „Schutzsuchenden“ mehrfach vergewaltigt, woraufhin das italienische Opfer der internationalen Asylindustrie verstarb. Der italienische Vize-Premier und Innenminister Matteo Salvini wurde zunächst von linksgrünen „Asyl-Aktivisten“ gehindert, den Tatort zu besuchen. Er versprach volle Aufklärung und eine gerechte Strafe für die Täter.

Wie zu erwarten war, schweigen die meisten deutschen Lügenmedien bislang noch über den Gruppen-Sexualmord durch „Geflüchtete“. Nur die Süddeutsche Zeitung nahm das unfassbare Verbrechen zum Anlass, um über Matteo Salvini herzuziehen und zu hetzen [9]!

Der Vergewaltigungs-Dschihad gehört zu Europa … und zu Freiburg

Nicht nur in Kairo, Mumbai, Mossul, Aleppo, Rotherham [10] und Telford [11], auch in Velbert [12], Viersen [13], Haltern am See [14] (um nur einige Beispiele zu nennen) – vor allem im LINKSGRÜNEN „Frauenfreigehege Freiburg“ ist der Sexual-Dschihad neuerdings einschlägiger Kultur-Bestandteil des „täglichen Aushandelns“ mit vom Merkel-Regime aus archaischen Gesellschaften aus aller Welt importierten Invasoren geworden:

Erst im Juli wurde in Freiburg am helllichten Tag eine 19 Jahre alte Studentin in der öffentlichen Damentoilette „An der Ökostation“ lebensbedrohlich gewürgt [15] – mit viel Glück konnte sie überleben. Der brutale Überfall mit Vergewaltigungsabsicht hat sich im stark besuchten Seepark im Freiburger Westen [16] ereignet. Nach Polizeiangaben soll der Täter die Freiburger „Erlebende sexualisierter Gewalt [17]“ dabei schwer verletzt haben. Als dringend tatverdächtig gilt nach Medienberichten „ein 34 Jahre alter Mann aus dem EU-Ausland [18]“. Passanten wurden nach lauten Schreien auf das Geschehen aufmerksam und griffen couragiert ein. Der rumänischen Staatsbürger flüchtete, wurde aber von Passanten verfolgt und gestellt. Die Zeugen konnten den „Tatverdächtigen“ so lange festhalten, bis die alarmierte Freiburger Polizei eintraf. Bei der jungen Studentin habe es sich um ein Zufallsopfer gehandelt, das zur falschen Zeit am falschen Platz war – also sonntags um 13.00 Uhr im Freiburger Freibad.

Verwerfungen ohne Ende – Freiburg kommt nicht mehr zur Ruhe

Bereits im November 2016 wurde im idyllischen Endingen bei Freiburg eine Joggerin von dem rumänischen Lastwagenfahrer [19] Catalin Ciolpan brutal attackiert und vergewaltigt – Carolin Gruber (27), verstarb an ihren schweren Kopfverletzungen. Carolin war sein zweites Todesopfer, nachdem er bereits die französische Studentin Lucile Klobut in Kufstein/Tirol vergewaltigt und ermordet hatte.

Nur wenige Wochen zuvor war Maria Ladenburger [20] mitten in Freiburg vom Afghanen Hussein Khavari [21] vergewaltigt und auf brutale Weise ermordet [22] worden. Auch im Oktober 2017 wurde am Freiburger Runzmattenweg eine 21-Jährige bei einem „sexuellen Übergriff [23]“ lebensgefährlich gewürgt. Der „südländische“ Triebtäter wurde nie gefasst.

Freiburger Rapefugee-Hattrick

Laut Badischer Zeitung schaffte es Ende Mai ein „grau-meliert arabisch aussehender Mann in Jogginghose“ ebenfalls am Seepark im Freiburger Westen innerhalb von 80 Minuten gleich drei Frauen „sexuell anzugehen“: [24] Der Freiburger Freibeuter aus dem „Südland“ attackierte alle drei Frauen brutal, zerrte ein Opfer ins Gebüsch, und wollte sie jeweils einzeln vergewaltigen. Nur durch unmittelbare Gegenwehr konnten alle Frauen den Willkommens-Ork jeweils in die Flucht schlagen. Die Fahndung nach dem grau-melierten (minderjährigen?) Sozialsystembereicherer verlief bislang ergebnislos [25]. Es hätte für die gut ausgerüsteten Freiburger Kriminologen ein Leichtes sein können, bei gleich drei Zeuginnen ein adäquates Phantombild anzufertigen und mit der Polizei-Meldung zu veröffentlichen – falls der politische Wille im bunten Freiburg dazu da wäre, um weitere Taten zu verhindern.

Die Einzel-Fall-Falle – „Ist Luisa da?“ oder Maria?

Das bunte Freiburg wäre nicht Freiburg, wenn nicht doch mit Steuergeldern potentiellen Opfern „sexualisierter Männer-Gewalt“ Hilfe zuteilwerden würden: „Sexualisierte Gewalt von Männern [26]“ ist leider immer noch ein aktuelles Thema. In Freiburg im Breisgau können sich Betroffene jetzt Hilfe holen.  Claudia Winker berichtet in der „Landesschau BW [26]“ aus dem Alltag in einer Beratungsstelle und das ambitionierte Sensibilisierungs-Projekt „Ist Luisa da?“

„Ist Luisa da?“ ist ein Code für Frauen, die sich belästigt fühlen und die einer unangenehmen Situation entkommen möchten. Der Satz geht den Betroffenen viel leichter über die Lippen, als direkt nach Hilfe zu fragen. Das Thekenpersonal und die anderen Mitarbeiter sind geschult und wissen, was zu tun ist. Zuerst einmal holen sie die Frau aus der Situation heraus und bringen sie gegebenenfalls in einen Nebenraum.

 Ausgehtools – weitere praktischen Freiburger Tipps [27] gegen männliche Freibeuter:

„Tipps gegen Belästigung – #ausgehtools:

Vernetzen. Ob per Chat, Mail, Anruf oder WhatsApp, Frauen sollten kommunizieren, wann sie (alleine) losgehen, wohin sie gehen und ob sie gut angekommen sind.

Aufeinander aufpassen und andere begleiten, wenn es ihnen nicht gut geht. Viele Situationen eskalieren unvorhersehbar. Gerade wenn man nicht alleine unter Dritten/Fremden ist, kann dies bereits schützen.

Andere Aufbrechende ansprechen, den Weg zur Bahn/Bus/etc. gemeinsam zu nehmen. Und ist man doch alleine unterwegs und fühlt sich beobachtet, verfolgt oder in Gefahr, in Clubs oder Cafés einkehren oder jemanden auf der Straße ansprechen.

Sammelstellen für den nächtlichen Nachhauseweg eruieren. Dies geschieht bislang vorwiegend über private Chats. Erste Clubs haben dies schon eingeführt.

Frauentaxis für den nächtlichen Nachhauseweg kehren in immer mehr Städte zurück. Erkundigen Sie sich, ob es das auch bei Ihnen gibt.

Einen belebten Parkplatz für das Fahrrad oder Auto suchen, der nicht abgelegen oder im Dunkeln ist, wenn es abends später wird.

Das Heimwegtelefon nutzen. Bundesweit unter der Berliner Telefonnummer 030 120 74 182 zu erreichen. Es geht in erster Linie darum, Sicherheit zu vermitteln. Durch ein nettes Gespräch hat die Anruferin das Gefühl, nicht alleine nach Hause zu gehen. Dadurch fühlt sie sich nicht nur wohler, sondern strahlt auch eine größere Sicherheit aus. Sollte es doch zu einem Übergriff kommen, wird sofort die Polizei eingeschaltet“.

Der GEZ-zwangsfinanzierte ARD-Freiburg-Tatort „Fünf Minuten Himmel“ [28] beschäftigte sich übrigens geschlagene 90 Minuten exzessiv mit „Würge- und Ohnmachtsspielen“ – im Freiburger Seepark nun fatale Realität – mit dem Ersten würgt man besser!

Wann sind mehrere Bäume ein Wald? Und wann sind mehrere „Einzelfälle“ ein „Vergewaltigungs-Dschihad [29]“? Nicht nur im linksgrünen Frauenfreigehege Freiburg mittlerweile an der Tagesordnung, sondern in ganz Deutschland!

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