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Wien: IS-Terrorist darf mit Fußfessel nach Hause gehen

Mitte Juli soll ein wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilter Pakistani frühzeitig aus dem Gefängnis freikommen. Der 25-Jährige, der als Kind mit seinen Eltern nach Österreich „geflohen“ war,  war Mitte 2016 an der syrischen Grenze auf dem Weg in ein IS-Lager verhaftet und nach Österreich abgeschoben worden. Er hatte vorgehabt sich in Syrien der islamischen Terrororganisation Al Nusra Front anzuschließen. Radikalisiert soll er sich davor in einer Moschee haben und auch schon durch Drohungen gegenüber „nicht islamisch Gekleideten“ aufgefallen sein.

Schon nach der Hälfte der Strafe hatte der Allah-Krieger mithilfe seines Anwalts eine bedingte Haftentlassung beantragt. Das wurde seitens der Justizanstalt Wien-Simmering wegen negativer Risikoprognose abgelehnt, auch weil es dem Häftling „an Deliktseinsicht mangle“, hieß es.  Er ist sich also keiner Schuld bewusst, wenn er den Berufswunsch Terrorist hat. Sein Verteidiger legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Nun entschied der Senat, dass der IS-Anhänger den Rest seiner Haftstrafe in bequemer Umgebung mit einer Fußfessel absolvieren darf.

Im Gefängnis „deradikalisiert“

Im Gefängnis soll der Nachwuchsterrorist vom Deradikalisierungsverein DERAD [1] intensiv betreut worden sein. Der Empfehlung dieser NGO und des Vereins „Neustart [2]“ hat er es nun auch zu verdanken, dass die Tore der Justizvollzugsanstalt sich schon bald öffnen für ihn. Man habe demnach bei ihm mit sogenannten „Interventionsgesprächen“ eine „Abkehr vom radikalislamistischem Gedankengut“ bewirkt. Einer Gerichtssprecherin zufolge [3] habe sich der Pakistani auch in der Haft „unauffällig und tadellos“ verhalten.

Er wollte nur kochen für die Al Nusra-Schlächter

In einigen Tagen darf er also nach Hause gehen. Angeblich hat er vor in einer Pizzeria, in der auch sein Vater arbeitet, tätig zu sein, denn eine Voraussetzung für die Genehmigung der Fußfessel ist, neben einer fixen Unterkunft im Inland auch ein Berufsnachweis. Das war es ja auch was er eigentlich in Syrien wollte – Pizza backen. Im Prozess hatte der ganz offensichtlich in Taqiyya Geschulte allen Ernstes behauptet, er habe sich gar nicht an Kriegshandlungen beteiligen, sondern nur für die Menschen dort kochen wollen. DERAD wird den 25-Jährigen, der nun wieder bei seinen Eltern einzieht, auch weiterhin „engmaschig“, im 14-Tage-Rhythmus betreuen.

Vorbild aus Deutschland?

In diesem Zusammenhang erinnern wir an den Fall des als Gefährder eingestuften Hussein Z. in Deutschland (PI-NEWS berichtete [4]), der mit einer Fußfessel ausgestattet worden war und unter den Augen seiner „Bewacher“ quer durch Europa und mit dem Flugzeug nach Athen reiste, mit der Absicht zu seinem Sohn im syrische Grenzgebiet zu treffen.

So etwas wird der „vorbildliche“ IS-Terroristenanwärter aus Österreich aber sicher nicht machen, schließlich ist der ja, dank erfolgreicher „Interventionsgesprächen“ einer NGO,  nun ein ganz braver Moslem, der nie und nimmer mehr etwas Böses im Schilde führen wird. „Isch schwör, bei Allah und Taqiyya.“ (lsg)

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Syrischer „Gefährder“ mit Fußfessel reist per Billigflug einfach aus

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude,Dschihad,Islam ist Frieden™,Justiz,Terrorismus | 110 Kommentare
Joachim Herrmann, CSU: "Sicherheit durch Stärke!" (Fußfessel / Symbolbild).

Von L.S.GABRIEL | Was nützt die Beobachtung von islamischen Zeitbomben, sogenannten „Gefährdern“ durch deutsche Behörden? Wie man beim Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri [5] sah – nichts! Nun beweist ein weiterer haarsträubender Fall, dass all die angeblichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor islamischen Mördern nicht nur sinnlos, sondern der reine Hohn sind.

Am 11. Oktober verloren die Sicherheitsbehörden Hussein Z., einen syrischen Gast der Kanzlerin. Der 35-Jährige war 2015 als „Flüchtling“ nach Deutschland gekommen und lebte ab da in einer Unterkunft in Aschaffenburg. Seit seiner Ankunft sei er durch zahlreiche Straftaten aufgefallen, er habe auch mehrfach Mitbewohner bedroht, heißt es [6].

Im Juni 2017 fanden Ermittler des LKA Bayern Videos, die einen davor schon ruchbar gewordenen Verdacht, der „Schutzsuchende“ sei Mitglied islamischer Mörderbanden in Syrien gewesen, untermauerte. Daraufhin wurde seitens der Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angestrebt. Doch weil die Behörden offenbar nicht in der Lage waren die Gruppierungen für die Z. tätig war einzuordnen und die Beweislage als zu dünn erachtet wurde, erging letztlich doch kein Haftbefehl.

Im August drohte er dann im Jobcenter Aschaffenburg mit Selbstmord und wurde für zwei Monate mittels Präventivhaft vorläufig aus dem Verkehr gezogen. Diese Anordnung des Amtsgerichts endete am 4. Oktober. Der Moslem bekam eine elektronische Fußfessel.

Der syrische VIP-Gast mit Fußschmuck will reisen – kein Problem, der Gast ist König

Einige Tage später erzählt der „Geflohene“ den Behörden, er wolle nach Hamburg fahren, wo Mutter und Schwester leben. Selbstverständlich wird dem Wunsch des Goldstücks nachgegeben, Merkels Gäste sollen sich doch wohl fühlen im Dhimmiland. Aber um sicher zu gehen, dass die islamische Bedrohung auch brav sein würde, wurde das äußerst effiziente Mittel der „Gefährderansprache“ noch eingesetzt. Einfach lachhaft! Die zuständige Polizei in Unterfranken schloss sich noch mit dem LKA Hamburg kurz und schon war alles geregelt. Der vermutlich Tötungswillige durfte seiner Wege gehen.

Ups, der Funkkontakt zum Goldstück ist weg

Am 11. Oktober verschwand er dann endgültig vom Radar der „Überwacher“. Die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Bad Vilbel bemerkte, dass die Fußfessel über mehrere Stunden keine Signale mehr gesendet habe. Kein Wunder, da saß der vielleicht nächste Attentäter im Flugzeug. Das erste Signal erhielt man in Deutschland wieder vom Flughafen Athen. Was nun? Das Gerät wurde abgestellt – eine Überwachung im Ausland ist nämlich nicht zulässig! Hier endet diese Posse aber noch lange nicht.

Zwei Tage vor seinem Flug nach Athen hatte der Reisefreudige seine Pläne nämlich der Würzburger Polizei sogar mitgeteilt. Er wolle seinen kranken Sohn im türkisch-syrischen Grenzgebiet abholen und nach Deutschland bringen, gab er an. Die Verantwortlichen in Würzburg nahmen das offenbar achselzuckend zur Kenntnis, es hätten laut Auskunft der Polizei „keine Ausreiseverhinderungsgründe [7]“ vorgelegen. Deshalb wurde auch nicht einmal die für die Ausreisekontrolle zuständige Bundespolizei über das Vorhaben des Terrorverdächtigen verständigt.

Im Land der unbegrenzten Idiotien wird an dieser Stelle noch einer drauf gelegt: Am Betreten des Flughafens oder wenigstens am Besteigen des Flugzeuges wurde er nicht gehindert, weil eine Fußfessel kein „gefährlicher Gegenstand“ ist! Ihr Träger schon! Aber was soll’s.

Zwei Tage nach seinem Abflug soll er die Polizei erneut angerufen und mitgeteilt haben, er sei nun in der Türkei. Offenbar macht es ihm Spaß den deutschen Behörden zu zeigen wie machtlos sie sind.

Und jetzt?

Mittlerweile wurde Hussein Z. der Status als „Flüchtling“ aberkannt. Der aktuelle Aufenthaltsort des möglichen nächsten Attentäters ist nicht bekannt, er ist zur Fahndung ausgeschrieben. Beruhigen soll uns wohl, dass ein internationaler behördlicher „Informationsaustausch“ stattfinde. Dabei geht’s aber in der Hauptsache wohl darum, die Fußfessel wiederzubekommen, die er vermutlich schon abmontiert hat. Es ist gut möglich, dass er sogar schon wieder in Deutschland ist, diesmal mit seinem Sohn – die Grenzen sind ja offen. Das hat er ja auch angekündigt und bisher hielt er Wort.

Bei uns ist es üblich, dass Väter mit ihren Kindern in der Vorweihnachtszeit einen Schneemann bauen oder Schlittschuhlaufen gehen. Hussein Z. will sicher auch etwas mit seinem Sohn unternehmen, vielleicht einmal mit einem richtig großen, schweren LKW auf den nächsten Weihnachtsmarkt fahren. Mit ein bisschen Glück sagt er auch das den Behörden vorher und mit noch mehr Glück versuchen die das dann vielleicht sogar zu verhindern – vorausgesetzt natürlich es liegen Gründe vor, wie zum Beispiel ein fehlender Führerschein.

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