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Landshut: „Schutzsuchender“ freut sich über zehn Monate Haft

Mit einem in der Geschichte dieser Republik noch nie dagewesenem Aufwand sorgt das politisch-mediale Establishment dafür, dass seit einem Jahr die öffentliche Wahrnehmung von dem Thema „Corona“ förmlich erdrückt wird. Die politischen Entscheidungen in dieser Sache haben dem Land bereits jetzt unermesslichen Schaden zugefügt, doch das Schlimmste steht noch bevor.

Darüber soll jedoch nicht vergessen werden, dass es auch schon vor „Corona“ katastrophale politische Entscheidungen gegeben hat, deren Auswirkungen nicht nur die wirtschaftliche Stabilität, sondern auch die innere Sicherheit unseres Landes und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung auf das Schwerste belasten. Dieser Artikel dient dazu, an diese Problematik wieder einmal zu erinnern.

Unangenehmer Aufenthalt in der Fußgängerzone  

Das niederbayerische Städtchen Landshut beherbergt einen „‚Schutzsuchenden“ mit dem etwas unangenehmen Hobby, sich zu betrinken und dann in der Fußgängerzone ebenso wahllos wie lautstark Passanten anzupöbeln. Kein Wunder, dass den „Angesprochenen“ – auch Frauen sind darunter – das Herz in die Hosentasche rutscht.

In der Nacht zum 25. Juli musste genau deshalb wieder einmal die Polizei ausrücken. Als die Beamten den Randalierer in Gewahrsam nehmen wollten, wehrte sich dieser wie eine Furie. Alle Versuche, ihn zu fesseln, scheiterten. Vier Beamte wurden durch die Schläge des „Schutzsuchenden“ verletzt, auch der Streifenwagen bekam einen Fußtritt ab.

Schließlich schafften es die Beamten doch noch, Randalierer dingfest zu machen. Eine durchgeführte Blutentnahme ergab einen Wert von 1,26 Promille. Dieser Vorfall brachte den Syrer nun letzte Woche vor den Kadi. Gegenüber Amtsrichterin Dr. Sandra Brenner gaben die Polizisten als Zeugen an, dass sie den 31-Jährigen gar nicht anders kennen, als in betrunkenem Zustand. Landgerichtsarzt Dr. Näger attestierte dem Syrer eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums und einer vorliegenden paranoiden Schizophrenie. Eine Therapie mache schon allein aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse keinen Sinn, so Dr. Näger.

Die Bewährungshelferin des „Schutzsuchenden“ wusste auch nicht viel Gutes über ihren „Schützling“ zu berichten. Sie sprach von einem „antisozialen Verhalten“, das eine Zusammenarbeit kaum ermögliche. Zudem werde er ihr gegenüber zunehmend aggressiv, weil er ihr die Schuld dafür geben würde, dass er keine Wohnung bekommt. Das Fazit der Bewährungshelferin:

„Ich sehe ihn als Gefahr für sich selbst und andere“.

Der Angeklagte sieht das anders. Sein Standpunkt:

„Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt“.

Und im übrigen habe er die Polizisten noch nie gesehen. Das Gericht wollte jedoch seiner Einlassung nicht folgen und verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen. Der Syrer war darüber jedoch nicht böse – im Gegenteil. Er nahm das Urteil freudig zur Kenntnis, denn seine aktuelle Unterkunft sei eine Zumutung:

„Da kann kein Esel leben“

Die zehn Monate auf Steuerzahlers Kosten galt es natürlich zu feiern. Nach der Verhandlung marschierte der Syrer schnurstracks – Sie ahnen es schon – in die Innenstadt, versorgte sich „kostenlos“ in einem Drogeriemarkt mit Prosecco und trank sich zwei Promille an, bevor ihn die erneut herbeigerufene Polizei wieder einfing.

Der eine oder andere Leser mag über diese Vorfälle schmunzeln, aber er/sie sei versichert: Diejenigen, die von dem betrunkenen Syrer in der Altstadt aggressiv angepöbelt wurden, haben nicht geschmunzelt, sondern vor Angst geschwitzt. (hsg)


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