- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Neues Verfahren für Kindermörder Gäfgen?

Die Geschichte [1] um den vor Selbstmitleid zerfließenden Kindermörder Magnus Gäfgen nimmt kein Ende. Wie bekannt entführte Gäfgen am 27. September 2002 den 11-jährigen Jakob von Metzler, ermordete ihn und erpresste von den Eltern Lösegeld. Nach seiner Verhaftung ließ er die Ermittler in dem Glauben, Jakob wäre noch am Leben. Daraufhin ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch massive Gewaltandrohungen den entscheidenden Hinweis zum Ort des Versteckes zu erzwingen. Das klappte auch, allerdings war Jakob bereits tot, und in der Folgezeit erlebte die deutsche Öffentlichkeit ein absurdes Theater, bei dem es immer nur um das Wohlbefinden des Mörders ging.

Gäfgen wurde 2003 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was eine Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren verhindert. Die Verurteilung beruhte insbesondere auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Seine Revision vor dem Bundesgerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatten keinen Erfolg.

Aber Gäfgen, der nie erkennen ließ, dass er die Tat bedauere, sondern immer nur sich selbst als Opfer sah, gab nicht auf. Er legte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Schließlich meint er, der einem Kind das Leben nahm, noch eine Chance zu verdienen. Es sieht so aus, als könnte er damit Erfolg haben. Die gutmenschlichen Richter nahmen jedenfalls die Beschwerde an [2]:

Der Bonner Strafrechtsexperte Prof. Hans-Ullrich Paeffgen, Autor juristischer Kommentare zur Europäischen Menschenrechtskonvention, sagte den Zeitungen, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes habe die Beschwerde nun „sehr, sehr große Erfolgsaussichten“.

Üblicherweise werde in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, bei der das Gericht ein Scheitern erwartet. Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.

Ist Europa nicht gut? Wohlgemerkt: Gäfgen wurde kein Haar gekrümmt, und die Verurteilung erfolgte einzig auf Grundlage des in der Verhandlung abgelegten Geständnisses. Die Androhung von Folter diente ja auch nicht dem Erzwingen eines Geständnisses, sondern der Rettung des Kindes. Aber das ist egal. Gut-Europa wird dem Mörder eine neue Verhandlung ermöglichen und vielleicht läuft er dann bald wieder frei herum und bekommt eine neue Chance …

(Spürnasen: Feuervogel, Ulrich F. und Aibemaier)

Like