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Attacke in Berliner S-Bahn: Eine Nachbetrachtung

Von EUGEN PRINZ | Selten wurde einem Körperverletzungsdelikt so viel öffentliche Aufmerksamkeit zuteil, wie der Attacke eines hochaggressiven Schwarzafrikaners auf eine junge Frau, die mit ihrem Hund in der Berliner S-Bahn unterwegs war (PI-NEWS berichtete [1]).

Der Vorfall wurde von einem Fahrgast mit der Handy-Kamera aufgenommen und über die sozialen Netzwerke verbreitet. So konnten Millionen Menschen miterleben, wie hilflos das Mädchen den Ausrastern des testosterongesteuerten Aggressors ausgeliefert war. Manche Frauen, die sich gedanklich in die Lage des Tatopfers versetzt hatten, brachen angesichts dessen Martyriums und seinem erfolglosen Flehen sogar in Tränen aus.

Und wieder ein abgelehnter Asylbewerber 

Wie die BILD meldete [2], konnte der Tatverdächtige aufgrund eines Hinweises der Berliner Polizei am Dienstag in der Nähe des Tatortes am S-Bahnhof Gehrenseestraße (Alt-Hohenschönhausen) festgenommen werden.

Es handelt sich um einen 22-jährigen Asylbewerber aus Gambia, der in Deutschland mit einer Duldung in einem Asylbewerberheim lebt. Er hat die Tat zugegeben.

Die Duldung ist nach offizieller Definition eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind daher de jure weiterhin ausreisepflichtig.

Damit sind wir schon bei der ersten Sauerei (man kann es nicht anders formulieren). Der aggressive Schwarzafrikaner gehört also zum riesigen, ständig weiter wachsendem Heer jener abgelehnten Asylbewerber, die aus tausend-und-einem Grund nicht abgeschoben werden können. Er hat in Deutschland nichts, aber auch gar nichts zu suchen, wird uns aber trotzdem sein Leben lang erhalten bleiben und ein Vermögen kosten.

Damit nicht genug. Die einheimische Bevölkerung muss sich vor ihm fürchten, solange er hierzulande frei herumläuft. Und wie bereits erwähnt: Abschieben kann man ihn nicht, sonst hätte man das schon getan und er hätte keine Duldung.

Strafrechtlich ist nicht viel drin

Der nächste Punkt: Strafrechtlich gesehen, ist der Vorfall nicht sonderlich ergiebig. Außer einer Anzeige wegen einfacher Körperverletzung und Beleidigung wird der Vorfall für den Gambier wohl keine weiteren Konsequenzen haben. Selbstverständlich wird ihm dann auch noch auf Kosten der Steuerzahler ein Anwalt zur Seite gestellt. Die Angst, die Schmerzen, die Schmach und die Erniedrigung des Tatopfers, sowie die möglichen psychischen Spätfolgen werden, falls es zu einer Verurteilung kommt, nie und nimmer genügend Niederschlag in der Strafzumessung finden.

Was lernt der Gambier daraus?

  1. Die deutschen Männer sind alle Weicheier. Ich kann ihre Frauen beleidigen und verprügeln, da greift keiner ein.
  2. Selbst wenn sie mich erwischen, passiert mir so gut wie nichts. Die nehmen meine Personalien auf und lassen mich dann wieder laufen. Den Rest regelt dann mein Anwalt. Dem fällt schon etwas ein.

Es besteht also für den abgelehnten Asylbewerber nicht der geringste Grund, sein Verhalten zu ändern. Wenn er klug ist, lamentiert er vor Gericht sogar noch über den Rassismus, der ihm hierzulande überall entgegen schlägt. Damit hat er ein mildes Urteil und eine verständnisvolle Berichterstattung so gut wie in der Tasche.

Das Tatopfer

Nicht wenige Kommentatoren auf Facebook und anderswo zeigten wenig Mitleid mit dem Tatopfer, weil sie es unter die Kathegorie „Teddybärenwerferin“ einordneten. „Bestellt-geliefert“ war nicht selten zu lesen und musste als Begründung dafür herhalten, dass der Kommentator nach eigenem Bekunden in dieser Situation auch nicht eingegriffen hätte.

Der Autor hat die Facebook Seite der jungen Frau besucht. Sie ist eine ganz große Tierfreundin und -schützerin. Irgendwelche politischen Inhalte fanden sich dort nicht.

Nein, wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen:

Die Anzahl der Weicheier in den Reihen der deutschen Männer ist in den letzten Dekaden exponentiell gestiegen.

Wäre die junge Frau eine Türkin gewesen, dann würde der aggressive Schwarze wahrscheinlich keine Frau mehr angreifen, wenn die männliche Verwandtschaft des Tatopfers mit ihm fertig ist.

Nicht, dass der Autor so etwas gutheißen würde…


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [3] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [4] und den Blog zuwanderung.net [5]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
»Telegram Kanal: Eugen Prinz DIREKT (t.me/epdirekt [6])
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Donauwörth: Landfriedensbruch durch „Flüchtlinge“ – 30 Haftbefehle

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 129 Kommentare

Das bayerische Donauwörth ist mit seiner Erstaufnahmeeinrichtung für knapp 500 Flüchtlinge einer der Brennpunkte der gescheiterten Flüchtlings- und Migrationspolitik der Regierung Merkel.

Im Verlauf des Mittwochs kam es dort erneut zu schweren Zusammenstößen [10] zwischen Schwarzafrikanern aus Gambia und starken Polizeikräften. Wie bereits vor vier Wochen [11] konnte auch dieses Mal die Lage nur durch die Unterstützung von geschlossenen Verbänden der Bayerischen Bereitschaftspolizei unter Kontrolle gebracht werden.

Schwarzafrikanischer Flüchtlingsmob verhindert Abschiebung

In der Nacht zum Mittwoch gegen 3 Uhr wollten Beamte der Polizei Donauwörth einen gambischen Staatsangehörigen in der Erstaufnahmeeinrichtung festnehmen, weil er abgeschoben werden sollte. Offenbar wurde diese Urzeit gewählt, um das Risiko einer Einmischung durch seine Landsleute zu verringern. Wenn das so war, ging diese Rechnung nicht auf, denn schon nach kurzer Zeit sah sich die Polizeistreife einem wütenden Mob aus etwa 50 schwarzafrikanischen Asylbewerbern gegenüber. Nachdem diese auf die Beamten losgingen, hatten die Polizisten keine andere Wahl als die Maßnahme abzubrechen und sich zurückzuziehen.

Zweiter Versuch mit Verstärkung

Bis zum Nachmittag traf dann Unterstützung in Form von Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei ein und man rückte erneut an. Auch dieses Mal sahen sich die Vertreter der Staatsmacht einer Front aus aggressiven schwarzafrikanischen „Flüchtlingen“ aus Gambia gegenüber, die nicht nur auf die eingesetzten Kräfte losgingen, sondern auch das Mobiliar der und die Fenster der Unterkunft kurz und klein schlugen.

Mit Hilfe des Unterstützungskommandos wurden 32 randalierende Asylbewerber wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vorläufig festgenommen.

[12]
Starke Polizeikräfte waren nötig, um den Aufstand der Asylbewerber aus Gambia niederzuschlagen.

Der Polizeieinsatz konnte erst gegen 22 Uhr beendet werden. Eine Sprecherin des Malteser Hilfsdienstes, der die Erstaufnahmeeinrichtung betreut, bezeichnete die Lage am Donnerstag als angespannt, aber ruhig.

Staatsanwaltschaft beantragt insgesamt 30 Haftbefehle

Die Staatsanwaltschaft beantragte insgesamt 30 Haftbefehle wegen Fluchtgefahr, die dann vom zuständigen Haftrichter auch tatsächlich erlassen wurden. Der Augsburger Oberstaatsanwalt Mattias Nickolai erklärte, dass die Asylbewerber beim Widerstand erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt hätten. Zwei Bewohner, gegen die kein Haftbefehl beantragt wurde, wurden in anderen Wohnheimen untergebracht. Selbstverständlich wird das zerstörte Mobiliar in der Erstaaufnahmeeinrichtung wieder ersetzt. Das, sowie die erheblichen Kosten für den Polizeieinsatz und die Haft der „von Krieg und Verfolgung bei uns Schutz suchenden Menschen“ bezahlen die arbeitsamen Leute unseres Landes mit ihren Steuergeldern.

Der bayerische Flüchtlingsrat meint zu dem Vorfall:

„Proteste von Flüchtlingen wie in Donauwörth sind das Ergebnis der rigiden bayerischen Lagerpolitik. Große Lager” bedeuteten auch „große Probleme”.

Mit dem letzten Satz hat der Flüchtlingsrat nicht einmal Unrecht. Fakt ist allerdings auch, dass eine Unterbringung der Asylanten nach dem „Gieskannenprinzip“ zwar wünschenswert wäre (insbesondere in den rein weißen Wohngebieten der besserverdienenden Gutmenschen, die bisher noch nicht in den Genuß einer solchen Nachbarschaft gekommen sind), aber in der Praxis durch die immense Zahl der „Neubürger“ in der Praxis nicht durchführbar ist.

Ghettos sind die Zukunft der Flüchtlinge in Deutschland

Zudem vergessen die Klugschwätzer vom Flüchtlingsrat noch etwas anderes: So gut wie alle „Flüchtlinge“, von denen wir heimgesucht wurden und jene, die noch kommen werden, landen irgendwann in den nächsten Jahren und Jahrzehnten verarmt und gewaltbereit in Ghettos. Das ist Fakt. Das kommt so. In diese Ghettos wird sich dann auch die Polizei kaum mehr hineinwagen, weil dort Mord und Totschlag herrscht. Das ist die Zukunft, das ist das Schicksal der „Flüchtlinge“ und solche Ereignisse wie in Donauwörth stellen nur einen leichten Vorgeschmack auf das dar, was sich in Deutschland auf diesem Gebiet zusammenbraut.

Und die Verantwortliche dafür hat ohne eine Miene zu verziehen erneut geschworen, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen zu Nutzen mehren, Schaden von ihm zu wenden und das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und verteidigen. Sie konnte das tun, weil es immer noch genügend Deutsche gibt, die sie gewählt haben. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage, ob ein so dummes Volk das, was ihm nun blüht, nicht redlich verdient hat. (hsg)

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