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Niederbayern: Asylbewerber errichten Straßenblockade

Von EUGEN PRINZ | Am heutigen Montag, dem 22.01.1018, teilte ein Bürger gegen acht Uhr über Notruf mit, dass in der Lochhammer Straße 1 in Geisenhausen im niederbayerischen Landkreis Landshut vor der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge von Asylbewerbern eine Straßensperre errichtet worden sei.

Die eingesetzten Kräfte der Polizeiinspektion Vilsbiburg trafen vor Ort etwa 15 Schwarzafrikaner an, die ihrem Unmut über  Unzulänglichkeiten in der Gemeinschaftunterkunft, unter anderem ging es um einen Fernsehanschluss, Ausdruck verleihen wollten.

Zu diesem Zweck hatten sie vier große Müllcontainer auf die Straße geschoben. Sie forderten ein Gespräch mit Vertretern der Regierung von Niederbayern, um die bestehenden Missstände monieren zu können.

Diese waren über die Aktion bereits informiert und eilfertig auf dem Weg nach Geisenhausen. Nachdem man den afrikanischen Flüchtlingen ein Gespräch zusagte, entfernten sie die Blockade wieder.

Auf Anfrage von PI-NEWS erklärte der Einsatzleiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Polizeioberkommissar Traxler, dass es weder Festnahmen gegeben hätte, noch eine Personalienfeststellung erfolgt sei.

Bei den Vorgängen kämen seiner Meinung nach allenfalls Ordnungswidrigkeiten infrage. Man habe nach dem Opportunitätsprinzip entschieden, diese nicht zu verfolgen, auch im Hinblick auf eine Deeskalation. POK Traxler wörtlich: „Wir wollten uns keinen Unmut zuziehen“.

Das führte unweigerlich zu der Frage, ob die eingesetzten Beamten bei indigenen Deutschen in einem vergleichbaren Fall ebenso entschieden hätten. Dies bejahte der stellvertretende Dienststellenleiter: „Unter meiner Einsatzleitung hätte es auch bei Deutschen keine anderen Maßnahmen gegeben.“

Soweit der Bericht.

Hier hat die Deeskalationsstrategie der Polizei gut funktioniert. Aus so einem Fall kann bei einem härteren Vorgehen leicht eine größere Auseinandersetzung mit Sachbeschädigungen und Verletzten entstehen. Aber andererseits, was lernen die Flüchtlinge daraus? Wenn man dem Staat Druck macht, erreicht man, was man will. Und beim nächsten Mal kann man vielleicht sogar noch ein bisschen mehr Druck machen und einen Schritt weitergehen, nachdem es beim ersten Mal so gut funktioniert hat.

Der Autor ist kein Jurist, aber angesichts der Gegenstände auf der Fahrbahn sticht der Paragraf 315b des Strafgesetzbuches ins Auge:

Strafgesetzbuch (StGB)

315b Gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob es im Ermessen der eingesetzten Beamten liegt, zu beurteilen, inwieweit durch die bereiteten Hindernisse eine Gefährdung enstanden ist, oder ob diese Beurteilung nur durch einen Staatsanwalt erfolgen kann, entzieht sich der Kenntnis des Autors.

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