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„Harte Urteile“ im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung?

Von HINNERK GROTE | „Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Täter zu harten Strafen verurteilt“. So oder so ähnlich liest man es in den Mainstreammedien, soweit sie es überhaupt erwähnen. Fakt ist: Nach immerhin fast zwei Jahren hat es die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zustande gebracht, die Täter der abscheulichen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2018 (PI-NEWS berichtete hier [1] und hier [2]) zu ahnden.

Und hier für diejenigen, die die damalige Berichterstattung nicht verfolgt oder bei denen der Fall in Vergessenheit geraten ist: Der jungen Frau war nach Feststellungen des Gerichts in einer Disco in Freiburg eine Ecstasy-Tablette angeboten worden, vermutlich von einem der Täter. Über Tattoos wären sie damals auf der Tanzfläche ins Gespräch gekommen. Anschließend sei ihr eine unbekannte Substanz – offenbar K.O.-Tropfen – ins Getränk gemischt worden. Als sie gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Majd H. die Disco verließ, soll er sie in ein Gebüsch gezerrt, ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie vergewaltigt haben, so Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt. Dann soll der 22-Jährige zurück in die Disko gegangen und die anderen Männer zu sexuellen Handlungen an ihr motiviert haben. Draußen liege eine Frau, „die man ficken könne“, soll H. gesagt haben. Teilweise hätten sich die Täter zeitgleich und ungeschützt an der jungen Frau vergangen, so der Staatsanwalt. Sie sei auch oral missbraucht worden. Mit ihren Fingernägeln und einem Stock versuchte sie sich gegen die Angreifer zu wehren – vergeblich.

Zunächst eine Auflistung der verhängten Strafen für alle Täter [3]:

Majd H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 5 Jahre und 6 Monate
Alaa A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
Timo P.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre Haft
Ahmed A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung und Handels mit Betäubungsmitteln, Jugendstrafe: 3 Jahre
Mustafa I.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Jekar D.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Mohamed H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre Haft
Yahia H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Jugendstrafe: 1 Jahr und 2 Monate
Muhanad M.: 11 Monate Jugendstrafe für Betäubungsmittelbesitz
Kosay A.: Verurteilt wegen Unterlassener Hilfeleistung, Haftstrafe: 4 Monate
Ayham A.: Verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung

Wie schon unschwer an den Vornamen erkennbar, handelt es sich bei so gut wie allen Verurteilten, bis auf einen, um Angehörige eines bestimmten, uns hinlänglich für gewalttätige Übergriffe auf Frauen bekannten Kulturkreises. Die meisten der zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alten und zum Teil mehrfach vorbestraften Männer sind sog. „Geflüchtete“: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Es liegt die Vermutung nahe, dass sie auch in ihren Heimatländern nicht gerade zivilisiertes Verhalten an den Tag gelegt haben und deshalb durchaus als „Geflüchtete“ oder vielleicht doch eher als „sich auf der Flucht Befindende“ bezeichnet werden dürfen. Auf der Flucht vor Strafverfolgung.

Dem Autor, selbst erfahrener Strafrechtler, sind nun weder die Prozessakten bekannt, noch hat er den Verhandlungen beigewohnt. Er geht jedoch davon aus, dass das Verfahren strafprozessual korrekt abgelaufen ist. Selbst die Verhandlung vor einer Jugendkammer, auch für deutlich dem Jugendalter entwachsene Angeklagte, ist in diesem Fall nach geltendem Recht nicht zu beanstanden, zumal auch die Jugendkammer normales Strafrecht, also das für Erwachsene, anwenden kann und es auch getan hat. Das Strafmaß für eine Vergewaltigung einer Deutschen durch einen Deutschen bewegt sich so um die vier Jahre bei einem Ersttäter. Es bleibt wenig Raum für Urteilsschelte.

Zu schelten ist jedoch die Äußerung des Richters, mit der er die Straftäter warnte und sagte, dass wenn sie ihr Leben nicht ändern würden, sie einen Großteil ihrer Zeit in Deutschland im Gefängnis verbringen werden. Da geht er offenbar und wohl in Kenntnis der derzeitigen politischen Situation davon aus, die Täter würden in Deutschland bleiben dürfen. Doch für derartige Straftäter kann und darf es keinerlei Zukunft in Deutschland geben, nicht im Knast und schon gar nicht in Freiheit. Wer unser Gastrecht missbraucht, hat sein Gastrecht verwirkt. Wirklich? So heißt es in § 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes:

Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

Vermeintlich konkretisiert wird das dann in § 54 des Aufenthaltsgesetzes, wonach das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist …, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten … gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,

Schließlich gibt es noch die sogenannte Ermessensausweisung gemäß § 55 Aufenthaltsgesetz. Insbesondere jede Straftat eines Ausländers eröffnet das Ermessen der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine Ausweisung, soweit diese nicht nur einen vereinzelten oder geringfügigen Verstoß darstellt (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).

Derart schwammige Vorschriften bedeuten nur eins: Wir werden die nie wieder los.

Und sie werden natürlich auch noch „ihr gutes Recht“ wahrnehmen und Revision einlegen, der der BGH stattgeben und das Verfahren an eine andere Kammer des LG Freiburg zurück verweisen wird, die dann zu dem gewünschten Ergebnis gelangt.

Und selbst wenn das nicht geschehen sollte: Unter Anrechnung der Untersuchungshaft dürften die Täter heute schon fast alle auf freiem Fuß sein.

Das ist Gerechtigkeit in Deutschland im Jahre 2020. Wie bestellt, so geliefert.

[4]

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„Islamische Sprechpuppe“ Sawsan Chebli unterliegt Tim Kellner vor Gericht

geschrieben von PI am in Justiz,Meinungsfreiheit | 187 Kommentare

Der Ex-Polizist und Youtuber Tim Kellner hat in einem seiner Videos die Berliner SPD-Islamisierungsbeauftragte-Staatssekretärin Sawsan Chebli als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet. Chebli, die eigenen Angaben zufolge bis zu 30 Anzeigen pro Woche [5] gegen Kritiker erstattet, ist deswegen vor Gericht gezogen und wurde nun herbe enttäuscht.

Nachdem im November letzten Jahres erst Strafbefehl gegen Kellner erlassen wurde und 1.500 Euro Strafe festgesetzt worden waren, sprach ihn nun das zuständige Berliner Amtsgericht vom Vorwurf der Beleidigung, mit der Begründung, die Aussagen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt [6], frei. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft – ausgesetzt zur Bewährung – sowie 3.000 Euro Strafe zugunsten der Amadeo Antonio-Stiftung gefordert und argumentiert, Kellners Äußerungen seien „massiv abwertend und rassistisch“, es gehe dem Beklagten um „bewusste Diffamierung“.

Der Richter erklärte, die Kernfrage sei, die „Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung“. Kellners Äußerungen könnten zwar als unverschämt oder kränkend empfunden und Chebli könne Chebli dadurch „hart getroffen“ werden, seien aber „unproblematisch zulässig“, wenn auch „haarscharf an der Grenze des Zulässigen“. Kellner sagte, er habe Chebli, die polarisierend auftrete, lediglich Paroli bieten wollen.

Die klagefreudige „Quotenmigrantin“ inszenierte sich nach Bekanntwerden des Urteils als Speerspitze der Opfer von „Rassisten“ und jammerte, das sei eine „bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden“. Es ist davon auszugehen, dass sie dabei die vielfach bedrohten, beleidigte und auch körperlich attackierten AfD-Politiker nicht miteinschloss.

Kellner zeigte sich „stolz und froh“ über seinen Etappensieg im Kampf um die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Zur Verhandlung waren auch zahlreiche Unterstützer Kellners gekommen. Sie musste allerdings draußen bleiben und taten ihren Unmut darüber lautstark kund. (lsg)

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Kanadisches Gericht bringt Klimalegende zum Einsturz

geschrieben von Eugen Prinz am in Fake News | 96 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Wie erfolgreich die Taktik der etablierten Politik und ihrer Hofberichterstatter ist, mit Hilfe der großangelegten Klimadiskussion von der Flüchtlingskrise abzulenken, zeigt die Tatsache, dass sich auch PI-NEWS mit diesem übergestülpten Thema befassen muss. Die Flüchtlingsteuer Klimasteuer steht vor der Tür und der Staat wird uns in die Taschen greifen, dass uns Hören und Sehen vergeht. Und das alles für einen monumentalen Fake, dessen Gallionsfigur nun vom obersten Gericht Kanadas als Schwindler entlarvt worden ist.

Der amerikanische Paläoklimatologe Michael E. Mann von der Penn State University in Pennsylvania/USA gilt als DER Kronzeuge für die Legende des „menschengemachten“ Klimawandels.

Im Jahr 1999 veröffentlichte er eine wissenschaftliche Untersuchung zur globalen Erwärmung. Diese enthielt ein Diagramm, das die in dem Bericht getroffenen Aussagen veranschaulicht und den Temperaturverlauf des letzten Jahrtausends auf der nördlichen Hemisphäre darstellt. Wegen der Ähnlichkeit der Temperaturkurve mit einem Hockeyschläger erhielt dieses inzwischen berühmt gewordene Diagramm den Namen „Hockeystick-Graph“ (Hockeyschläger-Diagramm).

Der „Beweis“ für den menschengemachten Klimawandel

Die Kurve sollte beweisen, dass die globale Durchschnittstemperatur tausend Jahre vor sich hin dümpelte, bis der Mensch begann, im Zuge der Industrialisierung die Atmosphäre mit dem bösen CO2 zu verseuchen. Dadurch stieg die Durchschnittstemperatur plötzlich an, was durch die „Schaufel“ des Hockeyschlägers veranschaulicht wird (siehe Beitragsbild).

Seinen Ritterschlag erhielt Manns Hockeyschläger-Diagramm, als es 2001 im dritten Bewertungsbericht des bei der UNO angesiedelten, sogenannten „Weltklimarats“ (IPCC) vorgestellt wurde und fünf Jahre später der ehemalige US-Vizepräsident Al Gore die Kurve in seinen Oscar-prämierten Film „Eine unbequeme Wahrheit [7]“ einbaute. Spätestens ab diesem Zeitpunkt bestand keinerlei Interesse mehr daran, über andere mögliche Gründe für den Klimawandel nachzudenken. Der Zug war auf dem Gleis und nahm immer mehr an Fahrt auf. Professor Mann galt nun als Autorität, die nicht mehr hinterfragt werden durfte.

Von vielen Wissenschaftlern geäußerte Zweifel an dem Modell wurden nicht zur Kenntnis genommen, beziehungsweise mit dem Hinweis heruntergebügelt, dass in dieser Frage ein „wissenschaftlicher Konsens“ herrsche, was allerdings nicht der Fall ist.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Wissenschaft kein demokratisches Gebilde ist, in dem die Mehrheit entscheidet. Auf den Hinweis, dass Dutzende von Wissenschaftlern Kritik an seiner Relativitätstheorie äußern würden, meinte Albert Einstein:

„Hätte ich unrecht, würde ein einziger Autor genügen, um mich zu widerlegen.“

Einer der schärfsten und bekanntesten Kritiker des „Hockeyschlägers“  und der Legende von der „menschengemachten“ globalen Erwärmung ist der kanadische Klimaforscher Dr. Tim Ball, vormals Professor im Geography Department der Universität Winnipeg/Kanada.

[8]
Die Widersacher: Auf dem linken Foto ist Dr. Michael E. Mann abgebildet, rechts sehen Sie Dr. Tim Ball

Er unterstellt Professor Michael Mann weitreichende Manipulationen bei seiner Arbeit und benutzte in einem Interview im Jahr 2011 das Wortspiel:

„Mann belongs in the state pen, not Penn State“

(Mann gehört ins Staatsgefängnis, nicht in die Pen State Universität.)

Klage landet vor dem höchsten Gericht Kanadas

Diese Bemerkung ließ sich Mann nicht gefallen. Er verklagte Ball am 24. März 2011 [9] wegen Beleidigung und übler Nachrede. Der Prozess hatte einen Streitwert von mehreren Millionen Dollar, zog sich über mehr als acht Jahre hin, ging über sämtliche Instanzen und landete schließlich final beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court) von British Columbia/Kanada.

Und die obersten Richter waren für eine Überraschung gut: Sie vertrauten nicht auf den „guten Namen“ von Michael Mann, sondern wollten Beweise für sein Klimamodell. Der Paläoklimatologe wurde aufgefordert, seine rohen, unbehandelten Klima-Messdaten vorzulegen, seine Methoden zur Datenanpassung aufzudecken und die handgefertigten Computer Programme für die CO2-Modellierung transparent zu machen.

[10]
Oben: Die Temperaturkurve nach den Berechnungen von Professor Michael E. Mann. Unten: Die Temperaturkurve nach den Berechnungen von Dr. Tim Ball. Bei korrekter Berechnung ist der Hockeyschläger verschwunden.

Der Hintergrund der Forderung des Gerichts: Ein wissenschaftlich korrekter Schluss liegt nur dann vor, wenn unter denselben Bedingungen jederzeit von anderen Forschern vor der Öffentlichkeit identische Ergebnisse reproduziert werden können. Nur mit der Herausgabe dieser Daten ist es möglich, das Klimamodell nachzuprüfen. Offenbar fasste das Gericht zur Wahrheitsfindung eine solche Überprüfung durch einen Sachverständigen ins Auge.

Professor Mann hatte die Herausgabe bisher stets verweigert und blieb auch vor dem Supreme Court trotz aller Mahnungen des Gerichts bei dieser Haltung. Diese Weigerung ließ für das Gericht nur den Schluss zu, das die Hockeyschläger-Daten manipuliert und gefälscht sind. Mit ihrer Herausgabe hätten dann womöglich die Beweise für einen großangelegten Betrug mit einer gewaltigen Schadenshöhe vorgelegen, wenn man bedenkt, was als Folge dieses Hockeyschläger-Diagramms weltweit schon alles in die Wege geleitet wurde.

Als Folge der Weigerung wies das Zivilgericht die Klage ab [11]. Mann zahlt also lieber ein Vermögen an Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten, Auslagen und Gebühren für Dr. Ball, als die Karten auf den Tisch zu legen. Das kommt ohne Zweifel dem Eingeständnis gleich, bei seinem Klimamodell Daten gefälscht und manipuliert zu haben.

[12]
Zusammenfassung des Urteils gegen Mann.

Mainstream Medien schweigen

[13]Über dieses spektakuläre Gerichtsurteil haben die Mainstream Medien das Mäntelchen des Schweigens ausgebreitet. Sie berichten kein Sterbenswörtchen darüber, obwohl das Urteil den fauligen Unterbau der Legende vom „menschengemachten“ Klimawandel endgültig zum Einsturz bringt. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch der „Climategate“ – Skandal aus dem Jahr 2009. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, darauf auch noch einzugehen. Interessenten können sich hier [14] darüber informieren.

Es stellt sich nun die Frage, ob die etablierte Medienlandschaft das Schweigen durchhalten wird. Die Chancen stehen nämlich gut, dass angesichts dessen, was sich vor dem kanadischen Supreme Court abgespielt hat, dem Zivilprozess bald ein Strafprozess gegen Professor Michael Mann folgen wird.

Dem Vernehmen nach gibt es bereits Anzeichen, dass Donald Trump höchstpersönlich dafür sorgen will [14], dass gegen Mann strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Dieser hatte den US-Präsidenten schon mehrfach heftig kritisiert. Trump hat ein gutes Gedächtnis und gilt als nachtragend. Keine guten Aussichten für den Klimaschwindler Mann.


[15]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [16] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [17] und den Blog zuwanderung.net [18]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [19] oder Twitter. [20]

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OVG Münster: Polizeikontrolle nach Hautfarbe rechtswidrig

geschrieben von PI am in Justiz,Polizei,Siedlungspolitik | 157 Kommentare

Ein 43-jähriger „Südländer“ mit dunkler Hautfarbe hatte sich im November 2013 am Bochumer Hauptbahnhof, dem Urteil der dort diensthabenden Polizisten nach, „auffällig“ verhalten. Der Mann habe demnach in der Bahnhofshalle eine Kapuze getragen und sich mit zum Boden gerichtetem Blick den Beamten genähert. Diese hielten ihn an und führten eine Ausweiskontrolle durch. Das passte dem Herrenmenschen nicht und er reichte Klage ein, die Beamten hätten ihn aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert. Das sei „Racial Profiling“ und verstoße gegen das Grundgesetz. Diese Unsinns-Klage wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

Der sich durch die Polizeikontrolle belästigt und benachteiligt fühlende „Plus-Deutsche“ ging in die nächste Instanz. Nun kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster das Ersturteil.

Seitens der Polizei war argumentiert worden, dass es eben zum überwiegenden Teil Nordafrikaner seien, die im Bereich der Kontrolle für zum Beispiel Eigentumsdelikte verantwortlich seien.

Der gesunde Menschenverstand sieht allein dadurch schon eine Kontrolle dieser Klientel als berechtigt an. Auch weil Verbrechen weniger bequem ist, wenn man weiß, dass die Ordnungsmacht genau hinsieht.

Die Beweislast liegt bei der Polizei

Leider ist gesunder Menschenverstand  bei den Hauptakteuren der deutschen Gerichtsbarkeit nicht mehr sehr weit verbreitet und so erklärte die vorsitzende Richterin und Präsidentin des OVG, Riccarda Brandts: Die bloße Behauptung, dass zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich seien, reiche nicht. Die Behörde habe eine „erhöhte Darlegungslast“. Auch einen möglichen Verdacht illegaler Einreise wischte sie vom Tisch, schließlich habe der Kläger den Bahnhof ja „von außen betreten“, so Brandts.

Dem Urteil nach konnte die Polizei also keinen ausreichenden Grund für diese Kontrolle belegen. Das Gericht räumte zwar ein, der Kläger habe offenbar durch auffälliges Verhalten Anlass zu einer Identitätsfeststellung gegeben, dennoch wurde es als erwiesen angesehen [21], dass die Beamten diese „auch wegen der Hautfarbe“ des Klägers durchgeführten.

Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Es kann aber seitens der Polizei Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt werden.

Jörg Radek, Vizebundvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte, zur Kriminalitätsbewältigung und -prävention müsse die Bundespolizei Personenkontrollen an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen durchführen können, es gehöre eben zu ihren Aufgaben auch festzustellen, ob sich jemand illegal im Land aufhalte.

Anwälte wollen weiter klagen – „Kontrollen müssen aufhören!“                                                                                     

Das Urteil ist auf jeden Fall ein weiterer Nagel am Sarg der Sicherheit im Land. Denn auch wenn das OVG erklärte, dass die Polizei, dass Racial Profiling im Einzelfall an Örtlichkeiten, wo entsprechende Personen „überproportional häufig strafrechtlich in Erscheinung treten würden“ Anwendung finden könne, so liegt es dann aber schlussendlich, wie dieses Urteil zeigt, im Ermessen und vermutlich vor allem in der politischen Einstellung der Richter, den Beamten zu glauben, dass der Verdachtsmoment ausreichend war.

Der kontrollierte Afrikaner lacht sich ins Fäustchen und sein Anwalt hat Lunte gerochen und will weiterprozessieren, da das Gericht ja für Ausnahmen grünes Licht gegeben habe. Diese dürfe es auch nicht geben! Er werde dafür kämpfen, dass derartige Kontrollen aufhörten.

Man kann wohl davon ausgehen, dass, sollte im vorliegenden Fall auch eine Beschwerde zuungunsten der Beamten ausfallen, werden selbige wohl künftig nur noch blonde Frauen und blauäugige weiße Männer kontrollieren, wenn sie nicht die meiste Zeit vor Gericht verbringen wollen. (lsg)

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Süddeutsche Zeitung im Modus der Abteilung Agitation des ZK der SED

geschrieben von byzanz am in Altmedien,Geschichte,Islam,Islamisierung Deutschlands,Justiz,National-Sozialismus | 150 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Zunächst einmal an alle mitlesenden Kripobeamten wie einen Herrn Fisch, denen jetzt beim Erblicken des Hakenkreuzes schon der Finger zum Anzeigenschreiben juckt, karrierebeflissenen Staatsanwältinnen wie eine Frau Ott, die schon mit erregten Händen ihre Anklageschrift aus der Schublade herausholen wollen und Gesinnungs-Richterinnen wie eine Frau Birkhofer-Hoffmann, die mich jetzt am liebsten in den Knast hineinurteilen würden: Hier handelt es sich um einen Bericht sowohl über das aktuelle Zeitgeschehen als auch der Geschichte. Das Zeigen dieses verfassungsfeindlichen Symbols ist durch §86 (3) des Strafgesetzbuches gedeckt, genau wie bei dem unsäglichen Verfahren, das im Münchner Gerichtsprozess vom 18. August möglicherweise in die Annalen von unrühmlichen Unrechts-Verfahren der deutschen Justizgeschichte eingehen wird.

Ausgerechnet die Süddeutsche Zeitung, die mit ihrem Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ am 5. Juni 2016 die Dinge ins Rollen brachte, berichtet nun in absolut lückenhafter, verfälschender und tendenziöser Weise über diesen Gerichtsprozess. Bereits die Überschrift des Kurz-Artikels lässt den Eindruck zu, dass ich ein Nazi sein könnte: „Hakenkreuz-Urteil gegen Stürzenberger“, alles klar. Die Negativ-Einordnung kommt gleich im ersten Satz, schließlich kann dieser „vom Verfassungsschutz als islamfeindlich eingestufte“ (Un)Mensch kein faktisch argumentierender Zeitgenosse sein. Schließlich wird in den wenigen Zeilen auch noch mitgeteilt, dass ich „einen Mann“ mit einer Hakenkreuz-Armbinde gezeigt hätte. Das kann natürlich auch ein glatzköpfiger heutiger Neonazi sein, wodurch der unbedarfte Leser möglicherweise den Eindruck bekommt, dass ich mit der Geisteshaltung von diesem „Mann“ auch noch sympathisiere.

Kein Wort davon, dass es sich um einen hochrangigen NSDAP-Vertreter handelt – vermutlich Martin Mutschmann, der NSDAP-Gauleiter Sachsens – der dem Großmufti von Palästina in enger Verbundenheit die Hand schüttelt. Keine Bemerkung dazu, dass es ein historisches Foto ist, dessen Veröffentlichung – wie es auch die SZ in ihrem Artikel mit dem Hitlergruß-zeigenden Großmufti vorgenommen hat – rechtlich geschützt ist. Kein Hinweis, dass ich mich mit der Bezeichnung „faschistische Ideologie“ auf das Sachbuch „Der islamische Faschismus“ des Islam-Experten Hamed Abdel-Samad bezog.

Geschenkt, dass mich die schreibenden Blockwarte der politischen Korrektheit als „Blog-Schreiber“ und nicht als Journalisten bezeichneten, der seit 34 Jahren seiner Arbeit nachgeht. In den gerade mal fünf Sätzen dieser Kurz-Mitteilung [22], die auch noch in der gedruckten SZ unters gehirnzuwaschende Volk kam, sind so viele Ungenauigkeiten und Fehler, dass man durchaus von tendenziöser Links-Propaganda sprechen kann. Ich hatte die SZ-Redaktion bereits kurz nach Erscheinen dieses Artikels höflich darauf hingewiesen:


Sehr geehrte Redaktion der Süddeutschen Zeitung,

zunächst ist es erfreulich, dass Sie über den Gerichtsprozess berichten. Etwas ganz Entscheidendes fehlt aber in dem folgenden Satz:

„Am Ende seiner Ausführungen war ein Bild zu sehen, das einen Mann mit einer Hakenkreuz-Armbinde zeigt.“

Es war ein historisches Bild, das den Großmufti von Jerusalem im Handschlag mit einem NSDAP-Vertreter zeigt. Es wäre schön, wenn Sie diese wichtige Information noch ergänzen. Denn ein historisches Foto darf man jederzeit laut §86 (3) StGB abbilden, ohne wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Kennzeichen angeklagt zu werden. Wie falsch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist, ergibt sich auch hieraus:

„Der Münchner hatte im Sommer vergangenen Jahres in sozialen Netzwerken einen Text veröffentlicht, mit dem er laut Anklageschrift den Islam als faschistische Ideologie bezeichnete und dies als Tatsache darstellte.“

Ich schrieb hingegen:

„Die Erkenntnis, dass der Islam eine faschistische Ideologie ist, hat der ägyptischstämmige Politologe Hamed Abdel-Samad mit seinem Buch „Der islamische Faschismus“ vor zwei Jahren hoffähig gemacht.“

Ich habe mich also ausdrücklich auf den ausgewiesenen Islam-Experten Hamed Abdel-Samad berufen. Dabei könnte ich noch einige andere benennen, die den Islam ebenfalls als eine faschistische Ideologie bezeichneten. So sagte Mina Ahadi vom Zentralrat der Ex-Muslime: „Der Islam ist vergleichbar mit dem Faschismus“, veröffentlicht in der Welt [23] am 9.8.2007. Oder der Zeit-Verleger und Träger des Verdienstkreuzes 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland, Josef Joffe, am 18.3.2004 im Artikel [24] „Die Offensive des Islamo-Faschismus“.

Zudem ist dies eine Bewertung, also eine Meinungsäußerung, und keinesfalls eine Beleidigung, was den zweiten juristischen Fehler des Skandal-Urteils vom vergangenen Freitag bedeutet. Im Anhang mein Facebook-Eintrag, der mir 6 Monate Haft auf Bewährung, die auf 3 ½ Jahre läuft, und 100 Sozialstunden Zwangsarbeit einbrachte. Unfassbar. Ich soll unzweifelhaft mit diesem Rechtsbruch-Urteil zum Schweigen gebracht werden.

Der leitende Redakteur der Welt für Zeit- und Kulturgeschichte meint hingegen allen Ernstes, 6 Monate auf Bewährung sei eine noch geringe Strafe [25].

Mittlerweile berichtet in Polen die zweitgrößte Zeitung Super Express. Das polnische TV brachte es in den Hauptnachrichten [26]. In Österreich, Tschechien, USA, Frankreich und Kanada ist der Skandal auf großen Internet-Blogs veröffentlicht. Was hier vorgefallen ist, erinnert an Zustände in einer Bananenrepublik und wird noch eine Menge Mobilisierungskraft entwickeln. Daher werde ich auch meine öffentliche Aufklärungsarbeit jetzt weiter intensivieren.

Selbstredend, dass ich dieses Urteil bis in die letzte Instanz und, wenn nötig, bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte anfechten werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Stürzenberger


Es kam weder eine Antwort noch erfolgte eine Korrektur des SZ-Artikels. Daher ist die öffentliche Darstellung dieser linksverdrehten Propaganda geboten. Sie erinnert durchaus an Praktiken der Abteilung Agitation des Zentralkomitees, die jetzt im 2.0-Modus die Sozialistische Einheitsmeinung Deutschlands zur sogenannten „Friedensreligion“ verkündet: Gewalt, Töten, Terror, Krieg, IS und National-Sozialismus haben nichts mit dem Islam zu tun.

So enthielt auch die letztjährige Reportage der Süddeutschen Zeitung über den Nazi-Islam-Pakt [27] folgerichtig einige grobe Fehler. Redakteur Ronen Steinke behauptete beispielsweise:

Als Hitler den Gast am 28. November 1941 in der Reichskanzlei empfing, vermied er es, die ausgestreckte Hand des Muslims anzunehmen.“

Eindeutig falsch, wie dieses historische Foto der Begegnung beweist:

[28]

Hier auch im Film [29] zu sehen. Steinke zitierte in seinem Artikel bekannte Aussagen von Hitler und Himmler, in denen sie den Islam als kriegerische Religion loben, und bezog dabei auch mich ein:

„Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich.“ Dieser Satz wird dem SS-Führer Himmler zugeschrieben, der am Islam angeblich besonders den Märtyrerkult schätzte, die 72 Jungfrauen („Diese Sprache versteht der Soldat“), und solche Zitate hat etwa der Münchner Rechtspopulist Michael Stürzenberger, Autor des islamfeindlichen Webportals „Politically Incorrect“, schon triumphierend auf Plakate gedruckt, wie zum historischen Beweis für das wahre Gesicht des Islam.

Diese Aussagen werden dem SS-Reichsführer nicht zugeschrieben, er hat sei vielfach geäußert. Himmler war dem Großmufti in trauter Zweisamkeit verbunden und hatte die kriegerischen Elemente der islamischen Ideologie ganz richtig erkannt, nicht nur „angeblich“:

[30]

Ebenso der Ober-Nazi Adolf Hitler, der es bedauerte, dass Karl Martell im Jahre 732 n.Chr. bei Tours und Poitiers die islamischen Heere besiegte. Denn andernfalls hätten seiner Meinung nach die „mohammedanisierten Germanen an der Spitze dieses islamischen Weltreiches gestanden.“ Hitler hätte den kriegerischen Islam ganz klar dem feindesliebenden Christentum vorgezogen:

[31]

SZ-Mann Steinke zog daraus aber die falsche Schlussfolgerung:

Allerdings schlugen NS-Ideologen solche Töne erst nach einer Reihe von propagandistischen Wendungen an, die viel über rhetorische Flexibilität und Projektionen der Nazis verraten, aber wenig über das Innenleben einer Religion.

Ebenfalls falsch. Der Islam hat exakt das Innenleben, wie es die Nazi-Spitzenfunktionäre analysierten. Der Großmufti selber betonte immer wieder die Wesensgleichheit beider Ideologien:

In vielen Bereichen laufen die Ideale des Islams und des National-Sozialismus parallel:

1. Monotheismus – Einheit der Führung
2. Die ordnende Macht – Gehorsam und Disziplin
3. Der Kampf und die Ehre, im Kampf zu fallen
4. Die Gemeinschaft
5. Familie und Nachwuchs
6. Verherrlichung der Arbeit und des Schaffens
7. Bekämpfung des Judentums

Bei den ideologischen Gemeinsamkeiten sind de facto noch hinzufügen:

– Gewalt- und Tötungslegitimation zur Durchsetzung der eigenen Ziele
– totalitärer Anspruch auf die alleinige Herrschaft
– Ablehnung der Demokratie
– Unterbindung jeglicher Kritik an der eigenen Ideologie
– Führerkult mit vollkommener Vorbildfunktion (Hitler – Mohammed)
– Verherrlichung der Männlichkeit und Erhebung des Mannes über die Frau
– fanatische Intoleranz gegenüber Andersdenkenden
– absoluter Wahrheitsanspruch
– völkischer bzw. religiöser Rassismus mit menschenverachtender Abwertung der Anderen
– eisern zusammenhaltende Volks- bzw. Religionsgemeinschaft
– Kollektivismus statt Individualismus

[32]

Über den damals weltweit leistungsstärksten Kurzwellensender in Zeesen südlich Berlins ließ der Großmufti ab 1939 seinen islamkonformen Judenhass in die arabische Welt schwappen [33]:

„Der Jude war seit Mohammeds Zeiten nie ein Freund der Moslems. Der Jude ist der Feind, und ihn zu töten erfreut Allah.“

Schließlich rief er offen zum Dschihad gegen die Juden auf:

„Ich erkläre einen heiligen Krieg, meine Brüder im Islam! Tötet die Juden! Tötet sie alle!“

[34]

Im Kosovo waren moslemische Waffen-SS-Männer auch an der Deportation von Juden beteiligt. In der SS-Division Handschar sollen sie zudem voller Inbrunst und außergewöhnlich grausam gekämpft [35] haben:

Traurige Berühmtheit erlangte die SS-Division „Handschar“, die überwiegend aus Muslimen bestand und vor allem gegen Titos Partisanen auf dem Balkan eingesetzt wurde. „Sie bringen mit dem Messer um. Manchmal schneiden sie auch das Herz heraus“, schilderte voller Bewunderung der SS-Führer Hermann Fegelein, selbst ein Kriegsverbrecher, die Brutalität der „Handschar“-Männer.

Großmufti al-Husseini war vom Holocaust völlig begeistert, weil sein Lebensziel die Vernichtung aller Juden war. So wollte er auch in Palästina die Juden vergasen lassen, denn damit wären seiner Meinung nach alle Probleme in der Region gelöst. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ist sogar der Überzeugung, dass der Großmufti treibende Kraft [36] hinter der Idee der Massenvergasung von Juden war.

Der damals höchste Islam-Repräsentant der arabischen Welt schickte eiskalt 5000 jüdische Kinder aus Bulgarien ins Gas, die eigentlich im Austausch gegen im Ausland internierte Deutsche nach Palästina emigrieren sollten. Al-Husseini protestierte erfolgreich bei der SS und so wurden die Kinder in die Nazi-Vernichtungslager im damals von Deutschland okkupierten Polen transportiert, wo der sichere Tod auf sie wartete. Ein deutscher Beamter protokollierte, dass der Großmufti die Juden „am liebsten alle umgebracht“ sähe. Bereits 1933 hatte sich der leidenschaftliche Judenhasser über die Machtergreifung der Nazis gefreut:

„Die Muslime innerhalb und außerhalb Palästinas heißen das neue Regime in Deutschland willkommen und erhoffen die Ausweitung einer faschistischen und antidemokratischen Staatsführung auf andere Länder“

Aber SZ-Redakteur Steinke zweifelt an, dass bei den moslemischen Rekruten, von denen alleine 25.000 freiwillig in der SS-Division Handschar und weit über hunderttausend in anderen SS-Einheiten kämpften, religiöse Motive den Ausschlag gegeben hätten.

Der Nazi-Islam-Pakt war vielmehr unbestreitbar ein Bündnis von Brüdern im Geiste. Doch das leugnet die Süddeutsche Zeitung genauso wie die jetzt für jeden sichtbar stattfindende Ausbreitung des Islams, die Redakteur Steinke als „sogenannte Islamisierung des Abendlandes“ in Frage stellt. Das ist eben die mit blickdichten Scheuklappen versehene linksideologische Parallelwelt, in der sich die SZ befindet. Kontakt:

» redaktion@sueddeutsche.de [37]

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