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EILMELDUNG: Jetzt schon über 75.000 auf dem Weg nach Europa!

Von EUGEN PRINZ | LAUFEND NEUE UPDATES | Recep Tayyip Erdogan hat seine Drohung (PI-NEWS berichtete) wahr gemacht und heute Vormittag sogar noch einmal bekräftigt [1]: „Wir haben die Tore geöffnet“.

Ungeachtet der Vereinbarungen mit Brüssel lässt der türkische Staatspräsident tausende Flüchtlinge die Grenzen zur EU passieren, wie die Nachrichtenagentur AFP [2] meldet. Die EU würde sich nicht an die Zusagen vom Flüchtlingspakt halten, so Erdogan. Nach seinen Angaben sind seit Freitag bereits 18.000 Flüchtlinge an die türkischen Grenzen zur EU gekommen.

Gewalt an der türkisch-griechischen Grenze

Meldungen von der griechisch-türkischen Grenze bestätigen dies. Am Grenzübergang Pazarkule in der westtürkischen Provinz Edirne sind seit heute Vormittag tausende von überwiegend syrischen Flüchtlingen aus der Türkei und die griechische Polizei in heftige Auseinandersetzungen verwickelt. Die Grenzschützer setzen Tränengas ein, die Flüchtlinge antworten mit Steinwürfen, berichtet AFP.

Regierungssprecher Stelios Petsas am Samstag im griechischen Staatsfernsehen ERT:

„Es wurden mehr als 4000 illegale Grenzüberschreitungen abgewendet“

Zuvor hatte eine Krisensitzung unter Vorsitz von Regierungschef Kyriakos Mitsotakis stattgefunden.

Die Flüchtlinge versuchen auf breiter Front, nach Griechenland zu gelangen. Manche setzen auch in Booten von der türkischen Küste auf griechische Ägäis-Inseln über.

Erpressung oder dauerhafte Maßnahme?

Es bleibt nun abzuwarten, ob Erdogan durch die Grenzöffnung von der EU lediglich mehr Geld für seinen Krieg in Syrien erpressen will, oder ob seine Maßnahme auf Dauer bestehen bleibt.

UPDATE: Inzwischen werden Armeeeinheiten aus Mittel- und Nordwestgriechenland zur türkischen Grenze gebracht. Auch das Militär auf den Inseln der Ostägäis sei verstärkt worden. Wie inzwischen bekannt wurde, hat die griechische Polizei auch Blendgranaten zur Grenzverteidigung eingesetzt, von der Gegenseite wurden Brandflaschen geworfen. 

Die griechische Regierung wirft dem türkischen Präsidenten vor, er instrumentalisiere die Millionen Migranten in seinem Land, um die EU zu zwingen, ihm mehr Geld zu zahlen, damit er seine Politik und Militäraktion in Syrien fortsetzen könne. Regierungschef Mitsotakis dazu:

„Griechenland hat mit dem Krieg in Syrien nichts zu tun und wird nicht den Preis dafür bezahlen“.

Erdogan sagt voraus, dass bis zum Ende des heutigen Tages etwa 30.000 Flüchtlinge in Richtung EU unterwegs sein werden.

Nach BILD-Informationen schickte die Regierung 50 Kriegsschiffe zu den griechischen Inseln, um die EU-Außengrenzen zu schützen. Zehn Helikopter sollen zudem die Übergänge zur Türkei an Land absichern.

UPDATE 1. März, 12.15

Der türkische Innenminister Süleyman Soylu teilte mit, dass die Türkei bis Sonntagmorgen 8 Uhr deutscher Zeit 76 358 Migranten über die Provinz Edirne die Grenze passiert hat lassen.

Inzwischen stehen 13.000 an der Grenze zu Griechenland und wollen rein.

Die BILD schreibt:

BILD-Reporter wurden in Istanbul Augenzeuge, wie sich Hunderte von Migranten in Busse quetschten, die im Zehn-Minuten-Takt in Richtung der 250 Kilometer entfernten Grenze aufbrachen. Dort warten Tausende ohne Unterkunft auf ihre Chance zum Übertritt.

Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge sollen aus Afghanistan stammen.

Prognose: Wer jetzt in Griechenland an der Grenze steht, wird aufgenommen

Klar ist, dass es Erdogan nur um Geld für seinen Feldzug in Syrien geht. Die EU wird von ihm erpresst und es kann als sicher gelten, dass sie einknicken wird. Etwas anderes ist ebenfalls zu erwarten: Eine Einigung mit der Türkei wird beinhalten, dass jene Flüchtlinge, die bis dahin schon an der Grenze stehen, von der EU aufgenommen werden.

UPDATE 1. März, 17.00 Uhr

Die EU hat Griechenland Verstärkung geschickt: 400 Grenzschützer von Frontex sind auf den griechischen Inseln eingetroffen. Griechenland hat am heutigen Sonntag schwere Wasserwerfer gegen Flüchtlinge eingesetzt, die versucht haben, die Grenzbefestigung zu überwinden. Es wurden auch Warnschüsse abgegeben.

Aus der griechischen Regierung hieß es, binnen 24 Stunden seien fast 10 000 Flüchtlinge an einem „illegalen“ Grenzübertritt gehindert worden. Zudem wurden rund 140 Flüchtlinge festgenommen.

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Eugen Prinz auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin

Eugen Prinz [5] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [6] und den Blog zuwanderung.net [7]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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AfD verklagt Merkel vor dem Verfassungsgericht

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Alternative für Deutschland (AfD),Deutschland,Siedlungspolitik,Umvolkung | 137 Kommentare

Wenn Sie als Kneipenwirt ein paar Tische und Stühle auf eine geeignete Fläche vor ihrem Lokal aufstellen wollen, müssen Sie das schriftlich beantragen und bekommen dann vom Ordnungsamt einen schriftlichen Bescheid mit einer ganzen Latte von Auflagen, gegen den Sie wiederum schriftlich Widerspruch einlegen können, wenn ihnen daran etwas missfällt. Das selbe gilt, wenn Sie in der Fußgängerzone für ein paar Stunden einen Informationsstand über die bedrohten Habitate der gemeinen Bettwanze betreiben oder als fliegender Händler an der Haustüre Schnürsenkel verkaufen wollen. Solche Beispiele könnten seitenweise fortgeführt werden.

Bundeskanzlerin sieht sich offenbar über der bestehenden Rechtsordnung

Allerdings werden andere, weniger wichtige Dinge, in Deutschland seitens der Behörden auch mal mit einem kurzen Telefonat geregelt. So genügte im Dezember 2015 eine mündliche (!) Anordnung des damaligen Bundesinnenministers um die Grenzen unseres Landes für jeden zu öffnen, der in der Lage war, das Zauberwort „Asyl“ zu stammeln. Unklare Herkunft? Keine Ausweispapiere? Identität nicht feststellbar? Egal, das A-Wort genügt, um nicht nur Einlaß zu erhalten, sondern auch eine lebenslange, leistungslose Alimentierung. Mit einem kurzen Telefonanruf wurden also Fakten geschaffen, die im Laufe der Jahre Terror, Folgekosten in Billionenhöhe, eine Zerrüttung des Sicherheitsgefühl der indigenen Bevölkerung und eine unwiderrufliche Zerstörung der monoethnischen Struktur unseres Landes mit sich bringen. Dieser unglaubliche Vorgang wurde zur Realität dank einer Kanzlerin, die aus ihrer Sozialisierung in einem Unrechtsstaat offensichtlich den Glauben verinnerlicht hat, dass auf der obersten Sprosse der Hackordnung das Wort des Souveräns über Recht und Gesetz steht.

Seehofer und seine CSU als Erfüllungsgehilfen der „Herrschaft des Unrechts“

Das Schlimme ist, diese telefonische Anordnung ist nach wie vor in Kraft [10]. Der neue Bundesinnenmister Seehofer, der diese Situation einmal als „Herrschaft des Unrechts [11]“ gebranntmarkt hatte, wäre jetzt ohne weiteres in der Lage, diesen Zustand zu beenden. Natürlich müßte er sich dabei mit Merkel anlegen, doch diese Auseinandersetzung könnte die Kanzlerin nie gewinnen. Ein öffentliches Machtwort gegen eine Anordnung ihres Innenministers, an der Grenze zu jenen Gepflogenheiten zurückzukehren, die selbst in den heruntergekommensten Bananenrepubliken noch eingehalten werden, würde sie das Amt kosten. Seehofer und seine CSU sind damit endgültig zu Erfüllungsgehilfen der von ihnen noch im Februar 2016 angeprangerten Herrschaft des Unrechts geworden. Daher verschlägt es einem den Atem, wenn diese Partei in ihrem Strategiepapier für den Landtagswahlkampf [12] folgendes von sich gibt:

„Die AfD ist ein Feind von allem, für das Bayern steht (…) Wir sind entschlossen, die AfD als zutiefst unbayerisch zu bekämpfen (…) Die AfD sind Feinde Bayerns“

Die Lakaien der Totengräberin unseres Landes und seiner Stämme, bezeichnen die AfD also als Feinde Bayerns. Hierfür ist das Wort „Chuzpe“ noch zu milde.

AfD Bundestagsfraktion erhebt Verfassungsklage gegen Merkel

Dabei setzt die Bundestagsfraktion der AfD mit ihrer am 14. April 2018 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereichten Organklage gegenwärtig das um, was die CSU-Führung nach Seehofers Aussage bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Machterhalt, fallen ließ.

Organklage von den Mainstream Medien totgeschwiegen

Nun muß sich also Merkel unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 vor Deutschlands höchstem Gericht verantworten. In einem Rechtsstaat ist die Regierung dazu verpflichtet und berufen, nach Recht und Gesetz zu handeln, nicht aber dieses in Teilen ohne ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren willkürlich außer Kraft zu setzen. Da die Kanzlerin jedoch genau Letzteres getan hat, ohne den als Verfassungsorgan allein zuständigen Bundestag überhaupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetzgeber allein zuständige Entscheidung zu überlassen, hat sie nach mehreren dazu erstellten Gutachten die Verfassung gebrochen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes [13] des deutschen Bundestages schlägt in diese Kerbe. Diesen Verfassungsbruch möchte die AfD-Fraktion nunmehr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wissen. Damit könnte der 14. April 2018 zum Stichtag für den endgültigen Sturz von Angela Merkel werden. Schon allein deshalb muß man der Verfassungsklage der AfD Fraktion gegen die Kanzlerin einen hohen Nachrichtenwert zubilligen. Trotzdem wurde sie von den Mainstream Medien unisono totgeschwiegen. Außerhalb der Freien Medien findet sich kein Sterbenswörtchen dazu. Da braucht sich bei der Lückenpresse und im Erziehungsfernsehen niemand zu wundern, wenn die Leser/Zuschauer immer weniger werden.

Ist Merkels Vorgehen sogar als Staatsstreich zu werten?

In der eigenmächtigen Grenzöffnung 2015 für unkontrollierte Einwanderung sehen viele Beobachter laut einer Pressemitteilung der AfD nicht nur einen bis heute andauernden Rechtsverstoß, sondern darüber hinaus einen Staatsstreich. Bestätigt werden sie darin sowohl von namhaften Staatsrechtlern, als auch von einem Obergericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich … seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz am 14. Feb. 2017 unter dem Aktenzeichen 13 UF 32/17. Darüber wird nun das BVerfG befinden. Das Urteil wird sicherlich von vielen als Gradmesser dafür gewertet werden, inwieweit die höchste Gerichtsbarkeit in Deutschland noch unabhängig ist oder bereits von linksgrünen Ideologen unterwandert wurde.

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