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Hamdulillah! Afghane Haschmatullah bleibt in Deutschland

Von L.S.GABRIEL | Der afghanische Gast der Kanzlerin Haschmatullah F. ist ein Paradebeispiel dafür wie Deutschland, auch dank einer absolut landesfeindlichen Gesetzgebung, am Zaumzeug der Asylindustrie marschiert. Haschmatullah F. war 2017 gemäß der Dublin III-Bestimmungen nach Bulgarien abgeschoben worden, wo er erstmals als sogenannter „Flüchtling“ registriert worden war.

Bulgarien machte kurzen Prozess und verfrachtete den Illeaglen zurück nach Afghanistan. Das soll sogar sein Wunsch gewesen sein, denn in Bulgarien hatte es dem Versorgungssuchenden ja schon bei seinem ersten Aufenthalt so gar nicht gefallen. Schließlich ergießt sich dort kein finanzielles und materielles Füllhorn der Rundumfürsorge über ihm.

Wie aus illegal legal wird

Mit Hilfe seiner Helfer aus der Asyl- und Schlepperindustrie hatte er allerdings gegen den negativen Asylbescheid geklagt und ein deutsches Gericht urteilte „im Namen des Volkes“, dass der Afghane zurückzuholen sei, da die Klage eine „aufschiebende Wirkung“ bezüglich der Abschiebung gehabt hätte (PI-NEWS berichtete [1]).

Folglich setzten deutsche Behörden sich brav die Narrenkappe auf und holten die Hoffnung für die inzuchtgefährdete deutsche Gesellschaft (Wolfgang Schäuble [2]) per Direktflug zurück in die Toleranzdiktatur Deutschland. Dieses Vorgehen ist Rapefugee-Welcome-TeddybärenwerferInnen sehr genehm, bewirkt dieser Direktimport doch auch, dass Haschmatullah nun nicht mehr gemäß Dublin III abgeschoben werden kann, da der Vielreisende ja nun mit einem Visum ausgestattet wurde. Danach begann der Zinnober von vorne, es musste aufgrund der Klage neu entschieden werden.

EuGH: Wer klagt, darf nicht abgeschoben werden

Diese „aufschiebende Wirkung“ gegen Abschiebung bei eingereichter Klage festigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dieser Tage in einem Urteil. Der EuGH entschied im Fall eines Togolesen (Rechtssache C-181/16), dass Asylsuchende nicht nur das Recht hätten, gegen einen abgelehnten Asylantrag rechtliche Schritte einzulegen, sondern während des laufenden Verfahrens auch das im Land zu bleiben. Das bedeutet, dass niemand mehr vor einer finalen Asylentscheidung abgeschoben werden dürfe. Auch die Frist für eine freiwillige Ausreise dürfe zu dieser Zeit noch nicht beginnen, urteilten die Richter.

Vom Baum in Afghanistan nach Germoney

Im Fall von Haschmatullah kam das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag zur Überzeugung, dass man die künftige Säule der deutschen Wirtschaft nicht den Gefahren, die in Afghanistan auf ihn lauern aussetzen dürfe. Der Afghane hatte dem Gericht offenbar glaubhaft machen können, dass er ein guter Afghane sei, der angeblich mit den Amerikanern zusammengearbeitet habe. Außerdem sei er bei Kriegshandlungen verletzt worden. Eigenen Aussagen zufolge sei er von Taliban-Milizen geschlagen und bewusstlos mit den Füßen nach oben an einen Baum gehängt worden. Aus dieser Lage habe der afghanische Houdini sich selbst befreit und sei dann geflüchtet.

Das Gericht entschied [3] also, dass Deutschland dem afghanischen Goldstück die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen müsse. Haschmatullah hat damit vorerst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber ein Unterstützerkreis steht schon, Teddybär bei Fuß bereit, um sich für sein dauerhaftes Bleiberecht einzusetzen, schließlich hat Deutschland ja schon jede Menge „gute Erfahrungen“ mit „Geflüchteten“ aus Afghanistan gemacht.

Sicher ist allerdings jetzt schon, auf wenigstens drei Jahre hat Deutschland einen Risikofaktor mehr durchzufüttern, denn nun ist er halt da. Insch’allah!

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Deutschland jubelt – Haschmatullah F. ist wieder da!!!

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn,Islamisierung Deutschlands | 301 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Die gute Nachricht: Die von der Politik lang avisierte „Rückführung Illegaler“ klappt prima. Die schlechte Nachricht: Es wird in die falsche Richtung rückgeführt!

Die noch schlechtere Nachricht: „Haschmatullah F. [4]“ wird nicht der einzige Fall einer Rückführungs-Rückführung bleiben. Und für die Luxus-Flugkosten von Pakistan zurück ins deutsche Dumpfbackenparadies wird nur einer zur Klasse gebeten: SIE, der deutsche Steuerpflichtige.

BILD jubelt mit: „Haschmatullah von Freunden empfangen“

„Zuhause bei Freunden“ und nach einer für ihn beschwerlichen und traumatisierenden Odyssee über Pakistan landete der laut allen Willkommens-Medien „zu Unrecht abgeschobene afghanische Flüchtling [5]“ Haschmatullah F. am Donnerstag letztendlich direkt in seiner neuen alten Wahlheimat Germoney.

Dem Anlass der freudigen Rückkehr des verlorenen Sohnes entsprechend, wurde unverzüglich eine medienwirksame Pressekonferenz anberaumt. Bei der Asylpropaganda-PK in Tübingen lagen sich Haschmatullah, Flüchtlingsverbandsfunktionäre, „sein“ Anwalt Markus Niedworok und „seine“ Dolmetscherin in den Armen: „Ich hätte nie gedacht, dass es klappen wird!“. Wir auch nicht.

Er könne vor Freude kaum still sitzen, sagte die Dolmetscherin. Mit einem Visum der deutschen Botschaft in Pakistan ausgestattet, war der 23-jährige in Frankfurt am Main gelandet und von Ehrenamtlichen feierlich nach Tübingen begleitet worden. Der Jo-Jo-Afghane Haschmatullah bedankte sich bei der Bundesregierung dafür, dass er nach drei Monaten endlich zurückgeholt wurde. „Sie haben meine Probleme dadurch gelöst“. Dafür hat Deutschland wieder ein Problem mehr. Als er von der Rückholaktion erfahren hat, habe er „wieder Lebensmut“ gefasst.

Haschmatullahs Kampf gegen das Bamf – „im Namen des Volkes“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte zunächst die Abschiebung des illegal eingereisten Mannes erlaubt, obwohl „sein“ Anwalt dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen qua Eilantrag klagte. Das Gericht hatte deswegen (irrig) angeordnet, dass Haschmatullah schnellstens zurückgeholt werden muss. Das BAMF schob ihn trotz seiner „Klagen“ verfassungskonform gem. Art 16 a GG in das sichere Drittland Bulgarien ab, in dem er als erstes registriert wurde. Der Flüchtling hatte am 8. Juni „Will Asyl“ gefordert. Aus Sicht des BAMF, Europäischem Recht / Dublin-3-Vorschriften und des Deutschen Grundgesetzes ist aber immer noch Bulgarien und nicht Deutschland für den Asylforderer zuständig.

Das sei allerdings „falsch“ gewesen und müsse nun „rückgängig gemacht werden“, betonte der baden-württembergische Re-Re-Migrations-Richter in seinem rechtsbeugenden Urteil „in Namen des Volkes“. Die anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung hätte eine „aufschiebende Wirkung“ – er hätte nach Ansicht des Deutschen Narrenanstalt-Richters also nicht abgeschoben werden dürfen. Bevor Haschmatullah nach dem Urteil aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen die Behörden am bulgarischen Goldstrand das Goldstück schnurstracks nach Afghanistan aus, angeblich auf eigenen Wunsch. Denn Afghanistan ist immer noch heimeliger als das bulgarische Sozialsystem.

Eine Sprecherin des BAMF: „Die Bearbeitung der beteiligten Behörden führte durch eine Verkettung von Umständen im vorliegenden Fall dazu, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vor der Überstellung nicht berücksichtigt werden konnte“.

„Bündnis Bleiberecht“ begrüßt den Asyl-Bumerang

Abschiebungen nach Afghanistan seien wegen der dortigen Gefahrenlage umstritten und werden von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. „Wir begrüßen, dass das BAMF die Vorgaben des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eingehalten und Hashmatullah F. von Afghanistan nach Deutschland zurückgeholt hat”, erklärte Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht in Tübingen. Das Bündnis forderte aus diesem Anlass generell einen fairen Umgang mit afghanischen Asylsuchenden in Deutschland. Kritik kam auch von der Organisation Pro Asyl, die dem BAMF „Pannen” bei F.s Asylverfahren vorwarf. Diese hätten zur „rechtswidrigen Abschiebung” geführt.

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in Stuttgart, Daniel Lede Abal, forderte vom BAMF eine „bessere Qualität” bei Entscheidungen. „Es kann nicht sein, dass amtliche Schlampereien über menschliche Schicksale entscheiden”, sagte er. Haschmatullah sei in ein Flugzeug gesetzt worden. „Das ist unerhört und muss aufgearbeitet werden”, sagte Abal.

Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt moniert auch die Verrohung der Sprache: “Es wird von „Rückführungen“ geredet, um zu verdecken, wie brutal das Ganze vor sich geht“. Nach Ansicht der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl soll der Begriff „Rückführung“ eindeutig das Vorgehen der EU beschönigen. Er beklagt, immer wieder werde versucht, bestimmte Begriffe in die Flüchtlingsdebatte einzubringen. „Rückführung“ oder „Abschiebung“ – auch wenn die Begriffe juristisch identisch sind, macht es also sehr wohl einen Unterschied, welcher Begriff verwendet wird. Dies geschehe laut „Deutschlandfunk [6]“ zwar meist ohne Absicht, habe aber dennoch großen Einfluss auf die Wahrnehmung mittels sprachlich-struktureller Gewalt gegen Geflüchtete. Wir geben Günter Burkhardt gerne recht, die perfide Tollhaus-Farce ist tatsächlich brutal. Brutal hirnrissig. Auch die Auslandspresse lacht über die total bekloppte Gutdeutschen-Klapse.

Durch illegale Rückführung wird Haschmatullah jetzt „legal“

Denn die Ironie des imbezilen Schauspiels direkt aus der Sockenschuss-Anstalt kommt stante pede: Haschmatullah kann durch den Direktimport des Goldstücks aus Pakistan nach Frankfurt nun endgültig nicht mehr nach Bulgarien abgeschoben werden, wie es die Dublin-Verordnung für ihn vorsieht. „Da die Einreise mit einem Visum erfolgt, welches die deutsche Botschaft in Islamabad ausgestellt hat, ist Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig geworden”, teilte das BAMF schuldstolz mit. „Der Antragsteller wird wieder zeitnah einen Anhörungstermin erhalten, in dem er seine verfolgungsrelevanten Gründe darlegen kann.” Die BAMF-Sprecherin wollte sich nicht zu der Frage äußern, ob Haschmatullah der erste abgeschobene Asylbewerber ist, der wegen eines Verfahrensfehlers zurückgeholt werden muss. Sicherlich aber nicht der letzte bei derzeit über 420.000 laufenden Asylverfahren in Deutschland.

Von Afghanistan wieder zurück nach Absurdistan, denn jedes Goldstück ist ein wichtiges „Talent“ der menschenverachtenden Asylindustrie Deutschlands. Sehr zur Freude des G.I.A.Z. (Größter Idiot Aller Zeiten), dem deutschen Steuerpflichtigen in seinem lustigen Hamsterrad.

Deutsche Soldaten und Steuerzahler bluten für Haschmatullah

Bislang haben deutsche 54 Soldaten ihr Leben für Menschen wie Haschmatullah geopfert – für den Wiederaufbau und die „Friedenssicherung“ seines Landes. Denn unsere Sicherheit muss bekanntermaßen „am Hindukusch verteidigt werden. Die Bundesregierung beziffert die Kosten des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan in den vergangenen zehn Jahren auf 6 Milliarden Euro plus 2,0 Milliarden Euro für „Wiederaufbau und Entwicklung“. Das ist allerdings Fake-News. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung [7] (DIW) schätzt die Gesamtkosten des deutschen Afghanistan-Einsatzes präziser und realistischer auf 45–47 Milliarden Euro ein.

Insch’allah – Willkommen zuhause Haschmatullah!

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