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Mord-Moslem scheitert mit Revision in Karlsruhe

Von PI-PFORZHEIM | Es geschehen tatsächlich in Deutschland noch Zeichen und Wunder. Ein vom Landgericht Heilbronn zu lebenslänglicher Haft verurteilter und äußerst brutal mordender Gast von Frau Merkel ist mit mit seiner Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gescheitert.

Der uns extrem kulturell bereichernde Merkel-Gast war bei einem seiner Raubzüge einfach nachts in das Haus einer deutschen Familie im beschaulichen baden-württembergischen Untergriesheim, in der Nähe von Heilbronn eingestiegen. Im Schlafzimmer entdeckte der Scheinasylant eine schlafende ältere Frau in ihrem Bett. Der “traumatisierte Schutzsuchende” stieg laut Obduktionsbericht der wehrlosen noch schlafenden Dame im Bett zuerst mit beiden Knien auf den Brustkorb. Dabei malträtierte er sie massiv mit den Fäusten und schlug ihr mehrmals brutal gegen den Kopfbereich. Dann wurde das Opfer mit den Händen gewürgt und als dem Merkel-Gast die Kräfte ausgingen wurde die Ungläubige mit einem Telefonkabel weiter zu Tode stranguliert. Alleine der reine Todeskampf des Opfers dauerte nach Aussagen einer vereidigten Ärztin mindestens fünf bis zehn Minuten.

Danach fesselte der mörderische Asylerschleicher sein schon totes Opfer und legte ihr ein christliches Kreuz zwischen die Hände, das er in der Küche erbeutet hatte. Um sein Gastland, das ihn mit warmer Unterkunft, Essen, Kleidung und Taschengeld verwöhnte, noch weiter kulturell zu bereichern, „verschönerte“ der Gast von Frau Merkel die Wohnung mit Sprüchen aus dem Koran und Lobsprüche auf Allah und seinem Propheten, die er auf Möbel und Wände schrieb. Insgesamt hielt sich der rechtgläubige Asyl-Moslem nach Erkenntnissen der Polizei mehrere Stunden im Haus des Opfers auf.

Der Dummheit sei Dank

Gott sei Dank hatte die schon lange herbeigesehnte und traumatisierte Fachkraft aus Pakistan noch nie etwas von DNS (engl. DNA)-Beweise gehört. Aufgrund seiner am Tatort hinterlassenen DNS könnte der Asylforderer schnell überführt werden. Seine DNS war wegen einem dutzend Vergehen in seinem kurzen Aufenthalt in Deutschland, wo er gegen unsere Gesetze verstoßen hatte, glücklicherweise schon im Polizeicomputer gespeichert. Nur wenige Tage nach der Tat könnte die Asylfachkraft von der Polizei verhaftet werden.

PI-NEWS berichtete ausführlich [1] und in allen Einzelheiten von dem Prozess gegen den mörderischen Moslem vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn und über die extrem politisch korrekte Berichtserstattung, bzw. Nichtberichterstattung in unseren Qualitätsmedien.

Das Gericht in Heilbronn konnte den Täter letztendlich bei dieser extrem erdrückenden Beweislange zu nichts anderem als zu Lebenslänglich verurteilen. Aber immerhin brachte das Landgericht Heilbronn es noch politisch korrekt fertig zu erklären, dass die Tat absolut nichts mit dem Islam zu tun gehabt habe. Die Verhandlung war im Bundestagswahljahr 2017 und das Gericht hielt sich peinlich genau an die politischen korrekten Vorgaben. So kritisierte das Gericht während des Prozesses die nicht politisch korrekte Berichterstattung in Internetforen außerhalb der faktisch gleichgeschalteten Mainstream-Medien mehrmals sehr deutlich und sehr heftig.

Verzweifelt versuchte das Gericht auch dem Mörder ein Brücke zu einem milderen Urteil zu bauen. So wurde er mehrmals wegen einer eventuellen Nichtzurechnungsfähigkeit befragt, ob er ab und zu Stimmen aus dem Jenseits oder von seinem Gott hörte. Auch das Angebot durch ein Geständnis ein milderes Urteil zu erwirken schlug der rechtgläubige Moslem aus. Durch den langen Umgang mit dämlichsten und naivsten Asylbetreuern und dem moslemischen Taqiyya-Recht im Koran (Religiöses Recht auf das Belügen von Ungläubigen) behauptete der Angeklagte rotzfrech er sei unschuldig. So sagte die Asylfachkraft wörtlich: „Ich bin unschuldig, habe nie etwas Verbotenes getan. Falls ich lüge, soll ich auf der Stelle tot umfallen. Dafür würde Allah schon sorgen.“

Gericht musste sich der Beweislast beugen – die Revision folgte

Wegen der vielen extrem belastenden Beweise, den damals anstehenden Bundeswahlkampf 2017 und dem aufkommenden Widerstand in der Bevölkerung konnte das Gericht den angeklagten Scheinasylanten nur zu einer lebenslänglichen Freiheitstrafe verurteilen. Leider ist es in Merkel-Deutschland üblich geworden, dass spätestens wenn sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gelegt hat, dann die neuen lang herbeigesehnten Merkel-Gäste spätestens in einem Revisionsverfahren wegen kleiner Formfehler klammheimlich zu milderen Strafen verurteilt werden.

So legten die zwei Rechtsanwälte des pakistanischen Mordmoslems nur einen Tag später Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein (PI-NEWS berichtete [2])

Als Revisionsgründe wurde unter anderem angegeben, dass der vorsitzende Richter mehrmals den Angeklagten bei seinen blumigen Lobgesänge auf Allah im Gerichtssaal unterbrochen hätte. Auch monierten die Rechtsanwälte die Berichtserstattung in Internetforen. Diese hätten das Gesicht des Mörders nicht richtig verpixelt oder den Balken im Gesicht des Angeklagten nicht in der vorgeschriebenen Größe ausgeführt. Da damit seien die Persönlichkeitsrechte des Täters verletzt worden und der Angeklagte sei frei zu sprechen!

Dem Himmel sei Dank hat sich der Bundesgerichtshof dieser Argumentation nicht angeschlossen. Mit Beschluß vom 6. September 2017 (zwei Wochen vor der Bundestagswahl!) wurde die Revision als unbegründet abgewiesen. Leider laufen noch tausende solcher tickenden islamischen Zeitbomben in unseren Innenstädte frei herum. Sollten Merkel die Familienzusammenführung mit tatkräftiger Unterstützung der SPD durchboxen, dann können es ganz schnell Zigtausende von extrem gewaltbereiten Schariakämpfern werden, die uns im Namen ihrer “Religion” vernichten wollen.

Bisherige PI-NEWS-Berichterstattung zu dem Fall:

» Heilbronn: Asylant ermordet Rentnerin aus religiösen Gründen [3] – „It is payback time“
» Heilbronn: Mordprozess gegen „Flüchtling“ [4] offenbart auch unglaubliche Zustände
» Heilbronner Mordprozess gegen „Flüchtling“: Vierter Verhandlungstag – Beweislage eindeutig [5]
» Heilbronn: Pakistanischer Asylant Abubaker C [6]. tötete schon einmal im Namen Allahs
» Heilbronn: Lebenslang für Mörder aus Pakistan [7]
» Heilbronn: Mörder-Asylant geht in Revision [2]

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Heilbronn: Mörder-Asylant geht in Revision

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Hassreligion,Islam,Islam-Kollaboration,Justiz | 122 Kommentare

[8]Konnte man noch bei der Urteilsverkündung für Abubaker C. (kl. Foto) den bestialisch mordenden „schutzsuchenden“ Gast Merkels kurz aufatmen, geht nun der Albtraum weiter. Ein über alles „traumatisierter“ Scheinasylant aus Pakistan hat in der Nähe von Heilbronn in Neckarsulm-Untergriesheim bei einem Raubzug eine 70-jährige Rentnerin in ihrem eigenen Bett grausam stranguliert und die Wohnung mit arabischen Suren aus dem Koran und Lobpreisungen auf Allah verziert. Da der moslemische Asylerschleicher und einfallsreiche Taschengeld-Abgreifer aus der islamischen Dritten Welt in Deutschland schon vielfach kriminell auffällig gewesen und seine DNA im Polizeicomputer längst registriert war, konnte der orientalische Bereicherer nur wenige Tage nach seiner grausamen Tat von der Polizei verhaftet werden. PI berichtete ausführlich vom Prozess und der Urteilsverkündung [9]beim Landgericht Heilbronn.

(Von PI-Pforzheim)

Die Beweislage gegen den Angeklagten war so erdrücken und der Tathergang so grausam, dass das Gericht nur eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängen konnte. Der pakistanische Scheinasylant leugnete bis zum Schluss seine Schuld. Dabei war die Beweislage erdrückend. Es wurde nicht nur seine DNA an der Leiche, sondern auch Fasern seiner Kleidung gefunden. Die auffälligen roten Turnschuhe, die der Mörder bei der Verhaftung trug, hatten einen deutlichen Abdruck in der Wohnung des Opfers hinterlassen. Mehrere Zeugen sahen den Täter Stunden vor der Tat vor dem Haus des Opfers. Eine Phantomzeichnung zeigte eindeutig den Täter Abubaker C. Die GPS-Daten seines Handys bewiesen ebenfalls, dass der Moslem zur Tatzeit am Tatort gewesen war. Weiter wurde das gesamte Diebesgut bei ihm gefunden. Auch die aussagekräftige Worte in englischer Sprache „It is Payback-Time“, die der Täter an die Wände im Haus des Opfers geschrieben hatte, wurden in seinem Notizbuch entdeckt.

Durch den jahrelangen Umgang mit naivsten und gutgläubigsten Asylhelfern und dem moslemischen Recht nach der Scharia Ungläubige betrügen zu dürfen (Taqiyya) war Abubaker C. es darin geübt nicht-moslemische Menschen zu belügen, dass sich die Balken biegen. Der Scheinasylant plädierte auf unschuldig. Verteidigt wurde der mittellose „Schutzsuche“ dabei von gleich zwei Anwälten. Der Vorsitzende Richter Kleinschroth begründete dies mit der Verfahrenssicherheit des Prozesses, sollte ein Verteidiger während des Prozesses sein Amt niederlegen. Vorsichtig sollte man aber auch bei der Vorverurteilung der Verteidiger sein, so jemanden wie diesen grausamen Asylantragsteller zu helfen. Nach den Aussagen der Verteidigung war ihr Auftrag vor Gericht nicht den asozialen und mörderischen Asylanten frei zu bekommen, sondern ihm einen fairen Prozess zu gewähren. Immerhin haben wir in Deutschland zurzeit noch einen einigermaßen funktionierenden Rechtsstaat – zumindest so lange keine Islamkritiker auf der Anklagebank in Heilbronn sitzen.

Dem vorsitzenden Richter Kleinschroth war beim Prozess die politische Korrektheit sehr wichtig. Demnach hat laut Feststellungen des Gerichtes diese abscheuliche Tat auch absolut nichts mit dem Islam zu tun. Es war dem Gericht offenbar ernst damit, nicht gegen die politische Vorgaben von ganz oben zu verstoßen. Öfter ging der Richter auf Berichte in Internetforen ein, die sich nicht an die Vorgaben der politischen Korrektheit hielten. Besonders hatten es ihm Kommentare von Lesern dieser Foren angetan, die die Todesstrafe für den Angeklagten forderten. „Die Forderungen nach der Todesstrafe seien unmenschlich. Wer so etwas fordere, der sei so barbarisch wie der Angeklagte. Wer sich für das christliche Abendland einsetze, der sollte auch christliches Verhalten zeigen“, so Richter Kleinschroth.

Christlich ist es aber auch auch Mitbürger vor dem Tod zu schützen, der ihnen durch Moslems droht und zu verhindern, dass so ein Täter jemals wieder auf die nicht-moslemische Menschheit losgelassen wird.

Dennoch wurde keine Sicherheitsverwahrung für den Mann angeordnet. Nach den Erkenntnissen des Gerichtes seien keine niedrigen Beweggründe und keine religiösen Gründe für die Tat zu erkennen. Obwohl der Angeklagte nach eigenen Aussagen früher schon einmal für Allah aus religiösen Gründen getötet hat, wurde diese Tatsache einfach nicht zur Kenntnis genommen. Politisch überkorrekt und voll auf rotgrüner Staatslinie nannte der vorsitzende Richter diese Tat einen „Einzelfall“.

Ironischerweise hat gerade der Angeklagte in seinem allerletzten Wort nach der Urteilsbegründung die Todesstrafe für sich selber gefordert. Man kann nur spekulierten, ob er damit schneller zu seinen nach der Scharia versprochenen 72 Jungfrauen für das Töten einer Ungläubigen kommen wollte.

Allerdings änderte der noch nicht rechtskräftig verurteilte Mörder nur einen Tag später seine Meinung, um wahrscheinlich die Ungläubigen noch weiter zu schädigen. Denn nun wurde beim Bundesgerichtshof Revision angemeldet [11], was den deutschen Steuerzahler weitere zigtausend Euro kosten wird.

PI bleibt am Ball!

Bisherige PI-Beiträge zum Fall:

» Asylant tötet Rentnerin (70), [12] um einen „ungläubigen Menschen umzubringen“
» Heilbronn: Asylant ermordet Rentnerin [13] aus religiösen Gründen – “It is payback time”
» Heilbronn: Mordprozess gegen “Flüchtling [14]” offenbart auch unglaubliche Zustände
» Heilbronner Mordprozess gegen “Flüchtling [15]”: Vierter Verhandlungstag – Beweislage eindeutig
» Heilbronn: Pakistanischer Asylant Abubaker C. [16] tötete schon einmal im Namen Allahs
» Heilbronn: Lebenslang für Mörder aus Pakistan [9]

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Heilbronn: Lebenslang für Mörder aus Pakistan

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Hassreligion,Islam,Justiz,Migrantengewalt | 174 Kommentare

[17]Der pakistanische Asylantragsteller Abubaker C. (Foto) wurde am 28. Februar vom Landgericht Heilbronn wegen des bestialischen Mordes an einer 70-jährigen Rentnerin aus Neckarsulm-Untergriesheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte bei einem Raubzug die alte Dame, während sie schlief, in ihrem Bett brutal stranguliert, gefesselt, ihr ein christliches Kreuz zwischen die Hände gelegt und die Wohnung mit islamischen Suren und Lobsprüche auf Allah „verschönert“. Besonders die an die Wand geschriebenen Worte: „It is Payback-Time“ zeigen deutlich die wirklichen Hintergründe der Tat. Die Staatsanwaltschaft warf Abubaker C. daher heimtückischen Mord aus religiösen Gründen vor.

(Von PI-Pforzheim)

Der Angeklagte habe nach Meinung der Staatsanwaltschaft Ungläubige töten wollen. PI berichtete vom Auftakt des Mordprozesses [13] und von den weiteren insgesamt neun Prozesstagen in allen Einzelheiten (hier [14], hier [15] und hier [16]).

Dabei kamen teilweise alptraumartige Details über den moslemischen Mörder und die irrsinnige Asylpolitik Angela Merkels ans Tageslicht.

Noch vor der Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter Kleinschroth die Berichterstattung in den Internetforen. Forderungen z.B. von Kommentatoren nach der Todesstrafe für den Täter seien unmenschlich. Wer so etwas fordere, der sei so barbarisch wie der Angeklagte. Wer sich für das christliche Abendland einsetze, der sollte auch christliches Verhalten zeigen, so Richter Kleinschroth. Dabei ist die Berichterstattung in Internetforen mehr als wichtig. So hat z.B. der staatlich kontrollierte Radiosender SWR zwar auch über das Urteil berichtet, sprach aber aktuell nur von einem „Mann“ als Täter. Die Staatspropaganda ließ so „Kleinigkeiten“ wie z.B., dass der Täter ein moslemischer „Asylsuchender“ war, einfach weg. Die öffentliche Berichterstattung gleicht heute mehr und mehr jener zu Zeiten der DDR-Diktatur. Die Bevölkerung wird nach Strich und Faden verdummt.

Die besondere Schwere der Tat wurde festgestellt. Der kriminelle Gast Merkels wird wohl nicht vor Ablauf von 15 Jahren wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden. Dabei hat das Gericht verzweifelt versucht, ihm Brücken zu einem milderen Urteil zu bauen. Doch die Beweislage war extrem belastend. Das Gericht konnte letztendlich kein anderes Urteil fällen. Mehrmals wurde Abubaker C. während des Prozesses gefragt, ob er den Mord im Auftrag Allahs ausgeführt oder ob er Stimmen Gottes gehört habe. Selbst das Angebot, durch ein Geständnis ein milderes Urteil zu erhalten, schlug der rechtgläubige Frauenmörder aus dem fernen Osten aus. Seine große Chance, wie üblich in Merkel-Deutschland bei „religiös“ bedingten Morden durch Moslems und Asylforderern wegen „Unzurechnungsfähigkeit“ ohne Strafe davon zu kommen, hat er damit auch nicht wahr genommen. Der Gutachter bescheinigte Abubaker C. ebenfalls volle Zurechnungsfähigkeit. Seine „überdurchschnittliche Intelligenz“ einer typisch orientalischen und lang herbeigesehnten Fachkraft zeigte der Asylbetrüger, als er am Ende des Prozesses sogar in seiner Dummheit den Gutachter lobte. Der Gutachter sei der Einzige, der ihn hier vor Gericht verstünde, meinte Abubaker C.

Leider schloss das Gericht eine unbefristete Sicherungsverwahrung aus und verneinte politisch korrekt den religiösen Hintergrund der Tat. Obwohl selbige ganz klar etwas mit dem Islam und seiner Verachtung gegenüber Andersgläubigen zu tun hatte. Letztendlich ist es nämlich egal, welche Unterart des Islams die Tat zu verantworten hat.

Mehrmals verhöhnte der pakistanische Angeklagte während des Prozesses das Opfer, sprach extreme Morddrohungen gegen Zeugen aus und zeigte deutlich, dass er ein Meister der moslemischen Taqiyya (Recht auf Belügen von Ungläubigen) ist. So meinte er zum Beispiel doch tatsächlich bei einer Vernehmung durch die Polizei wörtlich: „Ich bin unschuldig, habe nie etwas Verbotenes getan. Falls ich lüge, soll ich auf der Stelle tot umfallen. Dafür würde Allah schon sorgen.“

Seine DNA am Tatort und sehr viele andere schwer belastende Beweise ließen letztendlich aber keinen Zweifel an seiner Schuld.

Auffällig und bezeichnend war, dass Abubaker C. auch während des Prozesses ständig über Allah sprechen wollte und nur durch das beherzte Eingreifen von Richter Kleinschroth davon abgehalten werden konnte, in längere Monologen über den Islam oder eine seiner fantastischen moslemischen Taqiyya-Geschichten aus Tausend und einer Nacht zu verfallen. Beim Prozess als Zeugen vorgeladene naive, leichtgläubige und extrem einfältige Gutmenschen und eine treuherzige Asylhelferin zeigten, dass sie offenbar förmlich danach bettelten, von den sogenannten „Schutzsuchenden“ getäuscht, für dumm verkauft und extrem veralbert zu werden. Der normale, durchschnittliche Gutmensch ist übrigens, objektiv gesehen, gar nicht gut. Ganz im Gegenteil – seine übersteigerte Moral, mit der er versucht, sich über andere zu erheben und mit der er meist damit das Böse und Intolerante unterstützt, wird ausschließlich auf Kosten anderer ausgelebt.

Noch vor ein paar Jahren, vor der großen Asylflutung durch die Kanzlerin, war Heilbronn eine normale beschauliche und friedliche Großstadt. Es gab ab und zu einmal ein paar Einbrüche und ganz selten einmal einen Mord. Aber seit die Hundertausenden von überwiegend männlichen Scharia-Anhänger nach Deutschland strömen, wird beim Landgericht Heilbronn bei blutigen Kapitalverbrechen fast nur noch gegen Täter mit südländisch klingenden Namen verhandelt. Einheimische Namen bei Angeklagten findet man beim Landgericht eigentlich nur noch bei Bagatellfällen. Die Einbruchsrate in Heilbronn ist förmlich explodiert. Blutigste Verbrechen werden fast ausschließlich von so genannten „Südländern“ begangen.

Am Dienstag begann beim Landgericht Heilbronn ein ähnlicher Prozess gegen einen anderen südländischen Asylerschleicher, dem vorgeworfen wird, im nahen Künzelsau eine ehrenamtliche, vertrauensselige und zutrauliche Betreuerin brutalst vergewaltigt zu haben. Der orientalische Bereicherer soll die naive Asylhelferin aufgesucht haben, um mit ihr einen Film anzuschauen. Nach Ende des Films soll der Angeklagte sie umklammert und ihr einen Kuss in den Nacken gegeben haben, worauf diese ablehnend „nein“ gesagt habe. Im weiteren Verlauf soll es zu einem heftigen, sich über ca. eine Stunde erstreckenden Handgemenge gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte die Geschädigte am Boden fixiert und im weiteren Verlauf gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr durchgeführt haben. Die Geschädigte soll dabei auch oberflächliche Verletzungen erlitten haben.

Noch schlimmer als die arglosen und vertrauensseligen Gutmenschen waren aber die selbsternannten “Islamexperten”, die als Gutachter im Prozess aussagten. Dabei musste man sich mehrfach fremdschämen. Angeblich gebildete Menschen, die so viel über den Islam und auch den Koran gelesen haben, aber nicht fähig sind, den wahren Inhalt dieser faschistoiden und mörderischen Eroberungideologie zu erkennen. “Experten”, die einfach die vielen Schmäh-Suren und die extreme Hetze gegen Andersgläubige im Koran überlesen und vor den vielen Mordbefehlen gegen Ungläubige im Koran und in den Hadithen die Augen bewußt und vorsetzlich zu verschließen scheinen. Der Koran erklärt „rechtgläubige“ Moslems zu herrschenden Herrenmenschen und Andersgläubige zu minderwertigen “Kuffar”. Also wörtlich übersetzt zu „unwertem Leben“, das man als Moslem jederzeit töten darf. Der Islam hat somit mehr Ähnlichkeit mit dem Nationalsozialismus oder dem Stalinismus, als mit einer Religion. Das erklärt auch die vielen blutigen Terroranschläge im Namen Allahs.

Unsere Kanzlerin hat kurzerhand den Artikel 16a des Grundgesetzes, viele Bundes- und Landesgesetze und mehrere internationale Vereinbarungen diktatorisch und undemokratisch außer Kraft gesetzt und Deutschland mit Millionen von größtenteils jungen männlichen Asozialen und islamischen Analphabeten aus aller Welt geflutet. Deshalb konnten hunderttausende extrem gefährliche und durch den Islam verblendete und aufgehetzte junge Männer ungehindert nach Deutschland kommen. Gemäß ihrer „religiösen“ Lebenseinstellung dürfen sie uns, die wir nach dem Koran minderwertige und unreine Ungläubige sind, jederzeit töten. Es muss nur der Islam in irgendeiner unbedeutenden Weise „beleidigt“ worden sein. Eine geheim gehaltene und den Medien zugespielte Statistik des Bundeskriminalamtes [18] zeigt das ganze Ausmaß der moslemischen Menschenverachtung. So wurden nur in den ersten neun Monaten 2016 und nur in Asylantenheimen in Deutschland sage und schreibe 139 Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) registriert. Verbrechen der Asylforderer außerhalb der Unterkünfte werden bewusst von der Merkel-Regierung nicht erfasst. Die Zahlen würden die einheimische Bevölkerung verunsichern und alternativen Parteien einen extremen Zulauf bescheren.

Auch zeigten unsere faktisch gleichgeschalteten „Qualitätsmedien“ bei der Berichterstattung über diesen Fall ein erschreckendes Bild. So wurde über den Mord in Untergriesheim fast ausschließlich lokal berichtet. Als bekannt wurde, dass der Mörder ein moslemischer Asylant sein könnte, der die Wohnung des Opfers mit Suren aus dem Koran beschriftet hatte, wurde die Berichterstattung sofort fast gänzlich eingestellt. So eine Nachrichtensperre kennt man eigentlich nur noch aus Diktaturen wie Nordkorea oder ähnlichen Ländern.

Die ganze Perversion und Absurdität der Nicht-Berichterstattung und des Verschweigens in unseren Medien wird einem erst richtig bewusst, wenn man einfach einmal den umgekehrten Fall annimmt. Man stelle sich vor, ein Einheimischer wäre in das Haus einer Muslima eingedrungen. Dieser hätte dann eine gläubige Kopftuchträgerin grausamst stranguliert und die Wohnung mit Hakenkreuzen und Lobpreisungen auf Adolf Hitler verziert. Die Journalisten hätten sich bei der bundesweiten groß aufgemachten Berichterstattung überschlagen. In den Staatsmedien wäre die Tat in den Hauptnachrichten wochenlang behandelt worden. Dutzende von rot-grünen/schwarzen Politikerinnen hätten live vor laufender Kamera Empörungsanfälle bekommen und würden in den vielen dann folgenden Talkshows wie üblich massiv gegen Islamkritiker geifern und hetzen.

Ganze Rudel von Politikern der Kartellparteien würden am Tatort Rosen niederlegen und dabei feierlich erklären, der Islam gehöre zu Deutschland. Wahrscheinlich würden wie bei den Döner-Morden der NSU Straßenzüge und Plätze nach dem moslemischen Opfer benannt werden. Wiedergutmachungs-Zahlungen würden, wie bei den mutmaßlichen NSU-Opfern, ohne das Vorliegen eines Urteils unverzüglich ausbezahlt werden. Der einheimische Täter hätte einen langen Schauprozess vor sich. Man stelle sich weiter vor, der Angeklagte würde im Prozess ausschließlich von Adolf Hitler schwärmen und selbsternannte Gutachter würden dazu noch total lebensfremd erklären, dass diese Tat absolut nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun hätte. Wären unsere „Qualitätsmedien“ dann genau so milde und nachsichtig wie bei der erschreckend politisch korrekten Berichterstattung im Falle des moslemischen Raubmörders Abubaker C.?

Der pakistanische Asylbetrüger Abubaker C. ist nach eigenen Aussagen über ein sicheres Drittland eingereist, um in Deutschland Geld zu verdienen. Es lagen absolut keine Asylgründe vor. Er hatte sich hier unter mehreren Identitäten angemeldet, Sozialleistungen erschlichen und wurde dutzendfach auffällig. Sämtliche Verfahren gegen ihn, wegen z.B. Vergewaltigung, Morddrohungen, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Drogenbesitz, usw. wurden erstaunlicherweise mangels öffentlichem Interesses oder aufgrund fehlender Beweise eingestellt. Auch wurde der moslemische Raubmörder, selbst nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland, von den Behörden nicht einmal aufgefordert, seinen Asylantrag zu begründen. Eine Mitarbeiterin des Landratsamtes, die nicht genannt werden will, meinte, dies sei vollkommen normal und auch so gewollt in Merkel-Deutschland.

An den Händen der Kanzlerin und auch denen der naiven Asylhelfer und Behördenmitarbeiter klebt das Blut des Opfers aus Untergriesheim. Die rotgrünen Asylflutungs-Befürworter um Merkel haben faktisch mit gemordet. Das Opfer war Ehefrau, Mutter und Großmutter einer bodenständigen Familie und könnte heute noch leben – wäre der kriminelle und strenggläubige Scheinasylant sofort ausgewiesen oder erst gar nicht nach Deutschland herein gelassen worden.

Abubaker C. freut sich übrigens nach eignen Aussagen auf den Gefängnisaufenthalt. Wörtlich sagte er zum Schluss: „Ich möchte ins Gefängnis gehen, dort lernen und arbeiten, mehr brauche ich zum Leben nicht.“ Es hat sich unter den Asylanten herumgesprochen: Deutscher Luxus-Knast ist weltweit unter Kriminellen und radikalen Moslems beliebt. Das ist Erholung bei Rundum-Vollversorgung „all inclusive“ pur. Und der moslemische Allahkrieger hat jetzt alle Zeit der Welt, den Koran noch akkribischer zu studieren und sich neue blutige Pläne gemäß der Scharia gegen Andersgläubige für die Zeit nach seiner Entlassung auszudenken. Alles bezahlt von unseren Steuergeldern. Kriminelle Straftaten von Asylanten haben ja außerdem auch im Land der rotgrünen Irren keinerlei Einfluss auf das Asylverfahren.

Ein Blick in die Fußgängerzone von Heilbronn zeigt, wohin die Reise geht. Fast nur noch Schwadronen von Bekopftuchten mit Kinderwagen, begleitet von großen Kinderscharen, und natürlich Horden von herum gammelnden südländisch aussehenden jungen Männern aus dem Orient und Nordafrikanern sind dort anzutreffen. Man meint, in Ost-Aleppo zu sein.

Ein künftiger moslemischer Bundespräsident ist aus heutiger Sicht nicht mehr auszuschließen, da die Kartellparteien und die Kanzlerin ihre Asylflutungs- und Islamisierungspolitik weiter fortführen und die Menschen in Deutschland ihr Wahlverhalten leider kaum ändern werden.

Für die Zukunft unseres Landes sieht es sehr düster aus. Nach der Bundestagswahl im September diesen Jahres werden die Blockparteien-Politiker mit oder ohne Merkel die Asylflutungs-Tore wieder weit öffnen. Dazu kommt noch millionenfacher Familiennachzug. Dies alles gilt es zu verhindern. Immer mehr Menschen erwachen aus ihrem von der faktisch gleichgeschalteten Medienlandschaft und der rotgrünen Dauerpropaganda verursachten komatösem Schlaf, aber leider werden das wahrscheinlich im September zu wenige Wähler sein, um den Untergang unseres liberalen und weltoffenen Landes und die kommende Umwandlung Deutschlands in einen moslemischen Scharia-Staat zu stoppen. Die letzten Worte des moslemischen Mörders lauteten: „Ich möchte die Todesstrafe“. Möge Allah ihm seinen Wunsch erfüllen.

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Heilbronn: Pakistanischer Asylant Abubaker C. tötete schon einmal im Namen Allahs

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Justiz,Migrantengewalt | 132 Kommentare

[19]Beim Prozess gegen den dringend tatverdächtigen pakistanischen „Schutzsuchenden“ Abubaker C., dem ein bestialischer Mord an einer 70-jährigen Rentnerin in Untergriesheim bei Heilbronn vorgeworfen wird, ist man zwischenzeitlich beim siebten Verhandlungstag angekommen. PI berichtete vom Prozessauftakt [13], von den weiteren Verhandlungstagen [14] und vom vierten und fünften [15] Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wirft dem Angeklagten Mord aus religiösen Gründen vor. Die Beweislage wird bei jedem Verhandlungstag für den Tatverdächtigen belastender. Am sechsten Prozesstag von insgesamt jetzt neun Verhandlungstagen hat sich der Vorwurf auf Mord weiter erhärtet.

(Von PI-Pforzheim)

An diesem Tag wurden die Videoaufzeichnungen der polizeilichen Vernehmung des Pakistani am Sonntag, den 22. Mai, am Tag seiner Verhaftung gezeigt. Ein Polizeibeamter befragte darin den verdächtigten Asylanten in Anwesenheit von dessem Dolmetscher zu den Ereignissen in der Tatnacht. Der vermutliche Mörder der Rentnerin aus Bad Friedrichshall-Untergriesheim erklärte im Video: „Alle Menschen müssen Muslime sein. Wer nicht gläubig ist und nicht Mohammeds Wort folgt, der verdient den Tod. Und dafür wird Allah schon sorgen.“ Abubaker C. wurde gefragt, ob er schon mal in Allahs Namen einen solchen Mord ausgeführt habe. „Ja“, antwortete der dringend Tatverdächtige, dies sei aber schon lange her. Weiter meinte er, er sei unschuldig und das ganze ein Komplott. Von DNA-Spuren, die seine Anwesenheit am Tatort beweisen können, hatte die „Fachkraft“ aus der islamischen Dritten Welt anscheinend noch nie etwas gehört.

So wurden vom Täter auch Fasern seiner Kleidung am Opfer und Hautschuppen mit seiner DNA gefunden. Bei seiner Verhaftung wurden Gegenstände aus dem Haus des Opfers sichergestellt. Auch haben seine Turnschuhe einen deutlichen Abdruck im Haus der Ermordeten verursacht. Drei Zeugen haben einen „südländisch“ aussehenden Mann mit Kapuzenpullover am Tatabend vor dem Haus des Opfers gesehen. Ein von einer Zeugin angefertigtes Phantombild zeigt ganz deutlich den Asylantragsteller Abuabaker C. Auch war sein Handy zur Tatzeit am Tatort in Untergriesheim eingeloggt. In der Wohnung des Opfers wurden vom Täter islamische religiöse Schriften angebracht, die teilweise auch im Notizbuch des mutmaßlichen Angeklagten gefunden wurden. Die Beweislage ist erschlagend.

Auf diese Beweise angesprochen reagierte der Asylantragsteller mit einer typischen orientalische Antwort, die es in sich hatte. So sagte Abubaker C.: „Ich bin unschuldig, habe nie etwas Verbotenes getan. Falls ich lüge, soll ich auf der Stelle tot umfallen. Dafür würde Allah schon sorgen.“

Das war wieder moslemische Taqiyya in Reinform. Taqiyya ist das religiöse Recht eines jeden rechtgläubigen Moslem, nach dem Koran unreine und minderwertige Ungläubige zu täuschen, zu hintergehen und zu belügen. Der Moslem machte bei diesem Prozess reichlich von diesem religiösen Recht Gebrauch. Der jahrelange Umgang mit naivsten, vertrauensseligsten und gutgläubigsten Gutmenschen und Asylhelfern in Deutschland hatte Abuabaker C. zu einem wahren Meister darin werden lassen. Das wurde im Prozess mehrfach bestätigt.

Am siebten Verhandlungstag, am Freitag, den 17. Februar, wurden die Gutachter befragt. Die Assistenzärztin, Frau Eser, hatte die Leichenschau am Tatort und die Obduktion am Opfer durchgeführt und berichtete von grausamsten Details. Beim Opfer wurden mehrfache Gewalteinwirkungen gegen Schädel und Gesicht festgestellt und sie hatte Abwehrverletzungen an Armen und Händen. Das Opfer hatte ein extrem stramm angezogenes Telefonkabel um den Hals, die Hände waren gefesselt und es wurde vom Täter ein christliches Kreuz zwischen den Händen platziert. Durch Faustschläge des Täters wurden die Augen des Opfers schwer verletzt und es fanden sich Hämatome an den Handgelenken. Der Todeskampf muss grausam gewesen sein. So dauerte der Sterbevorgang bei kräftiger Strangulation mindestens vier Minuten. Da aber auch das Zungenbein gebrochen war, ist zu vermuten, dass das Opfer zuerst gewürgt wurde und als der Tod nicht sofort eintrat, mit Faustschlägen traktiert und erst dann mit einem Kabel stranguliert wurde. Das Opfer wurde heimtückisch liegend im Bett getötet. Kampfspuren außerhalb des Bettes wurden nicht gefunden. Das Opfer hatte wegen Schlafstörungen beruhigende und sedierende Medikamente eingenommen und war zur Tatzeit wehr- und hilflos, aber handlungsfähig. Die Gutachterin Eser schilderte den Todeskampf in allen Einzelheiten. Für die Zuhörer und erst Recht für die Angehörigen des Opfers im Gerichtssaal ein sehr belastender Moment. Die Fesselung der Hände wurde wahrscheinlich erst nach dem Mord vorgenommen.

Danach musste die Verhandlung für wenige Minuten unterbrochen werden, da die zahlreich anwesenden kräftig gebauten Vollzugbeamte für eine andere Verhandlung kurz gebraucht wurden. Und auf dem Gang des Landgerichts hatte man dann ein erschreckendes Déjà-vu. Da wurde für eine andere Gerichtsverhandlung ein Fast-Doppelgänger des mutmaßlichen Täters von Untergriesheim mit Fuß- und Handfesseln vorgeführt. Nur einen Gerichtssaal weiter wurde also auch ein Prozess gegen einen “südländischen” Asylant verhandelt. Dieser wahrscheinlich nach dem Aussehen auch pakistanischer Staatsbürger, Mohammed M., wird aber “nur” ein Totschlag vorgeworfen. Es ist erstaunlich. Fast bei sämtlichen Gerichtverhandlungen im Landgericht Heilbronn wegen brutalen Gewaltverbrechen werden nur noch Täter mit so genannten “südländischen Namen” angeklagt. Und nicht nur ab und zu, sondern da laufen jetzt schon ähnliche Prozesse parallel mit fast identisch aussehenden Tätern. Das ist sehr ausssagekräftig und zeigt deutlich, dass mit der Asylflutung durch die Kanzlerin in großem Maße der asoziale Abschaum der Dritten Welt nach Deutschland gekommen ist. Interessant ist auch, dass der Vorsitzende Richter Kleinschroth fast sämtliche vorgelandene pakistanische Zeugen im Prozess beim Mord in Untergriesheim mit Namen begrüßt hatte.

Nach dieser kurzen Pause wurden die vielen aktenkundigen Verfehlungen des Angeklagten von nur zwei seiner bekannten Identitäten vorgelesen. Man kann nur ungläubig den Kopf schütteln. Alle knapp ein Dutzend angestrengte Verfahren gegen Abubaker C. wegen z.B. Vergewaltigung, Morddrohung, Körperverletzung, diverse nicht bezahlte Bestellungen im Internet, wegen Freiheitsberaubung, Drogenbesitzes, Diebstahls, usw. wurden mangels öffentlichen Interesses oder mangels Beweisen eingestellt. Immerhin hatte da der Gast von Frau Merkel gelernt, dass man in Deutschland als Asylant faktisch einen Freifahrtschein für kriminelle Taten hat und es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen muss. Und das waren ja nur die aktenkundigen Taten des Asylantragstellers.

Der Höhepunkt dieses Prozesstages war aber das psychologische Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des mutmaßlichen Täters. Da wurde es noch richtig spannend. Immerhin gab der Angeklagte den zwei Gutachtern mehr Information über sein Leben preis als bei den Vernehmungen bei der Polizei. Abubaker C. sei nach eigenen Aussagen 1986 als Erstgeborener von sieben Geschwistern in Dschidda in Saudi-Arabien und als Sohn eines pakistanischen Staatsbürgers geboren. Im Alter von zehn Jahren sei seine Familie nach Pakistan zurückgegangen. Er machte dort in Nordpakistan die Mittlere Reife. Eine Narbe am Arm hätte er durch eine familiäre Auseinandersetzung. (Der naiven Asylhelferin und vor Gericht hatte er aber erzählt, dass er diese Narbe bei Kämpfen mit Taliban erhalten hatte. Leichtgläubige und treuherzige Gutmenschen sind für solche dreisten Lügen extrem empfänglich.) In Pakistan arbeite er zeitweise als Taxifahrer. Er wollte aber im Ausland mehr Geld verdienen und ist über Griechenland, Tirol und Österreich nach Deutschland gekommen. In Deutschland habe er hauptsächlich viel geschlafen. Laut des Gutachters sei Abubaker C. religiös fanatisch und verhaltensauffällig.

Abubaker C. hatte absolut keine Asylgründe und ist über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland illegal eingereist. Hier in Deutschland hat er sich durch den deutschen Steuerzahler vollversorgen lassen, Straftaten begangen, Behörden getäuscht, mehrere Identitäten angegeben und gelogen, dass sich die Balken biegen. Komischerweise interessiert sich dafür beim Gericht niemand, obwohl doch Richter eigentlich in der Lage wären, den Artikel 16a des Grundgesetzes zu lesen. Niemand regt sich vor Gericht über den Verfassungsbruch durch unsere Kanzlerin oder den möglichen florierenden Drogenhandel der Landsleute des mutmaßlichen Täters auf. Obwohl Abubaker C. seit drei Jahren in Deutschland unter mehreren Identitäten Steuergelder erschleicht und abgreift und kriminell geworden ist, wurde er niemals vorgeladen, seinen Asylantrag zu begründen. Das alles spielte vor Gericht absolut keine Rolle und zeigt, dass in Deutschland etwas politisch mächtig schief läuft. Das Opfer könnte noch leben, hätten die Behörden sich an Recht und Gesetz gehalten und den Scheinasylanten sofort ausgewiesen. Die mögliche Verurteilung im Mordprozess gegen Abubaker C. hat übrigens im Irrenhaus Deutschland keinen Einfluss auf sein Asylverfahren.

Den vom Angeklaten angegebenen angeblichen “Black Out” zur Tatzeit konnte der Gutachter bei der forensischen und psychologischen Untersuchung von Abubaker C. medizinisch nicht erklären. Der mutmaßliche Täter meinte “Schwarze Maggie” oder eine mysteriöse Tablette sei Schuld an seiner einmaligen Amnesie. Auch wurde kein regelmäßiger Drogenkonsum oder -missbrauch bei ihm festgestellt. Gott sei Dank hat der Gutachter Abubaker C. letztendlich die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Am 21. Februar werden die Plädoyers von der Staatsanwältin, dem Rechtsanwalt der Nebenklage und anschließend von den zwei Verteidigern des Angeklagten gehalten. Auch hat der Beschuldigte das letzte Wort.

Am 28. Februar ist dann die Urteilsverkündung um 9 Uhr beim Landgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 8. Die Verhandlungen und die Urteilsverkündung sind öffentlich. Wer Lust hat, kann daran teilnehmen. Alles andere als eine lebenslängliche Haftstrafe mit anschießender Sicherheitsverwahrung wäre ein Skandal. PI wird berichten.

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Heilbronner Mordprozess gegen „Flüchtling“: Vierter Verhandlungstag – Beweislage eindeutig

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Einzelfall™,Hassreligion,Islam,Justiz | 103 Kommentare

[15]Die Indizienlange im Mordprozess gegen einen so genannten „Schutzsuchenden“ ist erdrückend. Der wahrscheinliche Pakistani muslimischen Glaubens, dem die Staatsanwaltschaft Heilbronn einen Raubmord mit einem religiösen Motive an einer 70-jährigen Rentnerin vorwirft, bestreitet aber immer noch massiv die Vorwürfe. Er wollte, so die Anklageschrift, einen Ungläubigen töten. PI berichtete vom Prozess bereits hier [20] und hier [4].

(Von PI-Pforzheim)

Der mutmaßliche Täter ist nachts in das Haus des Opfers eingedrungen und hat die Frau bestialisch stranguliert, danach gefesselt und die Leiche mit einem christlichen Kreuz „geschmückt“. Weiter hat er die Wohnung mit arabischen Schriftzeichen verziert und unter anderem den Text „It is Payback-time [3]“ hinterlassen.

Die Beweise gegen Abuabaker C. sind niederschmetternd. So wurden vom Täter Fasern seiner Kleidung am Opfer und eine Hautschuppe mit seiner DNA gefunden. Bei seiner Verhaftung wurden Gegenstände aus dem Haus des Opfers sichergestellt. Auch haben seine Turnschuhe einen deutlichen Abdruck im Haus der Ermordeten verursacht. Drei Zeugen haben einen „südländischen“ aussehenden Mann mit Kapuzenpullover am Tatabend vor dem Haus des Opfers gesehen. Ein von einer Zeugin angefertigtes Phantombild zeigt ganz deutlich den Asylantragsteller Abuabaker C.

Am nunmehr vierten Verhandlungstag erklärte ein Kriminalbeamter anhand der GPS-Daten, dass sich das Handy des Angeklagten in der Tatnacht am Tatort in Untergriesheim eingeloggt hatte. Auch gab es am Ende der Verhandlung noch einen Zwischenfall. Als der Angeklagte aus dem Gerichtssaal geführt wurde, haben „südländisch“ aussehende Zuhörer diesen verbal attackiert. Der Vorsitzende Richter Kleinschroth ließ die Störer noch im Gerichtssaal festnehmen. Abuabaker C. meinte wörtlich dazu, dass er diese Typen kennen würde. Sie seinen keine richtige Moslems, sondern Araber. Er kenne viele Araber, die in Deutschland Bombenanschläge vorbereiten würden.

Solche Worte des Angeklagten zwingen die Zuhörer im Gerichtssaal immer wieder zum Nachdenken. Der Tatverdächtigte will nicht über die Sache, sondern andauernd über den Islam reden und seine Geschichten aus dem Orient erzählen. Und zwar so penetrant, dass der Vorsitzende Richter Kleinschroth den Angeklagten mehrmals lautstark unterbrechen muss. Was dem Richter einen Befangenheitsantrag der Verteidiger von Abuabaker C. einbrachte. Der Angeklagte meint, dass alle Mitgefangenen im Gefängnis den Vorsitzenden Richter auch nicht leiden könnten. Dagegen vertritt der Rechtsanwalt der Nebenklage, die Meinung, dass das Verhalten des Angeklagten unerträglich sei. Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt und die Verhandlung ging weiter. Erstaunlicherweise hat der mittellose Asylantragssteller zwei Verteidiger zur Seite. Der Vorsitzende Richter Kleinschroth erklärt dies mit der Verfahrenssicherheit des Prozesses.

Richtig interessant wurde es am fünften Verhandlungstag auch, weil zwei Sachverständige zu den arabischen Schriftzeichen in der Wohnung des Opfers aussagten. Der moslemische Verdächtigte hat bei seinem Raubzug das wahrscheinlich schlafende Opfer mit einem Telefonkabel im Bett stranguliert. Fünf Mal hat er dabei das Kabel um den Hals der Frau gewickelt und so fest und stramm zugezogen, dass die ermittelnden Kriminalbeamten das Kabel nicht mehr lösen konnten. Das Telefonkabel musste mit einem Skalpell aufgeschnitten werden. Bei der Befragung des „Islamwissenschaftlers“ Rüdiger Seesemann und des Kriminalbeamten des LKAs Petersen zur Bedeutung der religiösen Texte zeigte sich dann ganz offen und erschreckend die religiöse Steinzeit, die jetzt massiv in Deutschland eindringt.

Die zwei Gutachter und auch der hervorragende Dolmetscher Dr. Yusuf Shoaib haben dann eine halbe Stunde lang über die Feinheiten des Textes diskutiert. Der Text habe mehrere Bedeutungen. Je nachdem ob man ihn auf Arabisch, Persisch oder Punjabi liest. Auffallend seien die vielen Rechtschreibfehler, Buchstabendreher und mancher arabische Text wurde mit lateinischen Buchstaben geschrieben. Es wurden hauptsächlich Allah und sein Schwiegersohn Ali gepriesen und verehrt. Der in der Wohnung des Opfers aufgefundene Text lautet demnach ungefähr: „Ehrenwerter Ali, möge Allah ihm Wohlgefallen sein, Allah sei mit ihm, Großer Ali, Allah ist groß, Gott ist ewig, ich bin Gott.“

Dabei wurde Allah in arabischer Schönschrift geschrieben. Weiter ging es mit „Allah is back, Großer Hussein hilf mir, Oh, Hussein Sohn des Ali´s“ (gemeint ist der Enkel von Mohammed), usw. Die Gutachter waren sich nicht einig, ob der Schreiber uns Angeklagte Sunnit oder Schiit sei. Einig waren sie sich, dass in der moslemischen Welt Sunniten meist die Täter und Schiiten oft die Opfer religiöser Gewalt seien.

Die Islamexperten vor Gericht sahen den Text rein wissenschaftlich und völlig losgelöst vom Kontext der Asylflutung der Kanzlerin mit Millionen dieser „Fachkräfte“ aus der islamischen Dritten Welt. Dabei meinen selbsternannte „Islamexperten“ oft der Islam sei eine Religion wie jede andere auch. Moslemische Attentäter, die im Namen Allahs Ungläubige töten, würden nach Auffassung dieser Experten nur den Islam missbrauchen. Das hätte alles nichts mit dem Islam zu tun. Wenn dies so zutreffen würde, dann stellt sich aber die Frage, wieso es denn keine Buddhisten gibt, die die Lehren Buddhas missbrauchen und Menschen im Namen Buddhas umbringen? Oder wieso gibt es keine hinduistische Attentäter, die weltweit im Namen ihrer Religion McDonalds-Filialen in die Luft sprengen? Die Hindus hätten allen Grund, da dort ihre heiligen Kühe verspeist werden. Mit den Millionen von moslemischen Asylantragsstellern ist eine extreme Gewaltkultur nach Deutschland und Europa gekommen. Man sollte sich nur einmal die Mühe machen den Koran und die Hadithen zu lesen. Diese sind durchsetzt mit Gewaltaufrufe, Hass und Schmähungen gegen Andersgläubige.

Diese Religion ist nach Meinung vieler anderer Fachleute ganz sachlich gesehen eine Kriegs- und Eroberungs-Ideologie eines selbsternannten Warlords, der Menschen dazu bewegen konnte für ihn mit Begeisterung in den Tod zu gehen. Viele Menschen in Deutschland verstehen in ihrer postfaktischen Toleranz-Blase einfach nicht, dass Gewalt gegen sogenannte Ungläubige und die radikale Ausbreitung dieser Ideologie Bestandteile des Islams sind. Bei anderen Welt-Religionen gibt es so etwas heutzutage nicht. Das ist auch der Grund wieso es faktisch keine buddhistische oder hinduistische Selbstmordattentäter gibt, die sich im Namen ihrer Religion in Menschenmengen in die Luft sprengen. Selbstverständlich gibt es auch sehr viele friedliche Moslems und nicht jeder Moslem ist ein Terrorist. Aber erstaunlicherweise sind fast alle Terroristen Moslems. Wieso das so ist, darüber sollten unsere Toleranz besoffenen Politiker einmal nachdenken. Letztendlich ist es auch egal ob 70, 80 oder gar 99 Prozent der Moslems friedlich sind und nicht den Gewaltaufrufen des Korans folgen. Die nicht-friedlichen und gewalttätigen Anhänger des Islams und erst recht die große Anzahl der dazu schweigenden Moslems prägen das Bild dieser „Religion“ weltweit. Das Abstoßendste am Islam ist seine Verachtung von Menschenleben. Tägliche Ritualmorde an Andersgläubigen im Namen Allahs zeigen dies ganz deutlich. Es gibt weltweit gesehen keinen Tag ohne moslemischen Terror.

Abuabaker C. ist leider kein Einzelfall. Das Internet ist voll mit extrem gewalttätigen und blutigsten Straftaten von „Schutzsuchenden“. Bei brutalsten Verbrechen gegen Menschen sind auffallend viele moslemische Asylanten die Täter. Da muss man schon vor diesen Tatsachen fest beide Augen verschließen, um die Masseneinwanderung schönreden zu können. Wie PI kürzlich berichtete [21] hat das BKA nur zwischen Januar und September 2016 unglaubliche 39.400 versuchte und ausgeführte Straftaten in Flüchtlingsheimen registriert. Welt online [22] schreibt dazu:

Laut dem der Presse zugespielten 32-seitigen geheimen Lagebild zählte das BKA nur in diesen kurzen Zeitraum von nur neun Monaten 17.200 Fälle von Körperverletzungen, 6.500 Diebstahldelikte, 2.400 Rauschgiftdelikte, 510 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (einschließlich Versuche) und – besonders dramatisch – 139 Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) in Flüchtlingsheimen.

Und dabei ist der Mord in Untergriesheim und die vielen andere Morde und Straftaten von Asylanten außerhalb der Asylantenheime nicht einmal in diese Statistik eingeflossen. Mit der Asylflutung Deutschlands sind Millionen von und mit der Scharia sozialisierte und vom Koran aufgehetzte Menschen zu uns gekommen.

Der Koran bezeichnet uns ganz offen als Kufar, als „unwertes Leben“. Wir sind nach dem Koran minderwertig und unrein. Millionen Menschen mit diesem faschistoiden Weltbild hat Frau Merkel unkontrolliert nach Deutschland gelassen. Sie treffen hier auf eine extrem friedliche und zivilisierte, aber leider auch wehrlose Gesellschaft. Jedem klar denkenden Menschen sollte bewusst sein, dass die wenigen bestens integrierten Vorzeige-Asylanten nur Ausnahmen und nicht die Regel sind. Da bildet sich momentan in Deutschland eine extreme islamische Parallelgesellschaft, die alle unsere liberale und weltoffenen Werte und Ideale fanatisch ablehnt. Die einheimische Bevölkerung bezahlt einen unglaublichen Blutzoll. Das Opfer, Frau M. aus Untergriesheim, könnte noch leben hätte man nur wirklich Verfolgte oder reale Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gelassen und kriminelle und islamistische Asylanten sofort abgeschoben.

Abuabaker C. wurde nach Auskunft des Landratsamtes bis heute nicht einmal zu einer Anhörung zu seinem Asylantrag vorgeladen. Und das obwohl er sich nach der Antragstellung bis heute ca. über drei Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Der mutmaßliche Scheinasylant musste bisher nicht einmal seinen Antrag auf Asyl begründen. Das ist der eigentliche Skandal! Das ist totales und auch politisch gewolltes Behördenversagen in Merkel-Deutschland. Seine mögliche grausame Tat an der 70-jährigen Rentnerin hat im Land der irren Gutmenschen absolut keine Auswirkungen auf sein Asylverfahren.

Selbst Donald Trump weiß wieso er keine Moslems mehr nach Amerika einreisen lassen will. Eine Mehrheit in europäischen Ländern denkt nach neuesten Umfragen genau so [23].

Jetzt schon machen negative Meldungen, die mit dem Islam zu tun haben, einen großen Teil unserer täglichen Nachrichtensendungen aus. Weihnachtsmärkte, Silvesterfeiern und bald auch noch Karnevalsumzüge werden wegen den Anhängern einer einzigen ganz bestimmten Religion zu Hochsicherheitsveranstaltungen. Es gibt auch leider keinen friedlichen oder einen unfriedlichen Islam. Es gibt nur einen Islam. Viele Moslems verstehen es geschickt ihre wahren Gedanken vor Andersgläubigen zu verbergen.

Abuabaker C. ist da ehrlicher. Bei der Durchsuchung seiner Schlafstelle wurde ein Notizbuch beschlagnahmt. Dieses ist voll mit Allah-Verehrungen und Frauen verachtenden selbstverfassten Gedichten des Beschuldigten. Und es taucht auch der Text „It is Payback-time“ dort auf. Wieder ein Indiz mehr dass der „Schutzsuchende“ auch der Täter sein kann. Abuabaker C. macht einen Blackout für die Tatzeit geltend. Er habe Marihuana geraucht und könne sich an nichts mehr erinnern. Die Spurenlage aber am Tatort spricht eine andere Sprache. Die zeigt ein geplantes und nüchternes Vorgehen. So hat der Täter bewusst die Telefonanlage sabotiert, die durchsuchten Schubladen nicht verwüstet, kein Chaos hinterlassen, die Wohnung sauber und aufgeräumt verlassen und sich lange Zeit in der Tatwohnung aufgehalten. Ein Mord im Drogenrausch sieht anders aus.

Es ist zu hoffen, dass nach dieser überwältigten Beweislage Abuabaker C. verurteilt werden kann. Leider sagt der Volksmund auch, die Justiz sei eine Hure. Wegen der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten werden bei den nächsten Verhandlungstagen noch Gutachter gehört. Jetzt schon scheint für das Gericht festzustehen, dass diese Tat ganz politisch korrekt nichts mit dem Islam zu tun haben darf. Dieses Jahr stehen noch wichtige Wahlen an und es ist zu befürchten, dass das Thema Islam, Asylkantenkriminalität und die Auswirkungen der Masseneinwanderung ohne Obergrenzen und ohne Kontrollen keine großen Wellen in der Berichterstattung schlagen dürfen. Das Urteil soll am 28. Februar gesprochen werden. PI bleibt dran.

» Bericht auf Youtube [24]

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Heilbronn: Mordprozess gegen „Flüchtling“ offenbart auch unglaubliche Zustände

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz | 115 Kommentare

[4]Vor dem Landgericht Heilbronn wurde der Prozess gegen einen sogenannten Asylsuchenden fortgesetzt, der beschuldigt wird eine 70jährige Rentnerin auf bestialische Weise in ihrer Wohnung stranguliert zu haben. Nach der Tat hatte der Mörder die Frau gefesselt und ihr ein christliches Kreuz zwischen die Hände gelegt. In der Wohnung hinterließ der Täter an den Wänden islamische Zeichen und den Text „It is backpay time“. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Täter soll demnach aus religiösen Gründen gemordet haben. Er wollte Ungläubige töten (PI berichtete bereits ausführlich hier [25], hier [26] und hier [3]).

(Von PI-Pforzheim)

Der Prozess ist aber nur ein weiterer Hinweis auf die unglaublichen Zustände in „Merkel-Deutschland“. Die unkontrollierte Einwanderung von Millionen meist jungen, islamischen Männer aus der Dritten Welt hat Deutschland verändert. Und das nicht zum Guten. Aus dem Asyl-Tsunami wurde zwischenzeitlich ein Kriminalitäts-Tsunami.

Das zeigt sich auch, wenn man die Termine der letzten Zeit des Landgerichts Heilbronn studiert. Bei fast allen Schwerverbrechen werden Täter mit sogenannten „südländischen“ Namen angeklagt und zu fast allen diesen Verhandlungen sind notwendigerweise Dolmetscher geladen. Die brutalsten Verbrechen der letzten Monate wurden im Raum Heilbronn fast ausschließlich von sogenannten „Schutzsuchenden“ verübt. Ein irakischer Asylforderer wurde am Landgericht Heilbronn nach einer extrem sadistischen Vergewaltigung an einer einheimischen Frau vor kurzem zu sechseinhalb Jahre Haft [27] verurteilt. Ein anderer Asylbewerber erhielt nach einer Messerattacke auf zwei Polizisten, bei der ein Beamter lebensgefährlich verletzt worden war, ein Urteil über neun Jahre Haft wegen versuchten Totschlags [28]. Und im September letzten Jahres verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren [29] gegen einen Asylbewerber, wegen des Mordversuchs an einen Mitbewohner in einem Heilbronner „Flüchtlingsheim“. Fast alle ähnlichen zur Verhandlung kommenden Taten dieser Personengruppe zeugen von unglaublicher Brutalität und Menschenverachtung.

Der Prozess zeigte bisher ein Potpourri unglaublicher politischer Korrektheit und hat das Zeug eines Dramas nach der Art eines William Shakespeares. Am zweiten Verhandlungstag wurde der mit im Haus wohnende Schwiegersohn des Opfers befragt. Er beklagte, dass es absolut keine Betreuung oder gar Hilfe für die Angehörigen des Opfers seitens der Behörden nach der Tat gegeben habe. Ganz im Gegensatz zu den ach so angeblich traumatisierten Asylanten, für die eine ganze Armada von staatlich finanzierten Betreuern zur Verfügung stehen.

Schon frühmorgens bekommt man als Prozessbeobachter eine unglaubliche Wut auf die Zustände in unserem Lande. Der angeklagte Abuabaker C., wahrscheinlich pakistanischer Herkunft will eine Erklärung abgeben und über den Koran sprechen. Mit seinen ausschweifenden orientalischen Geschichten aus Tausend und einer Nacht legt C. eine uns fremdartige Gedankenwelt aus der islamischen Welt offen. Und zieht damit leider auch die Verhandlung in die Länge. Anschließend sagten der geladene Notarzt und ein zuerst am Tatort eingetroffener Polizeibeamter aus, dass sie so etwas, wie das übel zugerichtete und gefesselte im Bett liegende Opfer, noch nie in ihrem Leben gesehen hätten.

Am Nachmittag wurden dann drei Zeugen aus Untergriesheim, aus der Nachbarschaft der Ermordeten gehört. Alle sagten übereinstimmend aus, dass der mutmaßliche Täter am frühen Abend vor dem Mord vor dem Haus des späteren Opfers am Boden gesessen habe. Ein mithilfe einer Zeugin angefertigtes Phantombild zeigt ganz klar den Angeklagten. Der streitet aber in typisch orientalischer Art immer noch jede Beteiligung an diesem Verbrechen ab.

Seine am Tatort gefundene DNA erzählt aber eine andere Geschichte. Da der Angeklagte Abuabaker C. während der bisherigen Verhandlung schon mehrfach massive Morddrohungen ausgesprochen und Rache-Morde gegen Zeugen angedroht hatte, wird er nur mit Fußfesseln vorgeführt. Sechs kräftige Vollzugsbeamte sorgen für die Sicherheit im Gerichtssaal.

Am zweiten und dritten Verhandlungstag leuchtete das Gericht das soziale Umfeld des Angeklagten aus. Es wurden mehrere pakistanische Zeugen geladen und somit den Zuhörern einen tiefen Einblick in die pakistanische Asylanten-Szene gewährt. Um es vorweg zu nehmen: Wäre nach amerikanischen Recht ein Lügendetektor zulässig gewesen, wäre dieser bei manchen Zeugen wohl explodiert. So behauptete z.B. einer der Pakistanis nur eine Minute nach der Vorführung eines beschlagnahmtes Videos, wo dabei zu sehen war, wie er zusammen mit dem Angeklagten unter lauten Gejohle einen Joint auf seinem Sofa geraucht hatte, ganz frech, dass Abuabaker C. niemals in seiner Wohnung Marihuana konsumiert hätte. Was großes Gelächter im Publikum auslöste. Aber noch lustiger war die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter Kleinschroth die pakistanischen Zeugen fast alle schon persönlich kannte und gleich mit richtigen Namen ansprach. Anscheinend waren sie schon beim Landgericht Heilbronn aufgetreten. Auch dass ein Zeuge den vorsitzenden Richter ständig mit „My Lord“ ansprach führte zur Erheiterung des Publikums und des Richters.

Weniger belustigend war aber die Tatsache, dass die Clique um Abuabaker C. mit größeren Geldbeträgen hantierte und dem Angeklagten mehrmals größere Beträge auslieh. Es kann nur spekuliert werden, ob es sich dabei um Drogengelder oder um Geld von Hehlerwaren handelte. Wütend macht auch die Tatsache, dass bei einheimischen Hartz4-Empfängern Einkommen der Kinder vom Zeitungsaustragen angerechnet wird und die Pakistanis im Gegensatz dazu wahrscheinlich oder möglicherweise ganz offen und völlig ungestört einen schwunghaften Handel, womit auch immer betreiben. Skandalös ist dies auch, weil es im Gerichtssaal anscheinend keinen scherte welcher Art die illegalen Geschäfte der Asylanten sind.

Das Gericht versuchte auch den religiösen Hintergrund der Tat zu klären. Es stieß aber dabei auf massive islamische Taqiyya, die es nach islamischen Recht erlaubt Ungläubige zu hintergehen, zu betrügen und anzulügen. Sämtliche Zeugen behaupteten, dass sie sich niemals mit dem Angeklagten über den Islam unterhalten hätten. Und das obwohl der Islam das gesamte Leben und den Tagesablauf auch weniger gläubigen Moslems massiv bestimmt. Diese Personen haben es schon verinnerlicht immer nur das zu sagen, was leichtgläubige Ungläubige hören wollen. Nur ein pakistanischer Zeuge sprach da Klartext. Der 21-jährige Pakistani M. absolviert zurzeit eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann und machte insgesamt einen gut integrierten Eindruck. Er sei bekennender Anhänger der Ahmadiyya, die nach eigenen (Taqiyya)-Angaben den Islam friedlich und tolerant bei uns ausüben wollen und viele Mordanweisungen gegen Andersgläubige aus dem Koran strikt ablehnen und ist für ein tolerantes Zusammenleben der Religionen stünden. Ahmadiyya-Anhänger werden uns daher sehr oft in deutschen Talkshows und im Staatsfernsehen als „Vorzeige-Moslems“ präsentiert. Diese „toleranten Moslems“ machen nur weit unter 0,1 Prozent aller Moslems weltweit aus. Die Ahmadiyyas gelten innerhalb der Umma (der Gemeinschaft der Muslime) als verhasste Sekte. Der Zeuge M. brachte dies zum Ausdruck als er wörtlich sagte: „In Pakistan machen die Sunniten große Probleme. Die bringen Ungläubige und Ahmadiyya um!“

Der Angeklagte Abuabaker C. sprach während der Verhandlung nur in seiner Muttersprache Punjabi und benutze wenn es um einheimische Menschen ging das Wort Kufar, das wörtlich übersetzt „ Lebensunwerte“ bedeutet. Diese Menschen bezeichnen uns offen als unwertes Leben, ganz so wie in der Zeit des Dritten Reiches Untermenschen benannt worden sind. Es stellt sich unweigerlich die Frage, wer schützt uns vor diesen islamischen „Schutzsuchenden“?

Um das gerichtliche Drama in mehreren Akten perfekt zu machen kamen als Zeugen noch ein evangelischer Pfarrer und eine extrem naive Flüchtlingshelferin vor Gericht zu Wort. Nach dem bestialischen Mord in Untergriesheim suchte der mutmaßliche Mörder nur wenige Stunden nach der Tat die evangelische Kirche in Neuenstein auf. Dort bekam er nach der anstrengenden Strangulation seines Opfers erst einmal vom Messdiener beim Aufschließen der Kirche ein gratis Frühstück zur Stärkung. Abuabaker C. hat sich dann anscheinend den ganzen Tag in der Kirche aufgehalten.

Als abends der Pfarrer die Kirche abschließen wollte lag Abuabaker C. zwischen den Kirchenbänken und behauptete rotzfrech er sei Christ. Er habe die letzte Nacht im „Jungle“ übernachtet und bräuchte eine Übernachtungsgelegenheit. Jahrelanger Umgang mit naivsten Gutmenschen haben den Angeklagten wohl so konstitutioniert, die fantastischsten und unglaublichsten Lügengeschichten zu erfinden. Leichtgläubige Menschen betteln förmlich danach von sogenannten „Flüchtlingen“ angelogen zu werden. Abuabaker C. wollte unbedingt bei einer älteren christlichen Frau übernachten. Und das nur wenige Stunden nach diesem bestialischen Mord an eben so einer Christin. Pfarrer M. hatte aber noch seinen gesunden Menschenverstand. Er traute Abuabaker C. nicht und fuhr in stattdessen zu einer Notunterkunft nach Schwäbisch Hall, wo er auf Kosten der evangelischen Kirche Neuenstein übernachtete.

Am nächsten Tag entzog sich Abuabaker C. einem Beratungsgespräch in Schwäbisch Hall und fuhr stattdessen wahrscheinlich mit dem Blutgeld des Raubmordes mit einem Taxi in sein Asylantenheim nach Bretzfeld. Die Fahrt kostete nach der gratis Übernachtung immerhin 60 Euro. C. meinte dazu: „Allah schickt immer Engel damit ich durchs Leben komme!“

Der Höhepunkt des Prozesses war das Auftreten der ehrenamtlichen Asylhelferin Frau K. Sie war die persönliche Betreuerin von Abuabaker C. Frau K. engagierte sich beim Arbeitskreis Asyl und hatte lange Zeit persönlichen Kontakt zu dem mutmaßlichen Mörder. Sie meinte Abuabaker C. sei so nett. Er sei immer höflich gewesen. Sie wäre mit ihm auch auf Wanderungen und sogar zum Fasching nach Gundelsheim gegangen. Der Ali nimmt keine Drogen und trinkt kein Alkohol, erläuterte sie. Er erzählte ihr, dass er in Pakistan von den bösen Taliban verfolgt worden sei. Was sie sofort, ohne es auch nur in Frage zu stellen geglaubt hätte. Die Asylhelferin war erschreckend naiv. So sagte sie bei der Verhandlung wörtlich: „Wenn der Ali es [Anm.: den Mord] getan hätte, dann hätte ich ja im Nachhinein Angst haben müssen“. Die Antwort auf diese einfältig Aussage kann nur sein: „Ja und seien sie froh, dass sie nicht das Opfer waren“!

Frau K. schilderte weiter, dass sich Abuabaker C. am Anfang wirklich angestrengt hätte. Er hätte sich schnell einen Arbeitsplatz gesucht und sei im Gegensatz zu vielen Mitasylanten täglich als Reinigungskraft arbeiten gegangen. So wie es aussieht merkte er aber schnell, dass in Deutschland keine Mercedes-Autos vom Himmel fallen. Da muss man morgens raus und kann sich nicht den ganzen Tag den Kopf mit Marihuana voll rauchen. Schnell wurde Abuabaker C. krank und machte es wie seine Mitasylanten. Wieso arbeiten wenn doch der Staat der Ungläubigen für alles aufkommt. Frau K. schilderte auch dass sich viele andere Asylanten konsequent weigern würden zu arbeiten oder sich gar hier zu integrierten. Zu Verteidigung von Frau K. muss man auch anmerken, dass sie sich zwischenzeitlich aus der Asyl-Betreuung verabschiedet hat. Angeblich wegen eines Pflegefalles in der Familien. Es kann nur spekuliert werden, ob auch andere Grunde eine Rolle gespielt haben. Was mich persönlich am meisten emotional bewegte ist, wie gnadenlos Asylanten die Hilfsbereitschaft der einheimischen Menschen hier ausnützen Auch wie erschreckend plump sich erwachsene Leute von ihnen anlügen und hereinlegen lassen und wie die unwissenden Helfer begierig genau nur das aufnehmen was sie hören wollen.

Das ganze gleicht einer Fabel, wo man aus bodenloser Unwissenheit ein Rudel Wölfe ins Schafgatter gelassen hat. Der Islam ist in Deutschland angekommen und das Abschlachten hat schon begonnen. Mit einem Urteil ist Mitte März zu rechnen. PI bleibt am Ball.

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Heilbronn: Asylant ermordet Rentnerin aus religiösen Gründen – „It is payback time“

geschrieben von PI am in Islam,Migrantengewalt | 123 Kommentare

[3]Im beschaulichen baden-württembergischen Untergriesheim in der Nähe von Heilbronn hat ein Asylant eine 70-jährige Rentnerin getötet. PI berichtete bereits ausführlich hier [25] und hier [26]. Der eigentliche Skandal dabei ist nicht etwa der Mord, die unglaubliche Brutalität oder gar die Tatsache, dass der Asylant trotz mehrmaliger Festnahmen als Serientäter in der Vergangenheit nicht abgeschoben wurde. Das Beschämende an diesem Vorgang ist die bisherige faktische Nicht-Berichterstattung in unseren Medien nach der Tat.

(Von PI-Pforzheim)

Am Freitag, den 20. Januar, begann nun die Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Heilbronn gegen einen dringend tatverdächtigen Täter. Um es vorwegzunehmen: Die Beweislage gegen den moslemischen Asylanten ist nicht nur erdrückend. Sie ist vernichtend. Bei seinen vielen Raubzügen im Land der Ungläubigen ist der Asylantragsteller auch nach Untergriesheim bei Bad Friedrichshall gekommen und hat dort eine 70-jährige Rentnerin brutal ermordet und ausgeraubt. Dabei hat er aber auch seine DNA und Faserspuren von seiner Jacke am Opfer hinterlassen. Weiter wurde er in den Turnschuhen verhaftet, die Fußspuren am Haus des Opfers verursacht haben. Auch wurde beim Asylant Schmuck und andere Gegenstände vom Opfer gefunden. Selbst die GPS-Daten seines Handys beweisen, dass er in Untergriesheim zur Tatzeit war. Die Beweise sind extrem belastend und lassen der Verteidigung nur wenig Spiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wirft dem moslemischen Täter aber nicht nur einen Raubmord, sondern bei dem Tatmotiv erstaunlicherweise ganz politisch inkorrekt einen religiösen Hintergrund vor. Er wollte Ungläubige töten.

Verhaftet wurde der moslemische Asylant wenige Tage nach der Tat. Seine DNA war nach vielen Festnahmen wegen z.B. Körperverletzung und Diebstählen längst im Polizeicomputer. Dabei stellte sich auch heraus, dass der Täter sich unter vielen Namen ungestört durch deutsche Behörden als Asylant angemeldet hatte. Trotz vieler krimineller Taten, trotz fehlendem Asylgrund und trotz seinen vielen Mehrfachidentitäten und Mehrfachanmeldungen sahen die deutschen Behörden keinen Grund einzuschreiten oder gar den Scheinasylanten abzuschieben. Das Opfer könnte heute noch leben, gäbe es politische Vorgaben, die einheimische Bevölkerung vor solchen Menschen zu schützen. Aber genau das Gegenteil ist zur Zeit der Fall.

Die Gerichtsverhandlung hat schon am ersten Verhandlungstag einen Abgrund an Behördenversagen, tödlicher politischer Korrektheit und der unglaublichen menschenverachtenden Gedankenwelt vormittelalterlicher Moslems aus der Dritten Welt aufgetan. Schon die Feststellung des Namens des Angeklagten und seiner Staatsangehörigkeit war äußerst belustigend. Der Angeklagte meinte frech, er sei unter vielen Namen bekannt. Geboren sei er angeblich in Saudi-Arabien. Auch hatte er mehrere Geburtstage in verschiedenen Jahren auf Lager. Dass da endlich einer der lang herbeigesehnten Fachkräfte gekommen sei, machte er deutlich, als er behauptete, er hätte 15 bis 16 Berufe. Nach längerem Hin und Her mit dem Vorsitzenden Richter Kleinschroth wegen seinen vielen Alias-Namen und seinen vielen Nationalitäten einigte man sich schließlich auf Abuabaker C. Der Angeklagte machte von Anfang an sehr deutlich, wie man Behörden in Deutschland auf der Nase herumtanzen kann. Die naive rotgrüne Asylpolitik in Deutschland macht dies möglich.

Der Tatverdächtige hat am ersten Verhandlungstag mit seinem extremen Verhalten und seinen Äußerungen sämtliche Vorurteile gegen islamische Asylanten aus der Dritten Welt mehr als bestätigt. Abuabaker C. Ist von schmächtiger Statur, ca. 1,65 m klein, hat tiefschwarze Haare und einen Bart wie ein Islamist. Er hat einen stechenden typischen islamistischen Blick, total irre silbrige Augen und ist eine extrem unsympathische Erscheinung. Auch hat er das typische Herrenmenschengehabe eines rechtgläubigen Moslem. Nach Aussagen seines Dolmetscher Dr. Yusuf Shgaib kommt Abuabaker C. aus Pakistan. Abuabaker C. störte die Verhandlung mit unglaublichen und zeitweise lächerlichen Forderungen und sogar mehrfach mit extremen Todesdrohungen. Fünf sehr kräftige Vollzugbeamte mussten für einen einigermaßen reibungsfreien Verhandlungstag sorgen.

Der mutmaßliche Mörder tischte von Anfang an Geschichten aus 1000 und einer Nacht auf. Die Vorwürfe gegen ihn seien eine Lüge und das ganze eine große Verschwörung der Ungläubigen, sagte Abuabaker C. Er verlangte die Anwesenheit der saudi-arabischen und der pakistanischen Presse. Weiter meinte er, er komme aus einer großen und reichen Familie. In seiner Familie seien alle Juristen. Sein Vater habe sieben Firmen und sein Job war es dort, Geld zu zählen. Er habe auf Geld geschlafen und hätte Geld bis unter die Decke. Als der Richter ihn darauf hin fragte, wieso er nach Deutschland gekommen sei, antwortete er, um hier in Deutschland Geld zu verdienen. Nach Aktenlage ist er 2013 in Deutschland eingereist und hat sich nach eigenen Angaben hier ein schönes Leben gemacht. Er habe bei deutscher Vollversorgung Marihuana geraucht und viel geschlafen. Gelebt hätte er in Deutschland, so wörtlich „überall“.

Die Anklage wirft Abuabaker C. Mord aus niedrigen Beweggründen und aus Habgier vor. Insbesondere die religiösen Beweggründe spielen eine wichtige Rolle. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Täter in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2016 in ein Wohnhaus in Untergriesheim eingedrungen sein. Dort soll Abuabaker C. in der Wohnung der Familie M. Bargeld, Schmuck und ein Smartphone gestohlen haben. In der Wohnung ging er in das Schlafzimmer, wo Maria M. in ihrem Bett schlief. Laut Staatsanwaltschaft erdrosselte er die Frau mit dem Kabel eines Festnetz-Telefons und fesselte ihr die Hände. Der Ehemann des Opfers schlief zur Tatzeit in einem anderen Raum. Er schnarchte laut und so hatte das Ehepaar getrennte Schlafzimmer. Abuabaker C. soll dann der getöteten Frau ein christliches Kreuz aus der Küche des Opfers zwischen die gefesselten Hände gelegt haben und in der ganzen Wohnung religiöse arabische Schriftzeichen und Symbole angebracht haben. Unter anderem fand die Kriminalpolizei den englischen Text „It is payback time“ an der Wand geschrieben. Bei seinem Tagebuch fand die Kriminalpolizei erstaunlicherweise mehrfach die gleichen Worte aufgeschrieben.

Richter Kleinschroth hatte die Verhandlung meist gut im Griff und sprach ganz deutlich die religiösen Gründe des Mordes an. So fragte er den Angeklagten, ob es nach dem Koran erlaubt sei, Ungläubige zu töten. Abuabaker C. holte zu einem typischen islamistischen Monolog aus. Natürlich darf man Christen nicht einfach töten. Außer sie beleidigen den heiligen Koran, schauen moslemische Frauen an, stören das Gebet zu Allah und so weiter und so fort. Dann darf man sie natürlich töten. Abuabaker C. machte sehr deutlich, dass mit der Asylflutung die islamische Steinzeit nach Deutschland gekommen ist. Er erzählte von seinen Kämpfen in Pakistan und dass er dort 50 Gewehre hätte. Wenn jemand in Pakistan unsere Frauen anschaut, dann wird er selbstverständlich erschossen, meinte er. Auch zeigte er eine erschreckende Verachtung vor Menschenleben. Vorgeladene Zeugen würde er umbringen. Er meinte wörtlich, der Richter könne diese Leute zwar in Deutschland schützen, aber in Pakistan würden diese oder ihre Angehörige getötet.

In seiner Familie könne die Hälfte den Koran auswendig aufsagen. Der Koran sei heilig. Wenn Personen den Frieden stören oder nach dem Koran verbotene Sachen machen, dann darf man selbstverständlich töten. Die wirren Aussagen des Beschuldigten zeigen deutlich, was für eine Gefahr und tödliche Bedrohung diese Art von Zuwanderer für Deutschland sind. Auch sagte Abuabaker C., er würde sogar mit Christen an einem Tisch essen, obwohl das nicht viele Moslems in Pakistan machen würden. Der liberale Asyl-Artikel des Grundgesetzes macht es möglich, dass Hunderttausende von Menschen mit so einem archaischen und primitiven Weltbild nach Deutschland gekommen sind. Jetzt schon sind solche Taten keine Einzelfälle mehr. PI berichtet fast täglich von ähnlichen Fällen. Die einheimische Bevölkerung bezahlt die Merkel-Politik mit einem unglaublichen Blutzoll. Bei der Gerichtsverhandlung waren diesmal erstaunlicherweise sogar Vertreter der Mainstream-Medien wie Spiegel, Stern, Focus, usw. anwesend. Man darf gespannt sein auf die relativierende und beschwichtigende Berichterstattung in diesen Medien zu diesem Fall.

Der Ehemann des Opfers berichtete unter Tränen dem Gericht, wie er seine geliebte Frau am nächsten Tag aufgefunden hat. Er sei mit seiner Frau sehr glücklich gewesen. Sie seien ein Herz und eine Seele gewesen. Am Morgen des Tattages merkte er, dass verschiedene Sachen fehlten und schaute nach seiner Frau. Diese fand er gefesselt im Bett. Das Gesicht sei grausam zugerichtet gewesen. Die Hände waren gefesselt und dazwischen war ein Kreuz positioniert. Die ganze Familie sei zerstört. Seine Frau war der ruhende Pol. Es fehle nicht nur seine Frau, sondern der Mittelpunkt der Familie, meinte Herr M.

Abuabaker C. hat eine ganze Familie zerstört. Dabei war Frau M. nur ein Zufallsopfer. Es hätte jeden treffen können. Und die Asylflutung wird zukünftig noch viele Opfer fordern. Wir haben jetzt schon dutzende von solchen Opfern. Das Internet ist voll mit ähnlichen Fällen. Der LKW-Anschlag in Berlin zu Weihnachten war nur die Spitze des Eisbergs. Unser Mitgefühl ist bei der Familie M. aus Untergriesheim und bei den Angehörigen der vielen Opfer in Deutschland.

Mit der Asylflutung Deutschlands in den letzten Jahren mit Millionen nach der Scharia sozialisierten Moslems aus dem arabischen Morgenland, aus dem fernen Osten und aus Nordafrika hat Merkel die Pforten zur Hölle geöffnet. Im Gegensatz zu den Verlautbarungen unserer gesteuerten „Wahrheitsmedien“ ist die Kriminalität in Deutschland extrem gestiegen. Es sind zum allergrößten Teil nicht, wie das Staatsfernsehen behauptete, studierte Ärzte und Ingenieure gekommen. Ganz im Gegenteil. Da haben erschreckend viele moslemische Asoziale, Analphabeten, Kriminelle und Schariakrieger die einmalige Chance ergriffen, ein Land der verhassten Ungläubigen zu plündern und nach den Vorgaben des Korans minderwertige und unreine Andersgläubige faktisch ungestört zu töten. Einmalig in der Geschichte der Menschheit vollversorgt ein zivilisiertes Land eine ganze feindliche Armee von Millionen von moslemischen Invasoren freiwillig. Zum Dank dafür wird Deutschland durch die Millionen von moslemischen Eindringlinge nun mit einer noch nie dagewesenen Zahl an Raubüberfällen, Morden und Vergewaltigungen überzogen. Die rotgrüne/schwarze Willkommenskultur hat Hunderttausende von Menschen nach Deutschland gelockt, die uns jederzeit in Namen ihrer Religion töten dürfen.

Die Verhandlung gegen Abuabaker C. hat gerade erst begonnen. Es sind insgesamt zehn Verhandlungstage vorgesehen. Bei der nächsten Verhandlung am 24.1. sind die pakistanischen Zeugen geladen, gegen die Abuabaker C. mehrmals extreme Morddrohungen ausgesprochen hat. Auch sind in den nächsten Verhandlungstagen Sachverständige zu den islamischen Schriftzeichen vorgeladen. Das ganze wird noch sehr interessant werden. Die Anklage gegen Abuabaker C. steht felsenfest und die Beweise sind unerschütterlich. Allerdings ist zu befürchten, dass der Angeklagte im Bundestagswahljahr wegen der politischen Korrektheit und der Zwei-Klassen-Justiz für Asylanten am Ende doch nicht schuldig gesprochen wird. Auf den Gängen des Landgerichts wird jetzt schon eine Einstellung des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit gemunkelt. Ein „psychologisches Gutachten“ sei im Auftrag.

Man stelle sich mal den gleichen Sachverhalt vor, nur dass diesmal ein blonder Einheimischer eine moslemische Frau ermordet und dabei Hakenkreuze an die Wand gemalt hätte. Die Medien würden sich bei der Berichterstattung überschlagen. Dutzende von deutschen Politikern würden tonnenweise rote Rosen niederlegen und eine wochenlange Behandlung in Talkshows der öffentlich-rechtlichen Staatssender wäre sicher. Ganze Straßenzüge wären nach den Namen des moslemischen Opfers umgenannt worden. Wir brauchen wieder ein Deutschland, wo jedes Opfer gleich behandelt wird und es keine Zwei-Klassen-Opfer gibt. Wo Opfer ohne Migrationshintergrund von Politik und Medien auch Beachtung finden.

Lassen Sie uns dafür kämpfen – am 24. Oktober dieses Jahres haben wir eine Chance dazu!

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