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Nigerianischer Flüchtling erpresst Sugarmommy mit Sexvideos

Wie wir alle wissen, gibt es indigene Deutsche, die sich zu Menschen mit schwarzer Hautfarbe sexuell hingezogen fühlen. Das trifft sowohl auf Männer, als auch auf Frauen zu. Insbesondere die Frauen, die früher kostspielige Fernreisen buchen mussten, um wenigstens einmal im Jahr ihre Neigung ausleben zu können, haben es jetzt leichter. Die Flüchtlingswelle hat jede Menge von paarungswilligen, potenten jungen Schwarzen ins Land gespült.

Diesen Vorteil wusste auch eine verheiratete Frau aus Holzkirchen zu nutzen, die sich im Dezember 2015 mit einem 22-jährigen nigerianischen Flüchtling auf eine sexuelle Beziehung einließ.

Hohe Aidsrate in Afrika war kein Hindernis

Dass 2,9% der Menschen in Nigeria HIV positiv [1] sind, schien die Dame nicht zu stören. Nachdem sich die Beziehung zur vollsten Zufriedenheit der verheirateten Frau entwickelt hatte, wechselten im Sommer 2016 schließlich einige scharfe Handyvideos, auf denen die Holzkirchnerin einmal im Bett und einmal unter der Dusche bei sexuellen Handlungen an sich selbst zu sehen ist, per WhatsApp den Besitzer.

Damit hatte der schwarze Loverboy das Erpressungsmaterial in Händen, das er brauchte. Im November kam es dann zum Einsatz. Der Nigerianer drohte, dem Ehemann oder dem Sohn der Holzkirchnerin von der Affäre zu erzählen, wenn er nicht von der Frau eine sechsmonatige Fitness-Mitgliedschaft und eine Monatskarte für die Bayerische Oberlandbahn bekommen würde.

Geldgeschenke bereits während der Beziehung

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die verliebte Ehebrecherin im Laufe der Beziehung ihrem nigerianischen Adonis bereits 4.200 Euro in den Rachen geworfen hatte. Ob sie selbst dieses  Geld erwirtschaftet hat oder der gehörnte Ehemann, ist nicht bekannt.

Jedenfalls schaltete sie an dieser Stelle der traurigen Geschichte erstmals das Hirn ein und verweigerte weitere „Geschenke“.

Im April 2017 eskalierte die Sache schließlich, als der Asylbewerber ein weiteres Mal Geld forderte, worauf die Holzkirchnerin die Beziehung beendete. Als Abschiedsgeschenk übergab sie ihm noch 20 Euro.

Ein bisschen wenig, befand der Schutzsuchende und forderte per WhatsApp weitere 200 Euro, denn schließlich müsse er ja noch seinen Anwalt bezahlen, der ihn gerade wegen schwerer Körperverletzung und einem Vermögensdelikt vor Gericht vertritt.

Zur Entscheidungshilfe ließ das nigerianische Goldstück seine Sugarmommy wissen, dass er im Falle einer Weigerung die Videos an den Ehemann oder den Sohn weiterleiten werde.

Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende, dachte sich wohl die ehrbare Holzkirchnerin und erstattete Strafanzeige.

Ohne Reue und Geständnis mit einer milden Strafe davongekommen

Wer hätte das gedacht, vor Gericht bestritt der Asylbewerber die Taten. Die Beweislage war jedoch erdrückend und so wurde der schwarze Loverboy verurteilt. Das ist die gute Nachricht. Da es aber von deutschen Gerichten selten nur gute Nachrichten gibt, wenn sie gegen unsere geschätzten Neubürger verhandeln, sei die schlechte Nachricht gleich hinterher geschoben: Wegen „offensichtlicher Reifeverzögerungen“ wurde beim Angeklagten trotz seines Alters noch das Jugendstrafrecht angewendet. Ob beim Tatopfer ebenfalls eine „offensichtliche Reifeverzögerung“ vorliegt, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Bleibt noch die Frage, was die Anwendung des Jugendstrafrechts für den Nigerianer bedeutet? Ganz einfach:

Jugendstrafe = Larifaristrafe

Zur Erklärung: Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanken im Vordergrund. In der Praxis bedeutet das deutlich mildere Urteile, als im Erwachsenenstrafrecht. Jugendstrafrecht wird zwingend angewendet, wenn der Tatverdächtige zur Tatzeit unter 18 Jahre alt war. Hatte er zur Tatzeit ein Alter von 18 – 21 Jahren, beurteilt das Gericht den Reifezustand des Angeklagten. Wenn dieser einem Erwachsen entspricht, kommt Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung, ansonsten das Jugendstrafrecht. In der Praxis sieht es so aus, dass von 18 – 21 Jahren fast immer Jugendstrafrecht angewendet wird. Ab 21 Jahren sind wird dann endlich im Erwachsenenstrafrecht, bei dem vernünftige Strafen herauskommen können (nicht müssen). Es sei denn – traraaa, da haben wir auch schon die Hintertüre – es liegt eine „offensichtliche Reifeverzögerung“ vor. Dann kann ausnahmsweise doch noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Keine Frage, dachte sich sicherlich das Gericht, diese Regelung kommt doch bei unserem ach so schutzbedürftigten Neubürger wie gelegen.  Und so konnte sich der Nigerianer mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe [2] und 80 Sozialstunden aus der Affäre ziehen. Und das ohne ein Geständnis abgelegt oder ein Quäntchen Reue gezeigt zu haben.

Seine Smartphones (als Flüchtling braucht man mehrere Smartphones, wie wir wissen) mit den Sex-Videos wurden eingezogen, das einzig vernünftige an diesem Urteil.

80 Sozialstunden, bei denen sich der geflüchtete, verfolgte, asylsuchende und schutzbedürftige  Refugee mit Sicherheit kein Bein ausreissen wird, für 4.220 Euro „Gewinn“, wahrlich kein schlechtes Geschäft. Was lernt er daraus? Verbrechen lohnt sich in Dummland. (hsg) 

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