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Wir brauchen eine Aufarbeitung der „Gastarbeiter“-Lüge!

Kaum mehr Deutsche zu sehen: Sonnenallee in Berlin-Neukölln.

Von W. SCHMITT | Jahrzehntelang hat der Staat uns erzählt, die Türken in Deutschland seien „Gastarbeiter“. Im Jahr 1999 kam dann der Wortbruch: die Einbürgerung von Millionen Türken durch Bundeskanzler Schröder. Die „Gastarbeiter“-Lüge von 1961-1999 und der staatliche Wortbruch von 1999 sind bis heute nicht aufgearbeitet. Der Staat muss sich bei den Deutschen für diese Lüge und diesen Wortbruch entschuldigen!

Der Begriff „Gastarbeiter“ verweist zugleich auf die letztendliche Remigration des Gastes nach Beendigung seiner Arbeit: Wie sonst soll man die Wortkombination aus „Gast“ und „Arbeit“ verstehen? Jahrzehntelang vertraten daher die Deutschen die Auffassung, die Türken dürften in Deutschland zwar Geld verdienen, würden nach Beendigung ihrer Arbeitstätigkeit aber wieder in die Türkei zurückkehren.

Heute wissen wir: Die Erzählung von den „Gastarbeitern“ war eine Lüge, um den Deutschen Sand in die Augen zu streuen. Die Deutschen sollten vielmehr der Massenansiedlung von Türken in Deutschland widerspruchslos zusehen, ohne kritische Fragen zu stellen.

Das Wort „Gastarbeiter“ diente zudem als Beruhigungspille: Nach Aussage des Staates handelte es sich bei den Türken ja nur um Gäste. Gäste sind weder Familienmitglieder noch dauerhafte Untermieter in der eigenen Wohnung, sondern verabschieden sich höflicherweise, wenn es an der Zeit ist, zu gehen. Die Deutschen zogen daher aus dem Wort „Gastarbeiter“ die Schlussfolgerung, dass die türkischen Gäste ihren Allah, ihre Drogenhändler und die nervigen Jugendlichen, die die Mädchen belästigten, schlussendlich wieder mitnehmen würden, wenn sie in die Türkei zurückgingen. Warum sich also unnötige Sorgen machen?

Nicht weil sie die Türken schätzten, sondern weil sie ihrem Staat und dem staatlichen Versprechen von den „Gastarbeitern“ vertrauten, haben die Deutschen jahrzehntelang wort- und tatenlos zugeschaut, wie die Türken in Deutschland immer mehr wurden.

1999 änderte Kanzler Schröder dann das Staatsbürgerschaftsrecht und erklärte die türkischen Gastarbeiter über Nacht zu deutschen Staatsbürgern. Dieser Akt war vermutlich der größte und folgenschwerste staatliche Wortbruch der deutschen Geschichte.

[1]
Das Buch zum Thema von Heike Knortz.

Bis heute belastet dieser Wortbruch von 1999 das Verhältnis zwischen Deutschen und Türken in Deutschland. Viele Deutsche wollen es immer noch nicht wahrhaben, dass der eigene Staat sie belogen hat. In ihren Gedanken gehen sie immer noch davon aus, dass die Türken Deutschland irgendwann doch wieder verlassen werden, weil sie die bittere Wahrheit, in einem Lügenstaat zu leben, für sich selbst nicht annehmen wollen.

Die aktuelle Debatte um eine mögliche Remigration auch der hier lebenden Türken wird wieder einmal mit der Knute niedergeknüppelt. Prügel sind aber keine Lösung, sie führen nur dazu, dass das Problem weiter im verborgenen schlummert.

Hilfreicher und konstruktiver als die Prügelstrafe wäre vielmehr eine ehrliche Debatte und Aufarbeitung der „Gastarbeiter“-Lüge. Der Staat sollte klarstellen, dass er sein Wort gebrochen hat und sich hierfür bei den Deutschen in aller Form entschuldigen.

Er sollte auch darlegen, warum er den Begriff der „Gastarbeiter“ überhaupt verwendete: Gab es tatsächlich jemals die Absicht, die Türken nach Abschluss ihrer Arbeit wieder heimzusenden, wie es das Wort nahelegt? Falls ja: Warum wurde die Remigration der Türken dann nicht schon in den 70er-Jahren veranlasst, in einer Zeit der Massenarbeitslosigkeit? Warum durften türkische „Gastarbeiter“ damals weiter in Deutschland wohnen, obwohl es für sie nichts mehr zu arbeiten gab? Warum gewährte man ihnen sogar Zugang zur Sozialhilfe, wenn ihre Anwesenheit in Deutschland, wie der Begriff „Gastarbeiter“ ja zum Ausdruck bringt, an Arbeitstätigkeit gebunden war?

Anders gefragt: Hat der Staat die Deutschen mit dem Wort „Gastarbeiter“ bereits in den 70er-Jahren gezielt belogen?

Unter Helmut Kohl gab es in den 80er-Jahren Ansätze [2], die Remigration der Türken mit staatlicher Unterstützung voranzubringen: Die türkischen Gastarbeiter konnten sich vor ihrer Heimkehr in die Türkei ihre Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen. Warum aber hat Helmut Kohl seine 16 Jahre Regierungszeit nicht genutzt, um jenseits solch matter, durchweg freiwilliger Anreize energischere Maßnahmen durchzusetzen, etwa die dringend überfällige Streichung deutscher Sozialhilfe für ausländische Gastarbeiter? Hat sich auch Helmut Kohl, den viele Deutsche heute noch in Ehren halten, an dieser Lügerei beteiligt? Hat er in seinen öffentlichen Reden weiterhin von „Gastarbeitern“ gesprochen, obwohl es in Bonner Hinterzimmern längst abgesprochen war, dass die Türken für alle Ewigkeit in Deutschland bleiben sollten?

Auf diese Fragen ist uns der Staat eine Antwort schuldig. Denn diese Fragen werden niemals verschwinden: Das Fundament unserer gesamten neuen „Bunten Republik Deutschland“ ist ja letztlich eine Lüge. Eine Lüge aber ist kein geeigneter Untergrund für ein Staatswesen. Wenn also jemals wirklicher Frieden, kein Scheinfrieden, einkehren soll im neuen buntistischen Deutschland, wenn wir dieses neue, nunmehr aus zahllosen Völkerschaften zusammengewürfelte Land jemals auf wirklich tragfähige geistige Grundlagen stellen sollen, dann muss der Staat auf diese Fragen Antwort geben.


» Buchtipp: Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte [3]. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008, S.225

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Wuppertal: Linksextremes Zentrum soll DITIB-Moschee weichen

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 48 Kommentare
Der angekündigte Protest der Linksrextremen am Montag vor dem Rathaus in Wuppertal hat nichts genutzt: der Stadtrat hat beschlossen, dass der Bau einer DITIB-Moschee an der Straße Gathe im Ortsteil Elberfeld (l.), wo sich bisher das "Autonome Zentrum" befindet, realisiert wird.

Die Diskussion um das linksextreme „Autonome Zentrum“ in Wuppertal (NRW) nimmt Fahrt auf: Der Stadtrat hat am Montag entschieden, dass das Gelände an die türkisch-islamische Gemeinde DITIB verkauft wird, um dort eine neue große Moschee mit angeschlossenem Gemeindezentrum für eine Bausumme von ca. 30 Millionen Euro zu errichten. Dies würde das Aus für das seit Jahren besetzte und von linken Gruppierungen genutzte „Autonome Zentrum“ bedeuten.

Die Entscheidung des Stadtrats stößt nun ironischerweise ausgerechnet bei der linken Szene auf Kritik. Es kommen Vorwürfe, dass die Stadt sich mit dem Verkauf des Geländes an eine radikal-islamische Institution wie der DITIB von ihren eigenen Werten der Freiheit, Demokratie und Vielfalt abwende. Argumente, die man sonst eigentlich nur von rechter Seite hören konnte. Wie schmerzlich musste es da für die linksextreme Szene Wuppertals gewesen sein, in der Debatte im Stadtrat ausgerechnet inhaltlichen Beistand von der Ratsfrau Claudia Bötte aus der AfD-Fraktion zu erhalten …. (im Wuppertaler Rats-TV [4] in der Sitzung vom 6.3.2023 ab Minute 2:35:40 zu sehen).

Die Besetzerinnen und Besetzer des Autonomen Zentrums zeigen sich jedoch entschlossen, gegen die Entscheidung des Stadtrats zu kämpfen. Sie betonen, dass das Autonome Zentrum seit Jahren ein wichtiger Treffpunkt für linke Aktivisten sei und dass sie sich nicht einfach vertreiben lassen würden. Die Räumung des Geländes durch die Polizei könnte somit zu einem Konflikt führen. Was mitnichten leere Drohungen sein könnten: Schon im Juni 2018 gab es heftige Auseinandersetzungen am Autonomen Zentrum mit einem Großeinsatz der Polizei.

Doch auch die bereits bestehende DITIB-Moschee in Wuppertal sorgte in der Vergangenheit für Kontroversen und Schlagzeilen. Im Jahr 2013 hatte die Wuppertaler Moschee für Aufsehen gesorgt, als einige Gläubige in einer umstrittenen Aktion die Polizei informierten, dass es sich um eine „Scharia-Polizei“ handele und sie in orangefarbenen Westen mit der Aufschrift „Sharia Police“ durch die Straßen patrouillierten. Dies führte zu einem breiten öffentlichen Aufschrei und zu Ermittlungen der Behörden.

Im November 2016 wurde die Moschee erneut in den Fokus gerückt, als es zu einer Durchsuchung kam. Die Behörden hatten Hinweise auf extremistische Aktivitäten in der Moschee erhalten und durchsuchten das Gebäude. Dabei wurden keine Waffen oder Sprengstoff gefunden, jedoch stellten die Ermittler fest, dass die Moschee von salafistischen Gruppen frequentiert wurde.

Insgesamt bleibt daher mit Interesse und ausreichend Popcorn ausgestattet abzuwarten, wie sich die Situation in Wuppertal entwickeln wird. Die Diskussion um das ehemalige Autonome Zentrum und den Moscheebau zeigt jedenfalls, wie „vielfältig“ künftige Konfliktlinien im „buntesten Deutschland aller Zeiten“ verlaufen können. Oder anders ausgedrückt aus Sicht der deutschlandabschaffenden linken Wuppertaler Szene: Karma is a bitch!

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Hamburg: Machtdemonstration von 3500 moslemischen Extremisten

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 60 Kommentare
Rund 3500 radikale Moslems waren am Sonnabend in Hamburg-St. Georg aufgezogen.

Von MANFRED W. BLACK | In der Hamburger Innenstadt hat es am Wochenende eine große Demonstration von mindestens 3500 radikalen Moslems gegeben. Über den machtvollen Aufmarsch haben etliche Medien nur sehr unvollständig berichtet.

Der NDR zum Beispiel [5] spricht eher verniedlichend von einer „Kundgebung“ im Stadtteil St. Georg. Der ARD-Sender schreibt, es sei Front gemacht worden gegen „Koran-Verbrennungen“. Hintergrund sei „ein solcher Fall in Schweden Ende Januar“.

Der NDR berichtet weiter – eher beschwichtigend –, „die Veranstaltung“ sei insgesamt „friedlich verlaufen“. Der Sender verweist allerdings, wenn auch nur nebenbei, darauf, dass im Vorfeld des Aufmarsches der Hamburger Verfassungsschutz davor gewarnt hat, sich der Demonstration anzuschließen.

Über die Hintergründe der Versammlung sagt die öffentlich-rechtliche Hamburger Rundfunk- und Fernsehanstalt nahezu nichts. Es heißt dort lediglich: Hinter der Versammlung stehe „das islamistische Netzwerk ‚Muslim Interaktiv‘“ (MI).

Was sich hinter dem Kürzel MI verbirgt, bleibt beim NDR – wie auch bei einigen anderen Medien – völlig im Dunkeln.

Gleich zu Anfang schon fiel bei der Demonstration auf:

– Es waren nur sehr wenige Frauen anwesend. Viele männliche Ordner sorgten dafür, dass sie – strikt getrennt von den Männern – einen eigenen Block bildeten.
– Der Aufmarsch verlief nahezu militärisch-diszipliniert.
– Immer wieder wurden – jeweils auf Kommando – politische Forderungen lauthals skandiert, die mit einer pluralistischen Demokratie schlicht unvereinbar sind.
– Die Stimmung war „aufgeheizt“ (Hamburger Morgenpost).

Stilprägend bei der Veranstaltung war das Zusammenspiel zwischen – mit Lautsprechern ausgestatteten – „Vorbetern“ und Tausenden von Kundgebungsteilnehmern, die ihrem Vorbeter stets im gemeinsamen Chor antworteten. Die so propagierten Slogans hatten oft fast schon Schwur-Charakter.

Einige Redner forderten zum Beispiel – unter allgemeinem großen Beifall – die „Umsetzung und Praktizierung des gesamten Qur’an in allen Lebensbereichen“. Tichys Einblick [6] schreibt zu den muslimischen Slogans: „Ein wahrlich totalitärer Anspruch, der mit wachsendem Bevölkerungsanteil immer gefährlicher, immer brisanter werden dürfte.“

Forderung nach einem totalitären Kalifat

Aufgerufen zu dieser Veranstaltung in Hamburg-St. Georg hatte die Organisation „Muslim Interaktiv“, die der verbotenen „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) nahe steht, einer radikal-islamischen Organisation, die wegen ihrer extremen Radikalität nicht nur in der Bundesrepublik verboten ist, sondern sogar in einigen islamischen Ländern – wie Indonesien, Türkei oder Malaysia.

Die HuT ist eine internationale islamische Bewegung, die in möglichst vielen Ländern ein Kalifat einführen will – also ein Regierungssystem, in dem die weltliche und die geistliche Führerschaft in der Person des muslimischen Kalifen vereint sind.

Ein Kalifat ist nach den Vorstellungen etwa des Islamischen Staats (IS) ein Regierungssystem, dessen Herrschaftsmethoden vor allem charakterisiert sind durch Krieg, Gewalt und Terror.

Reaktionen in der Politik

Bundesdeutsche Politiker haben kaum auf diese Machtdemonstration des politischen Islam reagiert. Eine Ausnahme macht der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries, der nicht nur die Demonstrationsteilnehmer, sondern auch die Hamburger rot-grüne Landesregierung kritisierte: Was „vorgeblich ein Protest für Religionsfreiheit war, ist in Wirklichkeit eine Machtdemonstration radikaler Islamisten“. Das sei auch ein „Ergebnis der andauernden Verharmlosung der islamistischen Bedrohung durch den Senat Hamburg“.

Die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft fordert jetzt in einem Antrag die Einrichtung eines Expertenrates „Politischer Islam“. Als wissenschaftliche Ergänzung des Kampfes gegen den islamischen Extremismus (Drucksache 22/10865). Ziel müsse es sein, „Entwicklungen im Bereich des Islamismus grundlegend zu erforschen sowie staatsgefährdende Tendenzen frühzeitig zu dokumentieren“.

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Umvolkung oder Wegvolkung?

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Deutschlands,Siedlungspolitik,Umvolkung | 93 Kommentare
"Es wird irgendwann keine Weißbrote mehr geben, weil ihre Nachkommen in 50 bis 100 Jahren (offenbar anders als Sie) für ein´n Partner*in entscheidet, der nicht weiss ist. Die Enthomogenisierung der Gesellschaft schreitet voran. Ich unterstütze das mit meiner Arbeit", sagt Axel Steier.

Von C. JAHN | Der „Seenotretter“ Axel Steier fordert auf Twitter die Wegvolkung aller indigenen Deutschen mit weißer Hautfarbe: „Weißbrote“ soll es in 50 Jahren in Deutschland [7] nicht mehr geben, biologistische Zielsetzung des Imports von Schwarzafrikanern nach Deutschland sei letztlich die Wegzüchtung der Indigenen mit weißer Hautfarbe.

Axel Steiers Überlegungen gehen damit über die bisherigen ideologischen Grundsätze der Umvolkungspolitik hinaus: Die offizielle Staatsideologie der „Bunten Republik Deutschland“ propagiert ja immer noch ein vielfältiges Miteinander von Menschen verschiedener Sprachen, Kulturen, Religionen und Hautfarben. Die offizielle Staatsideologie spricht also weiterhin von einer Art „buntem“ Deutschland der Zukunft, in dem Schwarzafrikaner neben Menschen aus dem Vorderen Orient und indigenen Deutschen in einem Land gemeinsam zusammenleben. Nach allgemeinem Verständnis ist in dieser buntistischen Vision also durchaus noch Platz – politisch wie physisch – für indigene Deutsche.

Axel Steier bringt nun allerdings einen neuen Gesichtspunkt in die Debatte ein. Zielsetzung der staatlichen Ansiedlung von Schwarzafrikanern in Deutschland ist im Verständnis Steiers nicht mehr nur die bloße Umvolkung Deutschlands – also eine von staatlichen Akteuren mittels Siedlungspolitik betriebene Neustrukturierung der Bevölkerung zuungunsten der Indigenen –, sondern die insgesamte Wegvolkung der Indigenen.

Diese Wegvolkung soll nach Steier vor allem mit biologischen Mitteln erreicht werden: Steier geht davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Indigene mit weißer Hautfarbe einen „nicht weißen“ (Steier) Partner ehelichen und mit diesem „nicht weiße“ Kinder zeugen, mit der quantitativen Anzahl angesiedelter Schwarzafrikaner zunimmt. Je mehr Schwarzafrikaner in Deutschland also, so argumentiert Steier, desto mehr „nicht weiße“ Kinder und desto weniger Menschen mit weißer Hautfarbe („Weißbrote“). Politische Zielsetzung und erwarteter Endpunkt dieser Entwicklung ist dann, laut Steier, dass es „keine Weißbrote mehr geben wird“.

Ganz neu sind solche biologistischen Überlegungen im Rahmen der Umvolkungspolitik nicht. Bereits 2015 wies der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble darauf hin, dass der Staat im Zuge der Massenansiedlung von überwiegend arabischen Männern durch Angela Merkel eine Verehelichung dieser Araber mit indigenen deutschen Frauen erwartet und die Ansiedlung dieser Araber daher einer biologischen „Degenerierung“ durch „Inzucht“ entgegenwirke. Derartige Gesichtspunkte gezielter biologischer Menschenzucht prägen die Ideologienwelt unserer politischen Führung im Rahmen der Umvolkungspolitik also bereits seit längerem.

Axel Steiers Gedankengänge gehen allerdings weit über die Überlegungen Wolfgang Schäubles hinaus. 2015 galt: Demographische und biologische Umvolkung ja, aber von radikaler Wegvolkung der Deutschen allein aufgrund ihrer Genetik und weißen Hautfarbe war damals noch nicht die Rede.

Anders auch als zu Zeiten Wolfgang Schäubles ist – hoffentlich – anzunehmen, dass Axel Steiers Gedankengänge heute wohl noch nicht in Regierungskreisen vertreten werden. Man darf daher davon ausgehen, dass sich solche gedanklichen Konzeptionen zur endgültigen Wegvolkung der Indigenen in Deutschland bislang nur auf extreme Randbereiche des politischen Spektrums beschränken. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte lehrt uns allerdings, dass sich beim Thema Umvolkung letztlich immer die radikalen Kräfte in Deutschland durchgesetzt haben. In diesem Punkt hat Steier daher vermutlich recht, wenn er sagt: „Wir sitzen am längeren Hebel“.

Man geht also sicher nicht völlig fehl in der Annahme, dass die Wegvolkung der indigenen Deutschen sowie aller anderen Menschen „weißer“ Hautfarbe in Deutschland früher oder später zum politischen Debattenthema in Deutschland werden wird. Die Frage wird dann wohl auch sein, ob diese Zielsetzung der Wegvolkung allein mit biologischen Mitteln der Menschenzucht – wie jetzt von Steier in den Raum gestellt – betrieben werden sollte, oder ob sich die gewünschte Wegvolkung indigener Menschen mit weißer Hautfarbe in Deutschland nicht mit anderen Methoden noch schneller erreichen ließe.

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Köln: Und freitags plärrt der Muezzin – die wöchentliche Landnahme

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 97 Kommentare

Köln ist in weiten Teilen schon lange islamisch geprägt und besetzt. Das beginnt bei der Kopftuchrate auf den Straßen und endet noch lange nicht bei deutlich zu erkennenden arabisch/islamisch geführten Läden. Seit Freitag, 14.10.2022 wird die Islamisierung der einst christlichen Stadt auch hörbar ausgerufen. Denn ab sofort darf aus dem islamischen Hassreaktor (pol. korrekt: Moschee) in Köln-Ehrenfeld jeden Freitag der Muezzin jaulen. Die „DITIB-Zentralmoschee“ untersteht der islam-radikalen DITIB, dem Dachverband der türkisch-islamischen Religionsvereine in Deutschland, die wiederum untersteht der türkischen Religionsbehörde Diyanet, die direkt Erdogan unterstellt ist. So reicht der Arm des von einem islamischen Großreich träumenden türkischen Präsidenten auf gerader Linie nach Deutschland und Köln und mittlerweile auch in viele andere deutsche Städte.

Nicht wenige, naiv denkende Deutsche stellen den Muezzinruf immer noch gleich mit dem Glockengeläut einer christlichen Kirche, das ja auch die Gläubigen zur Messe rufen soll. Mitnichten ist das gleichwertig. Der islamische Gebetsruf ist in Gänze ein Glaubensbekenntnis und eine religiöse Botschaft, die Allah, den islamischen Gott als den einzig wahren preist. Zugleich steht er für eine Art islamischer Landnahme, denn soweit der Muezzin zu hören ist, soweit betrachten Moslems das Gebiet als islamisches. Zusätzlich bestärken solche Zugeständnisse an den Islam dessen Anhänger noch mehr darin, dass Deutschland, das ohnehin als Beuteland gesehen wird, einmal ihr Land sein werde.

Für Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die diesen Irrsinn bewilligt hat, ist das durch Lautsprecher verstärkte Gejammer „prinzipiell durch die Religionsfreiheit gedeckt [8]“. Es sei ein auf zwei Jahre befristetes „Pilotprojekt“. Der gelernte Deutsche weiß allerdings, was einmal in diesem Bereich eingeführt wurde, wird nicht wieder abgeschafft werden.

Wenn dieser Schlachtruf tatsächlich von der Religionsfreiheit gedeckt ist sollte man darüber nachdenken, den entsprechenden Gesetzestext [9] besser zu formulieren, denn im Gesetz steht – sehr offen formuliert, dass „die ungestörte Religionsausübung“ gewährleistet werde. Gemäß dem allzeit gültigen Buch des Islams, dem Koran, gehört es aber u.a. auch zur „religiösen“ Praxis Frauen zu schlagen, Tiere qualvoll zu töten, Menschen zu foltern und diese ebenso unmenschlich zu ermorden.

Für islamdevote Politiker und alle Bessermenschen ist das nun legal geplärrte „Glaubensbekenntnis“ ein weiterer Schritt zur besseren Integration. Humbug- das Gegenteil ist der Fall! Jede Handbreit mehr, die wir dem Islam Raum geben ist nur ein weiteres erobertes Stück der Beute und ein Zeichen, dass es nicht nötig ist oder je sein wird sich zu integrieren. (lsg)

Wer sich das künftige islamische Freitagsevent antun möchte kann das hier:

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Köln erlaubt Muezzinruf

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 72 Kommentare

Nachdem die ersten Testballons während der Corona-Lockdowns ohne nennenswerten Widerstand gestartet wurden, erlauben nun immer mehr Städte dauerhaft den Muezzinruf. So auch Köln, wo sich Oberbürgermeisterin Henriette Reker ganz begeistert [10] über künftige Allah-ist-größer-Rufe im ehemaligen Herzen des christlichen Abendlandes zeigt: „Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.“

Ob Reker weiß, wie „vielfältig“ Kulturen dann noch sind, wenn der Islam erst einmal zur dominanten Religion geworden ist? Es ist anzunehmen, doch zu berühren scheint sie das nicht.

So können künftig auch von den inzwischen recht zahlreichen Minaretten und Moscheen in der „Domstadt“ jeden Freitag die orientalischen Wohlfühlklänge ertönen. Die Moscheegemeinden müssen nur entsprechende Anträge stellen, die dann im Regelfall für zwei Jahre genehmigt werden. Anschließend würden Folgevereinbarungen getroffen. Man muss wahrlich kein Hellseher sein, um zu wissen, dass diese dann unbefristet sein werden.

Vor zehn Jahren wurden lokale islamkritische Vereinigungen wie die Bürgerbewegung Pro Köln noch als Rassisten und Verschwörungstheoretiker diffamiert, weil sie im jahrelangen Streit um die DITIB-Großmoschee in Köln-Ehrenfeld genau vor einer solchen schleichenden Islamisierung gewarnt hatten. Heute steht fest: Sie hatten nur mit einem Unrecht – „schleichend“ ist hier gar nichts mehr! Man kann gewiss sein, dass auch von den hohen Minaretten dieser vom Türkensultan Erdogan persönlich eingeweihten Prunk- und Protzmoschee bald der islamische Machtanspruch über halb Ehrenfeld schallen wird.

Und was sagt die Stadtpolitik dazu?

Statt Pro Köln gibt es nun die AfD im Kölner Stadtrat. Und so wie die Bundespartei hat sich auch die Kölner Fraktion inzwischen deutlich zur Kritik am politischen Islam und der fortschreitenden Islamisierung bekannt. Zur aktuellen Erlaubnis für das „Pilotprojekt Muezzinruf“ durch OB Reker stellt der AfD-Fraktionsgeschäftsführer Matthias Büschges fest:

„Reker versucht Kritiker mundtot zu machen, indem sie sagt, dass jeder der dieses Zeichen der religiösen Akzeptanz anzweifelt, die Kölner Identität und das friedliches Zusammenleben infrage stellt. Sie stellt außerdem das Kirchengeläut mit dem Muezzin-Ruf gleich. Der wesentliche Unterschied ist aber, dass die Kirchenglocken kein Bestandteil des Gebetes sind. Außerdem entsteht durch die Muezzin-Rufe der Eindruck, dass Deutschland nicht christlich sondern muslimisch sei. Das ist nicht der Fall.“

Der Ratsherr und AfD-Kreissprecher Christer Cremer betont zudem, dass „gerade die DITIB Zentralmoschee in Köln mit ihren Verbindungen zum Erdogan-Regime in der Türkei für den politischen Islam und dessen autoritären Herrschaftsanspruch“ stünde.

Der Kreis schließt sich jedenfalls: Dass ausgerechnet ein Mann wie Erdogan, demzufolge „Moscheen unsere Kasernen, Gläubige unsere Soldaten und Minarette unsere Bajonette“ sind, die DITIB-Großmoschee feierlich eröffnete [11], von der aus nun der islamische Machtanspruch auch akustisch untermauert wird, ist nur folgerichtig.

Video von „Islamistenjäger“ Irfan Peci:

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Werden wir eines Tages auch so fliehen?

geschrieben von PI am in Afghanistan,Islam,Islamisierung Deutschlands,Siedlungspolitik | 181 Kommentare
Werden wir Deutschen eines Tages aus Köln oder Frankfurt am Main genauso fliehen wie heute die Afghanen aus Kabul?

Von M. SATTLER | In Afghanistan zeigt sich gerade, wie leicht eine kleine, aber willensstarke islamische Miliz trotz einfacher Bewaffnung eine hochgerüstete Armee besiegen kann. In den Städten Westeuropas wächst diese islamische Miliz gerade heran: unter den islamischen Siedlern in Frankreich, Belgien, Holland und Westdeutschland bestehen starke Sympathien für die militante Radikalität der Taliban, insbesondere unter jungen islamischen Männern. Es scheint nur eine Frage der Zeit, wann sich diese islamischen Männertruppen in Westeuropa so weit organisiert und vernetzt haben, dass sie einen offenen Aufstand gegen die von ihnen so verhasste westlich-liberale Gesellschaft wagen werden.

Es kann also gut sein, dass wir in Afghanistan derzeit nur den Auftakt zu einem weitaus größeren Szenario erleben, bei dem sich dieselben Kriegsparteien wie in Afghanistan dann wieder in Westeuropa gegenüberstehen: auf der einen Seite eine schwach bewaffnete, aber von glühendem Siegeswillen erfasste islamische Miliz in Turnschuhen, auf der anderen die hochgerüsteten, aber willensschwachen und von zahllosen Regularien eingehegten Armeen der westeuropäischen Staaten, die die Reste ihrer Zivilisation zu verteidigen suchen. Dass eine solche islamische Turnschuhmiliz gar nicht groß sein muss, lernen wir ebenfalls gerade in Afghanistan: Auch in Afghanistan sind die Taliban nur eine kleine Minderheit, die sicher nicht für die Mehrheit der Afghanen steht, aber infolge ihres Kampfeswillens trotzdem stark genug ist, um eine gut ausgerüstete Armee zu besiegen. Auf Deutschland übertragen dürften bei uns ebenfalls ein paar zehntausend „junge Männer“ schon ausreichen, um militärische Schlagkraft zu entfalten. Wir wissen aus den Berichten des Verfassungsschutzes, dass sich die Zahl der gewaltbereiten Islam-Anhänger in Deutschland bereits heute im mittleren fünfstelligen Bereich bewegt. Die Soldaten für eine islamische Miliz sind bei uns also schon da, man müsste sie nur noch bewaffnen.

Käme es zu einem solchen Aufstand islamischer Turnschuhträger in Westeuropa, hätten die staatlichen Armeen sicher auch in Köln, Lüttich, Rotterdam oder Marseille einen ähnlich schweren Stand wie heute in Kabul. Wie will man einer informellen islamischen Kampftruppe beikommen, die sich unter der islamischen Zivilbevölkerung versteckt und diese Zivilbevölkerung als Schutzschild nutzt? Auf diese einfache Frage hat die NATO mit all ihrer Technik in 20 Jahren keine Antwort gefunden. Auf diese einfache Frage wird auch die Bundeswehr keine Antwort finden, wenn sie eines Tages in stark islamisierten Städten wie Stuttgart, Nürnberg oder Frankfurt am Main einer hoch motivierten islamischen Kämpfertruppe gegenübersteht, die sich, bewaffnet mit Hilfe von Waffenschmugglern aus dem Kosovo und finanziert mit dem Drogengeld der deutschen Kifferszene, im täglichen Gewusel biederer Asylantenfamilien versteckt.

Die Bundeswehr wird sich gegen solche Turnschuhislamisten in Augsburg oder Salzgitter, in Wilhelmshaven oder Offenbach genauso einigeln wie sie sich in Masar-i-Sharif eingeigelt hat: dankbar, wenn sie ihre Ruhe hat und ihr das Parlament in Berlin und die Verteidigungsministerin nicht in den Rücken fällt. Sie wird sich umso mehr einigeln, als die Bundeswehr schon heute einen bedeutsamen Anteil von islamischen Soldaten aufweist und diese sicher genauso wenig auf islamische Milizen in Deutschland schießen werden, wie die islamischen Soldaten der afghanischen Armee auch nicht auf die Taliban geschossen haben. Die ganze teure Technik und Ausrüstung der Bundeswehr wird ihr im Krieg gegen eine skrupellose, willensstarke und gut vernetzte islamische Militantentruppe im Inland nicht das Geringste nützen. Wer also irgendwelche Hoffnungen auf die Bundeswehr im Falle einer in Deutschland stattfindenden Kriegslage gegen islamische Kämpfer setzt, gibt sich Illusionen hin.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Afghanistan wird ein militärischer Aufstand einer islamischen Miliz daher auch in Deutschland oder anderen Teilen Westeuropas sehr wahrscheinlich erfolgreich verlaufen. Dies gilt umso mehr, da die Zeit den islamischen Sympathisanten der Taliban in Westeuropa in die Hände spielt: Nach Millionen Syrern wird die EU als nächstes Millionen Afghanen nach Westeuropa holen, dazu kommen hunderttausende islamische Schwarzafrikaner, die stetig aus Afrika eindringen, wo die Bundeswehr in Mali gerade ihren nächsten Krieg gegen islamische Sandalenträger verliert. Und je mehr Anhänger des Islams nach Westeuropa strömen, desto größer wird das Rekrutierungspotenzial einer islamischen Miliz in Westeuropa und desto mehr steigen die Erfolgsaussichten eines militärischen Angriffs einer solchen islamischen Miliz gegen die verhassten westlichen Gesellschaften in ihren Kernländern.

Damit sind wir also bei der Ausgangsfrage des Textes: Werden wir Deutschen eines Tages aus Köln oder Frankfurt am Main genauso fliehen wie heute die Afghanen aus Kabul, an Flugzeuge geklammert, eingekesselt von islamischen Kampftruppen in Badelatschen? Die Antwort ist: Ja, möglicherweise, und die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich so kommen wird, steigt jedes Jahr weiter an.

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Hamburg am Freitag gleich zweifach islamisch „bereichert“

geschrieben von byzanz am in Hassreligion,Islam,Islamisierung Deutschlands,Video | 60 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Hamburg wurde am vergangenen Freitag, den 28. Mai, gleich zweifach mit „Allahu Akbar“ bereichert. Anhänger der verbotenen Vereinigung Hizb ut-Tahrir traten unter dem Deckmantel „Muslim Interaktiv“ nur wenige hundert Meter vom Hamburger Hauptbahnhof martialisch auf der Straße [12] auf, um gegen Israel zu hetzen und Antisemitismus zu verbreiten.

Wie der kurdische Alevit und CDU-Mitglied Ali Ertan Toprak auf Facebook berichtet [13], kämpfen sie für die Errichtung eines Kalifats. Auf einem Video ist zu sehen, wie sie in Einheitskleidung uniformiert sind und soldatenmäßig in Reih und Glied stehen. Sie rufen: „Raus, raus, raus aus Palestin“, „Nieder mit dem Besatzer“ und „Raus aus Aqsa, das für immer“.

Das bedeutet, dass Israel ganz verschwinden soll. Palästina hat rein islamisch zu werden. Da ist kein Platz für einen jüdischen Staat, auch wenn er mit der Größe Hessens noch so klein ist.

Egal, dass Juden dort schon vor dreitausend Jahren ihren Tempel und ihre Hauptstadt hatten. Egal, dass der Islam erst viel später, im Jahr 637 n. Chr., als Eroberer kam. Egal, dass Mohammed nie selbst in Jerusalem war, nur in einem Traum, bei dem er auf einem geflügelten Pferd mit Menschenkopf dorthin geflogen sein soll und am Ort des Felsendoms in den Himmel gestiegen sein will, um dort Abraham, Moses, Jesus und Allah zu treffen. Unter anderem, um mit Allah die Anzahl der täglichen Gebete auszuhandeln.

An der Stelle haben Moslems später den Felsendom gebaut. Die christliche Maria-Basilika daneben wurde in die Al-Aksa-Moschee verwandelt. Darauf begründet sich der islamische Herrschaftsanspruch auf Jerusalem.

Des Weiteren diffamierten die moslemischen Extremisten den einzigen demokratischen Staat im Nahen Osten mit „Israel, Kindermörder“ und skandierten dazu „Von der Umma, für die Umma“. Die Umma ist bekanntermaßen die weltweite Gemeinschaft aller Moslems.

Ali Ertan Toprak betrachtet dies als martialische Machtdemonstration, auf die unsere Politik schlichtweg keine Antwort habe. Dieses Vakuum der Hilflosigkeit werde von diesen Elementen ausgenutzt. Die Straße unweit des Hauptbahnhofs gehöre den Islamisten, wo sie ihren Hass auf Israel ungeniert und ungestört kundtun könnten. Dies sei unerträglich, und das dürften wir als Staat und Gesellschaft nicht länger zulassen.

Aber in Hamburg wird das zugelassen. Mehr noch, man zerrt dort diejenigen, die davor warnen, vor Gericht [14]. Ich hatte bereits 2018 in einer Rede in Hamburg die Gegend um den Hauptbahnhof als „islamisch besetzte Zone“ bezeichnet, was übrigens auch Shams Ul-Haq, pakistanischstämmiger Redakteur der Hamburger Morgenpost, so sieht. Er stellte hinter dem Hamburger Hauptbahnhof eine bemerkenswerte Dichte von mindestens 20 Moscheen fest, in denen vielfach radikal indoktriniert werde, und bezeichnete Hamburg als “islamistischen Hotspot“ [15]. Aber ich muss im September unter anderem wegen solchen Erkenntnissen dort wieder vor Gericht erscheinen.

Währenddessen werden die Hamburger Bürger auch anderweitig bedroht. Am Freitagnachmittag lief ein 36 Jahre alter Libanese mit einem Messer bewaffnet herum und schrie „Allahu Akbar“ (PI-NEWS berichtete [16]). Leider wird dieser Kampfruf in der Mainstream-Presse meist verharmlosend mit „Gott ist groß“ übersetzt, obwohl es „Allah ist der Allergrößte“ [17] heißt, was den totalitären Machtanspruch des Poltischen Islams ausdrückt.

Der libanesische Moslem bedrohte Passanten mit hochgehaltenem Messer und beschädigte mehrere geparkte und fahrende Autos. Weil der „Flüchtling“ mit dem Messer in der Hand auch auf die Beamten losging und sich weder von Pfefferspray noch dem Einsatz eines Tasers stoppen ließ, gab ein Polizist mehrere Schüsse auf ihn ab. Der Libanese starb noch am Einsatzort an seinen Verletzungen.

Wie sich später herausstellte, war er wohl auch HIV-infiziert [18], so dass jetzt die Polizisten die Befürchtung haben müssen, sich eventuell angesteckt zu haben. Alle Beamten wurden daraufhin untersucht.

Übrigens: Keiner der Autobesitzer, dessen Fahrzeug der libanesische „Flüchtling“ beschädigt hat, bekommt vom Staat eine Entschädigung. Von der Versicherung auch nur dann, wenn Vandalismus extra abgedeckt ist. Allahu Akbar.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [19] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [20]

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Kassel: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Einsatzleiter ein

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamisierung Deutschlands,Linke,Polizei,Video | 24 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) am 31. Oktober in Kassel hatten sich der Polizei-Einsatzleiter und später auch sein Stellvertreter über die gesamte Dauer von sieben Stunden hartnäckig geweigert, die Personalien von Beleidigern aufzunehmen (PI-NEWS berichtete [21]). Ich hatte daher gegen die beiden Polizeibeamten Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt § 258a StGB und Billigung von Straftaten § 140 StGB gestellt.

Hierzu habe ich jetzt Post von der Staatsanwaltschaft Kassel bekommen. Sie hat das Verfahren eingestellt. Es bestehe „kein begründeter Tatverdacht gegen die beanzeigten Beamten.“ In der geradezu hanebüchenen Einstellungsbegründung wird der lächerliche Vorwand der beiden Einsatzleiter, die „Sicherheitslage“ bei dieser Kundgebung hätte die Personalienaufnahme „nicht ermöglicht“ und „im Rahmen einer Gefahrenabwehr“ werde man von einer Strafverfolgung absehen, auch noch unterstützt. Die hierbei angeführten „Argumente“ haben mit der Situation vor Ort rein gar nichts zu tun.

Dazu kommt auch noch die haarsträubende Feststellung, dass sich die Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung für den Polizei-Einsatzleiter daran orientiere, ob „überwiegende öffentliche Interessen betroffen“ seien.

Der verantwortliche Einsatzleiter kann also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht.

Wenn dies als Präzedenfall die Regel werden sollte, dann wäre der subjektiven Willkür bei jeder Kundgbung in Deutschland Tür und Tor geöffnet. Jeder Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Dieser Fall hat daher übergeordnete Bedeutung. Ich werde selbstverständlich Beschwerde gegen diese Einstellung einlegen und habe hierzu auch ein ausführliches Video veröffentlicht [22]. Für diesen Artikel habe ich das Gesamtvideo in mehrere kleine Folgen unterteilt. Die erste Folge (Video oben) hat bereits 12 Stunden nach seiner Veröffentlichung über 11.500 Zuschauer.

In ihrer Einstellungs-„Begründung“ zitiert die Staatsanwaltschaft Kassel aus der dienstlichen Stellungnahme des Polizei-Einsatzleiters D. vom 05.11.2020:

„Es kam zu Beleidigungsrufen aus den Reihen der Gegenveranstaltung. Herr Stürzenberger stellte Strafantrag über Mikrofon und forderte die Feststellung der Personalien der unbekannten Täter. Da zu diesem Zeitpunkt der Kräfteansatz bei weitem nicht ausreichte, die Veranstaltung zu schützen und zeitgleich aus dem Block der Gegen-Veranstaltung die Täter zu separieren, wurde seitens des Einsatzleiters abgewogen, bei Eintreffen weiterer Kräfte dem Strafantragsgesuch und der Personalienfeststellung zu entsprechen.“

Diese Darstellung ist aus zwei Gründen falsch: Erstens wurden auch nach dem Eintreffen weiterer Polizeikräfte keine Personalien von Beleidigern aufgenommen. Zweitens reichten die Kräfte auch vorher schon reichlich aus. Was Einsatzleiter D. beschreibt, hat absolut nichts mit der Realität vor Ort zu tun. Zehn gestandene Polizisten befanden sich direkt vor dem Grüppchen der jungen linken Antifa-Aktivisten. Aber laut Stellungnahme des Einsatzleiters sollen diese zehn „bei weitem“ nicht in der Lage gewesen sein, daraus zwei Täter zu separieren und die Personalien zu sichern. Dieser von mir vor Ort als „Kindergarten“ bezeichnete Trupp stellte nicht im Geringsten eine „Gefahr“ dar.

Alle Polizisten blieben stoisch stehen und unternahmen nichts. Auch fünf Minuten nach der Beleidigung verhielten sie sich wie Zinnsoldaten. Hier lag zweifellos eine Blockadehaltung vor. Man wollte nichts tun. Ganz offensichtlich gab es Anweisungen von oben. Aber es zeigte sich zu diesem Zeitpunkt keiner, der die Verantwortung hierfür übernahm. Der Einsatzleiter hatte sich bis dato noch gar nicht bei uns vorgestellt. Und einige Linke beleidigten munter weiter, da sie sich wohl absolut sicher fühlten.

„Sicherheitslage“ ermögliche nicht die Personalienaufnahme von Antifa-Beleidigern

Mittlerweile waren geschlagene zehn Minuten vergangen, ohne dass erkennbar war, wer hier eigentlich für die Aufnahme der Personalien zuständig ist. Ich musste schließlich jeden einzelnen Polizisten direkt fragen. Ein einziger Polizist war bereit, mir mitzuteilen, wo sich der Einsatzleiter befindet. Wie man sehen kann, stand er geradezu gelangweilt am hinteren Ende der Kundgebung herum. Als ich ihn aufforderte, die Personalien aufnehmen zu lassen, weigerte er sich und meinte, er würde dies erst dann durchführen, wenn es „die Sicherheitslage ermögliche“.

Eine völlig absurde Begründung. Zu diesem Zeitpunkt standen zehn Polizisten vor der harmlosen Gruppe von jungen Antifa-Aktivisten und hatten sie jederzeit unter Kontrolle. Drei Minuten lang versuchte ich den Einsatzleiter davon zu überzeugen, dass es seine Aufgabe ist, Recht und Gesetz durchzusetzen. Und dass es ein verheerendes Signal an Beleidiger und sonstige Straftäter ist, wenn dies nicht durchgeführt wird. Denn damit bekommen sie grünes Licht von der Polizei, dass sie hemmungslos beleidigen können, wie sie wollen. Aber den Einsatzleiter interessierte dies nicht, er blieb stur und zuckte nur teilnahmslos mit den Schultern.

Es war sinnlos. Einsatzleiter D. WOLLTE nicht. Bei bisher über 300 öffentlichen Kundgebungen in den vergangenen zehn Jahren habe ich eine solche irrationale totale Verweigerungshaltung eines leitenden Polizeibeamten noch nicht erlebt. Dies teilte ich nach dem Gespräch den Zuschauern vor Ort und am Livestream unmittelbar mit. Die von mir gewählte Bezeichnung „Kindergarten“ drückt die absolute Harmlosigkeit dieser Antifa-Gruppe vor unserer Kundgebung in Kassel aus.

In dem siebenseitigen „Begründungsschreiben“ der Staatsanwaltschaft Kassel zitiert man weiter aus der Stellungnahme von Einsatzleiter D:

„Im Nachgang wurde noch eine Beleidigungsanzeige gegen die zwei Unbekannten Täter von der Tathandlung 14:50 Uhr von Amts wegen gefertigt. Gegen 15:35 Uhr traf die Einsatzeinheit 33 am Einsatzort ein. Die beiden Unbekannten Täter der vorangegangenen Beleidigung waren jedoch nicht mehr vor Ort, offensichtlich flüchteten sie, als die Einsatzeinheit 33 eintraf, so dass die Personalien im Nachgang nicht mehr festgestellt werden konnten.“

Auf gut Deutsch: Lange genug gewartet, bis sich die beiden linken Beleidiger aus dem Staub machen konnten. Blanker Hohn ist auch, dass pro Forma eine Beleidigungsanzeige gegen Unbekannt angefertigt wurde. Es war eine regelrechte Posse, die auf dem Opernplatz in Kassel ablief. Die Polizei kann ja jetzt gottseidank gegen „Unbekannt“ ermitteln. Und die Staatsanwaltschaft Kassel versucht händeringend, eine vermeintliche „Bedrohungssituation“ zu bestätigen:

Nach Auffassung von Herrn Stürzenberger sei dies bereits sofort möglich gewesen, da zehn Polizeibeamte in Einsatzausrüstung etwa gleich vielen, zumeist sehr jungen Antifa-Aktivisten gegenüberstanden. Demgegenüber ist zu sehen, dass bereits im Vorfeld eine Gegenveranstaltung mit ca. 15 Teilnehmern auf die andere Seite der Obere Königsstraße verwiesen wurde. Diese Gruppe kam der entsprechenden polizeilichen Aufforderung nach. Die Zahl der Gegendemonstranten erhöhte sich jedoch im Nachgang. Auch versammelten sich mehr und mehr Zuhörer, die dem muslimischen Glauben zuzuordnen sind, am Kundgebungsort; zwischenzeitlich waren nach Feststellung der Polizei ca. 200 Teilnehmer vor Ort.

Insgesamt scharten sich rings um den Platz vielleicht in Spitzenzeiten so viele. Aber im Kern der Beleidigungssituation waren es zehn gegen zehn, und wenn sich die Polizei in so einer Situation nicht in der Lage sieht, durchzugreifen, dann Gute Nacht Kassel.

Weiter mit Teil 2:

Als die Polizeibeamten in Kassel grünes Licht zum Einsatz hatten, zeigten sie, wie schnell und rigoros sie durchgreifen können. Eindrucksvoll zu beobachten eine Stunde nach Veranstaltungsbeginn, als ein Antifa-Grüppchen unsere Kundgebungsfläche mit ihren Bannern stürmte.

Vier Polizeibeamte schafften es mühelos, die jungen Antifa-Aktivisten binnen kürzester Zeit von der Kundgebungsfläche zu bekommen. Selbstverständlich wären sie auch problemlos in der Lage gewesen, Personalien von Beleidigern aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Kassel erwähnt in ihrem Schreiben noch eine andere Situation etwa eine dreiviertel Stunde später:

„Bereits gegen 13:45 Uhr kam es bei einem Gerangel zu Körperverletzungshandlungen, bei denen die Polizei binnen kurzer Zeit einschritt.“

Zwei junge Moslems hatten hierbei versucht, unser Mikrofonkabel in ihre Hände zu bekommen. Bezeichnenderweise hatte ich unmittelbar davor sogar einige positive soziale Aspekte des Islams dargestellt, so dass es überhaupt keinen Grund für Aggressionen gab.

Es ist im Video gut zu sehen, dass sechs Polizeibeamte die Situation schnell in den Griff bekamen, obwohl es hier nach dem Schlag eines Moslems gegen unseren Ordner Lee erstmal durchaus turbulent zuging. Innerhalb von nur 20 Sekunden war aber alles unter Kontrolle. Die Personalienaufnahme der beiden Angreifer, von denen sich einer der Körperverletzung und einer der versuchten Sachbeschädigung verdächtig gemacht hatte, klappte problemlos. Daher wäre natürlich auch die Personalienaufnahme von schlichten Beleidigern überhaupt kein Problem gewesen.

Weiter in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Kassel, die mit der Realität herzlich wenig zu tun haben:

„Auch unmittelbar vor den Beleidigungen durch die beiden „linken Aktivisten“ ist eine angeheizte Stimmung zu erkennen. So kommt es wohl kurz zuvor zu einem Schlag gegen eine Person (möglicherweise einen Iraner), die danach neben Herrn Stürzenberger steht. Der Schlag soll durch einen Moslem geführt worden sein, was Herr Stürzenberger über Mikrofon bekannt gibt.“

Es gab zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine „angeheizte Stimmung“, ganz im Gegenteil. Im Gespräch mit dem Publikum hatte sich ein modern eingestellter Moslem geäußert, der sagte, dass er auch gegen den Politischen Islam ist und gerne in unserem Land lebt. Anschließend bin ich auf die Gegendemonstranten zugegangen und erklärte ihnen, dass unsere Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam auch in ihrem Sinne sein müsste, dass uns schon viele Linke bei unseren Kundgebungen zugestimmt haben und dass es hier auch nicht gegen Links geht. Der Schlag eines Moslems gegen den nicht-islamischen Iraner erfolgte völlig unabhängig von unserem Kundgebungsgeschehen in einem Gespräch im Publikumsbereich.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel versucht, mir für diese Auseinandersetzung im Publikum die Schuld in die Schuhe zu schieben:

„Diese angeheizte Stimmung wurde durchaus auch durch das Auftreten und die Rede von Herrn Stürzenberger gefördert, der mehrfach auf einzelne Personen zugeht, diese fixiert bzw. anspricht und so den Eindruck erweckt, mit seinen Aussagen eben diese Personen persönlich zu meinen, bzw. die Gegendemonstranten als „Witzfiguren“ oder „Kindergarten“ bezeichnet.“

Genau das Gegenteil war der Fall. So ging ich direkt vor den Beleidigungen der beiden Antifa-Aktivisten versöhnlich auf die Gegendemonstranten zu und machte ihnen klar, dass sie ihre Feindbilder gegen uns fallen lassen können. Die Bezeichnung „Kindergarten“ verwendete ich erst im Nachgang der Beleidigung, als es darum ging, ihre vermeintliche „Gefährlichkeit“ zu beschreiben. Den Begriff „Witzfiguren“ benutzte ich überhaupt nicht.

Wenn sich junge Antifa-Aktivisten durch meine faktisch absolut zutreffende Aussage, dass wir auch Antifaschisten sind, so provoziert fühlen, dass sie mich dann als „Arschloch“ beleidigen, dann ist das ausschließlich ihr Problem. Ich hatte nach der ersten Beleidigung auch noch ganz ruhig ermahnt, nicht weiter zu beleidigen, aber einige riefen es dann erst Recht.

Nach diesen Beleidigungen verlief das Kundgebungsgeschehen absolut entspannt, was auch die Staatsanwaltschaft Kassel feststellt, aber:

„Wenngleich zwischenzeitlich eine gewisse „Ruhe“ bei der Kundgebung zu verzeichnen war, war doch eine sensible Situation gegeben, die nach polizeilicher Bewertung bei einem sofortigen Einschreiten zur Personalienfeststellung zu Ausschreitungen und gegebenenfalls weiteren Gewalthandlungen hätte führen können.“

Diese Beurteilung entspricht nicht den Tatsachen vor Ort. Es war nicht einmal ansatzweise das Publikum vorhanden, das „Ausschreitungen“ oder „Gewalthandlungen“ hätte durchführen können, die die Polizisten nicht sofort unter Kontrolle bekommen hätten.

Sture Blockadehaltung des Einsatzleiters

Diese sture, durch nichts gerechtfertigte totale Blockadehaltung durch den Einsatzleiter stellte auch eine indirekte Beleidigung für die Polizisten dar. Als ob sie nicht in der Lage gewesen wären, die Situation komplett zu kontrollieren. Natürlich auch bei der Aufnahme von Personalien.

Knapp zwei Stunden später gab es erneut eine heftige Beleidigung, diesmal von einem Moslem. Einsatzleiter D. war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da, aber sein Stellvertreter H. verhielt sich genauso. Es war eine völlig entspannte Gesprächssituation, bei der ich mit einigen jungen Moslems über das Verbot der gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams diskutieren wollte. Einsatzleiter H. stand völlig entspannt direkt daneben.

Weiter mit Teil 3:

In der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel wird nun fälschlicherweise angeführt, dass die Beleidigung „Bastard“ nur von mir „behauptet“, aber im Video nicht zu hören gewesen sei. Falsch. Sie ist zu hören. Dazu zog der Moslem auch extra seine Schutzmaske ein Stück herunter. Und auf Nachfrage bestätigte der Moslem die Beleidigung auch noch.

Völlig entspannte Belehrung des Beleidigers durch den Einsatzleiter

Wie in dem Video zu sehen ist, ging der Einsatzleiter H. ganz gelassen zu dem Moslem hin und ermahnte ihn vermutlich, mit dem Beleidigen aufzuhören. Sozusagen eine pädagogische gutgemeinte Anleitung seitens der Polizei. Wie ein ein Lehrer zu seinem Schüler. Oder ein Vater zu seinem Sohn. Es ist geradezu grotesk, hier eine „Gefahrensituation“ anzunehmen. Der junge Moslem hätte selbstverständlich gar nichts gegen die Aufnahme seiner Personalien machen können. Es war eine reine Schutzbehauptung des Einsatzleiters, weil er die Strafverfolgung ganz offensichtlich nicht wollte.

Entscheidung über Strafverfolgung je nach „öffentlichem Interesse“

Die Staatsanwaltschaft führt weiter aus:

„Zunächst ist zu beachten, dass die Pflicht zur Strafverfolgung sich an der dienstlichen Aufgabenzuweisung – hier: Absicherung der Kundgebung – orientiert, weshalb eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Strafverfolgung nur dann gegeben ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen betroffen sind.“

Hochinteressant: Der verantwortliche Einsatzleiter könne also in dieser Sichtweise selber entscheiden, ob die Strafverfolgung einer massiven Beleidigung eines Kundgebungsleiters von „öffentlichem Interesse“ ist oder nicht. Damit wäre der subjektiven Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein Polizei-Einsatzleiter könnte, je nach seinem eigenen individuellen Geschmack, seinen politischen Einstellungen oder Sympathien, eine Strafverfolgung einleiten oder eben auch, wie am 31. Oktober bei der Bürgerbewegung Pax Europa in Kassel, einfach abblocken.

Aber es kommt noch besser. Bekanntlich steht in § 163 der Strafprozessordnung [23] unter „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“:

„Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.“

Und weiter in § 152 [24]:

„Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Fehlen des „formgerechten Strafantrages“

Dazu schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„Überdies ist zu beachten, dass § 163 in Zusammenhang mit § 152 Strafprozessordnung zu sehen ist, also eine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen einen sogenannten Anfangsverdacht voraussetzt, der wiederum auch die Verfolgbarkeit einer Straftat voraussetzt. Eine solche war zum Zeitpunkt der von Herrn Stürzenberger benannten Beleidigungen, die keine Offizialdelikte, sondern absolute Antragsdelikte sind, noch nicht gegeben, da es an einem formgerechten Strafantrag fehlte.“

Das schlägt dem Fass den Boden aus: Es fehle an einem „formgerechten Strafantrag“. Ich sagte zigfach, dass ich Strafantrag wegen Beleidigung stelle. Seitdem ich öffentliche Kundgebungen durchführe, werden die formellen schriftlichen Strafanträge dazu entweder in einer Pause der Kundgebung, direkt danach oder Tage später bei einer Polizei-Inspektion, bei der Kripo oder auf brieflichem Wege verfasst.

Es handelt sich hier um eine weitere ganz billige Schutzbehauptung, dass der schriftliche Antrag nicht vorgelegen habe. Wenn die beiden Einsatzleiter ein Interesse an ihren Pflichten zur Strafverfolgung gehabt hätten, dann hätten sie, wie es überall in Deutschland durchgeführt wird, den schriftlichen Strafantrag unmittelbar oder später ausfüllen lassen. Sie WOLLTEN aber nicht.

Weiter mit Teil 4:

Zur sogenannten „Gefahrenabwehr“ schreibt die Staatsanwaltschaft Kassel:

„es ist zu berücksichtigten, dass selbst eine sich aus § 163 StPO ergebende grundsätzliche „Verfolgungspflicht“ situationsbedingt in einer Spannungslage zur polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr stehen kann. Sofern die diesbezüglichen Aufgaben nicht gleichzeitig erfüllt werden können, ist es zulässig, im Einzelfall abzuwägen, ob der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr der Vorzug zu geben ist.“

„Spannungslage zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“

„Gefahrenabwehr“ – absolut lächerlich. Bei unserer Kundgebung in Kassel gab es bei den Beleidigungen nicht einmal ansatzweise eine Gefahrensituation. Bei der ersten Beleidigung durch die jungen Linken stand der Einsatzleiter D. völlig gelangweilt am oberen Ende der Kundgebungsfläche, als ob er auf einen Kindergeburtstag aufpassen müsste.

Bei der zweiten Beleidigung stand der Einsatzleiter D. direkt neben dem jungen Moslem und gab ihm auch noch gutgemeinte Verhaltenstipps. Jetzt so zu tun, als ob sie völlig überfordert gewesen wären, eine Gefahr abzuwehren und gleichzeitig Personalien aufzunehmen, ist nur noch lachhaft.

Weiter in der Einstellungs-„Begründung“ der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Hierbei ist auch zu beachten, dass das Legalitätsprinzip nicht zu einem sofortigen Einschreiten verpflichtet. In den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ wird bei Gemengelagen darauf abgestellt, ob eine „angemessene Wahrnehmung“ beider Aufgaben möglich ist, wobei im Einzelfall nach einer Güter- und Pflichtabwägung die Gefahrenabwehr als höherrangig eingestuft werden kann.“

Anweisungen von oben?

Wie deutlich zu sehen ist, befand sich der junge Moslem einzeln am Absperrband. Einsatzleiter H. stand in Einsatzmontur lässig neben ihm. Null Problem für eine Personalienaufnahme. Weder der junge Moslem noch die paar Umstehenden hätten es auch nur ansatzweise wagen können, sich dem zu widersetzen. Aber der verantwortliche Polizeibeamte schien entweder aus seiner persönlichen Sicht keine Lust dazu zu haben oder er handelte auf Anweisungen. Von dem vorherigen Einsatzleiter D. oder vielleicht von noch weiter oben, man weiß es nicht. Im folgenden Ausschnitt ist zu sehen, dass sich der Einsatzleiter in aller Ruhe mit dem Moslem unterhielt.

Einsatzleiter H. sagte mir, dass er seinen Job mache und ich meinen machen solle. Ihm sei es egal, ob ich mich darauf verlasse, dass jetzt die Personalien aufgenommen werden. Er weigerte sich schlichtweg. Dieser Polizist glaubte offensichtlich, dass er die absolute Macht habe, meinen Strafantrag ganz einfach ignorieren zu können. Er stand weiter geradezu gelangweilt neben dem Moslem, der mich massiv beleidigt hatte.

Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor „Gefahrenlage“ durch Moslems

Dann sagte er mir allen Ernstes:

„Im Rahmen einer Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab.“

Das bedeutete quasi die Kapitulation des deutschen Rechtsstaates vor einer angeblichen Gefahr, die seiner Meinung wohl von einigen wenigen jungen Moslems ausgehe.

Bestreitung der Äußerung durch dne Einsatzleiter

Aber es wird immer besser: Die Staatsanwaltschaft Kassel führt in ihrem Schreiben aus, dass Einsatzleiter H. diese Äußerung „nicht bestätige“:

„Das gilt letztlich auch für die von Herrn Stürzenberger in seiner Anzeige ausdrücklich angesprochene zweite Situation – die Beleidigung als „Bastard“ -, bei der der sodann zuständige Einsatzleiter, Polizeihauptkommissar H., eine Personalienfeststellung mit der Äußerung „Im Rahmen der Gefahrenabwehr sehe ich von einer Strafverfolgung ab“ abgelehnt haben soll. Die Äußerung ist so auf dem Video nicht zu hören und wird lediglich von Herrn Stürzenberger wiedergegeben. Polizeihauptkommissar H. bestätigt diese Äußerung nicht.“

Das lässt tief blicken. Einsatzleiter H. streitet also seine Aussage mit der Gefahrenabwehr ab. In der Szene, die im Video gut zu sehen ist, wird völlig eindeutig, dass der Polizeibeamte H. mir in dieser Situation seine Begründung sagt, warum er die Personalien nicht aufnimmt. Ich gebe sie sofort danach am Mikrofon wörtlich wieder. Er hört sich das an und widerspricht nicht. Zudem hat es ein direkt danebenstehender Zeuge ebenfalls gehört.

Ich bin im weiteren Verlauf der Kundgebung auch immer wieder auf seine sogenannte „Begründung“ eingegangen, ohne dass er dies korrigierte. Also ist es vorauszusetzen, dass er es genau so gesagt hat. Und es ist auch völlig absurd anzunehmen, dass ich in so einer Situation etwas falsch wiedergebe, bei der Zeugen direkt danebenstehen und er mich sofort der Falschaussage hätte bezichtigen können.

Aber jetzt, da ein Verfahren läuft, bestätigt er diese Äußerung nicht. Das hat ein ganz besonderes Gschmäckle. Hat er etwa nach Ansicht des Videos gemerkt, dass es absolut lächerlich ist, von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen?

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt weiter aus:

„Herr Stürzenberger ist insoweit zuzugeben, dass in dem Moment der Äußerung selbst die Diskussion in relativ ruhigem Rahmen verlief. Hieraus leitet er offenbar die Auffassung ab, dass „absolut keine Gefahrenlage“ vorlag. Demgegenüber ist jedoch festzustellen, dass gleichwohl eine angeheizte Grundstimmung bestand, was sich insbesondere darin zeigte, dass bereits kurze Zeit nach dem Einfordern der Personalienfeststellung mehrere Teilnehmer – wohl Moslems – sich zusammenstellen und mit anwesenden Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, lauthals „Nazis raus“ skandierten und sich in Bewegung setzten.“

Das waren vielmehr triumphierende Reaktionen des linken und moslemischen Publikums, da sie merkten, dass wir von der Einsatzleitung im Stich gelassen wurden.

22 Polizeibeamte der „Gefahrensituation“ nicht gewachsen

Mittlerweile standen 22 gestandene Polizeibeamte in einer Reihe vor dem Publikum der Kundgebung. Plus die Polizisten, die sich ringsherum befanden. Es lag überhaupt keine „Gefahrensituation“ vor, die man hätte vermeiden müssen. Die vielen Polizisten hätten alles jederzeit völlig problemlos kontrollieren können. Wenn eine Gefahrensituation vorgelegen hätte, dann hätten sie ihre Helme auch nicht locker unterm Arm gehalten, sondern sie hätten sie aufgesetzt. Die Lage war aber völlig entspannt.

Ich hielt es dem Einsatzleiter H. immer wieder vor, dass es lächerlich ist, hier von einer „Gefahrenabwehr“ zu sprechen.

Weiter mit Teil 5:

Mittlerweile haben über 100.000 Zuschauer [25] den Livestream aus Kassel auf dem YouTube-Kanal von „EWO Live“ angesehen. Zur weiteren angeblichen „Begründung“ der Nicht-Aufnahme der Personalien führt die Staatsanwaltschaft nun auch noch eine andere Situation bei der Kundgebung an:

„Bereits zuvor hatte sich anlässlich einer anderen Beleidigung „Du Hund, komm her“ zum Nachteil von Herrn Stürzenberger etwa 30 Minuten später durch dieselbe Person mit angedeutetem Schlag in Richtung von Herrn Stürzenberger gezeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass eine Personalienfeststellung widerstandslos hingenommen wird. Die die Beleidigungen aussprechende Person widersetzte sich der Maßnahme und leistete Widerstand gegen die Beamten, was zu einer zusätzlichen Bindung von Einsatzkräften führte. Gegen diese Person wurden noch am 31.10.2020 gesonderte Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.“

Die Situation mit der angesprochenen Beleidigung ist in dem Video zu sehen.

Eine halbe Stunde nach der Beleidigung war die Person in einer Pause zu mir gekommen und wollte mir irgendetwas erzählen, was er aber nicht auf den Punkt brachte. Ich wusste gar nicht, was er wollte. Mit seinem plötzlichen in die Hände klatschen direkt vor mir wollte er mich wohl erschrecken und deutete möglicherweise auch einen Schlag ins Gesicht an. Als ihn die Polizei mitnahm, wehrte er sich offensichtlich, so dass ihn mehrere Beamte am Boden fixierten. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft:

„Ausgehend von diesen exemplarisch geschilderten Geschehnissen war die Annahme einer Gewaltbereitschaft einzelner Gegendemonstranten berechtigt. Polizeihauptkommissar H. gibt an, Herrn Stürzenberger auf die Gefährlichkeit die Situation hingewiesen zu haben. Eine Identitätsfeststellung habe bei günstiger Gelegenheit, gegebenenfalls in der Ablaufphase durchgeführt werden sollen, was dann aber nicht mehr gelang.“

Man kann aber nicht von dem Verhalten dieser einzelnen Person, die sich gegen den Zugriff der Polizisten wehrte, auf alle anderen schließen. So machte der junge Moslem, der mich als „Bastard“ beleidigte, in der Situation mit dem Einsatzleiter einen völlig ruhigen und verständigen Eindruck.

Wenn man der Logik der Einstellungsbegründung folgt, dann dürften bei keiner Kundgebung, bei der sich ein einzelner Polizeimaßnahmen widersetzt, Personalien von anderen Beleidigern aufgenommen werden. Damit würde der komplette weitere Kundgebungsverlauf im rechtsfreien Raum stattfinden. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel:

„Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass in einzelnen Fällen, in denen Herr Stürzenberger ausdrücklich während der Kundgebung gegen einzelne Personen mündlich Strafantrag stellte, die Personalien nicht sofort durch die Polizei festgestellt wurden. Es handelt sich dabei aber um Situationen, in denen die Wahrnehmung der Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sich gegenüberstanden, wobei die Polizei der Gefahrenabwehr und mithin der Sicherung der Kundgebung, d.h. der Gewährleistung und Aufrechterhaltung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, den Vorrang gab.“

Wenn man sich die völlig entspannten Situationen ansieht, die in diesem Video allesamt dokumentiert sind, bekommt man bei dem Wort „Gefahrenabwehr“ geradezu einen Heiterkeitsanfall. Weiter:

„Die insoweit durch die Polizei im Einzelfall getroffene Abwägung zugunsten der Gefahrenabwehr erscheint auch aus hiesiger Sicht in einer Gesamtschau vertretbar und angemessen, da es sich bei den in der Strafanzeige gegen die Einsatzleitung der Polizei von Herrn Stürzenberger angesprochenen Straftaten – Beleidigungen durch ausgestreckten Mittelfinger, Bezeichnung als Arschloch und Bastard – um keine Offizialdelikte, sondern um niedrigschwellige Straftaten handelt, die ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nicht zwingend erforderlich machten.“

„Nicht zwingend erforderlich“? Normalerweise ist es die Aufgabe eines Polizeibeamten nach § 163 Strafprozessordnung, jede Straftat zu verfolgen. Wozu waren eigentlich knapp 30 Polizeibeamte bei unserer Kundgebung präsent? Ihre Aufgabe ist es, Recht und Gesetz durchzusetzen. Durch das Verhalten der beiden Einsatzleiter am 31. Oktober 2020 war der Opernplatz in Kassel in weiten Bereichen rechtsfreier Raum. Weiter im Schreiben der Staatsanwaltschaft:

„Lediglich ergänzend soll insoweit angemerkt werden, dass die Polizei durchaus bei Straftaten während der Kundgebung differenzierte und dementsprechend auch unmittelbar Maßnahmen der Strafverfolgung ergriff. Denn bei dem angesprochenen Körperverletzungsgeschehen schritt die Polizei nicht nur umgehend ein, sondern leitete gegen die Verdächtigen nach Personalienfeststellung auch ein Ermittlungsverfahren ein. Entsprechendes gilt – wie bereits angesprochen – für die Verfolgung der Beleidigung, die in eine Widerstandshandlung einmündete.“

Gerade diese Beispiele zeigen ja, dass es problemlos möglich war, Personalien aufzunehmen. Weiter:

„Überdies wurde auch nicht auf eine Verfolgung verzichtet, sondern im Nachgang zur Kundgebung – noch vor Stellung formaler Strafanträge – mehrere Strafanzeigen, unter anderem auch wegen den in der Anzeige angesprochenen Beleidigungen und weiteren Beleidigungsvorwürfen, eingeleitet. Dies wurde Herr Stürzenberger durch das Polizeipräsidium Nordhessen am 20. 11.2020 mitgeteilt, der daraufhin die für eine weitere Verfolgung notwendigen Strafanträge in der erforderlichen Form stellte, da insoweit die vorherige mündliche Antragstellung nicht ausreichte.“

Es kam nur Bewegung in die Sache, weil ich am 4. November Strafantrag gegen die beiden Einsatzleiter gestellt hatte. Zwei Wochen danach bekam ich die schriftliche Mitteilung vom Polizeipräsidium Nordhessen, dass jetzt insgesamt zehn Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien, die meisten gegen „Unbekannt“. Einige Beschuldigte waren der Polizei namentlich bekannt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich beide Einsatzleiter vor Ort sieben Stunden lang weigerten, die Strafverfolgung einzuleiten, obwohl es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Vorgänge in Kassel eine Schande für den deutschen Rechtsstaat

Es ist regelrecht eine Schande für den deutschen Rechtsstaat, was sich die beiden Einsatzleiter D. und H. am 31. Oktober 2020 in Kassel leisteten.

Aber die Staatsanwaltschaft Kassel kommt zu dem Schluss:

„Da mithin keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Strafvereitelung im Amt vorliegen, war das Verfahren einzustellen. Eine Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB oder eine Billigung von Straftaten gemäß §
140 StGB ist ebenfalls nicht gegeben. Letztgenannter Tatbestand kommt von vornherein nur bei bestimmten Vortaten in Betracht, für die aber keinerlei Anhaltspunkte bestehen.“

Selbstverständlich lege ich gegen diese Einstellung eine ausführlich begründete Beschwerde ein. Es geht hier um etwas ganz Grundsätzliches: Polizei-Einsatzleiter dürfen bei Kundgebungen nicht willkürlich handeln, sondern nach Recht und Gesetz. Sonst ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Jetzt sogar noch Strafanzeige wegen „Nötigung“ der Einsatzleiter

Als Höhepunkt dieser Posse habe ich aus Kassel unterdessen jetzt selber eine Strafanzeige wegen „Verdacht auf versuchte Nötigung“ der Einsatzleiter bekommen. Wenn ich einen verantwortlichen Polizeibeamten also auffordere, seinen Aufgaben nachzukommen, sei das „Nötigung“. Über diesen unfassbaren Vorgang haben wir bereits ein ausführliches Video veröffentlicht [26].

Auch über den Fortgang dieses Falles werden wir ausführlich berichten.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [27].

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Muslimbruderschaft im Deutschen Bundestag?

geschrieben von Tal Silberstein am in Altparteien | 78 Kommentare

Islamische Organisationen bauen ihre Präsenz im Staatsapparat aus, vom lokalen Stadtrat bis zur EU in Brüssel. Im Bundestag arbeitet eine Sprecherin eines muslimbrudernahen Vereins für die SPD.

Vergangene Woche berichtete die „Freie Welt“ [28], dass die Vorsitzende des „Europäischen Netzwerks gegen Rassismus“ (ENAR), Karen Taylor [29], im Bundestag für den SPD-Abgeordneten Karamba Diaby [30] arbeitet. Laut ihrer Biographie bei den „Berliner Festspielen“ [31] ist sie angeblich auch als „politische Referentin für Menschenrechte am Bundestag“ tätig. Diaby dementiert dies.

Kritiker werfen ENAR vor, eine Vorfeldorganisation der Muslimbruderschaft zu sein. Zu den leitenden Figuren [32] von ENAR gehören Senior Advocacy Officer Julie Pascoët, die davor für die NGO Islamic Relief Worldwide [33] arbeitete, die in Israel und den Vereinigten Arabische Emiraten aufgrund ihrer Verbindungen zur Hamas als Terrororganisation gilt. Im August 2020 musste Heshmat Khalifa [34], Direktor von Islamic Relief Worldwide, zurücktreten, nachdem arabischsprachige, antisemitische Tweets [34] bekannt wurden, in dem er Juden als „Enkelkinder von Affen und Schweinen“ bezeichnete, wie die London Times [35] und SPD-Islamexpertin Sigrid Herrmann-Marschall [36] enthüllten. Der gesamte Vorstand von Islamic Relief UK [37] trat daraufhin zurück.

Nach Enthüllungen der Jüdischen Rundschau [38] und der Welt [39] über die Verbindungen zwischen Islamic Relief und dem Terror musste „Aktion Deutschland Hilft“, unterstützt durch ARD und ZDF [40], im September 2020 die Zusammenarbeit aussetzen.

Der ENAR Impact and Process Officer Mahmoud AbuRahma ist ein palästinensischer Aktivist aus Gaza, der zuvor für das Al Mezan Center gearbeitet hat, das laut NGO Monitor [41] enge Kontakte zu den Terrororganisationen Hamas und Volksbefreiungsfont (PFLP) unterhält. Mitarbeiter der PFLP waren verantwortlich für den Bombenanschlag von Ein Buven in Samaria am 23.8.2019, bei dem die 17-jährige Rina Shnerb [42] getötet wurde. Al Mezan wird von der EU, Medico International aus Deutschland sowie den Open Society Foundations [43] (OSF) finanziert.

ENAR-Chef Michaël Privot [44] war bis 2008 Mitglied der Muslimbruderschaft. Die EU finanzierte 2014-2019 ENAR mit insgesamt 5.422.678 Euro [45]. I&D Abgeordnete Mathilde Androuët nannte ENAR in einer Anfrage vom Mai 2020 [46] eine „Tarnorganisation von Open Society“. ENAR erhielt 2016-2018 von OSF [47] 706.015 Euro direkte Förderung.

Aktuell mobilisiert Karen Taylor [48] mit ENAR gegen die europäische Terrorismusbekämpfung, die sie des „Rassismus“ und der „Islamophobie“ bezichtigt. In dem neuen Bericht „Verdacht, Diskriminierung und Überwachung [49]“ wird den europäischen Sicherheitsbehörden vorgeworfen, „Menschenrechtsgruppen“ zu überwachen und ethnische Minderheiten „unsicher“ zu machen. Für den angeblichen „strukturellen Rassismus“ in europäischen Agenturen werden keine belastbaren Beweise präsentiert. Der Autor des Berichtes, Prof. Tufyal Choudhury [50] von der Durham University [51], sprach am 3.2.2021 auf Einladung der Open Society Initiative for Europe [52]  zum Thema „Menschenrechtsrichtlinien in der Erforschung von rassistischer und religiöser Diskriminierung in der europäischen Terrorbekämpfung.“ Chouhury war laut seiner Bio der Universität Durham 2006-2015 „Senior Policy Advisor“ der Open Society Foundations, wo er vor allem zu „Anti-Muslimischer Diskriminierung“ forschte.

Damit mobilisiert also eine mutmaßliche Frontorganisation der Muslimbrüder mit Terrorverbindungen auf Steuerzahlerkosten gegen die Terrorbekämpfung in Europa. Die Sicherheitsbehörden sollten offenbar ENAR und dessen Unterstützer auf dem Schirm haben – auch im Bundestag.

Der Autor schrieb an ENAR und MdB Karamba Diaby mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen, speziell die Tatsache, dass Karen Taylor beim „Anti-Rassismus-Gipfel“ der EU am 19.3. dem Präsidenten des European Jewish Congress Moshe Kantor vorwarf, „gegen Muslime und Migranten zu hetzen“, mit Verweis auf ein gelöschtes Video, und die Ausladung des EJC forderte. Er wollte von MdB Karamba Diaby wissen, inwieweit Taylors Mitarbeit bei ENAR und ihre Anfeindungen gegen den European Jewish Congress mit ihrer Mitarbeit im Deutschen Bundestag vereinbar sind, und wo man das Video sehen kann, in dem Moshe Kantor „gegen Muslime und Migranten hetzt“.

Am 31.3. schrieb MdB Karamba Diaby: „Frau Taylor ist bei mir im Büro als studentische Hilfskraft angestellt, aber derzeit in Elternzeit. Sie ist keine politische Referentin für Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion. Ihre Teilnahme an der Konferenz hatte nichts mit ihrer Tätigkeit in meinem Büro zu tun, daher kann und möchte ich ihre Äußerungen nicht bewerten.“

„Ich schätze den Kollegen Karamba Diaby menschlich sehr, der tatsächlich rassistischen Anfeindungen ausgesetzt ist, die wir als AfD natürlich aufs Schärfste verurteilen“, sagte der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Jürgen Braun [53] dazu. „Dass hier unter dem Deckmantel des Anti-Rassismus eine mutmaßliche Vorfeldorganisation der Muslimbrüder im Bundestag Einzug hält, ist jedoch nicht hinnehmbar. Wenn die Vorwürfe stimmen, muss Frau Taylor sich von ENAR oder vom Deutschen Bundestag trennen.“

Von ENAR kam bisher keine Antwort.

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60 Jahre Umvolkung

geschrieben von libero am in Umvolkung | 87 Kommentare

Von M. SATTLER | Die Umvolkung ist das große historische Markenzeichen des Staates Bundesrepublik. Wenn am 30. Oktober diesen Jahres die Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei stattfinden werden, wenn wir uns aus dem Schloss des Bundespräsidenten und des Kanzleramts wieder Lüge über Lüge vom großen Glück der orientalischen Kolonisation Deutschlands anhören müssen – dann wird vor allem wieder eins verschwiegen werden: die Wahrheit.

Die Wahrheit ist und bleibt, dass die Umvolkung Deutschlands nur möglich wurde durch eine in der deutschen Geschichte einzigartige Verkettung von staatlichen Lügen und Tricksereien. Kein anderer Staat in der gesamten deutschen Geschichte hat die Deutschen so lange, so systematisch, so raffiniert und so folgenschwer belogen wie die Bundesrepublik.

Ein Rückblick auf die Umvolkungspolitik der vergangenen 60 Jahren ist aber nicht nur ein Rückblick auf eine in Deutschland historisch einzigartige Abfolge staatlicher Lügen, er ist auch ein Rückblick auf eine fortwährende Zunahme staatlicher Radikalität. Der Staat wird Jahr für Jahr radikaler: sowohl in der Sache, in Ausmaß und Geschwindigkeit der Umvolkung als auch in der politischen Begleiterzählung.

Wir erinnern uns: Im Anwerbeabkommen von 1961 [54] wurden die Türken tatsächlich nur als „Gastarbeiter“ nach Deutschland geholt, sie hatten befristete Aufenthaltsberechtigungen und hätten Deutschland im Falle einer Arbeitslosigkeit wieder verlassen müssen. Diese Vereinbarung hätte der Staat auch so einhalten und das Projekt daher schnell wieder beenden können, sobald die kurze Phase fehlender Arbeitskräfte in den frühen 60er Jahren überwunden war. Hätte der Staat damals Wort gehalten und nicht sein Wort gebrochen, hätte sich Deutschland anschließend entwickelt wie Japan, das ja niemals „Gastarbeiter“ ins Land ließ: Deutschland wäre dann auch heute noch ein sicheres und hochzivilisiertes Land.

[55]Vermutlich war aber in Deutschland von Anfang an nicht geplant, Wort zu halten. Ohne jede Notwendigkeit wurde das Konzept echter Gastarbeit bekanntlich schon nach kurzem aufgegeben und durch eine klassische Kolonisationspolitik ersetzt: Mit Unsummen aus der Steuerkasse wurde die dauerhafte Ansiedlung von ungebildeten Menschen aus dem Orient finanziert, die ohne diese staatlichen Almosenzahlungen niemals in Deutschland hätten überleben können. Es gab somit eindeutig schon sehr früh, wahrscheinlich schon Ende der 60er-Jahre, innerhalb der politischen Führungsclique den politischen Willen, Deutschland radikal umzuvolken, koste es was es wolle. Sehr wahrscheinlich war also die ganze Story von den angeblichen „Gastarbeitern“ von Anfang an nichts als eine geschickte staatliche Täuschung, damit die Deutschen die Kröte – die Wegnahme ihres eigenen Landes – schluckten, ohne dagegen aufzumucken.

1998 wurden die „Gastarbeiter“ dann von Gerhard Schröder eingebürgert. Deutschland wurde dadurch endgültig zu einem polyethnischen Vielvölkerstaat mit einer verfestigten türkischen Kolonie, die „Bunte Republik“ war geboren. Schröders Einbürgerung der Türken war zugleich der Startschuss der seither maßgeblich von der Türkei vorangetriebenen Islamisierung Deutschlands: Moscheen schossen seitdem in Deutschland wie die Pilze aus dem Boden, nun konnte man ja die Katze aus dem Sack lassen. Eine Rückführung in die Türkei, wenn man die Bogen überspannte, hatten die eingebürgerten „Gastarbeiter“ – und die im Hintergrund aus imperialer Machtgier die Fäden ziehende Regierung in Ankara – nicht mehr zu befürchten.

2015 erreichte diese orientalische Kolonisation Deutschlands ihren bisherigen Höhepunkt: Angela Merkel holte Millionen von Arabern über die Grenze, eine Politik des gewollten Kontrollverlusts, die bis heute unverändert anhält. Hätte Mazedonien im Frühjahr 2016 die Grenze zu Griechenland nicht mit einem Stahlzaun geschlossen – unter lautem Protest der Merkel-Clique! – , wären 2015/16 nicht zwei Millionen Siedler gekommen, sondern mindestens zehn Millionen.

[56]Zunehmende staatliche Radikalität lässt sich aber nicht nur in der Umvolkung als solcher erkennen, sondern auch in der politischen Begleiterzählung. In den ersten Jahren der Umvolkungspolitik wurde der Fortbestand Deutschlands als dem Land der Deutschen ja keineswegs nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil, wer davor warnte, dass Deutschland infolge der orientalischen Kolonisation eines Tages ethnisch nicht mehr wiederzuerkennen sein wird, wurde als ausländerfeindlicher Schwarzseher gebrandmarkt.

Heute ist es genau umgekehrt: Es gilt als politisch gewollt, dass Deutschland infolge der orientalischen Kolonisation nicht mehr wiederzuerkennen ist. Wer hingegen auch nur andeutet, dass die indigenen Deutschen wie jedes andere Volk auf der Welt ein historisches und politisches Recht auf ihr eigenes Land haben, Deutschland daher Deutschland bleiben soll, wird vom Staat wegen „Volksverhetzung“ vor Gericht gezerrt. Die Umvolkungspolitik der vergangenen 60 Jahre führte also nicht nur zu einer schier revolutionären Veränderung der ethnischen Struktur in Deutschland, sondern auch zu einer ideologischen Verhärtung des Staatswesens.

Wir erkennen: 60 Jahre Umvolkung bedeuten 60 Jahre zunehmender staatlicher Radikalität sowohl in der Sache als auch in der politischen Begleiterzählung. Die Frage steht daher im Raum: Wird der Staat diese Radikalität jemals wieder beenden? Wird er jemals zurückfinden zu politischer Mäßigung?

» Morgen Teil 2: „Umvolkung ohne Ende?“

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